1820 / 27 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 01 Apr 1820 18:00:01 GMT) scan diff

laut auf den Straßen gegen den Herzog von Ala—⸗ gon (Hauptmann der Garde und Mitglied der Ca⸗— marilla, Kabinets des Königes), so daß für sein Leben gefürchtet wurde. Er soll nebst den übrigen Mitglie— bern der Camarilla sich heimlich entfernt haben.

Der General⸗Lieutenant Bal la ste ro s (die Zeitun⸗ gen nennen ihn jetzt Ballesteros) ist zum Ober⸗Ge⸗ neral der Armee des Centrums, die um und in Ma⸗ drid versammelt werden soll, ernannt.

Die wegen politischer Vergehungen verhafteten Personen, wohin vorzüglich die Mitglieder der Cortes von Kadir und ihre Anhänger gehören, werden in Frei⸗ heit gesetzt; so wie sämmtliche, politischer Meinungen wegen Verbannte, größtentheils Staatsdiener unter der Regierung des Zwischen-Königes Joseph, die Er— laubnis zur Rückkehr in die Heimat erlangt haben. Der königliche Befehl, der diese Maasregel anordnet, ist vom 8. d., und alle General-Kapitains der Pro— vinzen sind wegen Entlaßung der Gefangenen, so wie die Gesandten im Auslande wegen Ertheilung der Päße mit Anweisungen versehen. (Der Gesandte zu Paris, Herzog von Fernan Nunez, hat deshalb bereits in die Pariser Zeitungen vom 19. die erfoder⸗ liche Bekanntmachung einrücken laßen. )

Madrid, vom 12. März. Die außerordentlichen Zeitungen vom 10. und vom heutigen Tage enthalten verschiedene königl. Verfügungen. Die erste vom g. besielt, in den sämmtlichen Städten des Reiches so⸗ fort die Gemeinde-⸗Räthe, nach den Vorschriften der Konstitution zu wählen.

Eine zweite Verfügung des Königes stellt den Herrn Mendoza⸗-Rubianes, als einen erfahrnen Mann, der die öffentliche Meinung für sich habe, an die Spitze aller konstitutionellen Institutionen für Madrid.

Eine dritte stellt das Dekret der Cortes vom 22. Febr. 1813, durch welches das Tribunal der Inquisi⸗ tion, als mit der Verfaßung unverträglich, aufgeho⸗ ben wurde, wieder her, hebt dem zu Folge nach vor⸗ gängigem Gutachten der provisorischen Junta die In⸗ quisition in der ganzen Monarchie auf und befielt, vaß alle Personen, die sich wegen politischer oder re⸗ ligieuser Meinungen in ihren Gefängnißen befinden, entlaßen, und wegen der letzten die Bischöfe in Kennt⸗ nis gesetzt werden sollen.

Eine vierte vom 10. d. ordnet an, daß die provi⸗ sorische Junta unverzüglich ihr Gutachten über die Maasregeln, in Rücksicht auf die Verfügungen der Cortes wegen der Presfreiheit erstatten und die Per⸗ sonen vorschlagen soll, die sie zur Bildung einer Cen⸗ sur⸗Junta geeignet halte.

In der Zeitung von heute setzt eine fünfte Ver⸗ fügung vom 11. d. fest, daß nach dem Gutachten der provisorischen Junta vom 9. d. M. alle Ansrdnun⸗ gen der Konstitution mit diesem Tage in Kraft getre— ten, und namentlich diejenigen, welche die persönliche Sicherheit und die Freiheit der Preße zum Gegen— stande haben; daß auch in Folge deßen die im Jahre 1814 sowol in der Halbinsel als in den Provinzen

jenseit des Meeres bestandenen Censut-Junten in den⸗ selben Mitgliedern, welche sie damals gebildet, wieder hergestellt werden sollen, bis die Cortes, zu deren Wirksamkeit diese Verwaltungs⸗Maasregel gehöre, et was Anderes beschloßen haben.

Die provisorische Junta macht die Herstellung der Presfreiheit durch eine besondere, schon vom 10. da⸗ tirte Proklamation dem Volke bekannt, ohne der Cen— sur-Junta zu erwähnen, und ermahnt, Misbräuche zu vermeiden. Dieselbe Zeitung enthält eine Proklama tion des Königes an die Nation vom 10. d., worin er bekannt macht, daß er die Konstitution vom Jahre 1812, weil solches der Wunsch der Nation sey, be⸗ schworen, und daß er zur unverzüglichen Zusammenbe—⸗ rufung der Cortes die erfoderlichen Befehle ertheilt habe. Er erinnert sie, von dem trüglichen Scheine eines eingebildeten Glückes, welches dem wahren Glücke nur zu oft ein Hindernis entgegensielle, sich nicht ver⸗

führen zu laßen, und der Stimme der Leidenschaft kein

Gehör zu geben.

Nach der Konstitutinn sollen 7 Minister⸗Kabinets⸗ Sekretaire die Regierungsgeschäfte verwalten. Hie—

von hat der König interimistisch zwei ernannt, Den

Joseph Garcia da la Torre für die Verwaltung der Halb-Insel und der anliegenden Inseln, und Don Ant. Gonzalez Salmon, bisher Sekretair im Fi— nanz⸗Ausschuße, für die Verwaltung des Reiches jen— seit des Meeres.

Die Garnison der Hauptstadt hat nebst den Gent ralen und Officieren vom Generalstabe den Eid an die Konst itution abgeleistet.

(In Bezug auf die Censur-Junta ist zu bemerken, daß sie mit der Absicht der Cortes, eine Jury zu bil— den, in Zusam menhang steht. Sie konnten sich hier⸗ über nicht einigen, und die Sache blieb einer künfti⸗ gen Nationalversammlung vorbehalten. Dagegen be⸗

stimmten sie, daß in jeder Provinz eine Junta gebil-⸗

det werden solle, an welche die gerichtliche Behörde jede ihr denuncirte Schrift zu senden habe, um zu entscheiden, ob ein Misbrauch der Preße stattfinde, oder nicht. Im ersten Falle ward ein Verfahren wi⸗ der den Verfaßer eingeleitet.)

Madrid, vom 14. März. Eine königliche Ver—

fügung vom. 12. d. hebt alle gerichtlichen Behörden

auf, die unter der Benennung von Räthen bisher die Justiz verwalteten. Sie werden in ein Ober⸗Tri⸗ bunal vereinigt, neben welchem die Gerichtshöfe in dei Art gebildet werden, wie die Konstitution vorschreibt.

In die Selle des Herzoges von Alagon ist dt General Valparaiso Kapitain der Garde Corpt geworden.

Der König hat den Domherrn Marina, einen gebildeten und einsichtvollen Geistlichen, zu seinem Beichtvater gewählt. Er hat eine „Theorie der Cor tes“ geschrieben.

Don Gaspard Vigodez ist General⸗-Kapitain der Provinz Madrid.

Aus Andalusten fehlen die Nachrichten noch immer

Man sagt, der Graf Abis bal verhindere die Kom⸗ munikation.

Spanisches Süd-Amerika. In Briefen aus Rio-Janeiro vom 11. Januar wird mit Bezug auf eine Zeitung von Chili vom 12. Nov. gemeldet, daß Lord Cochrane am 1. und. Okt. die Spanische Flotte zu Callao ohne Erfolg angegriffen und daß sich besonders von seinen Congreveschen Raketen keine Wirkung gezeigt habe. Nach seiner eignen Erzählung in der Zeitung hat er selbst zwar auch keinen Verlust erlitten, nach Privatbriefen aber nicht allein alle

seine Brander eingebüßt, sondern auch an den uͤbrigen

Schiffen großen Schaden gehabt.

(Für Spanien und das gesammte Europa ist es von der höchsten Wichtigkeit, welchen Entschlus die Amerikanischen Kolonien, die sich in Insurrektion gegen das Mutterland befinden, nunmehr faßen wer⸗ den. Nach der Verfaßungs-Urkunde ist der Zwiespalt in Rücksicht auf politische Rechte völlig ausgeglichen; auch die Indier sind durch Geburt Spanische Bürger, und selbst die Neger koͤnnen dutch Verdienst das Bür— gerrecht erwerben. Die Amerikanischen Deputirten hat⸗ ten im Jahre 1810 folgende Foderungen an die Cortes in Kadix gelangen laßen: a) Das Spanische Amerika hat das Recht einer freien Ausfuhr seiner Produkte und Fabri⸗ kate sowol nach Spanien, als in das Ausland; gleicher⸗ maßen die freie Einfuhr seiner Bedürfniße, woher es solch e beziehen will; alle seine Häfen also sind dem freien Handel geöffnet (die Cortes hatten diese Foderung zuge⸗ standen). b) Das Spanische Amerika hat einen freien Handel mit den Spanischen Kolonien in Asien, (den Philippinischen und den ihnen zugeschlagenen Inseln). c) Jedes fiskalische Handels⸗Monopol wird abgeschaft, und die Staatskaße durch Abgaben auf die Gegenstände des bis herigen Monopoles enischädigt.

Paris, vom 22. März. Det König hat den Pair, Marquis von Latour Düpin Gouvernet, bis⸗ herigen Gesandten im Haag, mit einer außerordent— lichen Botschaft an den Hof zu Madrid gesendet. (Der M. v. Lat our-Düpin, Sohn eines dem Blut— gerüste nicht entgangenen Ministets Ludwigs XVI, wohnte auch dem Kongreße zu Wien als Französischer Bevollmächtigter bei. Er war während der Schreckens— zeit nach Amerika ausgewandert.)

In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten ha⸗ ben die Diskußionen über das Gesetz wegen der Preß⸗ freiheit der Zeitungen ihren Anfang genommen. Die Herrn Laisné von Villeveque, M. v. Chauve⸗ lin und Daunou sprachen dagegen, die Herrn Graf de la Bourdonnaye, Vicomte v. Castelbaja-c und Graf von Marcellus dafür, doch der erste mit der ausdrücklichen Maasgabe, daß das Gesetz nur bis zum Schluße der gegenwärtigen Sitzung in Kraft bleibe, um der Regierung Zeit zu verschaffen, ein die Mis— bräuche der Zeitungschreiber beseitigendes Repreßiv⸗ Gesetz vorlegen zu können.

Kours der Renten 76 Fr. 15 Et.

Paris, vom 25. Mätz. Die Kammer der Abge⸗ ordneten hat ihre Erörterung des Gesetz⸗ Entwurfes über die Beschränkung der Preße für die Zeitungen lebhaft fortgesetzt. Zwar ist in der gestrigen Sitzung die 1 geschloßen, allein noch nicht abgestimmt worden.

Der Kours der Renten, det vorgestern bereits auf a Fr. Jo Ct. stand, ist gestern auf 40 Et. gefallen.

Stockholm, vom 17. März. Unsere Zeitungen enthalten, daß die Bevölkerung des Schwedischen Rei⸗ ches, mit Ausschlus von Norwegen, im Jahre 1818 2, 471,620 betragen haben, worunter Stockholm mit a, g2. ((Vor der Abtretung Finnlanos und Pom⸗ merns rechnete man etwa 5,200, 00. Der Abgang ist durch Norwegen ersetzt. Die Bevölkerung Stockholms hat abgenommen. Man rechnete sie damals auf So, ooo.)

Turin, vom 8. März. Der König hat durch eine Veroronung vom 25. v. M. eine aus dtei Mitglie⸗ dern bestehende Kommißisn (Giunta consultati va di letzis lazione) ernannt, um die schon vorliegenden Ent⸗ wurfe zu neuen Civil- und Kriminal-Gesetzen zu re—⸗ vidiren, und behufs der Reform der bisherigen Gesehz⸗ gebung ein vollständiges Gesetzbuch auszuarbeiten. Die Kommißion ist berechtiget und angewiesen, sich des Rathes und der Mitwirkung aller für ihren Zweck brauchbaren Sachverständigen zu bedienen.

Wien, vom 21. März. Aus dem bekannt ge⸗ machten Vortrage des Gouverneurs der priviiegirten Desterreichschen Nationglbank, Herrn Grafen v. Dit⸗ rich ste in, vom 17. Januar d. J. ergiebt sich das Refultas der vorjährigen Geschäfte der Bank dahin: a) Sie hat einen Werth von 253,976,605 Fl. Bank⸗ Valuta (Metalmünze) eskomptirt. b, Ihre Ver⸗ wechselungs-Kaßen der Münze gegen Noten, und um⸗ gekehrt, haben durch mehr ausgegebene Noten in Ver⸗ härenis gegen Metaumünze die Mänzvorrithe um 10,0 10, 180 Fl. vermehrt. c) Auf Golo und Silber und auf Staatspapiere hat sie 39, 170,500 Fl. ausge⸗ liehen. d) Ihr Verkehr, in Einnahme und Ausgabe, betrug 220,858,274 Fi. e, Der Gewinn, mit Ein— schlus eines aus dem Jahre 181 übernommenen von 160,789 Fl. betrug 1,652, 054 Fl. F) Der vertheilte Actien-Ertrag, nach Abzug eines dem Reservefonds zugewiesenen Kapitales von 241,224 Fl. als der Hälfte des Uedergewinnes, hat fur jede bis zum 31. März 1819 eingelegte Attie von 1090 Fl. Papiergeld und zum Theil von 100, zum Theil von 106 Fl. Metall— Münze, 35 Fl. Bank Valuta ergeben. g) Der ganze Reservefond beträgt 516, sSa] Fl. Bank⸗Valuta. Aus diesem und der zu ecwartenden den Aktien zuzuweisenden Hälfte des Uebergewinnes, nach Abzug der gewöͤhnli— chen jährlichen Divizende, können schon jetzt für jede neue Aktie 10 Fl. Gewinn berechnet werden.

Der Erzherzog Rudolph hat am 8. d. seinen feierlichen Einzug als Erzbifchof von Olmüz, in diese Stadt gehalten.

Stuttgart, vom as. März. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten zeigte der Ju— stizminister derselden an, von dem Könige den Auf— trag erhalten zu haben, der Versammlung die Nach⸗ richt von der bevorstehenden Vermählung Sr. Mase— stät mit Höchstihrer nahen Verwandtin, der Prin— zeßin Paullne von Würtemberg (Tochter des verstorbenen Vater-Beuders Sr. Majestät, des Herzo— ges Ludwig, geb. am 11. Sept. 1800) zu überbrin⸗ gen. Die Kammer beschlos und entwarf sofort eine

Glückwünschungs⸗Addreße.

Darmstadt, vom as. März. Das Edikt Sr. K. H. des Grosherzeges über die landständische Ver. faßung unseres Grosherzogthumes vom 18. d. M. ist in a7 Artikeln öffentlich bekannt gemacht worden. (Wir werden das Nähere mittheilen. )

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