1820 / 28 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 04 Apr 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Wiesbaden, vom 25. März. Die diessährige

Versmmlung der Stände des Herzogthumes Naßau ward am 20. d. M. durch ben Herrn Ober⸗Appella⸗ tionsgerichts⸗Vice-⸗Präsidenten Freiherrn von Trüm— bach auf Befehl Sr. Durchlaucht des Herrn Herzogs von Naß au eröfnet. ö! 14128 Da es der landesherrliche Wille ist, daß in den jetzt bestehenden Institutionen, denen eine Erfahrung mehrer Jahre zur Seite steht, in dem gegenwärtigen Zeitpunkte keine Veränderung veranlaßt werde, so be⸗ schränkt sich das Geschäft der Versammlung auf die Einsicht und RKevision der Abgabengesetze, um dem landständischen Berufe in Bezug auf die Bewilligung der Abgaben und auf die Prüfung der gesetzlichen Ver⸗ wendung der früher bewilligten Summen zu entspre— chen. Dieses Geschäft ward in drei Tagen zu beider— seitiger Zufriedenheit in Ruhe und Ordnung vollendet. Als landesherrlich er Kommißarius wohnte der Herr Präsident v. Mühlmann an die Stelle des mit sei— nem vollen Gehalte in den Ruhestand versetzten Hrn. Präsidenten Ibellgl den ständischen Berathungen bei. Der Herr Präsident Frhr. v. Trümbach eröfnete die Versammlung mit folgender Rede: Seine Herzogliche Durchlaucht haben mich zu be⸗ vollmächtigen geruhet, den hier versammelten Mitglie⸗ bern beider Abtheilungen der Stände des Herzogthumes zu eröffnen, daß ihre verfaßungsmäßige Thätigkeit den Anfang zu nehmen habe.

Indem ich mich dieses ehrenvollen Auftrages ent— ledige, bin ich zugleich von Sr. Herzoglichen Durch— laucht angewiefen worden, die Aufmerksamkeit dieser verehrlichen Versammlung auf mehre höchst wichtige allgemeine Beziehungen hinzutenken, welche in unse— rer gegenwärtigen Zeit in den teutschen Bundes staaten überhaupt und auch bei Uns fühlbar geworden sind; ich soll hierdurch, ehe ich auf andere Gegenstände Über⸗ gehe, vor allem den Standpunkt näher bezeichnen, von welchem Ihnen bei Ausübung der Ihnen durch die Landesverfaßung ertheilten ständischen Rechte unter keinen Umständen, am wenigsten aber in dem gegenwär— tigen Zeitpunkte sich zu entfernen, gestattet feyn kann.

In dem verfloßenen Jahre haben sich die Absichten Derer deutlicher und allgemeiner sichtbar zu entwickeln angefangen, welche, durch frühere Ereigniße auf ver⸗ derbliche Plane hingeleitet, den inneren und äußeren Frieden Teutschlands und seiner Bewohner zu stören, und die bestehende gesetzliche Ordnung umzustürzen suchen.

Kaum sind die teutschen Staaten nach einem lan— gen Kriege und größeren ober geringeren Veränderun— gen in ihrem inneren Verfaßungszustande zur ersehn— ten Ruhe zurückgekehrt; kaum ist es den Regierungen möglich geworden, in dem Inneren der Staaten die Verwaltungs-Einrichtungen dem neuen gegebenen Za— stande anzupaßen, und sie damit in Ueberein stimmung zu setzen: so müßen wir vernehmen, daß Einige dahin streben, das kaum Geschaffene zu vernichten.

Sich politischen Spekulationen hingebend, sehen wir diese damit beschäftigt, an die Stelle des bestehen— den Sraatsgebäudes neue Staatsverfaßungen zu setzen, die auf blos theoretische dem Prüfsteine der Erfahrung fremde Ideen, oder auf den Zustand der teutschen Völkerschaften in längst verfloßenen Jahrhunderten, der nie zurückkehren kann, gegründet werben sollen.

Dabei gehen die Urheber dieser thörigten Unter— nehmungen von dem Abscheu erregenden Grundsatze aus, daß der Zweck die Mittel heilige, und haben es bereits versucht, durch verbrecherische Handlungen die Gebäude ihrer Phantasie in das Leben zu rufen.

Eben so zerstörend als die auszuführenden Plane selbst, eben so grausam und jedes sittliche Gefühl ver— leugnend, sind daher auch die Mirtel, deren sich Die⸗ jenigen zu ihrer Ausführung bedienen zu zürfen glau— ben, welche sich solchen Unternehmungen in schwärme⸗ rischer Verblendung gewidmet haben.

Die nähere Bezeichnung mehrer zu diesem End— zweck betretener Wege bleibt anderen Veranlaßungen dorbehalten; hier gnägt es, zu bemerken, daß diese

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Verblendeten sich sogar erkühnt haben, auch bie Stänte teutscher Staaten, welche bereits neu errichtet wur den, oder deren Bildung und Zusammenberufung he— vorsteht, als eins der tauglichsten Werkzeuge zur Be— förderung ihrer Absichten zu betrachten.

Gerade die Institutionen, die von unsern Fürsten wohlwollend angeordnet werden, um Sicherheit, Ge rechtigkeit und gesetzliche Ordnung in ihren Staaten fester zu gründen, wollte man alss dazu benutzen, dit Grundpfeiler jeder bürgerlichen Gesellschaft zu zerstören.

Auch auf diese Versammlung, zu der ich hier z reden die Ehre habe, hat man in dieser Absicht zu wir ken versucht, um ihre Thätigkeit zu solchen Zwecken zu misbrauchen.

Die Aktenstücke, die dieses beweisen, sind gesam melt, und werden zu seiner Zeit zugleich mit alle dem öffentlich Teutsch land vorgelegt werden, was aut in anderen teutschen Staaten in gleicher Absicht ge schehen und eingeleitet worden ist.

Auf solche verrätherische Weise wollte man die bet ten und reinsten Absichten der ausgezeichnetesten Be—

wohner dieses Landes, die das Zutrauen ihrer Mitbür⸗

ger in diese Versammlung berufen hat, zu Ausführung verderblicher Plane benuhen, wollte solche Männer in blinde Werkzeuge zur Zerstörung alles Guten verwande !

Aber an dem lebhaften Gefühle dieser Versamm⸗ lung für Wahrheit und Recht, an ihrer erprobten An— hänglichkeit an Fürsten und Vaterland mußten allt Versuche dieser Art scheitern. Seine Perzogliche Durch= laucht erfüllen eine Pflicht, die ihrem Herzen wohl⸗ that, indem Sie mich hier öffentlich zu erklären begus⸗ tragen, daß alle diese Versuche, in welcher Gestalt sie auch erscheinen mochten, von dieser Versammlung so

zurückgewiesen worden sind, wie man es im voraus

von biedern Naßauern erwarten durfte.

Mehr als alles andere bestatigt dieses der Eindruck,

der durch die Verhandlungen dieser Versammlang bei Denjenigen erregt worden ist, die wir die Ruhe Teutsch— lands zu stören bemüht sehen.

Denn schon sind die Resultate Ihrer Verhandlu⸗ gen in den verfloßenen Jahren Gegenstand der tersten Angriffe von dieser Seite geworden.

Ohne Scheu haben Diejenigen, die Unglück unsern Vaterlande zu bereiten trachten, es ausgesprochen, daß sie eine solche Handlungsweise dieser Versammlung nicht erwarteten, daß sie durch deren Beschlüße ihre Hoffnun⸗ gen vereitelt sahen.

Vorzüglich trifft darum der Haß dieser Verblende—

ten Diejenigen, deren Einflus auf diese Versammlung

sie als die Hauptursache ihrer getäuschten Erwartun— gen betrachten. Was tief in dem Herzen aller Mit— glieder diefer Versammlung liegt, was Wirkung der unwiderstehlichen Kraft des Rechtes und der Wahr⸗— heit ist, haben diese Schwärmer, im Taumel ihrer vergeblichen Erwartungen, als Folge äußerer Einwir⸗ kungen ansehen wollen!

Aus dieser trüben Quelle ist der verruchte Entschluß

eines dieser politischen Schwindelköpfe entsprungen, denjenigen unter den Herzoglichen Kommißarien zu er— morden, der sich bei den früheren Sitzungen dieser Ver— sammlung vorzüglich thätig gezeigt hatte, in der Mei nung, daß Sie, von dem Einfluße dieses Mannes be freit, sich geneigter zeigen möchten, der Aus führun verrätherischer Absichten durch ihre ständische Wirksam— keit in die Hände zu arbeiten. .

Der Abscheu, mit dem Sie diese That und deren nun erwiesene Beweggründe erfüllt, muß noch auf eine höhere Stufe steigen, wenn ich hinzusetze, daß gerichtliche Beweeise darüber vorliegen, daß die Ermot— dung des Präsidenten Ib ell, in der so eben bezeich— neten Absicht während der in einer öffentlichen Sitzunz der Landesdeputirten stattgehabten Diskußionen, an welchen der Präsident lebhaften Theil nahm, von dem dabei gegenwärtigen Moͤrder beschloßen wurde. Die That folgte auf diesen Entschlus und nur einem Wunder gleicht die Rettung des erwählten Opfers!

(Schluß folgt.) Beilage.

zum 28sten Stücke der A

Die Konstitution der Spanischen Cortes.

Die Cortes“), Reichstände Spaniens, bildeten sich unmittelbar nach der Vertreibung der Araber, und gingen aus den Einrichtungen der Gothen hervor. Sie theilten sich nach den verschiedenen Königreichen in die Cortes von Arragonien, bestehend aus der Geistlichkeit, den ricos hombres (hohem Adel), den hi- dalgos (niederem Adel) und den Städten; in die Cor⸗ tes von Castilien, bestehend aus der Geistlichkeit, dem Adel (wozu die Granden, die titulos mit Ti⸗ teln, z. B. Marques, versehener Adel und einige bevorrechtete adliche Familien gehörten) und dem Volke; endlich in die Cortes von Naparra, aus der Geistlichkeit, dem Adel und den Städten bestehend. Sie hatten ursprünglich eine große Gewalt, besonders die Cortes von Arragonien, welche die voll ziehende Macht der Krone sehr deschränkten. Im Laufe der letzten drei Jahrhunderte war diese Gewalt nach und nach erloschen, und nur die Cortes von Navarra hat⸗ ten bis 1808 noch eine Wirksamkeit.

Als Joseph Bonaparte um die Mitte des Jah⸗ res 1808 den Spanischen Thron bestiegen hatte, und einzelne Insurrektionen wider diese eingedrungene Re⸗ gierung ausbrachen, bildeten sich in verschiedenen Städten des Reiches Provinzialversammlungen (Jun— ten) deren Zweck es war, die begonnene Volks⸗Insur— rektion zu verbreiten. Aber die Bewegung im Lande selbst gestattete nicht, diese Versammlungen in ge⸗ setzmäßiger Art zu organisiren, gewöhnlich vielmehr un⸗ ternahm es der verwegenste und tollkühnste Kopf, die Mitglieder willkürlich, selbst gegen den Willen der obrigkeitlichen Personen, zusammen zu rufen. Die Anarchie, die hieraus hervorging, die blutigen Greuel, die sie veranlaßte, der Mangel an allem Zusammen⸗ hange, der die kräftigsten Anstrengungen der einzelnen Jnnten vereitelte, ließen sehr bald das Bedürfnis ei⸗ nes Vereinigungspunktes aller Junten gewahr wer⸗ den, und man kam überein, aus einer angemeßen dünkenden Zahl von Mitgliedern der Provinzial-Jun⸗ ten eine Central-Junta zu organisiren. Jede Pronin⸗ zial-Junta ordnete hiezu zwei Mitglieder ab, und diese, ebenso willkürlich wie die Provinzial-Junten gebildete Eentral-⸗Junta, trat im September 1805 u Sevilla in einem Zeitpunkte zusa nmen, der nach der Kapitulation der Französischen Armee bei Baylen alle Spanische Gemüther mit großen Hofnungen ei⸗ ner gänzlichen Vertreibung der Franzosen und einer baldigen Wiederherstellung ihres rechtmäßigen Köni⸗ ges erfüllte. Sie konnte auch bald darauf, wiewol nur auf kurze Zeit, ihren Sitz in Madrid und in Aranjuez nehmen. Am letzten Orte legte sie sich den Titel einer Verwaltenden Central-Junta der König⸗ Reiche Spanien und Indien bei. Aber seit dem er— sten Augenblicke ihrer Wirksamkeit verdarb sie es mit allen Partheien, fand überall Widerspruch, gerieth in Zwiespalt und sah sich mit dem Haße des Volkes be⸗ laden. Die Ansttengungen Bonapartes am Ende des Jahres 1808 hatten sie bald wieder nach Sevilla

2) Die Benennung der Cortes strochaͤisch, nicht jambisch ausgesprochen ist von warte, ein Hof, abzuleiten, also ursprunglich eine Versammlung von Land⸗Eigenthuͤ⸗ mern, die Land schaft. Corte ist das spätere Latein curtis, in Stelle des fruͤh er gebraͤuchlichen cohors., chors, eine Hofstte, wovon bekanntlich auch das Fran⸗ zoͤsische cour (court) und corzée Ein (urtam— vadere, zu Hofe dienen) abstammt. Cortès, jambisch ausge⸗ sprochen, ist das Franzoͤsische ourtois.

llgemeinen Preußischen Staats-Zeitung, vom 4ten April 1820.

zurückgeführt. Die Fortschritte seiner Armee im Jahre 1809 gestatteten ihr auch in Sevilla keinen längeren Aufenthalt. Am 135. Jan. 1810 machte sie bekannt, daß sie ihren Sitz auf der Insel Leon nehmen und die von ihr lange zuvor versprochene Zusammenberu⸗ fung der Cortes veranlaßen werde. Ein Volksauflauf in Sevilla, der am 24. desselben Monats wider sie ausbrach, zerstreuete die Mitglieder, von denen sich ein Theil in die Insel Leon flüchtete. Hier machte sie am 29. d. M. bekannt, daß sie eine Regentschaft von 5 Personen gebildet und derselben alle Gewalt über⸗ tragen habe. Der Marquis v. Romana hatte hiezu schon lange gerathen. Die Mitglieder der Regent⸗ schaft waren: der Bischof v. Orense, Don Fr. Saa⸗ vedra, der General Castann os, D A. Es kano, D. F. Leva. Sie glaubte unverzüglich mit der Zu⸗ sammenberufung der Cortes vorgehen zu müßen; aber sie war ohne Autorisation. Zwar fertigte sie ihre Verfügungen im Namen des Königes Ferdinand VII. aus, aber fie desas seine Vollmacht nicht. Eben so wenig hatte sie eine Legitimation von Seiten des Volkes für sich, das damals mit sehr wenigen Aus⸗ nahmen dem Zwischen-Könige Joseph gehorchte. Eben deshalb war es sogar unmöglich, die Abgeordne⸗ ten aus den einzelnen Provinzen zusammen zu berufen und die Zahl dieser Abgeordneten konnte nur sehr un⸗ vollständig zusammentreten.

Auf seden Fall aber fehlte dieser Versammlung wenigstens Ein wesentliches Erfodernis, die Recht⸗ mäßigkeit. Ihre Mitglieder nannten sich: die Allge⸗ meinen und Außerordentlichen Cortes. Die erste Siz⸗ zung dieser Cortes fand am 24. Sept. 1810 auf der Insel Leon statt. Sie erließen an demselden Tage eine Verfügung, durch welche sie den Titel der Ma⸗ je stät für die Versammlang der Cortes annahmen, den Titel Hoheit der Regentschaft beilegten, diese für abhängig von sich erklärten, ein Gesetz üder die Presfreiheit entwarfen und alle Renunciationen des Königes in Bavonne vernichteten. Gleichzeitig trafen sie eine Aenderung in den Personen der Regentschaft, und ergänzten die Zahl der Abgeordneten zu den Cer⸗ tes aus den Flüchtlingen, die sich damals aus allen Gegenden des Reiches und aus allen Ständen in Kadix zusammengefunden hatten.)

seinen Memoiren

Llorente in

Spanischen Revolution versichert, daß die Regentse die Deputation erganzt habe. Er druckt der Art aus. „Endlich erschien der Augen die Cortes versammeiten; aber sie bestan nen, die gar keine Vollmacht von ihre aufweisen konnten und nicht einmal einer Wohnsitz hatten. Fast alle Mitglieder war lige Einwohner von Kadir oder

den Provinzen, welche dem Koͤnige J hatten. Die Gedirgsgegenden ehemaligen Insurrektiens-Junten ein dauernder Existenz verschaft; aber ehne

25582 zr , 52 , wm schweiften ihre Mitglieder von Dorf zu Dorf,!

zu Berg umher und vermieden die Gegenden

auf Franzdsische Truppen stoßen konnten. Man f u Kadir angemeßen, diese Junten als Autor Ernennung von Abgeordneten für die kennen. Aber auch dieser Ausweg war und die Regentschaft sad sich gendtdiget, die Zahl unter der Benennung von ergänzenden ten selbst zu ernennen. Dieses waren

der zu Kadir am 19. Marz 1812 promulgirte tution, die jedoch nur von Gallizien woridst

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