22. Jul. 1819: „Ja, durch eine freie Volksrepräsen⸗ tation und durch ein gemeinsames Oberhaupt.“ Und der Student W. . . . .., Mitglied des engeren Verei⸗ nes zu F., in einem Briefe vom 24. Mai 1819: „Wohl bin ich überzeugt, daß mit allen unseren repräsentati⸗ ven Verfaßungen, Konstitutionen, Bundes tagen ꝛc. noch immer wenig gethan ist; allein es ist doch der erste Schritt gethan, das Volk lernt seine Würde fühlen und wird um so eher den gewaltigen Schriet zu sei— nem künftigen Glücke thun. Nur ein gänzlicher Um⸗ sturz kann uns retten.“
Dan dieser Gegenstand selbst auf Schulen und Gymnasien behandelt ward, geht aus den im isten und 16ten Stücke der Staats-Zeitung enthaltenen Aeußerungen hervor. Seitdem sind über die Lehran⸗ stalt zu B. (einem Städtchen außerhalb der Preußi⸗ schen Staaten) und über das demagogische Treiben des bei derselben angestellten Lehrers W (Mit⸗ glieds des engeren Vereines zu G.) intereßante That— fachen ermittelt. So hat z. B. der Schüler dieser Lehranstalt S. ausgesagt: „es existiren in diesem In— stitute zwei Partheien Schwarzer, welche beide mit den Gesinnungen der Schwarzen zu G. übereinstimmen und nur darin unter sich verschieden sind, daß die eine Parthei mehr, die andere weniger mit den gegenwärtigen Staatseinrichtungen unzufrieden ist. Der Konrektor W. . .. hat ihnen eröffnet, daß die Schwarzen zu G. beßere Staatseinrichtungen wünschen und beabsichtigen, und hat ihnen Gelegenheit gegeben, mehre dieser Schwarzen bei sich kennen zu lernen, der W. . . .. ließ es aber dabei nicht bewenden, sondern verschrieb für sie (seine kleinen Schwarzen) die bekannte Samm⸗ lung freier Stimmen, unterhielt sich über die Pflicht, für die gute Sache sich aufzuspfern u. s. w. Der Unterschied zwischen den hiesigen Zöglin— gen, fügt S. hinzu, bestehet darin, daß der eine Theil eine republikanische, die andere Parthei aber, wozu ich gehöre, eine monar⸗ chisch⸗ repräsent ative Verfaßung wünscht. In den Lehrstunden ist übrigens die demokratische als die beste dargestellt worden.“ Ein anderer Zögling J. (17 Jahr alt) deponirte: „Es werde wöchentlich 7 bis 3 Stunden vom Konrektor W. . . .. Demagogik gelehrt, wobei sich dieser über Staatsverfaßungen und namentlich auch über die H — — (des Landes) und deren Mängel und Gebrechen sehr frei äußere, und ein Ideal von Staatsverfaßung darstelle, wonach die Un— terthanen regiert werden müßten; ihm schiene es, der Konrektor möge wol in Aufstellung und Aeußerung dieser Grundsätze etwas zu weit gehen.“
Daher haben vorzglich Mitglieder der Vereine und andere, denselben Grundsätzen anhangende Personen, mit an den bekannten Petitionen an den Bundestag, und an aufruͤhrischen Schritten Theil genommen und sich bemühet, sowol das sogenannte Verfaßungswerk, als Unruhen zu leiten. Als im G. H — H — die Wiederherstellung der Landstände beschloßen war, schrieb der Kandidat F. . . . . . .. unterm 2. May 1819 an den Privatdocenten Dr. S.. ... „Mit Erstaunen habe ich die Kabinetsordre wegen der H.... Landstände gelesen. Ich will Euch nun kurz meine Meinung sagen. Wir alle müßen sogleich uns daran begeben, einen Entwurf zu einer Verfaßung auszuarbeiten, gründlich die Lan— deshilfmittel darstellen, und mit diesen Mitteln eine Verfaßung konstruiren, worin zwar dem Fürsten die
usübende Macht ꝛc. eingeräumt, aber feierlichst, als i. den Wunsch des Volkes und gegen Gerechtig— eit ankämpfend, gegen eine Pair-Kammer, und ge— gen das adeliche Fett von der Suppe mit Entschie⸗ denheit protestirt wird. Es müßen alle Kundige un— ter uns zusammentreten und einen entscheidenden Wurf thun, so daß entweder der hundertbeinige Kel—⸗ ler-⸗Esel zermalmt wird, oder doch alles Volk einsieht, es wäre gut, wenn es so gekommen wäre. Es muß der Entwurf gedruckt und in alle gute Blätter einge⸗
rückt werden, dafür schaffe ich Rath, H. B. W. un W. wären wol die wichtigsten Faktoren. Es mis populair geschrieben seyn, daß der Bauer merkt, des er auf diese Weise Fleisch auf die Raff bekomm könne. Es wäre vielleicht rathsam, den B. nach kommen zu laßen, damit er von einer Stadt oder nem Amte als Repräsentant gewählt würde. Miß wählt man nicht, sonst wollte ich Alles thun, um g wählt zu werden. Geht jenes nicht an, sucht eing tüchtigen Stellvertreter herbeizuführen.“
Zur Beförderung dieses Zweckes ward eine Va faßung des künftigen teutschen Freistaates unter de Titel: Grundzüge für eine künftige teutsg Reichsverfaßung ) im engeren Vereine zu entworfen und anderen Vereinen zur Berathung m getheilt.“
Es haben die deshalb vernommenen Mitglieder ses Vereines darüber folgende Geständniße abgelegt. D Student R zum Protokolle vom 16. May 161 „Wir haben uns, und zwar zunächst in Bezug au Teutschland vereinigt, was die beste Verfaßung in Allgemeinen sey;z das Resultat unserer Bemühungn ist schriftlich aufgesetzt und ist seit meinem Hiersen daran geändert und darüber gesprochen.“
Der Student K zum Protokolle vom 18. des M. „Wir haben auch bereits einen Entwurf fü eine künftige teutsche Staatsverfaßung ausgearbeitet Diese wurde im Winter 1817 zur Berathung von gelegt. Wir haben uns über den Inhalt in der daß über gepflogenen Berathung verstandigt, und es sim auch schon damals mehre Aenderungen in dem Veh faßungsentwurfe verabredet worden. 3 Student R. . . . .. zum Protokolle vom 29. des beiwohne, ist ein selcher Entwurf daselbst nur ei
mal verlesen, aber niches darüber verhandelt. enn]
gens finden sich die Ideen von Einheit der teutsteas
Kirche und d. t. Staates demselben zum Grunde geltg womit begreiflich keine besondere Staatsverfaßung f ein einzelnes Land bestehen konnte. Ich erinnere ö auch nicht, daß der teutschen Fürsten in jenem Em wurfe gedacht worden wäre.“
Der Student W. . . . . . zum Protokolle vom 2 Jul. 1819. „Es ist einmal auf einer Versammlum ein Entwurf einer künftigen Reichsverfaßung von 8 verlesen worden Dieser erklärte ohne weitere Einleitung daß nun der Verfaßungsentwurf vorgelesen werden solle. Nach Ablesung eines jeden einzelnen Puntte— wurde etwas inne gehalten, und wer nun etwas dar— über zu bemerken hatte, brachte die Bemerkung vor, Ueber das Vorgebrachte wurde nun auch mituntet
hin und her gesprochen, und darauf Einiges mit der Bleifeder an den Rand des Entwurfes geschrieden.“
Der Student L zum Protokolle vom 28 May 1819. „Man hat sich darüber besprochen, ob woe jedes Mittel gerechtfertigt werden könne, welches zu Realisirung der im Entwurfe dargestellten Staatz
Verfaßung anzuwenden sey?“
Der Kandidat F. . . . . .. . zum Protokolle von 12. Jul. 1819. „Diesen Entwurf haben die sogenann ten Schwarzen, oder vielmehr ich, aufgesetzt. Diess Gegenstand kam bei unseren Zusammenkünften Sprache, und das veranlaßte mich, das Resultat u serer Berathschlagungen zu Papiere zu bringen. D
Zahl solcher Berathschlagungen kann ich nicht ang
ben, es haben aber deren sehr viele stattgefunden.“
) Das gefundene Exemplar dieses Entwurfes ist aus da Papieren des D. C. F. und mit einer Menge von h faͤtzen von seiner Hand versehen. Aus diesen Nachrit, ten ist die Wahrhaftigkeit der Erklärung über diese— Gegenstand leicht zu würdigen, welche hieruͤber un: enk 29. Jul. in mehren Zeitungen eingeruͤckt ward.
Redaktion in Aufsicht: von Stägem ann, Reimersche Buchdruckerei.
ann
Allgemeine
Preußische Staats- Zeitung.
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ᷓ ; m
stes —
I.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 11. April. Der vormalige Advo⸗ kat Uedinck ist zum Justiz-Kommißarius bei den Land- und Stadtgerichten zu Werne und Lüdinghau⸗ sen, und zum Notarius publicus im Departement des Oberlandesgerichtes zu Münster, mit Anweisung seines Wohnortes in Werne, bestellt worden.
In Verfolg deßen, was zur Ausfüihrung der Ar⸗
mee Eintheilung, in Ansehung des Oberbefehles über
die Truppen 24. heut von Mir erlaßen ist, ae , dem General Lieutenant v. Borstell das Ite, Mei⸗ nem Sohne dem Kronprinzen das IIte, dem Gene⸗
a. . J i ; i 1 „Seit ich den gesellfchafilichen Zusammenkünft ral der Infanterie Grafen v 1 das Illte,
lendorff das IVte, dem General-Lieutengnnt von
dem General der Infanterie Grafen Kleist v. Nol⸗ Röder bas Vte, dem General-Lieutenant Grafen v. Fieten das Vlte, und dem General⸗Eieutenannt Frei⸗ herrn v. Thielmann das VllIte Armeekorps und die Landestheile, welche deßen Ergänzungshezirk bil⸗ den, als kommandirenden Generalen untergeordnet, die Besetzung der Stelle des kommandirenden Generals
des VIIren Armeekorps und deßen Ergänzungsbezirk
Mir aber noch vorbehalten. Da der General⸗Lieute⸗
II.
Paris, vom 1. April. Der Ste Artikel des vom Könige gestern bestätigten Censurgesetzes ordnet die Strafen an, in welche der Verleger oder der verant— wortliche Herausgeber einer Zeitung oder periodischen Schrift politischen Inhaltes verfällt, wenn er die Cen⸗ sur umgeht. Sie bestehen in eine Gefängnisstrafe von 1 bis 6 Monaten und in einer Geldbuße von 200 dis 1200 Franks.
Der 6te Artikel setzt fest, daß die Regierung die Sutpension eines Blattes verfügen könne, deßen Ver— leger oder Herausgeber zur Untersuchung gezogen ist.
Im Iten Artikel ist angeordnet, daß die Regierung auch nach erfolgtem Urtheile, wenn es eine Strafe wider den Beschuldigten ausspreche, das Blatt auf sechs Monate noch suspendiren, im Wiederholungsfalle aber es ganz verbieten könne.
Der te Artikel erstreckt das Gesetz auf Zeichnun⸗ gen, Kupferstiche und Steindruck.
Der 9te Artikel bestätigt die drei Gesetze des vo⸗—
rigen Jahres in Bezug auf die Presfreiheit in allen
durch das gegenwärtige Gesetz nicht abgeänderten Punk⸗ ten, und der 10te Artikel beschränkt die Dauer dieses
Gesetzes bis zum Schluße der nächsten Sitzung der
r (des Jahres 1820; die jetzige ist die Sitzung on 1819.) (Die Gegner des von der Regierung vergelegten
Censurgesetzes haben ihren Widerspruch durch den öten
2
]
ies Stuͤck. Berlin, den 11Iten April 1820.
Amtliche Nachrichten.
nannt Freiherr v. Thie lmann indes seine nzue Be⸗ stimmung gleich antreten wird: so soll der General⸗ Major v. Luck bis zur Ernennung des Nachfolgers, die Geschäfte des General-Kommandos einstweilen versehen. Potsdam, den 3. April 1820.
gez. Friedrich Wilhelm. An das Kriegs⸗Ministerium.
Heute wird das 5te Stuck der Gesetzsammlung ausgege⸗
ben, welches enthaͤlt:
No. 593. Die Allerhoͤchste Kabinetsordre vom 15. Rovb. v. J, daß auf die, nach dem Tode eines Beamten ge⸗ schehenen Gnaben⸗Bewilligungen, Glaͤubiger keine An⸗
spruͤche haben sollen.
No. 594. Das Statut
lin; vom 2. und
No. 595. Die Allerhöͤchste Kabinetsordre vom 8. Marz
d. FJ. wegen Bewaffnung der auf einjaͤhrige Dienstzeit eintretenden Freiwilligen.
Zugleich erinnert das Komtoir, daß mit dem 1. April
d. J. ein neuer Praͤnumerations⸗Termin eingetreten ist und Gesetzsammlühgs-Exemplare von Entstehung an, fuͤr die vom 1. Januar d. J. ab bedeutend moderirten Preise noch fortwaͤhrend za bekommen sind. Berlin, den 11. April 1820. K. Pr. Debit⸗Komtoir f. d. Allgem. Gesetzsammlung.
fuͤr die Kaufmannschaft in Ber⸗
Zeitung s-⸗Nachrich ten. Artikel der Karte zu begründen und die Censur als
eine Verletzung derselben darzustellen gesucht, indem es heißt: „Die Franzosen haben das Recht, ihre Mei⸗ nungen bekannt zu machen und drucken zu laßen, wenn sie sich den Gesetzen gemäß verhalten, welche den Mis⸗ brauch dieser Freiheit verhindern e. (qui doivent ré primer les abus de cette liberté)“ Sie ha⸗ ben hiedurch einen Unterschied zwischen Präventiv—⸗ Gesetzen, der Censur, und Repreßiv⸗Gesetzen, der Bestrafung verletzter Presfreiheit, zu begründen ge⸗ sucht, und behauptet, daß die Verfaßungs⸗Urkunde nur die Repreßiv- nicht die Präventiv-Gesetze gestatte. Der Irrthum liegt hier in der falschen Deutung des Wortes réprimer. Dieses, wie das lateinische repri⸗ mere“), heißt: eine Kraft an der Aeußerung ihrer Wirkungen hindern. Der Begriff: zu rückhaletten, den Ausbruch verhindern, liegt ganz eigentlich in dem Worte, daher auch das teutsche: Einhalt thun, nicht zu entsprechen scheint, weil dasselbe eine schon begonnene Handlung andeutet. Der Misbrauch der Preße soll aber gar nicht anfangen, die schädliche Kraft soll gar nicht in Bewegung gesetzt werden. Die Meinung des Herrn Gr. Lan suin ais, daß man sich den Gesetzen, die den Misbrauch der Preße verhindern sollen, gemäs verhalte, wenn auf dem Ti⸗
) Haec reipublicae pestis paulisper reprimi, non comprimi potest. Cie.