In bem Landtagsbriefe vom 11. Oktb. 1604, den der letzte Herzog von Kleve, Fohann Wilhelm, er— lies (deßen älteste Schwester Eleonora mit Al⸗ . Friedrich Markgrafen zu Brandenburg und
serzoge zu Preußen vermählt war), ist die Abfaßung folgende: „An N. N. zu N. Du wirst hiemit auf⸗ gefodert, auf dem Landtage, den wir auf den ao. die⸗ ses nach Düßeldorf wegen allerhand dringender Lan⸗ desnothwendigkeiten ausgeschrieben haben, zu erschei⸗ nen, und zwar auf Deine Kosten, weil jetzt die dor⸗ tige Einrichtung nicht darnach gestellt ist, auch die zur Verpflegung nöthigen Mittel nicht so eilfertig können beigebracht werden.“
Der Herzog war damals nicht in Düßeldorf, son⸗ dern in Kleve, von wo aus auch das Ausschreiben er— laßen ist.
Man sieht aus diesem Landtagsbriefe, daß es da—⸗ mals noch Sitte war, daß die Jülich⸗- und Bergsche Dienstmannschaft, wenn sie in die Hofburg einritt, auch in der Hofburg nebst ihren Pferden und Die— nern verpflegt wurde.
In dem Prozeße, so die Stände ums Jahr 1720 mit dem Kurfürsten vor dem Reichshofrathe führten, berief sich der Anwalt des Kürfürsten auf diese Ur—⸗ kunde, als er behauptete: der Kurfürst wäre als Her— og von Berg und Jülich nicht verpflichtet, die Dienst⸗ eute zu beköstigen. Wenn es geschehen, so sey sol— ches aus allgemeiner Höflichkeit geschehen, indem sonst jeder auf seine Kosten habe erscheinen müßen. Blos das Futter für ihre Pferde habe der Herzog seiner Dienstmannschaft reichen müßen, wenn er sie bald hier bald dort auf dem Lande zu sich beschieden, um mit ihnen über Landesnothwendigkeiten zu handeln. Dafür, daß er ihnen die Hofbeköstigung gereicht, sey ihm aber immer ein Gewißes von den Ständen kewil⸗ liget worden. So z. B. 1605, — 5000 Rthl. für die beiden Landtage, so er auf dem Schloße zu Bensberg und auf dem Schloße zu Hambach gehalten.
Man sieht aus dem angeführten Landtagsbriefe, daß damals (ißod) die Jülich⸗ und Bergsche Dienst— Mannschaft noch in der Hofburg verpflegt wurde, und daß man damals nech am Hofe des Herzoges darauf eingerichtet war, eine zahlreiche Dienstmann⸗ schaft mit ihren Knechten und Pferden zu unterhal⸗ ten. Wie stark damals diese Dienstmannschaft noch war, läßt sich aus Mangel an archivarischen Nach—⸗ richten nicht genau bestimmen. Es mögen ihrer im⸗ mer aber noch über 150 gewesen seyn, die also mit ihren Knechten und Pferden so viel Raum bedurften, als jetzt zwei Schwadronen Kavallerie ).
Gegen die Mitte des 1Jten Jahrhunderts scheint man ez, bei den damals veränderten Sitten der Zeit, für unbequem und lästig gehalten zu haben, die Dienst⸗ Mannschaft bei Hofe zu verpflegen. Wenigstens geht aus einer Verordnung des Herzoges Philipp Wil— helm (Enkels der Klevischen Prinzeßin Anna) vom ag.
) Bei dem Ueberfalle der Stadt Aachen im Jahre 1277 vom Grafen Wilhelm v. Jülich, war die Juͤlichsche Dienstmannschaft mit 472 Pferden in die Stadt einge⸗ brochen. Sie wurden, da der Angriff mislang, saͤmmt⸗ lich erschlagen. Der Graf wurde am weißen Frauen⸗ Kloster, wohin er sich zuruͤckgezogen, von einem Aach⸗ ner Schmiede getödtet. Mit ihm siel sein erstgebor⸗ ner Sohn Wilhelm und zwei seiner naturlichen Söhne. Nach diesem Untergange der Juͤlichschen Ar⸗ mee siel der Erzbischof von Koͤln in das Land und eroberte die ganze Grafschaft, bis auf die Schloͤßer Nideken und Hambach so sich hielten.
Die Lehn- und Dienstmannschaften scheinen auch damals, als sie nach dem Untergange des Heerbannes als einzige Kriegseinrichtung in der Nation bestanden, nicht sehr zahlreich gewesen zu seyn, da sie blos zu Pferde dienten und da es immer sehr kostbar gewesen, eine große Anzahl Reiterei zu unterhalten. Nach den Landtagsverzeichnißen aus dem Ende des 17Jten und aus dem Anfange des 18ten Jahrhunderts, ist die Juͤ⸗ lich- und Bergsche Dienstmannschaft gewöhnlich 70 bis
Mai 160 hervor, daß man damals die Dienstmann
schaft schon in den Wirthshäusern von Düßeldorf ver— pflegen ließ, wo denn der Herzog dasjenige bezahlt, was sie dort verzehrt hatte.
Die Dienstleute haben nun damals entweder ju viel verzehrt, oder die Wirthe haben zu viel gerechnet. Denn in der angeführten Verordnung bestimmt da Herzog, wie viel Diener und Pferde Jedem sollen gu gethan werden. Auch wie viel für Jeden in den Wirthshäusern soll bezahlt werben. Nämlich da herzoglichen Amtleuten, den Direktoren der Land ständ⸗ und den Unterherrn sollen, wenn sie auf dem Lanh
Ale gemeine
preußische Staats- Zeitung.
ö
Tage erscheinen, 3 Diener und 4 Pferde gut gethan werden; den übrigen Adeligen aber nur 2 Dim und 3 Pferde. !
Jedem Ritterbürtigen sollen für seine Persn 2 Rihlr. gerechnet werden. Für seinen Schreib 3 Schilling und für jeden andern Diener 2 Schillin (1 Rthl. Klevisch hat 8 Schill.)
Dann sollten die Landtage nicht über 16 Tall I oder 3 Wochen dauern. Der Herzog könne es na ; geschehen laßen, daß die Landstände mehr Diener um Pferde hielten, auch länger da blieben, allein solche⸗ geschähe auf ihre eigene Kosten. .
Daß damals die Landstände nicht selber die Wirth: bezahlt haben, sondern daß solche von der herzogliche glaße zu derleihen geruhet.
Regierung sind befriedigt worden, 66 aus einem R Se Majestät der König haben dem vormali— stripte hervor, so der Herzsg zehn Tage später erlies gen Kriegs-Kommißagir Paul Serwat ka, jetzt zu St. In diefem befielt er der Regierung, daß sie mit den Hetersburg, zum Hofrathe zu ernennen und das Pa— Wirthen abrechnen solle, daß fie sich aber hiebes ge tent für denfelben zu vollziehen geruhet.
nau an die Vorschriften seiner Ordonnanz vom ag.
Mai zu halten habe. In einem anderen Reskript:
vom Jahre 1672 befielt er dem Pfenningmeister (su
damals nebst der Landeskaße immer in Köln war) Il. daß er mit zooo Rthl. nach Düßeldorf kommen sollt
und mit den Wirthen der Landtagskosten wegen gleit An elan d. . rechnen und Jedem etwas auf Abschlag zahlen. Frankreich. Der König hat den Herzog v. Gasta
Die Ordonnanz dieses Fürsten y. aber bald (Gau din), an die Stelle des Hrn. Lafitte, zum eßenheit gekommen zu seyn. enn nir . . ; . ,,. daß le Landstände täglich 4 Rthl Hierüber, unmöglich aber konnte die Regierung an der bekamen um ihre Wirthe selber zu bezahlen, und da Spitze eines solchen Institutes einen Mann laßen, die Landtage mehre Monate dauerten und dem Lams der sich an die Spitze einer Unternehmung gestellt über zo, oo Rthl. kosteten (wie der von 1717 da hat durch welche die Gesetze des Landes verhöhnt und za, 83 Rthl. kostete)h, ohne daß deswegen bedeutennd— die feindseligsten Gesinnungen gegen die Staatsverwal⸗ Geschäfte gemacht worden. Vielleicht war dieses eim tung offenbart werden, einer Versicherungsgesellschaft der Ursachen, daß keine gemacht wurden, weil nunszegen die Maasregeln der Regierung, wie gegen Ha—
N ; nsucht nach Haus elsch lag. ,, eine große Sehnsuch ö. Auch der Graf Girardin, Abgeordneter in der
, . Marquis v. Girardin zu Er—
Fs ist ein Irrthum einer hiesigen Zeitung, als henonville des Freundes von Roussegu) ist in der
ob . 356 ö. . ö Mar heine ke uns Hräfektur des Departements der c6té d'or durch den verlaßen und eine Predigerstelle an der Dreieinig
keits⸗ . ersetzt worden. In einer zu Pa— Kirche zu Frankfurt am Main angenommen habe. Er is erschienenen arakteristik der Abgeordneten, je nach⸗ ist . . Dreifaltigkeitkirche als Predi— hem sie für oder gegen das Verhaftgesetz gestimmt ger angestellt und nur auf einer Reise nach Frankfurt heben, wird von ihm gesagt: „er hat sich so entschie— und in die dortigen Gegenden begriffen.
Kronik des Tages. Berlin, vom 18. April. Se. Majestät der König haben dem Prediger Gronau bei der hiesi— gen Parochial-Kirche, den rothen Adler-Orden dritter
ben ausgesprochen, daß man ihn nicht für so wandel— bar halten darf, wie gewiße Leute von ihm behaupten.“
Der Conservateur wird unter dem veränderten Ti⸗ tel „der Defenseur“ von den Herrn v. Bonald, de la Mennais und Grafen Maistre gemeinschaftlich sortgeseßgt. Herr von Chateaubriant hat sich von hnen getrennt und sich geweigert unter der Censur sortzuarbeiten.
Als eine litterarische Merkwürdigkeit verdient die söescicht des Englischen Parlamentes von Ludwig Bonaparte, mit Anmerkungen von Napoleon
onaparte,“ die in diesen Tagen zu Paris erschie— n ist, angeführt zu werden.
Cirkular-Verfügung des Herzogs von Richelieu an die oberen Provinzial⸗ Behörden. Die Regierung hat, in pflichtmäßiger Vorsorge für se Erhaltung der öffentlichen Ordnung den Kammern wei Gesetze vorgelegt, welche die königliche Bestäti⸗ ung erhalten haben. Diese Berathung hat man zum drwande genommen, die Gemüther aufzuregen. Die Genehmigung beider Kammern, die bestimm⸗
80 Koͤpfe stark zu Duͤßeldorf eingeritten. Auf den Landtage von 1628 waren noch 147 Ritter gegenwar⸗ tig, so die bekannte Union unterschrieben, in der sich dit Dienstmannschaft von Juͤlich und Berg verband in Auf rechthaltung ihrer Privilegien, Alle fuͤr Einen und Ei ner für Alle zu stehen, auch bei Kaiserl. M ajestaͤt ali Supremo ei direct domin“ feudi dieser Lande, Klag wegen der von Herzog Wolfgang Wilhelm (Seh der zweiten Klevischen Prinzeßin Anna, so den Pfal Grafen v. Neuburg geheurathet, eingefuͤhrten Neun rungen zu erheben. ö ᷣ ) In Muͤnster hatte man sich beßer eingerichtet Fit jeden Landtag erhielten die Stande eine runde Summ von 1000 Rthlr. Dieten, Soo fuͤr das Domkapitel un 500 fur die Ritterschaft. In den Bergschen Landtag. Rechnungen findet sich, daß oͤfter ein einzeln-r Eand⸗ stand so viel erhalten, als in Muͤnster die ganj⸗ Ritterschaft.
Redaktion in Aufsicht: von Stäg em ann. Neimersche Buchdruckerei.
finn / Cher⸗Präftdenten der Bank ernannt. Man spricht viel
3243 Stück. Berlin, den 18ten April 1820.
Amtliche Nachrichten.
Se. Majesttät der König geruheten dem am diesseitigen Hofe accreditirten Königl. Hanoͤverschen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗ nister, Herrn Freiherrn v. Dmpteda, eine Privat⸗ Audienz am verwichenen Freitage den 14. d. um zehn Uhr morgens zu ertheilen, und aus deßen Händen das in besagter Eigenschaft erneuerte Beglaubigungs⸗ Schreiben zu empfangen.
Zeitung s-⸗Nachrichten.
ten Erklärungen der Minister, die Weisheit und die Gesinnung des Königes sollten zwar völlig gnügen, um die Besorgnis und die Schreckbilder zu zerstreuen, die, von Uebelwollenden verbreitet, bei Leichtgläubigen Eingang gefunden haben; aber die Minister haben unter den gegenwärtigen Umständen ganz besonders tathsam erachtet, daß man die Grundsätze kennen lerne, nach de= nen sie handeln, und wünschen zugleich Ihre Aufmerk⸗ samkeit auf die Maasregeln zu richten, durch welche die betrogenen Gemüther von ihrem Irrthume geheilt wer—⸗ den können. Sie werden dieses bewirken, wenn Sie ihnen die dermalige Lage Frankreichs und den wahren Karakter der ergangenen Gesetze aufrichtig schildern.
Beide sind für eine bestimmte Zeit gegeben und verlieren ihre gesetzliche Kraft am Schluße der näch⸗ sten Sitzung der Kammern.
Das Eine soll den Ausschweifungen der Zeitschrif— ten ein Ziel setzen.
Ausgerüstet mit der Presfreiheit, die das Gesetz fortwährend anerkennt, haben die Herausgeber der Zeit— Blätter sich ihrer nur bedient, um sie zu entstellen. Nur zu oft haben sie blos ein Mittel darin gefunden, alles zu schmähen, was ein Gegenstand der öffentlichen Achtung ist. Vergebens hielt der Bürger sein Pri— vatleben für unantastbar; er hat ihren vergifteten Pfei⸗ len nicht entgehen können. Unter diesen Schmäh⸗ Reden, welche sich täglich auf alle Behörden des Staa⸗ tes ergoßen, gewohnte sich der ungebildetere Theil der Gesellschaft nur zu leicht an den Wahn, als ob er sich im Zustande einer rechtsbegründeten Feindseligkeit gegen diese Behörden befinde, die für seine Wohlfahrt wachen, in denen er seinen Schutz und seine Stützen erblicken sollte.
Ueberall beobachtete man die Fortschritte dieser Zü⸗ gellosigkeit mit Schrecken. Niemand wagte mehr die Ohnmacht des Gesetzes um Schutz anzutreten, und die Straflosigkeit vergrößerte das Uebel.
Lange schon von der öffentlichen Stimme aufgefo⸗ dert, suchte die Weisheit der Gesetzgebung ein Mittel gegen dieses große Drangsal, als ein entsetzliches Ver⸗ brechen Frankreich in Schrecken setzte. Nicht schnell genug konnte man den Verheerungen dieser Brand⸗
N = 13398