Briefe, dem Aufrufe, den sie mit se furchtbarer Ge⸗ schwindigkeit umhertrugen, ein Ziel stecken.
Die Absicht des Gesetzes ist klar. Es will in der Stille, fern von feindseligen Leidenschaften, alle Mit⸗ tel vorbereiten, durch welche die Freiheit der Preße auf gerechten Strafgesetzen gegründet werden kann; es will diesen nothwendigen Gesetzen einen wirksamen Stempel, die einzige Gewähr solcher Freiheit, auf— drücken. Das nur sind die wahren Gründe der Ein⸗ schränkung, der man die Zeltschriften zu unterwerfen fich genöthiget gesehen hat. Das nur ist der Gegen⸗ stand der Censur. Man will sie nicht auf jedes Er⸗ zeugnis des Geistes, sondern nur auf die Zeitschriften antdenden. Man will kein Recht aufheben, das der Zte Artikel der Verfaßungs- Urkunde anerkannt hat. Das neue Gesetz vielmehr bestätiget dieses Recht. Die Einwohner Frankreichs können fich jederzeit der Preße bedienen, um ihre Meinungen zu verlautbaren, ih re Beschwerden auszusprechen, ihren Klagen eine Stimme zu geben. Selbst in Bezug auf die Zeitungen und andere Blätter dieser Art will man nicht, wie so häufig vorgegeben worden, nützliche Wahrheiten unterdrücken, ihnen nicht verbieten, sich in ihren Erörterungen auch mit den Verhandlungen der öffentlichen Gewalt zu beschäftigen: aber man will den Verirrungen zuvor— kommen, durch welche diese Blätter so oft ein öffent⸗ liches Aergernis gaben; man will sie den Ehrenschän⸗ dungen, den Schimpfreden versch ließen, die unaufhör⸗ lich den Frieden der Familien störten; man will den Lauf dieses verderblichen Einflußes hemmen, der so viel ungerechtes Mistrauen in den Gemüthern erregt, die durch die Revolutionen nur zu empfänglich dafür geworden sind.
Wahrlich, wer würde nicht ergriffen von dieser Ge⸗ schäftigkeit des bösen Willens, die niemals ermüdet, die Meinung zu verderben!
Bald sollen, wider Treu und Glauben, die Natio⸗ nalgüter angetastet werden; bald erschreckt man die schwachen Geist er durch das ewige Gespenst der Ze⸗ henten und Lehnrechte; fast immer ist die ganze Verfaßung bedroht; dort sind es unsere Soldaten, die man vergißt, die man verstößt; überall, im ganzen Lande ist nichts, das nicht unter dem Bilde der Knechtschaft, unter dem härtesten Tyrannenjoche dargestellt würde,
Unstreitig finden diese groben Verführungskünste bei der zahlkosen Mehrheit des Volkes keinen Eingang. Die Augen sind weder durch die Lüge verblendet, noch die Herzen erkaltet in dieser Liebe zu unseren Königen, die durch so viele Jahrhunderte das Französische Volk ausgezeichnet hat. Giebt es jedoch redliche Bürger, die zwar treue Unterthanen und aufrichtige Freunde des Vaterlandes, aber schwach genug sind, sich mit grundlosen Besorgnißen zu quälen: richten Sie deren Blicke auf den jetzigen Zustand Frankreichs. Rufen Sie in ihr Gedächtnis alle Wünsche zurück, welche das Volk an den unglücklichen Bruder unseres Köni⸗ ges rechtmäßig gelangen ließ, als es, noch unbekannt mit den Greueln und dem Jammer, den unzertrenn⸗ Lichen Gefährten der Revolurtienen, eine gerechte Frei⸗ heit von ihm begehrte. Oeffnen Sie ihnen die Au⸗ gen, ob nicht, unerachtet so großer öffentlicher Un⸗ Fälle, alle diese rechtmäßigen Wünsche von der Weis⸗ heit des Königes nunmehr gewährt sind.
Die Gleichheit vor dem Gesetze ist in dem aller⸗ vollkommensten Sinne vorhandenz jeder trägt zu den Lasten des Staates bei, jeder genießt deßen Vortheile; jede Bahn ist offen und keiner findet andere Schran⸗ Len, als das Maas seiner eigenen Talente.
Die Freiheit ber Kirchen ist nicht mehr ein leeres Wort. Allen kommt ein gleicher Schutz zu statten.
Die Gerechtigkeitpflege wird, ohne Ansehn der Person, allen Franzosen gleich gehandhabt. Sedes Ei⸗ genthum wird durch dieselben Gesetze behütet, ver⸗ theidigt und beschüßtzt. Auf welchem Wege ein Mann zu Vermögen gelangt, ob er das Land, das er bear⸗ beitet, von seinen Ahnen ererbt, oder es in Kraft des
Gesetzes erworben, genug es ist Sein; er benutzt es
mit derselben Sicherheit. ihm die Verfaßung
Königes, erworbe
richtungen zu erhalten,
fen hat.
Damit wir uns diese alle Güter, zu deren friedlichem es Volkes uns einladen, dazu müßen n Thron sich drängen, und dit die durch heillosen Rath und trü—
und die Sitten d
alle Franzosen um de Menschen entfernen,
und der unahänderliche ne Rechte zu beschützen und alle Ein, die er zu ihrer Obhut getrof—
Diese Sicherheit gewähren Wille des
Güter des Lebens erhalten, Genuße milde Gesetze
gerische Hoffnungen uns noch einmal in die gefahr— volle und blutige Bahn der Revolution zu stürzen ver—
suchen. Diese Mensch
geringsten verändert hat,
gewonnen sind,
mit Ingrimm erfüllt,
en, welche die Erfahrung nicht im
die das Vergeßen w
die durch keine Wohlthaten
ie das Erinner
die stets die Hand bieten, dei
Vaterland ihrer Ehrsucht aufzuopfern; diese Men schen haben sich aus aden Meinungen und aus allen Lei⸗ denschaften ein Schwert geschliffen, das die zwie facht Gewalt der Religion and der Gesetze verwundet. Da—
her dieser düstre, blutgierige Fanatismus, gen erhitzten Gemütheen tocht, der zu namenlosen Bösewicht gewa
der in emi— Zeiten einen
ltsam treibt, durch eint
Frevelthat einen verabscheuten Namen zu erlangen. Die Geschichte aller Bölter, und Beispiele der neu. sern Nachbarn, enthüllen diese traurle⸗
sten Zeit unter un
Wahrheit, und die Greuelthat vom
einen nur zu bejammeraswerthen Gefahren, gegen Angri
son unserer Prin
des Staates soll der Regierung die Mittel versch schützend die Gesell sch
Von diesem Gesetze könn fen werden, wider welche
zen,
die Schwer
auch die Schwere der Verhaftung he hren also darf sich kein redlicher Bur. In den Vorschriften des gemeinen
ein solches Verfa ger beunruhigen.
Rechtes über die Bes
nichts geandert.
Zeit die Befugnis angehängt, der Verhafcung der v liche Untersuchung über solche Tha zu müßen, welche da chen oder geheimen hang hät en, zum eine zu frühzeitige Oeffentlichkeit Im Uebrigen bleibt die Gesetzgebung de
unberührt; und
mehr erlangt: welche wesentliche Besch nicht daran geknüpft, um alle
Es wird nur für
hat die Regierung
erdächtigen Personen die tsachen veran laßen durch, falls sie mit Staaisveihte— Verbindungen einen Susammen— Nachtheile des gemeinen Wesens erlangen würden. s Landes ganz auch ein Recht ränkungen sind unnsthige Strenge,
135. Febr. liefer:
Belag. Gegen solche ffe und Anschläge wider die Per gen Thron und die Sicherheit das Zweite der ergangenen Gesctze affen, sich selbst be— aft zu beschützen.
en nur Menschen betrof— e des Verdachtes
rbeiführt. Ueyr
trafung der Verbrechen win
eine bestimmu
nicht unmittelbar nag
gericht:
selbst allen Irrthum zu entfernen, besonders solchen, der duich heimliche Angeber veranlaßt werden könnte, die in unglücklicher Zeit wol einigen Eingang bei den
unteren Behörden sich zu verschaffen ben Räthen des Königes, sogar i
wußten, aber vol im Angesichte det
Thrones sich erblicken zu laßen nicht wagen dürften! Was die Regierung angetragen, und was sie tt
langt hat, Personen, welch
setzlich berechtiget ten zu dürfen, ohne
Diese Befugnis
werden, um für die theuersten Vaterlandes zu wachen, um eine Denen einzuflößen,
der Gesetze unter zu können, verlei
Durch die bloße Schilderung den Sie allen diesen Redekünste
das Bild des Ke begegnen wißen. sinnes wird das
unfehlbar die Beweise welches
entgegenstellen, Wiedergeburt un
beschränkt sich auf die Befugnis, diejenigmnn e sie verhaften zu laßen ohnedies 9. ar, drei Monate lang gefangen hei sie den Gerichten zu überliefert
mußte ihr nothwendig zugestande
welche die Hoffnung,
Angelegenheiten de heissame Furcht alln
der Streng
dem Schutze der Formen entrinnm
ten möchte. der
rkers und der
Wahrheit wer
n, die dem Volke nut Tyrannei zeigen, zu
Solchen Trugbildern des Wahnsm⸗
erkenntliche
seres Vaterlandes ni
Gedächtnis des Vollet des königlichen Wohlwollens seit dem ersten Augenblicke der
cht müde gewor⸗
pen, durch eine ununterbrochene Reihe landesväterlicher Sorgen die Verwaltung der Gefängniße zu verbeßern, das Schicksal der Gefangenen zu mildern und selbst bem Strafbarsten den Gewinn der Arbeit, den Bei⸗ stand der Religion und die Begnadigung, den Preis der Reue, darzubieten. (Fortsetzung folgt.)
Groß-⸗Brittanien. Während die Unruhen in den westlichen Grafschaften Irlands meistentheils beseitiget scheinen, erfährt man von neuen Bersuchen in Schottland, die öffentliche Ruhe zu stören. Am 3. April hatte man zu Glasgow zu Paisley und an allen Manufakturplätzen, 1 Meilen um Glasgow, ine aufrührische Addreße, unterzeichnet „auf Befehl bes Ausschußes zur Organisation einer provisorischen Regierung“ öffentlich angeschlagen. Diese Addreße fo⸗ dert auf die strafbarste Weise zum Umsturze der Ver⸗ saßung auf, erinnert die Soldaten an das Beispiel der Prätorianer in Spanien, verlangt gebieterisch von aller Arbeit abzustehen, und jede Kraft nur auf die Herstellung der Rechte zu verwenden, empfielt be⸗ sonders allen Fabrik Eigenthümern, mit ihren Arbei ten aufzuhören und ihre Laden zu schließen, bis die Ruhe hergestellt sey, und erklärt alle Diejenigen, die sich den Aufrührern entgegenstell en sollten, für Ver⸗ täther des Vaterlandes und Feinde des Königes.
In Folge dieses strafbaren Aufrufes haden alle Arbeitslcute, Weber u. f. w. in Glasgow, Paisley und der ganzen Nachbarschaft sich ihren Geschäften entzogen. Man rechnet die dadurch müßig gewordene Zahl der Arbeiter auf 50, ooo. Alle Laden und offentliche Häuser sind geschloßen. In Paisley ver— suchte das Volk bereits, sich gewaltsam Waffen zu verschaffen, doch ohne Erfolg. In den umliegenden Dörfern haben zusammengerottete Haufen die Häuser angefallen, sind jedoch von den Einwohnern mit Feuer— Gewehr zurückgetrieben. Von andern Aussch weifun⸗ gen hat man bisher nichts gehört. Der Magistrat zu Glasgow hat eine bisietzt wirkungelos gebliebene Gegenbekann machung erlaßen. Zwei Menschen, welche ven Aufruf angeschlagen haben sollen, sind verhaftet. Man erwartet uur von der Einwirkung der Truppen, die von allen Seiten zusamwengezogen werden, die n,, der Ordnung.
tuch in Manchester hat man mehre Soldaten ein— rücken und Feldstücke aufführen zu laßen sich genö— thiget gesehen.
Spanien. Die Generale Campang und Val⸗ dez sind von Kadix entfernt worden, woselbst die Kon⸗ stitution verkündiget worden ist. Der General Od o⸗ noju, General-Kapitain von Andalusien war, nach seinem Berichte aus Sevilla vom 25. März, in Be⸗ grif nach Puerto Santa Maria, wo die beiden Gene— tale unter Verhaft zu seyn scheinen, abzugehen. Die bisher in der Garacca verhafteten Generale Graf Calderon, Salvador und Fournas waren zu Puerto Santa Maria angekommen.
Don Pedro Agar, Mitglied der provisorisch en Junta zu Madrid, ist zum General-Kapitain von Gal⸗ lizien ernannt.
Der aus der Verbann ung nach Ceuta zum Finanz;
Minister berufene Don Joseph Eanga Arguelles ist
— — — — 8
nicht det als Redner in der Versammlung der Cortes bekannte Don Augustin Arguelles. Er hat den Ruf eines redlichen und einsichtvollen Mannes. (Daß ihm einige Zei ungen von den Galeeren zu Ceuta we gar keine Galeeren sind, zurückkehren laßen, ist ebenso fabelhaft, als die Tortur, durch welche der jetzige Minister der Justiz an dem Gebrauche seiner Hand gefährdet worden. Man versichert, daß die Tortur seit 1814 gar nicht wieder, auch nicht bei der Inquisition, in Gebrauch gekommen sey, doch wird eine zu erwartende zuverläßige Geschichte der letzten 6 Jahre erst hinreichende Belehrung geden. )
Aus dem Königreiche der Niederlande. Die Angelegenheiten der sieben Advokaten zu Brützel, welche wegen ihres dem Hertn v. d. Straxzten er⸗ theilten Gutachtens verhaftet und von dem Justizmi⸗ nißer suspendirt worden sind, hat dadurch noch ein größeres Intereße bei dem Pablikum gewonnen, daß sie zwar durch die Anklagekammer von allem gericht⸗ lichen Anspruche entbunden und dem gemäß in Frei⸗ heit gesetzt worden sind, daß aber der Justizminister sich deshalb noch nicht veranlaßt gesunden hat, ihnen ihre Amtsverrichtungen wieber zu erlauben.
Wie sehr das Gefühl der Sittlichkeit bei einem Theile unseres Handelstandes gesunken, ergeben die Versicherungsgesellschaften, die sich an mehren Orten, z. B. in Amsterdam, Arnheim, Rüremonde, Venlo, für den Schleichhandel nach den Preußischen Staaten gebildet haben. Diese unwürdige Gese schaften senden shre Eirkulare mit offener Schamlosigkeit frei umher.
Nach Berichten aus Batavia von Novb. v. J. ist die Unternehmung unster Flotte wider den Sultan von Palembang auf der Insel Sumatra im Okt. v. J. gänzlich gefaeitert. Die Batterien des Sultans haben den Schiffen vielen Verlust verursacht. Der Schoutbynach Wolterbek führte den Oberbefehl. Die Flotte destand aus einem Linienschiffe, einer Fre⸗— gatte und drei kleineren Fahrzeugen.
Wärtemberg. Die Vermählung des Königes ist auf den 15. April bestimmt.
In einer durch den Herrn Memminger bekannt gemachten Geographie und Statistik des Königreich es wird, der Flächen-Inhalt auf S556 Quabrm. und die Bevölkerung auf 1,39g7, 564 Seelen angegeben. Das gesammte Natinalvermögen wird auf etwa 1000 Mill. Gulden, der rohe landwirthschaftliche Ertrag auf gi Mill. und das reine National-Einkommen (mit Ein⸗ schlus von 1, Jo, 00 Fl. aus dem Verkehr mit dem Auslande) auf 19,570,000 Fl. berechnet, wovon der vierte Theil als Abgabe in die Staatskaße fließt.
e. . 169 an d. tettin, vom 10. April. Die Einimpfung de Schutzblattern ist in dem hiesigen . tement von so glücklichem Erfolge begleitet, daz die natürlichen Blattern sich schon seit einigen Jahren nicht mehr darin gezeigt haben.
Die Volksmaße unsets Departements betrug am Schluße des vorigen Jahres 355, 149, die des Kösli— ner 250,9 1, die Kes Stralsunder 151,276.
2 ᷣ
kuszug aus ver Spani schen Konstitutidn vom 18. März 1612.
(Fortsetzung.)
Art. 2]. Die Cortes sind die Versammlung der Abgeordneten, welche, um die Nation zu vertreten, in der gesetzlichen Form von den Bůrgern ernannt sind.
2s. Die Grundlage der National-Vertretung ist auf beiden Halbkugeln gleich.
2g. Diese Grundlage ist die Volkszahl, bestehend: 3) in den Landesingebörnen, dire von väterlichen und mütterlicher Seite Spanischen Ursprunges sind; b) in
denjenigen, die durch die Cortes Bürgerbriefe erhal— ten haben; c) in denen, die unter dem Art. a1. de⸗ griffen sind.
„50. Zur Berechnung der Volkszahl in den Euro— päischen Ländern soll vorläufig die letzte Zählung des Jahres 179 dienen; für die Besitzungen jenseit des
Meeres wird man sich gleichfalls an die zuverläßigsten unter den neueren Zählungen halten, bis eine ander⸗ weite vorgenommen werden kann.
zu. Auf je Jo, ooo Seelen der nach Art. ag. zu berechnenden Veoltzahl, wird Ein Abgeordneter ange—⸗ nommen.