1820 / 33 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 22 Apr 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Neapel. Der Pascha von Egypten hat bei un⸗ serer Regierung nachgesucht, in Syrakus ein Maga⸗ zin für sein Getraide errichten zu dürfen, welches ihm jedoch wegen des eigenen Ueberflußes der Insel Sici⸗ lien nicht bewilliget worden.

Frankreich, bis zum is. April. Die Kammer der Abgeordneten hat sich fortwährend mit wenig be⸗ deutenden Bittschriften und hauptsächlich mit dem Rechenwesen der früheren Jahre, zum Theil mit dem Zollgesetze beschäftiget.

3 Cie e n. über die abgelegten Rechnungen sind noch nicht vollendet, doch werden die Verschläge per Regierung in der Hauptsache überall angenommen, welche Mühe auch die Miiglieder der linken Seite sich geben, durch Einmischung fremdartiger Gegenstände Verwirrung und Aufenthalt zu verursachen. Für fremde Leser haben diese Debatten, durch deren Trocken⸗ heit auch die inheimischen ermüdet werden, wenig Intereße.

. 39 Verfaßer der Zeitungen und Journale fahren fort, durch Herausgabe von Flugschriften sich für die Beschränkung der Censur schadlos zu halten, obwol billig eingeräumt werden muß, daß die Censur ihr Amt ohne alle Strenge ausübt. Bei dem allgemei— nen Wunsche, daß eine heilsame Zucht diesen Schrift⸗ stellern des Tages für die Zukunft den Geist der Mä⸗ vzigung einflößen und sie ehren möge, sich selbst zu veschränken, wenn die Schranken der Censur wieder aufhören, ist vielleicht, wo nicht eine Sinnesänderung, doch fernerhin ein Betragen zu hoffen, welches weder den Anstand und die übrigen Tugenden des geselligen Lebens in einer dem Karakter der Nation gänzlich fremden Weise wie bisher verletzt, noch die Ruhe des

andes stört.

ö e n ch ellen der Flugblätter hat die Regie⸗ rung durch die Erschwerniße der Postversendung we⸗ nigstens einigermaßen zu begegnen versucht.

Die ehemalige Minerva erscheint in „Briefen über die Lage Frankreichs“ wieder.

Groß-Brittanien. Die Regierung hat eine Belohnung von 500, und der Magistrat zu Glas⸗ gow von 500 Pfund auf die Entdeckung der Urheber der zu Glasgow und in der Umgegend angeschlagenen Addreße des sogenannten Organifations⸗-Ausschußes ge⸗ fetzt. Dem Angeber, wenn er selbst zu den Urhebern gehören sollte, wird Verzeihung zugesichert.

Inzwischen sind die meisten der getäuschten Ar⸗ beiter wieder an ihren Beruf gegangen,. Man ist überzeugt, daß die Manifeste von England ausgegan— gen find. Einige von dort nach Schottland geksm⸗ mene Radikale haben sogenannte Unionsgesellschaften zn den Schottischen Manufaktur⸗Distrikten gestiftet, in die sich der achtzig bis hundertste Theil des Volkes hat aufnehmen laßen. Jedes Mitglied trägt zu den Kosten bei die man auf die Absendung von Abgeord⸗ neten verwendet, durch welche die revolutionairen Maasregeln im Lande eingeleitet und befördert wer⸗ den sollen. Der lächerliche Erfolg der Manifeste des Organisations⸗Ausschußes wird wahrscheinlich dem größeren Theile der Betrogenen die Augen öffnen und den Unionen von selbst ein Ende machen.

Bei Falkirk hatten 18 Mann theils Yeomen, theils Husaren 51 bewaffnete Radikale angegriffen, verwundet und 19 zu Gefangenen gemacht.

General Baird hat den Oberbefehl über die Kriegsmacht in Irland übernommen.

Bie Jury zu Chester hat die beiden Leute, welche auf den , ,, ren zu haben ange⸗ agt waren, uldig befunden. ̃ . z 90 nᷣ Jury zu Lankaster hat mehre Radikale, theils wegen erregter Unruhen, theils wegen Verfertigung von Piken zu 1 bis zjährigem Gefängnis verurtheilt.

Ein Buchdrucker muß schwere Geldstrafen erlegen.

Gegen die Verschwörer von Cato⸗Street sind ver⸗

schitdene, am 25. Februar von ihnen entworfene Ab⸗

dreßen zur Sprache gebracht, in deren einer sie dem Volke die Vernichtung der Tyrannen anzeigen und die Freunde der Freiheit auffodern, sich der provise⸗ rischen Regierung anzuschließen, so wie sie in einer anderen den Soldaten ihre Entlaßung ankündigen und jedem 20 Pfund verheißen, um nach Hause gehen zu können. 238

Ein in London ansäßiger Brasilianer zeigt in den dasigen Blättern an, daß das Gerücht, als wenn da König von Portugal seinen Entschlus, Brasilien nicht wieder verlaßen zu wollen, erklärt habe, eben so grund los sey, als die in Englischen and Französischen Blät tern verbreitese Nachricht von einer unruhigen Stim- mung in Portugal. (Der letzten hat auch schan der Monitéur unter Bezug auf eine zuverläßige Ar torität widersprochen. )

Schweden. Die Regierung hat, vom Schluß dieses Jahres an, die Prämien aufgehoben, welch nach einer Verordnung von 1775 für die Ausfuhr ver— arbeiteter Eisenwaaren bewilligt wurden, da sie weder eine Vermehrung des Erzeugnißes noch des Absatzes solcher Waaren zur Folge gehabt hat.

Auf die Einfuhr Spanischer, feiner Sächsischer Wolle ist ein Zoll von 40 Schill. Hamb. für das Liespfund angeordnet.

Rußisches Reich. Auf den Antrag des Mini steriums der geistlichen Angelegenheiten hat der Kai ser am a5. Mär; verfügt, daß alle noch in Rußlan befindliche Jesuiten, mit Aufhebung ihrer Unter richt⸗Anstalten, aus dem Reiche entfernt werden sol— len. Die Gründe dieser Maasregel sind dieselben, di der Kaiser bereits in dem Ukas vom 1. Jan, 1816, durch welche ihnen der Aufenthalt in St. Peters burg und Moskau auf immer untersagt wurde, aus einandergesetzt, ihre unverrilgliche Ränke- und Beke) rungssucht. Sie würden schon damals aus dem gun zen Umfange des Rußischen Reiches verwiesen war den seyn, wenn der Kaiser nicht auf das noch unde friedigte Bedürfnis der katholischen Kirche, welche m Priestern nicht hinreichend versehen war, Rücksicht g nommen hätte. (Schon Peter der Große unter

Portugiesischer un

sagte ihnen in einem Ukas vom Jahre 1719 den Ein gang in oas Rußische Reich. „Ich weiß, (sagt di Kaiser) das der größte Theil der Jesuiten sehr unter richtet ist und daß sie meinem Reiche vielen Nutzen

stiften könnten, aber ich weiß auch, daß sie der Reli

gion nur wegen ihres persönlichen Vortheils dienen daß sie unter dem äußeren Scheine der Frömmigkeit el nen ungemeßenen Ehrgeitz und eine Neigung zu heim lichen Ränken verbergen, durch deren Künste sie ihren Reichtham zu vermehren und die Herrschaft des Pap stes in den Europäischen Staaten zu befestigen suchen daß ihre Schulen nur Werkzeuge der Tyrannei und daß sie selbst die größten Feinde der öffentlichen Ruh⸗ sind. Ich mag sie also gar nicht bei mir haben um kann mich nicht genug , noch Höfe geben kann, die über sie und über iht Ränke die Augen nicht öfnen wollen u. s. w.“ La⸗ harpe Cours de litterature L. 17. P. 35h. Kath rina nahm sie nach der Aufhebung des Ordens Mn und erlaubte ihnen den Schulunterricht. Der Kais Paul begünstigte sie noch mehr, und ließ ihnen St. Petersburg ein sehr schönes Haus bauen. M ihnen erwiesene Wohlthaten haben sie nicht gem nen können.)

Türkisches Reich. Die Pforte hat im Febtun

Nachricht erhalten, daß die in Aleppo ausgebroch⸗ nen Unruhen durch die Bezwingung der Aufrührer bi gelegt worden.

bes Oktobers zum Aufruhre veranlaßt, den die Vrin schiedenheit der Sekten und der Haß der Araber . gen die Türken verstätkte. Der Pascha war zur Fluch genöthigt worden. Aber mit Hilfe der benachbartel

Paschas hat er an der Spitze von zoo Arnauten in

wundern, wie es in Eurohn

Bie Bedrückungen des Pascha Chor. schid Ahmed hatten das Volk in den letzten Tag

Januar die Stadt unter vielem Blutvergießen wieder erstürmt und die Köpfe von sieben Häuptern der Auf⸗ rührer nach Konstantinopel geschickt, woselbst sie am 25. Febr. an den Pforten des Serails mit einer ihr Verbrechen anzeigenden Inschrift aufgesteckt wurden. Die Pforte verhehlt sich jedoch nicht, daß die Ruhe nur scheinbar hergestellt sey, und daß den Bedrückun⸗ gen des Volkes Einhalt gethan werden müße. (Aleppo jählt vielleicht 150, o0o Einwohner. Volney nimmt

nur 100, 000 an; Andre noch einmal so viel. Nach der obigen Nachricht haben die Araber mit den Türken ge— meinschaftliche Sache wider den Pascha gemacht, deßen Bedrückungen also den Haß überwogen.)

Königreich Würtemberg. Am 15. April ward zu Stuttgart die Vermählung Sr. Majestät des Kö— niges mit Ihrer Durchlaucht der Prinzeßin Pau⸗ line von Würtemberg, Tochter Sr. Hoheit des ver— ewigten Herrn Herzogs Ludwig von Würtemberg im dortigen königl. Schloße feierlich vollzogen.

Bei diesem Anlaß haben verschiedene Ernennungen

Auszug aus der Spanischen Konstitution vom 18. März 1912.

. (Fortsetzung.)

Art. 151. Die Befugniße der Cortes sind: 1) Gesetze vorzuschlagen und zu beschließen, sie auszule— gen und nöthigenfalls aufzuheben; 2) den Eid des Kö⸗ niges, des Prinzen von Asturien und der Regentschaft zu empfangen; 3) jeden Zweifel zu beseitigen, der Über die Thronfolge, faktisch oder rechtlich entstehen könnte; “) eine Regentschaft oder einen Regenten des Königreiches in den durch die Konstitutien vorgesehe⸗ nen Fällen zu ernennen und ihre Gränzen in Rück— sicht auf die Ausübung der königl. Gewalt zu bestim⸗ wan; 5) den Prinzen von Asturien öffentlich anerken⸗

nen zu laßen; 6) während der Minderjährigkeit des

Königes einen Vormund zu ernennen; 7) Angriffbünd— niße, Hilfgelder- und Handels⸗Verträge vor der königl. Unterschrift zu genehmigen; 8) den Einmarsch frem⸗ der Truppen zu gestatten oder zu verweigern; 9) Stel⸗ len im Staatsdienste, namentlich bei den Gerichtshö— fen, anzuordnen oder abzuschaffen; 10) auf den Vor⸗ schlag des Königes jährlich den Friedensfuß für die Land- und Seemacht und in Kriegszeiten ihre Ver— mehrung festzusetzen; 11 Dienstordnungen für die Land- und Seemacht, so wie für die Landwehr zu ent— werfen; 12) die Kosten der Staatsverwaltung festzu— stellen; 135) die Steuern und Auflagen jährlich zu be—⸗ stimmen; 14) nöthigenfalls auf den öffentlichen Kre— dit Anleihen abzuschließen; 15) die Vertheilung der Auflagen auf die Provinzen zu genehmigen; 16) die Rechnungen über die Verwendung der Staatseinkünfte u prüfen und zu bestätigen; 17) Zölle einzurichten und die Erhebungssätze zu bestimmen; 18) in Bezug auf die Bewirthschaftung, Erhaltung und Veräußerung der Nationalgüter das Erfoderliche zu verfügen; 19) Gehalt, Gewicht, Gepräge und Benennung der Mün— zen zu bestimmen; 20) eine richtige und anwendbare Maas- und Gewicht-Ordnung anzufertigen; 21) den Gewerbfleis zu ermuntern und zu begünstigen, und die entgegenstehenden Hinderniße hinwegzuräumen; 22) eine allgemeine Schulordnung für die ganze Mon⸗ archie zu entwerfen und den Unterrichtplan behufs der Erziehung des Prinzen von Asturien zu genehmi—⸗ gen; as) die allgemeinen Polizeivorschriften, nament⸗ lich auch in Rücksicht auf die Gesundheit zu bestäti⸗ gen; 24) lie Presfreiheit zu beschützen; 25) über die Verantwortlichkeit der Minister und der andern Staats⸗ Beamten zu wachen; a6) überhaupt in allen durch die Verfaßung vorgesehenen Fällen ihre Genehmigung zu einer Handlung der Regierung zu ertheilen oder zu verweigern. . ;

152 134. Jeder Abgeordnete ist berechtigt, ei⸗ nen mit Gründen belegten Gesetz- Entwurf an di

ö

und Beförderungen zu Hofstellen statt gehabt. Der Staatsminister Herr ** von f ne ,, ist zum Oberhofmeister, der Herr Graf v. Beroldingen zum ersten Kammerherrn und der Herr Graf von Salm ⸗Reiferscheid-Krautheim zum ersten Stallmeister ernannt.

Die Kammer der Abgeordneren hat ihre vertagten Sitzungen am 14. d. wieder angefangen.

Hohenzollern Sigmaringen. Die neuge— borne Prinzeßin, von welcher die Frau Erbprinzeßin von Hohenzollern Sigmaringen am 24. März glück lich entbunden wurde, hat in der am 6. April statt⸗ gefundenen Taufe die Namen Friderike Wilhel⸗ mine erhalten, da des Königs von Preußen Maje⸗ stät die Pathenstelle angenommen hatte Im Auf— trage seines Königes erschien bei der Taufhandlung der königl. Gesandte am Münchner Hofe, der Gene⸗ rallieutenannt und Staatsminister v. Zast row. Die Stelle der Taufpaͤthin ward von der regierenden Frau Fürstin vertreten.

Cortes gelangen zu laßen, die nach zweimaliger Ver— lesung beschließen, ob er in Berathung zu ziehen sey.

135 139. Wird das Letzte beschloßen, so erfolgt nach der dritten Vorlesung eine Erörterung des Gan— zen und der einzelnen Artikel, nächst welchem, beschloßen wird, ob eine Abstimmung staitfinden solle. Bei der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der Stimmen, doch muß wenigstens Einer über die Hälfte zuge⸗ gen seyn.

140. Ein verworfener oder nicht zur Abstimmung gelangter Gesetzvorschlag kann in demselben Jahre nicht wieder zur Sprache kommen.

164. Dem Könige gebührt die Bestätigung der Gesetze, die er durch eigenhändige Unterschrift der ö „soll als Gesetz bekannt gemacht werden,“ ertheilt.

1466. Verweigert der Konig die Bestätigung, so geschieht es durch die eigenhändige Beischrifi „geht an die Cortes zurück“ und unter Auseinandersetzung der Weigerungsgründe. Das Gesetz darf alsdann in der⸗ selben Versammlung nicht wieder zur Berathung kom⸗ men, wohl aber in der nächst folgenden. Auch das zweitemal kann der König die Bestätigung verweigern. Wird der Vorschlag jedoch bei einer dritten Versamm⸗ lung vorgelegt und von den Cortes zugelaßen, so wird angenommen, daß der König die Bestätigung er— theile und er muß sie alsdann wirklich ertheilen »).

145. 150. Der König muß von seinem Verwei⸗ gerungsrechte binnen zo Tagen Gebrauch machen; nach Ablauf dieser Frist wird die erfolgte Bestätigung an— genommen. Schließen die Cortes ihre Sitzung vor Ablauf der Frist, so muß sich der König in den ersten 8 Tagen der folgenden Versammlung erklären.

1564. Die Bekanntmachung der Gesetze geschieht durch den König und in seinem Namen nach der For⸗ mel: „Wir N. N. von Gottes Gnaden und durch die Verfaßung des Spanischen Reiches König der Spa— nien, thun hiedurch kund und zu wißen, daß die Cor— tes beschloßen und Wir bestätiget haben, wie nun folgt ꝛc.“

167. Die Cortes ernennen vor ihrer Auflösung unter der Benennung „immerwährende Deputation der Cortes“ einen Ausschus von 7 Personen aus ihrer Mitte, wovon s diesseit, 53 jenseit des Meeres, und der siebente unter zweien beiderseitigen Abgeordneten durch das Loos bestimmt wird. Auch 2 Stellvertte⸗ ter werden gewählt.

2) Diese Logik, daß der Koͤnig wolle, was drei einander folgende Legislaturen wollen, ist schwerlich aus dem alten fuer iuzgo, wohl aber wortlich aus der Franz. Konstitution von 1791 Tit, 5. Chap. 3. Sect. 3. S. 2.