1820 / 38 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 09 May 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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In gleicher Aut witd eine hinreichende Anzahl von Universitäten und andern höheren unterrichtanstalten gegründet.

Der Unterrichtplan soll im ganzen Reiche gleich⸗ förmig seyn und die Verfaßung soll in allen Hörsälen, in welchen Theologie und Staatswißenschaft gelehrt wird, erklärt werden.

Eine Generel-Schul-Kommißion soll, die Ober⸗ Aufsicht über den öffentlichen Unterricht führen.

eder Spanier hat die Befugnis, seine politischen Meinungen zu schreiben, drucken und bekannt machen zu laßen, ohne irgend einer Erlaubnis, Durch sicht oder BDenehmigung dazu zu bedürten, mit Vorbehalt der vurch die Gesetze angeordneten Beschränkung und Verantwortlichkeit.

Art. 372 384. Allgem eine Be stimmungen.

Jeder Spanier kann den Cortes oder dem Könige wegen Befolgung der Verfaßung Vorstellungen ein⸗ reichen. d

Vor Ablauf von 8 Jahren kann keine Verände⸗ tung der Verfaßung in Vorschlag gebracht werden.

(Diese 8 Jahre laufen zwar setzt gerade ab, allein:)

Jeder auf eine Abänderung der Verfaßung gerich⸗ tete Antrag muß schriftlich und von wenigstens 20 Ab⸗ geordneten geschehen. Nach dreimaliger Verlesung wird darüber abgestimmt, ob der Antrag in Berathung zu ziehen sey. Ist diese Berathung in der für die Ge⸗ fetzgebung vorgeschtiebenen Form erfolgt (Att. 152. u. f.), so wird abgestimmt, ob der Antrag in der fol⸗ genden Versammlung noch einmal zu berathen sey. Ein bejahender Beschlus erfodert zwei Drittel der Stimmen (da die Gesetzgebung nur eine unbedingte Stimmenmehrheit erfo dert).

Die Distußion in der nächsten Versammlung ge⸗ schieht mit Beobachtung derselben Förmlichkeiten, und zwei Drittel der Stimmen sind erfoderlich, um den Beschlus endlich zu faßen, daß ( nicht die berathene Resorm eintreten, sondern) die Einfoderung besonderer Vollmachten für die Cortes behufs der angettagenen und berathenen Reform stattfinden solle. Dieser Be⸗ schlus wird sofort in den Provinzen bekannt gemacht, und die Cortes setzen fest, ob die nächste oder die der⸗ selben folgende Versammlung mit den Specialvoll⸗ machten in dieser Angelegenheit versehen werden soll. (Wie, wenn diese Sperialvollmacht von allen oder mehren Provinzen verweigert wird?)

Die Versammlung, welche die Vollmachten erhält, bringt hienächst den Anttag von neuem zur Berathung und faßt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln den Beschlus ab, der die in Antrag gebrachte Reform mit Gesetzes kraft versieht. Der Koͤnig (der weiter gar nicht gefragt wirb, wahrschein lich um die Inkonsequenz zu vermeiden, da er auch über die Konstitution nicht gefragt worden ist) besorgt die Bekanntmachung. (Vor Ablauf von 5 bis 8 Jahren würde hienach eine Re⸗ form der Verfaßung in keinem einzigen Artikel zu er⸗

warten seyn. )

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Berichtigung. In Nro. 27. des Westph. An⸗ . tritt ein „Wahrheits freund“ gegen den ufsatz im sten Stücke der Staats: Zeitung auf, der den Titel hat: Ueber die Höhe der Steuern am Ende des insten und im Anfange des 18ten Jahrhunderts in den Herzogthümern Berg und Jülich.

Der Herr Verf. sagt: „damals (nämlich von 1690 bis 17155 sey das Korn eben so theuer gewesen als jetzt (nämlich 9 Rthl. das Düßeldorfer Malter), und vielleicht noch theurer, denn Adam Smith sage, daß in jener Zeit das Korn viel theurer gewesen als päter, und belege solches aus Englischen Marktver⸗ zeichnißen. Es sey daher ein Irrthum, daß die Staats⸗

Zeitung angenommen, baß der Körnpreis dämals nur 21 Rtihl. berragen habe. Im Gegentheile sey damals der Durchschnittpreis des Kornes in Düßeldorf eben sowol g Rihl. gewesen als jetzt. Die Quadratmeile habe daher in Berg und Jülich damals 6053 Berl. Thl. oder deren Werth in Korn bezahlt. Jetzt be⸗ zahle sie in den beiden Rheinischen Provinzen 15, 09 Thl. oder deren Werth in Korn. Man könne also leicht beurtheilen, daß in jener Zeit die Steuern viel geringer gewesen als jetzt.“

Er beweist wirklich einige Langmuth, dieses ju beantworten.

Aham Smith hat ganz recht, daß in der Perisde von 1694 bis 1715 der Mittelpreis höher gewesen als in den as Jahren, so hierauf folgen. Auch unsere Marktverzeichniße zeigen dieses. Die Jahre 1692, gs und 9gä, ferner die Jahre 1697, 98 und 99 waren zum Theil wahre Hungerjahre. Besenders aber 1100, wo der kalte Winter war, in deßen Gefolge Hungers— Noth und an verschiedenen Orten die Pest ausbrach. Mein bei allem dem haben diese Jahre doch den Durchschnittpreis des Vierteljahrhunderts, in dem sie liegen, bei uns nur um 290 p. C. erhöht.

Nach dem Marktverzeichniße vom Rathhause von Roermonde hat das Korn in der Periode von 1695 bis 1709 gekostet g Gölden 9 Stüber, in der von 1710 bis 1756 —= 7 Gölden 2 Stüber. Das Malter in Roer⸗ monde hat fast genau dieselbe Größe wie das Düßel⸗ dorfer, und 3 Gölden sind 1 Rthl. In den ersten as Jahren kostete das Korn also 3 Rthl. 9 Stbr., und mn den zweiten 2 Rthl. 22 Stbr. Der Mittel preis des halben Jahrhunderts war a Nihl. As Stbr. )

Ber Düßeldorfer Preis von 2 Rihl. 30 Stbr., den die Staats⸗Zeitung angenommen, ist aus den Landes Rechnungen von 1690 bis 1715 gezogen, in denen sich in sieben verschiedenen Jahren 237, 2465 Malter Rog⸗ gen zu 582,490 Rihl. notirt finden, Ob dieser Preis genau der Mittelpreis des Vierteljahrhunderts gewe⸗ sen, das läßt sich nicht bestimmen, da das Düßeldor⸗ fer Mark verzeichnis nur bis 1758 zurückgeht. Nach diesem war von 1739 bis 17468 der Mittelpreis 3 Rihl. 30 Stbr., von 1149 bis 1758 3 Rthl. 46 Sibr. Aus allen diesen Zahlen geht hervor, daß, wenn man das Markrverzeichnis von Düßeldorf für die Periode von 1690 bis 1715 noch besäße, man wahrsch ein lich einen Mittelpreis finden würde, der zwischen 2 und z Rihl. wärt. Allein wie sich auch dieser Mittel⸗ Preis stellen möchte, so würden die Zahlen, so im sten Stücke der Staats⸗Zeitung stehen, nur hös stens um a0 p. C. geändert werden, und das Haupt⸗Resul⸗ tat, daß damals die Menschen viel mehr an Steuern bezahlthaben als jetzt, würde immer dasselbe bleiben.

Es ist zu wünschen, daß man mit mehr Sachkennt. nis gegen die Staats: Zeitung schreiben möge, weil dieses der einzige Weg ist, um diese zu nöthigen, mit einer noch größeren Sachkenntnis zu zeigen, daß sie Recht hat.

Das Roermonber Marktverzeichnis von 168 bis 1818 sindet sich in folgender Schrift abgedruckt „Ueber Han⸗ bel unb Gewerbe, Steuern und Zölle“ so im vorigen Jahre beim Buchhändler Buͤschl er in Elberfeld er⸗ schien. In dieser ist das Elberfelder Marktverzeichnis von 1714 bis 1818 und das Paderborner von 1675 bis 1810 ebenfalls abgedruckt worden. Es ist namlich dort die Frage untersucht: in wiefern Kornmagazine mer— kantilisch vortheilhaft seyn koͤnnen. Bei der Beant⸗ wortung dieser Frage sind die oben angefuhrten Markt⸗ Verzeichniße verglichen worden.

Redaktion in Aufsicht: von Stägem ann. NReimersche Buchdruckerei.

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Al gemeine

Prenßische Staats, Zeitung

ick. Berlin, den 9ten Mai 1820.

Se. Majestät der Kö⸗ hann v. Roß ein Diplom und Bestätigung seines Grafen— Grafen Leopold von Kalnein die Kammerherrn-Würde

Se. Maj e st sten Kretschmar zu Küstri Zeichen zweiter Klaße zu

Der Justizrath Kommißarius und

r das Zoll⸗

Frankreich. Unter den Rednern übe ein Fabri⸗

aisné de Villeves que, Herrn Bastereche mit einer V Er behaup⸗

Gesetz trat Herr L wider den Prohibitiv-Systemes auf. stand der Französischen Fa⸗ ßung der Fremden vom inlän⸗ en fey, und daß dieser Zustand Landbau wohlthätig wirke, in⸗ wohlfeiler als vom Auslande für den Abfatz seiner Produkte durch Fabrik-Arbeiter einen sehr erweiterten habe. (Hier liegt eine Verwechselung Das Prohibitiv-⸗System wird allerdings bringen wo keine sind, weil es Gewisheit des Absatzes verschafft; in einen blühenden Zustand ver— e Veranstaltungen nöthig; ch die mehr oder weniger Manufakturwaaren nicht der einsichtvollen Thä⸗ welche durch

theidigung des daß der blühende 3u briken nur der Ausschlie dischen Markte zu dank s auch auf den

besonder Landmann theils

dem der einkaufe, theils die Menge der Markt erhalten zum Grunde.

Manufakturen hervor den Unternehmern die aber es kann sie nicht setzen. Dazu und Frankrei begründete Vo dem Prohibitiv⸗Systeme, tiqkeit seiner Regi Vervollkommnung Unterricht der Arbeiter, dungen seiner Gelehrte Muster aufgestellt hat. behauptet, daß der inl darf aus den inländisch als aus den

sind ganz ander ch hat namentli llendung seiner sondern erung zu verdanken, des Maschinenwesens, durch den durch Anwendung der Erfin⸗ ein nachahmwerthes Ist es wahr, wie Herr Laisné ändische Konsument seinen B en Fabriken beßer und wohlfei— Englischen, so darf ja der in⸗ abrikant die Konkurrenz der Engländer gar il von ihnen Niemand kaufen wird. daß zur Ausschließung ganz besondere nen, welches aber für das sen würde.) Der Red⸗ Vortrefflichkeit des Prohi⸗ spiel Englands auf, welches zu eidiger dieses Systemes ge⸗ egentheil beweisen dürfte.

n u. s. w.

ler bezieht, ländische F nicht fürchten, we Man kann übrigens einräumen, der Englischen Fabrikate Gründe vorhanden seyn kön Prohibitiv⸗System nichts b ner stellt zum Beweise bitiv⸗Systemes das Bei den Stereotypen der Verth hört, aber sehr leicht das G

für Frankreich

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Berlin, vom g. Mai. nig haben dem Grafe über die Anerkennung Standes, und dem auf Kilgis in Ostpreußen, allergnädigst zu ertheilen geruhet. zt der König haben dem Organi— n, das Allgemeine Ehren⸗ leihen geruhet.

zu Militsch, ist zum Justiz⸗ Notarius publicus bei dem Ober

Landesgerichte zu Breslau bestellt worden.

Heute wird das 6te Stuck der Gesetzsammlung ausgege⸗

gegeben. Solches enthaͤlt:

No. 596. Das Abkommen mit der Fuͤrstl. Schwarzburg⸗ Sondershausischen Regierung wegen gegenseitiger Auf⸗ hebung der Kosten Verguͤtungen in Kriminal⸗Untersu⸗ chungssachen Unvermoͤgender; vom 25. Maͤrz.

, No. 597. Die Deklaration des §. 12. des Patentes vom

9. November 1816, wegen Wiedereinfuͤhrung des allge⸗ meinen Landrechtes und der allgemeinen Gerichts ord⸗ nung in die mit Westpreußen vereinigten Distrikte, den Kulm- und Michelauschen Kreis und die Stadt Thorn mit ihrem Gebiete; vom 28. desselben Monats.

No. 598. Die allerhoͤchste Kabinetsordre vom 20. April d. F. wegen Praͤklusion der Baar⸗Zahlungen fuͤr die bereits verloseten Lieferungscheine.

Berlin, den 9. Mai 1820. Koͤnigl. Pr. Debit-Komtoir f. d. Allgem. Gesetzsammlung.

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II. Zeitung s-Nachrichten.

Den stolzen Fabrikstädten Englands setzt er die er⸗ bärmlichen fabrikarmen Dörfer Polens entgegen, wie⸗ wol ein Blick auf die Landkarte ihn hätte belehren können, daß Sendomir sehr thoͤcicht handeln würde, Kattunfabriken anzulegen, um seinen Wai;zen an die Fabrikarbeiter abzusetzen, statt ihn nach Danzig zu führen, um dort Englischen Kattun zu kaufen. Für die freie Ausfuhr der Wolle erklärte sich der Redner, so wie für einen Eingangzoll auf feine und Land⸗ Wolle. Dagegen bekämpfte er die Vortheile der Schiff⸗ fahrt nach Sstindien. Diese müße vielmehr beschränkt werden, da der Handel dorthin nur mit Berlust ge⸗ führt werden könne, und die Ostindischen Waaren Eu⸗ ropa seines baaren Geldes beraubten, während sie durch den Verbrauch sogleich verschwänden. Es werde nicht schwer seyn, zu beweisen, daß Ostindien Europa geldarm gemacht, daß es die edlen Metalle verschlun⸗ gen, die Karthago und Rom aus den reichen Berg— werken Spaniens und Klein-Asiens bezogen, die Teutsch⸗ land und Ungern im Mittel-Alter geliefert, die seit dem 16ten Jahrhunderte mit 50 Milliarden aus Ame⸗ rika gefloßen, von denen noch 6 bis 10 Milliarden für Europa übrig geblieben.

Herr Lefeigneur, ein Kaufmann, erklärte sich

zwar allgemein gegen das Prohibitiv-⸗System, als den Fortschritten des Ackerbaues und Handels, also der öffentlichen Wohlfahrt entgegen, glaubte jedoch, daß man sich, so lange der Finanz Zustand des Landes die Annahme eines entgegengesetzten Systemes nicht ge⸗ statte, auf die Beurtheilung der Gesetze, wie sie dem bestehenden Systeme gemäß sind, beschränken müße. (Die Rücksicht auf die öffentlichen Einkünfte kann doch nur hohe Zollsätze rechtfertigen, nicht das gänz⸗ liche Verbot.) In Ansehung der Besteuerung der Wolle trat er dem Herrn Laisn« v. Villeves⸗ que bei, und bemerkte, daß in den Jahren 1815 5o, 391, a6 Pfund fremde Wolle eingegangen.

Ber königliche Kommißarius, Herr von Saint