nen.
Crig, rügte den Irrthum des Herrn Ba stete ce, als ob das Prohibitiv⸗System durch Bonaparte ein⸗ geführt sey und als ob das Bonapartische Sh stem don der gegenwättigen Regierung forigesetzt werde. Das Prohibitiv⸗System grünpe sich auf der Gesenge⸗ bung van 1995. Bonaparte habe durch das De⸗ keet von Trianon und durch seine Anordnung über die Licenzen unangemeßene, unerschwingliche und da⸗ er nur dem Schleichhandel bequeme Tarifsätze einge⸗ äührt, welche die setige Regierung unmittelbar nach ihrem Eintritte auf ihr Maas zurückgeführt habe. Herr Laine bestritt die Meinung des Herrn L. von Vilslevesgue über den Ostindischen Handel. Sqhoon seit langer Zeit hatten Englische, Französische und Holländische Schriftsteller den Ruin von Staaten und Personen, die sich in Unternehmungen auf Indien einließen, geweissagt. Aber das Gegenihril habe sich begeben. Man sehe mit Augen, zu welchem Grade von Wohlstand der Ostindische Handel die Englische Natien geführt habe. Der Handel nach Ostindien sey die vorzuͤglichste Schule der Seeleute, wegen der Länge und der hin h ter der Relse. Man müße nicht ver⸗ geßen, daß die Ostindienfahrer in Indien selbst von Drt zu Ort einen Handel treiben, daß sie nach Kal⸗ kutta, nach den Philippinen, nach China und Cochin⸗ china gehen, wo sie auch den Französischen Manufak⸗ turwaaren einen Markt eröfnen. . Diese Erörterungen über den Handel nach Ostin⸗ dien kamen hauptsächlich bei der Berathung über die einzelnen Tarifsätze, namentlich bei dem Zucker, zue Sprache, indem Hert Bastereche antrug, daß die Zoll⸗Abgaben vom Zucker aus den Französischen Kol: nien in den Antillen um 5 Franks pro Quintal er= mäßiget und die Abgaben von den aus Ostindien kom menden Zuckern nicht erhöhet würden, welches nach bem Gefetz Entwurfe mit 56 und 10 Fr., je nachdem die Einfuhr auf Französischen oder auf fremden Schif⸗ fen gescheht, vorgeschlagen worden. Herr von Vil⸗ lelè und Herr ELains traten diesem Antrage bei, dem besonders Herr Laisné von Villevesque lebhaft widersprach Herr von Sgint Eriq gab einige faktische Aufschlüße, um die Meinung zu wi⸗ derlegen, als sey zur Ermuntetung des Zuckertzaues in den westindischen Kolonien eine größere Begünsti⸗ gung erfoderlich oder rathsam. (Der Rohzucker zahlt a5 Fr. pro adoo Kilogramm — 400 Pfund — wenn er aus den Westindischen Kolonien kommt, und 60 bis go Fr., wenn er andern Utsprunges ist.. Die Kolo— nien haben mit Widerspruch der inländischen Kaufleute ein gänzliches Verbot gefodert, die Regierung hat eine Erhöhung der Zollsätze von fremden Zuckern zu 5 und 10 Fr. hinreichend gefunden, und daß die Kolonien nicht gefährdet seyen, beweise Folgendes. Im Jahre 1813 habe Frankreich bei 42 Mill. Einwohnern und bei einer Auflage von zoo Franks pro 200 Kilogramme Mill. Kilogt. verbrgucht. Am a3. April 18104 sey die Abgabe von 300 Fr. auf 40 Fr. herabgesetzt und die Volksmasse Frankreichs auf 28 bis 29g Mill. ver— mindert worden. Dennoch habe der Verbrauch in den beiben Jahren 1814 und is jährlich as Mill. Kilogr. betragen, sey im Jahre 1816, bei einer Abgabenerho⸗ hung zu a5 Fr. auf aua, sBo, ooo Kilogr. gestiegen und habe im Jahre 1819 — 39, 2435, 000 Kilogr. betragen. Von dleser in Frankreich verbrauchten Quantität Zucker wären im Jahre 1816 * 17,551, 000 Kilogr. aus den Kolonien, und J, 49go, ooo Kilogr. aus der Fremde, im Jahre 1619 534,063,000 Kilogr. aus den Kolonien, und 5, 180, 000 Kilogr. aus der Fremde eingeführt wor⸗ den. Vermindre man die Abgabe um 5 Fr., so ver⸗ liere die Staatskaße gegen 2 Mill. Fr., und der Preis des Zuckers werde um 2 Liard pro Pfund (etwas über einen halben Pfennig) ermäßigt. Der Zucker-Ertrag in den Westindischen Inseln ist auf 50 Mill. Kilogr. angenommen, so daß sie den jetzigen Verbrauch Fran n vollständig hergeben kön⸗ Der Pflanzer gewinnt nach Abzug aller Kosten etwa 1 Sol an sedem Pfunde.
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Der Veschlus der Kammer verwarf die angetta⸗ ene Ermäßigung für die Westindischen Kolonien, be⸗ ern den um 5 und 10 Fr. 12 ** Tarif für die Einfuhr aus nicht Französischen Kolonien, und ermä—⸗ ßigte nur auf den eigenen Antrag des Herrn von Saint Crig die Sätze auf die Einfuhr der Lumpen⸗ Zucker, die 60 bis gs Fr. für 100 Kilogr. versteuert und nur auf Französischen Schiffen eingeführt werden,
da der Rohzucker auch auf fremden Schiffen einge⸗
fühtt werden kann.
Der König hat einen Gesetz⸗ Entwurf wegen Be⸗ willigung einer Zulage von 125 Franks für eine große Zahl von Mitgliedern der Ehrenlegion, die bisher nur 250 Fr. empfingen, im Hauptbetrage von 1, Joo, 000 Fit.
votlegen laßen.
Von Ludwig Bon aparte sind abermals erschie⸗ nen „Historische Urkunden und Betrachtungen über die Regierung von Holland,“ vielleicht eben so unächt, wie die demselben Verfaßer zugeschriebene, on ihm be⸗ reits abgelehnte Geschichte des Englischen Parlamentes.
Die Gräfin Oldi (Königin von England) ist aus Italien zu Lyon eingetroffen. Man glaubt, sie gehe nach Brüßel.
Spanien. Der König bezieht sich in seiner Ver⸗ fügung wiber die Rückkehr der sogenannten Josephi⸗ nos auf Dektete det Cortes vom Jahre 1813. Man bemerkt hiegegen, daß damals von dieser verweigerten Rückkehr noch nicht die Rede hat seyn können, weil die Josephinos noch in Spanien waren. Das eigent⸗ liche Dekret der Cortes ist vom 2. Febr. 1814, in wel⸗ chem es Art. 8 heißt: „Der Eintritt in Spanien mit dem Könige sol keinem Spanier erlaubt seyn, der von Napoleon oder von seinem Bruder Anstellungen, Pensionen ober Ehrenzeichen, von welcher Art es sey, angendmmen habe; wie auch denjenigen Spaniern nicht, die den Französsschen Heeren auf ihrem Rück⸗ zuge gefolgt sind. Se. Maj. können solche nicht in Ihrem Dienste behalten.“ Aber die Gortes hatten allerdings schon im Jahre 1813 Verfügungen wider die Afrancesados oder Josephinos erlaßen, und konn⸗ ten es auch, weil der Marschal Soult . im Sept. und Okt. 1812 Andalusien geräumt hatte und der König Joseph schon im Jun. 16135 nach Frankreich flüchtete. kation des Vermögens der Berräther, womit sie die Afrantesabos bezeichneten, durch ein Dektet vom 13. Sept. 1813 festgesetzt, und es scheint, als ob haupt⸗ sächlich hierin die Schwierigkeit liege, bie Zurückkehr der Verbannten vor der Zusammenkunft der Cortes zu gestatten, weil der König bei seiner Rückkehr im Jahre 1814 dieses Dekret der Cortes namentlich be⸗ stätiget hatt. Die Schwierigkeit wird vielleicht da⸗ burch noch vergrößert, daß die Josephinos einen gro⸗ ßen Theil ber Klostergüter an sich gebracht haben mö⸗ gen, nachdem unter der Regierung des Joseph Bo⸗ napatte im Jahre 1809 die Klöster aufgehoben und ihre Güter veräußert worden.
Durch eine Verfügung vom g. April hat der Kö nig, in Bezug auf ein früheres Dekret der Cortes vom §. Jun. 1814 verordnet, daß die wandernden Merinos⸗ Herden das Privat- Eigenthum der Gemeinden oder einzelner Gutsbesitzer nicht mehr, wie bisher, beweiden dürfen. (Eine Aufhebung der Privilegien der soge⸗ nannten Me sta, einer Verbrüberung der Eigenthümer der wandernden Schaafherden, vermöge deren die Ei⸗ 6 der Hutungen, auf welchen das Nutzungs⸗
echt der Mesta ruhete, an jeder Urbarmachung ihrer Weiseländereien verhindert waren. Die periobische zweimal des Jahres, im Frühlinge und Herbste, wie⸗ derholte Wanderung der ehemals zahllosen Sch aaf⸗ Herden auf dem ausgedehnten Striche Landes zwischen den Gebirgen von Leon und Estremadura wird jedoch die Beibehaltung des Rechtes der Triften, und hie— nach einer gewißen Beschränkung des Eigenthumes, obwel gegen angemeßene Entschädigung, nöthig ge⸗
Lambton h
Die Cortes hatten sogar schoͤn die Konfis—
macht haben, ba die Wanderungen der Schaafe nach der Lokalität des Landes zur Erhaltung der Schaaf⸗ Zucht nicht unterbleiben können.)
Groß⸗Britannien. Im Parlamente werden sehr wichtige Gegenstände zur Sprache gebracht wer⸗ den. So will man im Unterhause z. B. am 11. Mai die Frage wegen der Ansprüche der Katholiken anre⸗ gen. — Verschiedene Schiffeigner haben eine Bitt⸗ schrift um Aufhebung des höheren Zollsatzes auf die Einfuhr ausländischer Wolle einreichen laßen. — Herr at eine Motion zu einer Parlaments⸗ Reform, Lord Hamilton über die Vertretung Schott⸗ lands angekündigt. Lord Ruß ell wird den kurz vor Auflösung des letzten Parlamentes bereits erörterten Gegenstand, dem Flecken Grampound wegen erwie⸗ sener Bestechung das Wahlrecht zu entziehen und das⸗ selbe auf Leeds zu übertragen, wieder aufnehmen und einen Gesetzvorschlag darüber vorlegen. — Lord Hamilton machte das Unterhaus auf die Noth in den unruhigen Gegenden Schottlands aufmerksam, und wünschte über die Fortschritte her von der Regierung, besonders nach dem Brittischen Amerika, zu begünstigen⸗ den Auswanderungen Auskunft zu erhalten. Der Kanzler der Schatzkammer gab diese Auskunft dahin, daß die zur Unterstützung der Auswanderung nach dem Vorgebirge der guten Hoffnung bewilligten so, ooo Pfund zur Expedition von 5000 Personen verwendet worden wären. Bevor man weiter gehe, sey es rath⸗ sam, den Erfolg dieser Unternehmung abzuwarten. Man wird hieran gewahr, welche kosibare Zurüstun⸗ 8 der Transport einer Kolonie erfodert, wenn die
egierung ihn unternimmt, 10, 000 Kolonisten wird
wol das Marimum seyn, was jährlich ausgeführt wer⸗
ven kann; es wird aber, wenn die Kolonisation ge⸗ lingt, die freiwilligen der Regierung nichts kostenden Auswanderungen mit der Zeit sehr befördern. In Bezug auf die Auswanderungen nach dem Brittischen
Amerika bemerkte der Lord der Schatzkammer, das die
Auswanderer daselbst nur Ein Elend mit dem anderen und größeren vertauschten. Die Regierung habe diese Auswanderungen durch Anweisung von Land bisher begünstigt, allein die Zahl der Ausgewanderten sey schon viel zu groß.
Die beabsichtigte Bittschtift des Londoner Han⸗ delstandes um Abschaffung des Prohibitiv-Handel— Systemes erweckt ein lebhaftes Interzeße, wie zu er⸗ warten war. Der einsichtvollere Theil der Nation hält wenigstens wesentliche Modifikationen nothwendig.
Herzogthüm Naßau. Die in einigen öffentlichen Blättern verbreitete Nachricht von der plötzlichen Ver— siegung der warmen Heilquellen zu Wiesbaden ist un—
gegründet. Die af ili; Auffindung eines bisher ganz
unbekannt gewesenen Kanales voll heißen Mineral— waßers hatte , , , veranlaßt, um ihn näher zu untersuchen. Sieses erregte bei den Eigenthümern der Badehäuser erst Besorgniße, denen bald die An— zeige, daß der Waßerspiegel einer der stärksten Mine—⸗— ralquellen sinke, und hienächst die grundlosesten Ge— rüchte folgten. Zur Beruhigung ließ daher die obere Verwaltungsbehörde die waßerdichte Verschließung des Kanales und aller damit in Verbindung gestandenen Ausgrabungen sefort verfügen, und jede Besorgnis ist dadurch gehoben, da sich jedermann von dem Dasehn der heißen Quellen überzeugen kann. .
Zur Geschichte des Steuerwesens im Kurfürstenthum Köln.
Das Kurfürstenthum Köln bestand aus drei Thei⸗ len, d. h. aus dem Erzstifte am Rheine, dem Her⸗ zogthume Westphalen, und endlich dem Veste Reck⸗ linghausen. Das Ganze betrug etwa 140 Quadrat⸗ Meilen mit zoo, ooo Einwohnern.
Die gewöhlichen Landtage wurden zu Bonn im Kloster der Kapuziner gehalten wahrscheinlich weil dert ein großer Saal war. Auf diesen erschien ein Kurfürstlicher Kommißaitr, der die landesherrliche Pro⸗ position überbrachte. Außer dem Landtage versam⸗ melte sich viermal im Jahre ein Ausschus der Land⸗ stände in Köln. Diese Versammlungen hießen die Quartal-Konvente, und auf ihnen wurden die Landes⸗ Rechnungen revidirt.
Im Jahre 1463 hatten die Landstände eine Ver— einigung mit dem Erzbischofe geschloßen, welche unter dem Namen der Erb⸗Landes⸗Vereinigung (unio rhe- nange patrine) das Grundgesetz des Staates bildete. Die Landstände bestanden damals aus fünf verschiede⸗ nen Korporationen: 1) dem Domkapitel, a) den Gra⸗ fen, 3) den Edelmannen oder kem Lehnadel, ) der Ritterschaft oder dem Dienstadel, 5) den Städte. n
In den geistlichen Staaten, wo keine regierende Familie in ungestörter Folge die oberste Staatsgewalt besaß, sondern der Stuhl des Erzbischofes bei jedem Todesfalle durch eine neue Wahl des Domkapitels besetzt wurde, hatte sich die Souverainität bei weitem nicht so in der Spitze des gesellschaftlichen Gebäudes koncentrirt, wie in . Reichslehnen, die ein regie⸗ rendes Geschlecht gesammelt, erobert odet durch Kauf und Erbschaft in eine Hand vereinigt hatte. Die oberste Gewalt war daher mehr vertheilt, und die Verfaßung mehr republikanisch. Dieses ist der Geist der Erb⸗Lan⸗ des-⸗Vereinigung oder des Kölnischen Staatsgrundge⸗ setzes, so das Kapitel im Jahre 1463 entwarf, als der Stuhl durch den Tod des Etzbischofes Diede⸗ rich erledigt worben, der ein Fürst von einem sehr
eigenwilligen Karakter und dabei kriegerisch gesinnt war. Damals traten die Ritterschaft und Städte des Marschal⸗Amtes Westphalen und die Ritter und Städte der Grafschaft Arnsberg in einen Bund, und dieses war die erste Vetanlaßung, daß die zerstreut liegen⸗ den Besitzungen, die der Erzbischof von Köln um den hohen Asten, an den Quellen der Ruhr und der Lenne liegen hatte, sich zu einem Lande vereinig⸗ ten und elne Landschaft bildeten. Diese Landschaft, die auf dem Wege eines Bunbes entstand, betrug 66 Quadratmeilen mit 155, 000 Einwohnern.
Nach den Bestimmungen der Erb-Landes-Vereini⸗ gung wurde keinem Erzbischofe gehuldigt, bis er diese angenommen und beschworen. Ohne Wissen und Wil⸗ len des Kapitels und der gemeinen Landschaft konnte er keinen Krieg anfangen?).
Auch durfte er die Unterthanen und ihre Güter nicht verschreiben, und die Güter der Ritterschaft we⸗ der mit Waßer- noch mit Landzöllen belegen. Das Domkapitel konnte, so oft es solches für nöthig hielt, einen Landtag mit Edelmannen, Ritterschaft und Städten bei sich verschreiben, ohne daß der Erzbischof es verhindern durfte. Ein solcher Landtag wurde „durch den Erffmarschalk des Gestifts von Köln“ ausgeschrieben. Wenn der Erzbischof die Erb⸗Landes⸗ Vereinigung verlezte, und hierin ungeach⸗ tet der Gegenvorstellungen des Domkapitels verharrte, war dir Landschaft ihres Eides entbunden, und ver— pflichtet dem Domkapitel zu folgen.
Da man zwar kriegerisch gesinnte Erzbischoͤfe ge⸗ habt, allein nie kriegerisch gesinnte Domkapitel, so ist
) Der Erzbischof Diederich hatte mit denen von der Mark und Kleve den schweren Krieg wegen Soest an⸗ gefangen, wodurch die umliegende Gegend so sehr ver⸗ heert wurde, daß ganze Doͤrfer verschwunden sind, de⸗ ren leere Stellen man noch findet, und wodurch end⸗ lich Boͤhmische Kompagnieführer ins Land gerufen wur⸗ ben, die dem Erzbischofe Soest belagern halfen, odwol vergeblich.