1820 / 41 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 20 May 1820 18:00:01 GMT) scan diff

schlagen. Das Verzeichnis muß die Summe und Gattung der Steuer jedes Wählers, so wie die An⸗ zeige der Departements, in welchen sie entrichtet wird, enthalten.“

3. Zum Art. 3. „Die Stadt Paris wird in 4 Wahl⸗ Kreise getheilt, und hat 4 Rreis-⸗Wahlversammlungen.“

4. Im Art. 4. ist der zweite Satz dahin geändert: „Wird ein Kandidat gleichzeitig von mehren Kreisen ernannt, so wird er demjenigen Kreise angerechnet, in welchem er, der Zahl nach, die meisten Stimmen hat; in allen übrigen Kreisen, die ihn auch gewählt haben, wird Derjenige ernannt, der beider Schluß⸗ Zählung der Wahlstimmen und subsidia⸗ risch bei den vorhergegangenen Zählungen die meisten Stimmen nach ihm erhalten hat.“

5. Dem Iten Art. ist hinzugefügt: „Daß der Wähler seine Stimme insgeheim aufschreiben oder aufschreiben laßen müße.“ .

6. Der Schluß des 8ten Art. ist dahin geändert: „Nur Diejenigen, die vor der Bekanntma—⸗ chung des gegenwärtigen Gesetzes Rechte erworben hatten oder aus einem Erbrechte erwer⸗ ben, sind davon (von der Bedingung, schon Ein Jahr in Besitz gewesen seyn zu müßen, um Wähler oder wählbar zu seyn) ausgenommen.“

Herr Laine suchte in seinem Vortrage zunächst zu beweisen, daß die Verfaßungs- Urkunde durch das neue Gesetz nicht berührt worden, weil sie in Bezug auf die Wahlen nichts weiter vorschreibe, als daß je⸗ der 30 Jahr alte Franzose, der eine Steuer von 300 Franks bezahle, an den Wahlen Theil nehmen solle (concourir). Unstreitig aber nehmen auch Diejenigen Theil, welche die Kandidaten ernennen, aus denen die Abgeordneten gewählt werden müßen. Sehr unbe— gründet sey die Meinung, als ob diese Maasregel zweier Abstufungen eine verhaßte Aristokratie erneue. Wenn man die Sache ohne Vorurtheil betrachte, werde man kaum wißen, ob derjenige Theil der Wäh⸗ ker der die Kandidaten aufstelle, oder derjenige der aus diesen zu wählen habe, den größeren Einfluß aus. übe. Einsichtvolle Männer fänden es sogar zweck mäßiger, der Departements Wahlversammlung die Er— nennung der Kandidaten und den Kreis Versammlun⸗ gen die Ernennung der Abgeordneten zu übertragen. „Wäre es aber auch wahr (fuhr der Redner fort) daß eine aus den Meistbesteuersen gebildete Wahl-Ver— Sammlung eine Art von Vorrang besitze: ist denn dieser Vorzug geeignet Mistrauen zu erwecken? Kann man deshalb behaupten, daß eine verhaßte Aristokratie ge— schaffen werde? Ich erkeane es an, daß die Vertretung sich nicht ausschließlich auf einem großen oder kleinen Eigenthume gründe: aber ist es in einer Zeit, worin die wesentlichen Intereßen die überwiegenden sind, nicht ganz natürlich, das Eigenthum als ein Haupt⸗Element nicht blos der repräsentativen, sondern überhaupt der gesellschaftlichen Verfaßung anzusehen? Wohl zu mer— en übrigens, daß hier gar nicht von Vorrechten die Rede ist, die dem Land-Eigenthume gegeben werden sollen, obwol auf diesem natürlichen Fundamente das gesellschaftliche Gebäude ruhet. Alle übrigen Gattun⸗ gin des Eigenthumes, die in anderen Beziehungen so egünstiget sind, stehen auf derselben Stufe; bewegli⸗ ches und gewerbliches Eigenthum führen eben so in die eine wie in die andre Versammlung. Will man dennoch nicht aufhören von Aristekratie zu reden, so untersuche man doch wie die Departements-Versamm⸗ lungen zusammengesetzt sind. Bestehen sie aus der alten Aristokratie? Jedermann sieht sehr leicht, daß .. der großen Zahl der Wähler in diesen Versamm— ungen die alte Aristokratie nur eine große Minderheit bilbe. Sie wird nicht zahlreicher seyn, als in den Kreis Versammlungen. Oeffentliche Leiden und Pri— vatbedrängniße haben die alte Aristokratie zahlreicher außerhalb, als innerhalb der Wahlversammlungen ge— macht. Die meisten Mitglieder der Departements Versammlungen sind solche Eigenthümer, die den Vor⸗ rechten und vorzüglich den Unruhen abgeneigt sind; wirk⸗

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lich oder höchst wahrscheinlich Freunde der Ordnung und vorzüglich der Ruhe. Die meisten sind nicht einmal große Eigenthümer; ihr Vermögen ist nicht an sich so bedeutend, nur beziehungsweise auf ihre Provinz. Das eben ist die weise Anordnung des Gesetzes, daß es die Eigenschaft eines Departements-Wahlers nicht von einem gleichförmigen Steuerbetrage abhangig macht, sondern Leute von ganz verschiedenem Vermögen be— ruft, indem es den sten Theil der am höchsten Be— steuerten zu Wählern ernennt.“

In Bezug auf die Zusätze und Abänderungen, welche der Ausschuß vorgeschlagen, bemerkte der Red— ner zum Art. 1., daß die Departements Vosges und

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Ober⸗Pyrenäen sich in dem Falle von Korsika be⸗

fänden, nicht zoo Wähler im Ganzen zu besitzen. Im Ganzen werden 6 Departements die bisherige Form, nur in Einer Versammlung zu wählen, beibehalten.

Zum 2. Artikel scheine das Gesetz der vorgesch la— genen Ergänzung zu bedürfen, weil es, wenn es ein Recht bewillige, auch über die wesentlichsten Mittel, sich deßen zu bedienen, verordnen müße.

Bei dem 3ten Artikel werde ein Misverhältnis aus⸗ geglichen, das durch die Vereinigung der Stadt Paris mit den Kreisen von Sceaux und Saint Denis, mit welchen sie die drei Verwaltungskreise des Seine— Departements bilde, hervorgebracht werde. Denn un— ter den gooo Wählern dieses Departements gehörten Sooo der Stadt Paris an.

Durch den Vorschlag des

Ausschußes werde das Seine-Departement in 6 Kreise

ge theilt. Durch die kleinen Zusätze zum aten Artikel solle nut Mis verständnißen begegnet werden. Der Vorschlag

zum Jten Artikel werde durch die Rücksicht auf die Sitten geboten, so wie durch den Zusatz zum sten Ar— tikel dem Vorwurfe begegnet werde, als habe das Ge— setz eine rückwirkende Kraft.

Nachdem sich 33 Redner für und 82 gegen das

Gesetz hatten aufzeichnen laßen, machte der Graf Foy den Antrag, daß dem Abdrucke des Berichtes auch das Verzeichnis der Wähler, nach der Eintheilung des Lan— des im Wahlkreise, und das Verzeichnis der Höchstbe— steuerten jedes Departements mit Bemerkung ihres Steuerbeitrages beigefügt werde, damit man wißen möge, welchen Steuersatz man bezahlen müße, um Departementswähler zu seyn. Auf die Bemerkung des Ministers des Innern, daß die Regierung das Verzeichnis sämmtlicher Wähler herzugeben bereit seny, daß es aber des Verzeichnißes der Meistbesteuerten nicht bedürfe, weil diese in dem ersten schon enthalten

wären, daß auch nach solcher Liste sich eine Verglei⸗ chung zwischen den verschiedenen Depar ements nicht werde anstellen laßen, weil die Regierung die Nach⸗

richten über die einzelnen Steuerbeiträge der wahlbe— rechtigien Einwohner der Departements nicht voll— standig besitze, verständigte man sich nach mancherlei Wortwechsel dahin, daß die Kammer den Wunsch äu— ßerte, von der Regierung die begehrten Nachrichten zu erhalten, und daß die Minister sich bereit erklärten,

mitzutheilen, was sie besäßen.

Auf den Vorschlag des Herrn von Villale ei— nigie man sich, am 15. Mai die Diskußion über das Gesetz anzufangen.

Nach einigen Blättern sind die Mitglieder des Ausschußes bei ihrer Berathung in so heftigen Zwie— spalt gerathen, daß der Vorsitzende, Herr Lainé, durch die lebhaften Aeußerungen des Herrn Camille Jour— dan sich einmal veranlaßt gefunsen habe, die Sitzung aufzuheben. ö

Unter den Rednern gegen das Gesetz befindet sich auch der Graf v. Saint -Aulaire. f f ñ

Bei den fortgesetzien Debatten über das Zollgesetz war es Herr Laisné de Villevséque, der beharr— lich als ein Vertheidiger des Verbot-Systemes auf— trat, der namentlich auch ein Verbot des Ausganges der Merino-Schafe und Lämmer foderte. Herr Tron—⸗ chon bemerkte dagegen, daß seit zwei Jahren Niemand mehr sie suͤche, und daß sie sich in größerer Zahl und

Güte fortpflanzen würden, wenn man sie gegen Erle— gung des vom Ausschuße vorgeschlagenen mäßigen Folles ausgehen laße. Der Antrag des Generals Demargay, Pferde frei ausgehen zu laßen, weil Frankreich jetzt die schlechtesten Reitpferde in Europa ziehe und die Zucht nur durch die möglichste Begün⸗ stigung der Exportation befördert werden könne, blieb ohne Folgen, und auf den Antrag des Herrn Baste⸗ reche ward der Ausgang der Stuten ganz untersagt. Auch der Antrag des Herrn Gen. Demar gay, das Hornvieh zollfrei ausführen zu dürfen, blieb unbeachtet.

Herr Guilhem hatte zur Französischen Naviga—

tions-Akte von 1793 den Zusatz vorgeschlagen „daß

fremde Schiffe nur die Erzeugniße des eigenen Bo⸗ dens oder Gewerbes, unmittelbar aus eignen Häfen und unter eigner Flagge, in Frankreich einzuführen die Erlaubnis haben sollten,“ doch diesen Vorschlag auf die Vorstellung, daß eine solche Anordnung die wesentlichsten Veränderungen in den Zollgesetzen und dem Tarife erfodere, und in Erwartung der Maasre— geln, die das Englische Parlament auf die Bit schrif— ten der Kaufmannschaft wegen Beschränkung des Pro⸗ hibitiv⸗Systemes beschließen werde, zurückgenommen.

Auch über die Ausfuhr der Eichen-Rinde hatte sich eine Debatte erhoben, indem Herr von Salis für das Intereße des Ardennen-Departements eine Ermäßigung des Ausgang -Zolles foderte. Der Grund⸗ satz der Gesetzgebung ist gänzliches Verbot; nur für das Ardennen-Departement hatte die Regierung auf das Gesuch der Forst-Eigenthümer die Ausfuhr gegen eine Abgabe, anfangs von 2 Fr. 50 Ct., spaterhin von 4 Fr. für 100 Kilogr. einstweilen nachgegeben. Man beschloß auf den Antrag des Herrn von Salis, obwol Herr Delessert für die Erhaltung des Ver— botes sich erklärte und Herr v. Puymaurin we— nigstens für die füdlichen Provinzen es föderte, daß wo die Regierung das Verbot einstweilig aufzuheben gut— sinden werde, die gestampfte Rinde einem Ausgang— Zoll von 2 Fr. 50 Ct. für 100 Rilogr. und die unge⸗ stampfte einem von 2 Fr. unterworfen seyn solle.

(Das Verbot und die dem Verbote gleich zu ach—⸗ tende hohe Abgabe können den Nachbar, der der Rinde bedarf, nur veranlaßen, durch Anpflanzung des Ei chen⸗Buschwerkes, wozu sich immer Raum finden wird, das Ausland zu entbehren, wie die Maasregel der Niederländischen Regierung unlängst erwiesen.)

Auf den Antrag des Herrn v. Salis ward auch der Zoll für ausgehende Holzkolen auf 50 Cts. für 100 Kilogramme herabgesetzt.

In der Sitzung vom 8. Mai ward über das Ganze des Zollgesetzes durch namentlichen Aufruf abgestimmt. Es fanden sich 185 weiße Kugeln neben einer schwarzen.

Die neuerwählten Abgeordneten, Herr v. Lameth, Teissere und General Tar ayre, sind ange⸗ nommen und haben den Eid geleistet. Herr von Cousans hat noch seinen Steuerbetrag förmlich nachzuweisen.

In den ferneren Sitzungen bis zum 12. Mai ha⸗ ben sich die Abgeordneten meistentheils mit dem Vor⸗— trage wenig erheblicher Bittschriften beschäftiget. Eine derselben, welche wider die beiden Ausnahmgesehze, doch vor ihrer Annahme und Sanktion, geschrieben war, veranlaßte den Herrn B. Constant, der vom Bericht-Erstatter vorgeschlagenen Tagesordnung zu wi—⸗ dersprechen und die Uebersendung an den Minister des Innern zu begehren, die auch mit einer Stimmen— Mehrheit der linken Seite wider die rechte Seite er— langt wurde. Herr B. Constant tadelte in seiner Rede hesonders die Censur, die den sogenannt-royali⸗ stischen Zeitungen die gehäßigsten Aeußerungen wider die sogenannt liberalen Mitglieder der Kammer ge⸗ statte; Aeußerungen, welche man bei stattfindender Frei⸗ heit der Preße mit gebührender Verachtung behandle, setzt aber wider die Censoren rügen müße, weil keine Vertheidigung wider solche Schmachreden gestattet werde. Er führte zum Beispiel die Erzählung eines

Zeitungschreibers an, baß ein auf einer Frevelthat be— troffener Mensch zuvor mit großen und kon stanten Liberalen zu Mittag gegeßen habe.

Herr Graf Beugnot, als Bericht-Erstatter des Ausschußes zur Prüfung des Ausgaben-Budjets für 1820, hat seinen ausführlichen Vortrag in der Sitzung vom 12. Mai gehalten und die wenig erheblichen Ab⸗ änderungen des Ausschußes vorgelegt. Die Diskußion wird derjenigen folgen, die am 15. über das Wahlge⸗ setz beginnen wird.

In der Nacht vom J. zum 8. Mai gegen 1 Uhr verhafteten die Polizeibeamten einen Menschen, der an der Pforte der neuen Gallerie des Louvre, die vom Karousselplatze in die Straße Rivoli führt, unweit der Fenster der Herzogin von Berry, im Begriffe stand, eine Petarde (Kanonenschlag) ein bis zwei Pfund Pul⸗ ver enthaltend, mittels eines brennenden Cigarro anzu⸗ zünden. An derselben Stelle war schon in den letzten Tagen des April ein solcher Kanonenschlag abgebrannt worden, deßen Explosion keinen weiteren Schaden an⸗ gerichtet, doch heftig genug gewesen war, um die Frau Herzogin von Berry zu erwecken. Die Polizei hielt seitdem Wache an diesem Orte. Der ergriffene Thäͤ⸗ ter nennt sich Gravier, ist 31 Jahr alt und hat nach seiner Aussage im 5ten Regimente der Ulanen⸗ Garde Bonapartes als Kapitain gestanden. Man ist einigen seiner Gehilfen auf der Spur, und Einer unter ihnen, Namens Bouton, ist bereits verhaftet.

Die gerichtlichen Untersuchungen wider Schriftstel— ler und Verleger wegen Misbrauchs der Preße häu⸗ fen sich. Einige sind bereits, bei ihrem ungehorsamen Ausbleiben, in Sjähriges Gefängnis und 6000 Franks Geldbuße verurtheilt. ö

Kours der Renten am 129. Mai 73 Fr. 60 Cts. ;

Spanien. Die Fregatte la Viva und la Kon⸗ stitution sollten am 8. Mai unter Segel gehn, um die Verfügungen in Hinsicht der Verfaßung und we⸗ gen des Zusammentrittes der Cortes nach Amerika zu bringen.

Durch einen eigenhändigen Befehl des Königes vom 29. April sind die Gemeinde⸗Räthe in allen Städ⸗ ten des Reiches ermächtiget worden, alle Zeichen der Lehnsherrlichkeit an den Thoren, an öffentlichen Ge— bäuden oder wo sie sich sonst befinden, hinwegschaffen zu laßen, weil das Spanische Volk keine andere Sou⸗ veraͤnität erkenne, als die des Volkes selbst.

Die aus Frankreich zurücktehrenden Flüchtlinge sind angewiesen, vorläufig ihren Aufenthalt in den Baskischen Provinzen (Alava, Biskaya und Guipuz⸗ koa) oder in Alt-Kastilien dießeit Burgos zu nehmen.

Die Generale Kastannos, Eguia und der Her⸗ zog von Alagon haben sich in das Privatleben nach Bilbao zurückgezogen.

In Kadix sind die Generale Campana und Val⸗ dez und die Obersten der Regimenter Guias und Lealtad wegen des Blutbades vom 153. März ver⸗ haftet worden.

Der König hat in Amerika jede Art von Fron⸗ Dienst abgeschaft.

Die Regierung hat zu Madrid eine Anleihe von a0 Mill. Realen zu 10 Proc. zinsbar eröfnet. Sie scheint schnell zu Stande zu kommen.

Der General Arco Aguero hat die berüchtigte Proklamation, welche einige Französische Blätter, als von den insurgirenden Truppen auf der Isla de Leon ausgegangen, im Jan. d. J. bekannt gemacht hatten, für ganz falsch erklärt.

Spanisches Amerika. Nach den im Cou⸗ rier von London mitgetheilten Nachrichten ist die in Buenos-Ayres vorgefallene Veränderung durch die Monteneros, Indische Bergbewohner, unter der Anführung des Obersten Bustos, mit dem sich ein Theil der Truppen unter Anführung des Generals Belgrano vereiniget haben soll, bewerkstelligt worden. Belgrano befehligte die Truppen im südlichen Peru,