Kreisen 75,172, und in den Departements 18,779, überhaupt also nehmen an den Wahlen der Repräsen⸗ tanten 93,951 Französische Bürger Theil.
Großbritannien. Auch im Oberhause sind Untersuchungen über die Noth der Fabriken und über die Mittel ihr abzuhelfen, auf eine Bittschrift der Kauf⸗ leute und Fabrikanten von Birmingham zur Sprache gekommen. Der Marquis Lands down kündigte gu diesem Behufe einen Antrag auf eine Untersuchung an, die sich mit den Mitteln, dem auswärtigen Handel Großbritanniens mehr Ausdehnung zu geben, beschäf⸗ tigen soll.
Ein Antrag des Grafen Stanhope auf Ernen⸗ nung eines Ausschußes zur Untersuchung der Mittel, den Armen, besonders in den Manufakturdistrikten, Beschäftigung zu geben, hatte keine Folge.
Im Unterhause ward ein Antrag auf Ernen⸗ nung eines Ausschußes zu einer Untersuchung über alle Militair⸗Ausgaben des Staates mit 128 gegen 45 Stimmen verworfen.
Für den Seedienst des laufenden Jahres wurden in einer Subsidiensitzung 25,000 Mann mit Inbegriff von Sooo Seesoldaten, und an Gelde abschläglich Soo, ooo Pfund bewilligt.
Die Civil-Liste ist in der geheimen Sitzung mit g5o, ó0 Pfund für Großbritannien und mit ao, 000 Pfund für Irland bewilligt, und es wird nunmehr in der öffentlichen Sitzung der Bericht darüber erstat⸗ tet werden.
Herr Hobhouse (deßen Wahl wegen angeblicher Bestechung zweifelhaft gemacht ist) hat eine Motion
seines Freundes Sir Fr. Burdett über die Vorgänge des 16. Aug. in Manchester angekündigt.
Nach einer öffentlichen Aeußerung des Herrn Brougham, eines der Geschäftführer der Königin, ist ihre Ankunft bald zu erwarten.
Königreich der Niederlande. Der ven der zweiten Kammer der Generalstaaten im Haag zur vorläufigen Prüfung des von der Regierung theilweise vorgelegten Civil⸗Gesetzbuches niedergesetzte Ausschuß, hat seinen Bericht dahin erstattet, daß er diese Prů⸗ fung einzel ner Theile zweckmäßig und mit Erfolg nicht vornehmen könne. Es sey unerlaßlich, daß ihm der vollständige Entwurf des ganzen Gesetzbuches vor— gelegt werde.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. In dem Hause der Repräsentanten ist von einem Mit—
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Ein uns erst jetzt zu Gesicht gekommenes Blatt der Zeitung für die Elegante Welt vom 11. März hat über das Leichenbegängnis Ihrer Königl. Ho⸗ heit, der Prinzeßin Ferdinand von Preußen, einen Artikel aus Berlin aufgenommen, den wir bei der übrigen Unbedeutenheit seines Inhaltes mit Still⸗ schweigen übergehen würden, wenn nicht eint Stelle
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gliebe, Herrn Clay, der Antrag gemacht werden: „das Gehalt und die Einrichtungskosten für die Gesandten der Vereinigten Staaten an die Regierungen von Süd— Amerika, die ihre Unabhängigkeit begründet haben und aufrecht erhalten, festzusetzen, auch dem ausgezeich nen
sten Feldherrn in den Diensten einer dieser Regierun⸗
gen einen Ehrensäbel zum Geschenke zu machen.“ Mit diesem Antrage auf einem Ehrensäbel für einen frem⸗
den Helden des Republikanismus bildet es einigen
Kontrast, daß der Antrag eines anderen Mitgliedes, des Herrn Ervin „dem General Washingten ein Mausoleum und eine Bildsäule zu Pferde zu er— richten“ kein Gehör gefunden.
Türkisches Reich. Es verbreitet sich die Nach—⸗ richt, daß Ali, Pascha von Janina, dem Befehle, sich nach Konstantinopel zu begeben, und über seine Ver— waltung Rechenschaft abzulegen, den Gehorsam ver— weigert, die Fahne des Aufruhres aufgepflanzt, und sich zum christlichen Glauben gewendet habe.
Diese Nachricht ist nicht unwahrscheinlich, obwol sie der Bestätigung noch bedarf. Schon vor einiger Zeit wurden in Konstantinopel einige Albanier verhaf— tet, die auf den Capidgi Baschi, den persönlichen Feind des Pascha von Janina, geschoßen hatten. Sie sagten, obwol auf der Folter, aus, daß der Pa— scha von Janina durch das Versprechen einer Beloh— nung von 100,000 Piastern sie gedungen habe. Der Grosherr, schon seit einiger Zeit über die Anmaßun— gen des Ali erzürnt, wieß die Agenten desselben von Konstantinopel fort, und erklärte ihn, wie seine Söhne, für Ungläubige. Den Söhnen wurden die Statthalter schaften entzogen, die sse besaßen, und die benachbarten Paschas erhielten Befehl, die Flucht des Ali mit sei⸗ nen Schätzen, die man vermuthete, zu verhindern. Seitdem hat Ali sich zu Prevesa gerüstet, und mit Ao, oog Mann wohlgeübter Truppen den Angriff seiner Feinde erwartet. Von einer Reise nach Konstantino⸗ pel hat schwerlich die Rede seyn können.
Die Angelegenheit der Armenischen Münzpächtet ist nunmehr dahin entschieden, daß die noch verhafte— ten 3 Brüder Douz-Og lou nach Käsarie, ihre Tante Mariane, die der Zauberei beschuldiget wat, nebst ihrem Sohne nach Scio und die Brüder Az— naour nach dem Inneren von Kandia verwiesen, wogegen Tinghis Oglou, Schwager der Dou Oglou, und seine beiden Söhne in Freiheit und in die armseligen Ueberbleibsel ihres Vermögens wieder eingesetzt worden sind.
darin geeignet schiene, einen Schatten auf das An— denken der allgemein verehrten Prinzeßin zu werfen. Es wird nämlich erzählt: „die Prinzeßin habe zu ih— rem Begräbniße 18000 Thlr. ausgesetzt; der Sarg al— lein habe gooo Thlr. gekostet, welcher Aufwand indeß doch die wohlthätige Wirkung hervorgebracht, daß dat Geld, welches sonst unbenutzt geruhet hätte, in Eir—
zulation gekommen und mancher dabei etwas verdient hätte.“ Die verewigte Hrinzeßin ward nach den Befehlen und Anordnungen Sr. Majestät mit al—⸗ len Feierlichkeiten bestattet, die Ihrem Range, als ei⸗ ner Prinzeßin des Königl. Hauses, gebührten. Mit welcher fürstlichen und geziemenden Pracht dieses auch geschehen, so wird man doch die Unerfahrenheit des Priefstellers in den gewöhnlichsten Verhältnißen des Lebens leicht bemerken, und seine gewiß ab sichtlose Aeußerung um so mehr damit entschuldigen, daß er den wohlthätigen und menschenfreundlichen Sinn der verewigten Prinzeßin, deren Neigung zu Werken der Mildthätigkeit bis zu dem letzten Athemzuge unver— ändert geblieben, nicht gekannt und nicht gewußt hat, welche Schätze Sie in den Segnungen vieler von ihr reichlich unterstützten Armen hinterlaßen hat.
Der Dektor Denis in Frankreich hatte wider den Herrn v. Saint-M au vieux gerichtlich Klage erhoben, daß er durch deßen falsche Beschuldigung im Jahre 1815 vor ein Preußisches Kriegsgericht gestellt, von diesem aber als unschuldig entlaßen worden sey.
Bei Gelegenheit dieses Prozeßes hatte Herr Loi⸗ seau, Sachwalt des Dr. Denis, behauptet, daß die Preußischen Truppen im Jahre 18185 zu Char⸗ tres einen dortigen Einwohner, Mesnard, der zwei Tage vor ihrem Einmarsche durch einen öffentlichen Anschlag zum Widerstande aufgefodert, vor ein Kriegs⸗ Gericht stellen laßen, daß er durch dasselbe zum Tode verurtheilt, und daß die Strafe durch Stockschläge, die er vier Tage lang erdulden müßen, vollzogen wor— den. Die sogenannt⸗liberalen Blätter zu Paris über⸗ eilten sich so sehr, diese Barbarei der Welt mitzuthei⸗ len, daß sie vor großer Eilfertigkeit die Scene nach Mans verlegten, welches Herr Loiseau in den fol⸗ genden Blättern auf den Widerspruch des Maire von Mans berichtiget hat. Er hätte zugleich unver— werfliche Zeugen seiner Erzählung namhaft machen sollen, begnügt sich aber mit der gewöhnlichen Einsei⸗ tigkeit eines schlechten Sachwalts, nur seinen eig⸗ nen Klienten, den Doktor Denis zu nennen, der ein Intereße dabei hatte, die Gefahr, welcher er durch die Anklage des Herrn von Saint-Mauvieux Preis gegeben war, so gräßlich als möglich darzustel⸗ len. Die ganze Erzählung ist lügenhaft. Wir důr⸗ fen nur bemerken, daß Chartres das Hauptquartier eines Preußischen Generals war; wir fügen hinzu, daß dieser General der verstorbene Graf v. Bulow⸗ Dennewitz war, um auch den leisesten Argwohn der Möglichkeit irgend einer barbarischen Handlung zu entfernen. Was den damaligen Präfekten zu Chartres, Herrn Grafen v. Breteuil (so viel wir wißen jetzt maitre des requétes zu Paris) verhindern könne, der ehrlosen Lüge des Dr. Denis zu wider— sprechen, da er der Wahrheit diese Ehre schuldig seyn würde, wißen wir nicht, fodern ihn aber dazu auf. Welche Verletzung des Menschen- und Völker⸗Rechtes
die Bonapartischen Feldherrn im Kriege von 1805 durch willkürliche Ermordungen Preußischer Unterthanen ver⸗ übt haben, ist in unsrer Aller Gedächtnis. Wir haben es zu den allgemeinen Greueln des Krieges gezählt, ohne die Thäter einer besonderen Barbarei zu bezüch⸗ tigen. Aus dem Kriege von 1814 könnten wir von einem Bonapartischen General eine Grausamkeit be⸗ richten, welche diejenige bei weitem übertrifft, die den unsrigen angedichtet wird; es scheint aber der schlech⸗ teste Beruf, durch die Erinnerung an die Schandtha⸗ ten einzelner Barbaren den Haß der Völker zu näh⸗ ren und zu entzünden.
Landständische Verfaßung des Großherzog⸗ thumes Heßen⸗Darmstadt.
In dem Eingange des darüber ergangenen landes— herrlichen Ediktes vom 18. März d. J. wird zunächst die Ursache angegeben, welche den Großherzog bewo— gen, durch das Edikt vom 1. Okt. 1806 (nach Errich⸗ tung des Rheinbundes) die landständische Repräsenta⸗ tion sowol in den Alt-Heßischen Landen als im Her⸗ zogthume Westphalen (der durch den Reichs⸗Depu⸗ tationsschluß von 1808 erworbenen Entschädigungs— Provinz, die ursprünglich zum Kurfürstenthume Köln gehörte und durch die Wiener⸗Kongreß⸗Akte von 1815 an Preußen abgetreten worden) aufzuheben. Die in diesen Provinzen verschiedene ständische Verfaßung, an welcher bedeutende Landestheile Alt-Heßens gar keinen Antheil gehabt, sey zu einer zweckmäßigen Ver⸗ waltung nicht geeignet gewesen. Sodann werden so— wol die Hinderniße bemerklich gemacht, die sich in den verhängnisvollen Jahren seit 13606 der Schaffung ei⸗ ner neuen ständischen Verfaßung entgegengestellt, als die Gründe, die nach der Stiftung des teutschen Bun— des in die Ausführung des freiwilligen Entschlußes, den Heßischen Völkern das Geschenk einer neuen, den Zeitverhältnißen angemeßenen ständischen Verfaßung zu geben, einigen Verzug gelegt haben. Bei dem Austausche von Provinzen müße die erste Sorge der Regierung dahin gerichtet seyn, den Zustand und die Bedürfniße einer neu erworbenen Provinz (Rhein— Heßen, am linken Ufer des Rheines) kennen zu ler— nen, ohne dieses könnten Landtage kein erfreuliches Resultat herbeiführen. Auch noch jetzt würde der erste Landtag, wenn er bis zum folgenden Jahre ausgesetzt bleiben könnte, befriedigender seyn; da indeß der Vor—⸗ satz die Stände im Mai 1820 (nach der neusten Be⸗ kanntmachung im Junius) zu versammeln, öffentlich ausgesprochen sey, so müße der Erfüllung des heiligen Regentenwortes jede andere Rücksicht weichen.
Die Verordnung selbst enthält folgende Bestim⸗ mungen: Art. 1. Die Stände Unseres Großherzog— thumes sollen zwei Kammern bilden. — Art. 2. Die erst⸗ Kammer wird gebildet: a) Aus den Prinzen Un⸗ sers großherzoglichen Hauses. b) Aus den Häuptern standes herrlicher Familien, welche sich in dem Besitze
einer ober mehrer Standesherrschaften befinden, nach