1820 / 45 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 02 Jun 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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sich gegen die Veränderung des Wahlgesetzes erklärten,

so wie aus der Rede des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, der ihre Einwürfe mit treffender Wahrheit und Kraft beantwortete, bleibt das Wesent⸗ liche dem nächsten Blatte vorbehalten.

Die neusten bis zum 27. Mai gehenden Franzö⸗ sischen Blätter enthalten, daß in der Sitzung vom a5. endlich die Diskußionen üher das Wahlgesetz im All⸗ gemeinen geschloßen werden, nachdem noch die Herrn Bignon, Benjamin Constant, Mech in und die Generale Demargay und Tarrayre sich weltläuf⸗ tig gegen alle Abänderung des Bestehenden vernehmen laßen. In der Sitzuug am a6. hat hierauf die be⸗ sondere Diskußion, nach der Form zweier Hauptfra⸗ gen, wie sie der Deputirte Lainsé, Bericht-Erstatter, über den neuen Gesetz-Entwurf aufgestellt, nämllch 2) ist es nothwendig das bisherige Wahlgeset abzuän⸗ dern? und 2) ist der neue Gesetzantrag beßer als das bisherige Gesetz?

Der jüngst erwählte neue Deputirte, Marquis de Cousans, wohnte der Sitzung vom 22. Mai zum erstenmale bei und leistete den Eid ab.

Die Blätter des Moniteur vom as. und ad. ent— halten mehre Berichte aus Besangon und Dole über die Anwesenheit des Herzoges v. Angouleme an beiden Orten, und über die Freudenbezeugungen, denen sich das Volk bei seinem Anblicke überlaßen hat.

Der Herausgeber des Drapeau blanc, De casse, hatte in einem seiner Blätter vom Hr. Dau rel, der zur Wahl eines Deputirten vorgeschlagen war, behaup⸗ tet, daß er am Altare seiner Parochie das Bild des Heilandes weggenommen und das Bild Bonapar⸗ tens an deßen Stelle gesetzt habe, und war wegen dieser als verläumderisch defundenen Behauptung, zu zweimonatlicher Gefängnisstrafe nebst 3oo Fr. Geld⸗ Buße und 1000 Fr. Kosten verurtheilt. Auf die Ap⸗ pellation desselben hat der Königl. Gerichtshof zu Toulouse obiges Urtheil bestätigt; und ein Bericht dar⸗ über im Moniteur bemerkt dabei, daß das ein stimmig abgefaßte Urtheil allen braven Leuten, die Antheil an dem Triumphe der Tugend über Verläumdung näh⸗ men, große Freude gemacht.

unter mehren vom Könige ernannten Komman⸗ danten und Officieren der Ehrenlegion befindet sich auch der bekannte Deputirte Laine, der Staatsrath Cu⸗ vier und der Präsident der Deputirten-Kammer Ravez.

Im Folge der von der Deputirtenkam mer mit 6 Fr. auf 100 Pfund Sirup bewilligten Aus fuhrprä⸗ mie erwarten die Handelshäuser zu Bordeaux bedeu⸗ tendere auswärtige Aufträge, und haben darum den Preis diefes Artikels gesteigert.

Syanien. Det Gesandte zu Rom, Don La⸗ qui ra, hat erklärt, den Konstitutions- Eid nicht lei⸗ sten u können, worauf ihm seine Entlaßung zuge— sandt worden ist, mit dem Bedeuten, daß er nach Spanien nicht wieder jur6ckommen dürfe.

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Groß-Britannien. Um die bevorstehende Krö— nungsfeierlichkeit mit ansehen zu können, macht man schon die nöthigen Voranstalten. Die Fenster eines Hauses, aus welchem der Eingang in die Westminster⸗ Abtey übersehen werden kann, sind zum 4. August bereits für 2000 Pfd. vermiethet; die Fenstermiethe eines benachbarten größeren Hauses wird gar auf 8000 Pfd. berechnet.

Das Amt des Vorfechters (Champion) ist auf einen Geistlichen gefallen; deßen Geschäft wird bei der Krö⸗ nung seyn, in völliger Rüstung in Westminsterhall zu reiten, und zum Kampfe auf Leben und Tod Den herauszufodern, der es wagen dürfte, den Titel des Königes nicht anzuerkennen.

Den Werth der neuen Krone, welche der König am Krönungstage tragen wird, schätzt man auf Sa, ooo Pfd.

Nach Berichten aus dem Inneren des Landes sieht man einer reichen Getraide-Erndte entgegen.

Nach Graf Stanhspe's Rede im Oberhause, die Armenversorgung betreffend, beträgt die Summe, die jährlich als Armentaxe erhoben wird, blos um die Dürftigen zu speisen mehr, als noch im Jahre 1792, zur Bestreitung aller Civil- und Militair-Bedürf⸗ niße des Staates zu bewilligen nöthig gewesen. Der Graf wollte die Arbeitlosen mit dem Ackerbaue be— schäftigt wißen, und die Manufakturen dagegen fallen laßen, und erklärte sich bestimmt gegen das Maschi⸗ nenwesen, als die Hauptursache der gegenwärtigen Ar⸗ muth; allein der Graf Liverpool setzte ihm aus ein ander, daß England seine Macht und Größe ganz be— sonders der Vollkommenheit seiner mechanischen Er—

findungen zu danken habe, und bewirkte dadurch die

Beseitigung der Motion des Grafen Stanhope ohne Stimmen⸗Auffoderung. Nach Briefen aus Ceylon ist ein Priester, der auf

den Thren von Kandy Ansprüche machte, festgenom—

men worden, und wird es als die geringste Strafe anzusehen haben, wenn er sammt seinen Mitverschwor⸗ nen nach Mauritius transportirt wird.

Schweden. Auf dem königlichen Lustschloße Ro⸗ sersberg sind mehre Eentner Kafféwicken (Astragalus Boëeticus) erbaut, und unentgeltlich an Landbewohner vertheilt worden, um durch die möglichste Verbreitung dieses Surrogates das Vorurtheil für den Kaffé all⸗ mälig zu mindern.

Dänemark. Einer königliche Bekanntmachung vom 3. Mai a. c. zufolge, sind alle Reichsbankzettel die auf 10, 5 und 1 Rthl. lauten, wie auch die Re⸗ präsentationen, die auf 2g, 12 und 8 Schil. Court. lauten, binnen 6 Monaten gegen Nationalbankzettel

auszutauschen, indem sie nach Verlauf dieser Frist au

ßer Werth gesetzt sind. Königreich der Niederlande.

Den Geset Entwurf, die Bürgergarden betreffend, haben Se. Ma⸗ jestät nach det den Mitgliedern der zweiten Kammer gemachten ministeriellen Mittheilung zurückgenommen und werben ihn in der Oktober-Sitzung, oder m kommenden Jahre, wieder vorlegen laßen.

Zu den in Amsterdam aufgehäuften Friesischen, Pommerschen, Polnischen, Holsteinschen Waizen⸗ und Gerste-Vorräthen finden sich, ungeachtet der herabge⸗ setzten Preise, wenig Käufer.

Süd-Amerika. Zwischen dem Gouverneur ven Buenos-Ayres, Sarratea, und den Bevollmächtig⸗ ten von Santa Fé, Don Stanislaus Lopes, und von Entre Rios, Don Francesco Ramizey, ist am 23. Febr. d. J. in Luxan eine Konvention abge— schloßen worden, zufolge welcher alle bisher stattgefun⸗ denen Streitigkeiten aufhören, und sowol die Macht, als auch die Einkünfte dieser Provinzen, unter eine Föderalregierung gestellt werden. Der Traktat enthält 10 Artikel: Nach Art. 1. sollen von jeder Provinz drei Deputirte zum Kongreße von San Lorenzo zusammen⸗ kommen, um über die Angelegenheiten und über das Wohl der Föderalstaaten zu berathschlagen. Nach Art. 2. hören alle Feindseligkeiten zwischen Buenos / Ayres, Santa und Entre Rios auf. Art. 8. und g. be⸗ stimmen die Freigabe der Kriegsgefangenen beider Theile, so wie den freien Handel mit Waffen und Kriegsbe— dürfnißen. Art. 10. setzt fest, daß dem General⸗Kapi⸗ tain der Banda Oriental, Artigas, eine Abschrift dieser Konvention zugesandt, und er aufgefodert wer⸗ den soll, sich mit dem Föderalstaate zu vereinigen.

Monte-Video, vom 25. Febr. Nachdem Artigas am 22. v. M. gänzlich geschlagen worden ist, sind die freundschaftlichen Verbindungen zwischen den Patrioten von St. Jose und der Regierung von Monte⸗Video durch einen bereits ratificirten Vertrag wieder hergestellt.

Aegypten. Die Abnahme des Handels, das Ver⸗ schwinden alles baaren Geldes aus dem Verkehre, die Stockung aller kaufmännischen Geschäfte und die von neuen begonnenen Kriegsunruhen der Wechabiten, be— stimmen den größten Theil der in Alexandria sich auf⸗ haltenden Europäer zur Rückkehr in ihren vaterländi⸗ schen Welttheil.

Hanover. Der Herzog von Cambridge K. H. wird, um der Krönungsfeierlichkeit in London bei⸗ zuwohnen, die Reise dahin zu seiner Zeit antreten; die Herzogin K. H. indeßen wird sich während der Ab⸗ wesenheit ihres Gemahls nach Kaßel begeben. Die Schlößer zu Herrnhausen und Zelle sollen baldmög⸗ lichst in bewohnbaren Stand gesetzt werden. Bei dem Baue der schönen Chaußee, die von der Residenz nach dem Lüner Gesundbrunnen, und von da nach Hern⸗ hausen führt, werden zur Verminderung der Kosten die Sträflinge der Zucht- und Arbeit: Anstalten, un⸗ ter gehöriger Aufsicht, beschäftigt.

Hildburghausen. Der Herzog hat mit Zustim: mung der Landstände ein Haus- und Grundgesetz über Staatsgüter und Staatsschulden erlaßen, wodurch das Staatsvermögen gesichert und der Landes-Kredit er— höht und befestigt wird. Nach demselben gehören zum Staatsgute nicht nur alle Bestandtheile des Landes, welche ein untheilbares und unveränderliches Ganze bilden, sondern auch alle vorhandene Domainengüter, Forsten, Gefälle und sonstige nutzbare Rechte. Zur

beständigen Uebersicht des Staatsvermögens und deßen unverletzbarer Erhaltung sollen alle Gegenstände des—⸗ selben, mit den genausten Bestimmungen, in ein eige⸗ nes Grundbuch verzeichnet und die von Zeit zu Zeit dabei eintretenden Veränderungen in demselben nach— getragen werden. Dies Grundbuch wird in zwei Exem⸗ plaren ausgefertigt, wovon eins bei dem herzoglichen Finanz-Kollegium, das andere bei der Landschaft auf⸗ bewahrt wird. Die Verwaltung der Domainen steht dem Landesherrn allein zu, welcher die oberste Leitung der Finanzgeschäfte mit seinem dem Lande verantwort— lichen Geh. Raths⸗Kollegium ausübt. Veräußerungen von Domainen jeder Art finden nur bei unausweich⸗ barer Nothwendigkeit und offenbarem Nutzen des Staa⸗ tes statt. Zu den Staatsschulden gehören alle sowol bei der Landschaft als bei der herzoglichen Kammer auf verfaßungsmäßigem Wege aufgenommene Fapita⸗ lien, oder von anderen Kaßen übernommene und von der Landschaft anerkannte Schulden. Ueber dieselben wird ein besonderes Staatsschuldbuch geführt, wovon ein Exemplar das Finanz⸗Kollegium, das andere die Landschaft erhält. Durch eine anzulegende Schulden—⸗ Tilgekaße sollen die nicht weiter zu vermehrenden Staatsschulden abgetragen werden.

Mainz, vom 21. Mai. Die Wahlen unserer Pro— vinz sind geendigt. In den eilf Wahlbezirken wurden gewählt, nämlich: in Alzey, Herr Perrot, Gutsbesiz⸗ zer; in Bechtheim, Freiherr v. Gagern, ehemals tö⸗ niglich Niederländischer Gesandter am Bundestage; in Bingen, Herr Soherr, Gutsbesitzer; in Mainz, Herr Staatsprokurator Schwaab, Herr Kaufmann Ker⸗ tell Sohn; in Niederolm, Herr Notar Wiegen, von Bingen; in Oberingelheim, Herr General Eike⸗ mayer; in Oppenheim, Herr Advokat Billig, von Mainz; in Pfedersheim Freiherr von Gagern von Mösheim; in Werrstadt, Herr Bürgermeister Grode; in Woöͤllstein, Hr. Bürgermeister Neeb von Niedersaul⸗ heim; in Worms, Herr Obergerichtsrath Hadamar von Mainz. Da Herr v. Gagern sich für Pfeders— heim erklärte, so wird in Bechtheim zu einer neuen Wahl geschritten.

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Preußen. Bei der Universität zu Königsberg wird vom Prof. v. Bär ein zoologisches Museum gegrändet, welches den Studirenden zum Unterrichte dienen, den gebildeten Ständen der Stadt Königsberg und der Provinz Gelegenheit zu Erwerbung naturhistorischer Kenntniße geben, und im Allgemeinen Materialien zu einer gründlichen Naturgeschichte der in Preußen heimischen Thiere liefern wird. Der Stifter bittet in einer öffentlichen desfallsigen Bekanntmachung, zur Beförderung seines Zweckes, um Zusendungen von vorrä— thigen Naturalien oder zöolsgischen Werken von Werth, und um Mittheilung naturhistorischer Nachrichten über vaterländische Thiere. Briefe und Kisten, letztere je⸗ doch nicht üder 10 Pfund schwer, werden mit der Ru⸗ brik „Für das zoologische Mu seum“ an die Köͤ⸗ nigliche Universität zu Königsderg addreßirt.

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