1820 / 47 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 10 Jun 1820 18:00:01 GMT) scan diff

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denscheid, v. Kollenbach; zum zweiten Prokurator den kommißarischen Substituten des Staats⸗Prokura⸗ tors bei dem Kreisgerichte zu Düßeldorf, v. Pam⸗ pus; zum dritten Prokurator den Richter bei dem vormaligen Kreisgerichte zu Malmedy, Geron; zum vierten Prokurator den provisorischen Substituten des Staats-Prokurators zu Aachen, Emundts.

Großherzogthum Posen. Mit Zustimmung des Herren Staatskanzlers Fürsten von Harden“ berg, dem die oberste Leitung der Immediarkommis⸗ sion für die Justiz-Einrichtung in den neuen Pro⸗ vinzen von Sr. Königl. Majestät übertragen ist, hat⸗ ten unlängst auf eine Einladung des Statthalters Herrn Fürsten Radziwil einige Ingeseßene unse⸗ res Großherzogthumes sich nach Berlin begeben, um in Beziehung auf die noch nicht vollendete Justiz Or⸗ ganisakion der Provinz diejenigen Anträge und Wünsche näher und umständlicher auszusprechen, deren, Erfül⸗ lung in früheren Eingaben theils vei Sr. Majestät, theils bei den höchsten Staatsbehörden als eine be: sondere Wohlthat für die Provinz war bezeichnet wor⸗ ben. Von des Königes Majestat huldvoll aufge— nommen, fanden sie für ihre Vorträge auch bei den höchsten Behorden ein freundliches Gehör. Insbesondre hielt die Königliche Immediat-Kommißion, die von

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Zur Statistik des Besisthumes der Gei st⸗ lichkeit im Herzogthume Jülich im Jahre 1395.

Es ist schon mehrmals in der Staats⸗Zeitung von der großen Masse Grundeigenthums die Rede gewesen, die vor der Französischen Revolution auf dem linken Rheinufer in todten Händen war; auch wie der Wohl—⸗ stand des Landes dadurch so sehr erhöht worden, daß dieses vor 2s Jahren als National-Domaine verkauft sey, wo es denn der dritte Stand kaufweise an sis gebracht, und so wieder in den bürgerlichen Verkehr gezogen.

Folgende Nachrichten über das Besitzthum der Geist⸗ lichkeit im Herzogthume Jülich sind nie öffentlich be kannt gemacht worden. Sie sind aus officiellen Quel—⸗ len gefdöpft und daher wel sehr zuverläßig. Als nämlich im Jahre 1794 die Französischen Armeen bis an den Rhein vordrangen, wurde durch die Französi—⸗ schen Volksvertreter Joubert und Portier de l' Oise eine Kriegsteuer von 25 Millionen Livres in klingender Münze auf die Lande zwischen Maas und Rhein gelegt. Hievon wurden zuf den Aachen-Jüli— cher Bezirk s Millionen, und diese wiederum in fol— gender Weise auf die drei Stände vertheilt: der Stand der Geifflichen sollte 3 Mill. bezahlen, der Stand des Adels 13 Mill. und der Stand der Bürger 3 Mill,

Die erste Versammlung zur Vertheilung dieser Kriegsteuer fand den 25. Nivose im sten Jahre der Republik (den 12. Jenner 1795) in Aachen statt. Es wurde ven Seiten der Geistlichkeit eine Deputation gewählt, die aus vier Mitgliedern bestand. Ein Mit⸗ glied für die Kommenderien, eins für die Stifter, eins fär die Abteien und eins für die Klöster. Außerdem wurde ein Aktuar und ein Kaßirer bestellt. Diese Kom⸗ mißion sammelte alle Nachrichten über das Besitzthum der Geistlichkeit, und stellte diese in einen großen Fo⸗ lianten zusammen, um hienach die aufgeleg:e Kontri⸗ butien zu vertheilen, welche unterdes vom Volksver— treter Gillet von as Mill. Livres auf 8 Mill. Livres gesetzt wurde. Von diesen 8 Millionen wurden 6 in Assignaten angenommen, und nur 2 Mill. mußten in klingender Münze bezahlt werden. Aus diesem Fo— lianten, der sich in dem Nachlaße eines Mitgliedes jener Kommißion befand, sind die folgenden Nachrich— ten gezogen worden.

Als Basis für dieses Kataster der Geistlichkeit wurde die Jülichsche Landes-Matrikel von 1725 zum Grunde gelegt, welche der Kommißion vom Steuerrathe mitge— theilt wurde. Diese beruht auf der von 1719, nach

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Sr. Maße stät für die Justiz⸗Einrichtung in den neuen Probinzen niedergesetzt worden ist, mit ihnen mehre Konferenzen ab, um aus ihrem Munde nützliche und zweckmäßige Vorschläge, welche bei der Justiz-Organi— sation als Wünsche der Ingebornen in Anregung ge— kommen sind, gründlich und sorgfältig zu vernehmen. Nach dieser wohlwollenden Aufnahme unserer Mitbür⸗ ger fehen wir der Entscheidung auf ihre Anträge und Wünsche mit dem vollen Vertrauen entgegen, daß, auch abgesehen von den unserer Provinz in Mücksicht auf ihre Eigenthümlichkeit gemachten Zusicherungen, uns diejenigen besonderen Wünsche werden gewährt werden, die mit den nothwendig gemeinsamen Grundsätzen und Einrichtungen des Staates igrend vereinbarlich sind. Königsberg. Nach den Wünschen des Magi— strates und den Stadtverordneten ist unter Genehmi⸗ gung der Staatsbehörde nunmehr der hiesigen hoheren Mädchen-Schule ein eigenes Kuratorium gegeben und diesem die besondere Sorge für das Wohl der Schule nach den hierüber ertheilten näheren Bestimmungen anvertraut worden. Es besteht aus den Herrn An— dersch, Busolt, Zippel, Moisiszig und den Frauen Hagedorn, Müller, Johann sen und Tamnauͤ, welche an. 24. Mai durch den Herrn Oder— Bürgermeister in ihr neues Amt eingewiesen wurden.

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welcher sich in den verschiedenen Aemtern und Städ— ten, die das Herzogthum Jülich bitdeten, folgende Morgenzahl an Ländereien befand:

1ste Klaße 132,012 Morg.

2ate 116,829

Zte 229.780

In allem 278,622 Morg. oder 16 Quadratmeil. )

(Schluß folgt.)

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Am 1. Jun. starb hier der Konsistorialrath und Direktor des Friedrich Wilhelms Gymnasinms, Herr Ferdinand August Bernhardi, im 53sten Jahre seines Alters. Er hatte bis Ostern dieses Jahres dem Friedrichs Gymnasium seit 1808 als Virettor vorge— standen, und man kann sagen, daß diese Lehranstalt sich ganz wieder den alten Ruhm erworben, den sie früher unter Gedike gehabt hatte. Eben da ihm ein noch weiterer Wirkungskreis durch den Ruf zur obersten Leitung des Friedrich Wilhelms Gymnasinms und der damit verbundene Institute angewiesen wurse, überfiel ihn die lebensgefährliche Krankheit, von wel— cher ihn keine Kunst der Aerzie zu retten vermecht hat. Der Staat verliert an ihm einen rastlos thäti— gen, höchst nützlichen Mitbürger, die Wißenschaft ei— nen keninisreichen, denkenden Kopf, dem Witz und Scharfsinn im gleichen Maaße zu Gebote standen, und das Schul- und Erziehungswesen einen gleichsam von der Natur dazu berufenen, mit fester Willenskraft und fortstrebendem Geist ausgerüsteten Führer. Den 4. Jun. wurde er feierlich zur Erde bestattet; die sämmtlichen Schüler beider Gymnasien, von Mar— schällen aus ihrer Mitte geführt, gingen dem Leichen— Wagen voran, dem die Wagen einiger Prinzen des Königl. Hauses, die Mitglieder des geistlichen Mi— nisteriums, die Lehrer der Universität und aller Ber— linischen Schulen, nebst vielen Verehrern und Freun—

den folgten.

4) Dieses sind Koͤlnische Morgen zu 224 Ruthen Rhei— nisch oder 15960 Ruthen Koͤlnisch, deren 17,350 auf eine Quadratmeile gehen. Die Größe des ganzen Herzog— thumes Jülich war 74 Quaorm. wovon etwa die Hälfte Ackerland war. Die anderen 6 Quadratmeilen Acker— land waren steuerfrei und erschienen als solche nicht in der Landes⸗Matrikel.

Redaktion in Aufsicht: von Stägemann. Reimersche Buchdruckerei.

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Algemeine

Preußische Staats -Zeitung.

4710 Stück. Berlin, den 10ten Junius 1820.

J. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, vom 10. Junius. Se. Majestät der König haben dem Gutsbesitzer Adolph Gottlob von Uechtritz zu Schadendorff im Herzogthume Sachsen die Kammerherrn-Würde zu ertheilen geruhet.

Se. Majestät der König haben dem Haupt— Banco⸗Direktor Reichert, zum Beweise Allerhöchst⸗

Ihrer Zufriedenheit mit seinen sojährigen Dienstleistun⸗ gen, den Rothen Adler-Orden dritter Klaße, und dem Deichgeschwornen Bestoater zu Alt-Mösland das Allgemeine Ehrenzeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhet.

Ber bisherige Kreisgerichts Präsident Scheller in Krefeld ist zum Rathe bei dem Oberlandesgerichte zu Halberstadt ernannt worden.

II. Zeitung s⸗Nachrichten.

Ausland.

Frankreich. In der Deputirten⸗Kammer haben die fortdauernden Debatten über die bekannten beiden aufgestellten Fragen in Betreff des Wahlgesetzes, eine ernsthaft Wendung genommen. Den Anlaß hat die Rede la Fayerte's gegeben, von der man wol sagen mus, daß sie ganz den Geist der alten Kory⸗ phaen der Revolution athmet; sie ist indes für den

Gegenstand zu wichtig, um nicht wenigstens nach ih—

ren Haupt⸗-Inhalte angeführt werden zu müßen. Er erklärte geradehin: „Als er, nach seinem Eintritte in die Kammer, der Konstitution, welche die Gegenparthei eine königliche Verwilligung zu nennen beliebt, den Eid geleistet, habe er gehofft, daß nun alle Partheien durch einen gegenseitigen Tausch von Opfern sich ver— stehen, und nur durch treues Festhalten an der Charte und deren Institutionen, die auf ihren Grund und in ihrem Sinne getroffen worden, die wesentlichen Güter, Ruhe und Freiheit, zu gewinnen und zu erhalten seyn würden. Aber seine Hoffnung sey getäuscht; die Kon⸗ tre⸗Revolution sey in der Regierung, und wolle nun auch in der Kammer Platz greifen. Mehr als einmal habe er schon der Regierung erklärt, daß sie den be— schwornen Vertrag verletze; der vorgelegte Gesetz-Ent⸗ wurf gebe der Sache den letzten Stoß und hebe alle Repräfentation, alle Nationalität, alle Unabhängigkeit, Freiheit und Gleichheit auf; eine gegenseitige Verbind⸗ lichkeit lege der geleistete Eid auf; Verletzung des einen löse die Verpflichtung des anderen Theiles. Fern sey von ihm die Inkonsequenz, daß ein Volk seinen gesellschaftlichen Vertrag nicht einer neuen Revision unterwerfen dürfe; dies Recht habe er selbst zuerst in der ersten konstituirenden Nationalversammlung 1789 und wiederum im Jahre 1815 gegen Bonaparte proklamirt. Wären daher Modifikationen nothwendig, so könnten sie nicht in den gebräuchlichen Formen ge— wöhnlicher Gesetze beschloßen werden, und niemals dürften sie dem ausgesprochenen verfaßungsmäßigen National⸗ Willen und den unveränderlichen ewigen Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit entgegen seyn. Alles was diese verletze, wäre Despotismus, gleichviel ob ausge— übt vom Monarchen oder der Versammlung, dem gan⸗ i Volke oder einer privilegirten Kaste. Eine solche

erletzung enthalte aber der vorgelegte Entwurf, in⸗ dem er eine Aristokratie bilde, die mit jenen Grund

sätzen unverträglich sey. Die Charte sey allen Franzo⸗

sen ein heiliges unverletzliches Eigenthum. Sie sey in

der That ganz volksthümlich geworden, und warum sey sie dies? Nicht des Eides halber und aus frommem Glauben an ein göttliches Recht; denn auf diesen Ta⸗ lisman hätten auch alle vorige Konstitutionen sich be⸗ rufen, und dennoch hätte man unter der Republik Haß dem Königthume zu schwören sich erlaubt, und dennoch hätte unter dem illegitimen Kaiserreiche Nie⸗ mand sich geweigert, Titel und Würden, Aemter und Orden willig anzunehmen. Nur darum allein sey die Charte so volksthümlich geworden, weil fie von ihrem königlichen Urheber als eine Garantie für individuelle Freiheit und die Freiheit der Preße, für die Gleichheit der Rechte, die Unabhangigkeit der Jury, die Unver⸗ letzlichkeit alles Eigenthumes und für das repräsenta⸗ tive System gegeben worden.“ Hienach ging la Fayette in eine Untersuchung ein, ob und wie von der Regierung seitdem alle diese Rechte verletzt wä⸗ ren, pries sie als Früchte der Revolution, rühmte sich seines Antheils an deren ersten Ergebnißen und schob die Schuld alles Unheiles und aller Greuel, die sie hervorgebracht, auf die Emigration, ohne welche kein Krieg, keine Absetzung und keine Hinrichtung des Königes erfolgt seyn würde. Dabei unterließ er nicht zu erwähnen, was er für die Erhaltung des Thrones und gegen die Jakobiner gethan, und wie er endlich ein Spfer seiner reinen Grundsätze geworden, immer ihnen aber auch in fremder Gefangenschaft treu ge— blieben sey, und sie auch nicht der kaiserlichen Herr— schaft, die er in stiller Zurückgezogenheit an sich vor— über gehen laßen, geopfert habe. Alsdann, nachdem er noch der dreifarbigen Fahne als eines Zeichens der Emancipation und des Ruhmes, eines Zeig ens, das Ludwig XVI. aus den Händen der Nation empfan⸗ gen und Ludwig XVIII. selbst getragen, ehrenvoll gedacht, schloß er mit einer Apostrophe an die Jugend Frankreichs, die, unzugänglich allen Faktionen, mit eigenem hellen Kopfe, reinem Herzen und durch die Er— fahrungen, die ihre Eltern gemacht, früher gereift; die erworbenen Rechte zu dewahren wißen werde.

Der erst vor kurzem aus dem Bade zurückgekehrte Siegelbewahrer de Serre nahm hierauf das Wort, und wir wollen hier nur in Erinnerung bringen, daß er, dem übrigens ganz Frankreich das Zeugnis der reinsten Gesinnungen und wahrhaft lideraler Ansichten giebt, im Jahre 1781 auswanderte und die ersten Jahre des Krieges im Condéschen Korps gedient hat. Ohne Schonung rügt er mehre Aeußerungen von la

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