ster, die im Herzogthume Jülich Besitzungen hatten, nicht alle im Lande lagen, sondern größtentheils im Auslande, in Köln, Aachen, Litt ich, Mallricht, Venlo 1c. Die Besitzungen der Landgeistlichkeit, als der Pa⸗ storen und Vikarien, sind in obigem Verzeichniße nicht mit angegeben worden, da diese nicht mit zu sener Kontribution gezogen wurben. Die Stifter, Abteien und Klöster hatten an den meisten Orten, wo sie die Zehnten hatten, auch die Pfarreien zu besetzen, und sie mußten daher diese in jener Geldausschreibung mit vertreten. .
Man sieht aus den angeführten Zahlen, daß die Stifter eine größere Neigung gehabt, Zehnten zu er⸗ werben als Ländereien; hingegen die Abteien und Klö— ster haben sich mehr auf die Erwerbung von Ländereien gelegt. Das Domkapitel von Köln besaß im Herzog⸗ thume Jülich allein 9s Zehnten, die mehr als es, ooo Morgen umfaßten. Der Zehntsprengel des Dom ka— pitels betrug also blos im Herzogthume Jülich Eine und eine halbe Quadratmeile Ackerland.
Auf die Mühlen scheinen die Geistlichen nicht viel gehalten zu haben, wahrscheinlich der vielen Repara⸗ turen wegen. Denn im ganzen Herzogthume Jülich besaßen bie Stifter nur 4 Mühlen, die Abteien nur
Cund hierunter die Gladbacher Abtei allein 5 zu Hhlach ) und die Klöster nur 1. Die Mühlen waren überall mehr Domaine der aufstrebenden Landes- Ho— heit geworden, woher denn später eine so große Menge Domainen-Mühlen als Rational-Domain mit verkauft wurden. Daß die Landesherrn nicgt eben sowol die Entdeckung machten, wie die Geistlichkeit, daß die Mühlen nur für den vortheilhaft sind, der darauf wohnt, dies ist vielleicht in der Einrichtung ihrer Rentkammern zu suchen. Die Reparaturen der Mühlen veranlaßten mancherlei Besichtigungen, und diese wiider manchen angenehmen Tag für die Fürst— lichen Rentbeamten bei ihren Untergebenen auf dem Lande. Hiezu kamen mäßige Diéten. (Dieser Grand ist wol schwerlich der richtige. Die verwaltenden Beamten, welche die Disten bezogen, waren doch nicht die organisirenden. Es scheint im Jülicher Lande, wie überall, die Behauptung des Můühlen-Regals, wor— siber die Staatswirthschaft sich erst später berichtiget hat, wol allein die Schuld zu tragen. Anm. d. Red.)
Ueber die Hebekosten der verschiedenen Steuern von Frankreich.
Die Hebekosten der verschiedenen Steuern von Frankreich giebt der Finanzminister in seinem Budjet auf 19] Protent an, also auf ein Achtel der ganzen gehobenen Summe. Da das Budjet nun immer zwi— schen gos und 1000 Millienen ist, so betragen die He⸗ bekosten 112 bis 125 Millionen.
Man sieht aus diesen Zahlen, daß der Gegenstand von einer großen Wichtigkeit ist, und daß es wol der Mühe lohnt, in das Einzelne desselben einzugehen, um zu sehen, wie sich die verschiedenen Steuern in Hin⸗ sicht der Hebekosten gegen einander verhalten.
Die geringsten Hebekosten finden bei den direk— ten Steuern statt, die nach Rollen vertheilt und er— hoben werden. (Grundsteuer, Thür- und Fenstersteuer und Patente. Diese betragen in diesem Jahre 366 Millionen, wobei a4 Millionen für Gemeindebedürfniße einbegriffen sind. Der Finanzminister berechnet deren Hebekosten auf as Mill, also auf beinahe 7 Procent.
Darauf folgt die Verwaltung des Enregistrements, welche 158 Millionen einträgt, deren Hebekosten aber schon das Doppelte betragen, nämlich 15 Procent. Also nahe 24 Mill. Die Einziehung dieser 168 Mill. kostet also fast so viel, als die Einziehung der 366 Mill. direkter Steuern.
Auf das Enregistrement folgen die Domainen. Die Einnahme derselben beträgt 10 Millionen, die He— bung 23 Mill., also 21 Procent. Da bei der Fran— jöstschen Douane nach amtlichen Angaben a6, 262 Zoll⸗ Beamte angestellt sind, indem eine dreifache Zolllinie
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um ganz Frankreich geht, so sind diese Kosten sehr be⸗ greiflich. Jeder Zollbeamte erhält im Durchschnitte 9oo Fr. jährlich.
Die Vereinigten Rechte (die Abgabe auf Getränke, Tadack, Spielkarten ꝛc.) betragen 188 Mill. Die He⸗ begebühren aber nicht weniger als 48 Millionen, also über 25 Procent. Die Tabackregie, die mit zu den Vereinigten Rechten gehört, trägt wol am meisten zu diesen Kosten bei?). .
Die höchsten Hebekosten hat die Lotterie (oder eigentlich das Lotto. Dieses trägt 10 Mill. und auf diese kommen allem s Mill. Unkosten. Dieses macht beinahe 36 Procent. Die Lotterie ist also in jedem Betracht die schlechteste Abgabe von allen.
(Fortsetzung folgt.)
Im 44. Stücke der Allg. Preuß. Staats⸗Zeitung, Berlin, den 3o. Mai 1820, befindet sich ein Aufsatz, betreffend den Prozeß des Herrn Doktor Denis, als Kläger gegen Herrn v. Saint-M au vien x.
Da ich die Untersuchung gegen Herin Denis im Jahre 1615, als damaliger Polizei-Direktor des aten Armee-Korps, selost geleitet, so erregte dieser Aufsatz für mich ein Intereße, aber auch Abscheu gegen die underschämte Lüge des Herrn Loiseau, daß die Preu— ßischen Truppen den Einwohner Mesnard vor ein Kriegsgericht stelen, zum Tode verurthrilen und die Strafe nachher in Stocksch lägen, 4 Tage hintereinan⸗ der, an ihm hätten vollziehen laßen.
Ich kann es betheuern, daß, so lange ich das Glück gehabt habe, als Polizei-Direktor unter dem Special— Befehle des ehrwürdigen General Bülow zu stehen, nie ein Franzẽésischer Unterthan mit Stockschlägen be⸗— straft worden ist.
Der verewigte General hatte sich in Chartres, so⸗ wol durch strenge Gerechtigkeit, als auch durch Milde, wo die letzte nur immer stattfinden konnte, hohe Liebe und Zutrauen beit den Französischen Einwehnern er⸗ worben; und der damalige Präfekt, Herr Graf von Brereuil, mit dem ich, als Polizei-Direktor und Präses eines geschwernen Kriegsgeris tes, in beständi— gen Dienstverhältnißen ledte, muß als rechtlicher Minn und hoher Verehrer des verstorbenen Generals bei sei— ner Ehre betheuern können, daß die Aussage des Herrn Loiseau eine pöbelhafte Lüge ist.
Posen, den 4. Jun. 1820.
v. Schlegel,
Königl. Preuß. Oberster.
Ruf dem Vorgebirge der guten Hoffnung hat man beim Aufgraben eines großen Kellers den Rampf eines
von Cedernholz gebauten Schiffes gefunden; sollte die
Vermuthung, daß dies die Ueberbleibsel eines Phönizi— schen Fahrzeuges wären, gegründet seyn: so würde dieser Fund die seither von einigen Gelehrten noch gehegten Zweifel über die Umschiffung Afrikas im Alterthume beseitigen. —
1) Im vorigen Jahre betrug ihre Brutto-Einnahme 245
Mill., d. h die Franzosen haben fuͤr 145 Mill. Rauch— und Schnupftaback verbraucht. Also jeder im Durch— schnitte 5 Fr. (Da auf den Kopf 28 Fr. kommen, so verwendet die Nation ungefaͤhr ein Sechstel von dem, was ihre Abgaben sie kosten, auf das Vergnuͤgen zu rauchen und zu schnupfen. Da bei uns nur 15 Fr. Ab— gaben auf den Kopf kommen, und der Verbrauch des Tabacks wol eben so stark ist, so wurde das, was das Volk auf die Tahacks-Konsumtion verwendet, ein gan— zes Drittel der Steuern betragen, wenn der Taba“ bet uns zu demselben Preise verkauft würde wie in Frank⸗ reich. Die Ankaufkosten der Tabackblaͤtter, die Fa⸗ brikationekosten, die Versendung und die Unkosten aller Art betrugen 103 Mill. Der reine Ueberschus der Ta⸗ backregie betrug also 42 Mill.
Redaktion in Aufsicht: von Stagemann.
Reimersche Buchdeuckerei—
Al gemeine
Preußische Staats- Zeitung.
4813 Stück. Berlin, den 13ten Junius 1820.
ö 1
JI. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 15. Junius. Se. Majestät der König haben dem großherzoglich Badenschen Kammer— herrn v. Crousaz den Königlich Preußischen St. Jo⸗ hanniter⸗Orden zu verleihen geruhet.
Seine Majestät der König haben dem Land— wehr-Lieutenant und Gutsbesitzer Heinrich August Si⸗ gismund von Langen zu Wildenow in der Neumark, allergnädigst gestattet, den Geschlechtsnamen und das Wappen seines Oheims, des Gutsbesitzers von Stein⸗ keller anzunehmen, und sich künftighin von Lan— gen⸗Steinkeller nennen und schreiben zu dürfen.
Se. Majestät der König haben den bisherigen Land- und Stadtgerichts-Assessor Krüger zu Me— mel, welcher zum Syndikus der Stadt Tilsit gewählt und bestätigt worden, den Karakter als Justizrath bei— zulegen geruhet.
Einpaßirt: Se. Excellenz der Wirkliche Ge—
heime Staats- und Kriegs-Minister, General-Lieute—
nant v. Hake, von Koblenz. — Se. Exce lenz der Wirk⸗ liche Geheime Staats- und Kabinets-Minister, Graf
v. Bernstorff, von Wien. — Der General-Major
v. Thile von Ruppin.
Auspaßirt: heime Rath und Ober-Präsident von Heidebreck, nach Frankfurt an der Oder.
Durch gegangen: Der kaiserlich Rußische Gene— ral Graf v. Schuwaloff, als Kourier von Paris kommend nach St. Petersburg. Der kaiserlich Oester⸗ reichische Lammerherr Graf v. Bombelles, als Kou— rier von Prag kommend, nach St. Petersburg.
Die von dem als Entomologen und Fortsetzer des Jablonskyschen Insektenwerkes rühmlichst bekannten
Se. Exeellenz der Wirkliche Ge⸗
verstorbenen Kriegs-Rathe Kirstein hinterlaßene be⸗ deutende Sammlung von sehr schönen Schmetterlin— gen, Käfern und andern Insekten, ausgestopften Vö— geln, Pflanzen, Mineralien, Mikroskopen, Fernröhren und andern Instrumenten, ist gegenwärtig von der Frau Wittwe des Kriegs: Rathes Kirstein, der hiesigen Uni⸗ versität geschenkt und derselben überliefert worden. In⸗ dem daher das unterzeichnete Ministerium dem Wun⸗ sche der Frau Kriegsräthin Kirstein gemäß, hiedurch zur öffentlichen Kenntnis bringt, daß diese Sammlun⸗ gen nicht mehr in ihrem Hause, sondern in dem mit der hiesigen Universität verbundenen zoologischen Mu⸗ seum sich befinden, hält sich dasselbe zugleich verpflich⸗ tet, ein so edel und freigebig bethätigtes Wohlwollen für die Beförderung der Wißenschaften öffentlich dank⸗
bar anzuerkennen. Berlin, den 6. Juni 1820. Ministerium der Geistlichen- Unterrichts- und
Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Altenstein.
Es wird heute das te Stuͤck der Gesetzsammlung aus⸗ gegeben, welches enthält:
No. 599. Die Instruktion wegen Errichtung der unter⸗ Gerichte in den mit dem Preußischen Staate vereinig— ten ehemals Saͤchsischen Pirovinzen; vom 4. Mai d. J.
No. 600. Die allerhoͤchste Kabinetsordre vom 5. desselben Monats, daß den zur Festungstrafe kondemnirten Sol⸗ daten die Strafzeit auf die Dienstzeit nicht angerech—⸗ net werden darf.
No. Ho! Die Verordnung wegen Einschraͤnkung des Zwanggebrauches der Extrapostfuhren; vom 26. und No- 6o2 Die allerhoͤchste Kabinetsordre vom 30. ejusd.
wegen eines festzusetzenden Praͤklusions-Termins uͤber die gestempelten Tresorscheine und die unverzinslichen, auf die Vermögens- und Einkommen-Steuer ausgestell⸗ ten Anweisungen. Berlin, den 13. Junius 1820. Königl. Pr. Debit-Komtoir f. d. Allgem. Gesetzsammlung.
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II. Zeitung s-Nachrichten.
Ausland.
Frankreich. Die Anklag-Akte gegen Louvel, wie sie der Moniteur mittheilt, enthält zuerst die Ge⸗ schichterzählung des Mordes, aus welcher wir nur noch das Merkwürdige herausheben, daß der Herzog von Berry selbst, fo wie deßen Adjutanten, die Gra⸗ fen Choiseul und Clermont, als sie den Lou vel schnell wie der Blitz auf den Herzog losfahren sahen, ihn blos für einen unbescheidenen Neugierigen hielten, und daß der Graf Choiseul von dieser Idee derge— stallt behertscht war, daß er den Zudringlichen am Rocke ergriff und ihn mit den Worten „so seht Euch doch vor“ zurückwies. Erst als der Lo uvel nun die Flucht nehmend schon einige Schritte gelaufen war, vernahm man den Schrei des Herzoges „ich bin verwundet.“ Dann giebt diese Anklag-Akte in gedrängter Kürze die Resultate der während drei Monaten stattgefunde⸗
nen Untersuchung und Vernehmung von mehr als zwölfhundert Zeugen folgendergestalt: Beharrlich und ohne im mindesten seine Aussage zu ändern, habe Lou— vel mit immer sich gleichbleibender Freimüthigkeit er— klärt, daß er weder von dem Herzoge selbst, noch von irgend einem Mitgliede des königlichen Hauses irgend ein Unrecht erlitten, daß durchaus kein persönlicher Haß der Beweggrund seines Handelns gewesen. Nur die Betrachtung des öffentlichen Intreßes and der Glaube, daß alle Bourbons Frankreichs Feinde seyen, habe ihn angetrieben. Daher habe er auch gleich nach ih— rer Rückkunft, sobald er im Jahre 1814 die weiße Fahne wehen sehen, den Vorsatz gefaßt, sie All!le umzu— bringen, und seit dem Augenblicke jede Gelegenheit zur Ausführung seines Vorsatzes zu ergreifen gesucht, die Prinzen überall verfolgt, seys auf ihren Jagden, oder beim Besuche der Schauspiele, oder in der Kirche,