Der Einrichtung der Friedens-Gerichte sehen wir mit Verlangen entgegen.
Nordenburg. Das in der Nacht vom 135. zum 1
16. Jun. im Hause eines hiesigen Branntweinbren— ners ausgebrochene Feuer hat in wenigen Stunden,
außer dem Rathhause, 89 Wohnhäuser in die Asche
gelegt.
ä
(Auf Veranlaßung der Beilage zum 28st en Stücke der Allgemeinen Preuß. Staats— Zeitung ist an die Redaktion der sel ben nach stehende Bemerkung eingesandt worden.)
Gegen Ende Aprils 1806 war der König von Spa—⸗ nien zu Bayonne, und befahl der von ihm, bei seiner Abreise von Madrid eingesetzten Regierungs-Junta, in welcher der Infant Don Antonjo den Vorsitz führte, Alles was dem Dienste des Königs und dem Wohle des Königreiches angemeßen wäre, auszuführen.
Der König fügte hinzu, die Junta solle zu diesem Zwecke alle diejenige Autorität ausüben, welche Se. Majestät anwenden würden wenn Sie in Ihren Staa— ten wären. ;
Die Junta hielt sich für verpflichtet, dem Könige die Nothwendigkeit vorzustellen, die Cortes zu ver⸗ sammeln. Um die Zusammenberufung derselben zu bewirken, bat die Junta Se. Majestät, Sie möchten solche befehlen. Se. Majestät willfahrten dem Ver⸗ langen der Junta und beschloßen, die Cortes sollten, um zum gewünschten Ziele zu gelangen, in der eben angezeigten Form versammelt werden, zu Allem was der Nation nützlich seyn könne.
Die Legitimität der Provinzial-Junten beruhet auf dem Rechte, sich in außerster Gefahr zu verthei— digen, desgleichen auf dieser Autorisation, die der König zu allen Maasregein gegeben hatte, welche sein Dienst und das Wohl des Königreiches erfoderten. Die Provinzial-Junten, in welchen, seit die fremde Gewalt die Regierungs-Junta aufgelöset hatte, die häöchste Autorität sich befand, setzten niemals die ih⸗ wohlbekannten Befehle und Absichten Sr. Majestät aus den Augen. ;
Stark durch die ehrwürdige Befugnis, auf welcher ihr Daseyn ruhete, und übereinstimmend, um den Staat zu retten, erkannten die Provinzial-Junten die Nothwendigkeit, die obere Leitung zu centralisiren, und schrirten zur Bildung einer Central-Junta, de⸗ ren Einführung zu Aranjuez geschahe, als nach der denk ürdigen Schlacht von Baylen die fremde Ge— walt sich jenseit des Ebro koncentrirte, und die ganze Halbinsel frei war.
Diese Central-Junta wurde aus zwei Mitgliedern für jede Provinzial-Junta gebildet, und ihre Auto— rität wurde durch die ganze Monarchie anerkannt. die Mehrheit ihter Mitglieder, das ist die Junta selbst, übergab nach dem Unglück Ende Jahres 1809, und in den ersten Monaten 1810, die Ausübung der höchsten Autorität einer Regierung von fünf Personen, die nach dem bekannten Gesetzbuche las Fartidas er— richtet wurde. Die Regierung setzte den Krieg fort wider die fremde Gewalt. Gehorchend dem oben er⸗ wähnten bestimmten Befehle des Königs, berief sie die allgemeinen außerordentlichen Cortes, welche auf ge⸗ setzsiche, das Zutrauen der Provinzen bewirkende Art
gebildet wurden.
Gegen Ende d. M. geht des Königs von Würtem— berg Majestät von der Königin Majestät begleitet, nach Pisa.
Am 15. Jun. ging, unter dem Namen einer Grä— fin v. Colorno, die Herzogin von Parma, Marie Luise, auf ihrer Reise von Italien durch Insbruck nach Salzburg. Den 16. Jun. ward sie in Lubereck
— m m mn m
erwartet, um mit des Kaisers Majestät daselbst zu—= sammen zu treffen.
Am 8. Mai kam im Hafen von Philadelphia das erste die Kolumbische Flagge führende Schiff an; diese hat drei Streifen, gelb, blau und roth, und es befin⸗ den sich drei Sterne darin, die auf Venezuela, Kun— dinamarca und Quito deuten.
Nekrolog.
Am 15. Jun. d. J. starb zu Berlin Herr Franz Ernst Theodor Funk, Königl. Geheimer Oberdaurath
und Mitglied der Königl. Oder-Bau-Depuration, an Lungenschaden,
einem aus Erkältung entstandenen nach einem kurzen Krankenlager.
Der Verstorbene war zu Neuen-Rhese im Mek—⸗ lenburg-Strelitzischen am 21. Sept. 1763 geboren, und wurde 1786 als Felomeßer und im Jahre 1795 als Baumeister bei ver Königlichen Ober-SVau-Depu— tation gezrüft. Nachdem er bis zum Jahre 179) beim Waßerbau in der Provinz Brandenburg gear— beitet hacte, wurde er am 5. Oktober 1797 als Land Baumeister in Minden angestellt. Die Stiftung des ehemaligen Königreichs Westphalen veranlaßte, daß der— selbe am 29. Jul. 1809, von der damaligen Regie⸗ rung eine Anstellung als Strombaumeister der Weser erhielt. Nach der Auflösung des Königreichs West— phalen wurde sein sehnlichster Wunsch erfüllt: er trat wieder lin unsere Dienste, und zuvörderst vorläufig als Mitarbeiter, am 20. Jun. 18316 aber als Mitglied und Geheimer Oberbaurath in die Königliche Sber⸗ Bau⸗Deputation.
Während seiner 23jährigen Amts-Verwaltung hat der Verstorbene wichtige Bau-Angelegenheiten, besenders im Strombau an der Oder, Elbe und We— ser und auf den Salinen in Westphalen, so wie man— nichfaltige andere Baue glücklich geleitet und ausge— führt. Besonders in seiner letzten Stellung war ihm ein bedeutender Wirkungskreis in seinem Fache er⸗ öffnet. Die Schiffbarmachung der Saale von Wei— ßenfels bis Halle, die Schiffbarmachung der Lippe, die Verbindung der Lippe mit der Ems, und die wich— tigen Baue am Rhein und an der Ruhr waren seiner besondern technischen Leitung anvertraut. Eine müh⸗ same und weitläufige Ausarbeitung, den Kanal zwi⸗ schen der Lippe und Ems betreffend, war sein letztes Geschäft. In seinem Fache wißenschaftlich gebildet, ist er als hybrotechnischer Schriftsteller hinlänglich be⸗ kannt. Noch in diesem Jahre ist von ihm der erste Band seines „Versuchs einer Darstellung der wichtig⸗ sten Lehren der Hydrotechnik“ erschienen. Mit beson— derer Vorliebe und Aufopferung hat er sich um diese Wißenschaft durch zahlreiche Versuche und Meßungen bemüht, und wichtige Beiträge zur Begründung und Erweiterung seiner Lieblings-Wißenschaft geliefert, welcher er jede freie Stunde seines thätigen Lebens widmete.
In allen seinen oͤffentlichen Anstellungen bewies der Verstorbene eine seltene Thätigkeit und große Liebe zu seinem Fache, mit der strengsten Redlich keit verbunden; im Privatleben war er bieder und offen, und in seinem Hause ein glücklicher Gatte und Vater.
Redaktion in Aufsicht: von Staägemann. Reimersche Buchdruckerei.
Algemeine
Preußische Staats- Zeitung.
eee eee,
54
—
lin, den 4ten Julius 1820.
. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 4. Jul. Se. Majestät der König haben den Ober-Präsidenten, bisherigen Ge⸗ heimen Staatsrath v. Bülow, zum wirklichen Ge⸗ heimenrathe mit dem P ädikate Excellenz zu ernen⸗ nen und das desfallsige Patent höchsteigenhändig zu vollziehen geruhet.
Se. Majestät der König haben dem Rittmei⸗ ster und Kreis-Officier der Gensb'armerie, v. Kalk⸗ reurh, in Gemäsheit vormaliger Exypektanz, den Kö⸗ niglich Preußischen St. Johanniter-Orden zu verlei⸗ hen gerähet.
Se. Majestät der König haben allergnãdigst geruhet, den Adelstand des Regierungsrathes Karl Friedrich Wilhelm Ehrenberg zu Stet: in, und des Hauptmannes Friedrich Albert August Ehrenberg jn eren Ostpreußischen Jäger-Bataillon, anzuer⸗ kennen und zu erneuern.
Se. Kön ig! iche Ma je stüt haben dem QOber⸗ Landesgerichtsrathe Grafen v. M atuschka zu Bres⸗ lau, den Karakter als Geheimer Justizrath allergnä⸗ digst zu verleihen geruhet.
Se. Königliche Majestät haben geruhet, den vormaligen Brigade-Audtteur Franz zum Stadt ⸗Ju⸗ stißrathe bei dem Stadtgerichte zu Elbing zu ernennen.
J
Se. Königliche Majestät haben den beiden Justizkommißarien Münzer und Gelineck zu Bres⸗ lau, den Karakter als Justiz Kommißionsräthen aller⸗ gnädigst zu ertheilen geruhet.
Se. Majestät der König haben den Kaufmann J. Rondeaux zu Rouen zum Vice⸗-Konsul daselbst zu ernennen geruhet.
Se. Majest ät der König haben den Jouwelie⸗ ren Dann und Humbert hieseldst das Prädikat von Hof⸗Jouwelieren beizulegen geruhet.
Einpaßirt. Der General⸗Major und Landwehr⸗Bri⸗ gade⸗Kemmandeur von Thile, von Treuenbrietzen. — Der General-Major und Landwehr-Brigade-Kommandeur von Zepelin, von Burg.
Auspaßirt. Se. Excellenz der General-Lieutenant von Kosinski, erster Kommandant der Stadt Posen, nach Podsen. — Se. Excellenz der Kaiserlich Rußische General-Lieutenant von Em me, nach Riga. — Der Ge⸗ neral-Major von Witzleben, General-Adjutant Sr. Ma⸗ jestàat des Koöͤniges, so wie der Geheime Kabinets-Rath Albrecht, nach Karlsbad.
Durchgegangen. Der Kaiserlich Rußische Feldjaͤger Jacoboff, als Kourier von Paris, nach St. Petersburg — Der Kaiserlich Rußische Feldjäger Tichanow, als Kourier von St. Petersburg, nach Paris. — Der Koniglich Spa⸗ nische Kabinets-Kourier Calderon de la Barca, von Madrid nach St. Petersburg.
II., Zeitungs⸗Nachrichten.
Ausland.
Frankreich. In den Vechandlungen der Depu⸗ tirtenkarnmer über den Bedarf des Kriegsministers brachte das Kapitel der Unterhaltungskosten der Krieg⸗ Schulen wiederum den General Foy in Bewegung. Die Kommission hatte einen Abzug von 200,000 Fr. in Vorschlag gebr icht. Gegen diesen Abzug erklãrte sich der gedachte General und meinte, wenn es die Absicht der Kommission gewesen, Misbräuche abzustel⸗ len, so habe sie hier nicht den rechten Fleck getroffen; sie wolle die Ausgaben beschränken, weil dem unen t⸗ geltlichen Unterrichte endlich eine Gränze gestellt werden solle; aber er sage dagegen, in Ansehung der Kriegschulen könne man hierin nicht zu weit gehen, da sie nicht blos die Belehrung der Zöglinge, sondern den Vertheil des Staates beförderten. Insbesondere gelte dieses von den Regimentsschulen und dem ge⸗— genseitigen Unterrichte in denselben; eine einzige dieser Schulen sey mehr werth als zwanzig andere in den Departements; die vielen jungen Leute, die dem Ge⸗ setzes gemäß eine Zeitlang Soldaten werden müßten lernten hier zu gleicher Zeit lesen und schreiben, und den König und das Vaterland lieben. In das Lob dieser Regimentschulen stimmte der Bericht ⸗Erstatter der Kommißion, Beugnot, mit ein, den Abzug aus den angeführten Gründen beharrte.
wiewol er auf
Der Regierungs-Kommißagir dagegen genehmigte zwar den Antrag des General Foy, die verlangte Sum⸗ me ohne Abzug zu bewilligen, aber nicht seine Bemer⸗ kungen, daß die Verfaßung der höheren Kriegschulen mangelhaft, und daß nicht diejenigen darin aufgenom⸗ men würden, die es am meisten verdienten, nament⸗ lich die Söhne derer, die ihr Blut für das Vaterland und auf dem Boden desselben vergoßen. Es wurde auch bei der Abstimmung die verlangte Summe ohne Ab— zug bewilligt. Bei dem Kapitel der eventuellen Ausgaben ver⸗— langte der General Sebasti ani, daß ein Theil die⸗ ser Ausgaben zur Bezahlung der Reklamationen der⸗ jenigen Offiziere, die durch die Königliche Ordonnanz vom 24. Jul. 1815 (das ist die, wodurch die Gene— rale Soult, Alix, Excelmann, Grouchy, Lobau, Lamar que und mehre andre, die jetzo alle wieder zurückgerufen sind, in Unthätigkeit gesetzt und zum Theil verwiesen wurden,) getroffen wären, verwen⸗ det werden möchte. Bei dieser Gelegenheit war es, wo der Kriegsminister, der General Graf Lat our Maubourg' die in dem vorigen Blatte erwähnte im⸗ provisirte Antwort dahin gab, das das Verlangen des General Sebastiani zwar seinen Wünschen und Ge⸗ sinnungen gemäß sey, aber er selbst könne auf einen ge⸗ setzlichen Beschluß darüber nicht antragen, weil er sich
überzeugt habe, daß die Reklamationen nicht begründet