1820 / 67 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 19 Aug 1820 18:00:01 GMT) scan diff

so lange die Leiche Ihrer K. H. der Herzogin von York über der Erde ist. Durch diesen Todesfall wird überhaupt auch in den Prozeß der Königin einiger Aufschub gebracht.

Schweden. Nach der Erklärung des Kommerz— Kollegiums sollen die Balearischen Inseln, alle Häfen der Mittelländischen See und der südlich⸗Spanischen Küste von Gibraltar an, bis an die Portugisische Gränze, als der Pest verdächtig, angesehen, und die daher kommen— den Schiffe, eben so, wie die von der, außer dem Mittelmeere belegnen Barbarischen Küste, West⸗Indien und Süd⸗Amerika ankommenden, gehalten seyn, im Quarantaine⸗Platz Kansö bei Gothenburg zur weiteren Untersuchung und Behandlung einzulaufen.

Rußland. Se. Majestät der Kaiser hat durch einen Ukas vom Jul. verordnet, daß der Reichstag im Königreiche Polen zu Warschau am 1 Septb. er⸗ öfnet und am 13 Oktb. geschleßen werden soll. Der Ukas schließt mit folgender Anrede an die Reichstags⸗ Boten: „Der letzte Reichstag hat die hohe Stufe seines Berufes zu ersteigen gewußt. Folgt dem Bei⸗ spiele der umsichtigen Berathung, welches Euch jene Versammlung hinterlaßen hat; seyd, wie sie, nur von Liebe für das Allgemeine beseelt, wie sie von dem Geiste der Eintracht geleitet, und Ihr werdet, wie sie, der Dankbarkeit Eurer Mitbürger gewiß seyn.“

Unter demselben Datum haben Se. Kaiserl. Maj. der Gemahlin des Grosfürsten Konstantin, für Ihre Person und auf Ihre Nachkommen übergehend, den Titel einer Fürstin v. Lowicz beizulegen geruhet. Die Herrschaft ELowiecz in der Woiwodfhaft Maso— vien ist von Sr. Majestät, dem Grosfürsten Kon— stantin zu freiem Eigenthume geschenkt worden. (Buonaparte hatte sie früherhin zu einer Dona— tion des Marschals Davou st gewidmet.)

Der Kaiser ist am 21. Jul. nach Moskau abgegan— gen, von wo Er sich nach Warschau begeben wird.

Oesterreichsche Staaten. Ihre Kaiserl. Ho— i die Frau Erzherzogin Marie, Gemahlin des

rzherzoges Palatinus K. K. Hoheit, sind am s1. Jul. glücklich von einer Prinzeßin entbunden worden, die in der Taufe am folgenden Tage die Namen Elisabeth Kareline Henriette erhalten hat.

Baden. In der zweiten Kammer ward am 5. Aug. durch den Bericht-Erstatter der Budget-Kom⸗ mißion der Einnahme-Etat vorgetragen. Bei mehren Artikeln wurden Vorschläge zu theils sofort eintreten— den, theils zukünftigen Ersparnißen gemacht. Der Antrag auf eine Kapitaliensteuer ward für unausführ— bar erklärt, und die Mobiliensteuer für jetzt noch um so mehr beseitiget, als die Besteurung steriler Ob⸗ jekte nach und nach das Kapital selbst verzehre.

Der Antrag des Abgeordneten Barion „die Be⸗ soldung der Geistlichen in baarem Gelde zu fixiren“ fand nur eine beifällige Stimme.

In den folgenden Sitzungen ist hauptsächlich die Gemeindeordnung berathen worden, wobei der Abge⸗ ordnete Winter (von Karlsruhe) auf Aufhebung des bisherigen Unterschiedes zwischen Ort- und Schutz⸗ Bürgern antrug. Durch die Mehrheit ward beschloßen, daß es ferner Ort- Schutz und Ehren-Bürger ge⸗— ben solle, von denen die ersten das volle Recht am Gemeinde Eigenthume und deßen Verwaltung anzu⸗ sprechen haben; die zweiten ein solches Recht entweder

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6 die Theilung des Ackerboödens am FCheine, und über den Einfluß, den das Thei⸗ len des Bodens auf den Ackerbau und auf die Staatseinrichtung hat. ö (Fortsetzung. ) ; Das Bisherige betrift das Theilen des Bodens, in⸗ sofern es Einfluß auf das Gewerbe des Ackerbaues at. Es scheint, daß nachdem es ein Jahrtausend indurch gut gegangen, ohne daß das Theilen durch ckerbau⸗Gesetze beschränkt worden, man es füglich das nächste Jahrhundert, auch noch so fortgehen laßen könne, ohne es durch Gesetze zu böschränken,

ann wm a.

gar nicht oder nur unter örtlichen Beschränkungen und Bedingungen; die dritten endlich sollen blos ih. rer staatsrechtlichen Verhältniß wegen einer Ge⸗ meinde zugetheilt seyn, ohne Berechtigung auf beson. dere Gemeinde⸗Anstalten. Bei der gleichfalls strein. gen Frage über die Befugnis zur Eriheilung des Bürgerrechtes, ward gegen den Antrag des Abgeord— neten Winter (der solches nur von der Annahme der Gemeinde, mit Vorbehalt des Rekurses an die Regierung, abhängig machen wollte) für die Beibe— haltung des dreifachen Erwerbtitels, durch Geburt, Annahme der Gemeinde, Bewilligung des Staates beschloßen.

Die zweite Kammer ist dem Antrage der ersten auf. Verminderung der Beschränkungen der Studit— Freiheit beigetreten, so wie sie den Antrag in Bezug auf den Hausirhandel angenommen hat.

Das Hofgericht zu Manheim hat den über den De putirten Winter verhängten polizeilichen Arrest auf. geheben. Er ist bereits in Karlsruhe eingerroffen.

Der Geheime Hofrath Zachariä ist von der Uni— versität Heidelberg, statt des Herrn Thibaut, den seine Entlaßung gegeben, für die erste Kammer ge wählt worden. .

Hanover. Der Hofrath Falk ist nach Maym abgereiset, um an die Stelle des zurückkehrenden Herrn v. Baar bei der Kommißion der teutschen Bundes— Staaten einzutreten.

Der am 18. August gefeierte Geburtstag des Kö— niges ist für Hanover doppelt merkwürdig, weil an diesem Tage im Jahre 1714 Georg 1. als Nach fol— ger der Königin Anna in London ausgerufen warde,

Bamberg. Das herrliche Denkmal unserer äl— teren Landesgeschichte, die Babenburg, ist durch die ehrenvolle Aufopferung des Ritters v. Grasenstein, der ihr zugedachten Zerstörung entrißen, und der Stadt zum unveräußerlichen Eigenthume überwiesen worden. Thurm und Schloß werden erhalten, und die Umge— bungen, bisher lauter Schutthaufen, in angenehme Spaziergänge verwandelt. J

ö Frankfurt an der Oder. Unsre abgehaltene Margarethen-⸗Meße hat die diesmalige Erwartung üder— troffen. Obwol die größeren Rußischen und Polni— schen Einkäufer fast gänzlich ausgeolieben, fand den— noch durch eine große Zahl inländischer und fremder Einkaͤufer ein lebhafter Verkehr statt, so daß die Meße

für die Verkäufer eben so zu den beßeren gerechnet

werden muß, als sie auch für die Staatskaße einen höheren Ertrag an Verbrauchsteuer gewährt hat als eine der vorhergegangenen seit Einführung des Zoll- und Verbrauch steuer-Gesetzes, woraus man unverkennbar sieht, daß die darauf gegründete Meß-Einrichtung sich mehr und mehr im Vertrauen des Pablikums befe— stigt. Auch inländischen Fabrikaten hat es nicht an Absatz gefehlt. Tuche guter Qualität wurden beträcht— lich gekauft, besonders hatten die Gubener Fabri⸗ kanten, deren Taͤche sich durch innere und äußere Güte vortheilhaft auszeichneten, gleich in den ersten Tagen der Meße ihren Vorrath abgesetzt. Schlesische Lein⸗ wand von guter Qualität fand reichlichen Absatz. Von Engländern war ein Baumwollenzeug auf den Markt gebracht, dem sie die Form und Zeichen der Leinwand

gegeben hatten. Wolle hat zu mittleren Preisen einen

beßeren Markt gefunden, als zu Berlin und Landsberg.

Da wo durch irgend eine Veranlaßung eine große Dichtigkeit der Bevölkerung entsteht, da wird sich der Bo⸗ den theilen; und diesem wird nichts widerstehen können, da selbst die Alt-Sächsischen Hofe dem CEhristenthume und dem Stifte Eßen nicht widerstehen konnten, un— eth des festen Baues der Alt-Germanischen Hof—

erfaßung. Geistliche Stifter werden zwar nicht mehr gebaut; allein wenn in irgend eine Gegend ein

mechanisches Genie kommt, das einen neuen Indu— strie Zweig hervorruft, so wie jener Bauer im Jura, der Vater der Uhrenfabtiken in Locle und Lachaud de fond, so müßen die da herumliegenden Bauerhöf⸗—

schmeljen. Denn die Gesellschaft bewegt ssch in ihrem

Inneren mit einer Art Naturnothwendigkeit, und die

deständigen Größen tragen immer den Sieg über die veränderlichen davon. Zu den veränderlichen Größen gehören aber die Meinungen den Feudaldichtern ergeben sind und bald dem Ver⸗ faßer des Contrat social. Zu den beständigen Größen in der Gesellschaft gehören aber, wie Schiller schon bemerkt hat, der Hunger und die Liebe. Hat eine Ge— neration erst aus Lust geheurathet, so muß sie nach⸗ her aus Noth arbeiten. Alles Andere findet uch dann von selbst, sowol der Ackerbau als die Industrie, was auch die Theoretiker dazu sagen mögen.

Allein beim Theilen des Ackerbodens ist noch eine zweite Rücksicht und dieses ist diejenige, so jetzt in Frankreich zur Sprache gekommen. Es ist dieses die politische, welche die Formen der Gesellschaft berücksich—⸗ tigt und besonders die der öffentlichen Gesetzgebung, oder nach dem jetzigen Sprachgebrauche, die der Verfaßung. .

Man hat gesagt: wenn aller Boden Scheidemünze geworden, wenn die Gesellschaft blos aus kleinen Ak⸗ tionairs besteht: so kann sie sich in einem großen Staate keine Regierungsform mit einer öffentlichen Gesetzgebung geben, die praktisch ausführbar und von Dauer ist. Eine Republik ist in einem großen Staate schon deswegen nicht möglich, eben weil er groß ist. Eine Aristokratie ist nicht möglich, wenn man keine großen Grundbesitzer, keine Aristokraten hat. Und eine Monarchie mit einer öffentlichen Gesetzgebung ist wie— der nicht möglich, wenn man keine Aristokratie hat, auf welcher diese sich stützt. Es bleibt also keine Re— gierungsform übrig, als die Anarchie oder der Militair⸗ Despotismus, und zwischen diesen beiden wird der Staat immer hin- und herschwanken, bis er zu Grunde ge— gangen ist.

Die, welche in Frankreich so geredet, haben aller⸗ dings gezeigt, daß sie das Wesen und die Natur einer fonstitütionellen Monarchie wohl begriffen haben, auch sich nicht in leeren aber erhaben- klingenden Worten

über das innere Triebwerk des Staates getäuscht, ein Fehler, dem die Jugend vielfach ausgesetzt ist. Denn darin haben sie vollkommen Recht, daß die konstitu— tionelle Monarchie nicht ohne eine starke Aristokratie be⸗ stehen kann. Hierunter ist aber nicht die alte Lehn⸗Ari⸗ stokratie gemeint, die aus einem Zustande der Gesellschaft und aus einer Kriegs-Einrichtung stammen, die seit 400 Jahren vorüber gegangen; noch wird hierunter die Aristokratie der Vin fen ann haften (oder Rit⸗ terschaften) verstanden, die ebenfalls seit der Erfin⸗ dung des Schießpulvers und der neuen Einrichtung der Heere untergegangen ist. Unter der Aristokratie wird die frische lebendige Aristokratie der Poßidenti oder der großen Eigenthümer verstanden, da diese es sind, die dem Staate seine Stabilität geben, indem sie die gebornen Feinde jeglicher Umwälzung, und die gebornen Freunde der erblichen Krone sind, da diese es ist, die ihnen ihr Besitzthum sichert.

Um zu beurtheilen, ob diese Aristokratie der Meist⸗ Beerbten bei der jetzigen Theilung des Ackerbodens von Frankreich noch stark genug sey, um eine Regierungs⸗ Form aufrecht zu erhalten bei der eine öffen liche Ge⸗ setzgebung ein wesentlicher Bestandtheil ist: s wir vorher die Zahlen zusammenstellen, so die rung bei Gelegenheit der Verhandlungen übers Wahl⸗ Gesetz bekannt gemacht hat.

Bekanntlich wurden bei dem vom 5. Febr. 1817 die Patente mitgerechnet, und hie⸗ nach waren in ganz Frankreich in Grundeigenthümer, die zoo Fr. bezahlten.

bare, die 1000 Fr. Steuer und drüber bezahlten.

Nach dem neueren Wahlgeseße bestehen die Meist⸗

Beerbten von Frankreich aus 95,951 Geundeigenthü⸗ mern, so zoo Fr.

genthume gehören auch die

rem Rein-Ertrage eine eben so hohe Grundsteuer tra⸗

der Philosophen, die bald

gen als lber Ackerboden. Die Grundsteuer auf die Gebäude beträgt in diesem Jahre zwischen 80 und 90 Mill. Franken.) Das Wahlgeschäft ist nach dem neueren Gesetze in zwei Kollegien vertheilt, wovon das der Arrondiße⸗ ments gz, 931 Wähler hat und 258 Deputirte sendet. Dann das Kollegium der Departements, so aus a5, 4835 Wählern besteht (nämlich in jedem Departement ein Viertel von der Liste der Höchstbesteuerten, so 95,9351 Grundeigenthümer enthält, die zoo Fr. bezahlen) wel⸗ che 172 Deputirte in die Kammer der Gemeinden senden. In allem also 450. . Bei der Berathung eines Wahlgesetzes ist jede Partie unmittelbar intereßirt, so wie jeder Deputirte persönlich, der nun gleich seine Rechnung macht, ob er Hoffnung habe, wieder gewählt zu werden oder nicht Hiedurch muß nothwendig eine große Heftigkeit in die Debatten kommen, eben weil das persönliche Intereße unmittelbar in den Gegenstand verflochten it; und dieses ist die Ursache, daß so Vieles vorkommt, was nicht zur Sache gehört, und was den Gegenstand nur verwirrt, statt ihn aufzuklären. . Indes sah man doch so viel aus den sich bekäm⸗ pfenden Meinungen, daß das Wahlgesetz vom 5. Febr. 1617 besonders den Fehler hatte, daß es die Wahlen zu abhangig machte von dem Haup orte des Depar⸗ tements. Der Natur der Sache nach, wohnen dier immer die meisten reichen Leute, und also auch die meisten Wähler, und da diese nicht weit zu geben haben, um ihre Stimme abzugeben, so fehlen nue We⸗ nige, indes vom Lande Viele ausblieben. Hiezu tommt, daß diese Wähler sich leicht einigen, wen nie wãdlen wollen und wen nicht, eden weil sie nahe deise mmen wohnen, und sich täglich auf den Kaffeehause⸗n und in den Gesellschaften sehen Wenn es in Paris lei⸗ tende Komites gegeben, wie die rechte Seite dedaup. tete, so können diese gerade auf solche Wäbler den meisten Einflus üben, und das städtische Element wird das vorherrschende in den Wahlen. Denn die Wähler, die einzeln vom Lande kommen, können sich vorher nicht wohl über einen Pian einigen, den sie de⸗ folgen wollen, eben weil sie entfernt von einander wohnen, und auf der ganzen Oberfläche des Departe⸗ ments zerstreut sind. Sie gerathen daher **Eer— maßen von selbst in die Abhängigkeit der Meinung der Wähler des Hauptortes, da e dei ihrer Ankunft schon eine völlig ausgebildete Meinung vorfinden. Hiegegen ist nun eigentlich das neue Wahlgeset ge⸗ richtet. oon man ihm vorgeworfen, daß es das Wahlse⸗ schäft in die Hände der großen Gutsbestger und des al⸗ ten Adels bringe, so hat die Regierung folgende Ueder⸗

so müßen Regie⸗

früheren Wahlgesehze

runder Zahl 120,900 Steuer und drüber

Ebenfalls waren unter diesen a0, O00 Wähl⸗

Steuern bezahlen, und denen ein Drittel! des gesammten unbeweglichen Eigentbume'«

v ich gehört. (Zu diesem unbeweglichen Ei⸗ , , Gebäube, da diese nach ih⸗

sicht über die Zusammensetzung der Departements. Kolle⸗ gien mitgetheilt, welche, wie schon oden angeführt, in 1e dem Departement aus einem Viertel der Võch ndestener ten bestehen. Um in einem Departements Kollesium Wähler zu seyn, ist nicht hinreichend. das man 1000 Fr. bezahle, sondern man muß zu diesem Viertel gedö ren. In den Departements wo viele groze Guts den zer sind, kommen Manche nicht dazu, so 1000 Fr. deisd len, indes in anderen, wo nur wenige große Gears de⸗ sitzer sind, auch solche hineinkemmen, die nur god, zoo, 700 ja nur a00 Fr. dezahlen. ; . Folgendes ist das Tableau, das der Kommißaie der Regierung, Baron v. CapelLlen mittdente. In den Departemens Kollegien von Frankreich de⸗

zahlen

azo Wähler unter 1000 Fr. und dis zu doo derad 6744 zwischen 1000 Fr. und 1800.,

a6 17 15090 oo.

1410 ; = . .

2] 8800 Sooo,

9853 Ader Joo Fr. . In allem 16661 Wehler der Departements - Kollegien .

H Pie zahl i668 stimmt näht mit der vellge'n don a3. 483. Wahrscheintich Uent der Unterschied , in, das sieden Departements nag Rn ae, . a giüm bersmmen, da die Anga! der Deputrirten und der

J ö ö ) bei 1 Höchstdestenerten zu geringe 6, um eine Vdeilung in