zösischen Poesie, insonderheit der dramatischen, und ge⸗ mäß den Foderungen ihrer Bühnengesetze betrachtet werden können. Ein Teutscher freilich würde sich schã⸗ men, dem Verfaßer der Albaneserin den Anspruch auf den Ramen eines dramatischen Dichters zu be⸗ zweifeln.) ö ᷣ .
Nach unseren Blättern ist Herr de Pradt bereits in Paris angekommen, und der Hauptstadt scheint noch in diesem Monate das seltene Schauspiel bevor zu ste⸗ hen, einen vormaligen Erzbischof vor dem Assisenge⸗ richte (wegen seines anstößig und strafbar gefundenen neusten Werkes über die Wahlen) zu sehen.
Herr Clausel von Caußergues soll nunmehr mit seiner Anklage wider den Herzog Decazes, deßen vorgebliche Theilnahme an der Ermordung des Her⸗ zogs von Berry betreffend, zu Stande gekommen seyn, nachdem er, besage unserer Tagblätter, lange ge⸗ nug, wie Penelope, daran gearbeitet. Ganz abge⸗ sehen von dem Befremdenden einer solchen Anklage selbst wird sich die Schrift des Herrn Clausel kaum ein Publikum versprechen dürfen, wenn die Schilde— rung gegründet ist, welche die unlängst erschienene pittoreske Biographie der Abgeordneten von seiner Schreibart enthält. „Sie ist ohne Wärme, ohne Le⸗ ben, ohne Kraft, ohne Anmuth.“
Der Moniteur macht amtlich einige Straferkennt— niße der Assisengerichte wegen verübten Preßunfuges pekannt. Der Buchhändler Correard ist z. B. we⸗ gen Herausgabe zweier Pamflets zu 8monatlicher Ge⸗ sängnisstrafe und adoo Fr. Geldbuße verurtheilt. Er ist Derjenige, der nach erfolgter Einschränkung der Preßfreiheit die Herausgabe vrn 365 Flugschriften ankündigte, von denen auch ein großer Theil ex⸗ schienen ist.
Man sagt, daß die Wahlen der Abgeordneten im September geschehen werden.
Spanien. Der General Morillo hat aus sei⸗ nem Hauptquartiere, Valencia am 1. Mai, dem Kriegs⸗ minister geschrieben, indem er ihn ersucht, dem Könige wegen Annahme der Verfaßung, seine und seines Heeres Glückwünsche ab zustatten. Er wiederholt für sich und im Namen der von ihm befehligten Truppen den Eid der Treue. .
Die Cortes haben auf den Antrag der Finanz⸗Kom⸗ mißion den Verkauf der der Staatskaße heimgefalle⸗ nen Güter genehmigt, und zugleich beschloßen, daß diese hiedurch in den Privatverkehr tretenden Güter nicht zu Majoraten gewidmet oder auf andre Art in die todte Hand kommen können.
Die Jahlung des Kaufgeldes wird in Staats⸗ Papieren geleistet. Baares Geld ist nach der Be⸗ stimmung der Cortes ausgeschloßen.
Nach einem Beschluße der Cortes ist es den Non⸗ nen, ebenso wie den Mönchen gestattet, in die Welt zurückzutreten. Sie werden in diesem Falle den bi⸗ schöflichen und Staatsbehörden empfolen, um sie vor Verfolgung zu schützen.
In Bu rg os sind verschiedene Personen als an⸗
gebliche Ruhestörer verhaftet worden.
Spanisches Süd-Amerika. Nach einem Schreiben aus Angustura vom 5. Jun. sind die Spa⸗ ner Meister des Sronokoflußes; auch hat man schon an Maasregeln gedacht, die Provinz Guanayana ganz zu räumen, und sich nach dem Apure zurückzuziehen. Dbwol inzwischen durch die aus Margarita angelangte Irische Legion einige Verstärkung erhalten ist, so bleibt Doch die Verbindung mit dem Aus lande sehr erschwert, and über Trinidad so gut als ganz abgeschnitten. Man kann diese Lage der Sache nur dem Mangel an Aufmerksamkeit von Seiten der Behörden beimeßen, doch ist es ein neuer Beweis, daß Bolivars Ange⸗ legenheiten so günstig nicht stehen, als einige Nach⸗ richten verbreitet haben.
Der General Devereunx war zu Margarita an⸗
gekommen.
Nachrichten von einer abermaligen Regierungs⸗Ver⸗ änderung in Buenos⸗Ayres bestätigen sich von mehren
Seiten. D. Manuel Saratea hatte in den ersten Ta⸗
gen des Mai die Direktorstelle, zu deren Verwaltung er sich bei dem Hader so verschiedener Partheien nicht hinreichende Kraft zutraute, niedergelegt, und sich an Bord eines Englischen Schiffes begeben. Sein Nac—
felger heißt Don Ramos Mexia (Mechia), ein
Mann von bedeutendem Einfluße und guter Familie. Präsident der Junta zu Buenos-Ayres ist D. Ma— nuel Obligado. Bis zum 1. Jun. war die Ruht nicht unterbrochen. Die Verbindung mit Chili wa offen. Die Expedition gegen Peru unter Lord Co— chrane und dem General S. Martin war am 2 April in Begrif, von Valparaiso abzugehen, woselbs sich ein Abgefandter von Bolivar eingefunden hatt
um, wie es (unwahrscheinlich) hieß, deßen Marstz nach Quito zu melden, und die Chilesen zu ersuchen seine Operationen zu unterstützen.
Die sterbliche Hülle der verewigten
England. in der Pfarrkirche
Frau Herzegin von Hork ist Weybridge beigesetzt worden.
chen Willen der Verklärten, ohne Gepränge statt.
Das Tagblatt, Times, enthält voll ständig en nen angeblichen Brief, den die Königin am 7. Au⸗ gust an den König geschrieben. Er bezweckt haupt sächlich, einer Protestation gegen das wider sie beobach— tete Verfahren Publicität zu geben.
Das Leichenbegängni hatte am 14. August, und zwar nach dem ausdrücki
Der Prozeß wird zur bestimmten Zeit im Parlj
mente beginnen, und der von einigen Seiten her an
gekündete Aufschub nicht stattfinden.
Afrika. Nach Briefen aus Gibraltar habet auch die Soldaten des Kaisers von Marokko sich em pört. Eins seiner Garde-Regimenter hat verwei⸗ gert, ihn nach seiner Sommer-Residenz zu begleiten sich vielmehr nach Fetz begeben, und daselbst vielen Unfug angerichtet. Von Tetuan wurde es durch oe Muth der Bewohner zurückgewiesen. Der Kaiser ist an der Spitze der ihm treu gebliebenen Garde auf Marokko marschirt, ünd man erwartet die Nachricht von den weitern Maasregein.
Privatnachrichten aus St. Sebastian melden, daß ein Niederländisches und ein Algierisches Geschwabe an der Küste von Andalusien ein heftiges Gefecht gi⸗ habt, worin die Algierer gänzlich geschlagen und zwi ihrer Schiffe in den Grund gebohrt worden.
Großherzogthum Heßen. Durch eine NM nisterial Verordnung ist der Kurs der Preuß. Kourant Münze in den Großherzoglichen Landen auf 1 Gulden A2 Kreuzer für den Thaler bestimmt worden.
In der Rede, mit welcher der Staats-Minister ,
Grolrs(em ann der Ständeversammlung den Geseh Entwurf über die Verantwortlichkeit der Ministi
überreichte, heißt es unter andern:
Offenbar hangt hier alles davon ab, daß man sich de Grundes deutlich bewußt werden, warum zwischen d Verantwortlich keit der Minister so wie der unmittelh
ren Stellen im Regierungsfache, und der Verantweol
lichkeit untergeordneter Staatsdiener unterschied
werden muß.
Dieser Grund ist kein anderer als der folgend
Bei den untergeordneten Stellen muß ein gil tigt Befehl des Vorgesetzten Denjenigen, welcher in der Vt folgung des Befehles nur Pflicht übte, nothwendtz von eigener Verantwortlichkeit befreien. Die Verant wortlichkeit fällt dann auf Diejenigen, Befehl ertheilten und kann gegen macht werden.
Nicht so bei den höchsten Stellen. der eigenen Verantwortiichkeit durch die höherer Befehle entgehen können, so würden sie di Stände an den Regenten selbst verweisen, mit wel chem dieselben nicht rechten können, ohne den Grund
welche dei sie geltend ge
Sollten diest Anführung
satz der Unverantwortlichkeit und der Inviolabilität
ö zu verletzen, auf welchem die monarchische Verfaßung
ihrem innersten Wesen nach beruhet.
Soll daher die Verantwortlichkeit der Minister und der unmittelbaren Stellen eine reelle seyn, so muß nothwendig diese Verweisung, als rechtlich un⸗ möglich, hinwegfallen, und dadurch der dem monarchi⸗ schen Prinzip allein zusagenden Voraussetzung gehul⸗ digt werden, daß die erhabene Person des Regenten nie das Unrechte, welches sie als solches erkennt, wol— len könne, und daß daher das dennoch erscheinende Unrecht immer nur die Schuld Dersenigen sey, welchen heilige Pflichten gebieten, dem Monarchen in ehr— furchtvoller Unterwürfigkeit die Verhältniße so darzu⸗ stellen, daß nicht Misverständniße den Glauben an die Reinheit seines Willens zu trüben vermögen.
Das Gesetz selbst lautet wörtlich: 1) Die Minister, das Ministerium und alle jetzigen oder künftigen höch⸗ sten Verwaltungsstellen sollen, wenn ihre Verantwort— lichkeit wegen gesetzwidriger Handlungen oder Nicht— Ecfüllung der großherzoglichen Zusagen an die Stände des Großherzogthumes reklamirt wird, sich nie, zur Entschuldigung, auf angebliche Befehle des Regenten be⸗ tufen können, indem dergleichen Befehle nur auf Mis⸗ verständnißen beruhen, welche aufzuklären Pflicht der obersten Stellen gewesen wäre. 2) Dieses Gesetz soll als wesentlicher Theil der Verfaßung des Großherzog— thumes betrachtet werden.
Großherzogthum Baden. Bei der Diskußion äber den Theil des Budgets, welcher die Einnahmen begreift, glaubten mehre Mitglieder der zweiten Kam⸗ mer ein Misverhältnis zwischen der Gewerb- und Grundsteuer zu finden. Der Regierungs-Kommißair
widerstritt und äußerte: das Grundeigenthum sey nur
ea, , , ,,,
darum am höchsten besteuert, weil es nicht verheim⸗ licht werden könne. Man beschloß, für 2 . n den Steuern nichts zu ändern.
Der Antrag auf Einführung einer Kapitalsteuer ist verwerfen, eine Mobiliarsteuer aber der Regierung zur Berückfichtigung empfolen, und eine Besoldungs⸗ und Pensionsteuer mit Widerspruch mehrer Abgeord⸗ neten, namentlich des Herrn von Liebenstein, angenommen worden.
In einer folgenden Sitzung wurde beschloßen, bei dem Großherzoge die Milderung der Censurgesetze e, ,.
as Kirchenvereinigungs⸗-Geschäft macht auch hier Fortschritte. Es ist eine earn, , ,. in 1 ruhe angeordnet, welche aus etwa as Mitgliedern bestehend, die Haupt-Artikel der Vereinigung ent⸗ werfen und dem Großherzoge zur Bestätigung vorle⸗ gen soll. N nl nn
Gumbinnen. Die aus der Königsberger in an⸗ dere Zeitungen übergegangene Nachricht von dem plötz⸗ lichen Entstehen eines Mineral-Stromes auf der Spitze eines Berges im Gumbinner Regierungs⸗Be⸗ zirke beschränkt sich auf ein sehr unbedeutendes Er⸗ eignis. In den ersten, regen- und gewitterreichen Tagen des Julius brachen am Abhange eines Berges bei dem Dorfe Laukupönen, Stallupöner Kreises, etwa in der Hälfte des Berges, einige Quellen ver⸗ eint hervor, und indem sie bis in den am Fuße des Berges vorbeifließenden Bach in mehren Abstufungen einen Waßerfall von etwa 40 Fuß bildeten, und die Erde von der unteren Hälfte des Berges fortschwemm⸗ ten, verursachten sie einen Bergfall, der von der
Spitze bis zur Quelle etwa 50 Fuß Höhe beträgt. Die Quelle enthält keine besonderen Mineraltheile.
Die Inquisition in Spanien nach der Zeitung von Bareelona.
Die Zeitung von Barcelona giebt (aus Llorentes Geschichte der Spanischen Inquisition) folgende Ueber⸗ sicht über die Acheiten der Staats⸗-Inquisition unter den verschiedenen Groß-Inquisitoren und Königen von Spa⸗
nien während eines Zeitraumes von 3a8 Jahren:
Groß ⸗Inquisitoren
Epochen. Jahre. und
Leb endig verbrannt.
. Eingekerkert Im Bilbnis mit Konsis⸗
Jaͤhrlich. verbrannt. Jaͤhrlich. kation ihrer Jaͤhrlich.
Kdoͤnige.
Ueberhaupt.
Guter. Ueberhaupt.
Ueberhaupt
** *
Von 1481 1498 1507 1517 1522 1523 1538 1546 1556 1597 1621 1665 1700 1746 1754 1738
1498 18 1507 9
Torquemada Erzbischof D ixa 1517 10 Kardinal Timenes 1522 5 — An dri an 15235 1 Interregnum
1538 15 Kardinal Mauri quo 1545 7 Ta vera 15565 1 Louise und Karl V. 1597 al Philip II.
1621 24 Philip III.
1666 Au Philip 1V.
1700 35 Karl 1I.
1766 46 Philip V.
1754 8 Ferdinand VI. 1788 zu Karl 111.
1808 20 Karl IV.
J
10,226
3, 564
1A, a8 49 1,544 346
5683 288 356 1,510 302
324 324 1, 250 83
840 120 1528 121 5, 696 90 1, 840 77 2, 8 16 66
6, 860 896 1, 232
381 100 123 560 112 112 112 1, 125 35 420 60 660 50 1,813 44 9g20 38 1,408 32 864 25 782 17 255 10 1 5 1 170 21 * 7 ** — 56 1 23 1 — .
97, 521 34, gõ2 08, O59 a1, 8u5 4, 569 11,250 5, 460 6b, 600 18, 450 13, 8438 10,386 6, g12 11, 73530
5.407 3, 88 1 64, 8os 4,569 4, 369 750 780 600 450 577 236 198
9, 592
8
Man sieht aus dieser Tabelle, wie die Arbeiten der Staats-Inquisition seit den beiden letzten Jahrhunder⸗ ten abgenommen hatten, und wie unter den beiden letzten Königen nur noch ein Schatten von dem ge—⸗ wesen, was früher war. Zugleich zeigt diese Tabelle, woher es gekommen, daß die Bevölkerung von Spanien von 30 Millionen, die es sonst hatte, bis aus 10 Millionen, die es jetzt hat, heruntergesunken. — Ebenfalls zeigt sie den Un⸗ tergang des Ackerbaues, des Schatzes, des Kredits und der Flotte. In Spanien hat die Staats-Inquisition dieselben
335,272
101 117,658 54 291, 430 888
Wirkungen gehabt, wie in Venedig das heimliche Ge⸗ richt der Zehner. Ueberall wo die Sicherheit der Per⸗ sonen und des Eigenthumes verschwindet, da verschwin⸗ den die Personen und das Eigenthum; die Vater⸗ landsliebe geht u Grunde, die Dürftigkeit tritt an die Stelle der Wohlhabenheit, und der Staat wird zu einer hohlen Mumie, in der das innere Leben erstor⸗ ben ist. So fiel Venedig, die erste Seemacht von Eu⸗ ropa, unrühmlich und ohne einen einzigen Kanonen⸗ Schuß, als die Zeit an das ausgehölte Gebäude rührte, und dieselben Korinthischen Pferde, welche die Sieger
i von Konstantinopel gesehen und mit ihnen gejogen