1820 / 70 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 29 Aug 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Da der zweite, Herr Denm ann, sich für diesen Tag die Erlaubnis zu sprechen verbat, so ward die Sitzung um n! Uhr aufgehoben. Die Königin ward von dem Volke mit lautem , g zurückbegleitet und der Tag ging ohne Untuhe hin,

a 6 die Verhandlungen fortgesetzt. Hr. Denmann, während deßen Rede die Königin wieder erschien, bestritt der vorgelegten Bill dit Eigenschaft eines regelmäßigen Gesetzes, und protestirte gegen alle Straf- und Buß⸗Billen insonderheit hier, wo die An⸗ klage auf einem Staatsverbrechen gegründet werde. Die Anwalte des Königes, während deren Vortrages sich die Königin entfernte, beantworteten die Rede, auf welche Herr Brougham duplicirte. Nachdem Lord King noch die Motion gemacht hatte: die Bill, als weder von der Wohlfahrt des Staates, noch von der Nothwendigkeit oder der öffentlichen Ruhe gebo⸗ ten zu verwerfen, vertagte sich das Haus, um folgen— den Tages die Debatte über diesen Antrag zu beginnen.

In der Sitzung des Oberhauses vom i. legte der Marquis Lands down eine Bittschrift von fast allen Holzhändlern des Königreiches um freie Einfuhr des Holjes aus allen Ländern vor. t Ford Byron, der am 17. aus Italien zurückge⸗ kehrt war, fuhr sofort zur Königin, um ihr die mit⸗ gebrachten Briefe zuzustellen.

Frankfurt, vom 16. August.

Protokoll der 1gten, am z. Aug. gehaltenen, Sitzung der hohen deutschen Bundesver⸗

ssammlung.

(Plenar⸗Versammlung.) Präßsidium trägt vor: Die Bundes versammlung hat nicht nur bereits in der 55. Sitzung 1817 über die Vermittlung bei Streitigkeiten der Bundesglieder unter sich, und über Aufstellung einer wohlgeordneten Au strägal-Instanz, einen vorläufigen Beschluß gefaßt, sondern auch in der 55. Sitzung 1819, unter den Gegenständen, welche zur Instruktion-Einholung und definitiven Beschlußnahme nach Wiedereröffnung der Sitzungen besonders ausgesetzt worden, als den ersten derselben diesen Gegenstand auszeichnet.

Die zwischen den Bevollmächtigten sämmtlicher Bundesregierungen in Wien veranlaßten Ministerial⸗ Konferenzen haben in erfreulicher Uebereinstimmung auch diese Angelegenheit ihrer Reife zugeführt; und als Resultat ihrer Berathungen sind die Grundbe⸗ stimmungen darüber in der Schlußakte Artikel a1 bis a6 niedergelegt. . ;

Da zugleich in dem Attikel ar, zur Ertheilung näherer Vorschriften in Folge der an die Bundes ta⸗ gesgesandten zu erlaßenden Instruktionen, noch die Faßung eines desonderen Beschlußes vorbehalten wurde, deßen Inhalt dieselbe verbiudliche Kraft, wie die Schluß⸗ Akte felbst haben, auch in eben der Art, wie diese, zum Bundesbeschluß erhoben werden solle: so bin ich von meinem allerhöchsten Hofe angewiesen, die zu diesem Ende gefaßten nachstehenden 11. Artikel, welche die bereits in die Schlußakte aufgenommenen ebenfalls in sich begreifen, der verehrlichen Bundesversammlung mit dem Antrage vorzulegen, daß diese Bestimmun⸗

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Vergleichung der Güter-Preise am Rheine und an der Oder.

In Nr. 68. der Staats-Zeitung wurde in einer Note bemerkt, daß General Graf Maison sein Gut Langwaden, 2 Stunden vom Rheine, zum Verkaufe ausböte, und daß dieses Gut 1580 bis 160,000 Berl. Thl. kommen werde, da bereits ein geldreicher Wechs⸗ ler 150,000 Thl. darauf geboten habe. Das Gut be⸗ stehe aus Jos Morgen Ackerland, o Morg. Wiesen 100 Morg. Hochwald, 260 Morg. Schlagholz, 36 Morg. Gärten, Baumhöfen und Teichen. In allem 1146 Morgen. *

Dabei bezahle es zwischen 12 bis 1500 Thl. Grund⸗ Steuer. Dienste, Fuhren u. dgl. wären nicht dabei, da solche am Rheine unbekannt, und jeder seinen Acker⸗ boden völlig frei besitze.

In Pommern wurde ein Gut nahe an der Oder für 26800 Thl. ver kauft. Seine Größe betrug über

gen, in Gemäßheit der getroffenen Abrede und der von sämmtlichen Gesandtschaften im Namen ihrer ho⸗ in Pommern.

hen Kommittenten hier abzulegenden Erklärungen, in

eben der Art, wie die Schlußakte, durch gleichfsrmige Zustimmung, zum Bundestages⸗Beschluße erhoben wer. anfaßt. ) und ihren Sc weis und ihre Mühe geringe agdnschlägt.

den möchten.

Artikel 1. Die Bundesversammlung hat in allen

nach Vorschrift der Bundesakte bei ihr anzubringen. len Fortschritte.

den Streitigkeiten zwischen den Bundesgliedern, wenn

die vorgängige Vermittelung ohne Erfolg geblieben is, die Enischeidung durch eine Austrägal-Instanz zu ver⸗ anlaßen, und dabei, fo lange nicht wegen der Austrä, SBSaatkorn und das wenige Vieh reicht, was sie sich

galgerichte überhaupt eine anderweite Uebereinkunst

statt gefunden hat, die in dem Bunvestagsveschluß⸗

vom 16. Jun. 181 enthaltenen Vorschriften zu beoh— achten. .

Artikel 2. Wenn nach Anleitung des Bundestg— ges-Beschlußes vom 16. Jun. 1617 der oberste Ge richtshof eines Bundesstaates zur Austrägel⸗Instan

gewählt ist: so steht demselben die Leitung des Pro zeßes und die Entscheidung des Streites in allen sei nen Haupt- und Nebenpunkten, uneingeschränkt unh ( ohne alle weitere Einwirkung der Bundes versammlun⸗ oder der Landesregierung zu. Letztgenann e wird jezog, auf Ansuchen der Bundesversammlung oder der streiten den Theile, im Falle einer Zögerung von Seiten det

Gerichtes, die zur Beförderung der Entscheidung ni

thigen Verfügungen erlaßen.

Artikel 3. Zar Theilnahme an einem Rechtsstreite unter den Bundesstaaten kann ein drittes Bundesglied vor das erwählte Austrägalgericht nur dann zugelaßen werden, wenn das Gericht eine wesentliche Verbin— dung der Rechtsverhältniße desselben mit dem anhãͤn⸗

gigen Rechtsstreite anerkennt. Auch eine Wiederklage hat nur in diesem Falle bei dem erwähnten Au strägal— Gerichte statt, und nur, wenn sie sogleich bei der Ein— laßung auf die Verklage angebracht wird.

Artikel 4. Wo keine besonderen Entscheidungs—

Normen vorhanden sind, hat das Austrägalgericht nach

den in Reqchtsstreitigkeiten derselben Art vocmals von

den Reichsgerichten subsidiarisch vefolgten Rechtsguel⸗ len, in so fern solche auf die jetzigen Verhältnise der

Bundesglieder noch anwendbar sind, zu erkennen, Artikel 5. Dem im Namen der Bundes versam— lung abzufaßenden Erkenntniße sollen die voll ständi⸗ gen Entscheidungsgründe beigefügt werden. Ueber den Kostenpunkt soll das erwählte Austrch galgericht nach gemeinrechtlichen Grundsätzen erken— nen, und bei deren Bestimmung die ihm vorgeschrie⸗

bene Taxordnung befolgen, ohne weitere Gebühren in Ansatz zu bringen. (Fortsetzung folgt.)

Inland.

Minden. Im Kreise Halle, des hiesigen Re hat der Herr Graf vor

gierungs Departements, Schmiesing durch Benutzung einer auf seinen

höchst uneigennützige für die ärmere Voltsklaße sich ein wahres Verdiens erworben.

eine Quadratmeile. Mittelboden Ackerland, 185008 M. M. Holz, 256 M. M. sehr gute Wiesen, 1500 M. M. wüsten Lan des. 25,000 Morgen in Allem.

Also ein Gut in Pommern, was an mal so gte

war, als das am Rheine, kostete noch lange nicht da Doppelte. Dabei war es von der Pommerschen Lan schaft nur auf 60, 00d Thl. taxirt.

Der geringe Werth des Bodens rührt unstreitiz -

von der geringen Dichtigkeit der Bevölkerung het— Denn während im Regierungsbezirke Düßeldorf ( welchem das Gut Langwaden gehört) auf der Qua— dratmeile ooo Menschen wohnen, wohnen in Pom— mern nur etwa 1200 darauf. .

Der Boden in Nord-Amerika hat da, wo er kulti—

virt ist, schon einen weit höheren Werth als in Pom.

mern, selbst in den Gegenden, wo vor 50 Jahren

noch beine Eutopäische Axt ven Wald niedergchauen,.

Nämlich: 6000 Magd. Mon

Die Ursache davon liegt in der Gesetzgebung, die dem Boden in Amerika viel günstiger war, als dem Boden Es war kein Guts Nexus vorhanden.

Alle Kultur des Ackerbodens kann nur von der geringen Hand ausgehen, von der, welche die Axt selbst

Auf diese Weise macht sich die Kultur in Nord-Amerika, und dieses ist die Ursache ihrer schnel⸗ . J Eine arme Familie erwirbt dort ein kleines Stück Wald, baut sich mühvoll eine Hütte hinein, und fängt an, um diese Hütte auszuroden und sich Nahrungsmittel zu pflanzen, so weit nämlich

erworben. Indes so geringe dieser erste Keim der

Kultur ist, so entwickelt er sich doch nach und nach, und

in ein paar Jahren findet sich auf diesem Punkte des Waldes eine Hütte, ein Garten, ein wenig Feld und eine in Armuih lebende Familie.

Es kommt nun eine neue Familie in die Gegend,

die ebenfalls eine Ansiedelung sucht, aber etwas wohl⸗

habender ist, und die nicht mit den ersten Anfängen der Kultur kämpfen will. Diese kauft nun die Hütte

und das geordnete Land und den umliegenden Wald,

und dehnt die Kultur im Laufe der Jahre weiter aus, bis auch sie die Besitzung wieder an eine andere Familie überläßt, die noch wohlhabender ist, und Kräfte genug besitzt, die Kultur weiter auszudehnen und sich schon gute Wirthschaftgebäude zu bauen. Die erste Familie ist nun wieder tiefer in den Wald gegangen und hat auf einem ganz rohen Flecke wieder eine neue Kultur begonnen, die sie später gewöhnlich auch wieder verkauft, indem man viele Beispiele hat, daß solche kultivirende Familien 6 oder 7 mal weiter ge⸗

zogen sind und sich immer wieder aufs neue eine

Hütte gebaut.

Bei dieser Art Kultur braucht es keines großen Betriebkapitales. Ein paar gesunde Arme von Seiten des Mannes und ein paar gesunde Arme von Seiten der Frau, pflegt gewöhnlich die ganze Aussteuer zu

seyn, die ein solches Ehepaat zusammenbringt, das

20 Jahre alt ist, und das sich entschloß, einen prak⸗ tischen Kursus der Agrikultur zu machen, indem in Amerika keine Gesetze vorhanden sind, die den Men⸗ schen an dem freien Gebrauche seiner Kräfte hindern. Da keine Unterthänigkeits-Verhältniße, kein Dienst⸗ Zwang und von allem dem nichts stattfindet, was Europa so lange als ein Geschenk des Mittelalters beseßen ꝛc., so vermehrt, sich die Dichtigkeit der Bevölkerung schnell, weil die Ehen früh geschloßen werden, indem es einem thätigen und fleißigen Paare leicht ist, seinen Unterhalt zu finden. Thätigteit und Fleiß sind daher allgemein geachtet, und das Beispiel erweckt Nacheiferung. Dieses ist nun in den Alt-Eu—⸗ ropdͤischen Ländern, wo Abhängigkeits⸗Verhältniße

Jahrhunderte hindurch bestanden haben, wol weniger

det Fall, da ein langes Gevundenseyn der Kräfte

Gute Totenhausen entspringenden eisenhaltigen Quel. anch die untersten Polksklatzen sehr unthätig macht. zu einer zweckmäßigen kleinen Bade-Anstalt, und durg Güter, mit Einschluß der adeliger 8. 3

. / eligen Bauern, eine Fläche Gestattung ihres Gebraucht won eiwa 250 Quabratmeilen' einnühmen; ein? Be—

rechnung die wol nicht übertrieben ist, da ein einzel

Man rechnete früher in Pommern, daß die Ritter—

nes Gut, wie oben angeführt, schon eine Quadratmeile einnehmen kann, diese zu 22, 222 Magdb. M. gerech⸗

net, den Morgen aber zu 180 Rheinischen Ruthen. Krug führt in seinen Betrachtungen über den Na— tional Reichthum des Preußischen Staates ein Ver⸗ zeichnis von 136 Rittergütern in P

t ommern an, die zwischen 360, ooo und doo, ooo Thl. an Werth haben. Dann noch 74, zwischen 40 und zo, oo Thl. und noch

123 zwischen zo und 20, 000 Thl, wobei noch 450 gar

nicht gerechnet sind, die unter 20, 9000 Thl. Wer h ha—

) Man setzt der Behauptung, daß der Pflug nur den naͤhre, der ihn selbst anfaßt, das Beispiel unserer wohl⸗ habenden Domainenpaͤchter-Familien entgegen. Aber der Ahnherr, der den Grund zu dieser Wohlhabenheit legte, faßte denn doch wol den Pflug selbst an, und die Ahnfrau melkte ihre Kühe selbst. Dem Sohne und Enkel ward schon Geldreichthum überliefert, der mehr noch als durch den Ertrag der Ackerwirthschaft, durch Unternehmungen der Industrie, durch Lieferungen, Mer⸗ kantil⸗Spekulationen 2c. sich vergroͤßerte. Denn wo die erste Tonne Goldes ist, findet sich die zweite leicht.

ben. Alle diese Zahlen machen es nicht unwahrschei lich, daß die Fläche der Rittergüter 2 en ungefähr 26090 Quadrm. betragen mag. Die königlichen Domainen und die städtischen Grund⸗ Stücke sollen 150, die königlichen und städtischen For⸗ sten etwa 40, und das ganze Besitzthum der kleinen Eigenthümer, welche die eigentliche matiére premiere des Ackerbaues sind, nur 5 Quabratmeilen auf einer Fläche betragen haben, die im Ganzen a55 Quadrat⸗ 1 umfaßt.

nter diesen Verhältnißen ist es sehr begreiflich daß die Bevölkerung noch nicht an * 2 auf die Quadratmeile reicht; auch ist nicht wahrschein⸗ lich, daß sie sich so schnel heben werde, wie in Nord⸗ Amerika, obgleich der Guts-Nexus gegenwärtig aufge⸗ hoben ist, eben weil die jetzt lebende Generation in AbhängigkeitsVerhältnißen geboren und aufgewachsen ist. Die Kultur wird erst i ter der folgenden Gene⸗ ration große Fortschritte machen, welche diese Abhän⸗ gigkeits-Verhältniße nicht mehr gekannt, deren Wiege schon auf einem freien Boden gestanden«

Durch das Edikt vom 16. Sept. 1811, durch wel⸗ ches die Trennung der Bauergüter vom Edelhofe vom Könige befohlen worden, wird sich auch hier nach und nach ein Stand freier Ackerbauern ent wickeln, und der Boden wird in demselben Maaße an Werth gewinnen, in 6 weg, r, . wird.

Diese neuen Verhältniße laßen sich in Zahlen au folgende Weise übersehen. , ,, „Von den z60 Quadratmeilen der Rittergüter ge— hörten ungefähr 166 Quadratmeilen zu den Edelhöfen und 104 Quadratmeilen zu den Bauerhöfen, welche das Gesinde von jenen bildeten, das seine eigene Ackerwirthschaft führte, das aber mit seinem Gespanne auf dem Edelhose dienen mußte.

Der Acker und die Wiesen dieser Bauern betrugen etwa 60, das was sie an Hutung besaßen etwa 50 Quadkaimeilen. Da sie nach dem Gesetze vom 14. Sept. 1611 in einigen Fällen die Halfte und in an⸗ deren Fällen ein Drittel von den untergehabten Län⸗ dereien ans Hauptgut abgeben, wogegen sie dann das Uebrige als erb- und eigenthümlich besitzen: so kann man wol annehmen, daß durch dieses Gesetz zwischen zo und 40 Quadratmeilen Ackerboden Erb⸗ und Ei⸗ genthum echter Landbauern werden, nämlich solcher, welche die Axt und den Pflug selber anfaßen. Wenn man bedenkt, daß bis jetzt nur 5 Quadratmeilen Grund⸗ Eigenthum in den Händen kleiner Landeigenthümer waren, so sieht man leicht den großen Einfluß, den die neuere Gesetzgebung auf diese Provin] üben wird, da sie das Achtfaͤche an Ländereien in die Hände echter Landbauern bringt. . Auf solchen 40 Quadratmeilen haben diese vorläufig Raum genug sich auszudehnen und zu vermehren. So wie auf ihnen die Dichtigkeit der Beoölkerung wächst, so wird sie sich auszudehnen fuchen, und da das Land, was sie früher bei den Höfen hatten, ihnen am gele⸗ gensten liegt, so werden sie dieses vom Besizer wie— der käuflich an sich bringen, und die nächste Genera⸗ tion dieser freien Ackerbauern wird wahrscheinlich schon eine Ackerfläche von 60 oder 80 Quadratmeilen unterm Pfluge haben, da sie auch noch wol vieles von ihren Hutüngen in Ackerland verwandeln wird. Ist aber die Provinz einmal so weit gekommen, daß nur die Hälfte des gesammten Ackerbodens in den Händen freier und selb⸗ ständiger Landbaurrn ist, so wird auch der Werth des Bodens steigen und die Preise der Güter an der Oder werden sich schon in etwas den Güter- Preisen am Rheine nähern. Wenigstens wird dann ein Gut in Poreern, das aamal so groß ist, als ein Gut am Rheine, doch wenigstens doppelt so viel kosten als dieses ).

) Doch wird noch einige Zeit drüber hingehen, ehe diese Laͤnder sich in Hinsicht der Kultur und der Dichtigkeit der Bevölkerung den Rheinlanden nähern. Im Regie— rungsbezirke Köͤin gehören 14 der gesammten Ackerfläche den Bürgern und Bauern (eingerechnet eine Kleinigkeit so noch die Domainen besitzen) und nur n gehört den Land⸗ saßen, deren Vorfahren zu den ehemaligen edlen Dien st⸗ Mannschaften der Herzoge von Berg und Juͤlich ünd dee . Erzstiftes von Koͤln gehört haben. Guts-Nexus

at am Rheine nie stattgefunden, auch jener Adel nicht,