1820 / 70 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 29 Aug 1820 18:00:01 GMT) scan diff

Korporation der Berliner Kaufmannschaft. Die bisherige Verfaßun« der hiesigen Raufmann⸗ schaftt, die sich in zwei Gilden, nämlich in die der Seidenhandlung und in die der Materialhandlung ein⸗ theilte, so wie auch die der vereinigten Börsen-Korpo— ration, waren weder den bestehenden Gesetzen, nament⸗ lich denen über die Gewerbfreiheit, noch den Bedürf— nißen des Handelstandes hieselbst angemeßen, und da⸗ her war eine neue, den ganzen hiesigen Handel stand umfaßende Einrichtung ein wahres Bedüfnis.

Die Verfaßung, welche die gesammte hiesige Kauf⸗ mannschaft durch das Geset vom 4. März d. J. er⸗ halten hat, und wodurch sie zu einer Korporation vereinigt wird, er scheint höchst zweckmäßig. Sie wird von nun an von einer gemeinsamen Behörde, den Ael⸗ testen der Kaufmannschaft, die durch Stimmenmehr— heit gewählt werden, unter dem Vorsitze eines aus der Mitte der Aeltesten wiederum gewählten Vorste— hers und zweier Stellvertreter repräsentirt, die ohne Nebenrücksichten auf einzelne Zweige der Kaufmann⸗ schaft das gemeinsame Intereße des ganzen Standes wahrzunehmen haben. 26

Zu diesem Zwecke erwählen die Aeltesten jährlich eine Kommißion von sieben Mitgliedern aus ihrer Mitte, welche a) die vor sie gebrachten Streitigkeiten in Handelsangelegenheiten in Gute zu schlich ten sucht, b) die Gutachten abfaßt, welche öffentliche Behörden von der Kaufmannschaft verlangen dürften, e) Anträge an die Behörden über wichtige Handelsangelegenheiten vor⸗ bereitet und den Aeltesten zur Prüfung und Genehmi— gung vorlegt, und d) die Prüfung der zum Betriebe des Handels anzustellenden Beamten besorgt. Die Funktionen dieser Kommißion sind demnach sehr wichtig, und man darf sich mit Recht großen Nutzen fur den Handelstand davon versprechen. Vesondere Aufmerk⸗ samkeit verdient der ihr ad a. angewiesene Wirkungs- Kreis. Es läßt sich erwarten, daß in den meinten Fallen die Partheien bei kaufmännischen Streitigkeiten die schiedrichterlichen Urtheile der Kommiion anneh⸗ men und sich in der Regel dabei beruhigen werden Man darf mithin in diefer Kommißion vielleicht die Vorbereitung ju einem künftigen Handelsgericht fur Berlin erblicken, welches, so wie es in den meisten großen und selbst in mehren Preuß. Handelstacten der Fall ist, in allen Handelstrei igkeiten, ohne Ruck sicht auf den persönlichen Gerichtstand der Partheien, in erster Instanz erkennt, und mit deßen Aus spr ach die Partheien sich in der Regel begnügen.

Eine andere Kommißien von vier Mitgliedern übt die Polizei der Börse aus, wacht über die genaue Ab— faßung der Kourszettel und Preis-Kouranten, so wie über die an der Börse stattfindenden Bekanntmachun⸗ gen. Auch von dieser Kommißion darf man sich vie— len Nutzen versprechen, besonders in Betreff cer rich⸗ tigen Ausmittelung und Notirung der täglichen Kourse. Ein wesentlicher Vorzug dieser neuen Verfaßung ist, daß, ohne die Gränzen der Gewerbfreiheit zu beschrän— ken, jeder eigentliche Kaufmann (welcher nach wie vor eines Gewerbscheines bedarf), durch Aufnahme in die Korporation von dem übrigen handeltreibenden Publi kum unterschieden wird; denn jeder, der kaufmännische Rechte, namentlich in Bezug auf Glaubwürdigkeit der Bücher, auf Wechselfähigkeit, auf Gesch af f⸗ higkeit der Handelsgehilfen, auf Zinsen und Provision ic ausühen und genießen will, muß Mitglied der Kor⸗ poration seyn; und wer dies werden will, muß a) groß⸗ jaͤhrig und voͤllig verfligungsfähig seyn, b) das Bür⸗ , . von Berlin oder Charlottenburg erlangt ha⸗

en, c) den Ruf der vollkommensten Unbescholtenheit besitzen. Die Aeltesten sind verpflichtet, Personen, de⸗ nen vorstehende Eigenschaften abgehen, die Aufnahme in die Korporation zu versagen, oder sie davon aus zu⸗

der aus dem doppelten Social⸗Kontrakte hervorgegangen, welcher zwischen dem Eroberer und dem Eroberten statt⸗ sindet, und der in den Laͤndern an der Ostsee das Land in Plantagen getheilt hatte, die er mit seinem Gesinde bauen ließ.

0

schließen, wenn sie so daz die Aeltesten gewißermaßen eine fortdauernde Auf⸗ sicht über die Moralität des Handelstandes ausüben.

Nekrolog.

Am 16. August starb zu Königsberg in Preußen, 85sten Ledensjahte *

Herr Jehann George Sch eff ner, vormals Kriegs.

seiner Vaterstaot, im angeiretenen

und Somainenraih, Ritter des Rothen Adler-Ordens. lingsalier getreten,

überliefert hatten.

als Kriegs- und Domainen ath in der Kammer M Maienwerder, seinen Abschied nahm. sich seitdem einer unabhängigen Zurückgezogenheit, an—⸗ fangs auf einem Landsitz« später bis an seinen Tod Königsberg, erfceuce, war doch sein ganzes langes Lt. ben eine ununterbrochene Wirtsamkeit.

über den Livins und erotische Gedichte. Aber sein durchaus päeaktischer Verstand war hauptsäch lich auf Aues gerichtet, was zu den Bildungsmitteln des Men⸗ schengeschlechtes gehört und weder in den as ce tischen Untethaltangen krankhafter Frauen noch in den Kon— venltkein einer verirrten Jugend gefunden wird. Dar hin wirkte ec mit Raih und That, mit Schrift und

sebendigem Worte, ein Franklin an den Küsten der

2stse; und seine sreundschaftliche Verbindung mit den vo zugiichsten Verwactern der öffentlichen Angelegen⸗

hei en, die seinen Einsicht und Erfahrung gern vertrau-

ten, Han seinem Balerlande iel Ersprießliches und wohl haätiges zu Wege gebracht.

J 21 9 2 * . Near nach Licht und Recn männlich und christ ich

strebeno, ein edenso freimüthiger Zeuge der Vernunft Ind Wahrheit, als der treuste Freund seines Vater— landes, deßen Rahm und Wohlfahrt er unzertrennlich von seiner Intelligenz achtete, errrug er mit vieler Bekümmernis manche Ve kehrtheit unsrer Tage; und

Jie Erbärmlichkei en der mystischen Schule, welche die

bereits aufgenommen seyn sollten, J

zt worden ist,

Anm 8. Aug. 1756 geboren war er in das Züng zanzen höhe des Schuld⸗Kaitals besimmt ih, als die Begebenheiten des sieben,. jährigen Keieges sein Vaterland einem feindlichen Heer Unmuthig hierüber und begeistert von den Thaten Friebrichs verließ er die Heimat und folgte freiwillig den Fahnen des geoßen Königs. Nach oeendigtem Kriege trat er in den Eidilzienst des . Staates, aus dem er jedoch schon im Jahre 177 .

Wiewol er

Besreundet mit Kant, Hamann, Hippel, Kraus, den Zier. den ihrer und jeder Zeit, war er der Wißenschaft in Aden ihren Verzweigungen mit der heißesten Neigun;⸗ ergeben, und fast gleichzeitig erschienen in den ersten Jahren seiner Maße Machiavells Unterhaltungen

8 . 1.

Tugenden des öffentlichen und des Privatlebens zer.

stört, hatten an ihm einen Widersacher, dem nur ein

hohes Alter nich mehr vergönnte, rüstiger in die Schran⸗ ken zu treten. Unlängst noch iheilte er einem seiner jüngeren Freunde zu Berlin den Plan mit, durch eint wohlfeile Ausgabe der Boden schen Uebersetzung def

verständigere Gedanken zu verbreiten.

Von seinen älteren und gleichzeitigen Freunden, so . . haben ihn nur der Herr Vischf Borowski zu Königsberg und der Herr Kriegsrat;

viel wir wißen,

Deutsch zu Graventin überlebt: aber einer großen

Zahl seiner jüngeren Freunde wird sein Andenken theuel ;

und unvergeßlich bleiben. Noch den Königsberger

ist auf dem Ringuberge bei Galtgarben, den höchsten Berge Ostpreußens, 5 Meilen von Königt berg, woselbst er vor einigen Jahren, großentheil auf eigene Kosten, ein Denkmal zum Gedächtni⸗⸗ Preußischer Kämpfe und Siege errichten ließ, nat seiner Anordnung begraben.

Mit der heutigen Staats Zeitung wird eine Ve kanntmachung wegen Vertheilung von Prämien auf zo Mill. Thaler in Staats ⸗Schuldscheinen ausgegeben.

Redaktion in Aufsicht: von Stägemann. Reimersche Buchdruckerei.

ne (a bst groß * Montaigne (an der er selbst großen Antheil hatte) .. ii er, r m

Zeitungen befindet sich ein Sesbstblographie in seinem litterarischen Nachlaße. 60

Bekanntmachung

wegen Vertheilung von Praͤmien auf 30 Millionen Thaler in Staats- Schuldscheinen.

Befoͤrderung des Umlaufs der Staals⸗-Schuldscheine, deren g durch die Verordnung vom 17ten Januar d. J. wegen der gen Behandlung des gesammten Staats⸗Schuldenwesens und um den Besitzern dieser Staats papiere ne⸗ n bestehenden regelmaßigen halbjährlichen Zinszahlungen und scher Tilgung (Gu welcher letzterer nach der Allerhöchsten Ver⸗

vom 17ten Januar 1820. Nr. 2. Seite 11. 5. V. der Geseßz⸗ i Jahre 1820. fuͤr immer Ein Prozent jahrlich baar auch die cht auf an sehnlichen Gewinn zu erbffnen ist eine Praämien⸗ heilung auf 30 Millionen Thaler Staats⸗ j *

dscheine durch die nachstehende Allerhoͤchste Kabinets⸗ vom 7ten d. M. genehmigt worden: zachdem Ich den Mir vorgelegten Plan einer Prämfen- Vertheilung auf Staats⸗Schuldscheine mittelst Meiner an Sie heute - erlassenen Ordre genehmigt habe, so beauftrage Ich Sie hiermit zur Ausführung Desselben. Die weiteren Geschafte, wohin besonders die Ausfertigung der Prämienscheine und die Verwaltung des Prämienfonds in Gemäß— heit des Plans gehören wird, müssen ihres Umfangs wegen von ener vesondern Commission bearbeitet werden, welche unter Ihrem Vor— sitze aus dem

Geheimen Justizrath Schmucker,

Secehandlungs⸗Direktor Kayser und

Rechnungsrath Wollny bestehen soll, und wozu guch einer von den Unternehmern zugezogen werden kann. Berlin, den 7ten August 13820.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

2

Auch bleibt es den Unternehmern uberlassen, die zu den Pruͤ⸗ mien⸗ Scheinen gehbrigen Staats⸗Schuldscheine ohne Coupons, bei der Praͤmien-Vertheilungskasse zu deponixren, in welchem Falle diefes auf der Ruͤckseite des Prämien⸗-Scheins dutch einen besondern Stempel bescheinigt werden und gegen dessen Vorzei⸗ gung und Loöͤschung der Bescheinigung, die ö. der deponirten Staats⸗-Schuldscheine zu jeder beliebigen Zeit ge⸗

schehen wird. , , am n n,, ,

6) Bon den Staats⸗Schuldscheinen werden die halbjaͤhrig faͤllig werdenden Zinsen nach dem Zinsfuße ven Vier Prozent unver⸗ kuͤrzt, so wie bisher bei allen Staats⸗Schuldscheinen bei der Staats⸗Schulden⸗Tilgungs kasse in Berlin, so wie auch aus jeder Königlichen Kasse in sammtlichen Preußischen Pro⸗ vinzen gezahlt werden.

7) Die Vertheilung der Prämien geschieht mitt elst Ver loo⸗

sung in Fehn guf einander folgenden halbjaͤhrigen, in dem umstehend beigefügten Plan naher angegebenen Terminen.

8) Die Verloosung in den halbsaͤhrigen Terminen geschieht in Berlin dͤffentlich, unter Leitung der von des Königs Majestaͤt zur Verwaltung des Praͤmien⸗Fonds angeordneten Commission, zoie auch unter Aufsicht und Mitwirkung zweier zu ernennender Königlichen Commissarien und vereideter Protokollführer und eines Deputirten aus, der Mitte der Aeltesten der hiesigen Kauf⸗ mannschaft, 1m, nnn, 1 n.

) Die zur Zahlung kommenden Praäͤmien werden sogleich nach je⸗

der halbjaͤhrigen Auslobsung durch besondere gedruckte Listen,

An den Wirkl. Geheimen Ober⸗Finanzrath und Präsidenten Rother.

.. 2 ö * *

mit Angabe der Nimm rn der Praͤmien⸗Scheine, so wie auch eee b .

us qujquzg uzzququg usg uaßuńoi8 Or obig ang aq jaa

uauiaq gn ,- gjvpno⸗⸗

00s 66 O03 180“ Os0 960 090 eSI“ G0 gest O06 ggg O90 981 Osg0 g60“ 008 I180* 00s I66

n 1 1 w u n n n. 1 nu UU u u U n n u

1 n n i nu u u n

av uanuvac ng ns

it ua iumnzg oho / ge. Bun con 2]

; Oo, ooo usq ao9gnv Ivo] uhu ik his Cos EKL Luu uagununig go o uauunolng

000 03 000 93 00000 00099 oo0 ο⸗ O00 O00 66 O08 O00

A0 26 218 A0

219 29 219

180 dig

n n nu u n mn un n ö .. n n n n nm n u n

ö

ö b unj

Adv shnß gone rs. go gg

129uz2 mm pJng

nlgjpv)è O iq das] nvgaꝗ qun Oo oyę o0s 96 000 03 60009 000 0 600 07 00001 Hoh os ; ,,,, 00009 10] jdn6 000 00 000 00

5M . FeFenstnherk sv tren huunpt* Fu eu idig g, o, = rm Friedensrichter Wolff zu Lißa. 19. Dem Friedensrich⸗ ter Wittwer zu Wollstein. 20. Dem Friedens⸗

02 oy 008 6009 000“ 0003 0009 000023

1 n n n u n n n nm 1 1 n 1 n ü 1

Ausland.

Frankreich. Der officielle Theil des neusten Moni⸗ teurs vom a2. enthält schon die Ordonnanz des Königs vom al., wonach in Gemäsheit des s5sten Artikels der kon stitutio nellen Charte, welcher festsetzt, daß der Kammer der Pairs die Untersuchung aller Verbrechen des Hoch⸗

; r. Wuwv g ang 966 ggg] Ig mn6 00 ne zuin]; jn ; se vv & ag zi5n6iJ1 uf) qun Dog on O06 19 O00 (08. O00 93 0000 000 0 OC0b 6009

. 081

008

009

000 O00 3 60091 893 000 0e O00 0 avvꝗq jh 900 o8 000 llche Geheime Vver⸗Finanzstaryh uno Virerror Bworsche, nach Stargard. Der Königl. Großbrittannische Lega⸗ tionsrath Douglas, nach Leipzig. ̈

6 n m i n m , m ,

II. Zeitung s⸗Nachrichten.

verrathes und eines Attentats gegen die Sicherheit des Staates zukomme, die Kammer der Pairs zusammen⸗ berufen wird, um eine solche Untersuchung gegen die wegen des Attentats vom 19. Aug. bereits verhafte⸗ ten Personen und alle übrigen Verbrecher einzuleiten und dann die Bestrafung derselben richterlich zu be⸗