Sendnng nicht annehmen koͤnne. Es t: „Da sein
Souverain innigst lliirten durch Vertraͤge und nu l sch dart Freundschaft verbunden sey, so waͤre jeder Schritt, welcher den Schein einer Initative an sich träge, eine Abweichung von dieser Bahn, vorzuͤg⸗ lich bei einem fo ernsten Gegenstande, wie der gegenwaͤr- tige Stand der Dinge im Königreiche beider Sizilien, welcher eine ememnschaftliche Ueberlegung von Seiten der, bie Europaische Verfaßüng garantirenden Maͤchte erhei⸗ sche. Hierauf erklaͤrte der Sesterreichsche Minister dem Fürsten Eimitile, daß auch er die Stagten der Menar⸗ chie zu verlaßen habe; der Fuͤrst begab sich daher gleich⸗ falls nach Bologna, um die Besehle der Regiernng abzu⸗ warten. Rur zwei Dokumente haben wir demnach uͤber bie Ansichten der großen Maͤchte in Hinsicht unsrer: das erste zeigt uns die Meinung Oesterreichs das zweite belehrt uns von Rußlands Plane, keine Initiative in unserer Angele⸗ genheit zu ergreifen, und mit seinen hohen Alliirten gemein⸗ same Sache zu machen. Die andern Maͤchte, dasselbe Sy⸗ stem befolgend, oder aus Ergebenheit gegen die oberwaͤhn⸗ ten, beantworteten die Mittheilung des Koͤniges nicht. und Alle, die Einen mehr, die Andern weniger handeln
genommen Spanien und die Schweitz
tworteten, wie bereits öffentlich bekannt
die ein Volk oͤffent⸗ der natuͤrlichste
s gegenwaͤrti⸗
so kann
Un⸗
Pe⸗
sehr groß.
widri⸗
gen, der ohne uns ein eignes
Kammer unzulaͤßig befundenen, w vir hi— Ürtheil zu erlauben, nur einige
derjenigen Wuͤnsche uͤbersichtlich zusammenstellen, wel⸗
che die Kammer der Beachtung und ihrer Empfehlung an S. Maj. den Kaiser nicht unwerth gefunden hat.
Gefetzgebung. Ein neues Gesetz wegen der Frohnfuhren beim Wegebau zu entwerfen; desgl. wegen Bestimmung von Maas und Gewicht (wo— zu das Preußische, oder das Alt. Warschauer vorge⸗ schlagen. —Umzuarbeiten, den Rilttair⸗Straf⸗Ko⸗
Richter im
der, die verworfene Krimingl-Ger ichtsordnung, und die Hypotheken⸗Sesetz gebung; ingleichen den Artikel der Konstitution, welcher Gesetz⸗Entwuͤrfe den Deputirten 3 Tage vor der Berathung zu uͤber— geben befielt, und dafuͤr 3— 6 Monate einzu⸗ rEzumen. — Ganz abzuschaffen, das Sa lz⸗Monopol, und das Tabaks-⸗Monopol. — Statt des Moratoriums ein land schaftl. Kredit⸗System zu organisiren (wozu das Schlesische zum Muster vorgeschlagen.) Den Garben-Zehnten nicht zu dulden, wo er nicht schon 1789 gewesen; mit den Zehnten in Koͤrnern und Geld, es beim Alten zu laßen; beim Zehnten in Körnern oder Geld, die Wahl dem Erb-⸗Herrn zu geben. — Hieruͤber nicht zu gestatten daß eine Ver⸗ waltbehorde Dekrete Sr. Maj. aus lege und ver— vollständige; nicht zu gestatten, daß ein Staats⸗ Rath in Stellvertretung des behöͤrigen Ministers, Ge⸗ setze unter zeichne Endlich einen Unterschied festzustellen zwischen Gesetz⸗ und Regieru ng s⸗Ver⸗ pidnung, und jenes allemal den Reichstag paßiren
u laßen. ö ; r Min. , wenig stens zwei, höchstens 5— and-Gerichte zu organisi⸗ den. EFuͤr Czenstochau wird eins gesucht, um der
Stadt mehr aufzuhelfen, daher man auch mit einer
Verwaltbehoͤrde zufrieden; und fuͤr den Stanislower
Gerichte verlangt.) Aufzuheben,
des dreitägigen Aufschubes, welches der Ge—
neral⸗Prokurator hat, und jede Justiz De lzga tion
* —
einer VBerwaltbehsrde, weil hier Kläger Grunde Eins. und Sch ul⸗Ministperium. stand und die Ein künfte der Pröͤpste zu namentlich sie von den Frohnen zu befreien — Semindrlen zu errichten aus den Einkünften s⸗ kularisirter Kloͤster.ͤ — Ein Lyceum in Lomza, eine Burger schule in Rawa zu gruͤnden. 2 Schaß-Finanz⸗ und Handels-Ministe—⸗ rium.
Kirch
sen zu zahlen auf Herzo
gatlonen — Fuͤr die
keine Abgabe mehr zu erheben. —
von Invaliden und Vetergne Kriegs-Entschadigung von Praga, 3 rock, Radom ꝛe. das — Ein föoͤrmliches sten Reichstage. der Wohnung Kaßen zu geben. — Die Domalnen auszuthun. — Die Weichs elmuühlen, welche vom Ufer entfernt worden, zu entschädigen. — In geder Bezirkstadt eine detaillirte Uebersicht aller im Kreise erhobnen Abgaben niederzulegen, um die Steu er⸗
unter Bauern
Alle Englissche Waare erbieten, dort die Kornbill besteht. — ie in ländische brikation auf alle Weise zu beguͤnstigen, und des⸗ halb z. B. alle Armee⸗Bekleidungs⸗Beduͤrfniße im . e entlich Lederb e— Inlande zu nehmen. Namentlich die 6 Feitung zu heben, Gerbereien anzulegen, und des⸗ halb keine Häute aus- keine Leder einzulaßen. Ministerium des Inneren und der Po⸗ lizei. Den Ner und die Drewenz schisfbar zu machen. — Eine Weichse!bruͤcke bei Plock anzu— legen. — Eine neue Po ststraße auf Augustowo zu richten. Die Wege⸗-Beßerung nach einen be stimmten Plane zu leiten, und lieber in Entreprise u geben. — Neugebaude, wenn. sie maßiv, a ei von der Ein qu artirung zu befreien, und uͤber⸗ haupt fuͤr die Vertheilung der Einquartirung all— gemeine und billigere Grundsaͤtze aufzustellen. Die
nen Gemeinde-Obrigkeiten, und den Brantwein-Schank zu nehmen; sie aus Wan schau, wenigstens aus Warschau's Haupt-Strase (und eben so aus Pultusk, kraft alter Privilegiem zu entfernen, doch aber eine Rabbinen⸗Schule bei der
Diensten gegen Geld sie schlechterdings nicht mehr frei zusprechen.
Koppenhagen 29. Oet. Die 10, 00 Rthl. welche das hiesige Frederiks-Hospital, durch die Äi— Juidation mit Norwegen verloren, sind demselben aus der Staats-Kasse ersetzt worden.
Der Prinz Friedrich von Heßen 5) Bruder Ihrer Maj. der Koͤnigiu, ist seit einigen Tagen zum Besuch hier.
des Landgrafen von Heßen⸗Kaßel.
Beilage
Fa⸗
Kreis werden, wenn das kein Uebersetzfehler, mob ile das Vorrecht
Den Zu⸗. beßern,
Den Besitzern Oe sterreich scher Stagts⸗ Sch ul d scheine und Rekonnoißanzen zu helfen Zin⸗
Noͤthige unverweilt anzuweisen. Budget vorzulegen zum naͤch⸗ Hohen Staats⸗Beamten we. noch Feurung ferner aus Staats ⸗
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cher Weise mit sich führen konnte, im Fall er den—
Bei
Stockholm. Imnelius, wegen seiner Zeitung, Nya Extraposten, unter Anklage gestellt, wählte unter den von ihm zu Geschwornen vorzuschlagen— den vier Männern, auch den Kronprinzen. In der desfalsigen Erwiderung Sr. Maj. des Koͤniges heißt es unter andern: In konstitutionellen Landern, wo die Gesetze Bewahrer der allgemeinen Freiheit sind, koͤnnen die Fuͤrsten, welche uͤber die Ausuͤbung derselben zu wachen haben, nicht ohne Gefahr fuͤr die Freiheit persoͤnlich auf Anwendung der Gesetze wir— ken; noch weniger koͤnnen Wir demnach genehmigen, daß Unser Herr Sohn als Mitglied in eine Jury eintrete. Wenn der höchste Regierer des Staates sei— nen Platz im hoͤchsten Gerichte einnimmt, um in dem— selben seine richterliche Macht auszuuͤben, so richtet er wenigstens nach dem geschriebenen Gesetze, wodurch der Einfluß, welchen des Koͤniges Gegenwart moͤgli—
selben geltend zu machen suchte, weniger bedenklich
fuͤr das Recht und das Intereße des Einzelnen wird;
der Geschworne aber welcher zwar das Gesetz zur
Beam ten durch die Besteuerten zu ko ntrolliren. 4 verbieten, so lange 1
. zichtschnur hat, aber gleichwol nach ausgedehnten
Ansichten richtet, uud auch dem gehorchen muß, was sein Gewißen ihm vorschreibt, uͤbt ein zu wichtiges
Richteramt uͤber die Rechte seiner Mitbuͤrger aus,
als daß nicht die Freiheit bedroht wuͤrde, wenn der Grundsatz aufgestellt wird, daß auch ein Prinz des
koͤnne. In der Bezeichnung Unseres Herrn Sohnes
̃ Hauses als Geschworner herbeigezogen werden
als Geschwornen sehen wir mit Vergnuͤgen ein Zeug⸗ nis, das seiner Gesinnung und seiner Anhaͤnglichkeit
lan die Freiheit oͤffentlich gegeben wird. Der Ange⸗
klagte, gesetz lich in Anspruch genomman, fliehet zu einem Fuͤrsten, der ihm durch die , . welche
er dem Schwedischen Volke
ihm ferner geben
Warschauer Universitaͤt fuͤr sie zu gruͤnden; von Kriegs ⸗
In Nord-⸗Juͤtland siel am 15. der erste Schnee 3 damit einen regen unermuͤdeten
trauen einfloͤßt. recht, unrecht in der Form; denn wenn der Ange⸗ klagte den konnte, wuͤ ganze Indenschaft zu reformiren; ihnen die eige— gleichem Grunde in lb die eignen Druckereien duͤrfen, und es wurde, wenigstens dem aäͤußeren Scheine ĩ nach, der Stempel der Gnade und m ersten Falle gegeben worden,
— schon gegeben und die er wird, das unbeschräͤnkteste Ver⸗ In dieser Voraussetzung hat er
Kronprinzen als Geschwornen aufstellen wuͤrde der Anklaͤger ein andermal ihn aus derselben Eigenschaft herbeiziehen
des Schutzes, der ö ein Gegenstand völlig entgegenstreitender Ansichten im zweiten Falle verden. . z Die vom Marine⸗Adjutanten Obristlieut. v. Ha—
elstam so eben herausgekommene geographische u.
atistische Karte von Skandinavien, wird wegen ih⸗ rer Sorgfalt uud Genauigkeit sehr geruͤhmt.
In lan d.
Gestern Morgen um 3 Uhr verstarb allhier der zegierungs-Direktor bei der hiesigen Koͤniglichen Regierung, Herr Geheimer⸗-Rath Dr. Richter, nach inem kurzen Krankenlager in seinem 4asten Lebens⸗ Jahre an einer Lungenkrankheit. Der Verstorbene var ein Mann von vielumfaßender wißenschaftlichen Bildung und einem edlen sanften Karakter. Er be⸗ aß ausgezeichnete Geschäftkenntniße, und verband Fleiß. Seiner Fa⸗
nailie war er ein treuer Gatte und liebevoller Vater.
C. Dinischer General der Kavalerie, und Sah Durch sein humanes Benehmen hatte sich derselbe die Liebe Aller erworben,
»ner Verbindung standen.
welche mit ihm in irgend Sein Verlust wird da—⸗
her von Jedem, der ihn kannte auf das Innigste be—
trauert. Die Königl. Regierung, welche in einem kur⸗
zen Zeitraum mehr wuͤrdige und geachtete Mitglieder
und schneidet sich durch. So wird er todt gefunden.
1 98 8 * zum 9östen Stucke der Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung,
vom 7ten November 1820
ihres Kollegiums verloren, beklagt das fruͤhe Hin⸗
scheiden des Verstorbenen aufrichtig. Sie wird sich
des selben immer in Liebe u . bad sein — 2
wird Ihr stets unvergeßlich bleiben. e . Liegnitz den 26sten Oktober 1620.
Königlich Preußifche Regierung Königsberg in Pr, den 36. Octob. Die hie— sige Königl. teutsche Gesellschaft hat den Regierungs— Chef⸗Praͤsidenten, Herrn Baumann zu ihrem Pre—⸗ tektor gewählt. Dieser gelehrte Verein, deßen haͤ⸗ tigkeit zunächst der teutschen Sprache und Literatur und der vaterlaäͤndischen Geschichte gewidmet ist, au—⸗ ßerdem aber darauf abzweckt, wißenschaftliche Re— sultate von allgemeinem Intereße auszutauschen, be⸗ steht unter Koͤnigl. Bestaͤtignng bereits seit dem 18. August 1743, und hat sich in fruͤheren Zeiten auch durch besondere gedruckte Schriften bekannt gemacht. Das Amt eines Obervorstehers, den die Gesellschaft sich nach Inhalt der Bestaͤtigungs-Urkunde aus der Mitte der hiesigen Landesbehörde wählen darf, um ihre Rechte hoͤhern Orts zu vertreten, war seit dem Tode des Kanzlers Freiherrn von Schrotter noch nicht besetzt⸗ 2 3 Der in No. 92. d. 3. erwähnte junge Mann, der zu London in der Kirche zum heil. Grabe auf die Orgel geschoßen, ist aus einer zur Brů der⸗Gemeinde gehörigen Familie, war Handlungs-Diener, hat als Freiwilliger gedient, und ist als Offizier entlaßen wor— den. Er hat fruͤher die Orgel in der Schloß⸗Kirche seiner Vaterstadt oft mit großem Beifalle gespielt, ist nachher ein noch größerer Musiker geworden und hat in Folge deßen einen Ruf nach London erhalten. Jene That steht mit den politischen Angelegenheiten Englands bestimmt nicht in der mindesten Bezie— hung, sondern war lediglich durch einen Anfall reli— gieusen Wahnsinnes veranlaßt. Nach der Meinung von Personen, die ihn genau kennen, hat er die Or—⸗ gelmusik als eine dem stilleren Geiste des Christen— thumes widerstreitende und der reinen besonnenen An— dacht hinderliche Begleitung des Gottesdienstes an— gesehen, und ist durch die ÜUebermacht solcher Ideen zu seinem abenteuerlichen Schritte getrieben wor— den. Seine Freunde und Glaubensgenoßen haben uͤbrigens nach der That fuͤr ihn Buͤrgschaft geleister und ihn sogleich auf ein Schiff gegeben, daher er in seiner Heimat taͤglich erwartet wird. In der vorlaͤufigen Benachrichtigung, welche daruber an seine Familie gekommen, wird noch besonders empfolen, ihn schonend zu behandeln. .
Königsberg in der NM. Zu Alt⸗Wustrow ver— uneinigte sich ein junger Mensch am 123. v. Menats, eines Dreschflegels wegen, mit der Dienstmagd seines Bruders, indem er ihr einen leichteren Dreschflegel wegnahm und dafur einen schwereren gab. Der Bruder schlichtete den Streit darüber zu Gunsten der Magd. Jener, daruͤber entrüͤstet, eilt aus der Scheune in das Wohnhaus, trifft in der Küche die schwangere Frau seines Bruders, und dricht in die Worte aus: „wir beide müßen heute noch sterden.“ Damit geht er in seine Stude, nimmt em ge— ladenes Jagdgewehr und schießt es auf die Wirthin in dem Augenblicke ab, als diese, um sich zu retten, durch eine Thuͤr entfliehen will. Der Mörder spein hierauf in sein Zimmer zuruck, verriegelt die Thu mit einem Barbiermeßer den Hals
Der Frau ist der Schuß in die Seite gegan— gen, die Ladung ist herausgezogen und dis Verwun