1820 / 98 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 14 Nov 1820 18:00:01 GMT) scan diff

eitler Verbindungen einzulaßen, hab, genstande im Auge: einmnal ruͤcksichtlich des Gesetzes, sb der Kandidat 0 Jahr alt sey und 1000 Fr. an Abgaben zahle, und dann ruͤcksichtlich Frankreichs, ob sein Besitzthum sein eigen, sein Leben dem Koöͤnige, und seine 28 eon n, .

Unter den kurzlich hier angekommenen Frem⸗ den von Bedeutung bestndet der teutschen Bundes⸗Versammlung, Graf Buol von Schauenstein.

Der Portuglese Dr. Konstancio hat eine sehr gute franz. Uebersetzung der neusten Arbeit von Mal⸗ the's, principes d'ëconomie politique, in zwei Baͤn⸗ den geliefert. .

Collection des mèmoires relatifs à la revolution fran gaise, avec des notices sur leur auteurs, et des claircissemens historiques, Par Berville et Barriere,

(herliches Papier und ausgefucht schoͤner Druck) be⸗ Denkwuͤrdigkeiten der Frau Roland in

ginnt mit den zwei Baͤnden; in den naͤchstfolgenden werden die Me⸗ fnoiren von Hr. Bouille und den von la Ferronagis er⸗ scheinen. Die Sammlung kann sich großen Absatz versprechen. Von Mad. Roland sind in der ersten Woche 5oo Expl. gekauft. Den Reiz gaͤnzlicher Neu⸗ heit besitzt folgendes, ebenfalls in zwei Bänden, auf— tretende Geschichtwerk: Memsires des ne ociations du Marquis de Valori- ambassadeur de . à

a Gour de Berlin, Accompagnès dun recueil de

19rtres de Fréderic le Grand, des Princes ses fre- res, de Voltaire et des plus illustres äersonnages du XVIII siecle, par le Comte de Valori.

Pieces officislles et inedites sur les affaires de Naples, haben einiges Aufsehen erregt. Von der Huguet⸗ schen Ausgabe des Voltaire werden 6ooo Exemplare aufgelegt. .

Dle Vorstellung des Trauerspiels Charles VI. von Temercier ist untersagt worden, weil das Stuck voll heftiger Ausfälle gegen die Englaͤnder ist. .

Ein hiesiger Journalist, Namens Voidel ist nach Spanien entflohen, wohin sich bereits mehr andre Junge Schriftsteller gefluͤchtet haben. Wenn man die Verschiedenen gegen Voidel gefällten Urtheile summirt, so findet sich, daß sie allesamt abzubuͤßen er sechs und sechzig Jahre gefangen fin wurde.

Von dem Heil. Michael des Preußischen Kuͤnst⸗

vielem Lobe gesprochen. herausgegebene Pracht⸗ den Kölner Dom, wird von der Aka⸗ Demie der schoͤnen Kuͤnste, dem großen Werke uͤber Aegypten an die Seite gesetzt. Der Unternehmer ist gegenwartig hier, um den Abdruck des ersten Heftes anzuordnen. Seine Gemälde⸗ Sammlung, der selten⸗ ste Schatz fuͤr die Geschichte der Alt⸗Teutschen und Lit? Riederländischen Malerei, wird füͤr die vorzüg⸗ lichste dieser Art in ganz Europa einstimmig aner— kannt. Der Koͤnig hat den General- Lieutenant Mar⸗ quis Lauxriston zum Minister und Staats Sekre⸗ tair des Koͤnigl. Hauses ernannt, eine Stelle, die seit dem Jahre 1615 vakant geblieben.

Durch eine Ordonanee gleichzeitig mit der eben erwähnten Ernennung, ist dem Etat des Koͤnig⸗ lichen Hauses eine ganz neüe Organisation gegeben.

Ga vier und Bouton sind den Tag darauf, als das Todesurtel uͤber sie ausgesprochen worden, in das Gefaͤngnis Bizetre gebracht. Man behauptet, daß Bouton, der wahrend der letzten Verhoͤre eine Verstandeszerruͤttung zu verrathen schien, wieder her⸗ gestellt en und nicht uͤber sein Schicksal wohl aber äber den Tod seiner Gattin, welcher seine Verhaftung den Tod zugezogen, tief bekuͤmmert sey. Gravier dagegen behält das kalte Blut, das er wahrend der ganzen Untersuchung an den Tag gelegt, er liest dem Bouton vor und sucht ihn zu troͤsten. Der Polizeiminister hat uͤbrigens Befehl gegeben, beide mit aller der Sorgfalt, die ihre Lage gestatteg, zu be—⸗ handeln.

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ler . Ternite, wird mit Das von Boisserge

Werk uͤber

habt nur zwei Ge⸗

sich auch der Praͤsident

Das Regierungsblatt hat die Namen der Gro— ßen des Reiches, welche der Junta den Eid der Treue geleistet, bekannt gemacht, es sind die Häupter der vor— nehmsten Familien des Landes.

Lißabon. Die Wieder-Erlaubnis der, seit Ver⸗ legung des Hofes nach Brasilen, hier verbotenen Stiergefechte, traͤgt mit dazu bei, die Begeisterung des Volkes fär die neue Ordnung der Dinge zu un—⸗— terhalten; diese Natlonglfeste rufen sehr die Erinne— rung der alten Zeit zuruͤck.

Madrid. Die Kommißion welche uͤher die zu bewilligenden Natfonal-⸗Belohnungen in der Versamm⸗ lung der Kortes Bericht erstattet hat, trägt auf eine Revenue von zo, 00 Franken (in National⸗Gelde) fuͤr die Generale Quiroga und Riego an.

In Ansehung des Gesetzvorschlages uͤber Verbxe⸗ chen gegen die Konstitution sind nachstehende vier Ar— tlkel angenommen: der erste und der zweite bestim— men die Todesstrafe gegen Jeden, der einer Konspira⸗ tion gegen das konstitutionelle Gouvernement und zum Umsturz der katholischen Religion uͤberfuͤhrt wird. Der dritte eine Verweisung von 8 Jahren füͤr Alle die durch Reden oder Schreiben zum Unge— horsam gegen die Verfaßung auffodern. Der vierte endlich eine Verwandlung dieser Verweisung in le— benslaͤngliche Verbannung, wenn dergleichen Ver— brechen von oͤffentlichen Beamten oder Geistlichen bei Ausuͤbung ihrer Amtspflicht begangen werden sollten.

Cadix hier wurden v. 1. bis 3. Okt. 40 Per⸗ sonen neuerdings vom gelben Fieber befallen, wovon 10 starben; zu eres wurden vom 27. dis 30 275

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Personen davon befallen, 73 davon geheilt; 52 star— ben dagegen, die ubrigen lagen noch krank. London 14. Okt. Der Lord Kanzler brachte gestern

im Oberhause die zweite Lesung der Straf⸗ und Buß⸗Bill

im Antrag. Nach einer ausführlichen Darlegung des Er— gebnißes der Zeugen⸗Aussggen gab er dann seine Mei⸗ nung dahin ab, daß er nicht seiner Pflicht gemäß handeln wurde, wenn er nicht seine Ueberzeugung ausdruͤckte, daß der angeschuldigte Umgang stattgefun den. Er be⸗ grůnde dieses auf ein Prinzip, das, wie er glaube, Ihre Herrl leiten muͤße, auf den Grundsatz namlich, aus allen Umstanden das herzuleiten, was jeder ver—

nuͤnftige Mann daraus herleiten wurde, wenn auch

die Handlung nicht bewiesen ware. „Ich habe die rohung vernommen, wenn diese Bill paßire, werde es ͤ hre letzte seyn. Welches auch die Pflicht eines Advo— katen seyn mäg, nie habe ich mir doch vorgestellt, sid könne eine Warnnng dieser Art nöthig oder deren Ent⸗ schuldigung faͤhig machen; doch sie moͤge nun zu recht fertigen seyn oder nicht, es ist meine Pflicht, Ihnen zu sagen, daß sie keinen Eindruck auf Sie machen e, Sie sind die anerkannten Schirmer des Lebens, er Freiheiten, der Ehre und des Rufes Ihrer Mit—⸗ Unterchanen; und wenn ich auch nur noch einen Au⸗ genblick zu leben hatte, wurde ich sagen: Seyd ge⸗ recht und fuͤrchtet nichts. Ich kenne dieses Land ge⸗ nug, um uͤberzeugt zu seyn, daß, wenn Sie Ihr / Pflicht gegen dasselbe thün der ag nicht fern ist, wo es seine Pflicht gegen Sie erfuͤllen und einseh n wird, daß es Pflicht Derer ist, welche ein richterlick)es Amt üben, allen Vorwürfen zu trotzen, Ven lks— Liebe nicht zu suchen, nach ihrem Gewißen zu han— deln und die Folgen der Gerechtigkeit und Weisheit Gottes, der die Gemuͤther und Handlungen der Menschen lenkt, zu uͤberlaßen. Der Lord Erskune hub nun seinen gegen die Bill gerichteten Vor trag an, konnte aber denselben nicht beendigen, indera ihn eine Ohnmacht uͤbersiel, und er von den nebenstehenden Lords fortgetragen werden mußte. Das Haus stellte die Verhandlung eine Vixtelstunde ein; da aber der Lord sich nicht so weit erholt hatte; um seine Rede fortsetzen zu koͤnnen, kam Graf Lauderdale an die Reihe, der sich lehr stark fuͤr die Bill aussprach. Dann Lord Roseberry, der sich ihr widersetzte und Lord Redesdale der wiederum fuͤr dieselbe sprach.

Die Koͤnigin faͤhrt, wegen der Naͤhe des Todes

resford als „Marschal zunaͤchst an der wie allen Kon. Unterthanen

Alrentschildt und mehr andre Englische, in

. als habe er seine Zahlungen ein

Tages ihrer Tochter, jetzt nicht aus; und eben dieser simstand soll sie abgehalten haben, gestern im Opern⸗ Hause zu erscheinen.

dan gotd. Milton schrieb unter 22. Okt, an Alder— man Wood, daß er nun, von der Unschuld J. Maj. völlig uͤberzeugt, ihr seine wuͤnsche. Unsre

Zeitungen theilen die merkwuͤrdige Kom⸗ mißion mit, welche Se, Portug. Maj.

dem Lord Be—⸗ Person des Koͤnigs“ kurz vor seiner Abreise am 29. Juli er— theilte, und wodurch „alle Militair-Korps der drei Waffen unter seine unmittelbare Autoritaͤt gestellt werden, und allen Civil- und Militair-Behoͤrden so von allen Klaßen anbe— fohlen wird, so weit als es in ihrer Macht liege, hen Marschal in dem ihm hiedurch verliehenen Be⸗ fehlen zu gehorsamen und behilflich zu seyn.“

Mit Lord Beresford sind auch der Oberst von Portu⸗ gisischen Diensten gestandene Offiziere hier eingetroffen.

Der Prinz Gustav, Sohn des ehemaligen Königs von Schweden, ist am 27. in Dover zu Schiffe ge— gangen, um nach dem Kontinent zuruͤckzukehren.

Bruͤßel vom 4. Nov. Die Rußischen Papiere sind gegenwaͤrtig an der Amsterdammer Böoͤrse, in Folge der durch Estafette eingegangenen Nachricht von der mit den Haͤusern Gebrüder Barring in Gomp. zu London und Hope et Comp. in Amster— dam abgeschloßenen 5 prozentigen Anleihe, auf 9g bis 92 gestiegen.

Munchen. Unser in der Staatszeitung (No. go) erwaͤhnte Utz schneider, giebt in den hiesigen öffentlichen Blättern, zur Widerlegung des Geruͤchtes, estellt, eine Ueber— sicht vom Umfange seiner weitlaͤuftigen Geschaͤfte.

Nach dieser besitzt er ein Kommißionstuchlager, eine Tuchmanufaktur, ein optisches Institut, :

ein mechani⸗ sches Institut, eine Brauerei, und mehre landwirth⸗ schaftiiche Besitzungen, und hat auf der von ihm fruͤher gehabten jetzt aber. verkauften Ledermanufaktur, ein Kapital von 65,000 Guld. stehen. . Wurzburg den 1. Nov. Fuͤr den Empfang S. M. des Koͤnigs von Baiern und J. M. der Koͤ— mgin werden in der Residen; schnelle Vorbereitungen getroffen. Der Tag der Ankunft ist noch nicht be— stimmt. Aurich Muͤllerbursche Pruin,

den 1. Nov. Bei Holte, ward der als er das in dem sogenann⸗ ten Kump befindliche Getraide sondern wollte, von der Spille ergriffen und in Gegenwart. der Mahl— Gaͤste plötzlich beim Arme voͤllig aufgewickelt, dieser zerbrach an mehren Stellen, wahrend der ganze Koͤr⸗ per immer horizontal rund um geschleudert wurde. Das an die Wendebalken der Muͤhle schlagende linke Bein zerbrach ebenfalls, und bei der gerichtlichen Be⸗ sichtigung zeigten sich an des Verstorbenen Körper, bie schrecklichsten Spuren einer traurigen Todesart. Diefe schauderhafte Begebenheit moöͤge die, welche das Muͤhlengewerbe treiben, zu Beachtung moͤglichster Vor⸗ sicht anreitzen.

Bremen. In Verfolg der Verhandlungen der teutschen Bundes versammlung uͤber die im Mai d. 6 von Herzogl. Oldenburgscher Seice verfuͤgte Auslegung eines Wachtschiffes auf der Weser, hat unser Senat, am 2. Nov. folgenden Beschluß publizirt. 1. Es ist das zu der, (seit dem Eingange beunruhigender Ge⸗ sundheitnachrichten auch von Seiten Bremens als nothwendig anerkannten,) Aufrechthaltung der fuͤr die erfoderllche Dauer noch theilweise bestehenden Quarantaineanstalt an der Weser, ausgelegte Olden⸗ burgsche Wachtschiff, in Allem, was zur Erreichung dieses gemeinschaftlichen Zweckes gehoͤrt, durch die Bre⸗ mer und die nach Bremen einkommenden Schiffe und deren Mannschaft, in seinem Dienste bestens zu befoͤrdern und auf keine Weise zu stoͤren oder zu ver⸗ hindern. 2. Die Bremer Kaufmannschaft wird in

Aufwartung zu machen

Gemäsheit dieser, die Bekanntmachung des Senate s vom 28 und 29. Juni d. J. dergestalt modifizirenden Verordnung, ihre im Auslande befindlichen Seeschif⸗ fe foͤrdersamst anzuweisen aufgefordert. 3. Es sollen den diesseitigen und auswaͤrtigen Konsuln zu diesem Zweck Exemplare dieser Verordnung mitgetheilt werden. 4. Es sollen die im Laufe der vorgedachten Verhand— lungen dem Senate von der herzogl. Oldenburgschen Regierung mitgetheilten beiden letzten Oldenburgschen Quarantaine-Verordnungen vom 15. Juli und 26. August d. J. nunmehr auch diessest, wie durch de— ren hierbei erfolgenden Abdruck geschieht, zur oͤffent— lichen Kunde gebracht werden,

Frankfurt a. M. 6. Nov. Seit einiger Zeit paßiren mehre Transporte Remonte-⸗Pferde hier durch nach Frankreich; unter andern ist auch ein Trans⸗ port besonders schoͤner Remonte⸗Pferde, wie man ver⸗ nimmt, nach Baden bestimmt, durch hiesige Stadt gegangen, welche die Pferdehaͤndler Stäffe und Brandes dorthin liefern.

Karlsruhe. 5. Nov. Bei der Nothwendigkeit, die bisher noch steuerfrei gewesenen Appanagen, Be⸗ soldungen, Pensionen und den persoͤnlichen Erwerb ber Kuͤnstler und anderer von der Gewerbsteuer be⸗ freiten Personen, zur Erleichterung der uͤbrigen steu⸗ erbaren Staatsbuͤrger, ebenfalls der Besteurung zu unterwerfen, und in Bezug auf das von den Staͤn— den vorgelegte und bestaͤtigte Staatsbudget fuͤr d. J. 1920 und 1621, unterliegen der unten näher angegebe⸗ nen neuen Besteuerung; alle geistliche und weltliche Staatsdiener, so wie alle diejenigen Personen, welche bei der Staatsverwaltung, auch ohne in die Klaße der eigentlichen Staatsdiener zu gehoͤren, Dienste leisten, ohne Ruͤcksicht; ob sie dafuͤr ein fixes Gehalt beziehen, oder durch Zaͤhlgelder, Tagsgebuͤhren, oder auf eine andere Art belohnt werden, wie Yale, Ac⸗ cisoren, Theilungs⸗Kommißaire, Steuerperaͤquatoren, Skribenten der Aemter und Verrechnungen, Kuͤfer und Kastenknechte, Boten, Zollgardisten ꝛc., alle Hof⸗ Diener des Regenten und der Glieder der großherzog⸗ lichen Familie, die Diener der Standes- und Grund⸗ Herrn, so weit sie nicht in die Klaße des Biotgesin⸗ des gehören, die Diener der Gemeinden und aller öffentlichen Anstalten; ferner nachstehende Personen, sie moͤgen im Staatsdienste stehen, oder nicht: Schau⸗ spieler, Bildhauer Maler Kupferstecher, Unterneh⸗ mer von Erzieh⸗ und Bude Anstalten, Sprach⸗ Musik⸗ und Singlehxer, Schreib⸗, Rechen- und Zei⸗ chenmeister, Aerzte, Wundärzte, Operateurs, Zahn⸗ und Augenaͤrzte, Gee ere. , Hebammen, Thier Aerzte, Sachwalte, Prokuratoren und Notarien. Glei⸗ cher Besteurung unterliegen die Glieder der großherzogl. Familie mit ihren aus der Staatskaße zu ziehenden Ap⸗ panagen und Deputaten, auch alle Quieszenten und Penslonairs. Von allen benannten Personen soll von ihren Appanagen, Deputaten, Besoldungen und Pen—⸗ sionen, auch ihrem sonstigen persöͤnlichen Erwerbe, die Steuer nach folgendem Tarif bezogen werden: bis ooo Fl. (vom Gulden) 1 Kr., von 1001 Fl. bis 2000 Fl. e Kr., von 2002 Fl. bis 3ooo0 Fl. 3 Kr., von or Fl. bis 5ooo Fl. 4 Kr., von 509 Fl. bis 7000 gi 5 Kr., von 7oor Fl. bis 10,000 Fl. 6 Kr., von To, oo Fl. bis Zo, ooo Fl. 7 Kr., von 3o, 001 Fl. bis ho, ooo Fl. 8 Kre, von 60, 00 Fl. bis go, ooo Fl. 9 Kr., von go, oon und von jedem weitern Gulden 10 Kr. Die uͤbrigen Paragraphen enthalten die Exem⸗ tionen und uͤbrigen hieher gehdrigen näheren Bestim⸗ mungen; wer sein steuerbares Einkommen nicht rich⸗ tig angegeben zu haben überwiesen wird, zahlt den Betrag der dadurch dem Staate entzogenen Steuer.

Göttingen den Sten Nov. Auf dem eine halbe Stunde von Hanndͤverisch Minden belegenen von Berlepschischen Gute Bonaforte besitzt der der⸗ mahlige Paͤchter desselben, Kondukteur Gerke ein merkwuͤrdiges Pferd, uͤber welches einige genaue An⸗ gaben vielleicht nicht ganz ohne Intereße sind. Im