1820 / 101 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 21 Nov 1820 18:00:01 GMT) scan diff

einstimmige Verdacht auf Tulgshe fiel, so ward 22 4 und mit der Madame Gréêlay die der Unterstuͤtzung dieses grausenvollen Unternehmens beschuldigt wird, vor Gericht gestellt. Schon drei Sitzungen fanden statt, deren Verhandlungen hier aufzunehmen jedoch der Raum nicht gestattet; und bel den steten Widerspruͤchen der Angeschuldigten,

scheint die Sache noch nicht so schnell beendigt wer⸗

den zu können.

Lißabon v. 25. Okt. Schreiben des Marschal Beresford an die hiesige Regierung als diese ihm

die Erlaubnis zum Landen versagt hatte. Gene⸗

ral⸗Feldmarschal, Marquis von Tampo Major, Ma⸗ rechal en Chef der 3 vereinigten Reiche von Portu— gal, Brasilien und Algarbien, bei der Person des Koͤniges, hat die Mittheilungen sehr befremdend ge— funden, die er von der neuen Regierung zu Lißabon

erhalten, und worin sich selbige weigert, den Mar⸗

schal zu empfangen und ihn in dieser Eigenschaft als solchen anzuerkennen. Der Marschal hat unmittel— bar aus den Handen Sr. Aller getreusten Majestaͤt die Ehren⸗Anstellungen erhalten, welche Allerhoöͤchst⸗ Dieselben allein beschließen koͤnnen, und im Fall man den Marschal und die ihm von dem Koͤnige ertheilte Macht nicht anerkennen will, so wird ganz Europa diese Verletzung der Koͤnigl. Autorität empfinden, und England wird die Rechte reklamiren, welche es durch eben so aufrichtige als sehr alte Traktaten be— sitzt. Am Bord des Vengeur, am 11. Okt. 1920.

Antwort. Indem die oberste Regierung des Koͤnigreiches Se. Allergetreuste Maj. als Chef der Nation anerkennt, so erklaͤrt sie dem Herrn Beres—⸗ ford, daß die Nation alle ihre Rechte wieder zu ich genommen hat, um ihr Gluͤck zu sichern. Im

allaste der Regierung, am 11. Okt.

Der ganze Betrag, den die Regierung mit dem

Vengeur aus Rio Janeiro erhalten, belaͤuft sich auf

400 Millionen Reis. Der Vengeur soll nach dem Mirteliigere dabgesrgelr, arerc' wardernt uach Miv zurgct⸗

ekehrt seyn. Drei Englische in hiesigen Diensten ste⸗ 6 Offieiere sind, weil sie des Verbotes ungeachtet, sich an Bord des Vengeur begeben, sofort kaßirt worden, und haben Befehl erhalten, das Land zu räumen. Dem Marschal Beresford hatte der Köoͤ⸗ nig den hiesigen Graͤfl. Egaschen Pallast, deßen letz⸗ ter Besitzer ihn Hochverrathes wegen verloren, zum Eigenthum uͤberwiesen. Die Junta hat den Großen des Reiches befehlen laßen, sich persoͤnlich oder durch gruͤndlich Bevollmaͤchtigte zu stellen, um ihr so wie den Kortes und der kuͤnftigen Konstitution, der ka— tholischen Religion und dem erlauchten Hause Bra— ganza, den Eid des Gehorsams zu leisten. ; Die Junta hat die Einfuͤhrung fremder Zeit— Schriften in Portugisischer Sprache gestattet.

Madrid. 16. Okt. Man versichert, daß die Re⸗

e, das an e. des Morillo, nach Europa zu⸗ ruͤckzukehren, bewilligt habe. Zu seinem Nachfolger bestimmt man den General La⸗Torre, einen alten Mi⸗ litair, der ehrenvolle Wunden hat und der sehr be— liebt ist.

6. vom Koͤnige bestaͤtigte Gesetz uͤber die Aufhebung der Kloͤster wurde am 27. Oktober mit 6 Feierlichkeit öffentlich bekannt gemacht. Der KRefe Politico von Madrid hat zufolge desselben Besitz von den Kloͤstern in dieser Hauptstadt genom— men; die Zahl derselben betragt 225 Kloͤster der Benedictiner, Augustiner, von der Congregation von Tarragona und Saragoßa, von dem millitairischen Orden St. Yago, Calatrava, Alcantara und des heili— gen Johannvon Jerusalem u. s. w. Die vier Bet—⸗ telorden sind geblieben.

Der General Wimpfen hatte den Kortes eine lange und ruͤhrende Petition uͤbergeben, des Inhaltes, daß die im Solde Spaniens stehenden Schweizer⸗ Regimenter, welche wahrend des Freiheitskrieges so wohl gedient, beibehalten werden

moͤchten. Durch

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die Lords möchten die Gemuͤthstimmung des Indivi⸗ duums beruͤcksichtigen. Lord Liverpool sagte, daß zwar jeder Vortheil der Koͤnigin gestattet werden solle, jedoch mochte das Haus sich in Acht nehmen, et— was zu erlauben, was in einem anderen Falle unzu— laͤßig waͤre. Lord Chamellors Vorschlag, die Schrift zwar 2, . jedoch dabei zu bemerken, daß das Haus dieselbe als eine bloße Darstellung von dem was die Königin den Lords zu sagen habe, betrachte ꝛc

Der von der Finanz⸗Kommißion den Korte i durch. Auf Lord Liverpools Antrag bildete ĩ

erstattete Bericht uͤber die National-Schuld ist Druck erschienen. . . (

Auf den Antrag der Regierung haben die Ke tes die Stationirung von 29 Kriegschiffen in da Haͤfen, zur Beschuͤtzung des National-Handels, . kretirt, worunter 2 Fregatten von 50 Kanonen, Korvetten von 30 Kanonen, 6 Brigantinen von a und 6 Galiotten von 14 Kanonen. Die Staͤrke dn Armee ist auf die gemachten Vorschlaͤge, auf 54,009 Mann im Frieden, und 185,00 Mann auf do

Kriegsfuß angenommen.

Die geistliche Kommißion hat einen Genern

ch eine Komits, um die Angaben in der Ein— leitung der Bill nochmals anzuhören, und zu unter— suchen ob und in wiefern diese bewiesen waͤre. Die zweite Vorlesung der Bill fing darauf an. Auf die Erwähnung, daß die Prinzeßin von Wales den Ber— gami mehre Orden verliehen, bemerkte Lord Liverpool daß dieser Punkt als unerwiesen wegbleiben solle. Gegen gen Ausdruck in der Bill „Ehebrecherischen Umgang“ wendete Lord Calthorp die Unschicklichkeit ein, und wuͤnschte, daß er ausgelaßen wurde. Lord Liverpool meinte, die Frage waͤre jetzt nicht, was schicklich oder unschicklich sey, sondern was bewiesen oder nicht

Plan zur Organisation des Spanischen Klerus vor bewiesen worden. Lord Erskine erwiderte, er prote—

gelegt, der gedruckt ist, um in allen Kirchspielen zirkuliren. J.

Vincent Roca Fuente hat auf seinen Antrag di Erlaubnis der Kortes zur Anlegung eines Dampf Schiffes um nach Peru bei Kap Horn vorbei zu gn hen, wobei ihm unter andern gestattet worden, sich remder Flaggen zu bedienen. Kortes verordnet die Stempelung der Wechsel.

Der Nuntius Sr. Heiligkeit hat eine Pr testation gegen die meisten von den Kortes ergriff

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nen Maasregeln in Betreff der kirchlichen Angele.

genheiten, uͤberreicht.

London. Am 6. kam es nach langen Debatten

.

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Ein Beschluß der ö Ehescheidungspunkt kam, erhob sich der Erz

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zur Abstimmung, und die zweite Lesung der Bill ge ⸗·

gen die Koͤnigin ward gegen 95 mit 148 Stimmen beschloßen. Den 7. legte Lord Sacre folgenden Pro

rest oei Konigin dem Dberhause vor. nigin. An die geistlichen und weltlichen im Parlamente versammelten Lords. Die Konigin hat die Entschej—

dung der Lords uber die Bill vernommen; im An, gesichte des Parlamentes, ihrer Famille und des Lan. des, protestiret sie feierlich dagegen. Diejenigen, die

Karoline Kö⸗

selbst eingestanden haben, der Koͤnigin Verfolger zu

seyn, haben sich

nigin gestimmt, indem sie alle Beweise für die Anklage

wohl angehört, während ihrer Vertheidigun 6 ; ; en machen koͤnne, auch von Seiten der Koͤnigin, oder

abwesend waren. Noch Andere sind, als Mitgsteder der geheimen Komité, zu der Untersuchung gekom—⸗ men, mit befangenem Gemuͤthe uber die Masse von

Anklagen, die ihre Feinde nachher nicht gewagt ha, Die Koͤnigin benutzt

nicht ihr Necht, vor dem heutigen Ausschuße zu er— zung der Debatten der Ehescheidungsklausel: Ich ha—

ben an das Licht zu bringen.

nun angemaßt, als Richter ein

Urtheil uͤber einen Streit zwischen der Königin und . . ihnen selbst zu faͤllen. Eine n . . 9 . vereinbar sey. Auch der Bischof von London stimmte

scheinen; ihr müßen die Details des gesammten Ver, fahrens gleichgiltig seyn: sie will es waͤre denn,

daß die Bill vor das andere uͤber die Behandlungsweise machen, die sie seit fuͤn und zwanzig Jahren zu erfahren hatte. Sie versi⸗ Hert nur vor ihrem Gewißen und vor Gott, an den Verbrechen die ihr zur Last gelegt werden, ganz un⸗

schuldig zu seyn, und erwartet mit vollem Vertrauen

den Ausgang dieses beispiellosen Verfahrens. Der Lord Kanzler war der Meinung, i nf. Sch bloß als eine Abdreße der Könsgin an die Lords, nicht aber als Protest angenommen werden könne, in— dem dieses gegen die Verfaßung des Hauses sey. Lord Lauderdale stimmte damit uͤberein und nannte die Behauptung der Koͤnigin, daß nicht alle Kla— gen, die der geheimen Kommitté vorgelegt waͤren,

auch vor das Haus gebracht worden, eine direkte Ver—

lemdung. Lord Carnorvan meinte, einige Ausdrücke

im Proteste seyen zwar allerdings unvorsichtig; allein

ortsetzung dieses nnerhoͤrten Verfahrens, die Haus bringe keine 8er

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vvon Lord

stire gegen diesen Ausdrnck weil das Faktum nicht be— wiesen sey. Wenn es bewiesen ware, so muͤßte die Königin geschieden werden. Lord Grey schlug vor daß anstatt dieser Worte „verdaͤchtigen Umgang“ ge⸗ setzt werde, das Haus aber verneinte, und die ersten Worte blieben daher stehen. Als die Diaß⸗ auf den

ischof von York, und sagte daß er es fuͤr Pflicht halte gegen diese Maasregel zu seyn. Dileser Scheidungsartkkel wäre schon aus dem Hi umb nicht zulaͤßig, weil die Koͤnigin nicht die Vortheile bei der Verhandlung ir, die anderen Frauen bei der Ehescheidung zu— staͤnden. In religieuser Hinsicht waͤre dieser Artikel durchaus verwerflich. Die Ehe sey nicht blos ein Ci— vil-Kontrakt, sondern ein feierlich nach der heiligen Satzung der Religion geschloßenes Buͤndnis Bei Entscheldung uͤber diese Frage, sagte er mit wuͤrde—⸗ vollem Ernste, kann ich nur die heilige Schrift zum Leitfa⸗ den nehmen, und nach dieser kann ich meine Beistimmung nicht geben. Jedoch, fuhr er fort, ist es undenkbar, daß

eine degradirte Königin Gemahlin eines Koͤniges seyn

koͤnne, und daher sehe ich keinen andern Ausweg, als die ganze Bill zu verwerfen. Der Erzbischof von Canterbury meinte dagegen, daß Ehescheidung wegen Ehebruches, mit dem Worte der heiligen Schrift wohl

dieser Ansicht bei, und setzte hinzu, daß da nach der Kon— stitution, der Koͤnig sich keines Vergehens schuldig

ihrer Parthei, rechtsgiltige Gegenbeschuldigungen

] nicht zu befürchten staͤnden. Das Haus vertagt bis

auf den foigenden Tag. ! Ro f von uam sagte am 8g. bei Fortsez⸗

be fuͤr das zweite Lesen der Bill gestimmt, weil ich voraussetzte, daß diese Klausel aus derselben ausge— schloßen werden wuͤrde. Lord King bemerkte, es herr⸗ sche über diesen Artikel eine große Konfusion im Hause. Die Minister seyen daruͤber getheilter Meinung, die Juristen gleichfalls und sogar auch die Bischoͤfe. Nach mehren Debatten wurde die Frage vorgelegt, ob die Klausel bleiben solle oder nicht, und nach einer Theilung des Hauses fanden sich fuͤr das

Bleiben der Klausel 149 Stimmeu, gegen das Blei— ben 62 Stimmen; eine Majorität von 67 Stimmen.“

Die Minister stimmten mit der Minoxritaäͤt fuͤr die

Auslaßung der Ehescheidungs⸗Klausel. Das Haus

vertagte bis auf morgen. ; ; Ven 9. Nov. Der Lord Kanzler las einen Brief

olland vor, worin dieser um Erlaubnis

bat, den Protest gegen die Bill noch nachträglich un—

terzeichnen zn durfen. zeichneten e

Mehre andere Lords unter— enfalls den Protest, worunter Lord King,

Ereskine, Grey, Anson, Bolingbroke und Ellenbo—

rough waren. Einlge wörtliche Veranderungen wur— den von der Komits vorgeschlagen und angenommen da hingegen gingen einige Vorschlage wegen ver— schiedener wesentlicher Veraͤnderungen nicht durch. Ein warmer Streit fand statt uͤber das gestrige Ma— nͤuvre der Oppositions-Parthei für das Bleiben der Ehescheidungs⸗Klausel zu stimmen. Des Lord Ma— ors Tag ward heute wie gewohnlich gefeiert. Das est war sehr glaͤnzend, und auf die Gesundheit der Koͤnigin wurde von den Anwesenden mit Enthusias— mus getrunken. Minister waren nicht, wie sonst, zu— gegen. Mehre der ausgezeichnetsten Männer von der Oppositions-Parthei waren gegenwartig.

Den 10. Nov. Der Lord Kanzler legte die Fra—⸗ ge vor, ob die Bill zum drittenmal gelesen werden solle. Mehre Lords sprachen dafuͤr, andere dawider; es kam endlich zum stimmen, und die Zahl fur das Lesen war 108, wider dasselbe 99, eine Majorität von

. Lord Liverpool schlug nun vor, daß die Bill von het. an in 6 Monaten zum drittenmale gelesen werde. Die Unterrichteten sagen, das sey eben so viel, als die Bill sey bei Seite gelegt, und darum nahm das Volk diese Nachricht mit ungezuͤgelter Freu—⸗ de auf, und zieht frohlockend uͤber den Sieg der Köoͤ— nigin, diesen Abend durch die erleuchteten Straßen. Das Haus selbst stimmte mit sichtharem Antheile in

Lord Liverpools Vorschlag; und seine Bemerkung, daß

viele Lords mit der ganzen Bill unzufrieden zu seyn schienen, mag wol ihren Grund haben.

Bruͤß el d. 9. Nov. Da in unsern juͤngsten Mittheilungen (No. 100 d. 3.) von unsern Nieder⸗ laͤndischen Zeitungen Erwähnung geschehen ist, so moͤ—⸗ gen noch einige Worte uͤber dies Kapitel folgen. In dieser Ruͤcksicht existirt ein merklicher Unterschied zwi— schen den Holländischen und Belgischen Provinzen. In

den ersten hat in der Regel jede nur einigermaßen

ansehnliche Stadt eine Zeitung die ein, zwei, drei— mal wöchentlich herauskommt, mit Ausnahme der

Amsterdammer und der Staats-Zeitung, welche taäͤg— lich erscheinen, und zwar sammtlich in der Landes⸗ d. h.

in der Hollandischen Sprache. Sie beschraäͤnken sich alle (eine Einzige ausgenommen, wovon nachher mehr) auf lauter politische und kommerzielle Nachrichten, dfe nicht einmal alle von den neusten sind, particultere Ankündigungen von Geburts⸗, Heuraths⸗, und Ster— befallen, in welcher Hinsicht die Harlemmer Zeitung am reichsten versehen ist; daher haben alle diese Blaͤt—⸗ ter wenig Intereße fuͤrs Ausland, und die strengste Lensur wuͤrde keins Zeile darin zu streichen finden, ba sich deren Redakteurs, sey es aus Vorsichtigkeit oder aus Pflegma, kein Raisonnement erlauben. Das einzige Blatt, welches wie gesagt eine Ausnahme macht, ist das seit Oktober 1819 zweimal in Hollaͤn⸗ discher Sprache im Haag erscheinende Nieuws en Ad- Lertsntis-Blatt. Dies ist recht eigentlich ein Oppo— sitions- Blatt, deßen Redakteur von Belgischer Her— kunft ist, und sich oͤffentlich als ein Gegner 6

steriums bekennt; vorzuͤglich aber ist das Jusitz⸗ Mi⸗ nisterium und deßen Beamte die Zielscheibe seines feindseligen Witzes. Dies Journal ist ein Deposi⸗ torium aller Klagen gegen oͤffentliche Behörden, und in so fern darin Misbrauche und willkürliche Tha— ten denn wo werden deren nicht angetroffen? geruͤgt uns ans Taglicht gezogen werden, stiftet es vielleicht Mutzen. Schade nuͤr das oͤster Persoͤnlich— keiten, Privat- und Religionshaß deßen Wuͤrze sind; demungeachtet wird es stark gelesen.

Aurich v. 8. Nov. Die von Kadix und eres

kommenden Schiffe sollen als aus insizirten Hafen kommend angesehen und auf der Ems nicht zugelas— sen werden, wenn nicht die Abhaltung einer voll— standigen Quarantagine nachgewiesen ist. Schiffe, welche aus andern Spanischen und Portugisischen Haͤ— fen komuen, die zwischen Seteval und Allkante lie⸗ gen, sollen als verdaͤchtig 4 Tage Quarantaine halten.

Wien. Im K. K. Invalidenhau e zu Murano bei Ve⸗ nedig, starb der gemeine Soldat Chiossich, 117 Jahre

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