1820 / 107 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 05 Dec 1820 18:00:01 GMT) scan diff

fung fuͤr nuͤtzlich haͤlt; sie wird Gegenstaͤnde zur oͤf⸗ fentlichen Preis⸗Bewerbung bringen, und die Lösung der Aufgabe in Golde oder durch Denkmuͤnzen beloh⸗ nen; ste wird ihre Verhandlungen zur offentlichen Kenntnis bringen, namentlich alle Preis ⸗Aufga⸗ den, die Verhandlungen darüber, die Loösung der Auf— gaben, die Nachweisung der vertheilten Preise; sie wird Sammlungen von vorzüglichen Produktionen des In, und Auslandes, desgl. von Medaillen und Zeichnungen für Maschinen und andere Einrichtun⸗ Zen veranstalten; sie wird, so viel es ihre Mittel er⸗ sauben, die vorzuͤglichsten perivdischen und andere

Schriften, welche technische Gegenstaͤnhe behandeln,

anschaffen, oder sich Auszüge zu verschaffen suchen. Abtheilung II. Bildung des Vereines. §. 4. Der Verein hat sich zunaͤchst durch das Zusginmentreten der Unterzeichneten gebildet. Zur a. nahme in den Verein reicht der schriftliche Vor⸗ chlag zweier Mitglieder hin, und die darunter be⸗

merkte Einwilligung des Aufzunehmenden, für Ber

lin ein Beitrag von wenigstens 10 Rthlrn. fuͤr Aus—⸗ waärtige von wenigstens 6 Rthlrn. am ersten Januar

jeden Jahres zahlbar, verbunden mit der Uebersen /

dung der ersten Beitrag Zahlung.

58. 5. Jedes Mitglied des Vereines, welches Be⸗ wohner des Preuß. Staates ist, hat das Recht den Versammlungen beizuwohnen und zu stimmen, mit Ausnahme ber 5. 22 und 3 verzeichneten Faͤlle.

5. 6. Mitglieder, die ihren Wohnsitz im Aus⸗ Lande haben, bärfen den Versammlungen beiwohnen, haben aber kein Stimmrecht.

. 7. Aus den in Berlin wohnenden Mitglie⸗ dern werden durch jährliche Wahl folgende Verwal⸗ tungs⸗Abtheilungen gebildet, deren jede aus folgender Personenzahl besteht: fuͤr das Rechnungs⸗ Wesen aus 3 Personen, fur die Chemie und Physik aus 8 Personen, fuͤr die Baukunst und die schoͤnen Kuͤn te In besönderer Beziehung auf die Gewerbe aus h Per⸗ sonen, fuͤr die Mathematik und Mechanik aus 8 Per⸗ sonen, fuͤr die Manufakturen und den Handel aus 24 Personen. Der Abgang im Laufe des Jahres wlrd durch Wahl in der nächsten monatlichen Ver⸗ sammlung ersetzt. Jede dieser Abtheilungen versam— melt sich auf die Auffoderung des Vorstehers.

§. 3. Mit Ausnahme der Mittheilung allge— mein wißenschaftlicher Gegenstaͤnde bearbeitet jede Abtheilung in We chung auf den Verein nur“ das—⸗ jenige, was lhr dieser uͤberweist, und erstattet ihre Berichte, giebt ihr Gutachten nur dem Vereine.

5. 9. Die Berichte der Abtheilungen sollen neben dem Beschluße die abweichenden Meinungen einzelner Mitglieder enthalten.

§. 10. Die Nachweisung der Gegenstaͤnde, mit deren Bearbeitung sich eine Abtheilung beschaͤftigt, so wie die der Sitzungstage an welchen sie verhandelt werden, soll in dem Versammlung⸗Zimmer oͤffentlich aushangen. . .

S5. 11. Ein von dem Vereine zur Bearbeitung uͤberwiesener Gegenstand darf in der Abtheilung nur dann zur Berathung kommen, wenn wenigstens vier Mitglieder zugegen .. 3

5. 12. Jeder Abtheilung liegt die Redaktion der Korrespondenz und der Herausgabe der Verhand— lungen des Vereines bei den sie betreffenden Gegen⸗ staͤnden ob. . .

S. 13. Der Verein waͤhlt jaͤhrlich einen Borsiz⸗ zenden, zwei Stellvertreter desselben und einen Vor—

, . fuͤr jede Verwaltungs⸗-Abtheilung aus den Mit— glle

dern derselben. Abgang im Laufe des Jahres §. 7. ersetzt. Mit diesen Aemtern ist

wird wie oben keine Besoldung verbunden. 14. Der Verein waͤhlt ferner eine besoldete 23. on, welche die Rechnungen und Schreibereien esorgt und die Aufsicht uͤber Bibliothek, Samm⸗ lungen und Lokal fuͤhrt. , . öS. 156. Der Versitzende oder seine Stellvertreter und die Vorsteher sollen allen Versammlungen bei⸗

wohnen, die Debatten ordnen, die Fragen naͤch den verschiedenen, von der Versammlung geaͤußerten Mei⸗

nungen stellen, die Vorschriften des Statutes ausfuͤh—

ren und, auf deren Ausfuͤhrung haltend, diejenigen welche dagegen handeln, zur Ordnung weisen. Dem Vor— sitzenden liegt insbesondere ob, den neuen Mitglie— dern die Bescheinigung ihrer Eintragung in die Ver⸗

zeichniße des Vereines, ein Exemplar dieses Statutes,

und die Quitung des Rechnung Fuͤhrers uͤber den ersten

Beitrag zu uͤbersenden.

5. 16. Der besoldete Beamte soll allen Ver—⸗

sammlungen des Vereines und seiner Abtheilungen

beiwohnen, das Verzeichnis der Mitglieder und der Beiträge, zu welchen sie sich verpflichtet haben, fuͤhren, desgleichen das der ausgesetzten und bewillig⸗ ten Preise, das der vorhandenen Buͤcher, Zeichn un

gen, Werkzeuge, Modelle, Beschreibungen; endlich soll

er die Uebersichten der Jahres⸗Rechnungen fertigen

nungwesen, Rechnung uͤber Einnahme und Ausgabe

fuͤhren, die Nachweisungen der Ruͤckstaͤnde und des Kaßen⸗-Zustandes vorlegen, und uberhaupt die Ord⸗

nung in den Papieren der Gesellschaft erhalten. §. 17. In den Versammlungen soll der Vor siz

zende , , . die Gegenstaͤnde in folgender

Ordnung zur erathung bringen: Vorlesung des

letzten Protokolls; die eingegangenen Berichte der

Abtheilungen oder in ihnen deren Erstattung; die Korrespondenz; die neuen Gegen staͤnde.

5. 16. Wenn ein Mitglied das Wort hat, steht es auͤf und darf waͤhrend seiner Rede von Niemand

unterbrochen werden. Reden Mehre zugleich, so

bestimmt derjenige, der den Vorsitz hat, die Reihefolge worin sie reden sollen. Mengt der Redende nicht

zur Sache gehoͤrige Gegenstaͤnde in seine Rede, so

foll der Vorsitzende ihn unterbrechen, Ueber densel— ben Gegenstand soll dasselbe Mitglied wahrend der Debatte nur einmal sprechen. Wer einen Vorschlag

widerlegen. = . §. 19. Die Beschluͤße des Vereines werden in

den monatlichen Versammlungen, und in der Haupt⸗ Verfammlung gefaßt, wovon jene auf den ersten

Montag jeden Monates, diese auf dem ersten Mon⸗ tag im Jahre fallen. . §. Z. Um einen giltigen Beschluß des Vereins

zu faßen, muß der Vorschlag von einer Sitzung zur

anderen schriftlich im Versammlung- Zimmer ausge—

haͤngt worden . ferner ist die Gegenwart von 25 Mit gliedern erfoderlich, und die Uebereinstimmung von 3

der Stimmenden durch Aufheben der rechten Hand.

5. 21. Preis-Aufgaben und Preis-Vertheilungen . muͤßen in den Verwaltungs-Abtheilungen genehmigt, In Bromberg

und in 2 Versammlungen durch giltige Beschluͤße

angenommen seyn.

22. Vater und Sohne gegenseitig haben bei

Preis⸗Bewerbungen kein Stimmrecht, so wie Lehr—

Herrn in Hinsicht auf ihre Lehrlinge Auch Mitglie⸗

der, welche sich selbst um einen Preis bewerben, haben keins, und ist diesen der Zutritt zu den Dis—

ußionen uͤber eine solche Preis⸗Bewerbung oder Er⸗

theilung ganzlich untersagt.

§. 25. Vorschläge zur Aufhebung gefaßter Be sschluͤße uͤber organische Einrichtungen dürfen erst g macht werden, nachdem der fruͤhere Beschluß 3 Me

nate hindurch zur Ausfuͤhrung gekommen ist.

5§. 24. In den Verwaltung -Abtheilungen ent, . scheidet die absolute Stimmen Mehrheit fuͤr ein

Meinung.

J. 65. Die Wahlen zu den Aemtern und di der Mitglieder der Abtheilungen geschehen in der Jah

res⸗Versammlung durch absolute Stimmen⸗-Mehrhen von wenigstens 15 versammelten Mitgliedern, so de der Stimmende von dem Schreiber ein Verzeichni; In Gruͤnberg

erhaͤlt, daran dafuͤr eintraͤgt, und so das abgeänderte oder unabgeaͤnderte Verzeich⸗

der jedesmaligen Stellenbesetzung die Namen ausstreicht und andere

J

2

.

8 nis dem Vorsitzenden uͤbergiebt, der es unbesehen in ei Nachdem alle Anwesende ge— stimmt haben, wird das Resultat in derselben Siz⸗ zung ermittelt und festgestellt. II. Zutritt Fremder.

§. 26. An Wahltagen und in den Abtheilungen ist der Zutritt Fremder unzuläßig, sonst aber in der Art er⸗ laubt, daß nachdem sich der Verein zur Berathung nie— dergelaßen hat, der Fremde welcher der Sitzung bei⸗ wohnen will, dem Vorsitzenden laut nahmhaft ge⸗ macht wird, und die ersammlung ihre Einwilli— gung in der § 20 bemerkten Form giebt.

Abtheilung IV. Prei s-Bewerbung.

§. 27. Wer sich um einen von dem Vereine aus— gesetzten Preis bewirbt, oder auf eine der Gesellschaft gemachte Mittheilung den Anspruch einer Belohnung den Gegenstand genau und tur zuläßt, in einer vollstaͤndigen k 3 . ö . uläßt, in e ollstaͤndigen korrekten Zeichnun oder im Model oder in völliger Ausfuͤhrung . SF. «8. Die Gesellschaft ist befugt, noͤthig erachtet,

ein Behältnis legt.

Abtheilung

gruͤndet, ist verpflichtet,

. voollstaͤndig zu beschreib und nach Vorschrift der Abtheilung fuͤr das Rech staͤndig zu beschreiben und ihn

§. 29. Die

(Der Preis ist in Bruch⸗Groschen Kour. ausgeworfen,

Groschen. Kour.— Berl. Icheffel. 1

J. Preuß en.

In Memel. thut, hat das Recht, die Einwürfe eines Jeden zu

Tilt. Insterburg Koͤnigsberg Rastenburg Neidenburg . Elbing Danzig Konitz... Grauden z. Thorn

111 1rInnn—

5*3 22 222 a4 227 16 5 217 24. 20

16.

das Urtheil eines S , 5 2. t eil eines Sachverstaͤndigen der nicht Mitglied des Vereines ist, uͤber . . Seaͤhigkeit eines r . einzuholen.

Beschreibung, die Zeichnung der Werkzeuge, oder das Model, worauf ein Preis er— theilt worden, bleiben Eigenthum der Gesellschaft, und sie hat das Recht, den Gegenstand oͤffentlich be⸗

Durchschnittpreise des Getraides in einer A

Wattzen Roggen Gerste 1

1835 225 12.

1. 13

115

165 153 18. 1295 12.

Durch fc ĩñ̃ JI B fen.

Posen

Kempen RNawitsch.. Fraustadt

Durchfdĩ

III. Pom mern und Brandenburg.

n Stolpe

Kolberg

Stettin.

Stralsund

Brandenburg

Berlin

Kotbus.

e d n. k andsberg a. d. W.

Durchschn. 43.

IV. Schlesien.

ien. iegni *. eo Neiße. ;

1111111111111

kannt zu machen. Gegenstaͤnde worauf der Staat Patente ertheilt hat, sind nur dann - belohnungfähig,

wenn sich

der Bewerber mit dem Vereine uber die

Beschraͤnkung seines Patent⸗Rechtes geeiniget hat. §. zo. Es soll in den Versammlungen allem al

erst uͤber die Preis- Fähigkeit uͤberhaupt die Art der Belohnung gestimmt .

Abtheilung V. Strafen. S5. 31. Ein Mitglied, welche

dann uͤber

s einen Monat nach

erfolgter Erinnerung mit seinen Geld⸗Belträgen in Ruͤckstand ist, verliert sein Stimm⸗-Recht bis zur

Tilgung der vorzu

es Ruͤckstandes, so wie das Recht, lagen, oder Freinde einzuführen. Ein

Mitglie⸗

jaͤhriger Rückstand schließt, bis er getllgt worden, von dem Rechte aus, den Versamsm ungen beizuwohnen.

von den unterzeichneten Mini Theilen hiedurch genehmigt. Berlin d. 94. Okt. 1820.

*

Berlin, den 29. April 1829. . Beuth, Wagenmann, Pistor, Feilner, Gropius, Dannenberger, Tappert. .

*.

Vorstehendes Statut fuͤr den Verein zu Befor⸗ derung des Gewerb-Fleißes im Preuß. Staaten wird

Gr. v. Buͤ lo w. Min. d. Handels

uswahl

geordnet.

Monat Oktober 183280. weil so dieseiben Zahlen, als Thaler gedacht, zugl . .

Groschen. Kour. eee eee eder er ,

8

R 35er

n Glaz.

Sch weidnitz ; =.

,

; 3 312

29. 32.

** 5; 32. ĩ 2

V. Sachsen.

In Torgau

Wittenberg Merseburg

Nordhausen

e rn n. dagdeburg.

Stendal

Durch schn.

sterien in allen seinen

von Schu ckmann. Min. d. Innern

von Staͤdten des Reiches, nach Provinzen

eich den Prels des Wisye ld anzelgen. ) ö

ü = Berl. Scheel. VWaltzen Roggen Gern

wafer. ö.

2

Durchschn. VI. Westphalen.

In wee, Paderborn.

Muͤnster Dortmund

8 z 6

R 5 . VII. Rhein- Pro⸗

vinzen.

a

Wesel ! Krefeld Duͤßeldorf Elberfeld. . Simmern Wetzlar Koblenz. Kreuznach Saarbruͤck . Malmedy Aachen

Durchschn.