1820 / 118 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Im ersten Abschnitte erzählt er die Entst:hungs—⸗ Geschichte der Grafschaft Berg, welche 1390 vom Kaiser Wenzel zum einem Herzogthume erhoben wor— den. Denn zeigt er wie in der in der von Kleve, in der von Illi ahnliche Grafen⸗ Geschlechter entstanden, so ihren Besitz durch Heurath, Kauf oder Krieg vermehrten, und wie diese Graf⸗ schaften, so anfangs noch sehr durchlöchert waren und von anderen Territorien dürchschmitten, sich im— mer mehr ausruͤndeten, bis sie endlich ein . hangendes und geschloßenes Territortum bildeten.

Die Dynasten Geschlechter so lu diesen Gras⸗ schaften herrschten, waren durch Verschwaͤg erung Alle mit einander verwandt, und indem die Erbroͤchter in die befreundeten Haͤuser heuratheten, so kamen endlich diese Lander alle zusammen. Im Jahr 1511 erlosch das Geschlecht derer von Juͤlich, und mit der Erb⸗ Tochter kamen Juͤlich und Berg unn an Kleve. Hun⸗ dert Jahre späͤter erlosch auch das Geschlecht derer von Kleve (ißog) und da die Landstände nicht geur— kundet hatten, wie es mit der Erbfolge sollte gehal⸗ ten werden, auch in der letzten Zeit, unter den bloͤd— sinnigen 8 großer Zwist im regierenden Hause

ewesen: fo wurden die Lander getheilt und die Halfte am mit der Erbtochter an Brandenburg, Tie andere Haͤlfte aber mit der Erbtochter an Pfalz ⸗Neuburg.

Nachdem die Familien Streitigkeiten ausgegli⸗ chen, und jedes der beiden Häͤuser in den ruhigen Besitz der Lander gekommen, so fing man an sie in ihrem Inneren neu zu ordnen, Der große Kur—⸗ fürst so 1640 zur Regierung gekommen, ging 1660 selber nach Kleve, um die alten Streitigkeiten mit den Ständen zu endigen. In dem Haupt⸗Rezeße so er mit den Standen abschloß, ordnete er Alles aufs neue, regulirte das Schuldenwesen, stellte das In— digenat⸗Recht her, errichtete eine vollständige Regis— rung, trennte die Justiz von der Verwgltung und 6. sie in ihrer ganzen Unabhängigkeit her: „Alle zUrtheile, sie mögen fuͤr oder egen den Fiskus fal— sen, sollen ungehlndert vollzogen werden. Anch soll

die Regierung keine Sachen unter dem Vorwande,

es seyen Administrations Sachen, von der Justiz weg⸗ nehmen und vor sich ziehen“ *

Um dieselbe Zeit (1672) wurde auch in den Her— ogthuͤmern Berg und Juͤlich ein Rezeß zwischen der andeshoheit und den Landstäͤnden abgeschloßen.

aber der Pfalzgraf, Philipp Wilhelm, nicht, die per⸗ sonliche Ueberlegenheit besaß, so der große Kurfuͤrst uͤbte, auch durch Zuruͤcknehmen halber Maßregeln seinem Ansehen schadete; so wollten sich die Stande ben Rezeß nicht gefallen laßen, und die meisten ver⸗ ließen Duͤßeldorf ohne ihn zu unterschreiben. Um diese zum Unterschreiben zu noͤthigen, legte ihnen der Pfalzgraf seine Milizen in ihre adelichen Burg— Haäufer, indem er sagte, daß diese des Landes Festungen yen, so er in Vertheidigung nehmen wolle, wenn etwa plötzliche Kriegslaͤufe ausbrechen sollten. Die Milizen lebten hier auf Diskretion so lange bis 2 nach Dußeldors gegangen war nnd unterzeichnet tte. von einem Notarius publicus eine Akte aufnehmen, in dem sie erklärten, daß sie jetzt gezwungener Weife hingingen um den Rezeß zu unter— zeichnen. Diese Akte hinterlegten sie beim Frei—⸗ . von Hompesch zu Ruhrig, einem der eifrig⸗ ten Gegner des Herzogs. ö36* Der Hauptstrelt betraf immer die Steuerbewil— ligung, und das Wort „erklecklich“ so im Receße 23 Hierüber hat man nachher ungefähr Ho Jahre ang vor dem Reichshofrathe prozeßirt, und indem die Reichshofrath advokaten ihr Romisches Recht auf diese Verhaͤltniße anwandten, brachten 5 sich und die Sache in die groste Verwirrung. Der Pfaljgraf sagte, die Landstaͤnde waren seine Ministeriellen, und als solche müsten sie ihm gehorchen. Das Bewilligungsrecht

eee e * 16 F 1 2.

59 chaft Mark, ö.

erschiedene Landstaͤnde ließen aber in Koln

.

selber wären aber steuerfrei und brauchten

cker Geschichte.

ten Stände sie bereits bewilligt hatten;

Leute. Sie hingen ihre Siegel

sich und fur die

handelten vermöge eines Rechtes.

her ganz in Irthum wenn er meinte,

957 13 G. 3 M

blos eine Anmaßung; denn die Unterthanen waͤren ja i re Hintersaßen nicht, von denen sie zu bestimmen, w viel man von ihnen kollektiren jolle. Die Adelichen allo fin ewilligen.

in der Vorrede zu seiner Osnabr „Der Rechtskunde fehlte es damal̃ an den noͤthigen Kenntnißen des fruͤheren Steuer

Wesens, und deswegen gingen alle Steuerprozeße in die Quere.“

So auch hler. Die Sache ließ sich nur 9 schichtlich aufklären, und wenn man dieses that, un bie üÜürkunden nachsahe, so konnte man sich mi verstehen, wenn man uͤbrigens von beiden Seiten den guten Willen dazu mitbrachte.

Fur alle Reichs⸗Steuern, und diese wurden sen 1556 fast regelmaͤtzig erhoben, bedurfte es der Bewn ligung nicht, da die auf dem Reichstag: versamml für alle Laa des-Steuern die gewöhnlich mit den Reichs⸗-Stenmm ausgeschlagen wurden, ungefaͤhr wie jetzt die 3

sich nicht zu Moͤser sagt

lage⸗Centimen zur Prinzipal⸗Steuer bedurfte a

der Bewilligung, denn die Landsaßen waren fin Neichsgemeinden, und in keiner Weise der Landeshe

heit Hintersaßen oder zinshoͤrige Leute. , geschah auf den Landtagen, wo alle Land

Saßen ohne Ausnahme das Recht hatten zu erscheinen und nicht blos die so unter die des Herzogs gegangen waren. Da indes diese Dien Leute ohnehin verpflichtet waren bei allen wichtige Angelegenheiten in Curia domini zu erscheinen, s bestimmten diese, wann eine allgemeine Land⸗Steun statt finden solle. Sie bestimmten dieses aber Landsaßen, so echtes Grundelgenthum besaßen; sie b stimmten es

an die Ürkunden „f Anderen so sie darum gebeten.“ & eines Auftrages und nicht vermw

Der Reichs-Hofraths⸗-Advokat in Wien war de daß die fuüͤr wel che m an bew il lige, des Bewilligenden Hin tersaßen wären. Diejenigen welche die Deputirt:n ab senden sind nicht die Hintersaßen dieser Deputirten. E war ein Raͤpresentativsystem, es ruͤhrte von da Schoͤppenbarkeit her, und hatte mit den Abhangig⸗ keit⸗Verhalenißen des Lehnwesens keine Gemeinschaft. Denn in den alten Sitzen der Franken hatte er immer seine edle Natur behalten,

denn * war immer frei geblieben, und die Hufen aller Land

Saßen lagen mit gleicher Freihett und mit gleichen ;

einander.

Rechten neben (Die Fortsetzung folgt.)

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* ö. .

Wechsel⸗ und Geld ⸗Konrse.

Die Ve (

edle Dienstmannschtt

aber nicht in ihrer Eigenschaft als Dien

ttelpreis⸗

Allgemeine

Pteußischt Staats-Zeitung.

118* Stück. Berlin, Sonnabend den zosten December 1820.

IJ. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Rußisch Kaiserl. Civil, Gouverneur der Provinz Vialystok, Grafen von Wollowitsch den Rothen Adler⸗Orden zwei⸗ ter Klaße, und dem Hofrathe und Ober⸗Forstmeister von Pajon daselbst den Rothen Adler-Orden dritter Klaße zu verleihen, auch dem bei der General⸗Kontrolle angestellten Geheimen Buchhalter Schiller den Ka— rakter als Rechnungs Rath beizulegen und das des— falsige Patent Allerhöchst selbst zu vollziehen geruhet.

Im Aagchner Reg. Bez: der Kandidat der Thier-Arzenei Kunde Spurk als Thier⸗Arzt 2ter Klaße gpprobirt worden. Im Koblenzer Reg. B

ist der bisher. beim Gymnasium zu Koblenj; angestellte

Lehrer As mann zum katholischen Pfarrer zu Kunostein⸗ Engers ernannt worden. Im Mindener Reg. Bez,

ist der nach Löhne berufene Yfarr⸗-Amts⸗Kandidat Köhn, nachdem der Prediger Schmidt zu Löhne den Ruf nach Huͤllhorst abgelehnt, als Prediger in Huͤllhorst ange⸗ stellt worden. . Angekommen Seine Exzellenz, der General⸗Liente⸗ nant, Freiherr von Müäff l(l ing, von Erfurt., Der Grer⸗ HerzoglichMeglenburg⸗ Schwerinsche außerordentliche Gesanbte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, Baron von Lützow, von Ludwigslust. Ver Rußisch Kaiserl⸗ Feld. Mager Zab in ski, als Kourier von Dresden. Ab ge rerst? Ber Königlich Daͤnische außᷣerordent⸗ lich Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiser= lich Oesterreichschen Hofe Graf von Zern storff, nach

Wien.

II. Zeitung s-⸗Nachrichten.

Ausland.

Lißabon 2. Dec. Die Wahl-⸗Instruktion fuͤr die Hauptstadt ist nunmehr erschienen. Die Praͤsidenten der Kirchspiel-Versammlungen werden nach dersel⸗ ben vom Staats Rathe gewählt. Von den Kirchspiel⸗ Waäͤhlern werden unter Vorsitz des Maire, die Kreis— Waͤhler gewahlt.

Die Réegierungs⸗Junta hat ein Cirkular gi

saͤmmtliche Provinzial⸗Behoͤrden erlaßen, um mit den

Wahlen der Deputirten zu den außerordentlichen Kortes vorschreiten zu laßen; es ist demselben der buchstaͤbliche Inhalt des von den Wahlen handelnden Paragraphen der Spanischen Konstitution beigefuͤgt, jedoch init folgenden Modifikationen: .

Die Wahl eines Deputirten auf 30, ooo See⸗ len. Die Spanische Konstitution gestattet nur ei— nen Deputirten auf 70,000; und hat diese Abände⸗ rung den Zweck, die Anzahl der Deputirten auf 100

u bringen.

dio 105 1 = 9 5 Mon. Parls 105 106 730 2g * 1656 Br 3 Monat. HpC. Infer. in Br. N. en . pC. = 6 pro C. diio in Silber 86, pe 5 601

dito id. a7 4.

Redakteur Henn

Gebrugt ve Hayn.

2. er Mitte

aus Rio Janeirb / ten Million Cruzaden gehörenden

e Wahl⸗Kollegien wählen selb st, aus ih⸗ nd nach Mehrheit der Stimmen, ihren Praͤsidenten. In Spanien steht dem Rese politieo der Provinz das Recht der Präsidentur zu Die sich auf 750, 909 Fr. belgufenden, und zu der zum Bedarf fuͤr Portügall gesgud— Tratten auf Lon— don, sind nicht honorirt, sondern sormlich protestirt worden. Der Versammlung der Korte dürfen wir zum Sten Januar mit. Bestimmtheil entgegen e. Die Ronstitutions⸗-Artikel, di gᷣberseelschen rovinzen betreffend / sind nach dem, über die Wahl

.

Formen von der Junta erlaßenen Cirkulare nicht

eher anwendbar, als bis die Bewohner jener Previn⸗ zen ihren Wunsch, der Konstitution des Pertus sischen olkes beizutreten, freiwillig ausgesprochen haben. Ma dtid 7. Der. Die Gesee wzg;n Gestettung pa⸗ triotischer Gesellschaften und der dabz zu deo dachte nden Föͤrmlichkeiten, so wie das der Einfakrung der Preeß Fraiheit, haben während des Aufenthaltes St Maj.

tn Eskürial, die Sanetion des Königes erkalten.

Gestern ward das Geburtsfest Ihrer Maj. der Sni gin bei Hofe feierlich begangen. 8 Das Werk der Citateurn in für Ee zerisch erklärt, der Gelehrte, der den selken n des

Spanische uͤbersetzt, ist daher vor Gericht enen

Die Juquisitionsgüter werden wert der den Sers n se kz fei Prels verkaust. Quiroga und Riegd daden ce. kommen wieder ausgessbnt. Beide ver wenn e Adjutant Perez die Haupt Ursache ee . d. nißos gewesen. Unsere dewaffnete Mat dns Ma wird Kei't auf good Mann angege den and R dader der Bande des Morales, welche di Rade de der des an hte Oeten zu stöteh versnrdt, ve Cre mmen gen

WMWrichten Aus Vavanna zMfolge n Absegeln degrisene Rskte Delegt? die Bewodner, den

Ward der? Sadine mit Ar S3 nicht eber weglanen, dis e Rd Sg Dpfer vom 10. Matz geracht wooden Od Rdn dor Fregatte soll aus Silder Warden denden.

Paris, a0. Der Crößknand d. Sieern Der beiden Kammern der Pals vad der Den nr e men, R das Jaber ged., Geeeg mess n

Ver bdn d ddr Arti'rie Salven, daß Sr. Maj Idee Abrnrde neee.