an der entwandten Summe nur noch ohngef. 422 Rthlr, wo⸗ von 9 vielleicht noch ein Then ausmitteln wird, sobald die lebe auf diesseitigen Antrag, von Polen hie— * ausgeliefert seyn werden. — Der hiesige Inlieger Rust⸗ chinski ward in der Neujahrs-Nacht ein Qpfer seiner, hier nter dem gemeinen Manne leider heimischen Liebe zum Trunke; r kam berauscht von einem Dorfe, und erfror unterwegs. Trier. 9 Veredlung der Pferde-Zucht im hiesig:n . ezirke wirken nebst der, seit dem Sonimer 1818 zu Trier stationirten K. Gestuͤt-⸗Anstalt, deren wohlthaͤtigen Einfluß das Publikum immer dankbarer erkennt jaͤhrliche Pra mien⸗Vertheilungen, welche fuͤr Hengste und Stuten, die im Regierungs-Bezirke geboren und erzogen, nicht unter 3 und nicht über 6 Jahr alt sind, und Bewohnern des Regie⸗ rungs-Bezirks zugehdͤren, ausschließlich bestimmt sind. Bei der Preis Vertheilung am 2ten Nov. 1819 hatten von 21 konkurrirenden Pferden, gemäß dem Urtheile der Schau⸗ Kominißion, nur zwei Hengste den zweiten und dritten Preis mit 75 und 50 Rtlr. davon getragen. Dagegen ha⸗ ben bei der am 7ten Nov. d. J. stattgefundenen Preis⸗-Be⸗ werbung 26 Pferde, namlich 218 Hengste und 10 Stuten, kon kurrirt, und unter diesen sind namentlich folgenden die, durch n, . vom vorigen Jahre erhoͤheten, Preise von der dazu bestellten Schau⸗Kommißion zuerkannt worden: — 1. Der Hengst des 2 Fouxer aus Stubach, erhielt den ersten Preis von 1
2. Der Hengst des Math. Reuter aus Biers—
125 Rthlr.
100
dorf, den zweiten von . . 3. Der Hengst des Georg Muͤller aus St. Jo—
hann, den dritten von . . 75
4. Die Stute des Niꝑeol. Ziegler aus Eppel—
bvurn, den ersten Preis von . ⸗ 75
u. 5. Die Stute des Adam Marxen aus Olx,
Land-Kreises Trier, den zweiten Preis von 75 Zusammen: 475 —
Durch die im v. J. stattgefundenen Kirchen- und Haus—
Kollekten sind für Abgebrannte überhaupt, von Seiten der Be—
wohner unsres Reg. Bez. im Ganzen — 14,756 Thl. 2 Gr.
9 Pf. eingegangen. Sammiliche Beiträge der Jahre 181
6. das den 9. Juli 1818. abgebrannte Städtchen Neuerburg
elaufen sich auf 24,473 Thl. 15 Gr. 4 Pf.
In den Nachrichten aus Bromberg welche das 5. . Scuct dieser Zeltung enthält, wird auch angeführt: „Die Stadt habe die Unterhaltungs-Kosten ihrer, vor einiger Jah⸗ ren neu gegründeten Schule, durch eine Mehr-Erhebung bei der Mahl und Schlacht⸗Steuer gedeckt.“
Es wird nicht uͤberfluͤßig seyn, diese Nachricht dahin zu ergaͤnzen: daß die hiesige Stadt-Schule selt dein Jahre 187 besteht, in welchem Jahre das der Stadt kaͤuflich uberlaßene ehemalige Karmeliter⸗Kloster⸗ Gebäude mit einem Kosten⸗Auf⸗ wande von mehr als 700 Thl. aus der Kommunal“ Kaße zur Schule eingerichtet wurde; daß ven da ab zur Unter⸗ haltung dieser Schule jaͤhrlich 2000 Thl. aus der Kommunal— Kaße sloßen, und daß der, unserer Kommune bewilligte Auf⸗ chlag auf die seit dem Sept. 1620 eingeführte Mahl- und Schlacht-Steuer, nur dazu dient, die zur Bestreitung saͤmmt⸗ licher Kommunal -Beduͤrfniße seither eingezogenen direkten Kommunal-Abgaben zu vermindern, und in indirekte zu ver— wandeln. . .
Bromberg den 17. Januar 1821.
Der Magistrat.
Etwas über Flachs spann-Maschinen. Es wuͤrde bekanntiich das langwierige und kostspielige Bleichen der Leinwand und des Garnes nicht noöthig seyn, wenn die bast artige Faser des rohen Flachses auf einem an⸗ en Wege als auf dem der gewöhnlichen Thau-oder Waßer⸗ Roͤste, von der Rinde getreunt werden koͤnnte, da sich, waͤh— renb dieser Roͤstung zugleich die an sich selbst weiße Pflan⸗ en- Fafer durch den faulenden Saft der Rinde gruͤnbraun 6. eben so wuͤrde diese Pflanzen Faser, ohne den Fan— ungs⸗Prozeß, welchem sie wahrend der Roͤste mit ausgesetzt ist, saltbarer bleiben, abgesehen davon, daß ihr noch außerdem fn der Bleiche als Garn oder Leinwand ein Theil ihrer Fe— stigkeit geraubt wird. Es soll indeßen der Englaͤnder Lee in Old⸗ben bei London die Flach s⸗Bereitung wirklich schon ohne Röste betreiben, und es ware wol wuͤnschenschenswerth eini⸗ ges Nähere uͤber seine Behandlungs-Weise erfahren zu kön⸗ nen, da bekanntlich alle seither in Vorschlag gebrachte Ma⸗ schinen, wodurch das Brechen und Schwingen ohne Roͤste bewerkstelligt werden sollte, noch immer nicht die gewuͤnsch⸗ ten Resultate liefern. Die Flachs⸗Spinnerei auf aschinen macht dagegen in Hestreich schon bedeutende Fortschritte, und es befinden sich in dem Kabinette der Wiener politech⸗ nischen Schule schon vortreffliche Muster von solchem Ma⸗ schinen⸗ Garn und Zwirn sowoi aus Flachs als aus Werrig, nicht etwa als bloße Proben der Möglichkeit solcher Produk— tjonen, sondern als Erzeugniße von vier, schon in bedeuten— der Thatigkelt befindlichen Fabriken. Diese Garne werden von den Fabrikanten 1 nach der verschiedenen Einrichtung
ihrer Maschinen, theils nach Nummern, welche die Tau— sende der Ellen aus einen Pfunde, theils nach Nummern,
Gedruckt bei Hayn.
welche die Uebergaͤnge anzeigen, sortirt. Es wuͤrde aß Faden auf solchen Maschinen bis zur höchsten Fein sponnen, und dabei die noch seit 18610 immer ungeloͤß bene Preis⸗Aufgabe des damaligen Franzoͤsischen Kais reicht werden knnen „wenn“, wie in seinem schaͤtzbaren Werke , Darstelfun des Fabri Gewerb⸗Wesens in Oestr. Kaiser⸗Staate“ sagt zuvor nn Sachen, welche wesentlich nothwendig, und bisher nog uuf einen hohen Grad gebracht worden sind, erfunda
den, namlich 2. die Flachs-Fasern in erfoderlicher
tat und mit geringen Kosten in ihre feinsten Haart zertheilen und b. ein im Waßer unveraͤnderliches u leichtes Material, woraus die Spulen zu verfertigen so daß eine Spule nur einige Grän woͤge. Hat m ein solches Material entdeckt, so müßen die Spulen in hältniße des zu erzeugenden Garnes verfertigt werden, zwar desto kleiner seyn, je seiner gesponnen wird. D bei dieser Art von Spinnerei der Faden seine Spule, dem auf selbiger allmälig aufgesponnene Garne muß, und die Spule durch die fortwährende Aufnahr Garnes auch immer mehr an Gewicht zunimmt, so mn endlich reißen, und dieß ist es, wodurch das Fein! S ungemein erschwert wird. Je mehr man die zwei ob geführten Hinderniße vermindern wird, je hoͤher wir die Flachs Spinnerei auf den gegenwartig bestehenden schinen bringen können. Ein Haupt⸗-Hindernis aber, ches dem Ganzfeinspinnen auf Maschinen mit E im Wege it imd gar nlcht gehoben werden kann, ungleiche Gang der Spulen, welcher durch das zunest Gewicht derselben bewirkt wird. Hiedurch entstehen gen die das Reißen des Faden verursachen. Dies len nur durch eine großere Reibung der Spulen wech wodurch ihnen ein gleichfoͤrmigerer Gang gegeben wuͤrn aber jede Reibung an der Spule das Gewicht noch meh und es mathematischer Grundsatz ist, daß my vermehrter Last nicht an Kraft gewinnen kann, so m Faden staͤrker oder groͤber seyn, um die Spule, mit durch die Reibung vermehrten Gewichte zu tragen.“ Franzoͤsischen Prels-Aufgabe wurde eine Feinheit des C zur Bedingung gesetzt, welche durch die Haus-Spinnere erreichbar ist, oder doch nur in so geringer Quantität solches Garn als Seltenheit oder als höͤchstes Kunst⸗ angesehen werden mußte. Die Aufgabe ist also eige ein Garn von solcher Feinheit auf Maschinen zu sp welches der Haus-Spinnerei in größerer Menge und; drigen Preisen zu liefern unerreichbar ist, und Hierin li gentlich der Vortheil der Maschinen-Spinnerei. D setzt bekannten Flachsspinn die Franzoͤsische Preis⸗Aufgabe nicht loͤsen.
. .
Wechsel⸗ und Geld⸗Kourse. Hamburg, 19. Jan. Amsterdam kurze S. à 10
Cent 2 Mon. à 105 pC. mit. beßer gut zu laßen . = 9 k. S. 37 Schill. 9 Den. 2 Mon. 37 Schill. 5 Den. , wartung der Engl. Briefe wenig gemacht. Paris 2 à 26. Schill. Held. — Bordeaux 2 Mon. à 2653 Sch Breslau 6 Wochen a i Schill. 2 Mon. zum not. zu laßen. — Prag in effectiv 6 Woch. 1443 pC. — burg 6 Wochen à 1443 pCt. 2 Mon. zum begehrt. Frankfurt 6 Wochen à 1453 pCt. Papier, Briefe und Geld. St. Petersburg 2 Mo Schill. 3 Mon. koursmaßig zu laßen. ELoulsd or à 11 Mrk. 5; Schill. zu haben. — Hi sche Dukaten, neue fehlen; nominel 3 8e pC. — C marco à 1043 Schill. zu haben. — Daͤnisch Grob 1243 pC't. — Hamb. Grob Kour. 12355 pCt. — Fein 27 Mrk. 117 Schill,. — Silber in Sorten 13 Lth. 2 14 Lth. 9 Gr. 2 Mrk. nn Schill. begehrt. — Preh Muͤnze 6 7 Mk. 3 Schill. zu laßen. ö Daͤnische Anleihe, erste Abth. à 6 pCt. Zinsen g pCt. desgl. 4 5 pC. giz. 82 pC. zweite Abth. à 5 pC. I einiger ÜUmsatz. — Norwegische Anleihe à 5 pt. à Jh Briefe, 757 gemacht. — Desterr. Anl. das Loos v. 100 fl. 111 fi. per kontant gemacht. 1098. 110 fl. pr. Feb
haben und zu laßen.
*
Königliche Schauspiele.
Dinstag, 23. Jan. Der Kaufmann von Venedig, Schl in 5 Abtheilungen, nach Shakespeare, von Schlegel. Mittwoch, 4. Jan. Auf Begehren: Alceste, große Opt Ballets in 3 Ahtheilungen, von Gluck. Billets zu den Logen, dem Parquet und dem Parterre, in dem Billet⸗Verkauf⸗Bureau, Letzte⸗Straße No. 11, zu fol
Preisen zu haben: einer Loge des Königl. Ranges 1 Nthlr.
Ein Platz in werden Billetz verkauft, welch
und so weiter. Zu dieser Vorstellun Othello, beren sind Freitag d
Freilag bezeichnet sind. Die zu der Hper: auften, mit Mittwoch bezeichneten Billets, welchem Tage diese Oper gegeben wird, Billets, werden ehenfalls mit
Janugr giltig, an zu Othello noch zu kaufenden woch vezeichnet seyn. .
Hr. Stephan von
Mitg
Maschinen werden dahes Be J . 8 ler kuͤnftigen Behandlung des gesammten Staa ts⸗Schul⸗
Itaats-Papiere neben den bestehenden regelmäßigen halb—
schen Zins-Zahlungen und gesetzlicher Tilgung (zu welcher nannten nach der Allerhöchsten Verordnung vom 17. Jan.
notirten:
in 2 M Nachdem Ich den Mir vorgelegten Plan einer Prämien-Verthei—
DSHundert Thaler vertheilt.
Redakteur h
Allgemeine
reußtsche Staats-Zeitung.
11K Stück. Berlin, Donnerstag den zgösten Januar 1821.
1. Amtliche Rachrichten.
Kronik des Tages.
he. Majestät der König haben den Geheimen Aber, th Karl Friedrich Schinkel, zum Profeßor der Baukunst liede des Senates der Akademie der Kuͤnste, wie deu Bildhauer Friedrich Tieck, zum Profetzor der Bild⸗ kunst und zum Mitgliede des Senates der Akademie der „ zu ernennen, und die deshalb ausgefertigten Patente oͤchtselbst zu vollziehen geruhet. .
he. Majestaͤt der König haben den Kur-Heßischen Hof— ind zeitherigen Profeßor auf der Universität zu Mar— Dr. Schweikart, zum ordentlichen Profeßor der Rechts— schaft an der Universität in Königsberg zu ernennen J.
. e g nn nee, mm, , 9 Vertheilung von Prämien auf 30 Millionen Thaler in Staats⸗Schuld⸗Scheinen. rBefoͤrderung des Umlaufes der Staats⸗Schuld⸗Scheine, Betrag durch die Verordnung vom 17. Jan. d. J. we⸗
eseus festgesetzt worden ist, und um den Besitzern die⸗
No. 2. Seite 11. §. V. der Gesetz⸗ Sammlung vom 1820. fuͤr immer Ein Prozent jahrlich baar von der Hoͤhe des Schuld-Kapitals bestimmt ist), auch die ht auf ansehnlichen Gewinn zu eroͤffnen, ist eine Praͤ⸗ Vertheilung auf 36 Millionen Thaler Staats- Schuld⸗ ne durch die nachstehende Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre
J. d. M. genehmigt worden:
lung auf Staats⸗Schuldscheine mittels Meiner an Sie heute erlaße⸗ nen Ordre genehmigt habe, so beauftrage Ich Sie hiemit zur Ausführung des selben. Die weiteren Geschäfte, wohin besonders die Ausführung der Prämien-Scheine und die Verwaltung des Prämien-Fonds in Gemasheit des Planes gehören wird, müßen ihres Umfanges wegen von einer besonderen Kommißion bearbeitet werden, welche unter Ihrem Vorsitze aus dem
Geheimen Justizrathe Schmucker,
Seehandlungs⸗Direktor Kayser und
Rechnungsrathe Wollny bestehen soll, und wozu auch Einer von den unternehmern zugezo— gen werden kann. Berlin, den 7. August 1620.
(gez. ) Friedrich 28 ilhelm. An den Wirkl. Geheimen Ober⸗Finanzrath und Präsidenten Rother.
Es werden Zo, ooo, ooo Thaler, geschrieben Dreißig fllionen Thaler, in 300, 000 Staats-Schuldscheinen
Diese Staats-Schuldscheine werden theils aus den in 1 Staats⸗-Kaßen befindlichen, theils durch Ankauf von Besitzern solcher Staats⸗-Papiere. beschafft. Daß solche umtlich unter der im Etat vom 97. Jan. d. J. (Gesetz⸗ mnlung Nr. 2. S. 17.) angegebenen Summe der konso—⸗ irten Staats- Schuld begriffen sind, wird durch das nach— ende Attest der Königlichen Hauptverwaltung der Staats— hulden bekundet:
Al seiten der unterzeichneten Hauptverwaltüng der Staatsschulden wird hiemit, auf Verlangen, attestiret, daß diejenigen Dreißig Miltionen Thaler Kourant Staats-Schuldscheine, auf weiche nach Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 7. August d. J. Pramien vertheilt werden sollen, zu den im Etat vom 47. Jan?
deieses Jahres, Gesetz Sammlung von 1820: Seite 17. spezinizirten SEStaats Schulden gehören, über deren Betrag hinaus nach dem Ge—
setze von eben diesem Tage 5. 11. und nach dem von uns geleiste⸗ ten Eide keine neue Staats-Schu!ld kontrahirt werden darf /
*
namenttich aber einen Theil der 119,000 oo Rthlr. Staats- Schuld—
Scheine bilden, welche unter Tit. J. Lit: . des erwähnten Etat aufgeführt stehen. Berlin, den 12. August 1820.
(L. S.) Königl. Preuß. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. gez) Rother. v. d. Sch u len bur g. v. Schütze. Beelitz D. Schickt er.
3) Dreimalhundert Tausend Pram ien⸗Sche ine in fortlaufenden Nummern von 1 bis 300, ooo werden nach dem nachstehendend abgedruckten Inhalt:
C) Praäaͤmien⸗ Schein No......
zu dem dazu gehoͤrlgen Staats- Schuld-Scheine über 100 Rthlr. Preuß. Kourant.
No. 1. Hi,
Inhaber dieses erhält in Gemäsheit der Bekanntmachung vom 24. August 1820. und des darselben beigefügten Planes die auf die obi⸗ ge Prämien⸗Schein⸗ Nummer in den desfalsigen zehn hall jährigen Ziehungen fallende Prämie, und zwar, wenn diese Ein Hundert Dreißig Rthlr. und darüber beträgt, gegen Zurück⸗ gabe dieses Prämien: und des dazu gehörigen Staats-Schuld⸗ Sch eines, so wie des laufenden und der darauf folgenden Zin⸗ Koupons, wenn solche aber niedriger ist, gegen bloße Rückgabe des Prämien⸗Scheines und gleichzeitige Borzeigung des dazu gehörigen Staats⸗Schuld⸗Scheines, z wei Monat nach dem Schluße der betreffenden Ziehung bei der Prämien-Vertheilungs-Kaße im hiesigen Seehandlungs⸗Gebaude, in Preuß. Kourant, die Kblnische Mark fein zu Vierzehn Thalern gerechnet, baar ausgezahlt.
Wer die Prämie binnen Einem Jahre vom Anfange der ber treffenden Ziehung nicht erhoben hat, geht solcher nach dem F. 11. der obigen Bekanntmachung verlustig.
Berlin, den 2ten Januar 18921.
(L. S.) Koͤnigl. Preuß. Immediat⸗Kommißion zur Vertheilung von Praͤmien auf Staats⸗Schuld⸗Scheine. .
ausgefertigt, und jedem Praͤmien⸗Scheine ein Staats⸗Schuld⸗
Schein von Einhundert Thalern Preuß. J, 1 den Zin s-Koupens laufend vom asten Januar 1821 ab, beigefuͤgt. Jeder Praͤmien-Schein enthält die Nummer und Litker des dazu gehoͤrigen Staats-Schuldscheines, ohne wel⸗ chen letzteren der Praͤmien-Schein bei der Erhebung der darauf gefallenen Praͤmie ungiltig ist. .
4) Als Haupt⸗Unternehmer fuͤr den Verkauf sind die Hand⸗ lungshaäͤuser . . = . M. A. Rothschild u. Soͤhne in Frankfurt a. M. und Gebruͤder Sch ickler in Berlin
eingetreten. ö 2. Dlesen und mehren andern Handlungshäusern werden die Praäͤmien⸗Scheine mit den Staats⸗Schuldscheinen gegen den Preis von Einhundert Thalern prs Stuͤck, zahlbar am 1. Januar 18921. zum Verkauf uͤberlaßen.
5) Die Praͤmien-Scheine werden unterm 2. Januar 1821 ausgefertiget, und vom 1. Februar 1921 ab, mit den dazu geb en Staats-Schuldscheinen und deren Koupons aus— gegeben. .
Auch bleibt es den Unternehmern uͤberlaßen, die zu den Praͤmien⸗Scheinen gehdͤrigen Stgats-Schuldscheine ohne Koupons, bei der Praͤmien-Verthellungskaße zu depo— niren,in welchem Falle dieses auf der Ruͤckseite des Prä— mien-Scheines durch einen besonderen Stempel bescheinigt
werden und gegen deßen Vorzeigung und Loͤschung der Be⸗ scheinigung, die Aushändigung der deponirten Staats
Schuldscheine zu jeder beliebigen Zeit geschehen wird.
6) Von den Staats-Schuldscheinen werden die halbjaäͤhrig faͤllig werdenden Zinsen nach dem Zinsfuße von Vier Pro— zent unverkuͤrzt, jo wie bisher bei allen Staats⸗Schuldschei⸗ nen, bei der Staats-Schulden-Tilgungskaße in Berlin, so wie quch bei jeder Königlichen Kaße in saͤmmtlichen Pro— vinzen gezahlt werden. .
*