Im großen weißen Saale des Koͤnigl. Schloßes war ein kleines Theater errichtet, und nach Angabe unsers vor⸗ trefflichen Architekten Schinkel, welcher uberhaupt bei Grup— pärung der Bilder und Anordnung der Dekorationen sehr thätig mitgewirkt, mit einer zierlichen in orientalischem Ge⸗ schmacke gemalten Drapperie, vom übrigen Raume des Saales abgeschloßen. Zu jedem lebenden Bilde waren nach Moͤg⸗ lichkeit paßende Dekorationen aufs estellt, um den Hintergrund so maͤlerisch als moglich zu fuͤllen.
Dle Beleuchtung war höͤchst effektvoll angebracht und be— wirkte in der That bei manchem Bilde einen magischen Ein— druck. Von jeder erzählenden Romanze waren mehre Haupt— Momente zu diesen Bildern ausgewählt, und das kuͤnstlerisch , so wi
ᷣ ische, so wie die Grazie in den Stellungen und die Vortrefflichkeit der Gruppen gereichte eben sowol den An⸗
ordnern derselben, als auch den darstellenden Personen zum groͤßten Ruhme. Während der zu einer jeden Erzählung ge— hörenden Bilder wurden die erklarenden Romanzen, von dem Koͤnigl. Bibliothekar Herrn Dr. Spiker sehr trefflich gedich⸗ tet, durch mehre der Koͤniglichen Sänger und Sängerinnen von der Koͤniglichen Kapelle, unter der Direktion des Kenig— lichen ersten Kapellmelsters und General-⸗Mustk-Direktors Hrn. Spontini begleitet, vorgetragen, und gewaͤhrten zugleich dem Auge und Ohre den schoͤnsten Genuß.
Der prächtige Festinarsch so wie die saͤmmtliche Sing— und Tanz Mußk waren von Hrn. 24. Spontini und zwar zum Theile neu dazu komponirt.
Als ganz ausgezeichnet nennen wir hier die Romanze der Peri und der Nurmahal im Rosen-Feste. Eines ahnlichen Eindruckes wie den, welchen die Bilder dis Paradieses mit der Peri und dem Engel in der geoͤffneten Pforte tehend, so wie des Ghebern, welcher sich in die Flammen stuͤrzt, wahrend seine Geliebte Hinda den Tod in den Wellen sucht, her vor⸗ gebracht haben, erinnern wir uns nie, und ohne Uebertreibung duͤrfen wir sagen, daß sie allgemein tiefe Ruͤhrung bewirkten.
Als schönster Kontrast zu dem Erhabenen und Ernsten zeigte sich am Schluße dieser Bilder das bewegliche Bild (wir wollen es nicht Pantomime nennen) des Rosen-Festes von Kascheimir, welches sich eben so sehr durch Lieblichkeit und Glanz als durch Grazie auszeichnete.
Die Kaiserl. und Königl. Prinzlichen Herrschaften und ubrigen Theilnehmer des großen Maskenzuges, versammelten sich in den Zimmern Friedrich des Ersten, und der schoͤn ge⸗ ordnete Zug begann von da aus, sich in Bewegung zu Jetzen. — Ausgesuͤchter Geschmack und wahrhaft orientalische Pracht zeichneten das Kostuͤme des Aurenzgeb und der Lalla Rükh vorzuͤglich aus, welche beide auf goldenen Palankinen getra— gen, von Gold und Edelsteinen strahlten. Das moöͤglichst rich— rige Kostuͤme, der Geschmack und die Pracht aller Anzuͤge der Höochsten und uͤbrigen Theilnehmer ist nicht genug zu lo— ben. Als der Zug in dem weißen Saale angekommen war, setzten sich die Hoͤchsten und Hohen Herrschaften, nach einem feierlichen Umzuge im Saale, dem errichteten Theater gegen⸗ Über, auf rothe gold-besetzte Polster und sahen der bildlichen Darstellung der verschiedenen Romanzen zu.
ach beendigter Darstellung der lebenden Bilder, ver— einigten sich die verschiedenen tanzenden Personen zu einem, durch den Balletmeister Telle sehr wohl geordneten Tanze, welcher diesen Masken-Zug in sich abschloß. Hierauf begann der allgemeine Tanz der uͤbrigen anwesenden Gaste, und ver— laͤngerte sich auf froͤhliche Welse bis gegen 5 Uhr des Mor— gens. —
Aachen. Lebhaftigkeit zu, des Verkehres mit und gegenwaͤrtig von dorther sowol als aus dem und aus Italien wieder Bestellungen einlaufen. Die Teder Fabriken und Eisen⸗-Huͤtten gehen ziemlich gut.
Breslau. Der zu Konradswaldau verstorbne Pastor Höoͤfer, hat der Schweidnitzer Prediger⸗-Witwen-Kaße 200 Nthl. vermacht, und die Schulen zu Konradswaldau und In— gramsdorf zu Erben seines Nachlaßes eingesetzt.“
Koblenz. Der Königl. Justiz- Senat, der bisher in Ehrenbreitstein seinen Sitz hatte, ist seit Anfang dieses Jah⸗ res in das hiesige Königl. Schloß verlegt worden. Beson⸗ ders vortheithaft fuͤr unsre Stadt wird es seyn, daß von den aus den Niederlanden durch die westlichen Provin sen nach Teutschland gehenden Ledern, statt des bisherigen Durchfuhr⸗
Der Gang einlger Tuchfabriken nimmt an da die so lange anhaltend gewesene Stockung der Levante einigermaßen nachgelaßen hat Norden
Zolles von 9 Thlu. fuͤr den Centner, kuͤnftig nur 1 Thl. erho⸗
den werden soll. — Auf die Nachricht, daß im Kleveschen
der Aegyptische Roggen, oder die Perlgerste, in Koͤrnern zwar sehr ergiebig (es war auf ungedüuͤngtem Boden fast das 30. Korn gewonnen) gewesen, dennoch aber zum Mahlen und Bak⸗ ken nicht recht tauglich befunden worden seyn soll, wird die hiestge Regierung nicht nur hierin die genausten Unter suchun⸗ gen veranlaßen, sondern auch zu Jahre jedem Landrathe einen Scheffel Saamen zu Proben in offenem Felde uͤbersenden, und seiner Zeit davon Bericht geben.
Die hlesige Zeitung (Konfluentla) No. 155 macht die Kreditoren, welche sich zur Sicherheit ihrer Zah— lung an dem Verfall⸗Tage von ihren Schuldnern die Klau⸗ se in dex Anleihe-Akte ausbedungen haben, nach deßen frucht⸗ osen Ablauf die ihnen verpfaͤndeten Guͤter durch einen von ihnen dazu ernannten Notar unter den ihnen beliebigen Be⸗
dingnißen zu verkaufen, auf das unterm igten Juli 1820 am
m
Appellations⸗Hofe zu Köln erlaßene Urtheil aufmerkse
durch die in Kraft jener Klausel geschehenen Verkäufe an
tig gegen die vorhin durch den Appellations- Hof zu aufgestellten Präjudizien erklaͤrt, und die richterliche
gung dazu erfodert wird, um solche in dem durch die verordneten Gange zu veräußern. Die Einrüͤckung Zeitung ist alfo eine Warnung an derlei gesicherte Ken um in Folge der ihnen von dem Schuldner zugesta Gewalt die ihnen verpfändeten Guter ohne vorherg richterliche Ermächtigung nicht zu verkaufen, und sih die Nachthelle zu sichern, die aus einem solchen wied lich erkannten Verkaufe entstehen. Zwar, wenn der ner damit einstimmt, kann der Glaͤubiger derlei Folg! gehen, dadurch daß er ihn dem Verkaufe beizieht, und den Kontrakt unterzeichnen läßt. Indeßen mag es! von einigem Intereße seyn, das, was in alteren Zeite
halb uͤblich war, mit dem Juͤngeren kurz zu vergleich
Bis zum Einbruche der Franzosen, und der dan
folgten Staats⸗Umwalzung, konnte auf dem linken Rhe wie auf dem rechten, sich Niemand in seiner eigen che Recht sprechen, Recht nehmen, und kein Glaͤubiger
Schuldner bei nicht zur festgefetzten Zeit geleisteter trotz aller deshalb getroffenen Festsetzungen ohne rich
Dazwischenkunft auf die ihm verschriebenen Guter ausp
laßen. Dieser Grundsatz, entlehnt aus den Satzung Allgemeinen Land- Friedens, war allenthalben ant und in die Gerichts- Ordnungen uͤbergangen. Seh Zeitpunkte der mit Frankreich geschehenen Vereinigh linken Rhein-Seite schienen sich diese Ansichten bes⸗ Appell-Hoͤfen, zufolge der von ihnen ergangen theile geaͤndert zu haben. Man glaubte es mit du meinen Rechts-Prlnzipien mehr uͤbereinstimmend, wie es bei Abschließung eines Vertrages von den henten abhange, sich wechselseltig über die Bedingniße einigen, eben so beiden Theilen daraus ein Recht zu Festhaltung erwachse, daß also, wenn der Schuldn Gläubiger in der uber ein Geld-Anlehn abgeschloßenen im Falle der Nichtzahlung zu der bestimmten Befugnis zur Auspfandung, zum Verkaufe der ihm v Guͤter ohne richterliche Dazwischenkunft zugestanden, d auch in dem eintretenden Falle, zu solcher vorschren koͤnnen befugt sey. Diese Jurisprudenz ist aber von da gen Appellations⸗-Hofe zu Koln nicht gebilligt word dem Archive fuͤr das Civil- und Kriminal-Recht der Preuß. Rhein Provinzen (2r Band 28 Heft ite Abt, 56.) liest man ein Urtheil vom 19ten Juli 1820, worn Verkäufe fuͤr ungiltig erklärt, welche ohne Ermaͤchtigmn Kompetenten-Gerichtes und gegen den Einspruch des ners in Kraft jener Klausel geschehen sind. Es schenn allgemeinen Intereße zu entsprechen, daß ein Schuldn.
eine Vermoͤgens-Verlegenheit harte Bedingniße abgel
nicht so leichtfertig umgestuͤrtzt werde; ob aber diese Prudenz auch dem allgemeinen Intereße, den Privat so viel moͤglich zu erleichtern, zusage, laßt sich ben Belderlei Intereßen sind nur in der Gesetzgꝛbung v wo dem Auspfäaͤndungs⸗-⸗Prozeße zwar ein langsamer, ab rer Gang vorgezeichnet ist. Hier blelben dem Sc Zeitraume, auf Mittel zu seiner Rettung zu denken,
wird nicht sobald ein Steuerpflichtiger aus der Za Steuerpflichtigen gestrichen; und der Glaͤubiger ist kei lung zu verwenden. Der sichere Gang, welchen der A dungs-Prozeß nimmt, verbürgt ihm den Erfolg. A linken Rhein-Ufer aber ist der Ausfaͤndungs-Prozeß! vielen Formalitäten verknuͤpft, die mindeste Vernachl zieht die Nichtigkeit des ganzen Herganges mit den aufgelaufenen Kosten nach sich, und der Glaͤubiger s gezwungen wieder von vorn anzufangen. So lan hierin zu Gunsten der Glaͤubiger keine Abaͤnderung sen wird, welche deren Intereße befriedigt, ist das ö
die Mittel, den Privat-Kredit zu erleichtern, noch m theilhaft entschieben, und vielleicht duͤrfte nun manch mann dahin gefuͤhrt werden, sich das benoͤthigte G Ausstellung von Wechseln zu erborgen; eine Man welche, ungeachtet die Zwang-Mittel bei nicht erfolg lung an dem Verfall-Tage nicht ohne gerichtliches Er statthaben, ihn doch auf den Abweg leiten kann, seine den leichtsinnig ju vermehren, und wobei sich noch Gläubiger gegen zu besorgende Nachtheile zu decken n ne Magsnahme die manchem Landmanne der Rhein! den nicht fremd ist, seiner sorgfäͤltigen Wirthschaft a wie seinem Vermögen drohend blelbt. Noch gefährli drohet seinem ganzen Haus-Zustande die Maasregegel, cher mancher Glaäͤubiger sich veranlaßt sieht, um den ren Folgen des wit so vielen Formalitäten verbund zwungenen Verkaufes zu entgehen, daß er sich naͤmlich . die Guͤter mit dem Wieder⸗Kauf⸗Rechte w aͤßt. . 164 Lodersleben. In der Nacht vom 18. bis zun M. wnrden 8 alte Mutter⸗Schaafe in der Domainn ferei zu Sittichen bach mittels gewaltsamen Einbruch tet, abgezogen und mit Beraubung. der Felle im St ruͤck gelaßen. Den Thatern scheint nicht sowol an? len, als vielmehr daran gelegen gewesen zu seyn, en der Rache und Bosheit zu veruͤben.
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fahr ausgesetzt, Kosten fruchtlos zur Erhaltung sein
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13ten Stucke der Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung,
vom 3osten J
rfurt. Der hiesige Magistrat und die Stadt ⸗-Ver⸗ n haben dem Regierungs- und Schulrathe Hahn, zum se der dankbaren Anerkennung seiner ausgezeichneten hungen um die zweckmaͤßige wißenschaftliche Ausbildung igend und der Zoͤglinge fuͤr den Lehrstand, und seines ffers bei Gruͤndung der im vorigen Jahre hier er— beiden Lehranstalten das neue evangelische Gym⸗ und das Schullehrer-Seminarium — das Diplom s Ehren⸗Buͤrgerrecht der Stadt ertheilt. ührend der theuren nahrungslosen Jahre 1818 und röffnete der Kaufmann Fritsche zu Gefell, den Armen Voigtlaͤndischen Enklaven, durch Einsammeln des auf zhen des Thuͤringer Gebirges vorfindlichen Islaͤndischen s, eine Nahrungs-Quelle, und es lag bei diesem Un— nen nicht sowol kaufmaͤnnische Spekulation als viel⸗ hahre menschenfreundliche Absicht zum Grunde, indem saͤndische Moos in hiesiger Gegend kein sonderlich gang⸗ ürtikel ist, sondern nur nach und nach an Apotheker t werden kann. Nach neueren Ausmittelungen⸗ hat tsche auch wirklich 18 armen Familien mit 8q4 Perso⸗ e ohne sein Unternehmen dem groͤßten Elende ausge⸗ wesen waͤren, in jenen Jahren Ünterhalt verschafft. hlberstadt. Obgleich die hiesige Hagel⸗Schaden⸗ erungs-Anstalt erst Mitte März beo bekannt gemacht so haben sich doch noch in demselben att 369 bei⸗ „Mitglieder gefunden, welche zusammen die Summe 5, qoo Rthlr. 14 Gr. versichern ließen. Da diese Sum⸗ den Anfang zureicht, so besteht also die Gesellschaft, ht fernerem Beitritte entgegen. Uebrigens hat im O. ein einziger Theilnehmer einen Theil seiner Feldfruͤchte agel verloren, und find, zu Deckung dieses Schadens Pf. von jedem versicherten Hundert auszuschreiben
Fnigsberg i. Pr. Die Zahl der im hiesigen Bezirke
J. stattgehabten Feuers⸗-Bruͤnste beläuft sich auf 37.
zur Asse⸗
jtal⸗Betrag, mit welchem sammtliche Gebaͤude ꝛ der
aufgenommen, schließt auf 9,678 52 Rthlr. ab; der Summe, welcher von den Intereßenten zur Dek er Feuer-Schaͤden aufzubringen ist betragt 6931 Rthl. 6 Pf. Von der Total⸗-Assekurations⸗ Summe der binirten Departements als Soeietaäͤt ist dagegen der g mit 6 Pfennigen pro Thaler berechnet und aus— ben. en 18ten t, ihrer Köͤnigs-Krone. sellschaft, Konsistorialrath Dr. r hre gestorbenen Mitglieder Gräfe und Sche ffner. eroͤrterte der Konsistorialrath Kähler die Frage Preußen geworden, was es ist.“ Direktor Neu— las hierauf uͤber den Geist der teutschen Sprache, der Medizinalrath Burdach, den Chef⸗Praͤsidenten ann als Protektor, und den Superintenden en Hahn, en den Geh. Archirarius Faber als neue Mitglieder machte, und im Nam hon 50 Dukaten aussetzte auf die beste atische Unt ersuchung der teutschen Beiwoͤr— Das Aus- und Inland (nur die eignen Mitglieder oͤnnen an der Preiswerbung theilnehmen, und haben Höhandlungen vor dem 1sten Dec. 1622, unter den be⸗ d. an den Direktor Dr. Struve hieselbst en. ch die Universitaͤt versammelte sich zur Feier des Ta, d Profeßor Eobeck sprach eine gedachte Rede „über ssterlen der Alten“ nach deren Schluße an 6 hiesige enbe der Preis fuͤr eingereichte Abhandlungen vertheilt Fuͤr das Militair war an diesem Tage feierlicher öenst, große Parade, und ein zahlreich besetztes Mit⸗ beim kömmandirenden General von Borstel. Den Tag beschloß ein glaͤnzender Ball im teutschen wozu Gaͤste von allen Standen * waren. erfeburg. — Die im v. M,. gehaltene Naumbur⸗ ntermeße war besonders dem Absatzze von mittlen und en Woll⸗Waaren, Leinwanden und Ledern recht guͤnstig. allen Flecken und Doͤrfern des hiesigen Regierungs⸗ s, durch welchen eine Straße fuͤhrt, sind jetzt Tafeln ngt worden, auf welchen der Name des Ortes, der
feierte die hiesige teutsche Ge— Gewohnheit gemaͤß, das Fest der Preus— Zunachst gedachte der Präͤsident Wala, der im verfloße—
Januar
und das Landwehr⸗Regiment, zu welchem derselbe ge⸗ Mgegeben sind.
en der Gesellschaft zugleich einen „h ist o ri sch⸗
anuar 1821.
Die hiesige Feuer-FSozietaͤt des Koͤniglichen Preus⸗ sischen Herzogthumes Sachsen hat in dem Halbjahre von Ostern bis Michaelis 1620 fuͤr 47 stattgefundene Brand⸗ Ungluͤcks⸗Fälle, inkl. der Verwaltungs⸗Kosten, 15,18 Thl. 1 Gr. 6 Pf. zu verausgaben gehabt, und dazu vom undert des Versicherungswerthes 2 Gr. ausgeschrieben. Die Summe des versicherten Eigenthumes betrug — 51,454,309 Thl., wo⸗ von 6, 7,400 Thl. auf den jetzt Preußischen Antheil der Ober⸗Lausitz kommen.
Muͤhlhausen. Ein weit verbreitetes Gerede hatte glauben gemacht, daß ein mit mit den Schutzblattern geimpf⸗ tes Kind in Annaberg, zur Gemeinde Effelder gehoͤrig, die natuͤrlichen Blattern dennoch bekommen habe. Eine deshalb, auf Veranlaßung des Landrathes Hr. v. Hagen angestellte genaue aͤrztliche Untersuchung hat iudeßen ausgemittelt, daß es die sogenannten Windpocken waren, und also gegen die so wohlthaͤtige Schutzblatter⸗Impfung durch diesen Vorfall durch⸗ aus nichts bewiesen werde.
Muͤnster. Im vormaligen Kloster Kentrop bei Hamm ist eine Taubstummen⸗-A1Anstalt fuͤr die Provinz Westphalen errichtet, uud D. Weidner als deren Vorstand angestellt; in den Regierungs-Bezirken Muͤnster, Arnsberg und Minden befanden sich im J. 16818., zusammen 425 Taubstumme, wor⸗ unter go zwischen 8 und 15 Jahren, also des Unterrichtes noch faͤhig. — Im Reklinghauser Kreise sind die neu angelegten Obst⸗Baumschulen im besteVn Fortgange. Die Gemeinen Herwert, Datteln, Ahsen, Altschermbeck, Holsterhausen, Hor⸗ neburg, Reklinghausen und Westerholt haben sich hierin vor— zuͤglich ausgezeichnet. Moͤgen gesegnete Obst- Ernten ihren Fleiß, die Bemuͤhungen ihres Landrathes und die Unterstuͤtzun⸗ gen der Regierung reichlich lohnen. Jeder Obstbaum ist sei⸗ nem Pflanzer eine Ehren-Saäule — Das Armen⸗Institut zu Ibbuͤren hatte im v. J. 1164 Rthlr. Einnahme, unterstuͤtzte Re Kranken, Betagten und Armen des Orts und beschäf⸗ tigte 72 Personen mit Flachsspinnen. Die Gemeinen Werne, Herfern, Olfen, Luͤdinghausen und Ottmachersbocholt haben Spinn-Anstalten zu Stande gebracht, und durch diese, bei geringen Fonds, die Bettelei abgeschafft, die Sittlichkeit und Arbeit-Lust befoͤrdert, und dem Armen Brot gegeben. Auch in Stadtlohn ist durch freiwillige Subskription das laͤsti⸗ ge Bettelwesen eingestellt, und die Armen⸗Beschaͤftigungs⸗ KFommißion zu Waarendorf, laßt ihre Pfleglinge Hanf und Heede spinnen, verkauft das Garn an Meistbietende, und hat im v. J. uͤber 190 Thl. aus diesen Versteigerungen ein⸗ genommen, die zum Besten der Hilfbeduͤrftigen wieder ver⸗ wendet worden. Solche rein- christliche Unternehmungen seg— net die Milde des Ewigen uͤberall. . ;
Po sen. Im hiesigen Reg. Bez. sind im letzten Vier⸗ tel des J. 1620 zu Unterstüͤtzung armer Studirenden auf der Universitaͤt Breslau 101 Rthl. 10 Gr. durch Kollektiren zusammengebracht worden.
Trier, d. 19. Jan. Es war unter allen richtig fuͤhlen= den Bewohnern diese? Stadt laͤngst nur Eine Stimme, daß ein Fest des Willommens dem Offizters Korps der neuen am Ende Sept. v. J. hier eingeruͤckten Garnison, welche sich uns gleich bei ihrem ersten Erscheinen auf eine so zuvorkommend freundliche Art dargestellt hatte, von unsrer Seite gebüͤhre, und daß der schick⸗ lichste Anlaß dazu, der 28 Okt. als der Triumpf⸗Tag der Armeen, zwar ungenützt geblieben, die Schuld davon aber keinem jener richtig fählenden Bewohner Triers beizumeßen sey. Das Offi⸗ zier⸗Korps gewann ung nur den Rang ab, und am Abende, wel⸗ cher das Jahr seiner Ankunft an das Jahr seines Bleibens bei uns knuͤpfte, am 31 Der. v. J. bewillkommte es uns durch einen Ball, der eben so sinnvoll gedacht, als wuͤrdevoll aus efuͤhrt war.
Der allgemeine Wunsch wurde nun dringender, n cht nur das Versaͤumte mit Achtung und Sorgfalt nachzuholen, sondern auch an einem uns Alle festlich vereinenden Tage, am Kroͤnungs⸗Jahres⸗ Tage unseres Köͤniges, Ihn in seinen Kriegern zu ehren, und ein Fest zu veranstalten, wo weder Beamten Eitelkeit, noch Obrigkeits⸗ Befehl, sondern das Herz, die Sitte, und das Gefühl frei, teutsch und edel sich aussprechen könnten; ein Fest, wie es unserem hn g und seinen Kriegern am besten gefaͤllt, ein Fest der Eintracht zwi⸗ schen Alt- und Neu⸗ Preußen, zwischen Buürger⸗ und Militair⸗ Stand, oder vielmehr das Fest der Aufhebung aller dieser Unter⸗
eidungen. scheidung hier auch die Offiztere der Land-
Die Gesellschaft, wozu sich wehr . ihr un, unter sich einen Ausschuß von 15 Mit⸗
stedern, theils für die tnnere Einrichtung des ganjen Lokals, theils i Speise, Getraͤnke, Tanz und Tanz⸗Musik, Einladungen, Da⸗
nnen Empfang, Kaße z. Das Lokal des Schauspiel⸗Hauses wurde