die erste Anleihr Abernommen hatte, hier eintraf, wurde in dem Berichte setti an das Parlament uͤber seine
hart mit⸗
genommen. . , , , Kaum hatte sich die Nachricht verbreitet, daß der Prinz Regen . neue Berfassung sanktionirt habe, als die ganze Stadt in freudige Bewegung gerieth. Abends ver sammelten * dle Musik Chöre aller Natlonal⸗Garden, von ein er zahllo= en Menge begleltet, auf dem Platze vor dem Koͤnigl. Schlosse. Se. K. H. zeigte sich auf dem Balkon, und wurde mit dem lautesten Jubel begruͤßt. Der Gemahlin des Regenten wurde ein ununterbrochenes „Heil der Mutter des Vaterlan⸗ des“ gerufen. Von da begab sich das freudetrunkene Volk vor den Pallast des Spanischen Gesandten, Ritter Onis, und brachte der Spanischen Nation ein Lebehoch. . Der 7. Jul. und der Tag, an welchem die, von dem Prinzen Regenten sanktionirte Verfassung oͤffentlich bekannt emacht wird, sollen alljährlich durch das ganze Königreich eider Sizilien, als Fest⸗- und Feiertage begangen werden. Der Deputirte Borelli schlug vor, 50, 000 Exemplare der neuen Verfassung abdrucken, und so schnell als möglich unter die Nation vertheilen zu lassen. — In dem Schreiben des Prinzen Regenten an den General W. Pepe, in welchem jener die vollste Zufriedenheit über des Generals, die Abruzzo's betreffenden, Bericht ausdruͤckt, sagt er am Schlusse; „Ich wuͤnsche lebhaft, daß meine Ge— sundheit, und *. unausgesetzten Arbeiten zum Wohle des Vaterlandes, mir bald erlauben mogen, jene Provinzen, in welchen noch der Geist der alten Samniten lebt, zu besuchen, damit mein Herz sich an dem Anblicke jener Krieger erfreue, welche unter den, von der Hand meiner geliebtesten Gemah⸗ lin geschmuͤckten Fahnen si versammelten, um den feindli⸗ chen Anfällen ein unuberwindliches Bollwerk entgegen zu setzen. Mit den Gefuͤhlen der lebhaftesten Dankbarkeit juͤr Ihren patriotischen Eifer, zur Aufrechthaltung der konstitu—
Tionellen Monarchie nenne ich mich, Ihren Franz *
Durch ein Dekret des Regenten ist die Errichtung eines,
blos aus Offizieren bestehenden Bataillons befohlen, in wel— ches alle jene Offiziere, welche seit dem Feldzuge von 1815, abgesetzt, verabschiedet oder entlassen wurden, aufgenommen werden. Nur solche, welche durch den Spruch eines Kriegs— Gerichtes verurtheilt wurden, sind ausgeschloßen. Durch zwei ununterbroche Dienstjahre und untadelhaftes Betragen erwerben diese Offiziere ihren vorigen Grad und Rang wieder.
(Die neusten hier eingetroffenen offiziellen Blatter aus Neapel erwähnen des Anmarsches der Bestreichschen Armee noch nicht. Der Deputirte Poerio sprach noch in den letzten Sitzungen von dem Zustande der Ungewisheit, in welchem sich das Land uͤber Krieg oder Frieden befinde.)
Die permanente Deputation des Parlamentes, hat Hrn. Galdl zu ihrem Praͤsidenten, Hrn. Berni zu ihrem Sekretair gewählt. Das Englische Linienschiff Vengeur ist nach einer kurzen Abwesenheit wieder auf der Rhede angekommen; die Fregatten der Franzoͤsischen Eskadre kommen und gehen. Es heißt, unsere Eskadre solle zu einer geheimen Expedition unter Segel gehen. 3
Vie Admirale und Offiziere der Englischen und Franzoͤ⸗ en Eskadre gehen sehr freundschaftlich mit einander um.
sele unserer vornehmsten Frauen haben das Beispiel der Viee⸗Regentin r, , ö, und ihre Diamanten zum Besten des Vaterlandes dargebracht.
Stockholm. Bekanntlich werden jahrlich hier die Be⸗ amten⸗Gehalte nach Maßgabe des , ,, , bestimmt; der diesjährige Normalsatz ist auf 7 Rt hlr. 11 Gr. pro Tonne Ci Nthlr. 25 Gr. pro Berl. Scheffel) angenommen.
War sch au, 10. Febr. Der Fuͤrst Adam Czartoryski hat die berühmte Buͤcher-⸗Sammlung des verstorbenen Grafen Gacki fuͤr 15,000 Dukaten kaͤuflich an . gebracht. Unter anderen sehr seltenen Werken hat diese Sammlung fuͤr die Polnische Geschichte nnd Literatur, wegen der, in der selben enthaltenen Manuskripte der Privat⸗Bibliothek des verstor⸗ benen Königs Stanislaus Augustus, einen großen Werth.
Se. Maj. der Kaiser von Rußland hat hier eine Kom-
mission niedergesetzt, welche sich mit der Wiederherstellung des ö in Polen und mit Aufhelfung der in olge der Kriegsjahre verschuldeten Guts besitzer beschaͤftigen soll.
ö St. Petersbur eit, wie es heißt, wird Hochderselbe in kurzem wieder dahin zu— rucktehren. 9 . ö k .
Der vormalige Königl. Spanische Gesandte am hiesigen Hofe, Chevalier Zea de Bermudes, tritt seine Abrefse von
hier an. Dahm e.) Am it. Febr. feierte der hiesige Superin, tendent O. Typke, ** sein gojaͤhriges Dien ö h Vamtner Reg Bes, Jütethagk Luckenwald, Hr.
m . H der litelar Welt, namentlich durch seine Schrift Welche Zeit in es im Yeichẽ ottes?“ ber ant.
Adel, der Magistrat, die angesehene Buͤrger, z
von
aufgebracht
. Am 5. Febr. ist Se. Kaisetl. Ho⸗ der Gro hel n grlkelauns von Berlin ,
jubllaum. Der
mit der Schule und dem unter vor seine Wohnung, nah und die bel ihm versammelten Geistlichen in Empfm fuͤhrten ihn im feierlichen Zuge zur. Hauptkirche, n Gesang und Predigt, der Superintendent Canzler terbogk, den Jubelgreis einsegnete. Waͤhrend des Liedes „Nun danket alle Gott“ gab die Schuͤtzen⸗Ko drel Salven aus kleinem Gewehr Feuer. Den Besc Festes machte eine Abend⸗Musik mit Fackeln; Eine sondere Erhohung desselben aber, fand der Gefeierte ihm an diesem Tage zugestellten Königl. Bekanntn daß, im Falle seines Absterbens, seiner Gattin und; eine jährliche Pension zugesichert bleiben solle. Am Gedichten, mit denen die hiesige Kaufmannschaft, die ger und Schullehrer seiner Ephorie, der Magistrat RommunVorsteher, ihm ihre Theilnahme bezeigt⸗ auch eins von seiner sruͤheren Gemeinde aus Dobril
Marien burg, (Danz. Reg. Bez.) 19. Febr. I Neunhuben (Jutendantur⸗Amtes Tiegenhoff) starb vn der Inlieger Lubinskt im 104ten Lebens ahre. Er Lemberg gebürtig. Im ersten Feldzuge des Jjaͤhrigen ging er freiwillig zur Preußischen Fahne. Nachdem Feldzügen des 7jährigen Krieges beigewohnt, wurde abschiedet, ließ sich hier nieder, heurathete, nnd zeu hier noch lebende Kinder. Die Dorfschaft Neunhul ihn bis zu seinem Ableben verpflegt.
Im Dorfe Kozelitzke (Intendantur⸗ Amts Mar lebt noch Mathias Mischewski 104 Jahre alt. 3 dow geboren, kam er in seinem S6sten Jahre be Saͤchsischen General von Flemming, als Vorreiter in machte mit demselben mehre Reisen nach der Ukraine, schau und Danzig, und mußte im letzten Orte wegen zuruͤckbleiben. Spater nahm er hier Dienste als Knel rathete und zog nach Kozelitzke. Er zeugte 10 Kin welchen 4 noch leben, und hat 10 Enkel. Vor zwoͤlf arbeitete er noch in Marienburg beim Schanzen 1 konnte er noch halbe Meilen weit zu Fuß gehen. aber hat er sich nicht mehr von seinsm Wohnhause. koͤnnen. Er hort und spricht noch gut und mit voll stande, eben so hat er auch noch ein gutes Gedaͤchtn groͤßten Theil des Tages bringt er aber jetzt im S und ein Schluͤckchen Brantwein ist ihm zuweilen nicht
zen⸗Korys,
Stettin. Die Total⸗Versicherungs⸗Summe satf bei der Hinter⸗Pommerschen Land-⸗Feuer Soeietaͤt ven ritterschaftlichen Guͤter der Provinz Hlüter-Pomm schießlich einiger Vor⸗Pommerschen Prlvat⸗Güter, cher Vor- und
Gebäude, beträgt bis zum 31. December 18209 — Rthlr. Im v. J fielen in allen diesen Distrikten 7 Schaden vor, deren Betrgg einschlieslich der Unten Kosten an Diäten zu 1 Rthlr. fuͤr die zuzuziehende Deputirten, die Kreis⸗-Sekretaire zu 12 Gr. und füt d zu 2 Gr. pro Meile, ingleichen fuͤr die zu Hilfe Spruͤtzen, an bewilligten reglementsmäßigen Pre 5 Rthlr. 4 Rthlr. 3 Rthlr. und 2 Rihlr., die l . 63,7310 Thl. 7 Gi ausmachte; dazu kamen als Salarium der Gene⸗ ral⸗Direktion pro 1820 : als extraordinariag an Schreib⸗Mate⸗ rialien und Druck⸗Kosten ; endlich der zur vorschusweisen Zah⸗ lung der Verungluͤckten fuͤr das jetzige Jahr 21821 angelegte Bestand 17.8868 — 17 Mithin war die Total⸗Summe der Ausgaben h ö Von dleser gehen aber die im Jahre 18g gleichmäßig vorschußweise aufgebrachten . ; ab, mithin werden wirklich noch
oo
1 .
8e, iq5 — 6
19,419 — 190
. ; ; 62, 756 — 19 BSiese Summe erfodert einen Beitrag von 8! das Hundert. ; .
je von der hiesigen Königl. General-Direktt eirte Hinter⸗Pommersche Feuer⸗Societaͤt betrifft led latte Land der besagten Distrikte beider Regiern Stettin und Köslin, so wie der Domainen, Königl reien, und Stadteigenthums-Doͤrfer in Vorpomm ritterschaftlichen Guter Vor⸗Pommerns mit . ger, bei der Hinter⸗Pommerschen Soeletaͤt leichfal cherten, bilden eine eigene Soeietaͤt; in der Hinter schen Societät wird, wegen ihres großen Umfanges mal nach Ablauf jeden Kalender- Jahres i ,, sind daher die Bestaͤnde zur sofortigen thei weisen
aller kleinen, oder vorzuͤglich dringenden Schaden in dem verflossenen Jahre kamen unn
. . h il sehr beträchtliche V ks och zu stehen, weil sehr beträchtliche Vorwerks schaͤden r Nach fuͤnfjährigem Durchschm in der Regel nur 6 Gr. fuͤr 100 Nthlr. erfoderl ich.
Hinter ⸗„Pommerschen Domainen B ohlthaͤtige Anstalt begründeten. hlängst fiel ein 1ghstel) in den hoch — Muͤllerin Becker,
Dersscheft n Königl. Forst⸗Dienstgebaͤude, und Eigen
er Allgem. Pr. Staats Zeitung vergriffen.
8 rt
26sten Stucke der Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung,
vom 1sten März 1821.
er. Die Nachweisungen der in dem ersten Termine soblenzer Feuer-Assekuranz verficherten Gebaͤude, jetzt aus den meisten Kreisen eingegangen, und ge— mit Ruͤcksicht auf die Neuheit dieses Instituts, und Tuͤrze der Zeit, fuͤr den Regierungs-Bezirk Trier dliches Refultat, indem uͤberhaupt 275, Privat-⸗Ge— 1,086,863 Rthlr. taxirt, fuͤr die Summe von o Rthlr. eingeschrieben worden sind. er dem allgemeinen lebhaften Beifalle, mit welchem 3. Stuͤck der St. 3. erwaͤhnte) Brandversicherungs— ufgenommen worden ist, verdient der rege Eifer ei⸗ dere Erwähnung, mit welchem der Pfarrer Her⸗ Ensch, (Landkr. Trier) die Anordnungen der Behoͤr— erstuͤtzt hat. Dieser wuͤrdige Pfarrer benutzte jede heit, seine Pfarrkinder mit der Wohlthaͤtigkeit der ersicherungs-Anstalt bekannt zu machen, und die hie laut gewordenen irrigen Ansichten zu bekaͤmpfen. g davon war, daß nicht nur in seinem, aus den Ensch und Schleich bestehenden Pfarrsprengel, fast hohner der Verbindung beitraten, sondern daß uͤber⸗ der Buͤrgermeisterei Mehring, die etwa 300 Feuer— nd 1700 Seelen zaͤhlt, für die Summe von 43,060 Rt. hebaͤude versichert wurden. Dem sehr achtungswer— undsatze der Regierung, zum Guten niemand zu zwin— dern von dem freien Willen des Vernuͤnftigen das erwarten, gemäß, ist der Beitritt der Komunial— dem freien Ermessen der Gemeinden anheim gege—
jas verstaͤndige Volk sieht bald ein, was dem Ge⸗
hlersprießlich ist; es unterzieht sich dann aus eige— rzeugung den Verbindlichkeiten, die mit dergleichen n unzertrennlich verknuͤpft sind, gewinnt. Vertrauen bt, was es dazu beizusteuern hat, Innt zu Denjenigen Achtung und Liebe, welche ihm achtjaͤhriges Kind zu Muͤhlheim (Kr.
angeschwollenen Muͤhlbach; die d selbst schwach und krank, sah nicht sondern auf die Gefahr des Kindes, und rettete es waͤhrend in der Nähe am Ufer, ein junger ruͤstiger and, und sich von der Selbstverleugnung des ent— n Weibes beschaͤmen ließ.
ersten Quartale d. J., sind die ersten enn
ies her, weil, ungeachtet die Auflage dieses Quartals, fruͤhere, bedeutend verstaͤrkt worden ist, dennoch der die bescheidenen Erwartungen der Redaktion uͤber⸗ hat, inbem sich in den ersten Wochen dieses Jahres hr Abnehmer gefunden haben, als Exemplare von den en Nummern gedruckt worden sind. Um daher den, naͤchste Quartal erfoderlichen Bedarf an Exemplaren, rer Gewisheit uͤbersehen zu koͤnnen, wird ergebenst die Bestellungen darauf, gefaͤllig so zeitig als moͤg— den Wohllsbl. Postaͤmtern, zu machen, damit diese ihren bei den Wohlloͤbl. Hof⸗Postamte hieselbst, vor dem er— il d. J. anzuzeigen im Stande sind. Uebrigens derholentlich bemerkt, daß der Preis der Staats- Zei⸗ ich das ganze Reich, auf Einen Thaler Sechs Gro⸗ dur. vierteljährlich, bestimmt ist.
Berliner Spar⸗-Kasse (Fortsetzung).
3. In dieses Quittungs-Buch wird jede zur Spar— zahlte Summe eingetragen, mit Bemerkung des Ta— welchem die Zahlung geleistet ist. Eben so wird die e dann eingetragen, wenn Jemand von dem eingeleg⸗ Te etwas zuruͤck verlangt. Wenn die ganze Summe, Interessent in der Spar⸗-Kasse stehen ö
muß unter Ruͤckgabe des Quittungs⸗Buches in dem—
zugleich uͤber den Ruͤck-Empfang des Geldes quittirt
Bei allen diesen Zahlungen wird Derjenige, welcher ittungs-Buch bringt, ohne alle Untersuchung fuͤr den ßigen Inhaber geachtet, selbst wenn er ein Anderer, in den Buͤchern verzeichnete seyn sollte.
wird daher gewarnt, sein Quittungs⸗Buch nicht in E Hande kommen zu lassen, damit das Geld nicht von
unrechtmäßigen Besitzer des Buches erhoben werden
ohne Widerrede,
at, ausgezahlt.
. . Wer sich jedoch dagegen sichern will, daß die von ihm niedergelegte Summe nicht von einem Anderen erhoben werden koͤnne, muß dies dem Rendanten anzeigen, der als— dann den Namen und Stand des Interessenten nicht nur im Kassen⸗Buche und im Quittungs⸗Buche verzeichnet, sondern auch in letztgenanntem die Versicherung einträgt, daß die von dem Interessenten niederzulegenden Ersparnisse nur allein ihm oder dem sonstigen rechtmäßigen Inhaber des Quittungs—⸗ Buches gezahlet werden sollen.
Ein solcher Interessent kan dann aber auch von dem durch ihn niedergelegten Gelde nicht anders Zahlung erhal— ten, als gegen eine von ihm ausgestellte Quittung, die in Hinsicht der Nichtigkeit der Unterschrift durch eine bekannte und glaubwuͤrdige Person attestiret seyn muß.
Im Fall ein solcher Interessent verstirbt, muͤssen auch seine Erben einen vollstaͤndigen Nachweis auf ihre Kosten fuuͤhren, daß sie zum Empfange dieser Ersparnisse berechtigt sind.
§. 10. Den Rendanten dieser Spar⸗Kasse 31 die Stadtverordneten-Versammlung, welcher es uͤberlassen bleibt, ob sie sich Kaution von ihm wolle bestellen lassen. Der Ma—⸗ gistrat bestaͤtigt denselben. Die Koummune haftet aber auf alle Faͤlle fuͤr jeden Ausfall. ;
§. 1. Zü Vorstehern der Kasse werden von der Stadt— Vereordneten⸗Versammlung drei Personen gewählt, von denen Einer Mitglied derselben seyn muß. Die Gewählten werden dem Magistrate angezeigt, und derselbe ordnet ihnen aus sei⸗ nen Mitglledern das vorsitzende Mitglied dieses Kuratori—
ums zu.
§. 12. Diese vier Vorsteher sind fuͤr die Statuten und sonst zweckmäßige Verwaltung der Kasse verpflichtet, und muͤssen im Januar jedes Jahres unter ihrer und des Ren⸗ danten Unterschrift eine Nachweisung drucken lassen, wie viel die Summe betragt, welche fuͤr Rechnung jeder Nummer der Interessenten am 31. Dec. des vergangenen Jahres vorhan⸗ den war. Es werden in dieser Nachweisung aber nur die Nummern und nicht die Namen der Interessenten abgedruckt, selbst wenn diese in den Büchern verzeichnet staͤnden. .
In dieser Nachweisung ist zugleich das aufzunehmen, was sonst im vergangenen Jahre von Bedeutung vorgefallen ist und die Verhaltnisse der Spar-Kasse betrifft. Jeder In⸗ teressent erhaͤlt ohne Bezahlung einen Abdruck dieser Liste wenn er es verlangt, und jedem Dritten muß sie gegen den Kosten-Preis verkauft werden. Dem Magistrate und der Stadt⸗VerordnetenVersammlung werden einige Exemplare von den Vorstehern eingereicht. Aus dieser Nachweisung kann ein jeder sich selbst uͤberzeugen, ob die fuͤr seine Nummer an— gegebene Summe mit dem Quittungs-Buche stimmt, um den Voörstehern dann Anzeige zu machen, wenn er eine Verschie— denheit bemerkt.
§. 13. Monatlich muͤssen die Vorsteher die Kasse revidi⸗ ren; und ist zu dieser Revision sowol der Magistrat als die Stadt-Verordneten⸗Versammlung berechtigt noch besondere Deputirte zu schicken, so wie auch außerordentliche Kassen⸗ Revisionen zu veranstalten. Der Abschlus und das Revisions— Protokoll werden dein Magistrate und der Stadt-Verordneten⸗ Versammlung vorgelegt.
§. 14. Eine andere Disposition uͤber diese Gelder, als welche in diesen Statuten bestimmt ist, steht aber weder den Vorstehern, noch der Stadt Verordneten-⸗Versammlung und dem Magistrate, oder irgend einer andern Behoͤrde zu, und wuͤrde Derjenige, welcher dawider handelte, von den Gerichten so wie jeder treulose Verwalter fremder Gelder, zur Untersu— chung und Bestrafung gezogen werden.
5. 15. Keiner der Interessenten, welcher Geld in diese Spar-Kasse niederlegt, hat dafuͤr irgend etwas an Kosten und Gebuͤhren zu bezahlen, indem die saͤmmtlichen dabei vorfal⸗ lenden Ausgaben an Druck-Kosten, Kopialien ze. aus den Bestaͤnden gedeckt werden muͤssen, welche dadurch mehr ein⸗ kommen, daß die angekauften Stadt-Obligationen fuͤnf pt. Zinsen tragen, und dem Interessenten nur 43 pCt. von den Summen berechnet wird, die noch nicht 50 Rthlr. betragen. Im
Fall diese nicht zureichen, wird die Kommune die Me hr⸗Kesten
tragen. Nur wenn Jemand die in die Spar-Kasse . legte Summe ganz züruͤck erhält, und seine Quittung zuruck giebt, bezahlt derselbe fuͤr das Buch 2 Gr. Kourant zur
Spar⸗Kasse. (Der Schluß folgt.)
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