1821 / 39 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

enzunehmen, die wir 1 den Verathun⸗

angeno ha 2 9

. Parl rfoderli Diese ** kann in Fallen der se gen z

nderungsgruͤnden, in der

6 Sie ht aus nachstehenden Individuen? Agostt, de Baroso, Marquis di Breme, Bruno, Fürst v. Eiterns, Costa, Marquis Chilini, Jano, Maugenta, Pio, Marentini, Mar⸗ quis 3 2 Graf Serra di Albugnano, Mar— is Serra GSiroland. . 9 Unser erster Staats⸗Sekretair fuͤr die Inneren Angele⸗ enheiten ist mit der Ausführung gegenwärtiger Verfuͤgung ragt. ü, . zweite Proklamation des Prinzen Regenten enthaͤlt unter andern voͤllige Amnestie fuͤr jeden bisher stattgehabten Antheil an politischen Ereignissen, unter der Bedingung, daß Alles zur Ordnung und zum Gehorsam zuruͤckkehre; es ist strenge verboten, ahnen aufzustecken und Kokarden zu tragen, die an Gestalt und Farbe von denjenigen verschie⸗ den sind, welche von ehe die Piemontesische Nation unter der Regierung des erlauchten Hauses von Savoyen ausge— zeichnet haben. e i. 26 Der Prinz Regent und sämmtliche Militair⸗ und Civil⸗ Behoöoͤrden haben den Eid auf die Konstitution abgeleistet; die Stadt war glaͤnzend erleuchtet. . Vor kurzem ward ein gewisser Leblanc, der wahrschein⸗ lich der geheime Agent der aktion war, zu Turin verhaftet. Man enideckte in einem, an seinem en angebrachten ge— heimen Verschlage, eine betrachtliche Menge Papiere, werun⸗ ler eine gewisfe Anzahl Proklamationen, die an dem Tage ber verabredeten Insurrektion dienen sollten. In Folge dieser Entdeckung wurden mehre Personen festgenommen. Auch ein Postbeamter, Namens Verra. Der in der Zwi⸗ schenzeit von Paris abgereiste Prinz von Cisterna wurde zu Pont de Beauvoisin verhaftet und nach Fenestrelles abgefuͤhrt. Der Prinz von Carignan ist ein junger Mann von 28 Jahren. Er soll mit großer Sorgfalt von dem Prinzen von Talleyrand erzogen worden seyn. eneral Giflenga war im Jahr 18612 Gberst im Dienste von Bonaparte und Offizier

ne Absetzung gefodert.

der Ehren- Legion. Im folgenden Jahre ward er zum Brigade General promovirt ünd zum Baron ernannt, Erst im Jahre 1315 ward General Giflenga wieder in die Sardi— nische Armee aufgenommen.

16. März. Der Regent täglich n. . Alles, legenheiten zutraäͤgt. · e 7 2 ar r Meinung des Stadtrathes, se. wie der Sencrale und Kommandanten uͤber die kuͤnftige politische und administrative Verfassung eingeholt, und darauf folgende De⸗

klaration erhalten: Wir Unterzeichnete, in Kraft unserer Wuͤrden, aufgefo⸗ Regenten, erklaͤren: daß die

dert von Sr. K. H. dem Prinzen . ᷣ. egenwaͤrtigen Fer ef h so wichtig, die Gefahren eines * rger-Krieges so drohend, die Wuͤnsche des Volkes so laut geäußert sind, daß wir glauben, es sey fuͤr das oͤffentliche *. und wegen des Dranges der Umstaͤnde, unerlasslich, die Spanische Konstitution, mit den Modifikationen, welche Se. Maj. der Konig und die Volksrepräͤsentanten fuͤr zweckmaͤßig erachten werden, bekannt zu machen. . Turin, im Pallaste S. K. H. des Prinz Regenten, den 13. Maͤrz 128621. e , fre des Stadtrathes: Unterschriften der Generale 4 und Chefs der Korps. Sobald die Arbeiten der provisorischen Junta so weit vorgeruckt sind, soll der Tag festgesetzt werden, an welchem die Truppen feierlich dem Regenten und der Konstitution den Eid der Treue leisten. Bis dahin ist allen Autoritäten, geist⸗ sichen und weltlichen Standes, befohlen worden, ihre Aemter nicht zu verlasffen, sondern vielniehr ihten Eifer in dieser Zeit, die alle ihre Treue in Anspruch nimmt, zu verdoppeln. Neapel, 5. März. (Aus dem Pestr. Beobachter Man glaubt, daß in diefem Augenblicke die foͤrmliche Vereinigung von Pontecorvo und Benevent (zwei Papstliche Enklaven im Neapofitanischen Geblete) mit dem Koͤnigreiche vollzogen seyn wird. Ein vorgestern abends

berichtet unserem neuen Koͤnige was sich in Regierungs⸗Ange—⸗

aus Aquila hler s r . Ad⸗ jutant des General Wilhelm Pepe brachte die Nachricht, daß sich dieser General, ohne Lebensmittel und ohne Geld, in einer Stadt und Gegend, wo alle Unterstuͤtzung mit Hilfe der Basonette erpresst werden muß, nicht lange mehr werde halten können. Die Nachrichten, welche wir aus dieser un— glücklichen Stadt erhalten, sind jammervoll, u. die Bestürzung er⸗ reichte den höchsten Grad, als man erfuhr, daß den Jami— sien⸗Häuprern Befehl ertheilt worden, im Fall eines Ruͤckzu⸗ ges mitzuziehen, und Alles, was sie nicht mitnehmen könnten, zu zer 41 Die Stadt 3. büßt mit bittern Thränen das Vergehen, eine autt konstitutionelle Stadt zu seyn. Pepe cheint 6 über 000 Mann regulairer Truppen und unge— ahr gooo Miliz⸗ Soldaten bei sich zu haben, die, ohne milti⸗ tasrische Diseiplin, dem Feuereifer ihres Heerführers schlecht enrsprechen werden. Zu Civita Dueale und Antrodocs hatten die Neapolitaner große Roth; man verbreitete ungufhsörlich le beunruhigendsten Gerüchte, und es scheint, daß die feind⸗ che Division von Rieti, sich zwischen gestern und heute in

rückenden Kolonne die Spltze zu bieten. Auf der Sty en den Tronto, wo nach Pepe's Plan der Hauptst olgen sollte, ist noch Alles ruhig, und man bietet Al um Millzen und Legionairs zu bewaffnen. Ein ga Strich durch die Rechnung ist es jedoch, daß die 6 gen, die Marken wurden sich alsogleich an die konstitz Sache anschließen, so ganz und gar nicht in Erfüßs gangen sind. 146

Die Requisitionen von Geld und Pferden und lich von Lebensmitteln fur die Graäͤnz-⸗Provinzen, wen

rößter Strenge beigetrieben, und tragen sich erlich nn ) den Enthusiasmus derjenigen zu vermehren,

zu leisten gezwungen werden.

Der neue Kriegminister, General Colletta, sst nach San Germano abgegangen. nn

Dle Dlwision der Garden hat eine ruͤckgäͤngig gung gemacht, und sich jwischen Teano und Mignam stellt, wo Carascosa ein verschanztes Lager fuͤr 12, oon errichten läßt. Die Arbeiten an diesem Lager hahe d. M. begonnen und sollen am 2. vollendet seyn. Lager scheint die Central⸗Position dieses Generals, un was uber S. Germano gegen Ceprano vorgeschoben nur kleine Tirailleurs⸗Korps zu seyn. Die Truppen, zu Ponte⸗Corvo eingeruͤckt waren, scheinen zu diesen gehort zu haben. .

Gegen den Minister Gallo hat sich ein Zeterge hoben und die hohe Versammlung (das Parlament) Man macht ihm den Vorwm genug gethan zu haben, um Spaniens Beistand zu

Dfe öffentliche Ruhe ist hier zwei Tage hintrn von Legionairs gestoͤrt worden, welche endlich gesh Gaeta eingeschifft wurden.

Mehre Provinzial-⸗Intendanten sind versetzt won ter andern Troya, der Redakteur der Minerva Am dem die Intendanz; von Basilikata uͤbertragen worn

(Der Oestreichsche Beobachter liefert unterm die Armee ⸗Nachrichten aus dem Hauptquartiere Fru 12. März, die mit den am 24. Marz in der St. nen, im Ganzen voͤllig gleichlauten.)

g. Maͤrz. Der Prinz Regent und der Pt Salerno gingen gestern mit einem beträchtlichen von Generalen und Offizieren, zur Armee. Vorgt tieß der Prinz Regent noch zwei Proklamationen ar wohner der Stadt Neapel und an das Volk Beider Vom Kriegschauplatze melden unser Zeitungen! Oestreichsche, aus 2 Fregatten, 3 Briggs, 3 Kanon und 2 Barken bestehende Flottille, im Hafen von Ankt

Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten? dem Parlamente in der letzten Sitzung über eine 3; kunft, welche er so eben mit dem Franzöͤsischen traͤger gehabt, der ihn aufs neue benachrichtigt he seine Regierung, nachdem sie erfolglos versucht, die tanischen Angelegenheiten noch guͤtlich beizulegen, din Neutralität beobachten werde, Der Beitritt der schen Minister zu den Berathschlagungen in Lain blos eine Versoͤhnung beider Parteien herbeifühn nicht aber Beipflichtüngen zu feindseligen Absichn das Königreich Neapel bezweckt. Gedachter Ges ger verweilt, gleich dem Englischen, fortwährend hie

Stockholm, 16. Marz. Der Prasident des Kollegiums, Kommandeur des Nordstern⸗Ordens, Freihm Edelkrantz ging gestern mit Tode ab. Er war einz Zeit Direktor des hiesigen Theaters, richtete eine Anstalt hier im Lande ein, und war der erste, Gebrauch der Feuer⸗ und Dampfmaschinen einfuͤhrte selbst eine Spinnmaschine im Großen erfunden um!

en lassen, und auf seinem Betrieb wurde eine n schaft⸗Arademie errichtet. e

Alle Regimenter werden dieses Jahr eine Zi kunft von 125 Tagen, fuͤr die Befehlshaber und Offij eine von 29 Tagen, fuͤr die Rekruten und die Bemeh ben. Außerdem werden auch Uebung slager bei Lia Schonen, und 2. Malmen in Ostgothland statthabe

Der Schaͤdel des beruͤhmten Tartestus, oder

ing vor kurzem, in der Buͤcher⸗Auktion des verewigt essor Sparrmann fur 15 Rthl. Preuß. Cour. weg

Der Staats- Sekretair, Baron Ehrenborgh, ist sidenten bei dem neuen Hofgerichte in Christianstadt

Jun Jam V.

Köln, 21. Marz. Das unterm 20. Nov. v. den hiesigen . Gözze ergangene 104. der Staats Zeltung abgedruckte) Erkenntnis den Ausspruch des Revistons, und Kassations Hofes lin vom 9. Febr. d. J. vernichtet worden, weil di Sache abgehörten Zeugen Israeiitischen Glaubens in fentlichen Sitzung des Assisen- Hofes, keinen Eid weniger einen soichen, wie ihn der 5. M der Fran Kriminal-Prozesordnung vorschreibt, geleistet, son versprochen haben, die ganze Wahrheit und Nichts an

ein zu fagen. Die neue Justruttion des Prozesses is

ssisenhof zu Aachen verwiesen. . Die Seiden, Fabrikation vermehrt sich tend. Auch in der Stadt Mühlheim haben sich die

Marsch gejetzt habe. Auf der Straße von Carsoli standen

150 Mann, Soldaten und Milizen, um der uͤber Tivols vor⸗

und Sammet Manufakturen seit

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die Herrn Geheimen Post⸗-Raͤthe, und einige der al⸗

Ercellenz verweilten eine kleine Zeit bei

rzem sehr gehoben Wird, zu erhalten, die tief ö Geletse stets zuzu⸗

K

I9sten Stucke der Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung,

vom 31sten Marz 1821.

terllin. Am 25. d. M. beging eine große Anzahl der ten des Koͤnigl. General Post-Amtes, und des Hof— Amtes die Feier der funfzigjährigen Dienstzeit eines ih— eschäazten Mitbeamten, des Königl. Geheimen General— (mt, Kalkulators Herrn Feld-Postmeister Kemnitz.

Eine Gesellschaft von mehr als hundert Personen, wor—

eu bewährten Freunde des Jubel-Greises, hatte sich in Saale des Hof-Trakteurs Herrn Jagor versammelt, ihn rwartend. Kurz vor Ankunft desselben, wurde der Ge— aft das Gluͤck, Se. Excellenz den Chef des gesammten esens, Herrn General Postmeister 3c. von Seegebarth ten zu sehen. Se. Excellenz empfingen den Jubel— „und uͤbergaben demselben eine Allerhöͤchste Königl. hets⸗Ordre, welche ihm, mit der Ertheilung des Hofraths⸗ ters, den lebenslaͤnglichen Genuss seines vollen Ge— Allergnaͤdigst zusichert. Mit der tiefsten Ehrfurcht uͤhrung empfing der wuͤrdige Greis die Zeichen der Aller— en Gnade. Er verehre, sagte er, „die Huld und Gnade Allergnaͤdigsten Koͤniges und Herrn, mit dem Gefuͤhle efsten, nur mit seinem Leben endenden Dankbarkeit.“ eilte Tafel, wäͤh⸗ belchet dem Könige, dem Vaterlande, dem Chef des mten Postwesens, und dem wuͤrdigen Jubel⸗-Greise, mit siasmus ein Lebehoch gebracht wurde. susik und Gesang erhoͤhten die Freuden des Festes; snes Gedicht, welches mit einem Strauße von Fruͤhling s⸗ n, dem Jubel-Greise uͤberreicht wurde, enthielt Worte, herzen entflossen, zum Herzen dringend. Und so endete est mit denjenigen Empfindungen, die es veranlasst, und hatten, mit Dankbarkeit, Ehrfurcht, und Liebe. konigsberg i. d. N. Seit dem Herbste des Jahres besteht, wahr scheinlich bis jetzt nur einzig und al⸗ m Rönigsberger Kreise, Frankfurter Regierungs-Be—

durch eine gütliche Uebercinkunft zwischen dem Land⸗

Bayer und den, zur Instandhaltung der Land- und rahen gesetzlich verpflichteten Kommunen, die Einrichtung, ß die letztgenannten, nachdem zuvor von ihnen, die den reis durchschneidenden Land- und Poststraßen, in ihren tho— igen und leimigen Stellen, in konvexer, dem Ablaufe es Wassers guͤnstigen Form, nach der Lokalität moͤglichst trade, und in vorgeschriebener Breite vorgelegt worden haren, die Erhaltung uͤnd stete Besserung derselben, den zm Landrathe in Vorschlag gebrachten, aus der Zahl er noch ruͤstigen Invaliden neuerer Zeit gewählten In— vibuen uͤberlassen haben, welche nach näherer Anleitung er ihnen ertheilten, unten folgenden Dienst⸗Instruktion, unmehr seit 4 Jahren zweckgemaäß und ersolgreich, ihren unktionen nachkommen, und dem reisenden Publikum, der uten Straßenpolizey, auch besonders dem Fortgange der Al— en, die allerwesentlichsten Dienste leisten. Den, mit der ets nur unvollkommen erreichten Straßen-⸗-Erhaltung bis ahin haͤufig belastigten Gemeinden, ist eine unendliche Erleich⸗ rung erwachsen, wenn sie jetzt jährlich zur Besoldung der Ftraßenwaͤrter, nur einen hoöͤchst unbedeutenden Geldbeitrag ntrichten, ohne, oft zu den dringendsten Arbeitzeiten, ch, dieser Arbeit wegen, aus ihren Wirthschaften ent— inen und versaͤumen zu muͤssen, und auch den Invali— n ist dadurch eine neue Art der Versorgung geworden, bis jetzt kein Angestellter abtreten will, und zu der ch viele Aspiranten melden.

1, Der Post- und Landstraßenwaͤrter Königsberger Krei⸗ elcher nur aus der Zahl der um das Vaterland entweder eine lange Dienstzeit, oder durch Wunden aus den letzten Jahren verdienter und invalide⸗ gewordener Krieger ge⸗ werden soll, it diejenige im Kommungl⸗-Dienste des Kreises l Person, welche nur unter der en m g Kontrolle der yar. Herren Wege- Polizet⸗Kommissarien, und unter der generel⸗

cht des jedesmaligen Kreis Landrathes fungirt. 2. Die ihm zur steten Aufsicht vom Landrathe anvertraute Weges in untadelhaftem Zustaude, wie es das a9. Stuck itsblattes der Königl. Regierung zu Frankfurt von 3814 Eibt, zu erhalten, und auf alle müthwillige oder unvorsich⸗ schadlgungen des Weges, der Alleen, der Bruͤcken und Weg⸗ gengu acht . haben, ist seine allgemeine Pflicht. 3. Spezteil liegt ihm oß, diesen allgemeinen Verbindlich

4. einer starken hoͤlzernen und einer eisernen Harke, 5

folgendergestalt zu gnügen. Der Straßen⸗Waͤrter soll

auf dem ihm anvertrauten Theile der Straße unablaͤßtg

. n nn. a, Form —ͤ 36 lig, egen⸗Wasser zu ver /

ppen der Erde von beiden Seiten, ** Stellen, wo es

damit sich kein Wasser darin sammle, jede, auch die ge⸗

ringste Vertiefung in der Ober⸗Flaͤche der Straße auszufüllen u bedeutende e , ,. zu planiren; dem R Wasser, so weit es irgend thunlich wird, durch Aufgrabung der Seiten⸗Rinnen, Abfluß zu verschaffen und in die gie nnen rechts und links der Straße abzuleiten, darauf zu wachen, daß die Bruͤcken und Gelaͤnder derselben, so wie die Rinnen, welche die Straßen durchschneiden, stets in sicherem und untadelhaftem Zustande erhalten werden, und die behd rigen zur Instandhaltung derselben verpflichteten Gemeinden, guͤtlich auf die etwanigen Maͤngel und Ab⸗ helfung derselben aufmerksam zu machen; auch darauf zu sehen, daß die sich unter den Bruͤcken etwa setzende Erde herausgeschafft werde, damit dadurch keine Hemmung des Abflusses statt finde; je⸗ den Stein, jede Wurzel, auch die kleinsten, aus dem Wege zu schaf⸗ fen, die etwa hineinhangenden Baumzweige, welche die Wagen der Reisenden hindern könnten, abzuhauen; die Baͤume der Alleen stets im Auge zu behalten, sie in der Wurzel fest zu machen, in gerader Linie zu richten, im Herbste und Frühjahr, wenn sie von den In⸗ teressenten gepflanzt werden, darauf zu sehen, daß sie in schnur⸗ gerader Linte geseßzt werden, die Wasser Reiser der Baͤnme abzu⸗ putzen, damit der Baum nicht wieder ausgehe, und darauf genau zu sehen, daß weder die Baͤume muthwillig beschaͤdigt, noch durch unvorsichtiges Fahren, oder durch das an der Straße weidende und auf derselben getriebene Vieh ruinirt werden, endlich auch darauf zu wachen, daß den Wegweisern kein Schade zugefügt werde. .S. 4. In Beziehung auf Alleen wird Jedem, der einen Frevel dieser Art entdeciht, fr den bei der That betroffenen muthwilligen Baumschaͤnder, eine Belohnung von 10 Thln zugesichert; für einen solchen, der durch unvorsichtiges Fahren dem Baume Schaden zu⸗ fügt, 165 Gr. Koöur. versprochen; und soll jeder Hirt, dessen Vieh (als Ochsen, Kuͤhe, Pferde, Schweine, Schagfe und Ziegen) ent⸗ weder durch Schauern oder Benagen den Baͤumen nachtheiltg wor⸗ den, 1 Thl. Kour. erlegen, weil es zuvorderst laͤngst zu Jebermnanns Kenntnis gekommen ist, welche Strafe der Baumschaͤnder zu er⸗ warten hat, und weil es andrerseit Sache jedes Straßen- RVaͤr= ters wird, die Hirten, welche in der Naͤhe der Straßen ihr Vieh weiden, vor dieser Strafe zu warnen. §. 53. Die dem Straßenwaärter udthigen Handwerkzeuge zur ordnungsmaͤßigen Erhaltung seines Weges bestehen in 1 einem Spaten, 2. einer mit Eisen beschlagenen Schuͤppe, 3. einer Hacke

5. einem

Kummkarren, welche er sich sogleich anzuschaffen und zu benutzen

hat.

8. 6. Ist es Pflicht der auf diese Art versorgten Invaliden, die Reisenden mit Nath und That zu unterstüͤtzen, ihnen Lei Un- gluͤcksfaͤllen behilflich zu seyn, und sich gemeinschaftlich zur Seite zu stehen, wenn diese ünd jene Arbeiten die Krafte eines Mannes übersteigen, wohin unter anderen des Ausbrechen und Fortwaͤlzen großer Steine gehort, die noch bei den Anlagen der Straßen bie und da ausgebrochen oder weggewaͤlzt werden mussen. . Als Ersatz fuͤr diese Arbeit, die in keinem Punkte die Kraͤfte der Invaliden uͤbersteigt, wird jedem, der seine Pflichten treu, redlich und zur Zufriedenheit des Kreis Landrathes, erfullt. ein jährliches Gehalt von 55 Thl. Kour. (fuͤnf und funzig Thalern) zugesichert, welches er am jedesmaligen letzten Tage des Monates mit 4 Thl. 14 Gr. Kour in meinen Bureau in Empfang nimmt; und hat Derjenige, der einen ganz besondern Fleiß beweist und vor⸗ zuͤgliche Verbeßerungen auf seiner Strecke Weges vornimmt, wozu 3. B. das fußhohe Aufkarren des Sandes auf Lebm- oder Thon- Boden, das Befestigen der Seitenwaͤnde der Straßen, die den Nach⸗ fall drohen, mit Raasen ze. gehört, am Schlusse jeden Jahres eine rn, n. angemessene Belohnung zu erwarten. Dagegen ader

eht es

§. 8. Nach vorhergeganger ue be enn , daß der Staßenwaͤrter seine uͤbernommene Pflichten und Verdindlichkeiten nicht. erfuͤllte, bem Kreis Landrathe unbedingt zu, ihn sofort seines Dienstes zu entsetzen, ohne daß der Entfernte auf Entschaͤdigung Anspruͤche machen kann.

§. 9. Als aͤußeres Kennzeichen, daß der Staßenwaͤrter als gemmu⸗ nal⸗Offteiant angestellt sey, und damit er von einem jeden als sol- cher erkannt und ern. werde, erbaͤlt derselbe einen Hut mit einem gelben Schilde, worauf die mit schwarzen Buchstaben gra⸗ virte Inschrift „Straßenwarter Königsberger Kreises“ sich be⸗ findet, und soll ein jeder, wenn der Fend dazu hinreicht, auch mit einem grautuchenen Mantel bekleidet werden.

Königsberg, den 1sten Oktober 1817.

Königl. Landrath Kdnigsderger Kreises. (L. S.) Bayer.

ueber die Vertheilung des Acker-Bodens von Frankreich.

Das Journal des Debats enthält eine Angabe Küder die Acker. Vertheilung von Frankreich, welche das Barean des Katasters bekannt gemacht hat, und die auch in die hiesigen Zeltungen aufgenommen worden

Nach dieser Uebersicht enthält Frankreich 50 Millionen

ektaren steuerbares Grundeigenthum, so in 15 Millonen arcellen gethellt ist. Da die Hektare, oder der metrische