1820 bekannt gemacht, aus dem wir Einiges aushehen wollen ,,,, zast zweihundert Aerzte und Studirende besuchten im genannten Zeit⸗ raume die Anstalt, die in dieser Beziehung und in Hinsicht der Krankenpflege, ungewoͤhnlich ersreuliche Resultate gab. Sie nahm an chirurgischen Kranken auf iz; an Augenkranken 265. Chirur⸗ gische Opergtionen wurden, ohne die kleineren mitzuzaͤhlen, 1, augen dͤrztliche und zwar größere 35. ausgefuhrt. Gestorben sind nur 13 Individuen. Unter den größeren und seltneren Operatio⸗= nen zeichnen sich aus; ein Wieberansatz der fühlenden Dperlippe aus der Armhaut; eine vortrefflich gelungene Heftung des gespal⸗ tenen ir . (eine neue, Graͤfe gehörende Erfindung, vergl. Graͤfe's und Waliher's Journal Bd. 1. Heft 3.) sieben Hafenschar⸗ ten⸗Hperationen, wovon sechs ganz gelungen, und eine noch in der Kur war; eine wichtige ganz gelungene Exstirpation eines Kroöpfes, die auch hier einer naͤheren Erwaͤhnung werth ist: Ein Madchen von 22 Ighren litt daran; der Kropf theilte sich deut⸗ lich in zwei Theile. Nach Unterbindung einer Haupt-⸗Arterie (thyreoides) trat eine Besserung ein, die aber nur temporair war, da olf der Kropf ungemein rasch wuchs, und die Kranke leb⸗ haft die Ausrottung der ganzen Geschwuist verlangte. Nur des⸗ wegen ging der Operateur an die gefahrvolle Operation. Es ward uerst der rechte, großere Theil des Kropfes weggenommen, der 1. in die Tiefe unter die wichtigsten groͤßeren Blutgefaͤße und
erven hin erstreckte, so daß im en en die Unterbindung von 32 Blutgefäßen nöͤthig ward? Die Kranke war so erschoͤpft, daß der Operateur sich nicht entschließen konnte, gleich auch den linken Theil des Kropfes mit zu exstirpiren; dies konnte nur erst nach 3 Monaten geschehen. Die zweite Wunde heilte ebenfalls, und die Kranke verließ, frei von allen Beschwerden die Austalt. Beide Ge⸗ schwulste wogen über zwei Pfund! Sachverstaͤndige werden mit uns die Wichtigkeit und den Erfolg dieser merkwürdigen Opera⸗ tion, die t den seltensten gehört, gleich sehr bewundern. Von drei Bruchschnitten gelang einer; von sechs kuͤnstlichen Pupillen vier; unter eilf Hoörnhautstichen ergaben fuͤnfe eine vollkommene Heilung, vier blieben ohne Erfolg, und zwei Operirte waren noch in der Kur. Durch einen Fall in eine geheitzte Braukuͤpe war ei⸗ ne so bedeutende Verbrennung entstanden, daß beide Fuße ein Arm und der Rücken ganz verbrannt waren; durch Anwendung des Leindls in Verbindung mit Kalkwasser wurde der Pattent in wenigen Wochen geheilt. — Bei den jetzt in Behandlung siehen⸗ den Individuen, die am Kropfe leiden, wird das neuerlich von der Schweiz aus bekanntlich empfohlne Mittel, die Q„scheinbar gutem Erfolge“ angewendet. — Nach der Ausreißung eines Schlündpolypen erfolgte, merkwürdig genug, erst am steben und zwanzigsten Tage ungch der Opergtion, Starrkrampf und Tod. Die Heilung eines betraͤchtlichen syphilitischen Zungenkrebses, der bereits drei Jahre gedauert hatte, gelang durch Merkurial⸗ Einreibungen vollkommen.
Schon aus diesem fluͤchtigen Ueberblicke des Geleisteten, wie ihn der Raum unserer Blatter nicht anders gestattet, sieht man die glaͤnzendsten Resultate eines ruͤstigen Strebe ns von Seiten des Direktors dieser Anstgit, so wie die erfreulichsten Fruͤchte von dem Schutze, den die oberste Behörde dem wichtigen Institute fortdauernd angedeihen laͤßt. Wenn man diesen neuen Bericht aufmerksam durchgeht, so wird man gewis des Dirigeuten Aus⸗ pruch nicht uͤbertrieben finden: „daß die Anstalt mit den klini⸗ chen Stiftungen der ersten Hauptstaͤdte Europas unbedingt wett⸗
eifern koͤnne.
In den Sagen und Denkmaͤlern des alten Aegyptens sind nur fuͤnf Pflanzen aufgefuͤhrt; die biblische Flora giebt deren neunzig an; die alten Griechen und Roͤmer kannten 2 hundert; jetzt zaͤhlt man deren acht und dreißig tau— end.
Wechsel und Geld Kounurse.
Paris, 21. April. Ein Monat.
Briefe. Geld.
Drei Monat. MN
Amsterdam Hamburg Berlin. London. Mailand Wien effect Augsburg St. Petersh rankfurt yon. ö Bordeaux 1 , 5p Kons. Jouissance vom 22. Maͤrz 1gze1. ga F 10. 15C. 10 C. 15 C. 10 C. 82 F. 15C. 20 C. 156 C. 206. 25 C. 20 C 25 C. — Liguidat. Reconnoissancen, Jusssance vom 2. . 2B S1. G6 F. 96F. 10 C. 5C. 10 E. 15 E. 10 C. 5 C. - Bank⸗Aktien Jouissance vom 1. Jan. 1621. 1545 F. 1542. S0 &. — Stadt ⸗Obligationen Jouiffance v. 1. Aprij. 12623.
o C. Im Wechsel⸗Geschaͤft war heute
21 2 8 1
Ham burg, 24. April. wenig Umsatz, und des Festtages wegen keine Börse. — Lon don 8 Mon. 37 Schill. 4 Den. bezahlt und dazu Geld; 3 Mon. 37 Schill. 33 Den. zu haben und nicht uͤber 37 Schill.
Den. zu lassen. Amsterdam 2 Mon. 10675 Briefe, 106
eld. — Paris 2 Mon. sehr gefragt, und 5 Mon. d 64. Schill. gut zu lassen. Wien in 26 r. C Wochen dat a 1453 Ct. und Prag 4à 146 pCt. gefragt. — Breslau 4 16S Schill. 6. . 6 . . i wenig gemacht, und den Koursen derselben keine Veraͤnderuug anzugeben. — Diskonto 5 pC. Briese. .
Jodine, mit
Preuß. Praͤmien⸗Scheine 199 Mrk. Bko. Bri n 3 * *! . ö ** Norwegische Anleihe 77 pCt. Geld.
81 4 82 pC. Oestreichsche Anleihe pr. 102 per kontant nominel. ꝛ — Berlin, 7. April, London 3 Mon, war 7 27 Gr. zu haben, 3 Gr. aber zu lassen. — Auf Zes 3 Mon. fix. à 7 Rthir. 7 Gr. offerirt. — Hamburg à 1515 pCt., kurze Sicht à 1533 eher zu haben als sen. — Amsterdam 2 Mon. 4 1455 pCt. zu plaei Paris Mon. à 835 pCt. zu haben und zu lassen. burg s Mon. à 1055 pCt. — Frankfurt a. M. 2. . und ging pt. ausgeboten. — St. Petersburg 3 Wochen 4 pt. zu haben, a pCt. zu n,, z 2 ⸗ 267 pet. Geld. — Diskonto 2 3 psèt.
100 à 209 auf kieferung
Disk Briefe und Staats- Schuldscheine 697 pEt. Briefe, 4 G.
Anleihe, der Har
große Apoints à 787 pCt. zu haben, Apoitts à 787 pCt. zu lassen. — DOestr. 5 pCt. tionen pr. Kasse 763 4 Briefe, auf Zeit inkl.! fix. à 767 zu haben. — Oestr. Anleihe in Loosen, Fl. pr. Kasse ohne Umgang.
76*
Berlin, 25. April. Landfrachtsaͤtze in Preuß. zu welchen, nach Angabe der Schaffner, verladen n Der Zentner nach Braunsberg 5 Rthl., Breslau 2! Konitz 4 Rthl., Danzig 4 Rthü., Elbing 5 Rthl., Fra a. M. 4 Rihl., Hamburg (in Golde) 23 Rthl', Könm 6 Rihlr., Leipzig 17 Marienburg 5 Rehl., Marienwerder 5 Rthl., Memel 107 Meseritz Rthl., Posen 2 Rthl., Stralsund (in 3 Rthl., Warschau öRthl.
Königliche Schanusptele.
Sonnabend, 26. April. Kein Schauspiel.
Im Sagte des Königl. Schauspiel-Hauses: Großes! und Instrumental⸗-Koncert, unter Direktion des Koͤnigl. Virektors Herrn
Stuͤmer, gespielt von Hen. Hausmann.
Favorit Koncert von Viotti, Alexander Boucher, ehemaligem Kapellmeister und ersten 1 sten Sr. Majestaͤt des Königes von Spanten, Karls 19.
kalischen Gesellschaften. Sweiter Theil:
Harfen⸗Spielerin vom vorgenannten Königl.. k⸗ rin der Infantinnen von Spanien. Duett . . Mozart, gesungen von Madame Schulz und Hrn. Stümer—
Anfang nach 7 Uhr; Ende nach 9 Uhr uhr.
Capriccio fuͤr Violine, kompontrt und geppielt von Hr ander Boucher. Duett-Koneertante, fur Pianoforte und eigenthuͤmlich erfunden und ausgefüͤhrt von Feleste Boucher, dieses Duo allein, auf beiden Instrumenten zugleich vortragen
M Einlass⸗-Karten 3 4 Nthlr, sind von Donnerstag früh Billet Verkauf⸗Buͤregu, Letzte Straße No. 11, bei dem Hrn. Adler im Schauspiel-Hause (Eingang Tauben ⸗Stnysh dem Kastellan Hrn. Sattler im Opern- Hause, und am Ein an der 7 zu ha g. ⸗
In Potsoögm: Die Hagestolzen, Lustspiel in Abtheil von A. W. Iffland. (Mad. Neumann, 61 Groß? 4 Theater zu Karlsruhe: Margarethe.) Hierauf ein Diverth vom Koͤnigl. Solotaͤnzer Hrn. Hoguet, ausgeführt von den Hoguet, Konst. Telle; den Damen Lemisre, Roͤnisch, Vestrn pery und einigen Eleven der Königl. Tanzschule.
Sonnt. 29. April. Die Zauberfloͤte, Sper in 2 Abthe Musik von Mozart.
Die ungluͤckliche Ehe durch D von Schröder.
In Charlottenburg: Lustsp. 1 4 got ge nen,
Billets zu den Logen und dem Parquet, sind in den Verkauf⸗Bureau, Letztestraße Nr. 11, alle ind ern Billet der Kasse zu haben.
Der Anfang der Vorstellungen weiterer Bekanntmachung um 6 Uhr.
Die — um 5 Uhr geoͤffnet.
Mont, 30. April, Kabale und Liebe, Trauersp. in ! von Schiller. (Hr. Neumann, vom r , Ter uf ha Karlsruhe: Ferdinand v. Waller. Mad. Neumann; Luise.
ist von heute an!
Meteorologische Beobachtungen
vom 25. April
W
rl Heiter Hell wan Gestirnt Heiter Hell wa Gestirnt,
Ther mo⸗ meter. 149 4 20 24 m i454 202 4. 155 4
.
Barometer.
F. 895 — ** M. 2875 — —“ A. 2897 — / 4“ F. 2985 — 2“ M. e7 * 114“ IAI. 27 * 2. G
vom 26. April
Sedrun n va vn
. 1604
RNedaltent
Auf 4 Mon
Preuß. Praͤmien⸗Scheine 96 Briefe und Geld. Anleihe giß pC. Briefe, ür pC. Geld. — Norn! Hamburger Avista Kours à 150 pC. ger Geld,
Rthlr., Lubeck 23 Rthlr. (in G
uͤr Violine, ausgefüͤ
Mitglied des Schweizerischen Musik-Vereines, und mehre — iter Koneert fur Pedal kompontrt und gespielt von Celeste Boucher, erste .
Allgemeine
Daͤnische Anleihe 4à 6 pCt. go à gu pC.; desgl.
tenßtscht Staats-Zeitung.
— Wien in 20 Kreuz. L Mon.
I.
Kronik des Tages.
s Koͤnigs Majestaͤt haben den vormaligen Land- und erichts-Direktor von Fischer zu Neuhaldensleben, n Kammergerichts-Referendarius Toussaint, zu uustizräthen bei dem Stadtgerichte in Stettin; den sen Ober-⸗Landes⸗Gerichts-Assessor Sey del zu Mari— er aber zum Rathe bei dem Ober- Landes-Gerichte zu ernennen; und dem Kellermeister Habel das All— Ehrenzeichen erster Klasse zu verleihen geruhet.
Im Danziger Reg. Bez. bisherigen Kaplan Friese zu Mehlsack die durch das n des seitherigen Pfarrers Bock erledigte Katholische lle zu Tolkemit konferirt worden.
Im Halberstaͤdter Ob. Landes⸗Ger. Bez.
pherige Ob. Land es⸗-Ger. Referendarius Oyitz zu Halberstadt essor des Land⸗ und Stadtgerichtes zu Groß⸗Oschersleben
t worden.
52e Stück. Berlin, Dinstag den 1usten Mai 1821.
Amtliche Nachrichten.
Im Koͤnigsberger Neg. Bez. ist der Kandidat Tetschrin zum ordentlichen vierten Lehrer der Burgschule zu Köoͤnigsberg berufen und bestätiget worden.
Im Liegnitzer Reg. Bez. ist zu Jauer der Königl. Stadtrichter Bayer zum Justizrath und Kommis, perpetuus, Jauer. Kr, ernant; der Prediger Knothe an der Kloster⸗Kirche zu Görlitz, als Pastor an der evangelischen Kirche zu Nieda, Görlitzer Kr.; der Katechet Walter zu Geb⸗ hardsdorff, als Pastor zu Goldentraum, Laubaner Kr.; der Ka⸗ techet und Prediger Kummer zu Lauban, als Pastor der evange⸗
lischen Kirche zu Tauchritz, Goͤrlitzer Kr. angestellt, und der Br.
Bail zu Glogau als prakt. Arzt und Operateur in d. Königl. Landen approbirt worden.
Abgereist: Der Großherzoglich Badische Gesandte General Lieu⸗ tenant, Freiherr von Stoekhorn, nach Mannheim. ö . Wirkliche Geheime Rath Graf von Hatzfeld nach res den.
Seidel. Erster Theil: Simfonie von
Arie von Salieri, mit obrgatem FRioloncell, gesungen vn
1
sssabon, 4. April. Laut Nachrichten aus Brasilien F dort, seit Se. Maj. die Konstitution angenommen, hafteste Freude. ̃ . je Fregatte und 2 Brigantinen werden unverzuͤglich n Azorlschen Inseln unter Segel gehen, um daselbst w dem dortigen General-Kapitain bisher verhinderte tion der, von den Bewohnern gewuͤnschten Konstitu— erleichtern. . y e zweite Abtheilung unserer Konstitution enthalt folgende Be⸗ ngen. 1. Die Nation besteht aus allen Portugisen auf den bei— emisphaͤren. 2. Ihre Religion ist die Romisch-Apostolisch⸗ ische 3. Ihre Reglerung ist mongrchisch- konstitutionel mit Grundgesetzen, welche die Ausübung der drei Gewalten 4 Die regierende Dynastie ist die des Hauses Bragan⸗ ser König ist Johann d. Vierte, und ihm folgen seine igen Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt. 5. Die ninltaͤt beruht wesentlich in der Nation, welche frei und gig ist, und nie das Erbtheil eines Individuums seyn Der Nation allein gebuͤhrt das Recht, sich durch gesetz—⸗ aͤhlte Stellvertreter eine Konstitution zu geben. Hieses Frundgesetz verbindet vorerst nur die in Portugal und Al⸗ lebenden Portugisen, als welche gllein von den gegen⸗ versammelten Koͤrtes gesetzlich repraͤsentirt werden. Die tion wird den Portugisen in den andern Welttheilen ge⸗ n, wenn sie durch gesetzlich gewahlte Stellvertreter erklaͤrt herden, daß sie der Ausdruck auch ihres Willens sey. 7. Ist stitütton von den dermaligen Kortes einmal angenommen, „fie weder im Ganzen noch in einzelnen Artikeln geaäͤndert odiftzirt werden, bevor nicht vier Jahre nach ihrer Publi- verflosen stud. Und selbst dann muͤssen der Deputirten as Beduͤrfnis einer Aenderung einstimmig seyn, worguf n der, nach vier Jahren zuerst eintretenden Session der die Deputirten, mit besonderer Vollmacht dazu versehen, orschreiten konnen. 8. Die Konstitution bezeichnet genau ennung der drei Gewalten, naͤmlich der gesetzgebenden, aus⸗ und richterlichen. Die gesetzgebende Gewalt ist bei den mit Vorbehalt der Sanktion des Königs, der aber kein es, sondern nur ein temporgtres, nach konstitutionellen For⸗ nszuübendes, Veto hat. Diese Bestimmung ist nicht an⸗ r auf die von den gegenwartig versammelten Kortes ausge⸗ Hesetze, als welche durchaus keinem Veto unterliegen. zübende Gewalt ist bei dem Könige und seinen Ministern, sie im Namen des Königes ausuͤben. Die richter⸗ jewalt beruht in den Tribunglen. Die drei Gewalten wer⸗ organistrt, daß keine in das Gebiet der anderen eingreifen R Das Gesetz ist der Ausdruck des Gesammtwill ens der bürger durch ihre Stellvertreter, die Kortes, vernommen. erfassungsmäßigen Formen wirken Alle mit bei der Gesetz⸗ indem sie die Nepräͤsentanten waͤhlen. Die Konstitution t, welche Staatsbürger nicht wahlfaͤhig sind. Gesetze wer⸗
ö
Il. zeitung s⸗-Nachrichten.
den entweder einstimmig oder durch Stimmenmehrheit, nach vor⸗ gaͤngiger dͤffentlicher Diskussion gegeben. 10. Die Gesetz⸗Initia⸗ tive ist bei den Kortes. 1. Der Konig kann den Sitzungen der Kortes nicht beiwohnen, sondern nur der Eröffnung nnd dem Schluße der Sesston. 12. Die Kortes kommen jahrlich einmal in der Hauptstadt zusammen; die Konstitution bestimmt, an welchem Tage, Sie bleiben drei Monate beisammen, und wenn der De⸗ putirten es für noͤthig erklaͤren, so kann die Session noch einen Monat laͤnger dauern. Der König kann die Kortes weder vertagen noch auflöͤsen. 13. Die Deputirten sind in ihren Personen unverletzlich und fuͤr ihre Meinung nicht verantwortlich. 14. Den Kortes steht das Recht zu, die Regentschaft zu ernennen, wenn eine noͤthig erscheint, die Art vorzuschreiben, auf welche in einem solchen Falle die Ge⸗ setze zu sanktioniren sind, und die Berechtigungen der Regeut⸗ schaft festzusetzen. Den Kortes steht ferner zu, Offensiv⸗ und De⸗ fen sivVertraͤge, Subsidien⸗ und Handels Traktate gutzuheißen, die Anwendung fremder Truppen in dem Reiche zasugestehzn oder zu versagen, und den Werth, Gehalt und Stempel der Münzen zu bestimmen; uͤberdem werden fie alle andere durch die Verfas⸗ sung an sie gewiesene Berechtigungen ausüben. 15. Eine aus 7 Mitgliedern bestehende, von den Kortes selbst aus ihrer Mitte zu waͤhlende Junta bleibt fortdauernd in der Hauptstadt, um in de⸗ nen von der Verfassung vorgesehenen Faͤllen, die außerordentlichen Kortes zu berufen und uberhaupt die ihnen zukommenden konsti⸗ tutignellen Rechte zu üben. 16. Die Person des Königs ist unver⸗ letzlich. Die Minister sind verantwortlich fuͤr jede Nichtbefolgung der Gesetze, fur alles was sie gegen die Freiheit, Sicherheit und die Eigenthumsrechte der Staatsbürger unternehmen, und fur iede Verschwendung oder schlechte Anwendung der Stagtseinkuͤnfte. 17. Die Kortes werden dem Koͤnige und seiner Familie zu Anfang jeder Regierung eine angemessene Civilliste aussetzen, deren Betrag jahrlich an eine von dem Koͤnige zu ernennende Verwaltungs⸗Be⸗ hoͤrde erlegt werden soll. 18. Es wird ein Staatsrath bestehen, dessen Mitglieder die Kortes nach konstitutioneller Form vorschla⸗ gen. 19. Die dͤsientlichen Abgaben werden von den Kortes bewilligt, und nür sie bestimmen die Art ihrer Hebung. Die direkten Ab gaben werden im richtigen Verhaͤltnis zu dem Vermögen der r rn tin erhoben und niemand, es sey Individunm oder Korporation, ist davon ausgenommen 20, Die Konstitution er⸗ kennt die Staatsschuld und die Kortes bestimmen die geeignetesten Abzahlmittel nach Maßgabe der vorschreitenden Liquidation. 21. erh el hat eine stehende Land⸗ und Seemacht, wie die Kor⸗= tes sie festsetzen werden; sie dient zur Erhaltung der inneren und aͤußeren Sicherheit des Reiches und steht unter den Befehlen der Regierung. 29. Die Kortes werden milde Stiftungen nnd Uunter⸗ richt⸗Anstalten kreiren und mit den erfoderlichen Fonds ausstatten.
Madrid, 13. April. Der König hat das General—⸗ Gouvernement von Andalusien, dem geldinarschal D. Ma⸗ nuel Velasco, und das von Estremadura dem Feldmarschal D. Arco Aguero uͤbertragen. .
n der Sitzung der Kortes vom 109. wurden die Dis—
uͤber die Volksgesellschaften fortgesetzt.
—
kussionen