Staates seine etwanigen Privileglen verlieren kann, ohne eine
tnißmäßige Entschädigung dafuͤr zu erhalten. aar, . . dem Storthing hieruͤber seine Absicht oͤffnet. 2. fr. den letzten Diskussionen uͤber den Adel, schlug der Abgeordnete Falsen vor, Se. Maj. in einer ehrfurchtsvollen Adresse um die Erlaubnis zu bitten, daß die, zu den Sitzun— en des Storthing gewahlten Deputirten, jedesmal in ihrer eimath verbleiben, und von dort aus nur immer schriftlich ihre Meinung uͤber die zu machenden Vorschlage, an einen zu hristiania residirenden permanenten Sekretair des Storthing einsenden duͤrften. Er unterstuͤtzte diesen außergewoͤhnlichen Antrag mit der Behauptung, daß der groͤßte Theil der Mit— glieder des gegenwoͤrtigen Storthing, ihre verschiedenen Stim— men uͤber die, ihrer Berathung vorgelegten wichtigsten Ge, genstaͤnde bereits . , , mitgebracht, und auf diese mit so unerschütterlicher Festigkeit bestanden hätten, daß weder die unverwerflichste Einsicht der uͤbrigen Mitglieder, noch eine, in sich selbst gewonnene bessere Ueberzeugung, sie bewegen konnte, von der, vor ihrem Eintreffen zu den Stz— zungen des Storthing bereits gefaßten Meinung, wieder ab— ugehen. ] 2 24sten ward das Koͤnigl. Hofgericht uͤber Schonen und Blekingen . Se. Maj. eroͤffnete die Feierlichkeit it nachstehender Rede. 21 . i Attributen der Königswürde giebt es keines, wel⸗ ches dem Souveragin mehr schmeicheln muß, als die Macht, Ge⸗ rechtigkeit zu ertheilen. Es ist das wuͤrdigste Attribut des hohen Ranges, zu welchem er erheben ist; es ist vorzüglich das Attribut, auf welches Ich am eifersuͤchtigsten bin. Auch empfinde ich, meine Herrn, eine sehr angenehme Zufriedenheit in diesem Augenblicke,
welchem sich der moralischen Tugend ein neuer Tempel erhebt, r ch 2 Ich um , die Staatsdiener versammelt sehe, welche beauftragt sind, die Dollmetscher derselben zu seyn, und die Entscheidungen derselben in Ausfuͤhrung bringen zu lassen. Was giebt es in der That Kostbareres als die Gerechtigkeit? Sie ist eines der ersten Beduͤrfnisse des Menschen, das Band und die Seele der Gesellschaft und die wahre Grundlage unserer öͤf⸗
entlichen Freiheit. Da, wo sie herrscht, bluͤht Alles, gedeiht A=
es, und ihr gluͤcklicher Einfluß verbreitet uberall Zutrauen und rieden. ĩ j ] 36. Beim Entstehen der Gesellschaften und in der Kindheit der Volker befand sich alle Macht in den Haͤnden desjenigen, der den Befehl fuhrte. Diejenigen Personen, deren Privat⸗Interesse ver⸗ leht war, fanden keinen anderen Beistand, als in dem Arm, der sie gegen den Angriff des Feindes vertheidigte. Lange Zeit fuhrte auf solche Art eine und dieselbe Hand das Schwert des Kriegers und die Wagschale der Gerechtigkeit. Da aber die Volker nach und nach Fortschritte in der Ciwilisatien machten, so sah man ein, daß diese Vereinigung der Macht gelbe h fuͤr die Sicherheit Aller ey. Von dieser Zeit an behielten sich bie Souverains das aus⸗ chließende Recht vor, die Quelle jedes Schutzes zu seyn, und ver⸗ trauten die Verwaltung der Gerechtigkeit Personen an, die sich durch Rechtschaffenheit und Einsichten auszeichneten. Die gericht⸗ liche Macht, die auf solche Art von der vollziehenden und von der esetzgebenden Macht getrennt war, wurde nun fuͤr die Voöͤlker eine kehr. Wohlthat und eine Buͤrgschaft der Erhaltung ihrer Rechte.
In Folge dieser Grundsaͤtze setzte man die verschiedenen Ge⸗ richtshbfe ein. Je mehr diese vervielfaͤltigt werden, desto promp⸗ ter und desto sicherer ist die Justiz.
Diese Betrachtungen haben Mich zu dem Entschlusse bewogen, fuüͤr Schonen und Blekingen ein Hofgericht zu errichten; fuͤr Pro⸗ vinzen, welche durch ihre Bevölkerung, durch ihren Reichthum, und durch den Erwerbfleiß ihrer Bewohner so interessant sind. Sie, meine Herren, sind von Mir erwaͤhlt worden, um dieses hohe Trihungl zu bilden. Erfuͤllen Sie Ihre ehrenvolle Abliegenheit; als Dollmetscher des Gesetzes seyen Sie allem Einflusse unzugang⸗ lich wie das Gesetz selbst, entsprechen Sie dem Zutrauen Ihres Koͤnigs, und verbienen Sie die Achtung Derjenigen, die Ihrer Gerichtsbarkeit unterworfen sind! ;
Von diesem Augenblicke an besteht eine feierliche Verbindung
wischen Ihnen und dem Oberhgupte der National Macht
. Oberhaupt sichert Ihnen die ganze Zwischenkunft seiner Macht in dem Augenblicke zu, wo Ihre Entscheidungen, die von dem Gesetzbuche diktirt worden, verkannt werden sollten. Auf dlese wohlthaäͤtige und heilsame Stuͤtze sich fest verlassend, seyen Sie das Schredten der Boͤsen und die zufluchtsstaͤtte der Uunschuld.
Der Kronprinz wohnte, wegen noch nicht ganz wieder
9 Gesundheit, der Feierlichkeit nicht belJ. Epenhagen, 1. Jun. Dem Vernehmen nach, hat der hiesige Neapolitanische Gesandte, Herr von Ambrosto, von seinem Hofe seine Entlassung erha seine diplomatische Eigenschaft aufhört,
Die . Jean von Neweastle ist mit 1650,00 Pfund Knochen von Aarhuus abgegangen. Es ist dies die erste La— dung 2 Handels⸗Artikels, welche von Juͤtland abgesandt worden ist. 1a
Bei Gravenstein bemerkte man neulich ein ungewoͤhnlich großes Thier auf der Oberfläche des Meeres. Es ward so⸗
leich mit 21 Böten 8a darauf gemacht. In einem der— ür befand sich Se. Durchlaucht, der Herjog von Augu⸗ stenburg. Schon wollten die Fischer die lange, ruchtlose und gefaͤhrliche Jagd aufgeben, indem das Thier jedes sich ihm naͤhernde Boot zu zerschmettern drohte, als der Herzog durch
seinen persoͤnlichen Muth und seine fm nn scher vermochte, das Unternehmen nicht aufzugeben. mehren Versuchen gelang es endlich, den Fisch zu toͤdt, cher ein Nordkaper von 21 Fuß Länge war.
St. Peters burg, 16. Mai. Der Oberbefeh der 1sten Armee, General von der Infanterie Ba der Osten⸗Sacken ist nebst seiner Nachkommenschaft, Grafen⸗Stand erhoben worden. r .
Der Minister⸗Resident der freien 5 und Lubeck, Hr. Sieveking, hatte das Gluͤck bei Ga seiner Abreise von hier, Ihren Kaiserl. Majestaäten da en und Kaiserinnen vorgestellt zu werden.
Das Museum der Akademie der Wissenschaften Jahr mit neuen, aus Brasilien von dem Hrn. Akln und Ritter von Langsdorf, Russischen Generalkonsul! Janeiro, eingesandten Schätzen des Thierreichs, h
worden. Moskau. Am 23. April 3 Mai) traf Se. Kön der Erbprinz von Mecklenburg Schwerin hier ein, und Kreml im Palais, nahe beim Tschudow - Kloster ab. Zu darauf gab dieser erhabene Ggst große Mittagstafel, zu die Beamten der vier ersten Klassen eingeladen waren. Peterpauls- Gränzuzollamt, (4844 Werse Petersburg) 19. Marz. Im Januar kam auf dem hiesigen hofe, von der Stadt Kokait, eine Karawane von zweig und 14 Frachtwagen mit 32 Ballen und 4 Buͤndeln Va nat haltend Pelzwerk und Baumwollenfabrikate, auch wurden nuar und Februar gus den Kirgisischen Steppen, Ziegt Haare und geschmolzenes Talg eingehracht. Unter den den Waaren hefanden sich auch Preuß. Transito⸗Tuͤchet.
J n Jan w.
Elberfeld, . Jun. Seit dem Jahre 1592 bestand! ter dem Namen, reformirtes Rektorat, eine Lateinische St Gegen das Ende des verflossenen Jahrhunderts nahm d der Schuler so sehr ab, daß deshalb, und wegen Mangel g die Zahl der Lehrer, deren fruͤher 3 waren, auf einen Ne schraͤnkt werden mußte. — Auf n, n. der Königl. rung in Duͤsseldorf, beschloß im Jahr 117 der Vorsiand sigen evangelischen Gemeinde, dieser n n in ren Zeiten, und noch vor 30 Jahren viel Ruͤtzliches hatte, und in welcher mancher tuͤchtige Mann gebildet n durch Anstellung mehrer Lehrer und andere zweckmaͤßige h tungen, eine großere Ausdehnung ihrer Wirksamkeit zu g Die Ausfuhrung dieses Beschlusfes wurde von dem erwün Erfolg gekroͤnt; denn die Zahl der Schuler stieg bald (im Jahr 1813 besuchte nur noch ein einziger Schuͤler das R auf go bis 90, welche in 3 Klassen eingetheilt, einen sch
unterricht erhielten. — Dieses rasche Emporsteigen eint chen Anstalt, verdankt man so sehr dem Bemühen und d tigen Einwirken des evangelischen Kirchen- und Schulvy als dem Fleiße und dem treuen Willen des Rektors Gel der — * dei der Schule angestellten Lehrer. — Nile dige Folge war, daß diese Lehranstalt hier fortwaͤhr⸗ Theilnahme erregte, und daß der hier fast erstorbene Jugend in den aͤltern Sprachen und in hoͤhern Wiss unterrichten zu lassen, wieder erwachte, So wie die Schüler zunghm, zeigte sich das Bedurfniß, ein zwegm Lokal, für die Schule zu beschaffen. Der Fond fehkte hu
ten, dergestalt, daß
bei der Theilnahme, welche die Sache erregt hatte, wu eine Summe von mehr denn 20, oo Rthlrn, groͤßtenthel tien von 1460 Rthlrn. durch hiesige Bewohner zusammen wozu eine besondre Aufmunterung darin gefunden wurde, lerhoͤchst Se. Maj. der Koͤnig huldreichst geruhten, auf w zeichnen zu lassen. ; ;
Der von den Aktionnairs gewaͤhlte Ausschuß kaufte m Mitteln, eins der schönsten Gebaͤude der Stadt, und es wa . auf das zweckmaͤßtgste zu einem dem Unterrichte gew n mehre Klassen eingetheilten Lokal eingerichtet. ;
Die Uebergahe dieses Gebaͤudes und dessen feierlich hung fand heute im Beiseyn des Hrn. Regierungs-⸗Chef ten von Pestel, der Kreis- und Ortzbehdrde, der Herrn Hen, der Mitglieder des evangelischen Kirchen, und g standes und vieler Schulfreunde statt. 4 .
Die Worte der Weihe sprach der evangelische Preh Nourney, worauf in einem der Sache angemessenen Ven htesige, auch um die Vervollkommnung der lateinisch verdiente Ober⸗Buͤrgermeister Bruͤning zeigte, was dich! einst war, was sie nun wieder geworden, und zu welchen tungen sie berechtige.
Mit ehrerbietigem Danke wurde der Theilnahn welche Se. Maj. der Koͤnig dem Emporkommen der S .
naͤdigst zu beweisen geruhet, und des treuen Bit
i vtele Bewohner der hiesigen Stadt, durch die freim sammenbringung der bedeutenden, zum Ankauf des Schth erfoderlichen Summen, an den Tag 2 worauf del ö im Namen der Aktionnairs, die Schule dem Herrn Scholarchen
hoff uͤbergah. Von diesem wurde diese Rede dankend beantwotzt
auf noch eine, die heutige Feier betreffende, Rede des Nelt
lateinischen Schule, Hrn. Selbach folgte.
Eine Pruͤfung der Schuler und Gesang beschloßen h welche jedes Gemuͤth mit der frohen ohn, erfüllte Werk, welches so schön hegonnen, zum Wohl der Bewoht
herfelds, sich immer mehr veryolrommnen werde.
muß die G Brot dabei si
.
68sten Stucke der Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung.
vom J7
ueber Gewerbe⸗Freiheit.
das sind die schoͤnen Folgen der Gewerbe-Freiheit! so hoͤrt nanche ehrsame Hausfrau ausrufen, wenn bas Brot ihr zu oder der Fleischknochen zu groß buͤnkt, oder wenn Thur und r nicht gut schließen wollen, oder das Hausgeraͤth vor der inbrauchbar wird. Daß auch ehemals, als der Zunftverband en n. Flore stand, mancher Handwerker nachlaͤssig ar⸗ t, daß auch f maͤßigen Gewichte blieben, und daß kein genteßbares Fleisch n zu erhalten war, der sich nicht beguemte, die polizeiliche mindestens um 25 pro Cent zu üͤberschreiten: das uͤnd fo It andere Uebelsland der ehemaligen Zeit wird freilich vei— ban denen die ihre Freude daran srnden, sie auf Kosten der n herauszustreichen. bie in der Erziehung, so auch im Negieren, giebt es der Me⸗ mancherlei; ihr relativer Werth bebingt sich durch Zeitum- eistige Ausbilbung, und Karäkter der Neegierten. Nicht ier wollen auf gleiche Art erzogen, nicht alle Nationen iich Veise beherrscht seyn. Mit f dein Stufen Alter wech⸗ ze Pflichten des Erziehers; mit ver fortschreitenden Volt 1 die Normen der Stagtsverwaltung. Ez gab eine Zeit das Viel Regieren sehr beliebt und an der Tages- Ordnung zs das Beporimunden der Unterthanen, das Einmischen in unschuldigsten Verkehr, in thre gewerblichen Verhaͤltnisse zu tun dpfeilern der Staatswirthschaft gerechnet wurden; wo hrbuͤcher mit Regeln angefuͤllt waren, wie man es anfan— üsse, nicht nur um soviel baares Geld von den Nachbar⸗ en zu verdtenen als nur menschmöglich sey, sonvern auch s‚Erworbene unter die hervorbringende, verarbeitende und nde Klasse so zu vertheilen, daß ein Jeder seine Gebuͤhr keiner zu viel, aber auch keiner zu wenig, und daß der ment nicht übertheuert werde. Aus dieser Periode siammen in und Ausfuhr - Verbote, die unzaͤhligen Vorschriften lbgraͤnzung der Zuͤnfte unter sich, ihrer Befugnisse und Ar= äber die Zahl der Gehilfen deren sich jeder Einzelne be⸗ dürfe, die Zuͤnfte selbst sind viel alteren Ursprunges) die „und Verkauf Ordnungen, die Taxen, die Schau- und Anstalten u. . w, da durfte kein Schuster einen Pantoffel, säcker einen Pfeffer⸗Kuchen, kein Bgandmacher eine Borte, swühnlicher Tuchmächer ein brejtes Tuch, kein Seiler ein es Tau fertigen; kurz er gab bei dem Treiben und Wirken enschen überall der Vorschriften so viele, daß man sich nicht n konnte, ohne Gefahr zu laufen gegen die eine oder die anzu stoßen. Was das Ganze bei dem Allen gewonnen hat, der Unbefangene aus der Erfahrung beurtheilen. Das In⸗ sunm ward dabei in dem freien Gebrauche seiner Thaͤtig⸗ der Ausübung seiner angebornen Kraͤfte und Faͤhigkeiten, nt Zwar muß jeder Stag sbürger eine folche Beschraͤn kung fulen lassen, fo weit die höheren 3wecke des Staatsverban? fodern, das heißt, so weit oͤffentliche Sicherheit, Sorge für Gesundheit, Treue und Glauben und Sittlichkeit es er—⸗ Ob es aber in dem Wesen des Staates liege weiter zu ind diese Beschraͤnkung auch auf gleichgiltige oder doch dem nen unschaͤdliche Handlungen auszudehnen, durfte mehr slhaft seyn. . he es nun diese rechtliche Ansicht der Sache gewesen seyn, l heberzeugung, daß die Ration in der Kultur zu weit vor⸗ y, um einer solchen Vormundschaft noch zu beduͤrfen, ndlich das Bewußtseyn, daß mehr als menschliche Weisheit Höre, sie mit Erfolg durchzuführen: genug, das System des chlerens ward in neueren Zeiten, wie ki vielen anderen ö so auch in dem unsrigen, verlassen, in der festen Erwar⸗ . zie freie Thaͤttgkeit der Einzelnen, trotz mancher Uebel⸗ e sie veranlaffen durfte, doch zu einem weit gedeihlicherem ne führen werde, als die, wenn auch gut gemeinte, doch gelnder. Fenütnis der unzaͤhligen individuellen Verhaͤlt⸗= n sh er sflose Leitung des Gewerbes von einem oberen
gierung sinden selten ungetheil⸗
durfte ihn um so weniger er⸗
erkͤmmlichen, wenn gleich in
rrechte einbuͤßten. Aber nicht
ch unter derjenigen, zu deren Vor—
gbzweckte, unter der konsumirenden
Menge n,. in den aufgeklaͤrteren
kan merkwuͤrdiger Beitrag zur Geschichte
erspruüͤche dienen, daß in einer Zeit wo Manche
nicht genug bekömmen könen, eine Regierung ge⸗
die Fessein menschiicher Thaͤtigkeit gelöst zu haben. urde der Gewerbe⸗Freiheit vorgeworfen:
künftig nichts als umngeschickte Arbeiter haben werde;
bei aufhörender Einwirkung der Polizei der Ue⸗
gin den Preisen, zumal bei zen ersten Lebensmit⸗
los gestellt seyn werde;
ewerbe sich uͤberfuͤllen würden, und keiner mehr . nden werde.
1 Vgraussetzungen, die zum Theil unter sich selbst im
/ stehn, hat sich, seit den zehn Jahren daß die Ge⸗
eit eingeführt ist, nur die dritte bestaͤtiget, und dies
nals ntehun hieser Kl
I!
sonst wol Semmel und Brot unter dem vor⸗
ten Junius 1321.
auch nur in Ansehung einiger, leicht zu ergreifender und ehen so leicht wieder zu verlassender Gewerbe, wobei der Schaben das In⸗ diriduum mehr als das Ganje trifft, Der Handwerker vernach⸗ laͤssigt, der Unzuͤnftigkeit wegen, die ihm noͤthige Ausbildung nicht, o wenig als das in mancher Beziehung sehr nutñliche Wandern« Daß Geschictlichkeit nicht von Zunftverhaltnissen abhangig ist, be⸗ weiset jg schon die, von jeher Uunztnftige Kun st. Enthehren bie jettgen Arbeiten in der Reg el der Zweämäͤßigkeit und Danerhaf⸗ tigkeit die man vor hundert Jahren daran bewunderte, so ist die Schuld davon nicht sowol öen Verfertigern als den Abnehmern
t 5
n gebauet; je wohlfeiler je tein abgehandelt; eng und nur die Zahl herauskommt,
en löblichen Zunftgenossrn Tendenz eines frivoler ge—⸗
haben wir den Beweis, daß wenn scheuet, sich auch jetzt noch ein findet, die Denkmaͤler darzustellen schen Zeiten wuͤrdig. Nicht min⸗ Hausrathes und der Beklei⸗ verlangt und hezahlen will, chviesl ob bei Zuͤnftigen oder Wohlfeilheit sieht, der muß
s und eben so wenig die Ge⸗
gute ober schlechte Arbeit im Allgemeinen
zeiden kann man sich in der Preußischen Monarchie praktisch uͤberzeugen, da sie noch Provinzen zaͤhlt wo die letztere nicht eingefuhrt ist, sondern die Zuͤnfte zur Zeit noch unangetastet bestehen und ihre ausschließlichen Rechte ausüben. Dies ist na⸗ mentlich der Fall im Herzogthume Sachsen, im Kottbusser Kreife, in Neu⸗Vorpommern und . , . Modisikationen auch im Großherzogthume Posen. Noch ist aber niemand mit der Behaup— tung aufgetreten, daß in den genannten Laͤnder⸗Theilen besser ge⸗ arbeitet werde als in der Residenz, oder auch nur besser als in gewerbefreien Landstäͤdten, und man höͤrt nicht, daß die Bewohner der benachbarten Provinzen ihr Beduͤrfnis an Handwerks- Wanren in der Regel von dort kommittirten, oder daß selbige auf gemein⸗ chaftlichen Jahrmaͤrkten eines Vorzuges vor denen der gewerbe⸗ reien Orte genöͤssen, oder daß bei Bauten oder sonstigen Arbeiten von Bedeutung man jenseitige Handwerker ihrer vorzuͤglicheren Ge⸗ schicklichkeit wegen zu verschreiben pflege; wogegen bekanntlich von
Berlin aus taͤglich eine Menge von Fabrikaten und Handwerks⸗ 1 nach jenen zuͤnftigen Gegenden auf Bestellung versandt werden.
Daß die Zuͤnftigkeit eines Handwerkers allemal fuͤr dessen Geschicklichkeit buͤrge, ist eine durchaus unhaltbare Voraussetzung, da die ausgestandenen Lehr- und Gesellen Jahre, so wenig als das Meister⸗ Stuͤck einen untruͤglichen Bewels geben Am sicher= sten spricht der oͤffentliche Ruf das urtheil; doch hangt es auch von jenem ab, zu seiner eigenen Ueberzeugung einen Versuch im Klei⸗ nen zu wagen, bei dessen Mislingen nicht gar viel verloren sey. Ein verschnittener Rock oder ein verpfuschtes Paar Stiefeln sind keine Landes-Kalamitaͤten, zu deren Vorbeugung der Staat ein wirkend dazwischen zu treten brauche. Hielte man es aber den⸗ noch fuͤr angemessen, dem geschictten Arbeiter einen obrigkeitlich en Stempel gufzudruͤcken, so ließe sich dies dadurch erreichen, daß man amtliche Pruͤfungen der Handwerker veranstaltete und es dann iedem uͤberließe, ob er sich derselben unterwerfen, und dadurch die Befugnis erlangen wolle, auf seinem Schilde die Beiwoörter: ge⸗ prüft und genehmigt seinem Namen anzuhaͤngen. Weis man