1821 / 150 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 15 Dec 1821 18:00:01 GMT) scan diff

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§. 11. Erkrankt einer der zu unserem Verein gehörenden Schulmänner auf kuͤrzere oder aͤngere Zeit, so verwalten die Gefunden wechselwejse sein Amt, wie es Lage, oͤrtliche Ver⸗ hältnisse und Umstande erfodern duͤrften. Sollte jedoch einer oder der andre Amtsbruder im Stande seyn, einen auf die Dauer der Krankheit interimistischen Behilfen hergeben zu können, so wird deshalb mit ihm ünterhandelt und eine annehmliche üÜlebereinkunft getroffen. Daß diese Veranstaltung uͤbrigens nicht ohne Vorwissen und Genehmigung der vorgesetzten Be— höoͤrde geschehen konne, versteht sich von selbst. j

§. 12. Sollte es jedoch, für unsern kranken Amtsbruder Abend werden, und Gott ihn zu hoͤherer Arbeit abrufen, so begleitet ihn der saͤmmtliche Verein zu seiner Schlummierstaͤte Und wenn dann endlich hinabgelassen ist, was sterblich an ihm war, wirft die 524 2 eines Jeden, dem Hingeschiedenen eine

and voll Erde nach. . * 7 5. 13. Und da unsre Bibel sagt: Sei gegen die Waisen wie ein Vater, und gegen die Witwen wie ein Hausherr so ist der hiesige Verein, nicht blos der Breslau ie, n e.

chul⸗Wilwen⸗Kaffe beigetreten, sondern die Witwe erholt auch ehe ihr die Kasse etwas zahlt, von jedem Schullehrer ohne Ausnahme, gleich nach dem Tode ihres Gatten, jedoch nur ein fuͤr allemal, 2 Rthlr. Kour,, um im ersten detãuben ben Schmerze, nicht in Geld Verlegenheit zu kommen. Daß die se Gabe mit der größtmöglichen Schonung so dargereicht werde, daß die linke Hand nicht wisse, was die rechte thut, muͤssen wir ja laͤngst schon von unserem großen Meister gelernt haben.

§. 14. Wenn nach einem solchen eingetretenen Todes⸗

Falle eines zu unserem Vereine gehörenden Schulmannes, die er ste Konferenz stattfindet, so erscheinen saͤmmtliche Mitglie⸗ der, aus Achtung gegen den Entschlafenen und die gebeugten Seinen, in Trauer⸗Kleidern, und eine solche Konferenz nimmt eine nur ernste und wehmuthige Gestalt an. Sind namlich alle zum Vereine gehoͤrende Personen beisammen, so schließt das maͤnnliche und weibliche Personale einen Kreis, jedes nimmt seinen Platz ein, und es wird hierauf eine, in Bezug auf den Vorangegangenen veranstaltete feierliche Todten-Feler abgehalten. Dlese besteht darin: Zuerst wird eine Trauer— Motette, von welcher zuvor die Texte an die Traurenden so⸗ wol, als an alle uͤbrige Theilnehmer ausgegeben worden, 4stimmig, mit gedaͤmpfter Stimme abgesungen; dann wird ein Amtsbrüder einen den Verklaͤrten betreffenden Aufsat ablesen. F: 15. Hat der Hingeschiedene nicht bereits anderweitig verfuͤgt, so steht der Witwe, nach geendigter Trauer⸗Feierlich eit frei, fuͤr sich einen Kurator, fuͤr ihre Kinder aber einen Vor⸗ mund aus der Mitte der zum Vereine gehsrenden Schu lmaͤn⸗ ner auszuwählen, und diejenigen, welche die Wahl trifft, gan, nen unter keinerlei Vorwande, durch Versagung, sich die ser Ehre und dieses Zutrauens unwerth machen. An einem solchen Ehren⸗ Gedaͤchtnis-Tage fallen die sonst gewoͤhnlichen Tafel- und

undgesaͤnge weg. .

9 33 is „ft netzen Witwen mit Thraͤnen ihr Brot, sie koͤnnen's vor Kummer kaum essen! denn Witwen druͤcket oft großere Noth, als gluͤckliche Menschen ermessen.“ Auch dies wird unfer Verein nicht unbeachtet lassen. Zu dem Ende soll jede Witwe eines Schulmannes, der einst zu unserem Zirkel

gehörte, so lange sie Witwe bleibt, mit ihren Kindern, wenn

sie solche noch bei sich haben sollte, zu der jedesmaligen Kon— ferenz auf das herzlichste eingeladen werden, um auf einige Stunden ihr vergessen zu machen, das Einsame, Traurige und Hruckende ihrer Lage, und der Verein wird bei ihrem Ein— tritte, durch zuvorkommende Freundlichkeit und Liebe ihr zei— gen, daß wir nicht lieben mit Worten, noch mit der Zunge allein, fondern auch mit der That und mit der Wahrheit.

§. 17. Da uͤbrigens jeder Schulmann das selbst seyn soll, was er lehrt, da seine Zöglinge ein lebendiges Beispiel alles Guten an ihm haben muͤffen; da er selbst den Erwachsenen seiner Gemeinde in Wort und That zeigen muß, wie man Gott, Konig und Vaterland lieben und verehren muͤsse; da er die Wichtigkeit seines Berufes stets fuͤhlen, mit seinen Vorgesetz⸗ ten ununterbrochen in Fried und Freunbschaft leben, als Gatte mit feiner Gattin das Muster einer Gott wohlgefaälligen Ehe darstellen, und in seinen ganzen uͤbrigen Verhaͤltnissen durchaus sich exemplarisch beweisen soll: so wird der hiesige Verein dies hohe Ziel nie aus den Augen verlieren.

Jetztbluͤhende seltene und schoͤne Gewächse im Koͤ— nigl. Botanischen Garten bei Berlin. Den 18. Dec.

Begonia ulmifolia, aus Brasilien. Calendula chrysan- ann,, vom Kap. Bletia hyacinthina, aus China. B. verSscunda, aus Westindien. Epacris attenuata alba et ro- sea, aus Neuholland. Erica virescens, echiiflora, saccillora, cistillora, pyrolaeflora, saͤmmtlich vom Kap. Goodyera discolor, aus Suͤÿd⸗Amerika. Pavonia brasiliensis, eine neue Art aus Brasilien. Selago spicata, vom Kap. Tupistra squa- lida, aus Amboina.

Ueber die neusten Kolonien der Mennoniten in Russland.

Als die Gegend um Chortitz, wo die aäͤltesten Einwande—⸗ rer Mennoschen Glaubens sich ansaͤßig machten, vor etwa 127 Jahren schon so welt bebaut war, daß außer den dort vorhan—⸗ denen 16 Doͤrfern, keine neuen mehr angelegt werden konnten,

beschloß die Russische Negierung, an dem tinken Ufer der

loschna, und dem rechten Ufer der Rietsch Juatchac e un des Asowschen Meeres, und in den Umgebungen der A schen Stadt Takmak, eine Mennosche Kolonie anzulegen. wurden dazu Feldmarken gewahlt, die 3 Meilen teun Maßes (à21 Werst) von dem neuen Hafen Apodaschna Asowschen Meere, 36 teutsche Meilen (2652 Werst) von terinoslaw, 64 teutsche Meilen (446 Werst oder 45 Rus Meilen) von Odessa entfernt waren. Bis 1617 wurd Dorfer angelegt; in einem derselben, Ruͤkkenau, be findet die Stammschaäferei der Merinos fuͤr die Kolonie, welche! Stammschafe überwintert. In den Jahren 1875 wutdn Doͤrfer angelegt. Fuͤr 1821 ist die Anlage von 4 neuen fern bestimmt.

Die Nachbarn der neuen Kolonie an der Molaschta,

jenseit des Flusses teutsche meist lutherische Koln

aus dem Reiche, diesseit die Dueboberzen, deren Pferdeg sehr geruͤhmt wird, die Kosaken, und die Nogaizen. N ter den Kolonisten Mehre Russisch und Polnisch sprechen, Tartaren aber auch unter sich Mehre haben, die dieser chen kundig 23. so ist es beiden Theilen leicht, sich z ständigen. Man entsinnt sich nur im Anfange der ersta lage eines Vorfalles, wo die Tartaren die Teutschen s behandelten. Seit der Zeit herrschen Friede und En zwischen beiden Theilen. Die Teutschen uͤberlasse

Tartaren sehr gern einen Theil 5 Gras ⸗Landereien,

sie in Kultur setzen koͤnnen, zur Weide, und beruhigen? deren Besorgnisse, daß es ihnen an Weide mangeln Ein Tartar hat 4 500 Pferde von mittlerem Schlag; deren Weide derselbe dem Kolonisten monatlich 1 Pan Kopeken Kopfgeld) zahlt, und wobei die Hengste frei ein Die Tartaren treiben Ackerbau und Viehzucht, und z ihren Nachbaren in Allem nach, so das dle teutschen nicht genug Zeit haben, um sie mit Thüren, Fenstern, T Stühlen, nach teutscher Weise zu versehen. Die No nennen die Kolonisten, wenn sie mit ihnen zusammen kon Lakorm (Bruder) und besuchen die Schulen und Kirchen doch nur aus Neugierde, um die christlichen Gebraͤuche anzus

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Das Klima ist heiß, aber von sehr abwechselnder w

rung, die man erst ertragen lernen muß, besonders wechset

Winter Regen und Schnee, Kalte und Thauwetter sehr sch Der letzte Winter war auch dort ohne Schnee, aber doc ter als sonst. Die Nächte sind sehr kuͤhl, und in einiger fernung vom Meere oft ohne Thau; am Asowschen M aber, fallt der Thau häufig und stark. Der Boden, n

schwarz und sehr fruchtbar, trägt alle Arten von gig, zewsttt

Landregen sind selten, und die meisten Regen nur Schauer und Strichregen. Hagel ist selten. Holz feün ganz; die alten Kolonien haben Elchen⸗Wälder, Weiden Pappeln; die neuen muͤssen ihr Bauholz vom Schwarzen A her auf Floͤssen erwarten. Das Bauholz kommt behauen ,. Stuͤck heißt eine Brust, woraus * Balken geschm werden, von 36 386 Fuß Lange, und wird mit 2 bis 2 beln Papter bezahlt, also 12 bis 15 Gr. Die Heitzung! mit Stroh, Stoͤppeln, Gras und gedoͤrrten Stengeln Kraͤutern, jedoch auch mit Kuhmist besorgt. Die ser win Winter in einer Grube gesammelt, und im Frühjahr de Ziegel gestochen wie Torf; man nennt dies Kerwisch. Ziegel sollen wenig Geruch verbreiten und gut brennen dessen werden bereits Pflanzungen von Weiden und Pm angelegt, und es wird mit der Zeit an Brennholz nicht fehlen. (Die Fortsetzung folgt.)

Berlin, 12. Dee. Landfrachtsätze in Preuß. Kilt, welchen nach Angabe der Schaffner, verladen , Centner nach Breslau 13, 13 Rihlr.; Frankfurt a.

5

Rthl.; Frankfurt a. d. O. Rihl;; Leipzig 15, 17 .

Magdeburg 15, 13 Rthl.; Reichenbach 1 Rthl.

Königliche Schau spiele.

Donnerst. 13. Dec. Im Opern⸗Hause auf Beil Die Jungfrau von Orleans, romant. Tragoͤdie in 9 Ah von Schiller. . .

Freit. 13. Dee. Im Opern-Hause: Die verf! Wette, kom. Singsp. in 2 Abtheilungen. Musik von s

Sonnab. I5. Dec. In Potsdam; Die Reise nag pe, oder das Karneval von Paris, Lustsp. in 3 Al nach dem Franz. des Wafflard und Fulgenge, bearbeitu K. Blum. Hierauf zum erstenmale: Der Bär und del sa, Vaudeville Burleske in 1 Aufz., nach dem Franz. des 6 bearbeitet von K. Blum.

Meteorologische Beobachtungen. Barometer. Therm. Wind. Witterung.

10. Dec. A. Gs I 6ϊ Q S. O. Mondschein, Frost. 11. Dec F. Baze 312“ o24 S. When, Fsrost

. M. ehe 3 9“ 32 S. W. trüb, Sonnenschein. A. 2g M —“ 324 S. W. trüb, feucht, Regen. F. ego 6 98“ 1324 S. W. dicker Nebet. ; Meß 7 224 S. W. ldicker stinken der Nebel

12. Dec.

Gedruckt bei Hayn.

zeitung s-Rachrichten.

uch hier wieder mit der äußersten rechten koncertirenden Gesetz-Vorschlaͤge. Den ersten betreffend so karakterisirte

Redakteur

Allge

meine

srenßische Staats-Zeitung.

1506 Stück. Berlin, Sonnabend den isten December 1321.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Der bisherige Oberlandes-Gerichts-Referendarius Ferdi⸗ ) Nüuͤsmann in Muͤnster, ist zum Justiz-Kommissarius Land- und Stadt-Gerichte, zu Borcken im Muͤnsterschen r-Landes-Gerichts-Departement bestellt worden. Der Justiz-Kommissarius Gustav Voörster in Bochum ist eich zum Notarius publicus ernannt worden.

Die unterzeichnete Kommission hat die von der Koͤn. Kommis— zur Reviston des Staatsschulden⸗Rechnungswesens ihr uͤber⸗ nen Kompensations⸗Anerkenntnisse uͤber 4,595, 902 Rt. 1 Gr. vorheriger Ueberzeugung von der Rich— it des Betrages, in Gegenwart eines . der Koͤnigl. Haupt⸗Verwaltung

taatsschulden, den 13. u. 14. d. M. Nuͤnzgebaͤude verbrannt.

Nach der Bekanntmachung vom Nov. d. J. waren bis dahin in natspapieren vernichtet

sind also jetzt uberhaupt verbrannt 1 , . 136, 473, 559 Rt. 13 Gr. Ein Hundert Sechs und Dreißig Millionen, Vier Hun⸗ Dres und Siebzig Tausend, Fuͤnf Hundert Neun und . Thaler, Dreizehn Groschen.

erlin, den 14. Dec. 1921.

önigl. Höoͤchstverordnete Kommission zur Vernichtung der

hiezu bestimmten Staatspapiere. But tner. Buͤsch ing. Bendemann sen.

Im Reg. Bez. Breslau er Superintendent Tscheggey zu Freistadt, an die Stelle erstorbenen Konsistorial⸗Rathes Hermes, zum ersten Prediger ( an Elisabeth⸗Kirche in Breslau, und zum Inspektor ge⸗ worden. Angekommen; Der General⸗Major und Kommandeur von pu ssch, von Silberberg. Der Königl. Niederlaͤndische Kabinets⸗ Kourier Ginot, aus

Haag.

ee . Der Koͤnigl. Franzoͤsische Kabinets⸗Kourier Ta⸗ et, na is.

Hurchg ereist: Der Koͤnigl. Großbritannische Kabinets Kou⸗— Ruffe, von St. Petersburg nach London.

131, 737,677 18

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aris, 4. Dec. Nachdem die Sitzung der Deputir— kammer gestern mit Vorlesung zweier Schreiben, wovon erste die Anzeige des Absterbens des Deputirten Rolland das andere dle Erklarung des Deputirten Populle enthielt, e. wegen seiner Gesundheit-Umstaͤnde nicht laͤnger seine tlonen erfuͤllen koͤnne, eroͤffnet werden, betrat der Minister de e die Tribune, u. mit tiefer erwartungvoller Stille emgfing die mer seinen Vortrag, der dahin ging, daß ihr zwei Gesetz— chläge, der eine, Zusaͤtze zu dem Gesetze uͤber die Unter— ung und Bestrafung der, mittels der Pressfreiheit oder er Publikations-Mittel zu begehenden oder begangenen rechen, der andere die Verlängerung der gesetzlichen Vor— ten wegen der Journale und periodischen Schriften ent— nd, zur Berathung vorgelegt wuͤrden. In einer sehr lan— haufig durch Murren und Misfallens-Bezeigungen von

Seite, oder mit anderen Worten, von sogenannten Libe— und Ultra, Royalisten, entwickelte der Minister die Grunde

Zusatze, die dürchaus nothwendig waͤren, um endlich lt zu thun den Aergernissen und schlimmen Folgen, wel— irch zuͤgellose Angriffe auf die Religion und ihre Diener,

Koͤnigl. Autoritaͤt, auf die Minister desselben auf alle Hand⸗ haber der Verwaltung des Staates, insbesondere auch der Verwaltung der Gerechtigkeit, und namentlich der Jurys, ge— geben und hervorgebracht wuͤrden. .

Unter andern sagte er: „Waͤre es auch moͤglich, alle die In⸗ teressen, welche durch die Misbraͤuche der Pressfreiheit erregt werden, nahinhaft zu machen, so ist es doch unmoͤglich, alle diese Misbraͤuche selbst in Reihe und Glied zu bringen. Die Wendungen, die sie brauchen, die Gestalten, die sie annehmen, sind so verschieden und mannichfaltig, so unmoglich in be— stimmte Form zu fassen, als der Flug der Gedanken selbst. Jedermann fuͤhlt diese Misbraͤuche, aber auch die Unmöglich— keit sie alle durch Worte bestimmt zu bezeichnen, alle moͤgliche herzuzählen, und auf dlese Weise ein ganz genaues Verzeichnis aller Ausnahmen von der, allen Franzosen durch die konstltutio— nelle Charte gegebenen Gedanken⸗Kreiheit aufzustellen. Denn, wenn auch die Charte diese Freiheit giebt und garantirt, so will sie doch ausdruͤcklich auch ihre Misbraͤuche bestraft, ihre Aus— schweifungen gehemmt wissen. Da es nun aber unmoglich ist, alle jene Misbraäuche der Reihe nach zu bezeichnen, so muß man dem prohibitiven Gesetze mehr Raum als bis jetzt es ge— habt, lassen, damit sie auch in allen ihren verkappten, scheinbar ganz etwas anders andeutenden Gewaͤndern und in ihren ver—

borgensten Schlupfwinkeln erkannt und entdeckt werden konnen.“

Nachdem er hierauf die Nothwendigkeit, den oͤffentlichen aͤrgerlichen Laͤsterungen der Religion und ihrer Diener zu steuern, und nicht etwa nur der katholischen Konfession, als der Religion des Staates, sondern auch aller anderen gestatteten und tolerirten Konfessionen dargethan hatte, zeigte er, daß es nicht minder nothwendig sey, das Koͤnigthum und Legiti— mitaͤt, gleichsam als dle zweite Religion Frankreichs, vor solchen Angriffen zu bewahren.

Der Raum erlaubt nicht, diese ganze Rede, so sehr sie es auch verdient, anzufuͤhren. Aber daß sie bei den Gegnern der Minister, sowol den Liberalen als den Ultraroyalisten, nicht die gewuͤnschte Wirkung machte, läßt sich leicht ermessen. Doch erhob sich besonders die äußerste Rechte dagegen, na— mentlich Herr de Lalot, der als Verfasser der bekannten Adresse an den Koͤnig genannt wird, und der General Donadieu. Jener ruͤgte unter andern auch mit Recht den Ausdruck,, Ultra⸗Royali⸗ sten“ dessen man sich zur Entstellung der Ideen und Ansich— ten seiner Partei bediene, und bemerkte dabei, wie Bonaparte wol es aufgenommen haben wuͤrde, wenn man die treusten, ergebensten Diener seiner Regierung Ultra⸗Bonapartisten zu nennen gewagt haͤtte.

Die Liberalen murrten zwar bei einzelnen Ausdruͤcken des Ministers, doch betrat keiner von ihnen die Tribune, um eigens gegen den Vortrag desselben zu sprechen; ja sogar als bei Ge— legenheit der Streitigkeiten, ob dem General Donadien, dem bekannten Ultra das Wort zu gestatten sey, der Praͤsident sei⸗ nen Vortrag uͤber das Neglementwidrige dieses Begehrens be— sonders an sie richtete, erklaͤrten mehre von ihnen (laut dem Berichte des Konstitutionel) daß sie es nicht waren, die diese Debatte erhoben hätten. Gleichwol aber stimmten sie mit je— nen Gegnern der Minister, als uͤber die nächste Zusammenkunft der Bureaux, behufs der Pruͤfung des Budgets, eine Verschie⸗ denheit der Meinungen in Ansehung des Termins obwaltete. Die ministerielle Partei wollte den folgenden Tag; aber ob— gleich Hr. de Villele selbst dafur stimmte, wurde dennoch die Proposition des Herrn Forbin des Issarts, daß diese Zusam⸗ menkunft nicht eher als nach Erneuerung der Bureaux statt— finden solle, durch jene vereinte Opposition mit evidenter Ma— joritaͤt angenommen. Es scheint also, daß eine bestaͤndige Ma⸗ joritaͤt gegen die Minister fich gebildet habe. 6 Dle einzelnen Artikel der oben angezeigten Gesetz⸗Vor⸗

schlaͤge sollen zur Zeit, wenn sie wirklich pure genehmigt oder in dieser und jener Modifikation angenommen worden, mitge—

theilt werden; nur so viel vorläufig, daß der Termin, bis zu welchem dle Zeitungen und Zeitschriften, der Censur ausgeseßt

seyn sollen, bis zum Schlusse der Sitzungen der Kammer des

Jahres 1826 hinausgesetzt ist; eine Bestimmung die besonders

Murren erregte. . Der in dem Prozesse gegen Maziau als Zeuge aufgetretene

und hernach entsprungene Kapitain Delamotte soll in Lille ver—

en König, nicht blos auf dessen Person sondern auch auf die

haftet worden s . .

Die im v. St. d. Z. erwahnte Schrift des Marquis de