1822 / 52 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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rief die ehemalige Silber⸗Scheidemuͤnze ganz. Allein am 15. September 1807 erschien eine nene Anordnung, wodurch wieder Silber ⸗Scheidemünzen, in Stücken von 10 Eentimen bestehend, eingefuͤhrt wurde. Als Motiv dazu führte man an: (Monitenr vom Jahre 1807 pag. 931.)

Notre Systäme montétaire est, pour les monnaies d'or et d'argent, ctabli sur des principes dont, on n'a jusqu'ici qu'a s'applaudir. On avoit cru que les pieces d'un demif- ran et d'un quart de fraue sufsiroient an besoin de la circulation daus les petites transactions, mais on s'est appergu que le quart de fran, ou piece de cinq sols, toit loin d'atteindre le but qu'on s'dtoit propos; d'un autre coòtè, la monnaie de cuivrre est trop incommode, et ne peut satisfaire aux besoins de la sociétè. fabriqudes, pour tenir le milieu entre la monnaie d'argent et celle de cuivre et cette fabrication ne laisse à rédouter aucun des incon- vènients si souvent reprochés à la monnaie de billon; dabord le titre de cette monnaie et son alliage sont combins de maniere qu'elle aura une valeur intrinseque de quatre -vingt-quinze - pour cent; en se- cond lieu, il sera apportè dans sa fabrication autant de perfection que dans celle des monnaies d'argent, de sorte qu'il ne restera au contrefacteur aucun espoir d'en abuser-

Die Stücke von 10 Centimen verlieren hienach gegen den in⸗ nern Werth der 5 Franken Stucke, und zwar 1. wenn die Remedten ganz unberuͤcksichtigt bleiben, U 1 ** pCt.; 2. wenn die Haͤlfte der gesetzlichen Remedien zum Abzug kommt,

1273 pCt., und 3. wenn das volle Remedium in Abzug kommt, 15 *, pCt.

Bei dem, auf 5p Ct. angegebenen inneren Gehalte, ist zugleich der Kupfergehalt der Zehn⸗Centimen-Stuͤcke in Anschlag gebracht, nach dem Maßstabe von az Gramme fein Silber füuͤr 100 Gram⸗ men Kupfer. Dieses betraͤgt auf 200 Franken in 40 Stuͤcken von ö Franken 72323 Grammen Silber, welche der Franzoͤsische Bil⸗

on nicht enthaͤlt, und deren Preis dessenungeachtet dem inneren Werthe zugerechnet worden, denn 2000 Zehn-Centimen⸗Stuͤcke haben den Nominal⸗Werth von 200 Franken Kourant⸗Geld. Die letzteren enthalten an feinem Silber. goo Grammen die Zehn⸗Centimen⸗Stuͤcke enthalten dagegen nur 835 ö ;

K iq

durch den Kupferwerth von zao2 rs *. len, der Ueberrest aber ganz ausfaͤllt

Daß der Werth des Kupfers dem des Silbers zugerechnet wird, ist ein sonst in der Muͤnzverfassung nicht vorkommendes Verfahren, und auch im Preußischen nicht bekannt, da bei Beur⸗ theilung des Werthes der Silbermuͤnzen, der Kupfergehalt nie in Betrachtung kommt.

Diesen Gegenstand weiter auszufuͤhren, wurde den Zweck die⸗ ses Aufsatzes uͤberschreiten.

Die aufgefuͤhrten Thatsachen mußten jedoch in das Gedaͤcht— niß zuruͤckgerufen werden, um Denjenigen,

der die Franzoͤsische Münz Geseszgebung zum Anhalt bei der Kritik des neuen Preußischen Muͤnzgesetzes genommen, zu belehren, daß gerade hier beide Gesetzgebungen sich sehr naͤ⸗ hern, und bei Auspraͤgung des Billons auf gleichen Grund⸗ Sätzen beruhen. t.

Daß nichts weniger als eine Plusmacherei in der Absicht des Gesetzes liegt, werden die Berechnungen ergeben, die zur öͤsfentli⸗ chen Bekanntmachung ern gen werden, sobald die gesetzlich an⸗ geordnete n, . Affinirung und Umpraͤgung der alten Schei⸗ demuͤnze, beendigt ist.

Sehr bedeutend ist schon der Verlust, welchen der Staat dadurch übernimmt, daß die, besonders in den westlichen Provinzen befind⸗ liche, nicht Preußtsche, sondern alte Landes Scheidemuͤnze, und die nicht zur neuen Eintheilung passenden Kourantsorten, zum Ein⸗ schmelzen eingezogen werden, und zwar nicht nach ihrem Silber⸗ Gehalte, sondern zu dem Nennwerthe, zu welchem sie bisher bei den Kassen angengmmen worden sind. z

An neuer Scheidemuͤnze wird jetzt, nachdem das Beduͤrfniß so weit befriedigt worden, als es zur Abführung an die dᷣffentli⸗ chen Kassen, welche seit dem . Jan, d. J. nach der neuen Munz Eintheilung, Buch und Rechnung führen muͤssen, und zum Ersatz der fremden Scheidemünze nothwendig war, verhältntßmaäßig sehr wenig gepraͤgt, und es wird hinfuͤhro allein von der Nachfrage ab⸗ hangen, ob und wie viel ferner zur Ausmuünzung kommen soll.

Bis Ende Maͤrz d. J. sind für den ganzen Preußischen Staat, in den Muͤnz⸗Staͤtten zu Berlin und Duͤsseldorf uͤberhaupt aus⸗

emunzt worden . n Berlin: eg, 495 Rthlr. 10 Gr. ganze Silbergroschen

51,880 12 halbe in Duͤsseldorf S6, 86

1696. 862

72 853 1 Grammen ersetzt werden sol⸗

4 ganze also uͤberh. Fs7M56n Rthlr. 26 Gr. Silbergroschen,

wovon sich ö. Iich ein großer Theil bei den Kassen in Bestand

besindet, und Jedermann wird sich davon uͤberzeugen koͤnnen, daß

dieser Betrag auf eine Bepblkerung von mehr als 11 Millionen,

auch nur zu den kleinsten Ausgleichungen, nicht zureichend ist.

Der Engländer John Meriks hat folgendes einsache, im abgewichenen Früh—⸗ ahre aber wahrscheinlich nicht zur Anwendung gekommene Mittel erfunden, recen, u sprengen, und den, manchen Brücken schon sehr verderblich gewor—

denen Eisstoß zu verhindern. Man macht mit einem Meißel ein Loch in das Eis, bringt quer darüber ein Stück Bret, und hangt 2 Fuß unterm Eise ein znnernes Büchschen mit einigen Unzen Pülver darunter; das Büchschen selbst muß mit einer zinnernen Röhre, diese aber mit einem Knie, womit es auf dem Brette ruht, versehen seyn; jetzt wird das Pulver mit einer Lunte angebrannt, und die Eisdecke fliegt nach allen Richtungen hoch in die Luft.

Wechsel⸗ und Geld⸗Kourse.

Hamburg, 23. April. Mon. 1063 pCt. mit S besser zu lassen. London k. S. 36 Schill. 8 Den. 2 Mon. 36 Schill. 55 Den., mit Den. besser Briefe nnd Geld. Paris 2 Mon. 26. Schill., be⸗ gehrt und besser zu bedingen. Bordeaux 2 Mon. 263

Schill. Breslau 6 Wochen 4äozz Schill,, 2 Mon. zum not. Kours begehrt. Wien in elfectiv 6 Wochen 146 pCt.,

Prag in elfectiv 6 Wochen 147 pCt., Augsburg 6 Wo⸗

Des pieces de billon de dix centimes seront

Amsterdam k. S. 1053 pCt. 2

chen 14, pCt.ͥ, Frankfurt 6 Wochen 14673 pCt. zum not. Kours gut zu lassen. Leipzig z. M. zu haben. St. Petersburg 2 Mon. 9. Schill. B Louisd'or 11 Mr. 4 Schill. zu haben und zu l Holl. Dukaten, neue fehlen. Gold al marco 101 zu haben und zu lassen. Daͤn. Grob Kourant! Hamb. Grob Kourant 1985 pCt. Fein Silber 117 Schillt, Silber in Sort. 2g CL 5 G. à 14 27 Mrk. 11 Schill,, Preußische Muͤnze 7 Mrk.! zu lassen. . Preuß. Praͤmienscheine à 1927 Mrk. Briefe,

Allge

ßische Staats⸗Zeitung.

teu

meine

Mrk. Geld.

Preuß. Englische Anleihe z. C. von 37 Schill per Cont. 655. 86 pCt. auf 3 Mon. Zeit 655 pCt. Briefe.

a n g Anleihe à 5 pCt., à g47 pCt. R

Daͤnische Anleihe erste Abtheilung à 6 pCt. Zinsg pCt., desgl. 5 pCtg. von zoo Mrk. 8e. gaz pl desgl. 5 pCtg. iz . 6 pCt. nichts gemacht.

Oesterr. Anleihe das Loos von 100 Fl. pr. Dec.

Fl. Geld und Briefe; Moetalliques auf 3 Mon. 745 Fl. Geld und Briefe. A

Berlin, 26. April. London 3 Mon. war à eher zu haben als zu lassen, auf Zeit inkl. 2 Mon, Rthlr. offerirt. Hamburg 2 Mon. à 153 pCt., ku pCt. Briefe und Geld. Amsterdam 2 Mon. à1 Geld. Paris 8 Mon. à 33 pCt., Augsbur⸗ 10565 pCt., Frankfurt a. M. 2 Mon. à 104 Wien in 80 r. 2 Mon. à 1055 pCt., St. Petr

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mtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

26sten d. fand die feierliche Einsegnung . 6. Solms -⸗Braunfels, Tochter von Cumberland, in dem Hotel . H. des Herzoges ven Cumberland statt, wobei 8. D. Wochen dato à 75 pCt. ohne Begehr. Diskont hlauͤbensbekenntniß ablegten, in Gegenwart St. Maj. mehr Geld als Briefe. Friedrichsd or 1155 pCt. Bihlniges von Preußen, der Durchlauchtigsten Eltern . pCt. Geld Prämien- Staats. Schuld- Scheine Ih ein, der ganzen Königl. Preußischen Familie, saämmtli, 956; Geld. Staats⸗Schuld Scheine 753 pCt. DiMwefenden Prinzen und Prinzessinnen, des ganzen Hof⸗ pCt. Geld. Norwegische Anl. vom Hamb. Avißstes, der Minister der Geistlichen Angelegenheiten 1 150 86 pCt. Briefe, 835 Geld. Engl? Anleihe pen, so wie auch einiger Mitglieder des Geistlichen Mini— offerirt. Oesterr. 5 pEtg. Obligationen per Kassa Mö. gemacht auf Zeit jut - Da fix , Im 26sten d. empfingen hierauf Ihro . . Loose à 100 Fl. pr. December zu liefern 117 Briefe 110 . Eltern, das heil. Abendmahl in der Domkirche.

i S5 0 6e . Maj. der Koͤnig haben dem Kuͤster und Schullehrer J . 3. in der Altmark, das Allgemeine Eh—

Sonnabend, 27. April. Im Schauspielhause: Men zweiter Klasse zu verleihen geruhet, war, Posse in 5 Abtheil., von Kotzebue. . ses Koͤnigs Majestaͤt haben geruhet, mittels Allerhschster In Potsdam: Parkeienwuth, Original-Schaussts Ordre vom 25. die ses, den Post-Kommissarius Hap— Abtheil., von Ziegler. im Post-Direktor in Krotoszyn zu ernennen. . a. Sonntag, 25. April. Im Opernhause: Die Zaße. Majestat der König haben Allergnaͤdigst zu verfuͤg große Oper in zwei Abtheil,, Musik von Mozarr. (wat, daß der Bischof Eylert in dem Ministertum der stedt, Saͤnger und Regisseur des Herzogl. Theaters i gen Unterrichts- und Medicinal⸗Angelegenheiten, in Be⸗ schweig: Sarastro, als zweite Gastrolle. Mlle. Minn hauf die Geschafte der Abtheilung fuͤr die Geistli⸗ fer, Schuͤlerin der Koͤnigl, Kaminersaͤngerin Mlle. Möelegenheiten und der Abtheilung für das oͤffentliche ee, n mr, n,, e ,, Ii he en , 1 seinen uͤbrigen Verhaͤltnissen ver— In Charlottenburg: Der buckelige Liebhaber, S Wirksamkeit erhalte. K . Aufz., von Castelli. Hierauf: Die offene Fehde, urchgereist: Der Russisch Kaiserl. Feldiaͤger, Lieutenant 3 Abtheil, 27 FHeff, als Kourier von London nach St. Petersburg, Montag. 29. April. Im Opernhause: Andre, t Russisch Kaiserl. Feldfäger, . Sch ne, als 1 Aufz., nach dem Franzdfischen, von K. Blum. A van Haris nch l St. te eburg k ls Kourier von All ja en n, de,, . nn,, r Russisch Kaiserl. Feldjäger Sifkoff, als Aline, Koͤnigin von Golconda, großes Ballet ins ker' en g nch wharis von Aumer. Musik von K. Blum. Fuͤr das Kong spiel eingerichtet vom Koͤnigl. Solotaͤnzer Herrn H Dienstag, 30. April. Im Schauspielhause: Begehren: Der Freischuͤtz, Sper in 3 Abtheil., von Musik von K. M. v. Weber. . . Die Parquet-Billets zu dieser Oper sind in 363 e it ung s⸗ N a ch ö chM t en rer , ,. Meldungen bereits vergeben; und wir die zur Oper Don Juan fuͤr Dienstag im Opernhan gekauften Billets in das Billet-Verkaufs-Buüreau,! . Ni. 11 bis Montag Mittag zurüͤcksenden und besp arls, 20. April. Am 16. d. M. wurde in einem ge— lgssen, ob dafür welche zu den Logen, auch den DR Ausschusse der Deputirten, das Budget fuͤr die zwelte Schau spielh a ses fuͤr diesen Tag umgetauscht werhger diskurirt u. solches auf die Hesammt-Summe von 8oo, ooo oder ab der Betrag baar zuruͤckverlangt wird. pwol fuͤr die bestimmten als unbestimmten Ausgaben, Das Repertoir der Koͤnigl, Schauspiele für it und angenommen. (unter diesen 8oo,ooo Fr. ist nn , . k , . hehalt fuͤr die Deputirten begriffen, 6. . be⸗ Herrn Adler, und beim 9 , ,. 33 ö. . ar keine Entschaͤdigung, weder. 6 taa . noch Kat n ar,, r astellan des Königl. Open Departements.) Dieses Resultat wurde der noch Herrn Sattler, Abends 2 Uhr a 4. Gr; zu haben helten Kammer sogleich angezeigt, und hierauf uͤber ei⸗ im. Billet, Verkaufs Vuregus Letztestt. Nr. 113, de Hin. Keratry vorgeschlagenen Zusaß-Artikel zu dem ganzer Logen und einzelner Billets fuͤr das neue Re Budget, diskutirt, wonach vom 1. Jan. 1823 an, die desmal ö Donnerstag morgens um halb 9 Us auf das Salz, um ein ,, , und mn gen wird. . Centimen fuͤr das Kilogramm festgesetzt werden soll. Naͤchsten Mittwoch ist das Billet-Verkaufs-VB der Sitzung vom 27. wurden die Berathungen über die⸗ schlossen. jenstand fortgesetzt, nachdem zuvor Herr de la Vareinne, Deputirter des Departements des Allier, in die Kammer rt worden, den üblichen Eid geleistet und seinen Platz im Lentrum eingenommen hatte. Die Herren Guittard und de Pompieres trugen auf die Herabsetzung jener Auflage aͤlfte an. Der General⸗Douanen⸗ Direktor, Herr von Erieg, widersetzte sich indessen jeder en n g n einer welche fur den Schatz außerordentlich eintraͤglich sey, da ‚hschnitte die Konsumtion des Salzes 12 Pfund auf den age, welches zu ze Centimen fuͤr das Kilogramm eine utende Einnahme bilde, die sich durch eine andere Auf⸗ t leicht ersetzen lasse. Der Vorschlag ward hierauf ver⸗ Der Graf Foy trug demnaͤchst darauf an, den Wittwen Ruhestande verstorbenen Militair-Personen dieselben Pen⸗

eitags, den Wbst der Prinzessin Auguste H. der Frau Herzogin

Meteorologische Beobachtung Barometer Therm. Hygr. Wind.] Witte

26. April. A. 285 131133 60 S. W. strü6tb, laue Luff 25. April. FJ. 287 12 9554 762 N. str. kühl, stark a M. eg? 111354 60 S. W.strüb, Regen, A. 989 1 954 755 S. W. sirnkl. schwach 26. April. F. 269 4 72 4 772 S. heul, dünn Gew

ker Thau, ki M. 265 5357 S. W. Sonnenbi, tr

11 63z0*

szusetzen, welche den Wittwen der auf dem Schlachtfelde en, oder den nach 30 Dienstjahren verstorbenen aktiven Nedallss Personen zustaͤnden, unter der Bedingung, daß jene Witt⸗

Gedruckt hei Hayn.

5246 Stück. Berlin, Dienstag den Z3osten April 1822.

wen nachwiesen, daß die Ehe zwischen ihnen und ihren verstorbe⸗ nen Maͤnnern, nach deren Eintritt in den aktiven Dienst und vor deren Versetzung in den Ruhestand, geschlossen worden. Der General Lafont unterstuͤtzte diesen Antrag. Der Finanz Mi⸗ nister verwarf ihn indessen, da er das Budget des Kriegsministe⸗ riums um Joo, 0000 Fr. erhoͤhen wuͤrde; Herr Dudon stimmte dem Minister bei, und meinte, die Militair⸗Pensionen beliefen sich schon jetzt auf 0 Millionen, wogegen der Sold der ganzen aktiven In⸗ fanterie und Kavallerie zusammen nur 5i Millionen betruͤge; man könne daher nicht sagen, daß der Koͤnig sich gegen die in der Ar⸗ mee gewesenen Personen unfreigebig bezeige; uͤberdies handle es sich hier auch von Belohnungen, deren Bewilligung ein⸗ zig und allein dem Koöͤnige zustehe, und wo die Initative der Kam⸗ mer nicht gebuͤhre. Herr Laisné de Villeveque trug darauf an, daß die von dem Grafen Foy verlangte Pensions⸗Summe, auf zob,oοoο Fr. reduzirt und als ein Gnaden⸗Geschenk von der Kammer bewilligt werde. Das Wort „Gngden-Geschenk“ zog dem⸗ selben die bittersten Vorwuͤrfe von der linken Seite zu; dieser Aus⸗ druck sey unpassend und unwuͤrdig; es handle sich nicht von einem Gnaden⸗-Geschenke, sondern von einem wohl erworbenen Rechte. Die Kammer entschied sich endlich, als es zum Abstimmen kam, dahin, daß der Vorschlag des Grafen Foy vorlaͤufig noch nicht in Betracht zu ziehen sey. Ein anderwettiger Vorschlag des Herrn von Berbis, die Praͤfekten und Unter⸗Praͤfekten zur Rechnungs⸗Ab⸗ legung uͤber die ihnen zur Bestreitung der Bureau⸗-Kosten zu be⸗ willigenden Gelder zu verpflichten, wurde mit 152 gegen 145 Stimmen angenommen. Am Schlusse der Sitzung vom 17. ver⸗ langte Herr Guittard noch, daß hinfuͤhro die in den verschiedenen Kaptteln des Budget enthaltenen Ausgaben jede speziell fuͤr sich bestimmt wurden, damit die Minister nicht, wie solches bisher der Fall gewesen, einen Ausgabe⸗Artikel durch den anderen uͤbertragen

könnten, wodurch die von der Kammer gemachten Ersparnisse illu⸗ sorisch wurden. In der Sitzung vom 18. wurdem die Diskusstonen uber diesen Gegenstand fortgesetzt. Herr Courvoisier widersetzte sich dem Vorschlage des Herrn Guittard, und behauptete, daß, wenn es erst dahin kaͤme, daß die Kammer nicht allein die ver— schiedenen Kapitel des Budget, sondern sogar jede einzelne darin enthaltene, auch die kleinste Ausgabe genau besttnmen solle, die Verfassung umgestoßen, die Macht des Koͤniges und die der Pairs⸗ Kammer aus der Charte gestrichen, und dagegen die Macht der Deputirten⸗Kammer keine Graͤnzen mehr haben wuͤrde; diese habe nur das Recht, die von den Ministern verlangten Summen im allgemeinen zu bewilligen, zu verwerfen oder zu modifiziren, nicht aber die Befugniß, sich in die Verwaltung zu mischen; diese letz—⸗ tere werde aber, wenn der Vorschlag des Herrn Guittard durch⸗ gehe, gleichsam in die Kammer verlegt; die Kammer werde als⸗ dann befehlen, und die Regierung zu einem passiven Gehorsam gezwungen seyn; man muͤsse nicht glauben, daß die Kammer das Recht habe, durch Verweigerung der gehoͤrigen Fonds, dieses oder jenes Institut, welches die Regierung füuͤr nuͤtzlich halte, oder wel⸗ ches seine Existenz einem Gesetze zu verdanken habe, aufzuheben; waͤre dies der Fall, wurde die Kammer, wenn sie zum Beispiel die fuͤr den Unterhalt des Staatsrathes, der Universitaͤt, der Aka⸗ demie u. s. w. erfoderlichen Summen verweigere, diese Institute abschaffen koͤnnen, wodurch alle verfassungsmaͤßige Prinzipien ver⸗ letzt werden würden. Herr von Lameth nannte die Rede des Hrn. Courvoisier eine ministerielle Vertheidigungs Rede, welche die Rechte der Kammer verletze, und daher den Druck verdtene, um im Angesichte Frankreichs gerichtet zu werden, worauf Cour⸗ voisier antwortete, daß, um ein guter und loyaler Deputirter zu seyn, man nicht blinder Anhaͤnger eines Qppositions Systemes seyn muͤsse, welches der Wahrheit und der Vernunft in gleichem Maße zuwiderlgufe. Nachdem Herr Royer Collard noch für die Annahme des Guittardschen Vorschlages und der Finanz⸗Minister dagegen gesprochen hatten, ward derselbe durch eine bedeutende Majoritaͤt verworfen.

Es wurde hierauf uͤber das ganze Budget der Finanzen abge⸗ stimmt und dasselbe mit 272 gegen 580 Stimmen angenommen.

Der Gesetz⸗ Entwurf, welcher dem Minister des Inneren einen Kredit-Zuschuß von 1 Million, zur Anlegung von Lazarethen und Erhaltung des offentlichen Gesundheits-Zustandes, anweist, wurde endlich ebenfalls mit 20 gegen 11 Stimmen genehmigt.

In der gestrigen Sitzung statteten die Herren Baßire und von Boutirenne im Namen der Kommission fuͤr die Bittschriften Bericht über verschiedene Privat⸗Reklamationen ab; sie sind saͤmmtlich un⸗ bedeutend; es wurde daruͤber zur Tages⸗-Ordnung geschritten, und Herr von Bourrienne schlug gleichzeitig vor, daß die Kammer Maßregeln ergreifen moͤge, um dem haͤufigen Mißbrauche, welcher, von dem Petitions⸗Rechte gemacht wird, ein Ziel zu setzen.

Der Praͤsident verlas hierauf, unter allgemeinem Gelaͤchter, da die Situngen ihrem Ziele so nahe sind, ein Urlaubs⸗Gesuch des Grafen ven Lameth, welcher wichtiger Geschaͤfte halber sich zu ent⸗ fernen wuͤnschte. Es wurde einstimmig bewilligt. Es sollte dem⸗ naͤchst über den Gesetz⸗ Entwurf in Betreff der Stiftung des Se⸗

minariums in Chartres, durch den Namens⸗Aufruf abgestimmt