1822 / 60 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 18 May 1822 18:00:01 GMT) scan diff

595 . auch aus jeder Königlichen Kasse in saͤmmtlichen Preußi— schen Provinzen gezahlt werden.

7) Die Vertheilung der Praͤmien geschieht mittelst Verloo— sung in Zehn auf einander folgenden halbjährigen, in dem umstehend beigefuͤgten Plan näher angegebenen Terminen. Die Verloosung in den halbjährigen Terminen geschieht in Berlin öffentlich, unter Leitung der von des Koͤnigs Maje— stät zur Verwaltung des Prämien-Fonds angeordneten Kom- mission, wie auch unter Aufsicht und Mitwirkung zweier zu ernennender Koͤniglichen Kommissarien und vereideter Pro—⸗ tokollfuͤhrer und eines Deputirten aus der Mitte der Aelte— sten der hiesigen Kaufmannschaft.

9) Die zur Zahlung kommenden Praͤmien werden sogleich nach jeder halbfe nn Ausloosung durch besondere gedruckte Li— sten, mit Angabe der Nummern der Praͤmien-Scheine, so wie auch des Betrags der Praͤmien, oͤffentlich bekannt ge— macht, welche Listen den hiesigen Zeitungen beigefuͤgt, auch außerdem noch ausgegeben werden.

10) Zwei Monat nach jeder vollendeten halbjährigen Ziehung wird der Betrag der gezogenen Prämien von 130 Thaler und daruber, an die Inhaber gegen unmittelbare Aus— . der Praämien-Scheine, und der dazu ge— hoͤrigen Staat s-Schuldscheine von 100 Thalern, nebst den laufenden und den darauf folgenden Zins-Koupons, oh— ne irgend einen Abzug hier aus der Praäͤmien-Verthei— lungskasse im Seehandlungs⸗-Gebäͤude baar in Preuß. Kou— e wen Koͤllnische Mark fein zu 14 Thaler gerechnet, aus— gezahlt.

Die Praͤmien unter 130 Rthlr. werden gegen Zuruͤckgabe des Prämien ⸗Scheins und auf Vorzeigung des dazu gehoͤri— gen Staats-Schuldscheins, welcher letztere in diesem Fall dem Eigenthuͤmer uͤberlassen bleibt, eben falls bei der gedach— ten Kasse in den vorstehend genannten Terminen in Koͤnigl. Preuß. Kourant baar ausgezahlt.

Wenn die Hauptunternehmer die bei den Zehn Zieh un— gen herauskommenden Praͤmien fuͤr ihre Rechnung und ohne Mitwirkung der Königl. Immediat-Kommission, in Am— sterdam, Frankfurt a. M., Hamburg und Leipzig, in den vorstehend benannten Zahlungs⸗-Terminen auch in an— dern Muͤnzsorten, nach einem von denselben zu bestimmenden Kvurse (in sofern die Interessenten die Erhebung der Praͤ— mie in dieser Art wuͤnschen), zahlen lassen wollen, so bleibt ihnen die Ausfuͤhrung, so wie auch die weitere Bekannt— machung dieserhalb uͤberlassen.

11) Die zur Verloosung gekommenen Praͤmien⸗Scheine, welche nicht in den, 5. 10. bestimmten, Zahlungs-Terminen zur Er— hebung der Prämien eingereicht werden, muͤssen späte—

stens nach Einem Jahre, vom Anfang der betreffenden Ziehung, bei der gedachten Praͤmien-Vertheilungskasse zur Realisation kommen, widrigenfalls die Inhaber mit ihren Anspruͤchen an den Prämien-Fond gaͤnzlich praͤ—

kludirt werden. In diesem Fall verbleibt der Staats—

Schuldschein dem Inhaber, und der Betrag des P raͤ— mien-Gewinnes wird zum Besten der Armer-An⸗ stalten, nach näherer Bestimmung der Kommission, ver— wendet werden. Eine besondere Bekanntmachung wird die— serhalb nicht weiter erfolgen.

12) Zur Ausfuͤhrung vorstehender Bestimmungen ist die von des Koͤnigs Majestäͤt Allerhoöͤchst angeordnete Kommission heute zusammengetreten. Als Deputirter aus der Mitte der sub 4. genannten Handlungshäuser ist der Herr Ban— quier W. C. Benecke gewählt. Derselbe hat das Recht, den Verhandlungen der gedachten Kommission beizuwohnen, von dem Gange der Geschaäͤfte nach den angegebenen Fest— setzungen Kenntniß zu nehmen, und besonders darauf mit zu sehen, daß nicht nur der Praͤmien-Fond immer gehörig gesichert bleibe, sondern auch, daß beim Anfange jeder Zie— hung die baare Summe der zur Zahlung kommenden Praͤ— mien bereit liege.

13) Zum Besten des Praͤmien⸗Fonds und um den Inhabern eine Erleichterung bei dieser Unternehmung zu verschaffen, wird eine Diskonto-Kasse aus den zur Bezahlung von

Praͤmien bestimmten Geldern errichtet werden, welche den Zweck hat, Vorschuͤsse auf die mit den Praäͤmien- Scheinen verbundenen Staats-Schuldscheine zu 5 Prozent Zinsen pro are unter noch naher zu bestimmenden Bedingungen, zu

eisten.

14) Der Ueberschuß, welcher sich hierdurch und durch die an— derweitigen Zinsertraͤge des Praäͤmien⸗Fonds, nach Abzug der Verwaltnungs-Kosten und unvorhergesehenen Ausfaͤlle, welche

nur auf Anweisung des Unterzeichneten in Rechnung pas— siren konnen, ergeben wird, soll von der Immediat-Kom—⸗ mission vor dem Anfange der letzten Ziehung festgestellt,

den 17,000 niedrigsten Prämien dieser Ziehung zugeschlagen, und außer den vorgedachten planmäßigen Prämien noch als ein extraordinairer Gewinn zu 17,000 gleichen Theilen ver— theilt werden. Berlin, den 24sten August 1920.

Rother,

Kbnigl. Preuß. wirkl. Geh. Ober⸗Finanzrath, Praͤsident der Haupt- Verwaltung der Staats⸗ Schulden und Chef der Seehandlung.

8)

Praͤm ien-Vertheilungs-Plan

Anfang der 2ten Ziehung am 2. Januar

10 50 100 2, 830 7.000

30, 90900

Anfang der 4ten Ziehung am 2. Januar 1 go, ooο Rthlr. baar.

35, 000

Praͤmien. Rühl.

Anfang der 1sten Ziehung am 1. Jul. u fang der Iten Ziehung am 1. Jul. 18244.

100,000 Rthlr. baar. ho, oo 20, 000 10,000 10,000 109,000 25, 000 20, oo090- 396,200 340, 000

100, 000 bo, o00 go, ooo

5, 000 2, ooo 1,000 500 200 140 20

100,000 50, 000 20, 9000

5, 9000 2, 09000 1,000 500 200 140 20

9o, 000 40, 000 20,000 5,000 2,000 1,000 500 200 135

16

go, o00 40, 000 20,000 5, 000 2, 000 1,000 500 200 1355

18

R

mit

thlr.

letztere d

= / 9g, 200 Rthlr. baar.

* 7

Me, , , ,

tere die Staats scheine zu 100 In

100,000 Rthlr. baar. 50, 000 ö 20, 000 10,00 10, 00 10,00 25,000 20,000

396, 200

440, oo9-⸗

* *

letztere die Staat

.

11 . 1,081, 200 Rthlr. baar.

40, 000 20, 000 10, 000 10, 000 10, 000 25, 000 20, 000 382, 050 486, 000

.

* *

scheine zu 100 3

. R Anfang der 3Zten Ziehung am 1. Jul. 10

go, ooo Rthlr. baar.

und h letztere die Staats

scheine zu 100 R

1,093, 050 Rthlr. daar.

40, 000 20,000 109, 000 10,000 10, 000 25,000 20, 000 3862, o J0 576, 000

, G3, 3 Rthsr. Sa a.

*

letztere di

und e Staat

scheine zu 100

Anfang der 5ten Ziehung am 1. Jul. 18

2 100

2, 830 37/000

o, oo?

go, 000 30, 000 15, 000 5, 900 2, 000 1,000 500 200 130

16

ü 7

go, 000 30, 000 15,000

5, 000

go, 000 30, 000 15, 000 10, 000 10,000 10,000 25 000 20, 000

367,900 bbb, 000

30, o00 15,000 10, 000 10, 000 10, 000 25, 000 go, o00

367, 9goo bbb. ooo

7

ü XW . X

. ,

letztere di

Rthlr. baar.

i 1

R ne. wn

und e Staats

scheine zu 100 Ri 1,233, 00 Rthlr. baar.

Anfang der 6ten Ziehung am 2. Januar 1

e , , m wn

2

letztere di

o, ooo Rthlr. baar.

7

2 8 w n d n n *

* und e Staats

scheine zu 100 Rh

. baar.

D

a

go, ooo Rthlr. baar.

40, 000 2 1

go, ooꝰ0-⸗

10,000

10,000

10,000

25, oo

20, oo? 362,050 r 576, 000

90, 000 40, 000 20, 000 5, 000 2, 000 1,000 500 200

35

15 und behalten

letztere die Staats⸗Schuld⸗ scheine zu 100 Rthlr.

a, e me, e e nee, , de mr, 1,163,050 Rthlr. baar. Ziehung am 2. Januar 1825.

go, ooo Rthlr. baar. 40, 9000 . 20, 000 10,000 = 10, 000 1,000 10,000 500 265, 000 200 20, 000 135 362, 050 3. 3 . und behalten letztere die Staats⸗Schuld— scheine zu 100 Rthlr.

1 looo

fang der Sten

go, 900 40, 000 20, 000 5, 000 2, 900

„,og9g3, 050 Rthir. baar.

2 D

mit Rthlr.

3

2 * 1 Praͤmien. Rihir.

Anfang der gten Ziehung am 1. Jul. 1825.

100,00 Rthlr. baar. 5o, oo .

go, ooo =.

10,000 10, 000 10, 000 5,000 20, 000 396, 200 jo, oo

100,000 o, ooo 20, 000

5, 000 2, 000 1,000 500 200 140 . 20 . und behalten letztere die Staats⸗Schuld⸗ scheine zu 100 Rthlr.

25,0090 r nr, Anfang der 10ten Ziehung am 2. Januar 1826.

100,000 Rthlr. baar. 6o, oo 20, o00 = 10, 00 ö. 10, 000 10,000 25, 000 20, ooo 2

22, ooo

1 100, 000 bo, oo 20, ooo 2 5, 000

5 2, 00

10 1,000

50 500 100 200

2, 830 140 17, 000 20

396, 200 340,009 und behalten letztere die Staats⸗Schuld⸗

scheine zu 100 Rthlr. 991, 200 Rthlr. baar.

1 20, 000

,

6 f m ,,,,

go, ooo Nummern 25, 000 30, 000 35, 000 40, 09000 40, 000 35, 000 30, 000 9te 25, 900 10te ö! 20, 000 1

1ste Ziehnng 2te 2 w

te

5te

6te

7te

gte

mit

991,200 Rthlr. Praͤmien baar. 1,081, 200 = ö. 1,093, 050 1, 183,050 1235, 900 1,233, 900 1,183,050 1,095,050 1,081, 200 991, 30900-⸗

W , n

ö

* XX * *

—— ——

Zusammen 300,00 Nummern mit 11,164,600 Rthlr. Praͤmien baar, außer den 27, 000, 999.⸗ .

welche durch die 10 Ziehungen den Inhabern verbleiben.

Staats⸗Schuldscheinen,

Im Regierungs⸗Bezirke Danzig

Fapprobirte Thierarzt Wolff, als Kreis -Thierarzt fur den und Land-Kreis Danzig, und den Elbinger und Marien⸗ Kreis, bestellt. 4 . ngekom men: Der Graf v. Walderdorff, Attachs bei niserlich Oesterreichschen Gesandtschaft am hiesigen Hofe, als er von Wien . . J hgereist: Der Koͤnigl. Portugiesische außerordentliche Ge— ind bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, v. Driola, * Nieder Lausitz. . k

er Königl. Portugiesische Geschaͤftstraͤger am Königl. Schwe⸗ Hofe, Antonio de Oliveira, nach Stocholm. urchgereist: Der Königl. Großbrittannische Oberst Doyle,

ju rier von St, Petersburg, nach London.

Zeitung s⸗Nachrichten.

KJ

daris, 8. Mai. Zur naͤheren Ausfuͤhrung des 12ten Us des Gesetzes vom 25. Marz, welcher die Publikation sen Verkauf von Kupferstichen und lithographirten Zeich 1, ohne vorhergegangene Autorisation von Seiten der ung, verbietet, hat der Koͤnig unter dem 1. d. M. eine dnung erlassen, in deren Folge jene Autorisation zu Pa— Buchhandlungs⸗Buͤreau, in den Departements aber, im u der Praͤfekte ertheilt, und auf einem Probe⸗-Drucke treffenden Kupferstiches ꝛc., der dem Herausgeber oder fer zu seiner Legitimation verbleibt, bemerkt werden soll. inem zweiten Probedrucke, welcher als Belag bei den jener Bureaus verbleibt, bezeugt der Herausgeber oder ser schriftlich die Gleichfoͤrmigkeit desselben mit dem Reste der Edition. Hinsichtlich der bei der Publika— eser Verordnung schon bestehenden Kupferstiche und li— phirten Zeichnungen, ist eine monatliche Frist zur nach— en Einholung der Autorisation zu deren Debit tzt. Mittelst Verfuͤgung vom 5. d. M. hat der Koͤ— Befehlshaber der 15ten Militaͤr⸗Division, Generallieute⸗ Grafen Rivaud de la Raffiniére, unumschräͤnkte Voll— ertheilt, zur Abwendung der, in den Departementen

der Oise, der Somme und der Eure, wahrscheinlich durch An—

legung, ausgebrochenen haͤufigen Feuersbruͤnste, uber alle un⸗ ter seinen Befehlen stehenden Truppen, mit Inbegriff der

Gensd'armerie, nach Gutduͤnken und je nachdem es die Um⸗ staͤnde erfordern, zu disponiren. Man verspricht sich von die— ser Maßregel einen guͤnstigen Erfolg.

Eine der sonderbarsten Schelmereien, welche die sogenannte liberale Partei sich erlaubt, um den aͤngstlichen Theil der Wahl⸗ Maͤnner von den Wahl-Versammlungen entfernt zu halten, besteht darin, daß man ihnen droht, sie, falls sie daran Theil nehmen, auf die Liste der, unter dem Namen „Mouchss'' (Spione, . passer bekannten Polizei⸗-Agenten zu bringen. Einige solcher Li⸗ sten sind bereits in Umlauf gebracht worden, und mehrere Wahl⸗ Manner haben, wie man wissen will, wirklich die Schwachheit gehabt, den Drohungen jener Partei nachzugehen Bei einem, vor wenigen Tagen von der Gensdigrmerie auf dem Wege von Senlis nach Paris, verhafteten Individuum hat man einen Brief unter der Adresse eines royalistischen Wahlmannes zu Senlis gefunden, worin diesem angekündigt ward, daß, falls er sich zum Votiren nach dem Wahl⸗-Kollegium hegaͤbe, seine ganze Habe in Flammen aufgehen wurde. Zu Bourgoin ist am 17ten v. M. der Doktor Robert, einer der aͤltesten Diener des Koͤniges, in seinem 9ͤsten Jahre mit Tode abgegangen. Bemerkenswerth ist, daß er einen Sohn von 69, und einen von 8 Jahren hinterläßt. Am 4. d. M. hat der Praͤfekt des Seine⸗ Departements den Grundstein zu der neuen, in der Straße St. Dominique zu erbaguenden Kirche gelegt. Sie wird unter dem Schutze des heiligen Petrus stehen.

Der General⸗Lieutenant, Graf von Damas, wird als der Rach⸗= folger des verstorbenen Grafen de Champeenets, in dem Posten ei⸗ nes Gouverneurs der Tuillerien, genannt. Das Journal de Loulon klagt uͤber die herrschende große Duͤrre, welche die Aus⸗ saat des Tuͤrkischen Waitzens verhindere und alle Aufsicht auf eine ergiebige Heuerndte benehme. In dem Dept. der Rieder⸗Pi⸗ renaͤen lebt ein Greis von 115 Jahren, dessen Vater ein Alter von 120 Jahren erreichte.

London, 4. Mai. Se. Maj. werden, wie es heißt, naͤchstens nach dem Kontinent abreisen; andere wollen von ei⸗ ner Reise nach Schottland gehört haben. w

Die erste Verlesung der, durch Herrn Canning einge—⸗ brachten Bill, wegen Aufnahme von 6 Katholischen Pairs im Oberhause, ist ohne Opposition durchgegangen. Die Her⸗ zoge von Buckingham und von Bedford haben sich, jedoch ohne Blutverlust, auf Pistolen geschlagen, wegen einiger Worte, die Ersterem zum Nachtheil des Letzteren bei dem Grafen Bed⸗

ford entfallen seyn sollen.

Im allgemeinen Ausschuß legte am isten der Kanzler der