1822 / 95 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 08 Aug 1822 18:00:01 GMT) scan diff

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thigt sah, die Redner⸗Buühne zu verlassen. Das iste Kapitel wurde 2 n Der Attivitaͤts Sold beträgt nach Kapitel = im Ganzen 10,899,000 Fr., der Graf Foy verlangte darauf eine Ersparniß von 4 Millionen; es kam indessen nicht zum Beschluß und die Fortsetzung der Diskussion wurde auf morgen verlegt. Der diesseitige Gesandte bei den Nordamerikanischen Freistaaten, Herr Hyde de Neuvtlle, wird binnen kurzem in Frankreich erwar⸗ tet. Ein Privgtschreiben aus Madrid vom 22. d. M., enthaͤlt die nicht glaubhafte Nachricht, daß der General Morillo sich an

ystem gaͤnzlich ͤber den Haufen geworfen habe. Der Af⸗

en Hof zu Colmar hat am 22. d. M. seine Sitzungen in Betreff

es Belforter Komplots eröffnet; sie werden zu manchen wichtigen

Entdeckungen fuͤhren. Die Zahl der Angeklagten belaͤuft sich auf 23. (Die letzte Franzoͤsische Post ist ausgeblieben.)

In 6 dentschen Blaͤttern wird erzaͤhlt, daß einige, aus Arabien hieher gekommene junge Schoͤßlinge des Kaffeebaumes, dem hiesigen Psflanzengarten anvertraut, von hier aus aber nach Amerika und den Antillen gebracht worden seyen, und dort den Grund zu dem jetzigen Reichthum der Kaffee⸗Ausbeute jener Ge— 62 elegt haben sollen. Die dieserhalb eingezogenen naheren

rkund pan gn ergeben Folgendes:

Declieu, im Jahr 1723 zum Koͤniglichen Statthalter von Mar— tinlgue ernannt, verschaffte sich bei seiner Abresse dorthin cinen der Kaffe ebaͤume, die Ludwi landten zum Geschenk erhalten hatte. Der Baum vegetirte damals nur spärlich in den unvollkommenen Gewächshäufern, Beclieu aber,

orgefuͤhl der kuͤnftigen Wichtigkeit desselben, pflegte scin, waͤh⸗

rend der üeberfahrt, mit möglichster Sorgfalt, in dein Grabe, daß er selbst, als das Trinkwassert, wegen eingetretenen Mangels, der iffs⸗Equipage nur in sehr kleinen Portionen gereicht werden lonnte, die seinige sich n ie, um den Baum damit zu begießen. Nach der Ankunft auf Martinique ward eine besondere Wachsam⸗ keit nöͤthig, da man mehrmals den Versuch machte, den Baum zu entwenden. Deelien war um die Vervielfaͤltigung des Baumeg kigsn bemüht, und erreichte seinen Zweck vollkommen; schon atte er eine ansehnliche Menge junger Pflanzen, als Martinique von einem heftigen Orkane heimgefucht ward, der große Verwü⸗ stungen anrichteie und unter andern den Kakaobaum, damals den auptsaͤchlichsten Reichthum der Insel, fast ganzlich vernichtete. eelteu vertheilte großmüthig die aufgezogenen Pstanzen, und diese , . so ausnehmend, daß sie nach Verlauf weniger Fahre, den olonisten einen bei weitem größeren Ertrag gewährten, als alle sonstige Erzeugnisse der Insel. Ber Kaffeebaum ward nunmehr auch in die aährigen Franzbsischen Kolonien, big nach St. Domingo, verpflanzt, indessen will man behaupten, daß derfelbe schon i J. 16 dorthin gebracht worden sey. Dem Anscheine nach hat De⸗ ellen hei ö. Lebzeiten, fuͤr die nach Martinique gebrachte Gold⸗ Quelle, keinen besonderen Lohn geaͤrndtet; er starb unbeachtet in der Kolonie, über die er Reichthum verbreitet hatte. Erst lange nach seinem Tode ward die Errichtung eines Benkmals für ihn in * . gehracht. Michauds Universal⸗Biographie kennt weder Deeclleus Taufnamen, noch das Jahr und den Srt feiner

Geburt.

Der Courrier frangais enthielt unlaäͤngst einen gegen den Mitredakteur des Drapeau blanc, Hrn. Salgucz, gerich⸗ teten Aufsatz, worin die Grundsaͤtze und das Betragen dieses letz tern zur Zeit der Franzdͤsischen Revolution, heftig und, mit dem Hinzufügen angegriffen wurden, daß er jetzt eine weiße Mütze trage, um darunter die fruͤhere rothe zu verbergen. Ueber diese Beschuldigung hat Hr. Salgues eine Rechtfertigung in den Drapeau blaäuc vom igten eingeruͤckt, aus welcher hervorgeht, daß, weit ent⸗ fernt die revolutionairen Gesinnungen des Jakobinerklubs oder die noch schaͤndlichern Grundsaͤtze des Klubs der Cordeliers jemals zu thetlen, Hr. Salgues selbige vielmehr verabscheut und sich stets, nicht selten mit Gefahr seines Lebens, als ein eifriger und treuer⸗ gebener Diener Ludwigs XV. gezeigt hat. Als Beweis, wie luůͤ⸗

enhaft und verleumderisch die Behauptung sey, daß er fruͤher die ke ng rothe Muͤtze getragen habe, fuͤhrt er an, daß, als er im J. 1792 sich gendͤthigt sah, die Wahlversammlung der Yonne zu petret'n, in welcher, auf Befehl des Praͤsidenten Pelletier de St. Fargeau, Niemand ohne jenen Schmuck erscheinen sollte, er von diesem Befehle keine Notiz genommen, sondern vielmehr der Schildwache, welche ihm die rothe Muͤtze darbot, dieselbe mit den Worten vor die Füße geworfen habe, sie moge diesen Kopfputz fuͤr einige ihrer Freunde in Brest und Toulon verwahren. Hr. Salgues hat übrigens den Redakteur des Kourier wegen seines Aufsatzes gerichtlich belangt.

London, 30. Jul. Beim dritten Lesen der Irischen Consta⸗ bler⸗Bill erklaͤrte sich Lord Holland wider die jaͤhrlich in Irland erneuerten Orange⸗Aufzuͤge, wie sie am 12. Jul. zur Feier der Schlacht von Boöynę statt hatten, als wider einen Gebrguch, dessen ewisse Wirkung, zeitwieriger Aufruhr und bestaͤndige Aufreitzung 9 Gemüther sey. Der Herzog von Bedford hatte allen Personen einer offentlichen Stellung untersagt, daran Theil zu nehmen. Aus dem Mittelpunkte des Elends in Irland, sind in Marklane (in der City) 2750 Qugrters Hafer angekommen, weil hier noch der vortheilhafteste Markt dafuͤr ist, so wenig sich auch die Ge⸗ treide⸗Preise heben wollen. Die Konig! Gesellschaft der Bogen⸗ Schützen von Edinburgh wird, hei der Ankunft des Koͤnigs, ihr al= tes Recht geltend machen, seine hoͤchste Person innerhalb 6 Miles von der Hauptstadt zu rn Diese Gesellschaft ward unter der Regierung Jakob J. gestiftet, die Kunst des Bogenschießens in Flor zu erhalten. Sie besteht jetzt aus 1000 Gliedern, worunter die mehrsten zum Adel gehören. Gegen 150,000 reiche Englaͤnder und Irlaͤnder sollen ihren bestäͤndigen Aufenthalt guf dem Fest= lande genommen haben. Die Zeitung von Quebek erklaͤrt sich lebhaft wider die , von Ober⸗ und Üünter⸗Kanada. In Gewohnhei⸗ ten 2. als hinsichtlich der Religion haben die Bewohner bei⸗ der Lande nichts mit einander gemein. Die Verlegung der Regte⸗ rung nach Montreal wuͤrde die Befestigung dieses Platzes noth⸗ wendig machen, weil der Feind jede Zufuhr vom Mutterlaͤnde durch 2 der Wege von Quebek nach Montreal abschneiden konnte. Zu Wolverhampton, in der Grafschaft Stafford, wurden zwei 3 angeklagt, eine Ente gestohlen zu haben, das Gericht sprach

aber frei, weil sich bei der untersuchung ergab, daß es ein Ent⸗ rich gewesen.

Ansbach. Die hiesige Gesellschaft fuͤr vaterlaͤndischen Kunst, und Gewerbefleiß will, zu Ehren des 1720 hier gebor,

die vi. der ankikonstttutitonellen Partei gestellt und bas bishe— 1

nen und 1796 hier verstorbenen, allgemein beliebten D des Königl. Preuß. Geh. Justiz-Raths utz, auf Subskription errichten. Beitrage nimmt der ? der Gesellschaft, Kaufmann Scheuing, hieselbst an. Freiburg, 2g. Jul. Am zsten flog die große muͤhle zu Kolmar in die Luft. Der Direktor der elbe Pelissier, verlor dgbei einen Fuß, seine Tochter mit 40 Personen, das Leben, mehrere sind grausam versti Man vermuthet allgemein hierunter ein vor saͤtz liches chen, und einen Zusammenhang dieser verruchten Th dem Komplot des Oberst- Lieutenant Caron, was haupt durch den Umstand Wahrscheinlichkeit erhaͤlt, daß vor Tagen der Versuch gemacht wurde, ein Privathaus mar, neben der Gensd'armerie⸗-Kaserne, in welcher Car

Breisach einen donneraͤhnlichen Knall aus weiter Ferne ne, wg. zweite Explosion. Naͤhere Nachrichten ehlen noch.

Frankfurt, 1. Aug. Am 29. Jul. traf des K von Baiern Maj. aus Baden, in Nymphenburg, am der Erbprinz von Oldenburg, Durchl., und gestern der

der XIV. durch den Hollaͤndischen Ge⸗

Mannsfeld (Prinz August von Preußen, R. H.) hie der Kronprinz von Schweden K. H., wird sich, heißt e⸗ Aachen in kurzem nach London begeben.

3. Aug. Durch die Maßregeln der suͤddeutschen /

ten gegen Frankreich und durch die neueren Russischen Gesetze verliert unsere Stadt unendlich, indem der Syihsst/ Guͤter, die sonst uͤber diesen Platz gingen, taͤglich wenig den. Das neulich in Sachen des Staͤdesschen unt stituts, vom Ober⸗Appellations⸗-Gericht in Lubeck erlassen kenntniß, setzt das Institut einstweilen in den Nießbraue Vermaͤchtnisses. Unverzuͤglich wird also ein Theil der; zum Besten reisender Maler verwendet werden. Das tal betraͤgt a3 Millionen Fl. Den 26sten hatten wi eins der furchtbarsten Gewitter mit Sturm und Hagel In Friedberg blieb kein Fenster ganz. Die Hagelstuͤcken gen 17 bis 2 Pfund. Der bekannte hat unsere Buͤhne ohne Urlaub verlassen,

Man hat hier bereits auf allen Tafeln reife Wei ben, und bemerkt dabei, daß solche in diesem Jahre n Tage fruͤher zeitig sind, als in dem Kometenjahre von!

Die Memoires posthumes du Géngral Kapp, werd kurzem hier die Presse verlassen; Personen, die Gelegt gehabt, von dem Manuskripte nähere Einsicht zu nehmen sichern, daß dasselbe viele sehr interessante und bisher bekannte Anekdoten und Charakterzuͤge von Napoleon parte ,

Frankfurt, 21. Jul. Alles, was von den? er Bundes⸗Versammlung, in ihrer drei und e,. Sitzung vom 4. Jul. durch das gedruckte Prototoll zur offen Kenntniß gelangt ist, beschraͤnkt sich darauf, daß von dem g Bagierschen un destags⸗Gesandten, tamens det Kommisston, zu lichen Ausgleichung der Beschwerden der katholtschen Ge zu Frankfurt gegen den Senat dieser freien Stadt, eine der gedachten Gemeinde vorgelegt wurde, worin dieselbe a sie habe die gegruͤndeteste Hoffnung zu einer gutlichen Erlel ihrer Beschwerde⸗Sache, und daher bittet, die Bundes⸗ Ver ar,, . 2 . Anzeige auf sich beruhen

es Gesuch wurde in dem darauf gefa denklich bewilligt. f gefußzen Beschluff Jul. geha

. Reichhaltiger ist das Protokoll der, am 42. vier M ian ,, i ng

Dasselbe enthalt zunaͤchst die Fortsetzung der Verhand

in der Beschwerde⸗ Sache der Rhein⸗ bel ch 9 li und Besitzer der Partial-Obligationen uu, B'), die Zahlu

ruͤctstandigen Zinsen und verfallenen Kapitalien betreffend

mentlich eine Reihe von Abstimmungen uͤber die in der vo

Sitzung verlesenen hierauf Bezug habenden Vortraͤge.

Zuerst ließ die Großherzogl. Hessische Regierung erk laͤn werde aus Ruͤcksicht auf die baldige Befriedigung der Gl sobald der Streit zwischen Baden und Baiern durch die Austraͤgal⸗Instanz , entschieden sey, keinen Anstand men, eben so zu handeln, als ob hierdurch dieser Streit z in Ansehung ihres Antheilz an der Rhein⸗Pfalz (auf dem Rhein⸗Ufer) entschieden worden ware, wenn;

1. Die Bundes ⸗Versammlung ausdruͤcklich anerkenne Hessen zu irgend einer Theilnahme an dem Austraͤgal⸗Ver nicht verpflichtet sey, worauf fortwaͤhrend bestanden werden

2 Die Krone Baiern noch vor irgend einer Entscheidun Austraͤgal⸗Gerichts gleichmaͤßig erklaͤre, sie wolle die in An Badens erfolgende Austraͤgal⸗Entscheidung dergestalt anwen) gelten lasen, als ob sie zugleich in Ansehung Hessens erfol

Auf die hiernaͤchst angestellte Umfrage fand Oesterreich denken die Großherzogl. Hessische Erklarung dankbar anzum In gleichem Sinne aͤußerte die Preußische Gesandtschaft, die klärung, sey, in sofern bas unterbrochene Verfahren daburch und gesicherten 1. gewinne, als sehr erwuͤnscht anzz Und eben deswegen sey um so mehr zu hoffen, man werde! scher Seits diejenige entsprechende Erklärung abgeben, die zut vollsaändigung der erscheinen den Aushnlfe zerfo erlich, und welche dieselbe auch dem Gerichte , . erscheinen eine verfassungsmaͤßige Verpflichtung der Großherzogl. Regi dem ohne ihre zuziehung einmal eingeleiteten Verfahren n sich noch anzuschließen, könne aber nicht angenommén' werd iede andere Bundes⸗Regierung habe ein Interesse daben, daß Nicht- Verpflichtung anerkannt werde. Auch die Königl. Saͤc und Königl. Hanbverische Gesandtschaft traten der Kätfer reichischen Abstimmung bei; erstere ünter der Voransseßung, werde die theoretische Frage: ob Hessen in der vorliegenden mit Beistande Rechtens würde haben adeitirt werden Fönnen! malen auf sich beruhen laßen, da ihre Erbrterung fur den g

waͤrtigen Fall ae scheine, und wegen ihrer möglichen e

sequenzen sogar erheblichen Bedenklichkeiten unterliege.

worden, und leitete solches daraus

chung

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auf den Grund des zosten Art. der Wiener Schluß⸗Akte, obwohl

wacht wird, in Brand zu stecken. Gestern fruuͤh hoͤrte n

kh anzuerkennen und anzusprechen. Kllung

Lien rech ethobenen Bundestags⸗Beschluß, auf welchem

Schauspieler 8 sie nothwendig befunden werden sollte,

um zu Darn

Ils ehemaliges Mitglied der in dieser Angelegenheit niederge⸗

ewesenen Vermittelungs⸗Kommission entwickelte darauf der

ein Dag ärtembergische Gesandte zuerst, warum weder bei den . noch bei der nachherigen Bestellung

Austraͤgal⸗Gerichts die Herzogl. e , Regierung zugezo⸗

er, daß ; Bei der Einleitung der Vergleichs-Verhandlungen die isston auf den Grund vorliegender Erklaͤrungen berechtigt en sey, anzunehmen, die Zuziehung Hessens koͤnne zur Ver⸗ der Sache unterbleiben, weil die zunaͤchst allein streitende sische Regierung nach besondern Verabredungen sowohl Hes⸗

s Nassau zu vertreten habe;

Bei der spaͤteren Einleitung der Wahl eines Austraͤgal⸗Ge⸗

if err nn daß jene Vertretung nicht unbedingt stattfinde, ungeachtet die Vorgussetzung vorgewaltet habe: als Hauptbetheiligte staͤnden sich nur Baiern und Baden uber; . , hiernaͤchst aber werde es im Laufe der Verhandlungen vor zn n ee gh. sowohl den Hauptbetheiligten und dem ägal⸗Gerichte, als der Hessischen Regierung jederzeit frei blei⸗ shre Zuziehung, so fern sie nothwendig befunden werden sollte, süglich einzuleiten, weshalb denn leine hin laͤngliche Veran- nz vorhanden zu seyn ei , diese Einleitung schon bei des⸗Versammlung zu treffen. —ͤ . . nun 3 k der Großherzoglich Hessischen zierung anbetrifft, so fand der Koͤnigl. Wüͤrtembergische Gesandte

6 Wefentliches dabei zu erinnern, als daß es ihm weder noth⸗

laͤßig scheine, die Nicht⸗Verbindlichkeit Hessens, ; a 464 sch elch en / , dolg⸗ ĩ r Bedingung gem

lcsen, wie solches zur Bedingung g . . er Bedingung nicht seyn, weil Hessen kein In⸗ her en, * k. aber, weil durch den, zum

; Austraͤgal⸗Gerichtes beruhet, zwar nur mittelbar, 3 ö. 2 die oben erwaͤhnte Voraussetzung aus⸗ chen worden: „es bleibe im Laufe der Verhandlungen vor gugtraͤgal⸗Gerichte, den Haupthetheiligten, dem Austraͤgal⸗ chte und der Großherzoglich Hessischen Regierung selbst, zu Eat freigestellt, die Zuzichung der letzten zu dem Rechtsstreite,

treten, sich n, , . lassen; und koͤnne sie jetzt deshalb nicht mehr bestreiten 2c.

h mn h. * hier aufgestellten Ansicht, brachte der Kö⸗ Wuͤrtembergsche Gesandte einen Beschluß in Vorschlag, und lt sich, wenn derselbe nicht durchgehen sollte, die weitere Aeu⸗

cen. Vorschlage beitretend, entwickelte der Kurhessische Ge⸗

ein einer ausführlichen Abstimmung, daß einerseits die von acer Tn, gewuͤnschte Theilnahme der Großherzogl. hen Regierung zur Entscheidung der streitigen Vorfrage nicht sterdings nothwendig sey; andererseits diese Theilnahme der feen Regierung allerdings angesonnen werden könne, falls sie icht dem Praͤjudize aussetzen wolle, daß sie mit den ihr etwa ebote stehenden Einreden nicht weiter gehort, sondern in Con- iam verurtheilt werde.

Die übrigen Bundestags-Gesandtschaften schlossen sich theils

übstimmungen von Oesterreich allein, theils den zusammenge⸗ Abstimmungen von Oesterreich und Sachsen, oder von Sach⸗ nd Hanover an. Zuletzt nahm der Großherzogl. Hessische nde noch einmal das Wort, und motivirte noch naͤher das mte Verlangen seiner Regierung, von jeder Verpflichtung heilnahme an dem Austraͤga!⸗Verfahren zu Celle 3 za werden; worauf das Praͤsidium sich vorbehielt, den Ent⸗ eines zu fassenden Beschlusses in der naͤchsten Sitzung vor⸗

n. ( . eher eine, von der Königl. Preußischen Bundestags⸗Gesandt⸗ an die bestehende Neklamations-Kommission uͤb ergeben e Note, derselben einige Verbesserungen in ihrer Geschaͤfts⸗Fuͤhrung ha en worden, hielt der Koͤnigl. Baiersche Gesandte, als ied den Reklamations⸗Kommission, einen Vortrag, und ver⸗ te dadurch die Bundes⸗Versammlung zu dem Beschlusse, daß Votschlaͤge an die, wegen der Revision der Geschaͤfts⸗Fuͤhrung

ende Kommission zur Beruͤcksichtigung bei dem von ihr zu

enden Gutachten abzugeben, zugleich aber auch zur abgeson⸗ Instruktions - Ertheilung an die Regierungen einzusenden jü6 welchem Ende die erwahnte Note nebst Anlage loco dic- bzudrucken waͤre. . Die een g e! Seits gemachten e ,, haupt saͤchlich dahin, daß bei jedem vorkommenden erheblichen stande, woruͤber Mitglieder der Eingaben⸗Kommission Vor⸗ zu halten haben, . Mitgliedern der Versammlung die ichkeit gegeben werde, sich mit Sachkenntniß und nach Vor⸗ naͤherer seberlegung zu aͤußern; was am sichersten durch den ngigen Abdruck solcher Referate zu bewirken sey. Als Ge⸗ . von Erheblichkeit werden in dieser Beziehung diejenigen net, welche nach ihrer inneren Wichtigkeit, oder nach der ierigkeit und Unentschiedenheit der in Anwendung kommen⸗ ntscheidungs⸗Normen, oder nach dem Umfange des Referatz Möglichkeit verschiedener Ansicht und die Nothwendigkeit gihaueren Kenntnißnehmung vor Fassung der Beschluͤsse deut⸗ dallgemein ohne Weiteres erkennen lassen, ober iwelche von hen Gesandten aus achtbaren Grunden mit Ruͤcksicht auf ih⸗ esonderen Standpunkt als solche befunden werden. Die voll ge Verlesung der Referate uͤber dergleichen Gegenstaͤnde ahach der verschiedenen Natur der letzteren entweder vor erst nach erfolgtem Abdrucke in der Bundes⸗Versammlung den, im letztern Falle aber eine vorlaͤuige kurze neige Rens vierzehn Tage vor der Verlesung von Seiten des enten davon gemacht werden müssen z0. uf den Antrag des Königl. Baierschen Gesandten beschloß erner, die der Reklamations⸗Kommission mittelst Beschlusses S- Jun. d. J. zugestellte Großherzogl. Badensche Erklarung, nstöns⸗Fodcrung bes Oberssen von Mogen betreffend, an die s Kur- und Ober⸗Rheinische Kreisschulden⸗ und Penstonzg⸗ bestellte Subdelegations Kommisston abzugeben, da diefelbe noch die Angelegenheit des von Mogen behandelt, und ihre

aͤfte noch nicht beendigt hat.

nachtraͤglich einzulei⸗

,. . as als es jenem Beschlusse ins Militair zu treten. . Diefe Vorgässetzung habe Hessen, als es jenem Beschluss

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An dieselbe Subdelegations⸗Kommission beschloß man auf den Antrag desselben Referenten, unter Empfehlung zur besonderen Be⸗ ruͤcksichtigung auch eine 6 abzugeben, worin die Erben des verstorbenen Hber⸗Einnehmers der beiden , Reichs⸗ Kreise Kur⸗ und Ober⸗Rhein, Regierungs Rathes Belli, hinsicht⸗ lich einer von demselben der Kur⸗-Rheinischen Kreis⸗-Kgsse bestellten Dienst⸗Kaution von Soos Gulden, die Bitte ausgesprochen, die Bundes ⸗Versammlung moͤge Einleitung treffen, daß eine der meist⸗ betheiligten Regierungen jene baar eingelegte Kaution nebst räck⸗ siͤndigen Zin sen vorlaufig übernehme, und dieselbe bei der desrni⸗ 2 = . der Kur⸗Rheinischen Kreisschulden in Aufrech⸗ ung bringe.

Der naͤmliche Referent brachte demnaͤchst einige neue Eingaben des Handels ⸗Mannes Remy zu Frankfurt 4. M, seine Foderung wegen Lieferungen zur ehemaligen Kur⸗Trierschen Festung Ehren- breitstein betreffend, zum Vortrage, und veranlaßte den Beschluß, daß der Reklamant, der fast mit jedem Monate seine Vorstellun⸗ gen erneuere, um so mehr zur Ruhe zu verweisen sey, als man bei der getroffenen und ihm hinlaͤnglich bekannten Ein eitung von den betheiligten Regierungen von selbst erwarten duͤrfe, daß sie die Er⸗ ledigung der Sache beschleunigen und dem Reklamanten zu seiner als liguid anerkannten Foderung verhelfen würden.

Der Königl. Baiersche Gesandte schloß endlich die Reihe sei⸗ ner Vortraͤge mit der Anzeige einer, der Bundes ⸗Versammlung ge⸗ widmeten und neuerlich e Schrift, unter dem Titel:

„Komtoirbuch, erster Theil. Erlaͤuterte ünd ergaͤnzte Barstel⸗

lung der in den Komtoir⸗Tafeln verglichenen reer en,

Muͤnz⸗Maaß⸗ und Gewichts Verhaͤltnisse, nebst einer kurzen

uebersicht der außer- europaäischen Werth⸗ und Waaren⸗ Maße.

gr. 4 Bruͤnn bei Traßler. 1822.“ und begleitete diese Anzeige mit der Bemerkung, der Verfasser (G. H. Buse) entwickele in der Vorrede die Nothwendigkeit einer all⸗ gemeinen Maßrevision, stelle eine Grundlage zur Bildung eines allgemeinen Maßsystems auf, und schließe mit Vorschlaͤgen zur provisorischen Einfuͤhrung eines, auf diese Grundlage errichteten, allgemeinen Maßsystems in Deutschland. Das Werk selbst ent⸗ halte, nach Vorgusschickung ciner allgemeinen Maßkunde uber Werthmaße, (Muͤnzfuß) Raummaße, Gewichtmaße, Stuͤck⸗ oder Zahlmaße und Zeitmaße, eine mit außerordentlichem Fleiße ver⸗ faßte, vergleichende Zusammenstellung der Europaͤischen und zum Theil auch gußer⸗europäischen Munz, Maß⸗ und Gewicht⸗Syste⸗ me z(. Es sey daher nicht bloß fuͤr den Kaufmann von i n praktischen Nutzen, sondern biete auch dem Stagtsmanne vielsei⸗ tige Ansichten und Materialien uͤber diese wichtigen Gegenstaͤnde dar. Dem Antrage des Referenten gemaͤß beschloß man, daß

1. unter ehrenvoller Erwaͤhnung dieses nuͤtzlichen Werkes in dem Protokolle dem Verfasser der Dank der Bundes⸗Versamm⸗ lung auszudruͤcken, dasselbe

2 an die Kommission wegen Vollziehung des igten Artikels der Bundes- Akte (worin namentlich Berathung wegen des Han⸗ dels und Verkehrs zwischen den Bundesstaaten angeordnet ist) abzugeben, hiernaͤchst aber

3. die Regierungen der Bundesstaaten darauf aufmerksam zu machen, um die zur Einführung eines allgemeinen Maßsystems d, eg, Vorschlaͤge der Prufung von Sachverstaͤn digen zu unter= werfen.

Das Praͤsidium uͤbergab das von dem Großherzoglich Mecklen⸗ burgschen Legations⸗Sekretair von Meier verfaßte Repertorium zu den Verhandlungen der Bundes-Versammlung, viertes Heft.

Die Großherzoglich Hessische Gesandtschaft erklaͤrte, von dem Herrn Grafen zu Erbach sey, in Verfolg der Beschwerde, welche zuletzt in der 17ten diesjaͤhrigen Sitzung zur Sprache gekommen, ganz neuerlich eine zweite nachtraͤgliche Beschwerdeschrift am Bundestag? eingereicht und im Abdrucke vertheilt, worin theils neue Grundsätze, theils eine Menge Beschwerde- Punkte aufgestellt worden; Groß⸗ herzoglich ern r, Seits habe man es zum Zwecke einer sowohl umfassenden, als klaren und erschoͤpfenden Behandlung dieser An⸗= gelegenheit unerlaͤßlich gefunden, beide Beschwerdeschriften zum Hegenstande einer und derselben Gegen⸗Erklaͤrung zu machen, und somit die schon vorbereitet gewesene Erwiederung auf die fruͤhere Beschwerdeschrift in Bezug auf die letztere umzuarbeiten und zu ergaͤnzen; bis dies geschehen wozu ein neuer Zeitaufwand erfö⸗ . muͤsse man sich die geeignete Mittheilung hierüber vor—⸗ behalten.

Diese Erklarung ging an die betreffende Kommisston.

Von der ebengedachten Bun destags⸗Gesandtschafe wurde auch noch in Bezug auf das Gesuch des Servatius Gotz, gewesenen

ers Weißenfraun zu Mainz, und

erklaren, sie ischen W183 * Arresagen

besitze die Ber

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7 an die Eirgaten e n Tam. 6

Geschaͤft der Bundes⸗Versammlun nische Einrichtung in

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