1822 / 118 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 01 Oct 1822 18:00:01 GMT) scan diff

Allg emeine

2 x ) 1. 5 E 5 8e ** 2 f * 7

2

frenßische Staats- Zeitung.

118 Stück. Berlin, Dienstag den 1sten Oktober 182.

Amtl che Nachrichten.

Kronitk des Tages.

Se. Königl. Maj. haben den Hofgerichtsrath Pape zu Arnsberg, zum Geheimen Justizrath zu ernennen geruhet.

I.

Der bisherige Ober⸗Landes⸗Gerichts⸗-Referendarius Ernst Friedrich Adolph Nehse, ist zum Justiz-Kommissarius bei en Unter-Gerichten im Departement des Ober⸗ Landes-Ge— chts zu Frankfurt a. d. O, mit Anweisung seines Wohn⸗ itzes in Driesen, bestellt worden.

Bekanntmachung.

In Folge der in mehreren oͤffentlichen Blaͤttern aufge— ommenen dlesseitigen Auffoderung vom 18. Jun. . sind zwar bon mehreren Grundbesitzern und Paͤchtern in den Rhein—

Provinzen und in Westphalen Anerbietungen zur Ablieferung.

ion Militair⸗Verpflegungs-Naturalien eingegangen und es ist uf die Annahme derselben, so weit nicht unverhaͤltnißmaͤßig ohe Preise gefodert sind, bereits in die Wege geleitet worden. Der Bedarf ist jedoch dadurch nur zu einem geringen Theile gedeckt und es wird beabsichtigt, nicht allein noch fer— ere Anerbietungen von Producenten anzunehmen, sondern auch ach Erfoderniß anderweitige Beschaffungs-Maßregeln an—

zuordnen. . Demgemaͤß koͤnnen die Grundbesitzer ihre Anerbietungen

in der bereits bekannt gemachten Art an die Herren Praͤsi— denten der Koͤniglichen Regierungen, in deren Bezirke sie wohn, haft sind, noch fortgesetzt, doch dergestalt zeitig einreichen, daß sie an den weiter unten zur Eroͤffnung der Submissionen an— gesetzten Tagen und Orten aus den dabei benannten Bezirken zur Pruͤfung und Entscheidung hingelangen konnen, und wird auf felbige, sofern die Preisfoderungen angemessen sind, noch vorzugsweise Ruͤcksicht genommen werden. Anderweitige Lie⸗ ferungslustige werden aber ebenfalls aufgefodert, ihre Offerten auf den theilweisen oder ganzen Bedarf des kuͤnftigen Jahres an Roggen oder Brot, desgleichen an Hafer, Heu und Stroh, ür einzelne oder mehrere Garnisonen entweder zur Abliefe⸗ ung an die Magazine oder zur unmittelbaren Ablieferung an ie Truppen, und zwar:

1. bis zum i4äten kommenden Monats an die Intendantur des 7Jten Armee-Korps zu Muͤnster, fuͤr die Regierungs— Bezirke Munster, Minden und Arnsberg;

2. bis zum 1gten kommenden Monats an den Herrn Re—

gierungs-Chef⸗Praͤsidenten von Pestel in Duͤsseldorf, fuͤr

den Regierungs-Bezirk Duͤsseldorf mit Einschluß des ehemaligen Regierungs-Bezirks Kleve;

bis zum 25sten kommenden Monats an den Herrn Re— ierungs-Direktor Rhades in Koͤln, fuͤr die Regierungs— ezirke Koͤln und Aachen;

4. bis zum aten November e. an die Intendantur des gten Armee-Korps zu Koblenz, fuͤr den Regierungs-Bezirk Ko— blenz und die Bundes-Festung Mainz;

5. bis zum 7Jten November c. an den Herrn Regierungs— Vice⸗-Praͤfidenten von Gaͤrtner in Trier, fuͤr den Regle— rungs⸗Bezirk Trier;

6. bis zum 11ten November . an den Herrn Geheimen Kriegs-Rath Ribbentrop in Luxemburg, fuͤr die Bundes—

Festung Luxemburg,

me Einlagen mit der Aufschrift „Submission“ ein—

Diese Submissionen werden an den erwaͤhnten Orten bis den bezeichneten Tagen aufbewahrt und alsdann durch den

kkklichen Geheimen Kriegs-Rath Muͤller an Ort und Stelle

. öffnet, auch mit den Submittenten die weiteren definitiven

FBerhandlungen gepflogen werden.

Den Naturalien-Bedarf der einzelnen Garnisonen wer—

66.

nn die vorgenannten Herren Praͤsidenten, Direktoren ꝛc. und

. dantiicen fuͤr die gedachten Bezirke auf Erfodern mit— Die Submissionen muͤssen enthalten ) Namen und Wohnort der Submittenten;

/

gehoben bleiben,

b) Bezeichnung der Garnisonen, fuͤr welche die Lieferung angeboten wird;

c) fuͤr welche Zeitraͤume und welche Gegenstaͤnde;

d) ob die Lieferung in die Magazine oder unmittelbar an die Truppen erfolgen wird; 5

e) welche Preise gefodert werden, und zwar in Preußischem Silber-Gelde, nämlich beim Roggen und Hafer nach Scheffeln, beim Brot, fuͤr ein 6pfuͤndiges Stuͤck Brot, beim Heu nach Centnern von 110 Pfund, beim Stroh nach Schocken, Alles in Preußischem Maaß und Gewicht.

Die Haupt-Bedingungen sind folgende:

Die Lieferung in die Magazine muß spaͤtestens vom 1sten December e. ihren Anfang nehmen, und fortlaufend min—⸗ destens ein Bmonatlicher Vorrath in den Magazinen er— halten und dessen stetes Vorhandenseyn auch bei der un— mittelbaren Lieferung nachgewiesen werden.

Das Brot muß aus gutem, von reinem Roggen geschrote⸗ nen Mehle verbacken, zu einem solchen Brote 6 Pfund eq Loth Preuß. gut gewirkter Teig eingelegt, und dasselbe gut und trocken zu 5 Pfund ausgebacken werden.

Der Roggen muß rein seyn und mindestens hoz Pfund Preuß. der Scheffel wiegen, und wird der Preis fuͤr je⸗ den blank gestrichenen Scheffel verguͤtet.

Der Hafer muß ebenfalls rein und gesund mit einem Ge— wichte von wenigstens 455 Pfund Preuß. der Scheffel geliefert werden und wird der Preis eben so wie beim Roggen fuͤr jeden blank gestrichenen Scheffel verguͤtet, je—⸗

doch wird fuͤr Hafer, welcher durch Wasser-Transport anlangt, nur ein geringerer Preis gezahlt.

Das Hen muß ein tadelfreies Pferde⸗Futter seyn, der Cent⸗ ner zu 110 Pfund Preuß. (bei Magazin⸗Lieferungen un⸗ gebunden). Das Roggen-Stroh muß mit Aehren, das Schock zu 50 Bunde a 20 Pfund geliefert werden.

Der Lieferant haftet fuͤr die Erfuͤllung seiner Verbindlich, keiten mit einer angemessenen Kaution in baarem Gelde oder Preußischen Staats-Papieren, ungefahr zum gten Theile des Werthes der Lieferung. Fuͤr die abgelieferten Naturalien wird auf die mit den Quittungen zu belegende Liquidationen, durch die General⸗-Militair-Kasse oder durch die Regierungs⸗Haupt⸗ Kassen, sofort Zahlung geleistet. Die Submittenten bleiben nach Ablauf der oben angefuͤhrten Termine noch 10 Tage an ihre Offerten gebunden. .

Berlin, den 27. Sept. 19822. Kriegs-Ministerium. Viertes Departement. v. Jaski. Muller.

Bekanntmachung.

Um den Titel des Etats der Staats-Schulden, welcher die im Jahre 1606 bei dem Handlungs-Hause Lindenkampf und Olfers in Muͤnster negoelirte Anleihe betrifft, . Ab⸗ schluß zu bringen, ist beschlossen, sammtliche aus derselben noch im Kours befindliche Partial-Obligationen baar einzulssen.

Das genannte Handlungs-Haus Lindenkampf und Olfers in Muͤnster hat daher den Auftrag erhalten, bei Bezahlung der den Rsten Januar 19823 faͤlligen Zinsen, gegen Aushaäͤn— digung der betreffenden Partlal-Obligationen und Koupons, auch

das in erstern verschrlebene Kapital zuruͤckquzahlen. In Gemäß.

heit dessen werden die Inhaber dieser Obligationen hierdurch aufgefodert, unter derselben ihre, sowohl uͤber das Kapital als über die laufenden und etwa noch ruͤckstandigen Zinsen, lau⸗ tende Quittung zu setzen, die solchergestalt quittirten Obliga—⸗ tionen, nach Ablauf des 1sten Januars 1623, bei dem gedachten Handlungs-Hause zu produciren, und gegen Zuruͤckgabe dersel⸗ ben, nebst sammtlicher dazu gehörigen, auch auf die spaͤtere Zeit ausgefertigten Zins-Koupons, baare Zahlung sowohl des Ka—⸗ pitals als der Zinsen bis zum 2sten Jan. 1625 zu gewaͤrtigen. Kapitalien, welche dieser Auffoderung ohnerachtet unab—⸗ werden vom 1. Januar 193 ab gerechnet, nicht weiter verzinset. Berlin den 23. Sept. 1B22. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗-Schulden. Roth er. v. k v. Schutze. Beelitz. eetz. . nn.