1823 / 69 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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für den Augenblick, und auf die Sicherheit, deren sie fuͤr die Zu⸗ kunft beduͤrfen, hinzuleiten; Sr. Majestaͤt Abwesenheit aber legt mir andere Pflichten auf. Das Kommando der Armee gehört mir; wie eng indessen auch das Band seyn moge, das mich an Euren König, und Frankreich an Spanien knüpft: die von unseren ver⸗ bündeten Truppen befreiten Provinzen koͤnnen und duͤrfen doch von keinem Auslaͤnder regiert werden. Die Verwaltung dersel⸗ ben von der Spanischen Graͤnze bis zu den Thoren von Madrid, ist ehrenwerthen Spaniern provisortsch anvertrgut worden, de⸗ ren Ergebenheit und Treue dem Koͤnige bekannt sind, und die in den letzten schwierigen Zeitlaͤuften sich neue Rechte auf dessen Erkenntlichkeit, und auf die Achtung der Nation erworben ha⸗ ben. Jetzt ist indessen der Zeitpunkt, wo es darauf ankommt, felerlichst und fuͤr die Dauer eine Regentschaft einzusetzen, die da⸗ mit beauftragt werde, das Land zu verwalten, eine regulaire Ar⸗ mee zu organisiren und mit mir die Mittel zu verabreden, unser roßes Werk, die Befreiung Eures Königes, zu vollenden. Diese 2 bietet aber reelle Schwierigkeiten dar, welche Freimuͤ⸗ thigkeit und Redlichkeit nicht erlauben, zu verhehlen, die indessen der othwendigkeit weichen muͤssen. Die Wahl Sr. Maj. kennen wir nicht, und es ist nicht moglich, die Provinzen an einer solchen Wahl Theil nehmen zu lassen, ohne die Uebel, die auf dem Koͤnige und der Nation lasten, auf eine schmerzliche Weise zu verlaͤn⸗ gern. Unter diesen schwierigen Umstaͤnden, fuͤr welche die Vergan— genheit kein zu befolgendes Beispiel darbietet, habe ich geglaubt, daß es am angemessensten, am volksthuͤmlichsten, und dem Koͤ— nige am angenehmsten sey, den ehemaligen obersten Rath von Kastilien, so wie den obersten Rath beider Indien, deren hohe und

verschiedenartige Befugnisse sich uͤber das ganze Koͤnigreich und dessen uͤberseeische Besitzungen erstrecken, zusammenzuberufen, und

diesen beiden, e. ihrer erhabenen Stellung und der politischen Lage derer, aus denen sie bestehen, unabhaͤngigen Staats— Korpern, die Sorge zu uͤberlassen, die Mitglieder der Regent— ont selbst zu wahlen. Ich habe jene Raͤthe daher zusammen— erufen, und sie werden Euch ihre Wahl bekannt machen. Die, denen sie ihre Stimme geben, werden die gehörige Macht bis zu dem erwuͤnschten Tage ausuͤben, wo Euer Köͤ— nig, gluͤcklich und frei, selbst wird Sorge tragen konnen, seinen Thron dadurch zu befestigen, daß er seinerseit seinen Unterthanen das Gluͤck, das er ihnen schuldig ist, sichert. Spanier, glaubt den Worten eines Bourhon. Der wohlwollende Monarch, der mich an Euch gesendet, wird in seinen Wuͤnschen die Freiheit eines Koöͤ— niges seines Gebluͤtes, von den gerechten Erwartungen einer gro— ßen und hochherzigen, mit Frankreich verbuͤndeten und befreunde— ten Nation nimmer trennen. . Ludwig Anton.“ Der Finanz⸗Minister hat in einem Berichte an den Koͤnig Sr. Maj. auseinandergesetzt, daß die bisherige Anordnung in dem Zoll⸗Tgrif, wonach der Einfuhr⸗Zoll auf ganz und halb veredelte Schaafe ungleich niedriger gestellt ist, als der auf veredelte Schaa— fen) und zwar aus dem Grunde, um die Fortpflanzung der edlen Ragen zu beguͤnstigen und dadurch den Ackerbau zu heben, diesen Zweck nicht nur nicht erfuͤlle und daher unnuͤtz sey, sondern daß sie dem Staate vielmehr Nachtheil bringe; unnuͤtz, weil Frankreich jetzt Schaaf⸗Heerden von echt Spanischer Rage in Ueberfluß be— sitze; nachtheilig, weil, wie die Zoll⸗Register unwiderleglich bewei⸗ sen, ausgesuchte gewohnliche Schagafe, die allein fuͤr den Schlaͤch— ter bestimmt waren, als halb veredelte eingefuͤhrt worden sind. Se. Maj. haben hierauf unterm 28. d. M, eine Verordnung erlassen, wodurch der bisherige Ein⸗ und Ausfuhr⸗Zoll auf gewoͤhnliche Widder, Hammel, Schaafe und Laͤmmer, ohne Unterschied auch auf die ganz und halb veredelten Ragen ausgedehnt werden soll. Nach einer zweiten Verordnung von demselben Tage, sollen die zum Handel nach Senegal bestimmten Ostindischen Tuͤcher (toiles de Inde), wenn sie auf anderen, als Franzoͤsischen Schiffen direkt in Frankreich eingefuͤhrt werden, bei ihrer Wiederausführung eine Abgabe von s Fr. Pro Stuͤck (par piece) zahlen. Die Etoile theilt aus einem Privat⸗Schreiben aus Sevilla vom aßten Folgendes mit: „Die exaltirte Partei hieselbst hat der Tor⸗ renoschen Platz gemacht. Calatrava ist zum Justiz⸗ und Randiola um Finanz⸗Minister ernannt worden. Letzterer ist dem Grafen m en sehr ergeben. Hinsichtlich des Ministeriums der auswaͤr⸗ tigen Angelegenheiten schwankt man zwischen den Herrn Peres de Castro und Pando. Kriegs⸗Minister duͤrfte Hr. Zareo del Valle werden. Er war bereits im Jahre ig20 Unter Sekretaͤr in diesem Ministertum, mußte es jedoch verlassen, da er der exaltirten Par⸗ tei mißfiel. Im v. J. kommandirte er in Aragonien, wo er sich dem Hrn. von San Miguel verdaͤchtig machte, und daher abberu⸗ fen ward. Man zweifelt, daß die Kollegen dieses Letzteren, die Hrn. Capaz und Vadillo, Minister der Marine und des ueberseeischen, in Activitaͤt bleiben werden. Die Nachricht von der, in der Pro⸗ vinz La Mancha und der Landschaft Estremadura ausgebrochenen r ner rern. hat in Sevilla großes Aufsehn erregt. In wenigen Tagen durften die Angelegenheiten hier eine Wendung nehmen, die ganz Europa in Erstaunen setzen wird. Hr. von San Miguel ist abgereist, und man spricht laut von der Ankunft des Grafen Tor⸗ reno. Das Sevillger Volk will an die Existenz der Kortes gar nicht mehr glauben. Die Koͤnigin befindet sich, seitdem sie Madrid verlassen, ungleich besser. Wir erwarten mit Ungeduld die Nach⸗ richt von dem Einzuge der Franzosen in Madrid. Wenn sie die Inguisition nicht wieder herstellen und sich gemaͤßigt zeigen, wird auch Sevilla bald in ihren Haͤnden seyn. Maͤnner, die den in der konstitutionellen Armee herrschenden Geist kennen, glauben, daß,

wenn die in Madrid einzusetzende Regentschaft eine Amnestie fuͤr

alle diejenigen, die sich bei dieser Armee besinden, ankündigt, und den Chefs die Beibehaltung ihrer Ehren und Wurden zusichert, die konstitutionellen Generale bald ganz verlassen dastehen werden.“

Die im Gefolge des Herzogs von Angouleme befindlich gewe⸗ sene provisorische Junta hat unterm 8. Mai verordnet, daß am 1. Juni in saͤmmtlichen Kirchen der befreiten Spanischen Provin⸗ zen ein feierliches Todten⸗ Amt fuͤr die, mit den Waffen in der Hand gefallenen royalistischen Spanier gehalten werden, und daß alle Geistliche, Civil, und Militair-Behörben an dieser Feierlich⸗ keit Theil nehmen sollen. Dieser Beschluß hebt mit folgenden merkwürdigen Worten an: „Wenn die revolutiongire Faktton sich beeilt hat, die Helden des Meineides i. vergoͤttern, und ihre ver⸗ haßten Namen mit goldenen Buchstaben im Sitzungs-Saale

. Der bisherige Einfuhr-Zoll guf gewöhnliche Hammel betrug 5 Fr. pro Stück; der der ganz und halb veredelten Widder aber nur 1 Fr.; Hammel und GSchaafe 75 Cent, und Lämmer 3c Cent.

der Kortes verzeichnen zu lassen, so gebührt einer e8f

Nation, am Fuße der Altäre die . des ol en jenigen würdigen Spanier zu erflehen, die bei Verthéih alt Neligion und des Thrones ihr Leben, theils unter Marten mit den Waffen in der Hand, eingebüßt haben. Die pr n, 8 esc z ovis Junta beschließt daher u. s. w.“ Am ersten Tage nach ih setzung, fertigte gedachte Junta an alle Europ assche Lahner riere ab, um den alliirten Monarchen die Organisation 2 visorischen Regierung und die schnellen Fortschritte der . schen Wassen zu melden. Die Funta hat das Dekret 2 gegen die 6g unter dem Namen der Perser bekannten Da als gewaltthaͤtig und gesetzwidrig annullirt, und erklart. 9. Deputirten in alle ihre fruͤheren Aemter und Würden, wie . vor dem 6. Maͤrz 1820 besessen, wieder eingesetzt werden Gleichzeitig hat sie selbige ermaͤchtigt, bis zur Befrciu Kdͤniges, ein Kreuj, aͤhnlich dem der heiligen Hermenegilde, m

Bildnisse des Koͤnigs und der Umschrift: Spes et fortitudo versis, zu tragen.

Der Marschal Davoust, Prinz von Eckmuͤhl, ist gestern mittags um 4 Uhr, an den Folgen einer langwierigen und sg haften Lungen sucht, mit Tode abgegangen. ;

Der Graf von Marcellus, Deputirter des Gironde . ments, und Herr von Bonald, sind am 29. v. M. auf ihrn nach London, in Calais angekonimen.

„Wenn,“ sagt das Memorial bordelais vom 20 26 . K. . c . 29. v. M,, sich, wie die liberalen Blaͤtter taͤglich behaupten, in Sn

Masse von Guerillas im Ruͤcken der Französise bil det haͤtte, wie kaͤme es, daß die . ger als 5o Stunden nach Bayonne kommen, waͤhrend fen Einführung der Verfassung im Jahre 1820, in der R. 1 acht Tage auf dieser Reise zubrachten? Noch' mehr: pie 6 nairen Madrider Blaͤtter gaben damals felbst zu, daß den ren, ob sie gleich eine Eskorte zu ihrer Beschuͤtzung erhielta selten die Depeschen abgenommien würden. Hleraus geht ug vor, daß es jetzt keine Guerillas im Ruͤcken der Fran y Armee gießt, wohl aber, daß vor dem Einmarscheé die er . Spanien, die Wege hoͤchst unsicher waren, obgleich die Konst nellen auf verschiedenen Punkten Truppen außgestellt harten

Am æassten ist in Madrid folgende ofßie; * . . gende officielle R des Marc chal de camp Cisneros ,. elle Bekanntm Der Befehlshaber der in der Provinz la Mancha stehl

Heeres Abtheilung, schickt mir aus Toledo, unter dem heben, und Frankreich dergestait zu beruhigen, daß es seine

Datum folgen de Bepesche, die ich wörtlich nüttheile: „Den Befehlen Ew. Exc. gemaͤß, die mir so eben zug melde ich Ihnen den am 20. d. M. erfolgten Einzug der m

tergebenen Teuppen in diese Stadt Toledo), nach dem diesele Res ßubor noch, ein sehr lebhaftes Treffen mit den konstitutig Truppen, von denen ein großer Theil in unsere Haͤnde gefall zu bestehen gehabt haben. Haͤttẽ es uns nicht an* heal. und an Patronen gefehlt, und waͤren die Truppen nicht s ermüdet gewesen, so wuͤrde ich den Feind verfolgt haben. an auf Verstäͤrkung von Seiten Ew. Exc, denn ich habe viele 6 gemacht, und taͤglich werden deren hier eingebracht. Chalc melt die zersprengten Soldaten Abisbals auf neue, und nn Manzangres ziemlich bedeutende Krafte mit 2 Sticken 6

zusammengezogen. In diesem Augenblicke kundige ich‘ Ew. Exc. Befehlen, die ehen gz he! von rien gn ch, en Ungeheuer giebt keiner Vorstellung Gehör. Ich erwarte Befehle, um zu seiner Verfolgung aufzubrechen, und ich nicht, daß uns der Ruhm zu Thäil werden wird, diese der Qrdnung zu vertilgen.“ . Ich thetle dieses dem heldenmuͤthigen Madrider Volk damit es sich dessen freue. So lange ich, wie jetzt, an der der tapfern Bewohner von la Mancha stehe, soll der Feind!

einen Augenblick Ruhe haben, bis daß ich ihn ausgerottet hi

Der Mardchal de camp, General⸗Kommandant der Armeen der Provinz la Mancha, (gez) Juan Sanchos Cisneros m Jun. Der Marschal Moncey berichtet aus Aten) Mar unterm ysten v. M., daß er am *6zsten Vie, von einem zoͤsischen und einem Spanischen Batalllon blortrt Citadellt Hostalrich rekognoseirt habe, nachdem er Tages zuvor die gheiche s. mend die unter den Kanonen der Festung liegt, von img, Gren adier. Kompag nien besetzt war, habe einnehmen sen. we beiden Kompagnten zogen sich sogleich in die Citn zuruͤck, der es jedoch an Wasser fehlt, das die Garnison gus auf Flintenschuß⸗Weite außerhalb der Festungs⸗ Werke hefn chen Quelle schoͤpfen muß. Gelingt es, sich diese Quelle zu maͤchtigen, so muß die Eitadelle sich fog leich ergeben. Der Curial lobt den Muth und die unerschröckenheit der Trayven ter seinen Befehlen, bei dem Ueberfalle von Mataro. Ber h ral Hongdten stand am 2gsten in Manresa, Ming' ant zh Suria und zog sich von dort, uͤber Avinio in die Gebirge zwi Vich, Ripoll und Berga zuruͤck. Ungeachtet derselbe be stlaͤndi⸗ lebhaft verfolgt wird, ist es doch noch nicht moͤglich gewesen zu erreichen und zu einem Gefechte zu zwingen, von“ welche gaͤnzliche Vernichtung seines Korps abzuhaͤngen scheint.

Aus Sevilla hat man hier Nachrichten bis zum 16ten, der Sitzung der Kortes vom 14ten verlas Hr. Galiano einen richt des diplomatischen Ausschusses, in Betreff einer jungst⸗ faßten Denkschrift des Ministers der auswaͤrtigen Angelegenhe uber das Betragen der Franzoͤsischen Regierung und über die

Erhaltung des Friedens abzweckenden Schritte des Brittischen binets. Der Ausschuß machte den Vorschlag, zu . die Regierung Sr. Katholischen Masestaͤt sich auf eine, der R würdige Weise betragen habe, und daß der Krieg, welchen sie gen Frankreich zu bestehen hat, nicht zu vermeiden gewesen ohne die heiltgsten Pflichten zu verletzen und die Ehre und der Nation zu gefaͤhrden. Man beschloß den Druck dieses Beri

In einem Privat- Schreiben aus Madrid vom 23sten d. heißt es unter andern: „Bie Freude, die das Volk ben den marsch der Franzosen empfunden, ist ungluͤcklicherweise nicht von Gefuͤhlen des Hasses nd der Rache gewesen, und wir h einige Eꝑeesse zu bedauern. Einige Haäͤuser sind gewaltsam e chen, und mehrere Personen gemißhandelt worden. Wären haupt dergleichen Gewaltthaͤtigkeiten jemals zu entschuldigen müßte es hier seyn, wo sie durch gehaͤssige Auffoderungen he geführt worden sind. Die vor zwei Tagen, hei Gele genhei thoͤrichten Angriffes des Bessistes, ausgeübten Grausamk! deren Spuren noch sichtbar sind, da die Spfer derselben fruͤh noch nicht zur Erde bestattet waren, sind nicht die (

rsachen der Erbitterung des Volkes. Maͤnner, die nicht bloß seinungen, sond ern auch ihrer willkuhrlichen Handlungen wegen dalich bekannt sind, haben sich absichtlich öffentlich gezeigt, Fscheint sogar, daß Einige von ihnen sich heut Hewalttha⸗ en erlaubt hatten. Eine solche Thorheit und Frechheit macht wum so schwieriger das Volk in Zaum zu halten. Alles dessen geschehen, um dieses zu bewirken; strenge Maßregeln an ergriffen, und. die Franzoͤsischen Soldaten haben ihre en gewissenhaft erfuͤllt, so schwer es ihnen auch fallen mußte, hen, die von ihnen anfaͤnglich freundlich begruͤßt worden

nun mit Harte zu behandeln. Der von der Junta er⸗ Corregidor hat in einer offentlichen Bekanntmachung alle menrottungen, so wie das Tragen der Waffen verboten. sssarien sind in jedem Stadtviertel, zu Erhaltung der Ruhe Ordnung, ernannt worden, und Patrouillen durchstreifen zu sben Behufe die Straßen.“ 1

Das Journal des Debats enthalt unter anderen Folgendes: r der merkwuͤrdigsten Punkte in den letzten Verhandlungen ands mit unserer Regierung, ist die jenem Hofe gemachte heilung in Betreff der Rede, mit welcher der Köͤntg die jetzt bssenen Sitzungen der Kammer eroͤffnet hat. Da Se. Maj. sser Rede den beschlossenen Einmarsch der Franzdͤsischen Trup⸗ Spanien verkuͤndigt, und das Aufhoͤren aller Feindseligkei⸗ on dem Tage an versprochen hatten, wo es Ferdinand FII. gestattet seyn wurde, seinen Völkern Institu⸗ en zu verleihen, die nur allein von ihm ausgehen ten, so erkannte das Brittische Kabinet in diesen Ausdruͤcken kehrsatz, der, jedem Gedanken einer Vermittelung entgegen⸗ n, sogar die Englische Verfassung bis in ihre Wurzel . Es ist bekannt, wie einer unserer Minister sich uber die⸗ hegenstand in einer Art erklaͤrt hat, welche vielleicht die einzige ist, wr Wuͤrde Frankreichs und der Beschaffenheit einer Debatte nessen war, welche eine abstrakte Frage zwischen beiden Regie⸗ nerseugt hatte. Nachdem der Vicomte von Chateaubriand nt, daß die Koͤniglichen Worte verschiedenartig ausgelegt wer⸗ unten, bemerkte er „daß die der Brittischen Regierung fruͤ⸗ jemachten Mittheilungen, diese Regierung nicht berechtig— unter jenen verschiedenen Auslegungen diejenige zu waͤhlen, ch Frankreich beschuldigt werde, in Spanien die absolute rchie wieder herstellen zu wollen; daß aber, um dieser oder Modifikation der Spanischen Verfassung einige Haltbarkeit

ngen einstellen koͤnne, es unumgaͤnglich nöthig sey, daß nand VlI. an einer solchen Modistkation Theil nehme und leselbe willige.“ Nichts ist einfacher, nichts bestimmter, efe Erklaͤrung. Es war nicht wahrscheinlich, daß der Konig

Zeit, als er die mehr- erwaͤhnte Rede gehalten, irgend im allgemeinen und absoluten Sinne verstandene polittsche vor Augen gehabt habe. Der Gedanke und die Aufmerk⸗ lit Aller, die Ihm zuhoͤrten, war ausschließlich auf Spa⸗ auf dieses von den entgegengesetztesten Meinungen entzweite gerichtet, in welchem das Königthum allein uͤber die

en und Interessen der einzelnen Parteien erhaben seyn „Wenn der Koͤnig von Spanien nicht Grund hat, sich uͤber⸗ zu halten,“ sagt der Herzog von Wellington in seiner, dem Fitzroy⸗Sommerset uͤbergebenen Note, „daß das Gesetz ihn inreichender Gewalt bekleidet habe, so wird das Land nie ru⸗

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übertreten habe, er durch seine Entfernung abgedankt und den Thron unbeseht gelassen habe. Daher die Meinungen derjenigen, die sich noch heute auf die, in dieser Erklärung enthaltenen Grund- satze stuͤtzen. Man sieht sonach, daß die in diefer Beziehung in England und anderen Staaten oowaltenden Dif eren en auf zwei politischen Erdichtungen beruhen, welche nur ersonnen sind, um die Re⸗ volution vom Jahre 15bs zu erklaren; die erste besteht darin, daß man ei⸗ nen Vertrag zwischen Konig und Volk voraussetzt, von dem in der Geschichte nirgends eine Spur zu finden ist, und der, wenn er bloß von gegenseitigen Pflichten des Souverains und seiner un—⸗ terthanen handelte, einen anderen Namen fuͤhren müßte; die zweite geht dahin, den Sinn eines Wortes in solchem Grade zu entstellen, daß man dieses gerade das Gegentheil von dem vedeu— ten laßt, was bisher immer darunter verstanden wurde: namlich mit dem Worte Abdankung die Enterbung eines Prinzen und einer Familie zu benennen, die seit einem halben Jahrhunderte nicht aufgehört hat, den Thron als ihr Eigenthum zurüctzufodern. Befragen wir die Geschichte, so wird sie uns, in England so wenig als anderwaͤrts, in dem Volke die Quelle zeigen, aus welcher man die Freiheiten einer Nation herleiten möchte. Die Magna Charta Johanns ohne Land, was ist sie anders, als ein im Geiste der Feudal⸗Gesetze entworfener Vertrag, wodurch bloß der Freiheits⸗ Beief Heinrichs 1. und die Gesetze Eduards des Bekenners wie⸗ derhergestellt wurden? Die Usurpation Cromwells und ihre Folgen waren, wie sich Montesquieun ausdrückt, nichts, als ein ohnmaͤchti⸗ ger Versuch zu Gunsten der Demokratie. Hinsichtlich der Revo⸗ lution, welche die Krone dem Hause Stuart entriß, was war der eingestandene Zweck derselben? Die Rechtmaͤßigkeit des Thron⸗ Erben streitig zu machen und die Verfassung wiederherzustellen, nicht, sie abzuandern. Wodurch wurde der Erfolg des Unterneh⸗ mens gesichert? durch eine bewaffnete Dazwischenkunft. Welche gesetzliche Form gab man den Folgen derselben? die Form einer, von der Pair⸗Kammer und der Kammer der Gemeinen ausgehen⸗ den Erklaͤrung; beide Kammern legten sich fuͤr diesen speciellen Fall den Namen eines Konventes bei, und bestaͤtigten spaͤ⸗ ter, als sie in Folge einer Entscheidung des Koͤniges Wil⸗ helm und seines Rathes wieder zum Parlamente geworden, unter die sem Namen die Beschluͤsse, die sie unter jenem gefaßt hatten: „ein Verfahren,“ sagt Smollet, „das von einer hand⸗ greiflichen Absurditaͤt zeugt; denn, wenn die Majoritaͤt des Kon⸗ ventes ihren Beschluͤssen nicht gesetzliche Kraft geben konnte, so konnte sie auch nicht dem Prinzen von Oranien ein legitimes Recht auf den Thron, den er eben bestiegen, zugestehen; und wenn dteser den Thron ohne ein legitimes Recht bestiegen, so hatte er wieder

kein Recht, die Versammlung, der er seine Wahl verdankte, in ein

Parlament zu verwandeln.“ Dem sey wie ihm wolle, das ein⸗ zige Resultat einer, durch Zeit und Einwilligung der Voöͤl⸗ ker, (nicht als Ausdruck eines ungewissen und voruͤbergehenden Willens, sondern als eine zuverlaͤssige Tradition uͤber die Interessen der Gesellschaft betrachtet) genehmigten Revolution, ist die Gruͤn⸗ dung eines eigenthuͤmlichen Erofolge⸗Rechtes in England gewesen,

das Blackstone und Custance mit folgenden Worten erklaren

„Die Krone ist, kraft gemeinen Rechtes und verfassungsmaͤ⸗ ßiger Gebrauche, erblich, und zwar auf eine ihr eigene Veise; aber das Recht der Erbfolge kann von Zeit zu Zeit durch eine Parlaments⸗Akte verandert oder beschraͤnkt werden, wobei die Erb—

serden, welches auch dessen Regierungs⸗Form seyn moge.“ Man t hierin eine vom Brittischen Kabinette gebilligte Mei⸗ die das einzige in Spanien annoch bestehende Mittel zu

Erherstellung des Friedens und der offentlichen Ruhe, gleich⸗ dem guten Gewissen des Monarchen überlaͤßt: eine Meinung,

mnerkennt, daß die Autoritaͤt des Koͤniges, der Gegenstand hartnaͤckigsten Spaltungen, auf eine Weise festgestellt wer— üsse, die geeignet sey, den gerechten Foderungen der Köoͤnig⸗ Wuͤrde zu gnuͤgen. Welche Macht aber, welche Partet wird solchen Wunsch verwirklichen? Etwa die Revolutions-Partei, der gegenwaͤrtigen Verfassung ein mit jeder monarchischen ltaͤt unvertraͤgliches System vertheidigt, und die uͤberdies, wie riegs Begebenheiten es bewiesen haben, dem Spanischen Volke nicht das mindeste Vertrauen einzufloͤßen vermag? Oder wird tentgegengesetzte Partei thun, und sind denn zu Erceichung ben erwaͤhnten Zweckes, die Ansichten einmuͤthig und kar puͤber die Institutionen, deren Beduͤrfniß, in Folge der Ver⸗ mnheit aller gesellschaftlichen Interessen auf der Halb -Insel, hr empfunden wird? Nach Allem zu urtheilen, sind in Spa⸗ die Aufrechthaltung der offentlichen Sicherheit und die tit des Meinungs⸗Streites allein die Mittel, wodurch der stterte Thron einzig Gewalt und Freiheit mit einander aug⸗ schen vermag. Nicht daß ich als Grundsatz aufstellen will, betall und zu allen Zeiten diese Ausgleichung aus einer und hen Quelle entsprungen sey: die Geschichte wuͤrde mich Luͤgen nraber ich kann auch nicht zugeben, daß England, eines solchen ieles wegen, fuͤr seine verfassungsmaͤßigen Grundsaͤtze besorgt hn Ursache habe, und es durfte hier wohl an seiner w seyn, zu untersuchen, welches denn eigentlich die Grundla⸗ er Brittischen Verfassung sind, nicht um Vorurtheile zu be⸗ en (von solchen hat die Verfassung gewiß nichts zu befuͤrch⸗ sondern um vor deren gefaͤhrlichem Einflusse andere Lander gahren, wo diese Grundlagen nur Zwietracht und Gesetzlosigkeit euen wuͤrden. Von den beiden Parteien, in welche die Englische in getheilt ist, stuͤtzt die eine sich auf ihre demokratischen Grund⸗ und will folglich die Quelle aller Autoritaͤt allein in der chaft des Volkswillens finden; die andere hat sich gendthigt en, ihre alte Anhaͤnglichkeit an das Koͤnigthum mit den dsaͤtzen einer Revolution zu vereinbaren, deren Zweck war, ner Autoritaͤt zu widersetzen. Hieraus geht hervor, daß beide, lusnahme einiger Einschraͤnkungen, die Lehre des gesell⸗ tlichen Vertrages als Basis, oder, um sich des Ausdruckes sienen, der neulich in England gebraucht worden, als Wurzel rittischen Verfassung angenommen haben. Mehrere gute Köpfe war bewiesen, wie wenig anwendbar dieser Grundsatz auf die Be⸗ heiten sey, die von Jahrhundert zu Jahrhundert die Gerechtsame ban. Nation begruͤndet haben. Aber eine maͤchtige Aristokratie, Wirksamkeit nür in der Stimme des Volkes Kraft und Graͤnzen muß auf diese Weise den Anfoderungen der Demokratie n. Daher jene merkwuͤrdige Erklaͤrung des Englischen Na⸗ ⸗Konventes, worin es heißt, daß, da Koͤnig Jakob dadurch,

den zwischen Koͤnig und Volk bestehenden Ur⸗Vertrag ver⸗ die Verfassung umzustoßen gesucht und die Grundgesetze

folge mit diesen Modifikationen fortbesteht.“ Hume widerlegt eben—⸗ falls die falschen Schluͤsse, die der republikanische Geist aus jener Begebenheit ziehen mochte, „Lassen wir uns,“ fagt er, „von unse= rer Revolution nicht taͤuschen und uns dadurch verleiten, den phi⸗ losophischen Ursprung einer Regierung in solchem Grade zu lieben, daß wir alle andere Regierungen als unfoͤrmliche Mißgeburten be⸗ trachteten. Jene Begebenheit an sich ist keinesweges dazu angethan, zu solchen Ideen zu berechtigen. Nan änderte damals bloß das Successions⸗Recht, in sofern es das Köoͤnigthum betraf, und diese Aenderung wurde nur von z00 Personen beschlos⸗ sen, die uber das Loos von 10 Millionen Menschen entschieden. Ich zweifle zwar nicht, daß der großere Theil dieser letzteren gern jenem Beschlusse beigetreten seyn wurde; aber ließ man ihnen eine Wahl? Und wer sich weigerte, den neuen Sonverain anzuerken⸗ nen, setzte er sich nicht alsbald der Strafe der Empoͤrung aus?“ Was das von den Englischen Publieisten angenommene Wider⸗ stands⸗Recht betrifft, dessen ganze Kraft sich aus der Revolution von 16658 herschreibt, so kann dasselbe, nach dem Gestaͤndnisse der Whigs selbst, nur bei extremen Fallen, wo die herrschende Reli⸗ gion oder die Verfassung bedroht sind, Anwendung finden; denn dieses Recht ist das des Widerstandes, nicht das der Reform, das allein die Souverainitat des Volkes ausmachen wuͤrde. Welche Gemeinschaft ist daher zwischen der gegenwartigen Lage Spaniens und der Englischen Berfassung? Das Spanische Volk hat sich nicht zur Vertheidigung seiner alten Gesetze gewaffnet; es ist ber die Frage seiner neueren Gesetze getheilt, und die große Mehrheit verwirft die Regierungs-Form, die ihr von einem Militair⸗Auf⸗ stande aufgedrungen worden ist. Wollte man behaupten, wie sol⸗ ches im Brittischen Parlamente geschehen ist, daß jene Regierungs⸗ Form von der aufgeklaͤrten und beguͤterten Minoritaͤt unterstuͤtzt werde, so muͤßte man hinfuͤhro Wissenschaft und Reichthum als die Quelle aller Macht ansehen, und die Nationen in zwei Theile thei⸗ len, von denen der eine souverain, und der andere zu einem bestän⸗ digen Gehorsam verdammt seyn wuͤrde. Ich wiederhole es: einzig und allein in den gemeinsamen Interessen und in der Königlichen Macht, in der sich diese Interessen entwickeln, muß man in Spa⸗ nien die Grundlage der Instituttonen suchen, deren zu erwähnen dem Koͤnige in seiner Rede gnuͤgte, um den Beweis zu führen, daß seine Gedanken auf eine ganz andere Alternative, als die der absoluten Monarchie gerichtet seyen.

Im Uebrigen haben die Ungewißbeiten, die Spaniens Zukunft noch darbietet, Anlaß zu kitzlichen Fragen gegeden, in welche man sich vielleicht alljuverwegen eingelassen hat. Der Konig Ferdinand ist nicht frei, und dieser Umstand al— lein muß uns auf alle die außerordentlichen Maßregeln vor⸗ bereiten, welche die Verlaͤngerung seiner Gefangenschaft viel⸗ leicht erheischen mochte. Es bieten sich in dieser Belebung manche Voraussetzungen dar, hinsichtlich deren die Verstaͤndigen bihige Zweifel hegen muͤssen; eine aber, die als ganz unzulaͤssig er⸗ scheint, ist die, wonach die Bedingungen, an weiche ünsere Re⸗ gierung und der Herzog von Wellington selbst die Garantien der

offentlichen Ruhe in Spanien geknüpft haben, üderschritten wer⸗ den wurden; d. h. daß nicht, die mindeste Ueberzeugung von den wirklichen und freien Absichten Ferdinands gegeben würde.

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