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Allgemeine
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preußische Staats-Zeitung.
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118t6 Stück. Berlin, Donnerstag den zaten Oktober 1823.
1. Amtliche Nachrichten.
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Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Koͤnigl. Sardinischen Staats-Sekretair und Direktor der auswaͤrtigen Ange— egenheiten, Chevalier de Collegno zu Turin, den Rothen Udler⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen geruhet.
Der bisherige Assessor beim Amtsgerichte zu Hein— ichswalde, Kriminal-Rath Johann Samuel Sadewasser, st zum Justiz-Kommissarius bei den Unter-Gerichten des bber-Landesgerichtes zu Insterburg, und zum Notarius im örtigen Departement bestellt worden.
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Paris, 23. Sept. In dem zu Madrid erscheinenden Restaurador vom 17ten, liest man folgende Nachrichten aus 'Cabra im Koͤnigreiche Granada vom ten d. M.: „Seit dem 24. Aug. steht das Korps des Ballasteros hier in Mon— illa, Lucena und Priego. Von der Hoffnung geleitet, diese ruppen fuͤr die Sache der Konstitutionellen zu gewinnen, vendete sich Riego, nachdem er Malaga den Franzosen ge— aͤumt, mit 3 bis ooo Mann Infanterie und 7 bis Goo Rei— ern nach unserer Gegend. Gestern fruͤh zeigte er sich in
riego, wo das Centrum des Ballasteros'schen Korps in ei— jer defensiven Stellung stand, wahrend der General Balan— gat dessen rechten Fluͤgel bildete. Sogleich begann ein hefti— hes Tirailleur-Feuer, und Riego verlangte zu unterhandeln. Ballasteros verstand sich zu einer Zusammenkunft, und ver— angte, daß bis dahin die beiderseitigen Truppen ihre gegenseitigen tellungen beibehalten sollten. Alles schien bereits in Guͤte eigelegt zu seyn, als ploͤtzlich die Bedeckung Riegos uͤber die des Ballasteros herfiel, sie entwaffnete, und diesen General
in dem Hause, das er in Priego gemeinschaftlich mit Riego be—
vohnte, als Gefangenen festhlelt. Von diesem Verrathe be—
nachrichtiget, machte der General Balanzat sogleich Anstalt,
gegen das Riegosche Korps zu agiren, und wir erwarten jetzt stuͤndlich die Nachricht von einem Gefechte.“
„N. S. Im kritischen Augenblicke ist, wie wir eben hoͤ— en, der General Bonnemains erschienen, hat sich mit dem groͤßten Ungestuͤm auf den Feind geworfen und ihn in die flucht geschlagen. Riego wird eifrig verfolgt.“
ndet sich auch der nachstehende Artikel: „Empecinado, dessen Korps auf 300 Mann geschmolzen ist, hat es gewagt, am oten d. M. Plasencia zur Uebergabe aufzufodern, und eine Lontribution von 6o, 000 Realen zu verlangen, mit der War— ung, daß er im Weigerungsfalle die Stadt in Asche legen erde. Der Kommandant, statt aller Antwort, marschirte dem Feinde entgegen, und zwang ihn zur Flucht. Kaum er— tänte die Sturmglocke, als die Bewohner der umliegenden Dorfschaften zu Tausenden herbeieilten, um sich unter die RNoyalisten zu reihen. (Um sich einen Begriff von den Luͤgen zu machen, zu denen die Revolutionsmaͤnner ihre Zuflucht nehmen, muß man folgenden Auszug aus der Proklamation des Empecinado lesen, womit er die Auffoderung Plasencias begleitet hatte: „„Die Franzosen haben die Maske abge— worfen; der Herzog von Angouleme ist in Sevilla und Peres pon seinen Truppen und den Spanischen Affrancesados, als önig von Spgnien begruͤßt worden. Man hat eine von
derselben Hand angesponnene Verschwoͤrung zu Ermordung unsers Koͤniges und des gesammten Koͤniglichen Hauses ent— deckt. Man will Spanien zu einer sklavischen Kolonie von Frankreich machen ꝛc.““) Der General⸗Kapitain von Alt— Kastilien hat mehrere Schwadronen auf Bejar und Plaseneia marschiren lassen; auch erfahren wir so eben, daß der Ge— neral von Larochejacquelin sich mit seiner ganzen Brigade nach Truxillo begiebt.“
Gleich nach der Einnahme von Algesiras ließ der Gene— ral Lauriston, Sohn des Marschals gleiches Namens, die saͤmmtlichen Schiffe aller Nationen, die, von Korsaren auf— gebracht, im Hafen von Algesiras festgehalten wurden, frei—⸗ geben, ohne irgend eine Abgabe von ihnen zu verlangen. Es befinden sich darunter eilf unter Hannoͤverscher Flagge, wie sol⸗ ches der Hannoͤversche Konsul in Gibraltar den betheiligten Handels-Haͤusern seines Landes unterm 18ten v. M. ange⸗ zeigt hat.
— S4. Sept. Die Kapitulation von Santona, welche der Fuͤrst v. Hohenlohe am ißten, von Burgos aus, dem ö uͤbersandt hat, lautet im Wesentlichen, wie solgt: „Art. 1. Der Officier, der nach dem Vorschlage des kom⸗ mandirenden Generals des Blokade⸗-Korps, sich uͤber die, von diesem General in seinem Schreiben vom 6ten d. M. an⸗ gefuͤhrten Thatsachen die noͤthige Ueberzeugung verschaffen soll, verlaͤßt am 11ten die Festung, und ist nicht gehalten, vor dem 26sten dahin zuruͤckzukehren. Er begiebt sich nach Burgos, von wo aus der Fuͤrst von Hohenlohe ihn, in Be— gleitung eines Franzoͤsischen Officiers, nach Madrid schicken wird. Sprechen darf er, mit wem er will. Art. 2. Bestaäͤ— tigt derselbe die erwaͤhnten Thatsachen, naͤmlich, daß Balla— steros sich mit dem General Molitor verglichen, und daß die festen Plaͤtze Ferrol, Korunna und Vigo kapitulirt haben, so wird am Tage seiner Ruͤckkehr, mit der Uebergabe Santo⸗ nas, und zwar zuerst der beiden Außenwerke Nr. 18 und 13, und, wenn es fuͤr gut befunden wird, des groͤßern Theiles der Stadt, der Anfang gemacht. Art. 3. Am folgenden Tage legt die Besatzung die Waffen nieder, und verlaͤßt die Fe⸗ stung, um zu Wasser kriegsgefangen nach Frankreich gefuͤhrt zu werden. Unmittelbar nachher nehmen die Franzosen von dem Platze, im Namen Sr. Kathol. Maj. Besitz. Art. 4. Die Officiere behalten ihre Degen und Bagage, die Solda— ten ihre Tornister. Sollten Einige von ihnen Guͤter in Spa— nien besitzen, so soll der Besitz derselben ihnen gesichert wer— den. Art. 5. Das gesammte Kriegs-Material wird, in dem Zustande, wie solches sich befindet, den Franzoͤsischen Truppen uͤbergeben, gehoͤrt aber, nach wie vor, der Spani—⸗ schen Regierung. Art 6. Ein Gleiches findet hinsichtlich der Kassen und Rechnungen statt. Art. 7. Von denjenigen Offi— eieren und Militairs, die fuͤr ihre Person die Regentschaft
ö — Der Herzog von Reggio meldet in einem Schreiben an anerkennen wollen, wird vorher ein Verzeichniß angelegt, und . den Krlegs-Rinister aus Madrid vom 17ten d. M., daß ihm, die darin Aufgefuͤhrten gehören nicht zu der Kolonne, die als . sowohl vom Kriegs-Minister der Regentschaft, als von einem kriegsgefangen betrachtet, wird; sie sollen vielmehr Art. 8. ihre ö. zus dem großen Haupt-Quartiere eingetroffenen Officiere, die Aemter und Wuͤrden, ihren militairischen Grad, ihre Aus⸗ ö Anzeige gemacht worden, daß Riego, nachdem er von unseren zeichnungen und Besoldungen, so wie die Gemeinen ihre Be⸗ ö ruppen aufs Haupt geschlagen, mit dreien seiner Officiere von lohnungen behalten, wenn Ferdinand Vll. oder in dessen Na⸗ . ben Bewohnerü eines kleinen Dorfes, drei Meilen von la men die Regentschaft darin willigt, Art. 9. Die, im Art. 7 4 Carolina, gefangen genommen worden sey— mitbegriffenen Milizen, duͤrfen nicht in der Provinz bleiben, . In dem oben erwähnten Blatte (dem Restaurador) be‚ muͤssen sich vielmehr nach ihren Wohnorten, und zwar
ohne Waffen begeben. Art. 10. Diejenigen Soldaten, die ihre 6 Jahre abgedient, und die aktiven Milizen, bis zum Sergeanten einschließlich, die ihre Dienstzeit vollendet haben, erhalten sogleich ihren Abschied. Eben so die im Art. 7 er⸗ waͤhnten Officiere, die nicht ferner dienen wollen, und noch keinen Anspruch auf das Ruhestands-Gehalt machen konnen; die, welche auf dieses Gehalt ein Recht ha⸗ ben, erhalten es, jedoch unter der Art. 5 erwähnten Be⸗ dingung. Art. 11. Die Militair-Beamten werden, wenn sie die Regentschaft nicht anerkennen wollen, ebenfalls kriegsge⸗ fangen nach Frankreich gefuͤhrt. Art. 19. Die Milizen aus der Provinz erhalten Pässe, um in ihre Heimath zuruͤckzu⸗ kehren; sie finden dort sowohl als auf der Reise, den noͤ⸗ thigen Schutz. Art. 15. Die Offieiere von der Marine, mit Inbegriff des Hafen-Kapitains und der in Ruhestand ver⸗ setzten Offieiere, werden wie die Besatzung behandelt. Art. 14. Die Zoll- und die Schatz Beamten werden, wenn sie die
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