1397 lern, gleichzeltig auflodern ließen, und die prachtvolle Illumination, welche vom Kunstthurme der Saline Duͤrrenberg in die Stadt en, . gel Zug schleß sig
n den Fackel⸗Zug schloß sich ein glaͤnzendes Feuerwerk an, das die Heken Herrschaften, von dem am Schloßgärten besindli— chen Pavillon aus, in Augenschein zu nehmen geruheten, und wel⸗ chem die versammelte Menge den ungetheiltesten Beifall zujauchzte.
Sodann verfuͤgte sich das Hohe Paar in das Schloß zurück, und Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz eilten der Hohen Braut, noch in der Nacht, nach Wittenberg voraus,
Unter vielen geschmackvoll beleuchteten Gebaͤuden, nahmen sich der Triumph⸗Bogen, das Rathhaus u. a. vortheilhaft aus, und besonders erwarb sich die nachstehende Inschrift eines Opfer- Alta= res, welchen ein Bewohner der Stadt vor seiner Wohnung auf⸗ gestellt hatte, den ungetheilten Beifall der Menge:
Alle Wuͤnsche, die vom Weichsel⸗Strome Bis zum Rheine feurig sich ergießen, Rufen laut zum hohen Sternen⸗Dome Hoͤchster, segne Friedrich und Elisen!
Alles Gute, was als schoͤnster Lohn Hoher Fuͤrsten⸗Tugend je gepriesen,
Sende, Vater! von des Himmels Thron Unserm Prinzen Friedrich und Elisen!
Laß auf Ihrem dornenlosen Pfad
2 Deine Segens⸗Fuͤlle sprießen; Alles Schone, was die Welt nur hat,
Gieb es unserm Friedrich und Elisen! Ja! — die Opfer steigen himmelan;
Wohl, so laßt den Freude⸗-Becher fließen Jeder gute, brave unterthan
Bring' ein Vivat Friedrich und Elisen!
Auch verdient noch bemerkt zu werden, daß die Armen der Stadt gespeiset wurden, um auch ihnen diesen festlichen Tag zu einem Tage der Freude zu machen.
Am aßsten früh gegen 9 Uhr reisten Ihre Königl. Hoheit die Kronprinzessin von Mersebürg ab, und die Buͤrgerschaft, deren Innungen, unter Anfuͤhrung des Stadtrathes, sich wieder an der Ehren⸗-Pforte aufgestellt hatten, rief der Allverehrten, aus der Fuͤlle des Herzens, ihre herzinnigen Segens-Wuͤnsche nach.
An dem, eine kleine halbe Stunde von der Stadt Halle, ent— fernten Chaussee⸗WaͤrterHause wurden Ihre Koͤnigl. Hoheit, von einer in Weiß und Hellblau geschmackvoll gekleideten, aus den Studirenden gebildeten Ehren-Garde, und von dem Fleischhauer-Ge— werke empfangen und bis auf den Marktplatz der Stadt begleitet, wo vom Balkon des Rathhauses ein, vom Musik⸗ Direktor Naue komponirter Triumph-Marsch ertoͤnte. Auf dem Markte war eine Ehren⸗-Pforte in Form eines Triumph⸗Bogens errichtet, auf welcher der Namens⸗-Zug der Hohen Braut, von einem Lowen und einem Adler getragen, und die vom Kanzler Niemeyer angegebene Inschrift: .
Willkommen Koͤnigliche Braut, Wir sehn des Hochgeliebten Gluck In Deinem Blick, Sein Gluͤck ist unser Gluͤck! sich zeigte, und auf deren aäͤußerster Höhe die drei Fahnen der ehe— maligen dasigen Buͤrger⸗Bataillons weheten.
Vor der Ehren⸗Pforte wurde die Erlauchte Braut von den Be— hörden, der Geistlichkelt empfangen, und im Namen Aller vom Kanzler Niemeyer mit einer Rede bewillkommt. Hierauf uͤberreichte eine Deputation von sechs Studirenden, und der Hallor Frosch, Namens der Salzwuͤrker Bruͤderschaft, Gedichte; der Letztere uͤber⸗ gab zugleich in einer silbernen Kapsel einen Brautkranz, wie ihn die Tochter der Halloren seit Jahrhunderten zu tragen pflegen. Auch der Fleischermeister Blume uͤbergab ein Gedicht, im Namen des Fleischhauer⸗Gewerkes, und eine gleiche Gabe brachten 32 junge weiß gekleidete Maͤdchen im Namen der Stadt dar.
Wahrend dieser Zeit war die Umspannung erfolgt, und die Hohe Braut verließ, vom Jubel-⸗Rufe der versammelten Menge und von den Ehren⸗-Garden begleitet, die durch die treueste An— haͤnglichkeit an das Koͤnigshaus ausgezeichnete Stadt.
Stralsund, 29. Nov. Die Einnahme von der heutigen Vorstellung im hiesigen Theater, hat der Schauspiel-Direktor Krampe, ur Feier des heutigen National-Tages, dem Louisen⸗ Stifte bestimmt.
Wernigerode, 23. Nov. Gestern wurde hier die Gemahlin des Prinzen Heinrich LXIII. j. L. Reuß, von einem Sohne glück— lich entbunden.
Wech sel⸗, Geld⸗ und Fond s- Kourse
Ham burg, 2 Dec, Amsterdam k. S. 104 pCt., 2 Mon. 1043 vCt, lang koursmaͤßig, kurz mit J besser begehrt. — London k. S. 37 Schill. Den., 2 Mon. 36 Schill. 10. Den., nicht zu lassen, iwird niedriger erwartet. — Paris 2 Mon. 257, Schill, mit S Schill. besser begehrt — Bordeaux 2 Mon. 535 Schill. — Kopenhagen k. S. 248 pCt. — Breslau 6 W. 402. Schill., 2 Mon. zum not. Kours gut zu lassen. — Wien in effecti7 6 W. 146 pCt., — Prag in effectir 6 W. 1463 pCt, 2 Mon. zum not. Kours begehrt. — Augsburg 6 W. 1477 pCt., 2 Mon. zum not. . 1 3 * 149 9 2 Don zum ö.
en. — Leipzig z. M. 1497 pCt. — St. Petersbur 2 Mon. 83 Schill,, Geld. — Diskonto 5 pCt, Geld. ö
Louisd'or 11Mrk. 37 Schill, zu lassen. — Gold al marco 1021 Schill, geringer Umsatz. — Daͤn. Grob Kour. 134 pCt. — Hamb. Grob Kour. 137 pCt. — Neue 3 Stuͤcke fuͤr voll oz pCt. — 1Schilling-Stuͤcke 267 und a6 pCt. — Piaster 23 Mrk., ohne Umsatz. — Fein Silber , Mark 11 Schill, — Silber in Sor— ten a Loth 5 Gran 2 24 Loth 9 Gran *, Mrk. 11 Schill,, — Preuß. Münze , Mrk. 6 Schill, zu lassen.
Preuß. Engl! Anleihe von 13183 pr. kont. 833. 867 pCt., — . Anleihe von 1822 pr. kont. 83 391 pCt., wenig 9 . y 9 5, 3 . an ,
„— Desgl. pCt. bei Hamhro und Sohn à 953 ohn umfat. e.
77 91! O96 pCt.,
15 pCt., di
Dan. Anl. erste Abth. à 6 à 5 pCt. 87 minell.
Oesterr Loose à 100 Fl. pr. kont. 122 123 pCt., zu haben; desgl. auf 3 Mon. 1931. 6 * auf 3 2 817 zanko⸗ Aktien pr. kont. geo . ges pCt., auf 3 92 pEt, angeboten. . n n mn. gaz
Russisch Engl. Anleihe von 1822 in Pfd. Sterl. 4 Den. pr. kont. à Ga. ga pCt., geringer Umfatz.
Berlin, 5. Dec. London 3 Mon. 2 7 — Hamburg 2 Mon. à 163 pCt, kurze Sicht à2 165 Amsterdam 2 Mon., à 1461 pCt., — Paris 2 Mon. 85 = Augsburg Mon. 3 305 PCét,, = Frankfurt a. M. . ro pt., , Wien in * Rr. 2 Mon, 3 1065 pCt., zu — St. Petersburg 3 W. 2 2837 pCt. Geber, 273 pCt ich auf 3 Mon. Zeit à 283 pCt. Briefe. — Diskonto 57 pCt. 9 und Geld. — Staats- Schuldscheine 2 75 pEt. Briefe, * Geld. — Praͤmien Stagts Schuldscheine 3 1103 pCt. ao? pCt. Geld. — Preuß. Englische Anleihe von 1818 363 2 à 915 pCt. Briefe, rz pCt. Geld. Preuß. Englische ö von 1822 * 63 Rthlr. a gi pCt. Briefe, gi; pEt. Geld! * 9 Qbligationen bis iacl. Lit. il. à Sz pt. Briefe. — Kur . Obligationen mit lauf. Koupons à 7a pCt. Briefe, 75 pan — Neumaͤrksche Int. Scheine Konup. 2 713 pCt. Briefe 2 liner Stadt- Obligationen 2 201 pEt. Briefe = Elbinger 3 Obligationen fr. aller Zins. à 20 pCt. Briefe. — anz khr. Abliggtionen in Thl. 3. v. 2 Jul. 10 251 pét. Briefe , in Gl. Z. v. 2. Jul. 10. 2 29 pët. Briefe. = Westpren Pfandbriefe 2 763 pCt. Briefe. Westpreußische vorm ö Anth. Pfandbriefe 2 733 pCt. Briefe, 75 pCt. Geld 1 herz. Posensche Pfandbriefe à go pCt. Briefe, 79; pCt ⸗ = DOstpreußische Pfandbriefe 2 77 pCt. Briefe. Pomn Pfandbriefe 2 M pt. Briefe, gor pCt. Geld. W ur- und Maͤrksche Pfandbriefe A 995 pẽt. Briefe. — Sd sesisch. g brite eä Et. Briefe, 10 pCt. Geld. — Ponnnersch main. Pfandbriefe à 190 pCt. Geld. — Maͤrkische Domain . briefe aà A002 pCt. Geld. — Ostpreußische Domain. Pfanz à 93. pCt. Briefe, 935 pCt. Geld. — Nücksf. Kupons der Ku 2264 pCt. Briefe. — Desgl. der Neumark 2 26 pCt. Brie Ans-Scheine der Kur- und Neumark * 50 pCt. Briefe — Dukaten alte 2 1g pCt. Geld. — Friedrichsd'or 2 153 pCt. I! à 163 pCt. Geld. — Norwegische Anleihe der bi gor] 150 pCt. à go? pCt. Briefe, ; pCt. Geld. — Abligattonen p. C. à 6, pCt. Verkäufer, bis pCt bezahlt. — Desterreichsche p. Cassa à 150 pCt., und
pCt. Zinsen 9ãg.
C 32 9s pCt., zweite desgl. à 3 96
pCt. S5 S9 pt,
1223 pCt., auf 250 Fl. pr. kont. 103. 44 1037 pCt., gefragt; Metalliques ö
—
—
Oesterreichsche yl 87 * pCt. Kaͤufer iich Anleihe in Loosen à 1h pr. ult. December à 130 pCt., zu .
Königliche Schau spiele.
Sonnabend, 6. Dee. Im Schau pielhause: F ; ; * g Faust, in 8 Abtheilungen, von A. Klingemann. „Frau“ Rogée: Kaͤthe.) ; un. (Grau von Holte, ; In Potsdam; Johann von Paris, Singspiel in 2 Abel gen, 85 ,. ö von . Singsptel in Abtz onntag, 7 Dec. Im Opernhause: Die Dorf saͤngetnnnt lomische Oper in 2 Abtheilungen. Muß von Tor!! ; gif r D hhunfos 9 sik von Fioravants. Im Schauspielhause: spiel in 5 Abtheilungen. Arth Potsdam: Abtheilungen von K. Schall. Hierauf: Magister Quadrat / Luss in 1 Aufzuge, nach dem Franzoͤsischen, von K. Blum. und ! ] Montag, H. Dec. Im Schauspielhguse: Die Mißverstännh Lustspiel in 1 Aufzuge, von Steigentesch. Hierauf: Pachter; kuͤmmel, Posse in 5 Abtheilungen, von Kotzebue. Dienstag, 9. Dec. Im Opernhause: Olimpia, große Ops 3 Abtheilungen, nach dem Franzoͤsischen, bearbeitet von T) dann n n Spontini. Ballets von Telle. 1. Mitwoch, 19. Dec. Im Schauspielhause, zum erstenmale Pilgerin, Schauspiel in 4 Abtheilungen. e n, n mr
Traut
Zu dieser Vorstellung werden Schauspielhaus⸗Billets ven
welche mit Donnerstag bezeichnet sind. .
Im Konzert⸗Saale: Großes Vokal- und Instrumentalst zert, unter Mitwirkung der Mad. Szimanowskc, ersten Klaysts lerin Fhrer Majestaͤt der Kaiserin von Rußland.
Billets à 1 Rthlr. sind beim gu f n m nnn 6 Des Tantchen Rosam
e 2 ierauf: A oßes Ballet ll tnrnn Hierauf: Aline, großes Ballet
Zu dieser. Vorstellung sind die mit Mit Opernhaus⸗Billets guͤltig. two ch bezeich
81 . Im Opernhause: Abtheilungen.
Meteorologische Beobachtungen.
Barometer Therm. Hygr. Wind. A. 272 94 760 F. 97 * 8“
M. 270 7 A. a7 6“ F. 277 67, M. 277 62“
5 w. e. S. W. Sturm, sternhell. 4. Dec. V. Sturm, Regen. Sturm, trüb. Sturm, Sternblicke. — starker Sturm, trüh. W. Sonnenblicke, stürmist
5. Dee.
— *
Bestellungen auf die Allgemeine Preuß. Staats Zeith fuͤr das kuͤnftige Jahr, werden hier in Berlin, (nicht! im vorigen Stuͤcke erwaͤhnt war, vom Koͤnigl. Hof PM Amte, sondern) vom Koͤnigl. Zeitungs“ Komptoir undi den Zeitungs-Spediteurs, in saͤmmtlichen Provinzen Monarchte aber, von den Koͤnigl. Post⸗Aemtern, mit Ein
Thaler Funfzehn Silbergrofchen pro Quartal, !
genommen. Redakteur Hen
Gedruckt bei Hayn.
30 e
pet,
Hamb. Avista⸗ n FKaptteis.
öichfe und den Geist der r ge e nnz 3 ichter, das Verfahren in Civil⸗ und Criminal⸗Sachen, beson⸗
Das Maͤdchen von Marienburg, Sc Ne unterbrochene Whistpartie, Lustspiel ] n
Kastellan Hrn. Adler zu hae
n, sondern auch den einer jeden Behörde angewiesenen und Kreis⸗Bezirk. Die Chefs und Mitglieder der ober⸗
Witterung. 4
en General-Behoͤrden in der Monarchie.
sschriften an den König oder an die Ministerien wenden wollen.
vil⸗
An ze
von
——
Der Preußische Sekretair. Handbuch zur Kenntniß der Preußischen aksverfassung und Staatsverw altung. Von .F. Rumpf, Koͤnigl. Preuß. Hofrathe. 9gte umge— te Ausg. 1625. gr. 3. 2 Rthlr. A. Die Verfassung des Staates. Konig; Thronfolge. Huldigung.
Die Koͤnigin; ihre be⸗ n Rechte. Der Hofstagt des Königs. Hof⸗ und Erbaͤmter. erschiedenen Koͤnigl. Titel und Wappen, nebst saͤmmtlichen und Denkmuͤnzen. Die General -Ordens⸗Kommisston. rstellung des staatswirthschaftlichen Syst em s det auf Freiheit des Grundeigenthums, der Gewerbe und ersonen. Aufloͤsung der Gutspflichtigkeit, Bestimmung der schen und gutsherrlichen Verhaͤltnisse. Muͤhlenzwang, jwang, Vorspann, Natural-Fourage⸗Lieferung ꝛc. werden hoben, die geistltchen Guͤter eingezogen; eine neue Staͤdte⸗ ung, eine Maß⸗ und Gewichtsordnung werden eingefuͤhrt, le Juden erhalten eine verbesserte Verfassung, Ansicht der haftlichen Kreditvereine, der allgemeinen Wittwenverpfle⸗ sAnstalt, der Armenversorgung, der Feuerversicherungs— ten ze. Die polizeiliche Gensdarmerie. 1 e Finanzgesetzgebung. Die saͤmmtlichen Quellen der infte werden angegeben und die Grundsaͤtze ihrer Anlagen felt. Hiermit verbindet sich eine Darstellung des Staats⸗ enwesens, so wie der Etat fuͤr Einnahme und Ausgabe. werbe und Handel. Welche Mittel gebrguchte die Re⸗ gfruͤher und welche wendet sie jetzt an, die Nationalin⸗ u heben, und welche Resultate liefert der auslaͤndische l, sind hier Gegenstaͤnde der Eroͤrterung. . ; hute und Kirche. Die Unterrichts- und Bildungsan⸗ n von den untersten bis zu den höͤchsten nebst den wissen⸗ chen Vereinen in der Monarchie; ferner die kirchlichen ten, die Verbesserung des Religions- und Kirchenwesens, fc die Verfassung der katholischen Kirche fuͤllen den Inhalt
Is Medicinalwesen. Dieser Abschnitt enthaͤlt die Vor⸗ sen uͤber die Bildung der Aerzte, Chirurgen, Apotheker,
nmen und Thieraͤrzte. — ; e Justizverfagsssung. Hier findet man zuvoͤrderst die 3 die Bildung
in Ruͤcksicht der peinlichen Untersuchung. Die Gerichts— sung in den Rhein⸗Provinzen nebst einer Gegeneinander⸗ g der preußischen und franzoͤsischen Justig. Einige gedie⸗ Bemerkungen uͤber die Geschwornen Gerichte. .
as Kriegswesen. Der Verf. geht von den früheren u9gsberioden des Heeres unter dem großen Kürfuͤrsten, K. jr. Wilh. J., Friedrich 11. aus, und zeigt, worin des letztern erfundene Mandvrirkunst bestand. Hierauf folgt die Ueber⸗ der neuen Organisation und Reorganisation des Heeres i759 bis auf die jetzige Zeit, so wie eine interessante Dar⸗ ng uͤber den Unterschted der fruͤheren und jetzigen Kriegs
zttn iß der erblichen und personlichen Staͤn de Standesherrn und Mediatisirten; der Adel⸗, Buͤrger- und rstand; der Geistliche, Militair⸗ und Civilstand. erhaltniß des Preuß. Staates zu den auswaͤrti⸗ Staaten. Traktate und Buͤndnisse, Freizuͤgigkeits⸗Ver⸗ „Durchmarsch⸗, Etappen⸗ und Cartel⸗Conventionen ze,
B. Die Staatsverwaltung. Das geheime Kabinet. Die Hofstaats⸗Behoͤrden. Die General⸗Intendantur der Schauspiele.
kobersten Staats⸗Behoͤrden. — . er Staatsrath, und 2) Das Staats Ministerium, als die obersten Central⸗Behoͤrden. 3) Die saͤmmtlichen Mi⸗ len mit genauer Bezeichnung ihres Wirkungskreises, ihrer ilungen, Verwaltungen und Departements, nebst allen
e Provinzial-Behdrden. Hieher gehoren die Ober⸗ dien, die Provinzial-Konsistorien, die Vegierungen und tinal⸗Kollegien, die Ober⸗Landesgerichte, Ober⸗Bergaͤmter, liche Provinzial⸗Collegien, die landschaftlichen Kreditvereine lhnen untergebenen Srts-Behoͤrden. Man findet hier nur die vollstaͤndigen Instruktionen der Verwaltungs⸗-Be⸗
gatz⸗-Behoͤrden, so wie die Dirigenten der Provinzial gien sind uberall namentlich aufgefuͤhrt. Den Beschluß macht ebersicht der Ressortverhältnisse, sowohl in allen
ö, Ctvil- und Militair⸗sals auch in den Verwaltungsangele⸗ kiten, nebst den Vorschriften fuͤr diejenigen, welche sich mit
zie Preußische Reorganisations-Gesetzgebung iBzo7 bis 1823, zusammengestellt von J. D. F. Rumpf, igl. Preuß. Hofrathe. gr. 9. 2 Rthir. tses Werk enthaͤlt: 35 Saͤmmtliche Verordnungen und Ur⸗ welche den Königl. Titel, die Wavpen, die Orden und ichen betreffen, 3 Bie örganischen Gefetze für das Innere Polizei; 3) uͤber das Finanzwesen; P das Medieinalwe⸗ das Kriegswesen; 6) wegen der vormals unmittelbaren fände, und 7) die Bundesakte. — Hier sindet man also die dige neueste Gesetzgebung des Preußischen Staates in einem che vereiniget, woburch man 'alles anderweiten Nachschla⸗ n nn m, der zerstreuten Gesetze auf eine bequeme
Der neue Preußische Gesetzlehrer
„Polizei- und Criminalsachen, und in Ansehung
berhaltens der Parteien in gerichtlichen Angelegenhei— ö ĩ 33 * . * 2 66 23 6 ö
einem sehr ausg
6
) fuͤr das Staats- und Privat⸗-Geschaͤftsleben sehr nuͤtzlichen Buͤchern,
21 gi pèt', . ebei Hayn in Berlin, Zimmerstraße Nr. 29, und in allen guten Buchhandlungen zu haben sind.
zu Berlin. 3te verbesserte und vermehrte Ausgabe. gr. 6. Preis: 2 Rthlr. 8 Gr.
es Preußischen Rechts, und enthaͤlt folgende Hauptabtheilungen: die Civilgesetze, die Criminalgesetze, das Verfahren bei Eivil⸗ und Criminalprozessen, und das Verhalten der Parteien in den erstern, die Gegenstaͤnde der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nebst Bestimmung der Faͤlle, wo das richterliche Verfahren ausgeschlossen bleibt. Man findet hier das Wissensnoͤthigste vom Eigenthum und dessen Er⸗ werbung, von Vertraͤgen, Kauf-, Tausch⸗, Darlehn⸗, Mieths⸗ und Pachtvertraͤg en, Bücherverlag, Schen kungen, Testamenten, Cau⸗ tionen und Buͤrgschaften, Pfaͤndungen und Unterpfandsrechten, vom Eherecht und von den Rechten und Pflichten der Eltern, der Kinder, des Gesindes (die vollstaͤndige neue Gesindeordnung), von der Erbfolge, Vormundschaften, vom Bauer-, Buͤrger⸗-, Adel⸗, Mi⸗ litair⸗, Civil und geistlichen Stande, von Verbrechen und Stra⸗ fen, von den Pflichten in Beziehung auf Leib, Leben, Gesundheit, Ehre und guten Namen Anderer, von den Gerichtsstaͤnden und Gange des richterlichen Verfahrens in Bezug auf den Richter, den Klaͤger und Beklagten, von den Proceßkosten, fiskalischen Üüntersu⸗ chungen, Bankerut, Indult, Konkurs, vom Verfahren beim Auf⸗ finden todter Menschenkoͤrper, Rettung Verungluͤckter ꝛc, kurz von Allem, was Jedermann zu wissen noͤthig hat, seine Rechte auszu⸗ uͤben und seine Pflichten zu erfüllen, sich gegen List, Betrug und Schaden zu sichern, und gh selbst rathen zu koͤnnen, wenn es ihm an fremdem Rath gebricht. Angehaͤngt ist ein Auszug aus der Sporteltare, auch die Bestimmungen bei Einfuͤhrungen der Preu⸗ ßischen Gesetze in die mit dem Staate wieder vereinigten und er⸗ aberten Provinzen. Sprache und Ausdruck konnen in einem Ge⸗ setzbuche unmoglich mit mehr Sorgfalt, Bestimmtheit und Faß⸗ lichkeit gewaͤhlt werden, als in dem Preußischen der Fall ist; der Verf. hat daher uͤberall die Worte des Gesetzes beibehalten und den klaren Sinn desselben nirgends beeintraͤchtiget. Die Bear⸗ beitung eines solchen Volksbuchs verdient, Jedem empfohlen zu werden, der nicht nur sich selbst, sondern auch andern, besonders unerfahrnen Leuten, als Rathgeber nuͤtzlich zu werden und sie von verderblichen Streitigkeiten zurückzuhalten wuͤnscht. Vorzuͤglich koͤnnen Prediger, Schullehrer und Kuͤster, Gutsbesitzer, Verwalter und Paͤchter, Polizeibeamte und Magistratspersonen, Stadtverord⸗ nete und Bezirksvorsteher, Geschaͤftstraͤger, Kaufleute und Fabri⸗ kanten, durch Kenntnisse der Landesgesetze die wahren Wohlthaͤter ihrer Gemeinden, ihrer Mithuͤrger und Freunde werden. Jeder⸗ mann sieht daraus die Offenheit und Zuverlaͤssigkeit in der Ver⸗ waltung der Gerechtigkeit. Jeder kann sich selbst von der Gewiß⸗ heit seines Rechts oder Unrechts, und daß er nicht von der Will⸗ kuͤhr des Richters abhaͤngt, uͤberzeugen, und saͤmmtliche Untertha⸗ nen des Preußischen Staates koͤnnen stolz darauf sein, ein Gesetz⸗ Buch in ihrer Muttersprache zu besitzen, das ihnen eine Rechts⸗ pflege gewahrt, nach welcher die meisten Staaten Deutschlands sich noch vergeblich sehnen.
Handbuch fuͤr Geistliche und Schullehrer, zur Kenntniß der Preußischen Gesetzgebung in Kirchen— und Unterrichts-Angelegenheiten, nach alphabetischer Wort— folge. Von J. D. F. Rumpf, Koͤnigl. Hofrathe, vor— mals expedirendem Sekretaͤr bei der Regierung zu Berlin. gr. 8. Preis: 2 Rthlr. 18 Gr.
Dieses Werk zerfaͤllt in zwei Abth eilungen. In der er st e⸗ ren sind enthalten: die großeren Gesetzeskoͤrper, namlich, die Allge⸗ meine Gesetzgebung in Kirchen- und Schulsachen nach dem Land⸗ recht, das Militair⸗Kirchen⸗Reglement, das Landschul⸗Reglement und die neuesten Instruktionen fuüͤr die Konsistorien und die Küir⸗ chen⸗ und Schul-Kommissionen. Die zweite Abtheilung ent⸗ haͤlt alle einzelne Kabinetsverfuͤgungen, Ediete, Verordnungen der Ministerien, Konsistorien, Regierungen und Ober⸗Landesgerichte, welche in Kirchen und Schulsachen erlassen worden und noch in Guͤltigkeit sind. Saͤmmtliche Verordnungen sind in ihrer ganzen Vollstaͤndigkeit aufgenommen, wodurch wir von allen Umstaͤnden und Veranlassungen, unter welchen sie erschienen sind, Kenntniß erhalten, mithin uͤber ihren wortlichen Sinn und Geist besser belehrt werden, als solches durch Auszuͤge geschehen kann. Auch ist es bei amtlichem und Privatgebrauche oft nothwendig, die ei⸗ genen Worte des Gesetzes anzuführen, welche Vortheile Auszuͤge nicht gewaͤhren. Dadurch ist das Werk staͤrker, aber auch desto brauchbarer geworden. Hierbei ist die alphabetische Wortfolge ge⸗ waͤhlt, weil diese fuͤr Repertorien, und zum augenbliglichen Auf⸗ finden einzelner Gegenstaͤnde, am besten geeignet ist. Zugleich ent⸗ haͤlt die zweite Abtheilung gewissermaßen ein Sachregister, in welchem die wichtigsten Gegenstaͤnde aus der ersten Abtheilun unter ihrem Hauptworte vorkommen und zwar mit Hinweisung au die Blattseite, wo sie vollstaͤndig stehen. Ein solches Werk ist von
; ußen; es den 3
aewah höhertt n3zehüör