ten und dem ganzen Umfange ihrer Amtsverhaͤltnisse gruͤndliche Kenntnisse und richtige Beurtheilung zu erwerben. Der Hr. Ver⸗ fasser, der schon mehrere ahnliche Werke fuͤr den praktischen Staats— Dienst bearbeitet hat, hat sich durch das Gegenwaͤrtige neuen An⸗ spruch auf Dank erworben. Wer in seiner Amtsführung einen sicheren Leitfaden und zugleich eine Erleichterung wunscht, dem kann dieses Handbuch mit Recht empfohlen werden. In den bei— den ersten Buchstaben finden sich z. B. folgende Artikel. Abgaben an Kirchen, Pfarren und Schulen, Abgahen⸗ Freiheit der Geistli⸗ chen, Abgaben⸗Bonification, Afteraͤrzte uͤber deren Schaͤdlichkeit die Gemeinde belehrt werden soll, Amtseid, Amtsberichte, Amts fuͤhrung, Amtshandlungen, Amtskleidung der Geistlichen, Aufge⸗ bot, Trauung, Taufe; Bauwesen der Kirchen und Schulen, Beer— digung, Begraͤbnißplaͤtze, Bekanntmachung von den Kanzeln, Be— richte, deren Abfassung, Bevoblkerungslisten, Bibelgesellschaft, Bis⸗ thuͤmer, Brandversicherung, Bulle, u. s. w. im ganzen Werke.
Der Haus-, Brot- und Lehrherr in seinen ehelichen, vaͤterlichen und uͤbrigen hausherrlichen Verhaͤltnissen gegen Gesinde, Gesellen und Lehrlingen, nach allgemeinen und insbesondere nach Preußischen Gesetzen— Von J. D. F. Rumpf, Koͤnigl. Preuß. Hofrathe. gr. 8. 1 Rthlr.
Nicht nur die Absicht des Verfassers durch diese Schrift zur Erreichung des schoͤnen Ziels beizutragen, das Familienleben immer mehr zu einem Leben voll Gluͤckseligkeit, Friede und Zufriedenheit zu machen, ist lobenswerth, sondern auch die Ausfuͤhrung verdient allen Beifall. Der Verf. nimmt seinen Weg durch das Gebiet der allgemeinen Wahrheiten der praktischen Vernunft zu den Ge⸗ setzen des Staates, wie sich aus folgendem Inhalt ergiebt.“ ster 366 nitt: die ehelichen, elterlichen und hausherrlichen Verhaͤltnisse in sittlicher Hinsicht; Natur und Zweck der Ehe; Wahl einer Gat— tin; eheliches Leben und Maͤßigkeit des ehelichen Genusses; ehe⸗ liche Treue; der Hausfrieden; Nachsicht des Mannes; Eigensinn, Zuvorkommen; Aeußerung von Mißtrauen und Mißfallen; Vor⸗ beugung alles fremden Einmischens. Heilighalten der gegenseiti⸗ gen Rechte: der Mann regiert, die Frau herrscht. Rechte und Pflichten des Mannes; Rechte und Pflichten der Gattin. Ordnung des Haushalts, wie sie erreicht wird ohne Peinlichkeit. Beruf zur Reinlichkeit und Sparsamkeit; Geiz. Gemeinschaftliche Erzte⸗ hung der Kinder: allgemeine Erziehungsregeln; soll der Vater die Tochter erziehen? Befragen gegen die Hausdienerschaft. Water Ab⸗
schnitt. Die ehelichen, aͤlterlichen und hausherrlichen Verhaͤltnisse nach allgemeinen Rechten; ist die Ehe ein bloß bürgerlicher Ver—⸗ trag? Hindernisse der Ehe. Verbotene Ehen, nach Moses, und nach dem franzoͤsischen Gesetzbuche. Die Verlsbung; Aufgeböt und Trauung; das Vermoͤgen der Eheleute; Guͤtergemeinschaft und Dotalsystem. Die Ehescheidung, nach franzoͤsischen Gesetzen. Grunde fuͤr und wider die Ehescheidung; Uebergewicht der erstern. Die väterliche Gewalt; das Zuͤchtigungsrecht des Vaters; Erlöschen der vaͤterlichen Gewalt. Unmüͤndige, Minderjährige, Groffaͤ rige. Der Familienrath in Frankreich. Verhaͤltniß zwischen Herrschaft und Gesinde. ter Abschnitt. Die ehelichen, aͤlterlichen und hausherr⸗ lichen Rechte und Pflichten nach Preußischen Landesgesetzen; von der Ehe und den Erfordernissen einer gültigen Ehe; Eheverbote, zwischen Aeltern und angenommenen Kindern, zwischen Bormün“ dern und Pflegbefohlnen. Ehen verheirathet gewesener Personen; verbotene Ehen zwischen Personen, welche Ehebruch getrieben. Ungleichheit des Standes. Mtlitairpersonen. Religion und Alter. Einwilligung der Aeltern. Von den Eheverloͤbniffen; Erfuͤllung derselben; Folgen des Ruͤcktritts von denselben; mehrere Ehege? loͤdhnisse. Vollztehung der Ehe und Aufgebot; Einspruch; Trauung. Von den Rechten und Pflichten der Eheleute in Beztehung auf ihre Person: Rechte und Pflichten des Mannes und der Frau; von den Rechten und Pflichten der Eheleute in Beziehung auf ihr Vermögen; Eingebrachtes; Erbschatz; Schenkung unter den Eheleuten. Schulden der Eheleute. Buͤrgschaften der Ehefrau. Gemeinschaft der Guͤter. Trennung der Ehe durch den Tod; Be— graͤbniß; Trauer. Erbfolge aus Vertraͤgen; aus Testamenten; nach emeinen Rechten; bei bestandener Gemeinschaft. Trennung der he durch richterlichen Ausspruch; Ehebruch, Versagung der ehe— lichen Pflicht, Unvermögen u. J. w.; Auscinandersetzung des Vermoͤ— gens. Von den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder; eheliche Kinder; nach dem Tode des Ehemanns; nach geschiedener Ehe. Kinder aus unguͤltigen Ehen. Von den Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder, so lange letztere unter vaͤterlicher Gewalt stehen; wegen der Verpflegung und der Erziehung. Rechte der aͤlterlichen Zucht. Kinder aus verschte⸗ denen Ehen. Wahl der Lebensart und Erwerb der Kinder. Vertreten der Kinder. Von dem eigenthuͤmlichen Vermögen der Kinder; ihr freies und nicht freies Vermögen; Sicherstellüng ih⸗ res Vermoͤgens; vaͤterlicher Nießbrauch ihres Vermögens. Von Aufhebung der vaͤterlichen Gewalt. Herausgabe des Vermdͤgens und Ausstattung der Kinder; Rechte der Aeltern nach aufgehobe— ner Gewalt; besondere Faͤlle wegen Aufhebung der vaͤterlichen Ge⸗ walt. Von der Annahme an Kindesstatt; Wirkung der Adoption; von Pflegekindern. Von den Rechten und Pflichten der Herrschaf⸗ ten und des Gesindes; die neue Gesindeordnung; gemeines Gesinde; Dauer der Dienstzeit; Pflichten des Gesindes; Pflichten der Herrschaft; Aufhebung des Vertrags; Entlassung des Gesin⸗ des ohne Auftuͤndigung; Austritt des Gesindes ohne Aufkuͤndi⸗ ng Ablauf der Dienstzeit; Austritt des Gesindes vor Ablauf der
ienstzeit; Abschied des Gesindes. Von Hausofficianten, Erzie⸗ hern und Erzieherinnen. Neuere Bestimmungen in Gesindesachen; Rechte und Pflichten zwischen Meister, Gesellen und Lehrlingen; Aufnahme der Lehrlinge; Pflichten des Meisters und des Lehr⸗ lings; Recht . Aufhebung des Vertrags; das Lehrgeld; Lehrzeit; Lossprechen; Wanderschaft und Rerhalten auf derfelben; Lohn und Kost der Gesellen; Verpflegung kranker; Nechte und ö zwischen Meister und Gesellen; Abschaffung der Gesel⸗ en; Abgang des Gesellen; Rechte der Gesellen uͤberhaupt.
Allgemeines Kriegswoͤrterbuch fuͤr Offiziere aller Waffen. Von H. F. Rumpf, Koͤnigl. Preuß. Lieutenant und Ritter ꝛc. Mit einem Vorwort von J. G. von Hoyer, Königl. Preuß. General.? Major im Ingenieur⸗Korps 2c. Zwei Baͤnde, A bis 3. Mit XV
Preis: ir Bd. 3 Rthlr. Bd. 2 R Bei dem sich .
wissenschaften, gen, n
gemacht Ansprüche, die wir an die Br haben der Kr
J ll
ist an mdl
Der ebenerwahnte Inhalt enthaͤlt folgende Haupt⸗ A. Die Kriegskünst im Allgemeinen. Dies / enthaͤlt theils Definitionen aus dem System der Krieg ten, theils die summarische Uebersicht des Krieges uͤn wie der einzelnen Truppengattungen, auch Strategie, von strategischen Grund saͤtzen u. s
B.. Kriegswissenschaften.
J. Die Waffenlehre, das Fuhrwesen, nebst brauch z. Hier findet man in dem Woͤrterbuche unter nen Artikeln, die Verfertigung, die Einrichtung, die Ha den Gebrauch der Waffen und Geschosse aller Art, wir k und den Gehrauch der jetzt im Kriege uͤblie euer. . II. Die Truppenkunde, handelt von der Organ inneren Einrichtung der Armee, von ihren verschiedenen
von allerhand Ausruͤstungsgegenstaͤnden, von dem Justi
diginalwesen ꝛc.
1II. Die Taktik. Dieses weitlaͤuftige Geblet hat d
nach seinem Systeme eingetheilt, in:
) Die reine Taktik, nebst Fechten, Reiten, men ze. Man findet hier nicht nur diese letztern vollstaͤndig abgehandelt, sondern auch die Abrichtung! schiedenen Trüppengattungen, der Infanterie, Kavahn tillerie und Pioniere, in dem Gebrauch der verschieden Waffen, in der Bedienung des Geschuͤtzes, in allen En . Mandͤvern, bei den Schießuͤbungen und sonstigen ungen.
2) Die Terrginlehre. Hierher gehort: a) Das Aufnehmen und Zeichnen,
denen Kriegsfahrzeuge, der Einrichtun und ihrer Masten, ihres Segel- und sten Mandver eines Schiffes bei der Seetaktik,
uͤber namentlich in der Halleschen, Jenaer und Leipziger Lit. 3
niß ze. Was das Aufnehmen betrifft, so konnte der Ve naturlich er unter den hierher gehoͤrigen Artikeln eine bersicht der nͤthigen Instrumente, und die allgemeinen fuͤr militairische Aufnahmen. Von der Zeich enkunst s bis jetzt erschtenene Manieren auseinandergesetzt, j den Steinplatten dargestellt; auch vermißt man wel Kopiren der Zeichnungen, noch das Auszeichnen der tionsplaͤne u. dgl. Nicht minder vollständig hat sich; bei der Terrainkenntniß staͤnde ausgelassen, und Ref. kann nicht umhin, als? hier die Artikel Augenmaanß, anzufuͤhren.
vollstaͤnd
es in einem solchen Werke geschehen
sindet hier die verschiedenen Befestigungsmanieren, g
gung der Festungen, das Mauerwerk,
der Festungswerke, die ganze Feldbefestigung u. s. n 3) Die angewandte Taktik. Mehrere tes sind bogenstark, und beweisen ihre vollstaͤndige 6m Von den Fechtarten der verschiedenen Waffengattungen ders die der leichten Truppen und der Fleine Kt zweckmaͤßig und musterhaft bearbeitet. Ueberhaupt sth Verf. fuͤr diese Truppenart eine besondere Vorliebe zu hi z. B. aus den Artikeln: Jager, Buch se, Sch i e ßuͤr Signal, Feldwache, Patrsuille, Rekog noseir vielen anderen, wegen ihrer besonderen Vollstaͤn digkelt, geht. — Der Festungskrieg mit dem Minenwesen, der An
die Hauptzuͤge mäßig behandelt. — Endlich folgt: ö LV. Der Seekrieg, wo man die Erklaͤrung aller der!
Tauwerks, der haupt den verschiedenen Opch und das Verhalten der Mannschaft eines Treffens u. s. w. findet.
Diese kurze Darstellung des Inhalts laͤßt wohl keinen die Brauchbarkeit des, bereits in mehreren kritischen Beifall gewuͤrdigten Buches im größten Oktavformat, und mit Auswahl der Abbildungen entspricht Plane, wobet es eine Hauptabsicht war eine allzu große Menge von Ref; hat sich uͤberzeugt, Offizier jeder Waffe, der Anspruch macht, als ein treffliches Lehr willkommen seyn, und ihm die Stelle einer kleinen thek im Felde vertreten wird, sondern es wird auch, wegen gemein verstaͤndlichen Vortrags, den Mann aus jedem
ganz dem Zwecke!
vollkommen befriedigen.
Steintafeln in Bogengröͤße, und 29h Abbildung:
werden, nere Erscheinung, da wir biz
5
Ansichtu Urdneten zu Berlin, nachstehende Kabinets⸗— Ordre zu er⸗
von der Kriegszucht und dem kleinen Dienst, von der Veh nd hiemit zu erkennen zu geben.
Des Koͤniges Majestaͤt haben den Qber-Landesgerichts—
die Terre /.
nicht die ganze Feldmeßkunst abhandeln; jede
über alle hierher? gehbrien Der bisherige Ober-⸗Landesgerichts-Referendarius Men⸗
Orientiren, Ten
b) Die Befestigungs kun st. Auch diese ist so vollst ö kann, abgehande
die verschiedenn Artikel diese /n
Kten Theile berelts erhalten,
die Vertheidigung der Feldschanzen, die Pontonierwi . der Generalstabswissenschaft 3c. sind hoch
g und des Baus det
3 der Stich-Koupon Nr. 10, ist Weihnachten d. J. faͤllig,
uͤbrig; das Ganze ist 71 Bogt, ziemlich engem Drin
den Preis des Bus Tafeln nicht zu sehr zu Heth daß dieses gelungene Werk nicht auf umsichtige Kenntniß seines
und Erinnerungs Krieg
Stande, der sich Kenntnisse von dem Kriegzwefen verschast
Allgemeine
reußische Staats-Zeitung.
Stück. Berlin, Dienstag den gten December 1323.
Amtliche Nachrichten.
Kron i kt des Tages. Seine Majestaͤt haben an den Magistrat und die Stadt—⸗
F geerlichtelten bei den 8 . feierlichke e l ; e e, id n Sg n. hat sich die Anhaͤnglichtei der ,. irden, der einzelnen Kerporationen, der Burger nw, hiedenen Klassen der Einwohner an Mich ö. . igl. Haus so unverkennbar ausgesprochen, daß Ich . angenehme Veranlassung finde, Mein ganz , ,, Fiedenheit mit diesen Beweisen treuer Theilnahme dan—
Empfange der Kronprin—
li ten November 1823. . zrrchr ich Wilhelm.
Se. Maj. der Koͤnig haben dem Senior und . ius Wilde zu Bernstadt, im Regierungs⸗Bezirk . dem Justiz⸗Rath und Stadt-Richter Hinder sin zu Nen t,Eberswalde, das Allgemeine Ehrenzeichen erster Klasse berleihen geruhet.
th Heinrich Otto von Wedell, zum Rath bei dem Ober— hoesgericht zu Stettin ernannt.
Der Justiz-Kommissarius und Notarius, Regierungs⸗ th Schaller zu Königsberg i. Pr., ist als 3 ssarius zu dem hiesigen Stadtgerichte versetzt worden, un
d zugleich als Notarius publicus im Departement des Kam.
rgerichts fungiren.
„ ist zum Justiz-Kommissarius bei den Unter-Gerichten Landshuter Kreises in Schlesien bestellt worden.
Bekanntmachung.
Es ist bereits unterm 9. Jun. 1821. bekannt gemacht, zu allen denjenigen Domginen-Pfandbriefen, deren ö. auf die Staatsschulden-Tilgungskasse angewiesen sind, ) Zins-Koupons von Seiten der unterzeichnzten Haupt. krwaltung der Staatsschulden, und zwar zahlbar in Ber bei der Staatsschulden-Tilgungs-Kasse, ausgereicht wer— sollen. Die Inhaber der erstern haben letztere auch zum und nur zu einer bestimmten An— h, im Betrage von Zoo, ooo Rthlrn. Ost⸗Preußischer Damai—
ch fand⸗Briefe auf if Balga
Kaymen Natangen Saalau 6 und en,, . d sie damals nicht gegeben, weil die Ost-Preußische Gene, ⸗Landschafts-Direktion, dazu Zins-Koupons schon fruͤher gereicht hatte. ̃ — . Der letzte von diesen landschaftlichen Zins-Koupons, naͤm—
des soll mit der Auszahlung der darin verschriebenen Zin— die Extradition jener neuen von der unterzeichneten Haupt— erwaltung der Staatsschulden ausgefertigten Zins-Koupons rbunden werden.
Beides, die Zins-Zahlung wie die Ausreichung, der neuen ns⸗Koupons, geschieht in Einverstaͤndniß mit der Ost-Preu⸗ chen General-Landschafts-Direktion zu Königsberg in deren rtigen Lokal zu derselben Zeit, in welcher die Weihnachts— nsen der landschaftlichen Pfandbriefe dort ausgezahst wer⸗ n, durch den dazu von uns beauftragten General-Land—
afts Rath Herrn Brausewetter. Das dabei zu beobach⸗
nde Verfahren ist ,
Briefe, zu welchen die Ost-Preußische General⸗Landschafts⸗Di⸗ rektion Zins-Koupons gegeben hat, spezificiren die ersteren nach ö 1. Nummer, 2. Domaine, 3. und Nennwerth; 1 versehen die in duplo auszufertigende Spezifikation mit ihrer Namens-Unterschrift, uͤberreichen sie mit den Pfandbriefen dem oben erwaͤhnten Kommissarius, bei welchem , . Schemata zu den Designationen unentgeltlich zu haben sind, halten darau — . 3 . des Stich⸗Koupons Nr. 10. die da⸗ mit verbrieften Zinsen pro 24. Jun, bis 2 Dec. 19233 b) gegen Ausstellung einer besondern Quittung die Zinsen pro 24. Dec. 1835. bis ultim Febr. 18624. c) und die neuen Zins-Koupons Nr. 6. 7 und 8, welche die Zinsen pro 12. Marz 1824 bis 1. Sept. 1925 umfassen, worauf ihnen die Pfandbriefe, nachdem auf denselben 2 . Zahlung und Extradition der neuen Zins-Koupons Nr. 6.7. 8. abgestempelt worden, rn , werden.
Wer im Laufe der oben bezeichneten Zahlungszeit die hienach zu zahlenden Zinsen und aus zureichen den zins⸗Kou⸗ pons in Königsberg nicht erhebt, kann solche spaͤterhin nur in Berlin, waͤhrend der naͤchsten Zinszahlung vom 1. . ab, bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere und respective bei der Staatsschulden-Tilgungs-RKasse erhalten. Berlin, den 26sten November 1823. Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. von Schuͤtz e. Beelitz. Deetz.
Bekanntmachung.
Die sechste Ziehung der Staats⸗Schuldschein⸗Praͤmien geschieht, wie die fünf ersten, im hiesigen Boͤrsenhause.
Am zisten d. M. Vormittags 9 Uhr werden die diesmal zu ziehenden do, ooo Praͤmien eingezaͤhlt, worauf die Ziehung selbst am 2. Jan. k. J. Vormittags 8 Uhr angefangen und in den folgenden Tagen, bis zur Beendigung, 2 6.
Die Herren Geheimen Regierungs⸗Raͤthe atzig un 4 auch n al das Ziehungs Geschaͤft. Als Kommissarien der unterzeichneten Immediat-Kommission wer— den außerdem der Herr General-Lotterie⸗ Direktor Bornemann und der Herr Reglerungs-Rath von Herr; als Deputirter aus der Mitte der Aeltesten der hiesigen dann,, abwechselnd die Banquiers Herren C. W. J. Schultze, J. Pietsch und M. H. Mendheim dabei zugegen seyn. 5
Die gezogenen groͤßeren Praͤmien von go, ooo bis incl. 200 Rin! . 9h. waͤhrend der Ziehung durch die hiesi— gen offentlichen Blatter bekannt gemacht und die vollstandigen Ziehungslisten bereits einzeln in einigen Tagen nach der . hung, mit den hiesigen Zeitungen aber spaͤtestens am 3. Febr. k. J. ausgegeben werden. 4 .
Zaͤmmtliche, durch die sechste Ziehung herausgekom pre, 6 nach der Bekanntmachung vom 243. 6 1820 in der Zeit vom 15. Maͤrz 1624 bis zum 1. * ae von der Praͤmien, Vertheilungs⸗ Kasse im n 2 . lungs-Gebaͤude, die Sonn- und Feiertage n . . Tage jedes Monates ausgenommen, ral 6. age ; Ein Uhr in , Kourant, . . fein zu 14 Ksüthlr. gerechnet, baar ausgezahlt, zwar: chr g K von . Rthlr. bis incl. 85 6
gegen Aushaͤndigung der Pramienscheine und *. 22
gehörigen Staats-Schuldscheine nebst laufenden und dar
uf folgenden Zins-Koupons;
36. . ö. 16 Rthlr. gegen Zuruͤclgabe 3. ,
mienscheine und Vorzeigung der dazu erg .. ö Schuldscheine, welche letztere den Inhabern . '.
Die Praͤmien-Vertheilungs⸗-Kasse kann sich mit Absendung
der 3 durch die Post und mit der darauf Bezug e
den Korrespondenz nicht befassen; dagegen koͤnnen die nn.
sten Paͤmien von 18 Rthlr. unter obigen Bestimmungen ;
15. Maͤrz. bis Ende Jun. k. J. auch bei allen w . ?
Haupt⸗Kassen erhoben werden. Wegen Zahlung der Praͤmien
Die Inhaber derjenigen ost. Preußischen Domainen⸗ Pfand
in Amsterdam, Hamburg, Frankfurt 4. M. und Leipzig wird