1823 / 153 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 23 Dec 1823 18:00:01 GMT) scan diff

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1462 Felt Eintretenden, 3 Pfd. q Sh., fuͤr einen auf bestimmte Jahre s. Werth der Bundes-Versam lun ĩ̃ in Dienst Tretenden aber, 2 Pfd. 1 Sh. 6 P. ib wenn er auch nicht 4 6, ita ahn . K. Praͤsidial⸗ Gesandtschaft auf das bestimmteste ange De erf nen hte fe santge fernere Intech entlon in die sr m,, 25 K. K. , , . w. un. eld nach nicht bestand. r M ss , * e nen könne.

u omp., Baring und Komp. und Thomas Reid, Irving Bietet demnach die Sache der Westphaͤlischen ie Gesuche mehrerer, bei Regulirung der 2 . 2 gemäß, die König!. Bun destags⸗ und Komp ist zu Stände gekommen. Der ersie Zahlungs? fer, aus diesem Gre sicht pern ,, . 69 ier nin er e, . , n d W nr n ker ner Besandtschaft hier auf ihren Antrag richtet, verhehlt sie sich einer⸗ Termin ist bereits mit qoo, ooo Pfd., die in die Schatzkammer ge⸗ Verweigerung und mithin auch keine Begrundung der . ist in der igten Sitzung d. J, in Folge des Vor⸗ seits nicht, welche Verschiedenheit der Ansichten über denselben, zahlt wurden, berichtigt worden. des, Bundestages dar, so gewährt zugleich die Kurfuͤrssh * Räcklamgtions-Kömmisston, und nach einigen, von Ge— 6h. Daa gg be dersnen n geggng enen In sr u rtignen,

Der Reisende Belzoni meldet unterm 21sten Grade N. Br. ordnung vom 14. Jan. 1814 die beruhigende ueber ein i. betheiligter Hofe, namentlich auch von der Königl. leser Hohen Versammlung stattsinden dürfte; andrerseits hält sie hieher, daß man seinem Unternehmen, in das Innere von Afrika hinsichtlich der Anwendung der darin ausgesprochenen 3 haft Gesandtschaft abgegebenen vorlaͤufigen Erklaͤrungen, es nicht 6. un möglich, daß vielleicht einer oder der andern ver⸗ porzudringen, nicht von Seiten der Mauren, fon dern der Englaͤn⸗ gen in einzelnen Fallen die zuläͤssigen privatrechtlichen 3 che worden, daß über die Anträge der Kommtssion, ehrlichen Gesandtschaft daran gelegen ware, vor schließlicher Ab⸗

der, allerhand Hindernisse in den Weg gelegt habe. Dl— NMeise der Betheiligten in fo fern gehörig beruͤcksichtigt worden s. . eben erwähnten Erklaͤrungen am heutigen Tage 1 Hr ih rin, t oe er nnn nnn,

nach und von Fez, der Aufenthalt dort, die erfoderlichen Ge⸗ daselbst denjenigen Doiainen«Kaͤufern, welche wegen h

schenke ꝛe, beliefen sich au nen Mitteln bestritt. Der Vorschlag,

f 1000 Pfd. St., die Beljoni aus eige⸗ Verwendungen Anspräche haben, ausdrücklich vorb ehalten

solche gegen die Kurfuͤrsliche Sber⸗Rentkamm r im dem General Riego ein Denkmal in tens besonders an ref rh wodurch daher kee temn ö.

Moorfstelds zu errichten, ist im Gemeinderathe nicht durchgegangen. eroͤffnet ist, welche versionem in rem oder Meliorati . Die Ziehung des grunen Thees aus Saamen, soll an den koͤnnen, Es ist freilich zu behauern. di Viele der . Ufern des Amite in Louisiang, uͤber alle Erwartung gelungen seyn. Betheiligten ihre eigene 3 und ihr eigenes Intern

In der von Joo Menschen bewohnten Schottischen Stadt, kannt, und anstatt, Jeder fuͤr si

Kelso, ereignete sich der, b vielleicht einzige Fall, daß,

en üuͤtliche Ausglei ei der Theater⸗Liebhaberei der Schotten, suchen oder den ihnen bezugsweise bel eder, dle en.

als neulich zum Benefiz des ersten dor⸗ treten, in so fern eine falsche Maßregel ergriffen haben,

tigen Kuͤnstler⸗Paares, Macbeth und Wilhelm Tell angekuͤndigt ihre Interessen gemeinschaftlich zu“ besßrdern n ten

waren, sich nur ein einziger Zuschauer einfand. wird jeder Einzelne der il gh ö. heut 2 nich Brü ssel, 12. Dec. Wie es heißt, foll die Wilhelms⸗Vorstadt der ihm zugestandenen oben erwahnten Rechtshuͤlfe, in so

bls an die Bruͤcke von Laken, unserer Hauptstadt einverleibt werden. auf sein individuelles Verhaͤltniß anwendbar ist, sondern n

Frankfurt, 16. Dec.

Am 4. Dec. eroͤffnete das Praͤsidium zugsweise in den vorliegenden Thatsachen, welche beweisg

die 23ste Sitzung der Bundes- Versamm lung mit Verlesung mehrere Domainen-Kaäͤufer sich von Seiten Sr. Koͤnigl.

elnes Schreibens des K. die auswaͤrtigen Angelegen

Großbritan nischen Staatssekretairs fur Kurfuͤrsten einer sie wesentlich beruhigenden Behandlun heiten, Hrn. G. Canning, wodurch der freuen hatten, gewiß den erwuͤnschtesten Anhalt Pan

K. Groß britannische Leggtions⸗Sekretair, Herr Georg Hamilton seine Angelegenheit einer gun stigen Erledigung zuführen Scymour, wahrend der Ahwesenheit des K. Großbritannischen Mi⸗ In Anscehung aller err, das ann sh ore als Koͤnigl Geschaͤftstraͤger beim Deutschen Bunde ernannt phalen betreffenden mancherlei Reklamationen, welche j ward sofort durch Beschluß der Versammlung in schon zu wiederholtenmalen am Bundestage zur Sprache nerkannt, und dem Praͤsidium uͤberlassen, ihm worden sind, ist die Kaiserlich Königliche Praͤsidial⸗ Gesn zu eröffnen und das Schreiben des Herrn angewiesen, Folgendes zu erklären:

Der Kaiserlich Königliche Hof sindet in dem Umstan hrend der Vertagung der bereits wirklich in hanhchᷣ . 1 Ran n Erkenntniß des Sber⸗ in der æ9sten Bundestags-Sitzung v. J. 1hig siattgefund. chen, als Austraͤgal-⸗In⸗ pfehlung von Seiten der hiebei betheiligten Regieru⸗ Hessen wider das Herzog—⸗ Preußen, Hannover, Kurhessen und Braunschweig ein.

me ein es verhaͤltnißmaͤßigen Thei⸗ schaftliche Kommission zu Auseinanderfetzung der Wesn

spcuand, c mera is Sch nhlden, Sentral-ngelegen heiten in Berlinn ange btpunh merden f lbe in sofern noch nicht vbllig ent- liche und wohlbegründet Tera nta s5 , diesen in

schieden, als zuvörderst noch die Ausmittlung des Bestandes und einen solchen hetrack d zestan z sten zu konnen, welchem dermalen! Betrages der Foderungen und Gegenfoderungen zu bewirken ist. noͤthige Reife mangeit, . gehoͤrig beurthellen zu können,

In der transrhena gen ait Staats⸗Zeitung fehlenden Abstimmungen vo

nischen Sustentattons⸗A ngele⸗ in wie weit von Seiten der Bundes⸗Versammlung sich Nr. 152) erfolgten demnaͤchst die noch bundesgesetzlicher Einfluß zu aͤußern ai 6 . n Hannover, Braunschweig und Naf⸗ So wie daher erst das Resultat der Kommissions⸗-M

sau, welche dem Oesterreichschen Votum beitraten, desgleichen von lungen, für desse

* che ssen baldige Herbeiführung die von der e, ,. welches theils dem Kommissions⸗Antrage beistimmte, Preußischln Oer zt die r ahr . 5 15ten pg theils sich der Mehrheit anschließen will, endlich von der 16ten Bundestags-Sitzung abgegebene Erklaͤrung hinlaͤngliche h

Stimme durch bloße Bezug

nahme auf eine fruͤhere Erklaͤrung in gewaͤhrt, allen jenen Individuen, deren Interesse hiebei

det sten Sitzung von Jo. Praͤsidtum behielt sich vor ing, den icht 8 ) * ? i eine deutliche und klare Ansicht ihrer Stellung zu! den bett naͤherer Einsicht saͤmmtlicher Absimmungen, den Entwurf eines Regierungen zu geben 6 . ö wird sich uach dann erst

Beschlusses vorzulegen.

ob Einzelne sich in dem jedoch von der Gerechtigkeit und K

Der wichtigste Gegenstand, womit sich die Versammlung in der Staatsverwaltungen nicht zu erwartenden Falle befinden

dieser Sitzung beschaͤftigte Regulirung der .

betraf die Reklamationen mehrerer bei den, sich über Rechtsverweigerun ö. j. . t yt g zu beklagen, und dadurch egenheiten des aufgeldsten Kö⸗ Beschwerde bei der Bundes⸗Versammlung zu begründen,

nigreiches Westphalen betheiligten Personen, insbesondere ren Abhuͤlfe bundesgesetzlich zu wirken letztere in dem Maß

der Domainen⸗Kaͤufer.

pflichtet seyn wurde, als sie' hingegen, nach der vollssen!

C 22 ;

In der 1ßten diesjaͤhrigen Sitzung (Staats⸗Zeitung Nr. go) hatte zeugung des K. K. Hofes, vermoͤge des bei Gelegenheit der der Wurtembergsche Gefandte (Freiherr von Wangenheim) uber phaͤlischen Doͤn an en Ca ufer 36 , d die vorliegenden Gesuche, Namens der Reklamations⸗Kommission, len noch keinen Einfluß auf die Sache zu nehmen berufen s einen ausfuͤhrlichen Vortrag gehalten, und es war beschloffen Der Kaiserl, Koͤnigl. Praͤsidial - Gesandte ist ubrigens

worden: Ueber die darin entha gebenen Erklaͤrungen

; tragt, bei dieser Gelegenheit Namens seines Allerhoͤch sten Ho ltenen Antraͤge und die darauf abge⸗ ser Abstimmung noch folgende Erklaͤrung beizufuͤgen, und d der betheiligten Regierungen (Preu⸗ die von ihm in der ihten diesjaͤhrigen Bundestags-Sitzung!

ßen, Hannover, Kurhessen und Braunschweig) am 4. Dec. ziehung auf den raisonnirenden Theil des neusten Vortrage

abzustimmen.

die Westphaälischen Angelegenheiten zu Protokoll gegebene,

Diesem gemaͤß haben saͤmmtliche Bundes⸗Gesandtschaften in höchssen Srtez durM aus au s beifaͤlli Ika Va der gegenwartigen Sitzung die Erklaͤrungen ihrer Höfe und Re— rung naͤher uu gif en ö

gierungen dahin abgegeben:

Se. Majestaͤt der Kaiser haben mit wahrem und innigth

Oesterreich. Die Kaiserlich Koͤniglich Oesterreichsche Ge- dauern in jenem Aktenstuͤcke driger Bernt sandtschaft hat den Auftrag erhalten, Namens ihres Allerhöͤchsten gung der wahren , h Hofes, in Betreff der in der 4m sten Bundestags- Sitzung vom J. mung nach, nur auf den Antrag einer baldigen definitiven 2818 zur Instruktions, Einholung ausgesetzten, und seitdem wieder—⸗ digung des schon fruͤher hinlaͤnglich instruirten Gegenstan holt in Anregung gekommenen Frage? zu beschraͤnken gehabt haͤtte, ein? Ausfuhrung staats- und:

ob und in wie fern di

e Bundes⸗Versanimlung sich des Re⸗ rechtlicher Theorien wahrgenommen, welche, wenn sie jem

stitutions · Gesuches der Westphaͤlischen Domain en⸗Kaͤufer in irgend einer gemeinschaftlichen Berathung der zum Du

Kurhessen anzunehmen

habe? Bunde vereinigten Fuͤrsten und Freien Staͤdte als Basis ane

folgende Erklaͤrung zu Protokoll zu geben. wurden, nich en * ̃ st g ;. ht nur jedem einzelnen Bundes⸗Gliede zum gef

Es kann nach den feststehenden Kompetenz⸗Grundsaͤtzen keinem sten sraju di gereichen, , 7. fuͤr die Destumhh Zweifel unterliegen, daß die Bundes⸗Versammlung von der im fern nachtheilig werden k nnte, als ein Gang solcher Art ha Jahre 1814 erfolgten Wiedereinziehung der auf Kurhessischem Ge⸗ befreundeten Staaten, welche mit ihr dem monarchischen?

biete gelegenen, waͤhrend der

aufgeldsten Westphaͤlischen Regierung huldigen und fuͤr dessen Aufrechthaltung zu wachen bemuͤht

veraͤußerten Domainen nur in so fern Kenntniß zu nehmen bee nur die lebhaftesten B ö ĩ 1 58 q zesorgnisse erwecken muͤßte. rechtigt ist, als bei den durch diese Wiedereinziehung veranlaßten Diese Ansicht bed . um so ,, ausfuͤht , , der Fall einer Rechts verweigerung wirklich dargethan wer⸗ Entwickelung, als schon ein Blick auf einzelne Satze des; en kann, indem die Kompetenz dez Bundestages in dieser Ange— 6s so wie sie die SS. 10, 15, 14, ö. und 22 enthalten, ö aufz

legenheit, und die Anwendb

arkeit des 2osten Artikels der Wiener inreicht, untruͤgliche Belege dafur ufinden, und als

g. Akte, unter keiner anderen Voraussetzung Platz greifen von der Königl. Hanndverschen Bundestags⸗Gesandtschaft n

nnte. Die Einziehung der geda Hessischen Re , .

. tokoll gegebenen gehaltvollen Erdrterung dieses Aktenstuͤckes chten Domainen beruht auf der Kur⸗ [ in dieser Beziehung die wesentlichsten 3 bezeichnet si dnung vom 14. Jan. 19g14, wodurch Se. Majestaͤt der Kaiser halten (z demnach fuͤr angen

glle waͤhrend der Westvhaͤlischen Regierung vorgegan = äckli 1 egier gene Ver. und nothwendig, hiemit ausdrücklich klaͤren, daß Allenh

, n Verschen kungen Kurfuͤrstlicher Domainen und Dieselben die Ball nit und n r er u 9 dem efaͤlle 1 e Unterschied fuͤr null und nichtig erklaͤrt, und die In- erwahnten Vortrage enthaltenen staats? und bundes recht

haber der

elben aufgefodert werden, sich den in diesem Sinne er— Theorien, so wie auch die Autorltaͤt der dafuͤr ange

gehenden Verfuͤgungen der Kurfüͤrstlichen Rentkammer ju unter Schriftsteller, nicht nur anzuerkennen nicht vermögen,

werfen, ohne unter irgend ein

des Besitzes zu verweigern. Dlese 5 ist ein

der Landesherr, vermöge der

ö em Vorwande die begehrte Abtretung daß Allerhöchstdieselben vielmehr jene als hzchst bebenkllt

in mancher Rücksicht als rl r aber st Akt der herne mem] 1 h gefaͤhrlich betrachten, diese

ihm bet ge⸗ Se. Majestaͤt der Kaiser sehen Slch zugleich aber auch b

benden Gewalt, unstreitig befugt war laßt, im reinst V en föderativen Sinne, den angeiegentlichen R che foi nr Tn enslch:n un guss u sprechen, daß in dieser, ihrer hoben Ye w. nach so in, n, w . . aufge wärdigen Versammlung, keine Grundsätze soicher Art Ein erhebliche, in den nden oder vertheldigt werden mögen, beren Gelst so wenig

ürsten überwiegende Gründe es⸗Gerichte in allen vorkom nen und zu befolgen schuldig

m Suropalschen Staaten⸗-Vereine so glücklich zum Wohle der sammthest und jedes Einzelnen bestehenden erhaltenden Sy entspricht, und welche daher bei jeder Gelegenheit entfernt zu

,

236 nach Lage der Sache bei den Kommissions⸗An⸗

auch die, denselben zum Grunde liegenden, im Vortrage hrlich entwickelten und gröoͤßtentheils aus neueren stagtsrecht⸗ Theorien geschöpften Motive in Betrachtung. Nachdem (Königliche Gesandtschaft hieruͤber bereits in der 16ten Siz⸗ D. J dahin geäußert, daß und wie sie mit den gedachten echtlichen Theorien keineswegs einverstanden seyn könne, so shr jetzt nur noch uͤbrig, ünter Bezugnahme darguf, und inne der eben vernommenen Kaiserl. Oesterreichschen Ab⸗ ung hinsichtlich desselben Gegenstandes, nachtraͤglich zu erklaͤ⸗ nunmehr jene fruͤhere Aeußerung auch von Seiten ihres schsten Hofes eine ausdruͤckliche Beistimmung nicht minder en hat, als die damalige, im Protokoll der 16ten Sitzung ls befindliche, allgemeine Bemerkung des K. K. Oesterreich⸗ Herrn Praͤsidial⸗Gesandten uͤber uͤblich gewordene Allega—⸗ aus staatsrechtlichen Schriftstellern in Verhandlungen der ts⸗Versammlung. . ; ö . von logen Motlven, sind die Kommissions⸗Antraͤge fur sich allein, sondern mit den bereits abgegebenen ungen der bethetligten Regierungen beschlußmaßig zum Ge— nde der heutigen Abstimmung 6 Der Königl. Preuß. and sich dadurch voͤrdersamst naͤher zu pruͤfen veranlaßt, ob

wie weit etwa der Sinn dieser vorliegenden Erklärungen 2 verstatte, die Antraͤge selbst, ohne specielleres Einge⸗ uf ihr Material, noch a, dahin gestellt bleiben zu las⸗ Die Resultate waren folgende: . . n, auf die Verhaͤltnisse der Domainen⸗Kaͤufer in

össen. . der in der 15ten Sitzung d. J. zu Protokoll gegebenen rung der Kurhessischen Bundestags⸗Gesandtschaft, wird von Sr. K. H. des Kurfuͤrsten, wie es schon fruͤher geschehen, Bundes⸗Versammlung hinsichtlich der Domainen-Kaͤufer eine nition in sofern letztere auf Verwendung und fehlung zu billiger Behandlung geht unter dem erken eingeraͤumt, daß, in Beruͤcksichtigung dieser be⸗ s im Jahre 1817 eingetretenen Empfehlung, seit⸗ und noch ganz neuerdings, mit mehreren solcher Acquirenten Domainen guͤtliche Abkommen getroffen worden, so daß bei m der groͤßere Theil zufrieden gestellt sey. hierin hat der Kurhessische Hof mit seinem fortdauernden n, Empfehlungen der Bundes ⸗Versammlung uͤberhaupt zu tsichtigen, zugleich seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, gegen Domainen⸗-Kaͤufer diejenige billige, milde und lan des vaͤterliche kndlung, welche den Gegenstand solcher Empfehlungen ausge⸗ that und ferner augmachen konnte, dergestalt zu beweisen, wie ses nach der hinzugefuͤgten Anzeige, zur Zufriedenstellung des bei em großeren Theils der Domainen-Acqutrenten schon der Fall en ist. ö. ; . ; Sie lt beruhigenden Versicherung gemaͤß waͤre mithin die he, was jenen großeren Theil der Domainen-AUƷquirenten be⸗

Hals erledigt zu betrachten. Die gegebene Versicherung kann

auch die Basis fuͤr jede hiesige Beurtheilung etwaniger neuer amationen werden, mit welchen einzelne Domainen⸗Kaͤufer, sie sich noch nicht fuͤr befriedigt halten, ferner bei der Bun⸗ Versammlung auftreten mochten, wovon die neuste, zwar nicht zum Vortrag gekommene, aber doch ins Einreichungs⸗ okoll eingetragene und bei saͤmmtlichen Gesandtschaften in uck vertheilte Eingabe des Bevollmaͤchtigten in den Wessphaͤ⸗ n Angelegenheiten vom 25. Jun. d. J. bereits ein Beispiel itet. Ob dergleichen noch fortdauernde Reklamationen irgend Ruͤcksicht verdlenen; ob namentlich und in wie weit die Schuld, im eine guͤtliche Vereinigung noch nicht mit allen Domai⸗ Kaͤufern zu Stande gekommen ist, etwa in zu hoch gespann⸗ Anfoderungen zu suchen sey oder nicht: daruͤber wird die Bun⸗

ersammlung nunmehr auf den Grund jener Zusiche⸗ g zu urtheilen hab enz ste wuͤrde jedoch alsdann erst sicher serschoͤpfend daruͤber urtheilen konnen, wenn sie sich genauer n unterrichtet befaͤnde, was in Beziehung auf ie den selnen Dom ainen⸗Kaͤufer der wirkliche Erfolg ihrer Ver dungen gewesen ist, indem nur eine speciell ere Kenntniß s Erfolges ihr den Vortheil gewaͤhren wurde, die Billigkeit einzelnen Beschwerden zum Maßstabe fuͤr deren Zulaͤssigkeit und Die Weise ihrer Intervention anzunehmen. . . Eine Geneigtheit des Kurhessischen Hofes, mittels nachtraͤgli⸗ krtheilung der gedachten, so wuͤnschenswerthen, specielleren kunft, dieser hohen Versammlung auch noch den bezeichneten heil zu verschaffen, laßt sich um so weniger bezweifeln, je be⸗ billtger derselbe ihren Wuüͤnschen durch die bereits im Alge⸗ en gegebene Auskunft uͤber den Erfolg der eingelegten Ver⸗ dung zuvorgekommen, und je unzweideutiger dadurch dem drucke aͤhnlicher Wuͤnsche eine willfaͤhrige Aufnahme in vor— jugesichert worden ist.

Eben darum wuͤrde es der Koͤnigl. Preuß. Hof fuͤr die ange⸗ enste Behandlung der vorliegenden Reklamations- Sache hal— wenn die Hohe Bundes⸗Versammlung, mit einstweiliger Ue⸗ chung des Kommissions- Antrages, dem Kurhessischen Hofe th Vermittlung seiner verehrlichen Bundestags-Gefandtschaft, nem zu fassenden Beschlusse den Wunsch und die vertrauenz⸗ t Erwartung ausspraͤche, daß derselbe die fuͤr Kurhessen in der n Sitzung d. J. abgegebene Erklarung, bel seinen damals aus— klich vorbehaltenen weiteren Aeußerungen, durch eine na— tliche Angabe derjenigen Domalslnen Käufer, mit chen ein gütliches Abkommen bereits getroffen dens noch zu vervollsan digen, und bin sichtt lich bisher nicht erledigten Fälle, die Gründe, die Abschlusse einer gütlichen uehßereinkunft, noch Bege stehen mogen, naher anzuführen, keinen An— d nehmen werde, damit die Bersammlung sodann ein

Sollte es in diesem Falle etwa angemessen befunden werden, vor definitiver Beschlußziehung, den diesseitigen Antrag noch zum Gegenstande einer nachtraͤglichen Instruktions-Einholung und Ab⸗ stimmung in eben der Art auszusetzen, wie es neuerlich noch mit dem Königl. Baierschen Votum, den Buͤcher-Nachdruck betrefend, in der 18ten Sitzung d. J. (8. 1135 des Protokolls) geschehen ist,

so erbietet sich die Königl. Gesandischaft, einem dieserhalb zu fas⸗

senden Beschlusse beizutreten. 2) In Beziehung auf diejenigen Reklamationen welche Fode⸗ rungen an den Staats⸗-Schatz des aufgelsdsten Königreichs West⸗ phalen, die in demselben kontrahirte Staats⸗Schuld, die der West⸗ phaͤlischen Regierung gestellten Kautionen, und die Versorgun chemaliger Westphaͤlischer Staatsdiener betreffen, ist die in, Gesandtschaft zunaͤchst ihre in der 30sten Sitzung v. J. 1921 ge⸗ machte Anzeige, besonders aber ihre in der 13ten Sitzung dies. J. abgegebene vorläufige Erklaͤrung, nunmehr, in Geinäßheit Ihres damaligen Vorbehaltes, durch eine fernere Mittheilung, theils naͤher zu begründen und zu ergaͤnzen, theils überhaupt wieder in Erinnerung zu bringen beauftragt. Bereits im Anfange d. J. 16mg trat der Koͤnigl. Preuß. Hof mit Hannover, Kurhessen und Breaunschweig in Korrespondenz, um diese Staaten zu vermoͤgen, durch Abordnung von besonders be— vollmaͤchtigten Kommissarien, die Verhaͤltnisse des aufgelösten Koö⸗ nigreiches Westphalen zu reguliren. Hannover, dem sich Braun⸗ schweig hierin uͤberall anschloß, bevollmaͤchtigte seinen Gefandten am Hofe zu Berlin, und einen gleichen Auftrag erhielt der dor⸗ tige Kurhessische Gesandte von Lorenz. Bevor fedoch die zu dem Geschaͤfte erfoderlichen Materialten zusammengebracht und vie bei⸗ den auswaͤrtigen Kommissarien mit Instruktton versehen waren, verstarb Hr. v. Lorenz, und die Thaͤtigkeit des ihn ersetzenden Ge⸗ schaͤftstraͤgers, Major Wilkens, wurde zuerst ebenfalls durch Man⸗ gel an Instruktion, bald aber auch durch die nach dem Ableben des Kurfuͤrsten Wilhelm J. von Hessen K. H. noͤchige Vollmachts⸗Er⸗ neuerung aufgehalten. Nach Beseitigung dieses Anstandes erfolgte am 20. Jun. 1821, wie hier bereits angezeigt worden, der wirkliche Zusammentritt der Kommission, und von Preuß. Seite wurde eine allgemeine Proposition uͤber die von ihr vorzunehmende Behandlung des Geschaͤftes vor⸗ gelegt. Bei diesem Vorschlage wurde auf die Bestimmungen des am . December 1813 von den damals gegen Frank⸗ reich verbuͤn deten Maͤchten abgeschlossenen Vertra⸗ ges zuruͤckgegangen, und die Wirksamkeit der Kommission auf die Klausel jenes Vertrages gegruͤndet, daß Abgeordnete der Souve⸗ rains, unter deren Herrschaft die das Koͤnigreich Westphalen kon⸗ stituirenden Landestheile zuruͤckkehrten, zusammentreten und die diesen Landestheilen gemeinschaftlichen Interesfen reguliren sollten oder nach dem Wortlaute:

„La mème commission sera chargée de separer et de régler tous

les intérèts, qui ont dt communs aux diffrentes provinces du

Royaume de Westplialie.“

Die Verhandlungen der Kommission sollten sich darauf be⸗ schraͤnken, zunaͤchst die Gegen staͤnde der Berathung, dann die Grund saͤtze der gemeinschaftlichen Auseinandersetzung uͤber diese Gegenstaͤnde festzustellen, und erst nach erfolgter Einigung uber die anzuwendenden Grundsaͤtze sollte die Kommission die Wege verabreden, wie solche in Beziehung auf die einzelnen Faͤlle in Ausfuhrung zu bringen seyen. Sonach würde es außer der Be⸗ stimmung der Kommission liegen, einzelne Reklamationen anzu⸗ nehmen und zu erledigen; sie haͤtte aber eine Vereinigung zu ver⸗ mitteln, daruber, welche Gattungen von Reklamationen über⸗ haupt zu beruͤcksichtigen und auf welche Weise diese Reklamationen zu befriedigen seyen. . : .

Auf diese allgemeinen Vorschlaͤge sind von den mitbethelligten Staaten noch keine bestimmten Erklaͤrungen eingegangen. Waͤh⸗ rend die Kommissarien die Instruktion ihrer Höfe erwarteten, unterwarf man von Preuß. Seite die in Berlin allmaͤhlig vereinigten Data uͤber die detreffenden Verhaͤltnisse des aufgeldsten Königreichs Westphalen einer speciellen Prüfung, deren Refultate den mitbe⸗ theiligten Staaten theils in mehreren Denkschriften über die ein- zelnen dei der Kommission zur Sprache zu bringenden Gegenssaäͤnde, theils in einem (ebenfalls fruͤher erwaͤhnten) allgemeinen Plane oder Gutachten vorgelegt wurden, welches Ansichten und Vor⸗ schlaͤge uͤber die gesammte Behandlung derselben und die Art der gemeinsamen Auseinandersetzung enthaͤlt Ueber jene Denkschriften und dies Gutachten haben die Kommissarien der mitbetheiligten Staaten sich mit Instruktionen zu versehen versprochen.

Hannover hat neuerlich zur Huͤlfe seines Kommissartus noch einen zweiten Beamten nach Berlin gesandt, welcher aus fräberen Dienstverhaͤltnissen eine genaue Kenntniß der Westphaͤlischen An⸗ gelegenheiten besitzt. Mit Vergnuͤgen erkennt hierin der Preuß. Hof einen Beweis der Bereitwilligkeit Hannovers, die Auseinan⸗ dersetzung zu beschleunigen. An Kurhessen sind, sowohl durch den diesseitigen Koͤnigl. Geschaͤftstraͤger in Kassel, als von Seiten des Koͤnigl. Hanndverischen Hofes, dringende Ersuchen ergangen, um

auch dort die Ertheilung der noͤthigen Instruftionen lu beschleu⸗ nigen, und nach den Verheißungen des Kurbessischen Staats ⸗-Mi⸗ nien lun steht die baldige Erfuͤllung dieses Wunsches zu hoffen.

Wenn sich aus den hier dargestellten Thatsachen ergtedbt, daß nicht allein von Preuß. Seite Alles gescheden ist, was jzur Förde- rung des Geschaͤftes nur moͤglich war, sondern, daß man sich auch von dem ungestoöͤrten Fortgange des letztern bedeutende RNesultate versprechen darf; so muß, nach diesseitiger Ansicht, fuͤr jetzt jede Einmischung der Bundes⸗Versammlung in die Verhandlungen der u Berlin zusammengetretenen Kommissien, ganz desonders ader er auf elne solche Einmischnng abzweckende zweite Antrag der Reklamations ⸗Kommission abgeseden von ** andern entge⸗ genstehenden Bedenken als viel zu fräbzeitig derrachter

werden.