1823 / 154 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

1471 ö war, bildete ein Oblongum. Er war sehr elegant und eschmack⸗ I Vorstellung von „Vendom 8 1474 voll verziert, und faßte etwa zoo Menschen; der Plafond siellte Pagen“ fs r rr. haben. e in Spanten / und dem unden s⸗Versammlung, nlemals unter dem Gesichtspunkte einer Reklamanten gegenwartig von einer Einwirkung der Bundes⸗Ver⸗ den verzog von Angouleme auf einem Triumph⸗-Wagen, von sei⸗ Der Kaiserl. Russische Botschafter, General⸗Lieut Verweigerung erscheinen konnen. sammlung auf deren Erledigung zu erwarten sich berechtigt halten nen Tapferen umgeben, vor, und an dem einen Ende des Saales di Borgo, hat am ioten d. M. seine Nuckreise von in ss unter Beistimmung saͤmmtlicher Allerhoͤchsten und Höͤch⸗ könnten.

War ebenfalls ein Theater errichtet Um 5 uhr, wo bereits der Paris angetreten. Die Brüderschaft des heiligen Grah n zfe, daß Se. Königl. Maj. auf dem Wiener Kongresse von Baden. Die Gesandtschaft sey angewiesen, was die Dom al— Thron⸗ und Hof⸗Saal durchaus mit Zaͤsten besetzt waren, ver⸗ (este Wohlthaͤtigkeits Ansialt des Reiches, da sie ihr Cn, rklaͤrt haben, daß Allerhöchstdteselben das Verhältniß in nen-⸗Kaͤu f er betrifft, für die Verweisung der Reklamanten an die Hündeten Trommeln die Ankunft des Hofes. (Es waren bet dem heiligen Ludwig verdankt, hat bei Gelegenheit des vent; ung aufs zas Fönigreich W estphalen, und den Grundsatz, kompetenten Landes, Gerichte an enmmen, dabei aber die Ansicht zu Feste zugegen: J. J. K. K. H. H. Monsieur, der Herzog und die gegebenen Festes, dem Praͤfekten mehrere Summen zu . de Disposition über Staaten ohne rechtliche Wirkung bleibe, aͤußern, daß der Art. 29 der Wiener Schluß⸗Akte, durch welchen Herzogin von Angouleme, die Hersegin von Berry, J. 5. D. D. der terung unbemittelter Künstler und Handwerker ug! 2 je durch Einwilligung des Landesherrn oder durch einen die Kompetenz der Bundes⸗Versammlung begruͤndet erscheine, ge⸗ Herzog und die Herzogin von Orleans mit der altesten Prinzessin lung unter die Armen zustellen lassen. Ein Greis 834 zschluß bestaͤtigt worden, nie auch nur per in dire ctum ) hoͤrig zu berücksichtigen sey. ;

Tochter, und der Prinz von Carignan) JJ. K.K. H.. wurden ren, Militair und Ritter der Ehren⸗ Legion, hat daran ööhpruche einer richterlichen Entscheidung unterwerfen könnten. Wegen der übrigen Gegen staͤn de werde die nahere Aeu⸗ unten am Eingange des Rathhauses, vom Praͤfekten, an der Spitze eine Unterstuͤtzung erhalten. ö 9. eses aber wurde gleichwohl der Fall seyn, wenn unter erung bis nach erfolgter Erklarung der betheiligten Hofe vorbe⸗ des Stadt ⸗Ralhes, dem Polizet⸗Praͤfekten, den General⸗ Sekretat⸗ Brüssel, 16. D zesichtspunkte der Justiz⸗ Verweigerung eine Sache in die halten.

ren und den 12 vom Könige bezeichneten Damen der Stadt, em⸗ Spr . .. um zu ermitteln, in wiefern jon der Hohen Bundes⸗Versammlung gezogen werden sollte, Kurhessen. Was die Reklamation der vormaligen Kaͤufer pfangen, und nach einem desonderen Zimmer gefuͤhrt, von wo aus 2 ache gekommene Idee, die Korrespondenz⸗Befoͤrderum überhaupt und ganz allgemein, mit Einstimmung saͤmmtli⸗ verschtedener Kurfuͤrsilicher Domainen betrifft, so sey die Befugniß Sie Sich, nach einem kurzen Aufenthalte, nach dem Thron⸗-Saale Herzogendusch und Rotterdam durch Dampfschiffe zu undes⸗Staaten, von der Kompetenz derselben eximirt ist. Seiner Koͤniglichen Hoheit des Hochseligen Kurfuͤrsten, diese zur

begaben. Hier wurden Höchstdieselben mit dem lautesten Jubel ausführbar sey, machte auf einem derselben, der Gouven z die von den betheiligten Hofen angeordnete und am Zeit der Wiedererlangung einer völligen Ausübung Ihrer Regie⸗ begrüßt, und nachdem Sie Ihre Plaͤtze eingenommen, hielt der Provinz Nord⸗Brabant, diese Fahrt in eigener Person, = 5 6 in Berlin i , n e . fen Behufs rungs⸗Rechte wieder einzuztehen, bereits mehrmalen n Aufklaͤrung

Praͤfekt, Graf von Chabrol, eine an den Koͤnig gerichtete passende sie in der kurzen Zeit von 6 Stunde zurück. Durch etzung und Regulirung der aus dem vormaligen Kö⸗ dieser Sache der Hohen Bundes⸗Versammlung in fruheren Siz⸗ Anrede, die Se. K. H. Monsieur, in Abwesenhelt Sr. Maj., un- gen 2 des diesjaͤhrigen Fischfanges, sind die Sn m gen deer r dn verschiedenen Verhaͤltnisse be⸗ zungen, namentlich noch in der 15ten d. J, von der y,, gefaͤhr auf folgende Weise beantworteten: „Meine Herren ! Ent⸗ ö . ngen hin sicht ich ihrer Subststenz⸗ Mittel in so n so ist darüber, und uber den Gesichtspunkt, aus welchem Gesandtschaft bemerklich gemacht, und zugleich, daß uͤber die an⸗ chuldigen Sie in den wenigen Worten, die ich Ihnen zu sagen Verlegenheit, daß fuͤr sie haben Kollekten veran staltet werh zu betrachten, bereits von mir die im Protokolle der maßlichen Beschwerden der Domainen-Kaufer von dieser Ver—

habe, die Ruͤhrung, die ich empfinde; es gilt dem Ruhme meines Frankfurt. (Beschl a sͤhrigen Sitzung enthaltene Anzeige geschehen. sammlung, als nicht kompetent, nicht kognoscirt werden könne, Sohnes und der Franzoͤsischen Heere. Konnte man zweifeln, ten en lnb, en Afschluß w 8. i Bun * He, n, darüber von der verehrlichen Königl. ausgefuhrt worden; man glaube daher einer weiteren Aeußerun daß mein Sohn den ihm von unserem Koͤnige gewordenen Auf⸗— sammlung.) nan Gesandtschaft ertheilte Mittheilung sich auf eine einfache hierüber sich dermalen enthalten zu konnen, sey auch hiezu no trag, zu fechten, zu siegen und den Frieden wieder herzustellen, Balern. Se. Koͤnigl. Maj. von Baiern konne Me t deschränkte; so würde ich, den Befehlen meines Hofes ge- nicht angewiesen, und wolle sich selbige etwa noͤthigen Falles noch nicht ine. werde“ Hier wurden Se. Königi Hoheit kung der Bundes⸗Versammlung bei dieser Angelegenhch ich derselben auf das bereitwilligste angeschlossen haben. vorbehalten; dieser Fall der Nothwendigkeit werde jedoch, nach durch die lautesten Beifalls-Bezeigungen der ganzen Verfamm— so welt gut heißen, als selbige sich auf gütlich? Penn n so fern aber dem, was bereits in der 16ten Sitzung d. J. auch von der Königl. lung unterbrochen, so daß Sie, wie es schien, Ihre Antwort beschraäͤnke. Indem daher die Gesandtschaft den Antes en damit diejenigen Aeußerungen verbunden sind, nach wel⸗ Hanndverschen Gesandtschaft, und noch heut von der Kaiserl. Kö⸗ nicht beendigen konnten. Die Hohen Herrschaften begaben sich mission nicht beizustimmen vermöge, glaube sie jedoch daz] chen angenommen wird, daß eventuell eine Art der Justiz⸗ nigl. Praͤsidial-⸗Gesandtschaft vorgetragen und zu Protokolle ge⸗ hierauf, nach dem Speise Saale, wo Sie an einer Tafel, aussprechen zu durfen, daß die Verwendung der Bundes Verweigerung und eine Intervention der Hohen Bundes⸗ geben worden sey auf welche Abstimmungen man sich statt einer an welcher sich außer Ihnen, noch die Hofdamen, die Frauen lung für eine billige Beräcksichtigung der Reklamanten Bersammlung in dieser Sache eintreten koͤnne, in welcher, diesseitigen weiteren Erklärung nur würde bejiehen können der Minister, der Groß ⸗Officiere des Koͤnigl Hauses, der ersten Herrn Kurfuͤrsten von Hessen eine“ geneigte Aufnahme f zufolge ihrer speciellen Lage, beide uberhaupt als gaͤnzlich wohl nicht eintreten. ö.

Königlichen Beamten, und die obigen zwölf Damen der Stadt be.· eine beruhigende Erledigung dieser Sache herbeiführen n ̃nlutgeschlossen zu betrachten feyen; und in so fern Hinsichtlich des so eben von der Koͤnigl Preußischen Gesandt⸗ fanden, Platz nahmen, und von den Mitgliedern des Stadt-Rathes Kdnigrgich Sach fen. Der Hesandte silmmte n dder Antrag de? Königl. Preuß. verehrlichen Gesandtschaft schaft in Beziehung auf den fraglichen Geg enstand geschehenen servirt wurden. An einer jweiten Tafel von 69 Kouverts setzten seines Hofes dahin ab; auf eine von der Hohen . festzusetzende Antrages: ö

sich die Minister, die Marschäͤlle, die Groß⸗Officiere des Königl. Die von dem letztverstorbenen Herrn Kurfürsten v GBrist gerichtet i, nach deren Ablauf von den interessirten daß naͤmlich die Hohe Bundes -Versammlung Sr. 6 Hauses und die dienstthuenden Officiere. Am Schlusse des Mah= verfuͤgte Vindikation der während der feindlichen Secuy Staaten eine Nachricht zu geben sey, wie weit die Ver⸗ Hoheit dem Kurfuͤrsten durch Ihre Gesandtschaft den Wunsch les brachte Se. K. H. Monsieur die Gesundheit des Koͤntges aus, ner Lande veraͤußerten Domainen feines Hauses, sey 1. handlungen vorgeruͤckt, damit alsdann beurtheilt werden ausdrücken lassen moͤge, Diejenigen von den Reklamanten, indem er sein Bedauern zu erkennen gab, daß Se. Maj. bei dem ßig zu erachten, und in der unterm 14. Jan. 1 von könne, ob etwa der einer Justiz⸗Verweigerung gleich zu ach⸗ deren Beschwerden, zufolge der Eröffnung in der 13ten dies⸗

schoͤnen Feste nicht persoͤnlich habe zugegen seyn können. Ser of senen Ve . ʒ 4 orha d welcher Beschluß zur Remedur jaͤhrigen Sitzung, immittels erledigt worden seyen, nament⸗ ef Fin Verordnung eine Hemmung der Jun, we che die men, un ch schiuß lich und sperlell anbero bekannt ziß machen!

verfuͤgte sich jetzt nach einem Neben⸗Saale, wo der Kaffee einge! Versammlun u et u fassen sey; 3 ; nommen ward. Dieser Saal war von besonderer Schönheit. uf ner e nne ene nsch rr n, mh 6 rt, h le ke beßimmtesten Instrukttonen veranlaßt, gegLen so sen die ser der Kurfuͤrstlichen Gesandischaft erst während dieser dergganen Lange, drselben war unter den Kagnies ein Fries mit deyoffedirten? Vem'öähindeerksntsn. unbenonmen bleibe, g önterztngen und Antrages Namens meines Aälkerhöchsten Sitzung zur. Kennsnit gekommen, und, ste wärnz aise, der Reger gelungenen Basreliefs in Gyps von is Zoll Hoͤhe angebracht, nuͤtz licher Verwendung ihnen zustehenden Entschaͤdi unaß eine Verwahrung einzulegen. nach, in dem Falle seyn, sich ihre 6 hierauf noch vorbe⸗ welche den Feldzug in Spanien darstellten; in demselben Saale che, so weit sie sich damit fortzukommen getrauten * 9 hekannt mit dem lebhaften und bestaͤndigen Wunsche des Kö⸗ halten und Instruktion einholen zu muͤssen; sie, die Gesandtschaft, bingen auch 15 Gemaͤlde, die mit einer außerordentlichen Schnel⸗— Gerichten rechtlich auszuführen. . meines Herrn, Ihre Ansichten mit denen Sr. Koͤnigl Preuß. glaube jedoch, nicht zuvtel zu wagen, wenn sie jene Erdffnung in ligkeit angefertigt worden sind und an die glaͤnzendsten Waffen⸗ In Absicht der uͤbrigen den Westphaͤlischen Staats saͤt in Uebereinssimmung zu sehen, kann ich nur ungern eine der 15ten Sitzung, in so weit die gebrauchten Worte dies nicht thaten der Armee auf der Spanischen Halbinsel erinnern. Von die Staats⸗Schuld, die Kautionen und bie Versorgun f. t erfuͤllen, die mir die für mich unerwartete Verschiedenheit schon ergeben sollten, dahin erklaͤre, daß Seine Koͤntgliche Hoheit bler aus begaben J. J. K. K. HH sich nach dem Thron-Saale zu⸗ sionirung der Staats⸗Diener betreffenden Fer m nf, , nsichten beider Ministerien in dieser Sache auflegt. nur die Höchste Absicht gehabt batten, die Hohe Bundes ⸗-Ver⸗ rück, mo jezt auf deim dort errichteten Theater cin Zwischen- Spiel, len di. betheiligten Regierungen einzuladen seyn, für die Kiß aber bereits in der 26ten diesiahrigen Sitzung von mir sammlung von der Beräcqksichtigung ihrer Empfehlung in der Au⸗ . n n . von Chgjet und die Musik von Boyel- nigung der darauf sich beziehenden kommi ssarischen Arbeite Se. Koͤnigl. Maj. koöͤnnten nie e. immen, . [. 3 3 e ö 1. * 2 r,, 2 4 ö ü ö ff 1 enigsiens 3 ung ehun es Deutschen Bundes stat Ver ichkejt, die ' / 7 5ühn zu tragen und wenigstens sobald als moͤglich ausmitteln g über die, vor Entsteh Dentsch frieden geffellt worden, noch künftig namentlich angeben zu lassen,

stellen zu lassen: denen, voͤlkerrechtlichen Verhaͤltnisse zwischen den einzelnen, ö un! Foderungen der Reklamanten in dem vorausn i ephemeren Königreiche Westphalen gewaltsam gezogenen haͤtten nachgeben, oder die Kompetenz der Bundes⸗Versammlung, aberenech nicht zugegebenen Falie, daß selbige rech rten, der Bundes-Versammiung beigelegt, oder Lon derseiven Hoöchüsie hiezu zu veranlaffen, hätten anerkennen wollen. Nach

gründet waͤren, als Eentral⸗Berbindlichke (zum Erkenntnisse gar nicht geeigneten Gerichte uͤbergeben dieser Ansicht und Voraussetzung glaube aber Kurfuͤrstliche Ge⸗ Rönigreiche o Keno balrn ,,,, nul e, ez muüsse vielmehr allein Sache der Bundes⸗Staaten ahn. sandtschaft, von einem wetter gehenden Ansinnen sich den von der

und . je daran ein Interesse haben, bleihen, sich daruͤber unter ein- verehrlichen Koͤnigl. Preußischen Gesandtschaft gewuͤnschten Er⸗ in welchem Verhaͤltnisse jede der betheiligten Regin zu verstehen; und diese wurden sich dazu keinen Termin von folg nicht versprechen und selbiges daher auch nicht ac veferendum

zu Befriedigung derselben beizutragen baben werds Höhen Versammlung schen lassen können, in ehen äelßhnenz n' vteclniebr dein antragen, daß von ciner 8 könnte dann die * ga Es bleibt mir also nur uͤbrig, mich auf diese Erklarung in dahin gerichteten Beschlußnahme abgestanden werde. ; Es koͤnnten alsdann die Reklamanten ihr vermeintliches e lso nur uͤbrig, mich auf dies g Was endlich die allgemeineren vermeintlichen Anspruͤche der

den betreffenden Landes⸗Gerichten · ganzen Inhalte zu beziehen. . = bergerichtliche Verernig un? uren. e nnn n wenn M . dar specie len NMeittbetlungen, welche von der ver- Pestphältschen Glaͤubiger, Kauttons Neklamanten und 2 Hannover. Nach den vielfachen zieußerungen wel Hen Koͤnigl. Preuß. Gesandtschaft uber die in Berlin nieder⸗ Beamten betreffe, so sey die Kurfuͤrstliche Gesandtschaft dog der meinem Allerhöͤchsten Hofe in dieser in hren Folgen so i ö e . und die Verhandlungen , chshen , r nn,, ,,, nale ; 5 n emerke i mi wei ierelle Nachricht dar⸗ gen zu; ; ) Angelegenheit abgegeben sind, beziehe ich mich auf diejennz , daß mir nur eine ganz generelle a enen zu koͤnnen, halte aber diesen Gegenstand, mit der Koͤnigl.

eiellen Erklaͤrungen, die in den? . geworden ist. Es wird mir daher erlaubt seyn, fuͤr den Fall, . 50. Jul. 132 . ber 5 Gin, m, nr ,, iheicht eine Erklärung daruͤber von meinem Gouvernement Hänndverschen Gesandtschaft; zu irgend einer Einschreitung von . erlich gehalten werden konnte, solche vorzubehalten. Seiten der Hohen Bundes⸗Versammlung nicht geeignet.

Was den gegenwaͤrtigen S z t l

stimmungen bet ff so inn alen u , Sache im ürt em berg. Die Königl. Gesandtschaft erklaͤrt: Großherzogthum Hessen. Die Gesandtschaft sey beauf⸗ 1) der Domainenkaͤufer in Kurhesfen, die vom Kuths In Beziehung auf die Verhaͤltnisse der Domainen⸗ tragt, sich dahin zu aͤußern:

suß dim rn einm eln, rung nicht die Veranlaffung zu enersweireren rern Knnsder Bunde; Ver samhiihnge zur En tfch eidu n ber 2 ,, l r * nach dem Aufbruche der zum lusdrucke der Erwarkuüg darzubicten, däß von 6; Werner, KVestghälischen Domain n, Käufer, nicht ais vegruͤn. angebt, s kann die Kompetent dicser Hoben Versammlung . h indessen in alle Hoheit eine namentliche Angabe derjenigen Domainenkän , ö.. der Gegenstand derselben die a 4. beer r mn ,, , a, n.

2 2 . 5 1 20 8 S 2 . schehe, tt welchen ein gütliches Abkommen getrofen,! ct der von den reklamirenzen Privaten mit der vormaligen 83 sind erwiefene, nach der Berfaffung und den beste⸗

] j Pkhaͤlischen Regierun nen Kontrakte, oder die Ent⸗ . ,, en, chen, el. ie 4. 1 r, . 9 benden Gesetzen eines jeden Landes zu heurtheilende Beschwerden ; ; ener Zuruͤcktiehung veraͤußerter Bomainen⸗-Guͤter aus gültig über verweigerte ader gehemmte Rechtspflege anzunehmen.

wo die Tafeln servirt Eine solche specielle Angabe wurde i int eöͤffnet. Wahrend un pecelelngaße würde in der That ein, nten end ; r ̃ Hier liegt aber ein Gesetz vor, welches den Gegenstand zum etzt und dauerte y, . inch, , , n. 2 auf, eine 9 rn Falle, r n in ,., . Nach ficli *r Reklamanten entscheidet, und dieses Gesetz ist, da ast haupteten Inkompeten; ver nber n,, . ö Fung auf ein ursprüngliches privatrechtliches Rechts-Geschaͤt im Kurfürsienthume Hessen der Souperain allein die gesehgebende unter Btanten . in feu nd chen, n Verhaͤltnisse fu Unterthanen jener Regierungen gegen den Fiskus erhoben Gewalt hat, offenbar verfassungsmaßig entstanden. Wil man also und, mehr noch unter Bundt s Sitdäe dnn 1 li „Schon dieser ibrer Natur nach, konnen sie daher nur nicht den, nirgends bundesgesehlich ausgesprechenen, crorbitanten dre e ,, m, ,,, ,, d n, d e e, ,,,,

; J t ; 8 8 1. 2

obige große Fest im Rathhause 8a, 6 ,. sis uh in. Fälen . Erst lrdann, wenn diese rechtliche Entscheidung verweigert in irgend einem Bundes- Staate bestehenden Gesetzes zu urtheilen be Volks⸗-Bergnügungen in den higun ö undes Versammlung zur Aufklarung un gehemmt waͤre, würde der Bundes⸗Versammlung obliegen, und zu verfuͤgen befugt sey: so ist nichts einleuchtender, als daß . en Feldern statt. Es waren daselbs . . Quarrs y können derselben nicht anders ais mi knne des agen Artikels der Schluß⸗ Akte die r r, es weder auf die, in dem Kommissions Vortrage eroͤrterte, innere rei Buffets mit Wein, und drei mit Etwanren errichtet word Sollt 4 Gebel der zustandigen Bundes Reg terun ? u bewirken. Guͤltigkeit in Allgemeinen, noch darauf ankommen lann, ob die Bie Veni beltun gend ehan en e, mtu wagten en, orden. lte abezgin vertraulichen Mittbeilungen dieser 4 n. solch Henmmunn mä, ern e , en Form Keiner authentischen Interpretation! oder rückwirkenden Kraft dem Gughr genäht mah yt * 9 nem Theater, Veranlassung gefunden werden, die Erwartung noch weitet! bange er v mn, uͤßte u . je f , e 2 J ö w , , rstürmung des . cn fte, n e. . e , , . e selbs als äber ni sel er Gil she ltnde hn brauch dieses Form in ** ** . . 8 Ah . zweimal bei Abend auf. Auf den offentlichen Platzen ging die daraus leicht die Fol st Mittht us - Normen in den Weg tretende Vorschrift oder gesetzliche walt, mithin im Kurfuͤrstenthume Hesse w Speise⸗ und Wein⸗Vertheilung um uhr vor sich. Gegen Z uhr gen ausgeschloss⸗ Folge entstehen, so wünschenswerthe s m serscheinen, welch Ickc: l gesel ig. Es handelt sich bier auch keineswegs von Privat⸗Rechts⸗ . n 9 ; / ew mit zurückwirkender Kraft auf die zu gig. nch 2 , ö. en g. der Eliseischen Felder, ein großes , kene . 1 wenigstens in ibrer vertrausichen ,, einzelnen Faͤlle entweder bereits erlasfen waͤre oder Streitigkeiten . Fiskus, sondern nur von staatsrechtlichen Ver brannte und dort sowohl, als auf den Markten, wo die Sack⸗ In Hinsicht ergehen mochte. haͤltnissen desselben. Gesetzgeber erlassenen Bestimmungen

9 rer und e rege, sich g ssimin en hatten, einen Theil der h der e enn an den aufgeldsten Westphaͤlischen ö. Eäerünften daher die Beschwerden und Anspruͤche der West⸗ 5 , eben so' wie die durch kein Rechtsmittel o

9 t durch etanzt. Alle d entl z ö . —. !. ischen Do mainen⸗Kaͤ = z '. es Geric Recht ist muß als solches 2129 in fentliche und wrivnt Gębäude waren Schatz, der so genannten Wessphdllschenk eg se nr ens, h una pt nn fn an ir d ger n d seählen del dll chern Atnssptüiche oberster Gerichte, respettitt

Prachtvoll erleuchtet, und ein großer Thel mit welßen Fahnen M sffattan 5 ; d de. ö = gelten, besonders zeichneten ic aus; das ut nen die . . . w frre e, ,, i nr inn , i, en der Pemmung und Verweigerung derselben, die werden, und Grundlätze 7 n,, r- Teputtrten, Kammer, und der Eiren- Legion, das Hotellgat. ichen Kaiserl. Königi. Denserreichschen Absilmmung' ausgefbht, herd efsb ung beider Zundes Versamin iung vorzubchalten, kanntlich nur in Ermangelung beson arde, du Korps, die Münze und daß Poltsci Yrgfe tur- Gäkgude fär die, gegenwärtig: gage die fer Angelegenheiten? so wle s ä. (ber, die betheiligten Regierängen cin zuladen ' fen, dein zur Änwendung koömmen. sttz-⸗Hemmung bier nicht die Rede seyn, rer le ge l blieben ist es . ran en, Domainen ufer, der Gesichtspunkt einer Justizweigerung gin ·r ff e m , mc bereits geschehen, mit Beseitigung aller e. . gab fen nin 6 Landes-Gerichte zu wenden, so -. ungeheuern Men Zu⸗ ; ; ent⸗ laufeg, durch keinen üingincksfasl getrübt 6 n m , ö sich die Gegenstaͤnde des inneren und ne 9 e. auf die übrigen Geg enstan de finde man gemsß und nothwendig; r n m ,,, ,, n, ,,, , ,,, , , , n, , de r ee , , , n, . Ausnahme der groß per, deren Mitglieder bet Hofe vor dem hinüäbergezogen n g acnoes Ersuchen eben sowohl mit den von den⸗ 36 se 7 er ,, , et. tiogl, Orlegnsch e ne n,. Ei, e, ,n len i i Lief hn ef i. ae orochenen Ausichten, als mit den Sachwverhälin issen in Kenes Geset vor i ede u , e.

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