1475 wesentlichen Voraussetzungen einer Justiz Hemmung ; so faͤllt auch die Möglichkeit hinweg, die Kompetenz einer Hohen Bundes⸗Ver⸗ sammlung hinsichtlich des fraglichen Gegenstandes bundesgesetzmaͤ⸗ ßig zu begründen.
Da uͤbrigens Ruͤcksichten der Billigkeit allerdings *. ein an⸗ deres Resultat fuuͤhren konnen, als die hier allein entscheidenden Rechtsgrundsaͤtze uͤber die bundestaͤgliche Kompetenz, so konnte es dem Großherzoglichen Hofe nur zum Vergnuͤgen gereichen, aus den Acußerungen der Königl. Preußtschen Gesandtschaft zu erse⸗ hen, daß die von Seiten aller betheiligten Staaten eingetretenen kommissarischen Verhandlungen auch auf diesen Gegenstand we— ann Einfluß haben werden.
as
. II) die übrigen Gegenstaͤnde der Reklamation betrifft, so fuͤhrte die Gesandtschaft aus, daß zuvoͤrderst, da von Herzogl. Braunschweigscher Seite der Rechtsweg eroͤffnet und offen erhalten worden, von dieser Regierung keine weitere Rede seyn dürfe, sobald bei den, mit andern Staaten gemeinschaftlichen Ver⸗ haͤltnissen, welche theilbgr sind, ihr Antheil demnaͤchst bestimmt seyn wurde Uebrigens koͤnne man irgend eine Einschreitung der Bundes⸗Versammlung, wenn auch nur zum eventuellen Zwecke einer gerichtlichen Entscheidung, nach der Wiener Schlußakte, Art. 29. und 30, nicht fuͤr statthaft erkennen. Man stimme deshalb allein fuͤr eine Verwendung wegen Beschleunigung der, von den bethei⸗ ligten Regierungen angeordneten kommissarischen Arbeiten.
Dänemark: Die Gesandtschaft aͤußert sich, Namens ihrer Regierung dahin: „daß aus den beiden Kurfuͤrstlichen Verordnun— gen vom 14. Jan. 1814 und 31. Jul. 1818 (über die Revokation der Domainenkaͤufe) eine Justhʒ Verweigerung nicht zu erweisen sey, die Bundes⸗Versammlung daher auch nicht fuͤr kompetent zu erachten, uͤber die angebrachten Beschwerden der Domainen⸗ Kaͤufer irgend eine Entscheidung zu treffen, weshalb die Rekla⸗— manten von hier ab und an ihre Gerichte zu verweisen.
Wegen der übrigen Foderungen moͤchten die betheiligten 6 ersucht werden, durch ihre Ausgleichungs⸗Kommission baldmoͤglichst ausmitteln zu lassen, welche von diesen Foderungen, sofern sie überhaupt rechtlich begruͤndet sind, als Central⸗Verbind⸗ , . des vormaligen Koͤnigreiches Westphalen anzusehen seyn würden.“
Niederlande: Die Gesandtschaft beruft sich, in Betreff der Reklamationen der Westphaͤlischen Dom ainenkaͤufer, auf die bereits zum Protokoll der 16ten diesjaͤhrigen Sitzung abgegebene Erklaͤrung, und stimmt in Absicht der übrigen Westphaͤlischen Angelegenheiten, wie Oesterreich. — ͤ
Jene fruͤhere Erklaͤrung lautete wesentlich dahin:
„Bei der großen Verschiedenheit des Gesichtspunktes zur Beur— theilung der fraglichen Gegenstaͤnde, und da von dem freien Wil⸗ len des nunmehrigen Regenten des Kurhessischen Staates immer noch zu erwarten steht, welche Modifikationen oder Milderungen in eine, fuͤr die dabei betheiligten Individuen allerdings verderb— liche Maßregel derselbe nach und nach und in einzelnen Faͤllen eintreten zu lassen etwa geneigt seyn duͤrfte: so scheine es am geeig⸗ netsten, die Reklamanten lediglich an ihre kompetenten Behörden zu verweisen, um von diesen einer billigen richterlichen Entschei⸗ dung entgegen zu sehen.“ . ;
Großherzoglich und Herzoglich Saͤchsische Hauser— Die Preußische Erklarung in der 18ten diesjaͤhrigen Sitzung habe die Aussicht eroͤffnet, daß durch die eingeleiteten kommissarischen Verhandlungen die Erledigung der Westphaͤlischen Central-Ange⸗ legenheiten überhaupt, mit Einschluß der Domainen-Erwerbungen, wesentlich werde gefoͤrdert werden, und daher die Veranlassung ge⸗ geben, daß die Gesandtschaft fuͤr jetzt in der Houptsache nicht, und nur dahin instruirt worden sey, den Wunsch auszudruͤcken, daß von der Bundes⸗Versammlung einem definitiven Beschlusse in der 56 ein etwa sechsmongtlicher Anstand gegeben werden mdge. . . Braunschweig und Nassau stimmen wie Hannover.
Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Stre⸗ itz. Die Erklaͤrung derselben kommt in Betreff der Domginen⸗ Käufer mit dem von Daͤnemark abgegebenen Votum ganz uͤberein, und verweiset die übrigen Reklamanten lediglich an die von den betheiligten Hofen niedergesetzte Ausgleichungs-Kommission.
Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg. Der Ge— sandte dieser Kurie stimmte in der Hauptsache dahin ab, daß der Bundes⸗Versammlung uͤber die Frage: ob die von Napoleon ihrer Lande gewaltsam beraubten Regenten, die waͤhrend der feindlichen Occupation veraͤußerten Domainen zurückzunehmen berechtigt ge⸗ wesen? kein Urtheil zustehen durfte, weil hier von Regentenhand⸗ lungen die Rede sey, welche vor der Errichtung des Deut⸗ schen Bundes vorgenommen worden, und in Ansehung deren keine beschraͤnkende uebereinkunft unter den Bundes⸗ Gliedern bestehe. Es sey daher kein rechtlicher Grund vorhanden, die Gultigkeit der Kurfürstlichen Verordnung vom 14. Januar 1814, worin die Zuruͤcknahme der vom Feinde veraͤußerten unbe⸗ weglichen Guter ausgesprochen worden, anzufechten.
In Beziehung auf die übrigen Reklamationen erfolgte eine mit dem Daͤnischen Votum uͤbereinstimmende Erklaͤrung.
Hohenzollern, Lichtenstein, Reuß, Schaumburg⸗ Lippe, Lippe und Waldeck. Diese zur Fuͤhrung der a26ten Stimme vereinigten Fuͤrsten sind der Meinung, daß in Absicht der Domginen⸗Kaͤufer, eine Justizverweigerung oder Hem⸗ ng, mithin die Kompetenz der Bundes⸗Versammlung zu Ein⸗ schreitungen, so lange nicht begruͤndet sey, als die Kurfuͤrstliche . vom 31. Jul. Agi nicht auf fruͤher rechtshaͤngig ge— wordene Faͤlle angewendet werden und die Landes⸗-Gerichte ver⸗ hindern solle, über ein Gesuch auf Schadloshaltung zu erkennen.
In Ansehung der übrigen Anspruͤche waͤren die Resultate
der i moglich sten i r unt zu empfehlenden Kommissions⸗ Verhandlungen der betheiligten Höfe abzuwarten. Die freien Städte äußerten sich dahin, daß die bei den Domainen⸗Kaäͤufen betheiligten Reklamanten von hier ab und lediglich an die Kurhessischen Landes⸗Gerichte verwiesen, und im Uebrigen die behörigen Regierungen ersucht werden möchten, die Arbeiten der in Berlin vereinigten Kommission so viel als möglich zu beschleunigen.
fich diesen ngen saͤmmtlicher Bundes⸗Glleder be⸗ merkte Praͤsidium: Die Mehrheit spreche sich dahin aus, daß
gen, von Lembert.
Lustspiel in 3 Ballet in 2 Abtheilungen.
ö.
die Bundes⸗Versammlung in allen bisher bei ihr angeh Beschwerden, wegen Regultrung der Wessphaͤl. Angelegen nicht kompetent sey, weil nirgends eine Rechts verweigernn gethan sey. ꝛ; Hierauf hielt Praͤsidium die umfra . Preußen gemachte Vorschlag angenommen werde:
dem Kurhessischen Hofe, von Seiten der Bundes ⸗Ver lung, den Wunsch und die vertrauensvolle Erwartun zusprechen, daß derselbe die, in der 15. dies jaͤhrigen abgegebene Erklaͤrung, durch eine namentliche Ang.;
jenigen Domainen-Kaͤufer, mit weichen ein gutt,
kommen bereits getroffen worden, noch zu vervollstäh
und hinsichtlich der bisher nicht erledigten Falle, die ⸗
die dem Abschlusse einer guͤtlichen Uebereinkunft m
— staͤnden, naͤher anzuführen keinen Anstand n
verde.
Da sich die groͤßere Mehrzahl gegen diesen Antrag so wurde nunmehr in der Sache selbst durch Stimmenmn folgender Beschluß gefaßt:
„a) Da die Kutfuͤrstllch⸗-Hessische Verordnung vom 1j 1814 keine Justizverweigerung begründet, welche die Bunde sammlung zu einer Einschreitung nach den 29. Art. der Akte verpflichten könnte, so haͤlt sich dieselbe in der Angeln der Westphaͤlischen Domainen - Kaͤufer bun desg nicht fuͤr kompetent; die Reklamanten werden daher mit Gesuche von der Bundes-Versammlung abgewiesen, und ez dieselbe einer wiederholten Anempfehlung des allerdings rat würdigen Schigk sals der Reklamanten an die Billigkeit . Hoh. des Kurfuͤrsten sich aus dem Grunde uͤberhoben, we der von der Kurfuͤrstl. Gesandtschaft in der 15. diesjaͤhrigen gegebenen Erklaͤcung, mit mehreren Acquirenten solcher Dr ein guͤtliches Abkommen theils getroffen worden ist, thel ferner mit voller Beruhigung erwartet werden kann.“
„2) Die Angelegenheit der Glaͤubiger des Westphaͤl. S Schatzes und der von der Westphaͤl. Regie rung konn Staats⸗-Sch uld, ferner derjenigen, welche diefer R Kauttonen geleistet haben, und derer, weiche auf Verfü oder Pen sion Anspruch haben, ist in ihrer dermasigen einer auf den 2g. — kung der Bundes⸗Versammlung gleichfalls nicht geeignet; unterlaͤßt die Versamnilung nicht, durch die behbrigen 3 schaften die betheiligten Regierungen zur moͤglichsten Be gung der Verhandlungen jener fuͤr diefen Zweck in Berlin nigten Kommission vertrauensvoll einzuladen.“ J
Wien, 13. Dec. Der Oesterr. Beobachter meldet aus unter andern Folgendes:; Die Oriflamme will wissen, 6 Guilleminot ersetze zuverlaͤssig den General Latour Maubhh dem Gesandtschafts⸗-Posten zu Konstantinopel, und der M Viktor habe die Botschaft in Wien angenommen. Andere nale bezweifeln noch beide Nachrichten.“ ö
— Gedachtes Blatt berichtet aus Bucharest vom 9. N ber, daß man daselbst die nahe bevorstehende Ankunft des, einer Sendung nach Konstantinopel beauftragten Kaiferlich sischen wirklichen Stagtsraths, von Minciaky, erwartete. sollte Hermanstadt, wo er wegen eines, ihm auf der Reise⸗/ stoßenen Unfalls mehrere Wochen verweilen mußte, am ah M. verlassen. Der Fuͤrst Ghika hatte beschlossen, seinen Br zum Empfange des gedachten Staatsrathes, an die Graͤn schicken; und in der Wallachei sowohl, als in den Türkischen vinzen jenseit der Dongu, waren alle Anstalten zu dessen ,, mit allen seinem Range gebuͤhrenden Ehrenbezeigh getroffen.
Triest, 7. Dee. Briefe aus Korfu vom 28. Nov. behwn daß der Pascha von Skutari bei Missolunght ganzlich geschl und demnach der dritte Versuch der Tuͤrken auf diefen wicht Platz abermals vereitelt worden sey.
Warsch au, 12. Dec. Am 4ten d. ward einer hiesigen! gerin, an ihrem Namenstage, eine der groͤßten, vielleicht skh in Jahrhunderten nicht wieder zu habende Seltenheit, ein! chen reifer, im Walde jenseit Praga frisch gepfluͤckter Erdbe als Angebinde uͤberreicht. Den Tag darauf brachen wilde El mit scharfem Schneegestoͤber ein, die in den entfernteren o viel Schaden angerichtet haben sollen.
Madrid, 9. Dec. Der Geburtstag Ihrer Majestaͤt de nigin ist am 6ten d. M. durch Handkuß und große Gala hen bei welcher das diplomatische Korps, die Spanischen Grand Generale und Militair⸗Ehefs zugegen waren, gefeiert worde
Die von einigen Franzoͤsischen Blaͤttern verbreitete Nach
daß der Herzog vön Medina⸗-Eeli nicht mehr bei Hofe ersch
duͤrfe, ist ungegrüͤndet. Der neue Justiz⸗-Minister Don N. de Heredia, der untz⸗ deren auch den Titel eines Grafen von Ofalia fuͤhrt, hat R
laubniß erhalten, alle Verfuͤgungen seines Ministeriums n
sem letzteren Namen zeichnen zu duͤrfen.
Königliche Schauspiele. Donnerstag, 25. Dec. Im Opernhause: Don Juan, 9
2 Abtheilungen, Musik von Mozart.
Im Schauspielhause: Kenilworth, Schauspiel in 5 Abths
Freitag, 26. Dee. Im Opernhause: Pommersche Inttk Abtheilungen. Hterguf Zephyr und Florn, gh
Im Schauspielhguse: Kabale und Liebe, Trauerspiel in
theilungen, von Schiller. (Frau v. Holtei: Louise.)
Meteorologische Beobachtungen⸗
Barometer Therm. Hygr. Wind. Witterung.
67, 268695 (S. strüßb, Frost.
t. F. 77 10“ 89* trüb, Thauwetter
M. 27* 11“ 735* hel.
A. 27711“ 655 trüb, Schnee, Wind
. R 29 * 11 90* trüb, Schnee, Regen 7 113 9o0* trüb, Schnee, Regen
Redakteur Hel
S588 5s
*
ge daruber: oh m .
3
Art. der Schluß⸗Akte zu begruͤndenden 12
Ungekommen: Der Kaiserl. Oesterreichsche Wirkliche Ge⸗
Zeitung s-Nachrichten.
—RlIg en in
stenßische Staats- Zeitung.
—
15566 Stück. Berlin, Sonnabend den 27sten Detember 1823
.
Amtliche Nachrichten. 9 ntrt des Tages.
Des Koͤniges Maj. haben bei der Haupt-Verwaltung Staats-Schulden, den Geheimen Ober-Regierungs⸗Rath Schuͤtze, in die Stelle des ersten, den Geheimen Ju— ath und ersten hiesigen Stadt-Gerichts-Direktor Beelitz le Stelle des zweiten, den Ober-Buͤrgermeister Deetz in die Stelle des dritten Mitgliedes zu befoͤrdern, und Kammerherrn von Rochow in die dadurch erledigte ke des vierten Mitgliedes und zugleich zum Geheimen erungs-Rathe als Ministerial-Rath III. Klasse zu er— zen, auch das Patent des Letztern Allerhoͤchst-Selbst zu ehen geruhet.
e Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Mi⸗ am Koͤnigl. Daͤntschen Hofe, Freiherr von Steigentesch, Wien.
Abgereist: Der Königl. Daͤnische außerordentliche Gesandte bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Re⸗
tlo w, nach Kiel.
1 8d.
Paris, 19. Dec. Zwischen dem Herzoge von Orleans und hiesigen Municipalitaͤt schwebte seit ein ger Zeit vor dem Staats⸗
he ein Prozeß, den der Koͤnig nunmehr durch eine Verordnung
10oten d. M. beendigt hat.
Der Stadt⸗Rath verlangte naͤmlich, Behufs der Vollendung neuen Oureq⸗-Kanals, von dem Herzoge von Orleans, die Ab— ng des alten Kanals dieses Namens, der Herzog aber verwei— E diese Abtretung und mußte sie verweigern, da der alte Oureq⸗ al seit d. J. 17565 zur Apanage des Orleanschen Hauses ge⸗ und mithin nicht ohne Erlaubniß des Koͤniges und ohne, daß unbewegliche Gut durch ein anderes in der Apanage ersetzt den, veraͤußert werden durfte. mehr dem Herzoge ertheilt. Ueber die Bedingungen des Ver— s soll ein Protokoll aufgenommen, zur Allerhöchsten Bestaͤti⸗ g vorgelegt, und demnaͤchst Sr. Maj. ein Vorschlag zur Er⸗ Ing des veraͤußerten Kanals in der AÄpanage durch ein ande— ron dem Herzoge zu erwerbendes Gut von gleichem Werthe acht werden. . Durch einen Beschluß vom 27sten v. M uͤber die Vollziehung Gesetzes vom 16. Sept. 1807 in Betreff der Auslegung der
Jene Erlaubniß hat der Koͤnig
tze, in Faͤllen, wo der Kassations- Hof zwei, in derselben
täAngelegenheit, und zwischen denselben Parteien erlassene ; Mittel angegriffene Urtheile kassirt, der Staats⸗Rath seine vom Koͤnige bestaͤtigte Meinung dahin
durch dieselben Nullitaͤts⸗
geben:
9 daß das obige Gesetz vom 16. Sept. 1807 mit dem, durch ell ein gefaßten verfassungsmaͤßigen Systeme vollkommen glich sey;
daß der Konig die Bestimmungen dieses Gesetzes in den ergesehenen Faͤllen und in der festgesetzten Form (der Form ' gewohnlichen Verwaltungs- Reglements) vollziehen konne muͤsse; und daß es
* keines neuen Reglements beduͤrfe, um jene Vollziehung zu
Beim neulichen Feste im Rathhause war die innere Aufsicht ig Grenadieren uͤbertragen, die auf ihren Flinten, statt des vnets Blumenstraͤuße trugen. Man hofft, daß der Herzog von Angouleme das große ahl g welches die Stadt am „ten d. M. den us Spanien gekehrten Marschaͤllen, Generalen und Stabs- Offteieren secemit seiner Gegenwgrt beehren werde. Erst n ach diesem mahle werden die Sale im Rathhause dem Publikum zur . 2 : übten d. M. nach der Aufführung der Oper: „Vendome . auf dem Koͤnigl. Schloßtheater, ließen Se. Maj. . ; Verfasser dieses Stuͤckes vorstellen, und geruhten, ihnen z esondere Zufriedenheit mit demfelben zu erkennen zu geben. ö dem Theater am Thore Saint Martin, wird fei einigen s . vielem Beifalle ein Schauspiel gegeben, dag den Na⸗ ̃ ia R J
on lsden . o wvwnndertidhrts . rt.
1
die eine besondere, mit Trophaͤen und weißen Fahnen zierlich ge⸗ schmuͤckte Loge eingerichtet worden ist. Die Theater⸗Verwaltung hat die besondere Aufmerksamkeit, diese wuͤrdigen Veteranen an jedem Abend nach dem Hotel des Invalides zurückfahren zu lassen.
— Ueber die bei Vie im Departement der Meurthe am 14ten
Mai 1820 entdeckte Steinsalz Grube ist der Akademie der Wissen⸗ schaften, der Kommissions⸗Bericht durch Hrn. Chaytal ersteattet worden. Das Salz ist danach von vier verschiedenen Arten, weiß, halbweiß, gruͤn und roth. Das erstere ist ganz rein; das graue enthaͤlt zwar einige fremde Substanzen, aber doch in geringerer Quantitat, als das Seesalz; das rothe ist ebenfalls genießbar, und nicht so unrein, als das gewohnliche Salz. Die Grube erstreckt sich auf mehr als 0 Quadrat-Lieues und ist so ergiebig, daß sie in mehreren Tausend Jahren nicht erschoͤpft werden duͤrfte. — General Milans ist am 7Jten dies. M. unter Begleitung eines Gensdsarmen, von Perpignan nach Montpellier abgegangen, wo er auf sein Ehren⸗Wort als Kriegsgefangener bleiben soll. Der beruͤchtigte Italienische Graf Linatti, der große Guͤter in Katalo⸗ nien besitzt, ist ebenfalls von Perpignan nach dem Inneren Frank⸗ reichs abgefuͤhrt worden. Man wird sich erinnern, daß er in Spanien mehrere Banden von Miquelets organisirt, und sich an ihre Spitze gestellt hatte.
Die Londoner Banquiers von Rothschild, Irving und Baring sind am 15ten hier eingetroffen, und haben am folgenden Tage eine Audienz bei dem Grafen von Villele und dem Vicomte von Chateaubriand gehabt.
Da die Staffetten⸗Post zwischen Paris und Madrid aufgehört hat, so werden von nun an die Nachrichten aus Spanien, wie vor
dem Kriege, nur zweimal wöchentlich hier eintreffen.
London, 15. Dec. Der Courier, der bisher die Vermehrung unserer Armee immer in Zweifel setzte, meldet jetzt selbst, daß außer dem 9jsten und 95sten Linien⸗Regimente, welche so eben neu errich⸗ tet worden, noch zwei oder drei Regimenter geworben werden sollen.
Hier eingelaufenen Nachrichten zufolge, ist das Resultat der Korrespondenz der, aus Lissabon nach Rio⸗FJaneiro gesandten Kom⸗ missarien mit den Ministern des dortigen Regenten, D. Pedro, daß die Brasilische Regierung sich weigerte, mit den Portugiesi⸗ schen Gesandten zu unterhandeln, wenn sie sich nicht zuvor als bevollmaͤchtigt auswiesen, die Souverainitaͤt und Unabhaͤngigkeit des Brasilischen Reiches anzuerkennen. Da die Kommissarien die⸗
ses nicht vermochten, so wurden ihnen alle fernere Mittheilungen
untersagt, und sie erhielten nicht einmal die Erlaubniß, die Briefe abzultefern, die sie von ihrem Herrn, dem Koͤnige, an den Regen⸗ ten uͤberbrachten.
— 18. Dee. Die Gesundheits⸗ Umstaͤnde des Herzogs von York Koͤnigl. Hoheit, sind sehr bedenklich. — In Kentuky will der Physiker Buchanan die Direktion der Luftmaschinen durch Dampf⸗ Apparate erfunden haben, und damit eine Reise nach und von Eurspa in 8 Tagen machen (7).
Augsburg. Bei Gelegenheit eines sehr lesenswerthen Auf⸗ satzes, den die hiesige Allgemeine Zeitung uͤber die diesjaͤhrige Leip⸗ ziger Michaelis⸗Messe liefert, werden namentlich uͤber die fur
Deutschland, und insbesondere fuͤr Schlesien, den Preußischen An⸗ theil an der Ober⸗Lausitz und fuͤr Westphalen so wichtigen Linnen⸗ Manufakturen, folgende Bemerkungen mitgetheilt: „Die großen
Leinwand⸗Niederlagen in Hamburg und Bremen waren durch West⸗ Indische und Amerikanische Nachfragen, im Laufe des Sommers ganz geleert worden, und neue Bestellungen trafen auf den Fa⸗ brik-Plaͤtzen ein; denn man ist endlich in jenen Gegenden zur vol len Ueberzeugung gelangt, daß der, mit Baumwolle verfaͤlschte n= nen nicht haltbar, daß ein bloß baumwollenes Hemde nicht küͤh⸗
lend, und daß die Irische Leinwand, durch die chemische Bleiche, nach wenigen Waͤschen, Zunder ist.
Darum mehrt sich überall die Nachfrage nach echter Leinwand, wie sie in Schlesien, Sachsen und Westphalen mit aller Solidität und Buͤrgschaft hervorgebracht wird. In Schlesien und Sachsen kehren bereits viele Weber, die allerlei halbwollene, halblinnene Zeuge (Poplins) webten, zur loh⸗ nenden Leinwand Weberei zuruͤck. Oeffentliche Blaͤtter verkündi⸗ gen, daß die Leinwand⸗Haͤndler in Hirschberg und Schmiedeberg, den zwei Stapel Platzen des Schlesischen feinen Leinwand-Handels, auf die Rachricht, daß ihre früheren Sendungen schnell und um gute Preise abgefetzt wurden, Alles in Arbeit . auch haͤufig unmittelbare Versendungen nach Nord⸗ und Süd⸗Amerika mach⸗ ten. Die Westindisch⸗Rheinische Kompagnie, deren ,. bis jetzt alle Erwartung übertrafen * stets Auftrage nach Schlesien. Auch im Landshuter und Bolkenhayner Kreise trat fur die Leinwand⸗Fabrikation pier, Thaͤtigkeit ein, Unter diesen Uum⸗ slnden verlohnt es wohl mehr als je der Mühe, dahin zu sehen,
sondern auch den Lein⸗ Saamen veredle, fuͤr welchen, nach einem ungefähren neberschlag, eine Million Thaler nach Rußland gebt (in Stettin allein wurden
daß Deutschland uicht nur die Leinpflanze,
„do Scheffel im Jahre i3az eingefuhrt, und mit zoo ooo Tha⸗ er d eg Soll der gen saame dem Russischen gieichkommen, 1 2 ui dern D ö * 28 .
* . 176
.