1824 / 15 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 17 Jan 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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kener Dragoner⸗-Unteroffieier gewesen, der in seinem Zu⸗ stande von muthwilligen Knaben geneckt und dadurch so gereizt worden ist, daß er den Säbel gezogen hat, um sich durch die ihn umgebende Masse Bahn zu mgchen. Man wollte ihn zuletzt festnehmen und nach dem Rath— hause bringen, als ein Officier hoͤheren Ranges von dem— felben Regiment herbeikam, und auf eigene Verantwor— tung, den Unterofficier arretirte. Nachdem hierauf dte⸗ ser exemplarisch bestraft worden, verließ das Regiment am folgenden Tage die Stadt.

Dasselbe Blatt giebt aus Madrid vom 31. Dec. Die Nachricht, daß D. Viktor Saez noch immer daselbst anwefend und nicht nach Toledo gegangen sey, wie man gesagt. 1

Marseille, 25. Dec. Nach Handels-Briefen aus der Levante hat die freie Kommunikation mit dem Ha— fen von Salonichi nicht langer als sechs Wochen ge— dauert. Die ersten europäͤischen Schiffe, die daselbst ein— liefen, trafen in der Mitte Septembers ein, und zu

Anfang Novembers war die Verbindung bereits wieder

unterbrochen. Zwar hatten sich gegen Ende August alle griechischen Kriegsfahrzeuge aus dem Meerbusen von Salonichi entfernt, indem damals einige vom tuͤrkischen Großadmiral dahin detaschirte Fregatten noͤrdlich von der Insel Negroponte kreuzten; allein erst spaͤter (in der Mitte Septembers), als der Kapudan Pascha in Per— son mit dem groͤßten Theile seiner Flotte beim Kap Drepano angelangt war, und einige tuͤrkische Schiffe sich in den Hafen von Salonichi begeben hatten, wag— ten es die Europäer, gleichfalls dahin abzusegeln. Wirk— lich legten ihnen die Tuͤrken kein Hinderniß in den Weg. Sie waren jedoch wohl auf ihrer Huth, indem ihnen das wandelbare Kriegsgluͤck, das von einem Tage zum andern die Griechen wieder in den Meerbusen zuruͤck— fuͤhren konnte, die Nothwendigkeit auflegte, ihre Ge⸗ schaͤfte in groͤßter Eile zu beendigen, weshalb sie auch die Waaren an ihrem Bord nicht so gut verkaufen konn— ten, als sonst wohl der Fall gewesen ware; die meisten wurden an christliche Handelshaäͤuser, die zu Salonichi angesiedelt sind, in Kammission gegeben, weil man es gerathener fand, die Waaren dort zu lassen, als neuer— dings diejenigen, die man nicht abzusetzen vermochte, wieder einzuschiffen. Inzwischen geschah es, daß nach dem Abzug der tuͤrkischen Flotte, als die Griechen aber— mals in jenen Gewässern mit ihren bewaffneten Fahr— zeugen erschienen, mehrere europaͤische Handels-Schiffe, die theils aus Salonichi in den Archipel zuruͤckkehren, theils in den Meerbusen einlaufen wollten, von ihnen zuruͤckgewiesen, und einige, die ihre Fahrt dennoch fort⸗ setzen wollten, genommen wurden. Die griechische Ad—⸗ miralitaäͤt behauptet namlich, daß der Meerbusen und der Hafen von Salonichi sich seit langerer Zeit in Blokade— Zustand befinden; daß dies zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden, und demnach kein neutrales Schiff be— rechtigt sey, die Blokade zu brechen. Man nimmt je— doch Ruͤcksicht auf einzelne Reklamationen, was um so

billiger ist, da die faktische Blokade während der Anwe—

senheit des tuͤrkischen Großadmirals in jenen Gewaͤssern nicht im mindesten mehr bestand, und die Griechen also

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zufoͤrderst nach dessen Abzug, dieselbe neuerdings erkli, ren muͤßten.

Griechische Truppen, die nach dem Unfall des Kapudan Pascha beim Kap St. Georges, zu Armyros landeten, und von dort aus eine Diversion gegen The salien machen wollten, sind beim Anruͤcken eines b. trächtlichen tuͤrkischen Korps genoͤthigt worden, sich wir der einzuschiffen. Trikeri ist der einzige Punkt, den sp noch daselbst behaupten. .

London, 7. Jan. Unsere heutigen und gestrigen Blatter sind fast ganzlich mit den zu Hertford schweben den Proceßverhandlungen gegen die, der Ermordung den Herrn Weare beschuldigten Thurtell und Hunt angefuͤll! Die Morgen-Chronik llefert sogar deshalb eine besonder Beilage und giebt zu mehrerer Verstaͤndigung der Lesen eine Ansicht und einen Grundriß der Gegend, wo dis That vorgefallen seyn soll.

Mehrere Truppen-⸗-Abtheilungen, jede von einigen 10 Mann, werden sich im Laufe dieser Woche auf verschiede nen Fahrzeugen nach Ostindien einschiffen. .

Der Courier findet den Antrag des Herrn Webste

bei dem Congreß der vereinigten Staaten wegen Absen

dung eines diplomatischen Agenten nach Griechenlan

(s. den Artikel Neu- York) unpassend so wie ein Einmischung jener Staaten in die griechischen Angelegen heiten unangemessen. Unsere radicalen Politiker fut dieser Festsetzung entgegen sehen und sie auf geeignete

der Courier fort gefallen sich darin, den alten mo

narchischen Regierungen Europa's Ehrgeiz und dienstfe

tige Einmischung vorzuwerfen. Moͤgen sie doch nach se ner jungen republikanischen Regierung uͤberm atlantische Meere sehen und auf deren Politik merken! Schon

die ganze neue Welt zu eng fuͤr ihre Regsamkeit. 3 Europa spricht dieselbe: hier duͤrft ihr nicht weiter col nisiren, dort sollt ihr euch nicht einmischen, waͤh

rend, beinahe in einem Athem, sie eine Neigung zu er kennen giebt, sich zum Mitreden in einer Angelegenhess von rein europaͤischem Interesse fuͤr berechtigt zu ei klaͤren. .

des vorjaͤhrigen Staats-Einkommens von Großbrittan nien, seine Freude indem die (im letzten Blatt d. St. 3 erwähnte) Mindereinnahme gegen das vorige Jahr lt

diglich in einer Herabsetzung der Abgaben von verschi⸗

denen Gegenstaͤnden namentlich von geistigen Getraͤn ken ihren Grund hat, wohingegen in anderen Artikeln namentlich solchen, deren Gebrauch er fuͤr nothwendi oder doch besonders nuͤtzlich erachtet, als namentlich: Zie geln, Lichte, Kaffee, Glas, Papier, Drucksachen, Seis und Wein, die Einnahme gegen das vorige Jahr gesti en ist. . j ach Neu⸗Horker Blaͤttern wird dermalen vor di gesetzgebenden Behoͤrde in Suͤd⸗Carolina ein auf Ver hinderung des Zweikampfs abzweckender Gesetzentwurns verhandelt, welcher, wie man glaubt, wohl fuͤr angeme sen erachtet werden und durchgehen durfte. Nach diesen Entwurf wird der Duellant, der Ausfordernde so wiß der die Ausforderung Annehmende, nicht minder auch derjenige welcher zur Sendung einer Ausforderung An laß gegeben, desgleichen wer einem oder dem anderen Theil mit Rath und That beigestanden hat, fuͤr ehrlot

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Der Courier bezeigt uͤber den dargelegten Zustan

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und des Todtschlags schuldig erklart und soll mit dem Tode bestraft werden.

Darmstadt, 5. Jan. In der Sitzung vom 3ten d., wurde der Gesetzentwurf uͤber das Chausseegeld, wel— ches ebenfalls im ganzen Großherzogthum, jedoch fuͤr das leichte Fuhrwerk in herabgesetztem, fuͤr das schwere aber in erhoͤhtem Betrage erhoben werden soll, mit einigen Modifikationen angenommen.

Frankfurt. Verhandlungen der 26sten Sitzung der Bundes⸗Versammlung. (Fortsetzung.)

b) Die Eingabe des Dr. Ehrmann, als Bevollmaͤch— tigten des K. K. Oesterreichischen Wirklichen Geheimen Raths, Grafen von Walderdorff, worin, vorzuͤg— lich unter Beziehung auf den 12ten Art. der deutschen Bundes-Akte und den 29sten der Wiener Schluß-Akte, gebeten wurde, im Herzogthume Nassau, in einer zwischen dem Grafen, als Beklagtem, und der Gemeinde Molsberg, als Klaͤgerin, anhaͤngigen Rechtssache, fuͤr je— nen die dritte Instanz zu vermitteln.

Der Referent eutwickelte seine gutachtliche Ansicht dahin, daß der 12te Art. der Bundes-Akte, welcher die Anordnung eines Gerichts dritter Instanz fuͤr diejeni— gen Bundes-Staaten, deren Volkszahl nicht 300,990 Seelen erreicht, vorschreibt, die Beschwerde des Rekla— manten nicht begruͤnden konne; denn einerseits muͤsse jeder deutsche Unterthan, wenn er auch der Erfuͤllung

Weise in Anregung bringen duͤrfe, doch so lange, als jene Einrichtung noch nicht getroffen sey, in seinen Rechts—

Angelegenheiten der bestehenden Verfassung sich unter— werfen, andererseits habe aber auch die Herzoglich Nas—

sausche Regierung, indem sie den Gerichtsprivilegirten frei stelle, durch Verzichtung auf den Gebrauch ihres Vorrechts und Unterwerfung unter die Herzogl. Aemter in erster Instanz, sich gleichfalls drei Instanzen zu sichern, jener Vorschrift der Bundes-Akte schon vollstaͤn— dig genuͤgt.

Eben so wenig koͤnne sich der Graf von Walderdorff auf den 29sten Art. der Wiener Schluß-Akte berufen, da nach demselben Beschwerden uͤber verweigerte oder gehemmte Rechtspflege nur nach der Verfassung und den bestehenden Gesetzen eines Landes beurtheilt werden sol— len, und der Graf sich nicht uͤber eine verfassungswidrige Behandlung zu beschweren vermoͤge.

Der Antrag des Referenten ging daher auf Abwei— sung des Reklamanten, welche auch durch einhelligen Beschluß der Versammlung verfuͤgt wurde.

Eine ganz aͤhnliche Bescherde enthielt

ée) die Vorstellung des Dr. Euler, Namens des K. Daͤnischen Hof-Agenten nnd Kaiserl. Russischen Vice— Konsuls Alex. Gr. Becker zu Altona, wegen Gewaͤh— rung der dritten Instanz zur Entscheidung einer im Herzogthum Holstein anhaͤngigen Rechtssache.

Schon fruͤher hat Becker deshalb bei der Bundes— Versammlung Beschwerde gefuͤhrt, welche aber durch die in der Aten und 9ten Sitzung von ts22 daruͤber gefaß— ten Beschluͤsse fuͤr ungegruͤndet erkannt worden ist. Da sich der Stand der Sache seitdem gar nicht geaͤndert hat, so trug der Referent auf Abweisung des jetzt erneuerten Gesuches aus denselben Gruͤnden an, welche die Be—

schwerde des Grafen von Walderdorff (oben zu b) un— statthaft machen. Da aber schon in den vorerwaͤhnten Bundes-Beschluͤssen uͤber die fruͤheren Eingaben des ze. Becker, zugleich an den K. Daͤnischen Bundesgesandten das Ersuchen gestellt worden: die Bundes-Versammlung baldigst davon in Kennt⸗ niß zu setzen, wie es sich mit der Anordnug eines J . Gerichts fuͤr das Herzogthum Holstein . so sollte dies Ersuchen, nach der Meinung des Referen— ten, . en Der K. Dänische Bundesgesandte gab sofort hieruͤber eine Erklarung zum Plorte h, 1. er s . entwickelte, weshalb die Errichtung eines obersten Ge— richts- Hofes in dem Herzogthume Holstein noch nicht habe bewirkt werden koͤnnen. Dle elgenthuͤmliche Ver— fassung des Herzogthums, in Beziehung auf die Rechts— pflege und die Verschiedenheit derselben in den einzelnen Distrikten biete Schwierigkeiten dar, deren Wegraͤumung sehr umfassende Vorbereitungen noöͤthig mache, damit eine so wichtige Maßregel nicht uͤbereilt werde. Bis dahin, daß sie zur Ausfuͤhrung kommen koͤnne, wozu alle zur Beschleunigung fuͤhrende Mittel angewandt wuͤr— den, duͤrfte in der Funktion des jetzt schon bestehenden Holsteinisch-Lauenburgischen Obergerichts, welches auch fur einzelne Holsteinische Landestheile und eine Anzahl von Einwohnern und Rechtsfaͤllen, ein Gericht dritter Instanz bilde, und auch als eventuelle Austrägal⸗-Instanz bezeichnet sey, dem Art. 12 der Bundes-Akte interimi— stisch ein Genuͤge geschehen seyn. Hierauf wurde einstimmig beschlossen: daß der Reklamant ꝛc. Becker ab- und auf die in der Zten und gten Sitzung von 1822 gefaßten Beschluͤsse zu verweisen sey; daß uͤbrigens die Bundes⸗Versammlung, mit vollem Vertrauen auf die Weisheit und Gerechtigkeit Sr. Majestãt des Koͤnigs von Daͤnnemark, der baldigen Errichtung eines obersten Gerichts-Hofes fuͤr Holstein ent—

gegen sehe. (Schluß folgt.)

10. Jan. Der Kaiserl. Oesterreichische Geheime⸗ Rath, Baron von Wessenberg befindet sich seit kurzem hier. Der Großherzogl. Badensche Staats-Minister, Freiherr von Berstedt ist gestern Abend angekommen.

Karlsruhe, 8. Jan. Das heutige großherzogliche Staats- und Regierungsblatt enthaͤlt eine landesherrliche Verkuͤndigung, uͤber die staatsrechtlichen Verhaͤltnisse der fuͤrstl. Standesherrschaft Fuͤrstenberg; als Resultat der Unterhandlungen, welche von Seiten der zur Feststellung der staatsrechtlichen Verhaͤltnisse der im Bereich des Groß— herzogthums angesessenen standesherrlichen Familien hoͤch—⸗ sten Orts ernannten Immediatkommission mit der fuͤrst— lichen Standesherrschaft Fuͤrstenberg gepflogen, und von Sr. Koͤn. Hoheit dem Großherzog genehmigt worden.

Se. K. H. der Großherzog haben den bisher mit der provisorischen Leitung des Finanz-Ministeriums be— auftragten Staatsrath Boͤckh nunmehr zum Wirklichen Direktor und Chef dieses Ministeriums zu ernennen, und den bisherigen Kreisrath bei dem Murg- und Pfinkreis— Direktorium, von Mollenbec, als Legationsrath zu dem