1824 / 24 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 28 Jan 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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in litteris laudes eximiasque in docendo virtutes ac me- rita.

Berlin, 26. Jan. In der am 15ten d. M. statt gehabten General⸗Versammlung der Aktionaire der Ber— liner Hagel⸗Assekuranz⸗Gesellschaft wurden folgende Re— a . ihres Geschaͤftsbetriebes im vorigen Jahre vorge— egt.

; Die Gesellschaft hat im Jahre 1823 fuͤr die Ver⸗ sicherung von 9,363,400 Rthlr. an Prämien eingenom— d / 48010 Rthlr.⸗Gr. Hiervon geht ab: Provision an 1

Ganze Einnahme : Es sind dagegen von ihr 196 Schaͤ— den verguͤtet mit 82027 Rthlr. 13 Gr.

Fuͤr 8s noch nicht verfassungsmaͤßig regulirte betraͤgt die Forderung. 6733

88761 Hierauf hat ein verehrtes Mitglied der Gesellschaft we⸗ gen Mehrbetrag der Loͤsung aus den beschaͤdigten Feldfruͤchten nach beendigter Aerndte freiwillig und un— aufgefordert zu⸗ ruͤckg ezahlt

bleibt Schaden— Verguͤtung Taxations- und Revisions⸗Kosten, Antheil der Ge— sellschaft ist ge⸗ zahlt mit 1801

Ganze Ausgabe... 90428

Es uͤbersteigt demnach die Ent— schaͤdigungs- Summe die Praͤmien⸗ J 14634 Rthlr. 22 Gr. worunter die Verwaltungs-Kosten nicht mit begriffen sind.

Die Gesellschaft hat den Beschluß gefaßt, vom Aus— lande fuͤr d. J. 1824 Versicherungen anzunehmen aus dem Koͤnigreiche Sachsen und den sächsischen Herzogthuͤ— mern, den agnhaltschen Landen, aus Braunschweig, Han— nover, Mecklenburg, Kurhessen, dem Hamburger, Bre— 8 ö. Luͤbecker Gebiet aus Oldenburg und dem Hol—

einschen.

Die Prämie ist wegen der Entfernung und schwie— rigeren Leitung fuͤr das Ausland allgemein zu pCt. von Getreide und 1 pCt. wie bisher, von den Handels— Gewaͤchsen bestimmt worden. Fuͤr das Inland bleibt es bei dem verfassungsmaͤßigen Satze von g pet. fuͤr Getreide und 1 pCt. fuͤr Handelsgewaͤchse.

Königsberg in Pr., 3. Jan. In dem abgewiche⸗

2216 . 45793 Rthlr. 7 Gr.

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SS626

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nen Kirchen-⸗Jahre sind hier geboren: 1244 maͤnnlich

und 1239 weiblichen Geschlechtes, uͤberhaupt 2483, storben sind: 1015 maͤnnlichen und 1096 weiblichen 6

Unter den Gebornen sind 29 Paar Zwillinge, z uneheliche und 102 todte Geburten. ;

891

meine

, uͤberhaupt 2106; also 377 mehr geboren, . P ö k U ß j sch k S t 0 6 ö 8 3 k t U n .

Dem Alter nach sind gestorben: 1033 vo 49

111

140

145

152

181

206

10 20 30 40 50 60 70 80

1 bis 4

21 31 41 51 61 71

Jahren.

M A.

Berlin, den 2586sten Fanuar 1824.

XR d XN MV

78 81 90 10 91 109 1 2101 Jahren.

Summa 2106. Von den hierunter begriffenen 40 Personen, durch verschiedene Ungluͤcksfaͤlle ihr Leben verloren i ben, sind 20 ertrunken, 7 todt gefallen, 2 todt gefunden 1 von einem tollen Hunde gebissen, 1

Po sen. Mit Organlsation und Verbesserung Schulen wird unausgesetzt fortgefahren.

Im Buker Kreise haben unter anderen die G jedoch gegen freies, vom Dominium angewiesenes, B Holz, neue Schulhaͤuser aufgebaut, und die Gemch Linispoloka das vorhandene Schulhaus in Stand setzt, so wie die Gemeinde Ciechogora das ihrige dun Anbau erweitert; und zu Chomencice im Posener Kres hat der Dompropst v. Wolicki, auf eigene Kosten, 4 neues wohl eingerichtetes, mit allen Schulbeduͤrfniss und Bequemlichkeiten fuͤr Schulhaus, von einer sehr gefaͤlligen äußeren Form, )

übernommen.

Königliche Schauspiele.

sik vom Koͤnigl. Musik-Direktor Hrn. Schneider. Hi

let in 2 Abtheilungen, von J. L. Milon. Persuis. .

Mittwoch, 28. Jan. Im Schauspielhause, zum er stenmale: Der Wollmarkt, von H. Clauren.

Meteorologische Beobachtungen

Barometer Therm. Hygr. Wind! Witterung. n. . , , r 8. A3 L. n. F. 285 23 4 532 880 6

M. 280 37 44 730 790 S.

trüb.

Redakteur John.

Gedruckt bei Hayn.

den Lehrer ausgestattetz

Lustspiel in 4 Abtheilungen

.

sublikum hiermlt aufgefodert, alle noch gegenwaͤrtig cir⸗

trüb, Regengestöber —; me Ugreiches Westphalen, mit der Monarchie wie—

Soñenbl. tb. Sturn r vereinter Laͤndertheile entstanden sind,

un mit Erde verschl tet, 1 uͤbergefahren, 1 uͤbergeritten, und 7 Selbstmor

= .

J. Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Koͤnigl. Hoheit der Herzog von Cumber— nd ist nach Neu⸗Strelitz abgereist.

Bekanntmachung. In Folge einer fruͤheren Allerhoͤchsten Bestimmung

ind diejenigen Westphaͤlischen Reichs-Obligationen, Bor—

, . ihre Koste! dereaux, alte Landes-Obligationen, Kassen⸗Quittungen, einden Troszyn und Schwarzhauland auf ihre Koste d gunslof⸗ Scheine, welche aus der alten Landes. Schulb

brmals Preußischer und nach Aufloͤsung des Koͤnigrei— es Westphalen mit der Monarchie wieder vereinter

e [

zewesen.

nder-Theile herruͤhren, einer Verifikation unterworfen Durch die deshalb ergangene Allerhoͤchste Ka—

snets⸗ Ordre vom 22. Junius 1815, so wie durch die

öaͤtere vom 47. Dec. 1821 ist die Umschreibung dersel⸗ En in Staats-Schuld-Scheine nachgelassen; durch die, m 14. April 1819 aber festgesetzt, daß die zur Verifi⸗

baut, und den Unterhalt des Lehrers auf 2 Jahre all fon nicht' zingzhsn den praͤtluditt werden sollen,

Um diesen Titel der Staats⸗Schuld zum Abschlusse zu

Pingen, ist anderweit durch die Allerhoͤchste Kabinets—⸗

4

hrdre vom 12. Nov. e , , Nr. S832. Dienstag, 27. Jan. Im Schauspielhause: Die Vt Miinmt: daß zur umschreibung der erwaͤhnten, durch schwor nen, Ging plel in 1 Aufzuge, von Castelli. Me z Koͤn l Schneid taats⸗Schuld⸗Scheine, ein dreimonatlicher Praͤklusiv⸗Ter⸗ auf: Die Eifersuͤchtigen auf dem Lande, n ,, angesetzt werden soll, dabei aber

Musik vo⸗ II.

nachgegeben: daß bis zum Eintritte desselben, die bisher Ucht verificirten, noch nachtraͤglich zur Verifikation und mnaͤchst zur Umschreibuug verstattet werden.

Verifikation dazu geeigneten Papiere dieser Art, in

In Gemaͤßheit dieser Verordnung wird daher das

nlirenden Westphälische Reichs-Obkigationen,

ordereaux, Kassen⸗Quittungen und zinslose scheine, welche aus der alten Landes-Schuld

b

rmals Preußischer, nach Aufloͤfung des Koͤ—

gleichviel; ob sie schon verificirt worden oder nicht, un⸗ gesaͤumt und spaͤtestens bis Ende Mai 1824, bei der Kontrolle der Staats-Papiere hieselbst, Taubenstraße Nr. 30 einzureichen.

Wer aus solchen Papieren einen Anspruch ableitet, die Dokumente jedoch nicht einreichen kann, weil sie in irgend einer Art abhanden gekommen, vernichtet, oder verlegt sind, muß denselben dennoch, unter Beifügung aller sonstigen daruͤber sprechenden Briefschaften, mit ge⸗ nauer Bezeichnung des fehlenden Dokuments und be— stimmter Angabe seiner Forderung an Kapital und Zin—⸗ sen, innerhalb der oben erwahnten Frist, bei der unter— zeichneten Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden schrift⸗ lich anzeigen, wobei es nicht darauf ankommt: ob der d en en schon fruͤher irgendwo angemeldet war oder nicht.

Mit dem 1. Jun. d. J. erloͤschen alle Anspruͤche aus den oben bezeichneten Papieren, melche bis dahin nicht eingereicht oder nicht angemeldet, so wie aus den Bescheinigungen, welche daruͤber oder uͤber die fruͤhere Anmeldung ertheilt sind.

Zur Vermeidnng aller Mißverstaͤndnisse wird be⸗ merkt, daß die in der gegenwartigen Bekanntmachung aufgerufenen Papiere ment än verwechseln sind:

mit denjenigen Magdeburgschen Landes⸗-Obligationen und zinslosen Scheinen, welche verschiedenen Instituten und Einsassen der diesseits der Elbe belegenen Magdeburgschen Kreise fuͤr Anleihen in baarem Gelde und Banco⸗Obli— gationen ertheilt sind; noch

mit den zur neuen Kriegsschuld der Altmark gehoͤrigen Forderungen, indem die Verhaͤltnisse der ersteren durch die an den Staats-Minister und General- Lieutenant, Grafen von Lottum, unterm 7. Februar 1823 ergangene Allerhoͤchste Kabinets-Ordre, Gesetz⸗Sammlung Nr. 778, die der letzteren aber, durch die Kabinets-Ordre regulirt ind, welche unterm 13. Jul. 1823, Gesetz- Sammlung

r. S17, in Folge der vom 17. Februar 1823 an den Staats⸗ und ,,,, v. Klewitz erlassen ist. Endlich

betrifft die gegenwaͤrtige Bekanntmachung auch nicht