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nächste Verwandte der Gefangenen von Valengay, an die Spitze der Regentschaft zu bringen, um gleich im Keime die unumschränkte Macht, welche die, unter den Kortes zu Kadix befindlichen Demagogen zu usurpiren trachteten, zu unterdruͤcken. Als der Koͤnig von Valen⸗ gay zuruͤckkehrte, belohnte er Lardizabal, ernannte ihn zum Chef des wieder eingesetzten Ministeriums von In— dien und Ealomarde wurde dessen erster Beamte. Spaͤ— terhin ward dies Ministerium unterdruͤckt, Lardizabal entsetzt, verhaftet und nach Biscaya verwiesen, weil er seinem Ehrgeize Naum gegeben hatte. Er starb dort, nachdem er seine Fehler durch die Verfolgungen gebuͤßt, welche er von Seiten der Revolutionairs zu erleiden hatte. Calomarde theilte seine Ungnade und ward nach Pampeluna verwiesen. Nach der Ankunft Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Generalissimus in Madrid, wurde er zum Sekretair der Regentschaft ernannt, und nach⸗ dem diese durch die Befreiung unseres Köoͤniges ihre Endschaft erhielt, vertraute man ihm die Stelle eines Sekretairs von Kastilien, von welcher er nun ins Mi— nisterium gelangt ist. Er ist ein treuer Anhaͤnger des Königthumes, und selbst wenn er nicht durch eigne Dienste Achtung erworben haͤtte, wuͤrde es, um von sei— ner guten Gesinnung uͤberzeugt zu seyn, genuͤgen, daß er der Vertraute Lardizabals gewesen.
London, 30. Jan. Am 27sten feierte die Schiff⸗ eigner-⸗Gesellschaft den Jahrestag ihrer Stiftung in der London tavern. Herr Canning, Lord Liverpool, Herr Hus kisson und mehrere andere Personen vom hoͤchsten Range nahmen daran Theil, uͤberhaupt waren 359 Per— sonen zu Tische. Herr Canning hielt unter dem lebhaf⸗ testen Beifall eine Rede, von welcher der Courier be—⸗ sonders die Stelle heraushebt: „Zu allen Zeiten war das Meer, welches alle anderen Laͤnder von einander trennt, aber alle mit uns vereint, das eigenthuͤmliche Feld unseres Ruhms.“ „Es war dies,“ sagt der Cou- rier, „ein neuer Beweis, wie selbst der bekannteste Ge— genstand von einem geistreichen Manne stets in verschoͤ⸗ nerter Gestalt aufgefaßt und wiedergegeben wird.“
Gestern sind die griechischen Abgeordneten M. Or— lando und J. Luriottis hier angekommen.
.Die Fabriken von Birmingham sind in voller Ar— beit. Nie hat eine solche Thaͤtigkeit in allen Zweigen des Gewerbfleißes geherrscht.
Nach officiellen Berichten werden jetzt an voͤllig geeb— neten Poststraßen unterhalten, in England 18,329 Mei— len, Wales 2591 und in Schottland 3611, worauf eine Schuld von 5,200,590 Pfd. Sterl. haftet. Die Ein— nahme der Weggelder von 1818 bis 1821 betrug im Durchschnitt jahrlich in England 970,615 Pfd. Sterl, in Wales 37,572 und in Schottland 129,635 Pfd. St. 2 Nord⸗Amerika zahlt man bereits 838, 500 Meilen Post—
raßen.
m Jahre 1803 betrugen die offentlichen Einnahmen
von Mexiko 20,900,900 Dollars, die Ausgaben 17,680,000
Dollars, Ueberschuß 2,320,000 D. Taback- und Karten⸗
2 3, 620, 600 D., 5, 940,000 Dollars kamen in den atz.
Die neuesten, in Briefen von St. Thomas vom 45. Dec. enthaltenen Nachrichten von den engl. westindischen
Inseln sind beruhigend; bloß zu Trinidad haben sich einige Symptome von Unzufriedenheit gezeigt, die aber bald unterdruͤckt wurden.
Die Marine des nordamerikanischen Freistaats besteht h
jetzt an ausgeruͤsteten Schiffen, die im stillen Oreane, in shen Maͤchten stehe;
atlantischen- und mittelländischen Meere, in West⸗-In— dien und auf den Binnen-Seen kreuzen, aus 7 Linien schiffen, 9 Fregatten, 2 Dampf-⸗Fregatten, 4 Schaluppen von 18 Kanonen, 1 Brigg von 14 und 5 Schooner von 12 Kanonen. Auf den Werften liegen 5 Linienschiff
und 5 Fregatten erster Klasse, welche alle im Durchschnit
binnen 45 Tagen vom Stapel gelassen werden koͤnnen, . wuͤrde ihre Bemannung eine betraͤchtliche Zeit er, ordern.
Aus einem Bericht des Praͤsidenten der Ackerban r in Neu-Suͤd-Wallis ergiebt sich, daß schon im Ja lande gesandt wurden, die einen reinen Gewinn von 16,99 Pfd. Sterl. abwarfen. 10900 Pfd. Sterl. hatte die Ge fellschaft nach London remittirt, um Merino⸗Schafe um
Pferde anzukaufen. Auch van Diemens Land schickt .
reits seine Wolle nach England, deren Qualitaͤt jedotz geringer ist. .
Rach einem, von unseren Blaͤttern mitgetheilten Berichte des brasilischen Finanz⸗Ministers vom 26. Sext v. J. sind die Finanzen jenes Landes keineswegs i einem sehr bluͤhenden Zustande; die Schulden haben sit seit dem Ende Juni vor. Jahres bis dahin in iesen
Jahre fast um 2 Millionen Milrees vermehrt. An
Schlusse seiner detaillirten Auseinandersetzung sagt do Minister: „Ew. Maj. werden aus dieser einfachen und klaren Darftellung ersehen, daß ich an die Spitze eines Schaʒ⸗ zes gestellt bin, der zu Ende Juni d. J. mit beinah zo, S5, 000 Crusados (2,500, 000 Pfd. St.) war und taͤglich von den Glaͤubigern gedraͤngt wuth die mit Recht ihre Bezahlung forderten, ohne daß h gend eine außerordentliche Huͤlfsquelle vorhanden gew sen, um die sich mindestens auf 900,090 Milrees belan— fenden außerordentlichen Ausgaben zu bestreiten.“ Nach der Morning -— Chronicle ist der Grund der neueren Ereignisse in Brasilien lediglich in den verbre⸗ cherischen, dle öffentliche Wohlfahrt gefaͤhrdenden Raͤn, ken und Umtrieben der Andrade zu suchen. Diese, au drei Bruͤdern bestehende, und aus der Provinz St. Pau gebuͤrtige Familie, sagt jenes Blatt, gehoͤrte zu den be
und genoß zu Anfang das Vertrauen des Kaisers wie des Publikums im vollsten Maße. Zwei der Bruͤder wurden zu Ministern ernannt, der eine fuͤr die auswaͤr tigen Angelegenheiten, der andere fuͤr das Innere; uͤber⸗
dem waren alle drei Mitglieder der Deputirten⸗Ver, lich Badi. ; s'fort eine vorläufige Erklärung uͤber den obigen
sammlung. Zur Zeit, daß sie auf diese Weise am Staats⸗Ruder standen, ohne sein Vorwissen angeordnete Verhaftungen in det Provinz St. Paul zu den Ohren des Kaisers, und bei weiterer Rachfoörschung ergab sich, daß die Andrade da. bei aus persönlicher Feindschaft zu verfahren sich erlaubt hatten. Der Kaiser, hieruͤber sehr entruͤstet, entließ die beiden Andrade aus dem Ministerium, und von diesem
Ungelegenheiten in Brasilien zu verwirren. ten das Volk glauben zu machen, daß der Kaiser im ge—
hefindlichen europaͤischen Officiere, ten⸗Versammlung widersetzten sie der Minister,
sugniß beraubt, durch iteln renstellen geleistete Dienste zu belohnen, sah sich endlich
hre 1821 — 181,000 Pfd. Wolle nach dem Muttern n
deputationsschlußmaͤßig Go von ihr eingefuͤhrten Klassensteuer unterwerfe.
ver schuld
iber aversionelle
des⸗Versammlung, sondern lediglich den zukommt.
kamen Klagen uͤber illegale und
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Augenblicke ging ihr Bestreben dahin, die oͤffentlichen Sie such⸗ Amen Einverstaͤndnisse mit Portugal und den europaͤi⸗ sie saͤeten Zwietracht zwischen die ingebornen Brasilier und die im Dienste des Kaisers
und in der Deputir— sich allen Maßregeln die an ihre Stelle getreten. Als dem gord Cochrane der Titel eines Marguis von Maranham geben wurde, erhoben sie laute Klagen, und behaup⸗
teten, daß dies etwas gesetzwidriges sey. Der Kaiser,
urch die Faktion dieser Unruhestifter angeschwaͤrzt und
seines Staatsrathes und der Be⸗
sogar ; Verleihung von Titeln und Eh—
angegriffen, ja
mnoͤthigt, die Versammlung aufzuloͤsen, und die schaͤdli⸗ hen Subjekte fortzuschaffen, wobei er ihnen jedoch eine pension bewilligte, und Befehl gab, daß man ihr Ver— mögen nicht angreifen solle. . Frankfurt. Verhandlungen der 1sten diesjährigen Sitzung der Bundes-Versammlung vom 15. Januar. Fortsetzung.) ö * Derselbe Referent, namlich der K. Saͤchsische Bun⸗ destags-Gesandte, hielt Vortrag uͤber eine Beschwerde der Domkapitutaren zu Speier gegen die Groß⸗ herzogl. Badische Regierung, weil diese die ihnen reichs— zu gewaͤhrende Pension der seit
Die Reklamanten stuͤtzen sich im Allgemeinen
ʒuf diejenigen Gruͤnde, welche bereits fruͤher die Kapitu⸗ aten zu Konstanz in ihrem ganz gleichen Falle fuͤr sich
angefuͤhrt haben, worauf aber diese durch Beschluß der 75sten vorjaͤhrigen Sitzung
Vundes-Versammlung in der t , ihrer Beschwerde abgewie—
St. 3. 1823 Nr. 85.) mit sen worden sind.
Außerdem fuͤhren sie aber noch besondere Gruͤnde en, welche aus den zwischen ihnen und Großherzogl. Ba— lischen Kommissarien gepflogenen Verhandlungen herge— sommen sind, indem die Großherzogl. Regierung ihrer reichsschlußmaͤßigen Verbindlichkeit gemaͤß, sich mit ihnen Pensions-Summen mittelst eines Su— stentations-Vertrags verglichen habe. Ob nun —
worausgesetzt, daß uͤberhaupt reichsdeputationsschlußmaͤßige Penstonen von derjenigen Regierung, welche sie zu bezahlen verbunden sey, der Besteuerung unterworfen werden koͤn— deutendsten Triebfedern der brasilianischen Revolution nen — jener specielle Vertrag eine
Besteurung enthalte,
Befreiung von der dies ist nach der Meinung des Re— deren Entscheidung nicht der Bun—
ferenten eine Frage, Landesgerichten
Die Großherzoglich Badische Gesandtschaft gab
Vortrag zum Protokoll, worin sie sich zuvoͤrderst wegen der von den Reklamanten vorgetragenen allgemeinen
Gruͤnde auf ihre Ausfuͤhrung in der gleichen Beschwerde⸗ sache der Dom kapitularen dieser Sache ergangenen
zu Konstanz und auf den in d Bundes⸗Beschluß bezog, und sodann in Beziehung auf die besonderen Gruͤnde, aus—⸗
jufuͤhren suchte, daß die Reklamanten darin eigentlich
eine ganz neue, in die Klasse der gewohnlichen Privat— Reklamationen gehoͤrige Beschwerde angebracht haͤtten, deren Gegenstand nicht mehr zu den besonderen durch die Bundes-Akte (Artikel 15) garantirten Rechten ge— zaͤhlt werden koͤnne, und wobei nur im Falle einer ver⸗ weigerten oder gehemmten Justiz das Einschreiten der Bund es-Versammlung statt finde. In Streitigkeiten uͤber die Beitragspflicht zu oͤffentlichen Lasten sey aber, nach der Verfassung und den Gesetzen des Großherzog— thums Baden, eine Hemmung oder Weigerung der Rechtspflege uͤberhaupt nicht gedenkbar, indem alle Exemt ionen, auf welchen Titeln sie beruhen moͤgen, durch klare Gesetze aufgehoben seyen, und daher eine Kognition der Gerichte, welche an die Landesgesetze ge— bunden sind, uͤber solche Streitigkeiten durchaus unzu⸗ laͤssig erscheine.
Demnaͤchst suchte auch die Badische Gesandtschaft darzuthun,
daß der besondere Rechtstitel, worauf die Pensions— Bezuͤge der Reklamanten beruhen, keine Steuer-Exem⸗ tion an und fuͤr sich nach sich ziehen koͤnne, da das Recht irgend ein Vermoͤgen der Besteuerung zu un— terwerfen von der Erwerbungsart desselben ganz unabhangig sey; und
daß die ausdrückliche Zusage einer Steuer—
Freiheit, welche die Reklamanten behaupten, nir⸗
gends geschehen sey, die dafuͤr angefuͤhrten Gruͤnde
bloß auf einem Mißverstaͤndniffe beruhen.
Nach Abgabe dieser Erklärung ward beschlossen: „uͤber diesen Gegenstand die Instruktionen der Höfe und Regierungen zu erbitten, um am 11. März J. J. abzustimmen.“
Das Praͤsidium eroͤffnete hierauf das Protokoll zur Angabe der noch ausstehenden Abstimmungen und Er— klaͤrungen uͤber den Vollzug des 14ten Artikels der Bundes-Akte — den Rechtszustand der Me— diatisirten betreffend.
Die Großherz. Badische Gesandtschaft zeigte zu⸗ voͤrderst an, daß unterm 11. Nov. v. J. mit der Stan⸗ desherrschaft Fuͤrstenberg eine definitive Ueberein kunft uͤber die Feststellung ihrer staatsrechtlichen Verhaͤlt— nisst zu Stande gekommen, und unterm 25. Sept. v. 2 mit einem großen Theile der vormaligen Reich sritter— schaft ebenfalls ein deftnitives Abkommen geschlossen beide auch von des Großherzogs K. H. genehmigt wor— den seyen.
Sodann erklaͤrte der Großherz. Hessische Gesandte: bekanntlich seyen im Großherzogthume Hessen die staats⸗ rechtlichen Verhaͤltniss⸗ der Standesherren im Allgemei⸗ nen, nach vorausgegangenen gründlichen Eroͤrterungen mit den standesherrlichen Bevollmächtigten durch das Großherzogl. Edikt vom 17. Febr. 1820 regulirt worden, welches auch allgemein in Anwendung sey. Das Graͤfl. Haus Er bach-Erbach habe zwar eine Reklamation bei der Bundes-Verfammlung angebracht, es stehe aber ein Vergleich uͤber die Gegenstaͤnde derselben zwischen der Großherzogl. Regierung und dem Graͤfl. Hause nahe bevor.
Endlich
bemerkté der Gesandte von Braunschweig und Nassau fuͤr Nassau, unter Bezugnahme auf seine