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lien denselben bedingt, ohne welches auch kein Staats⸗ anlehen statt finden könnte, in den meisten Laͤndern eine unläͤugbar fortdauernde Thatsache ist. Dieser Trieb zur Sparsamkeit und zum Schaͤtzesammeln, der in unseren Tagen keinesweges abgenommen aber ein sicherer Buͤrge, daß die Zetten keinesweges so verzweifelt find als uns Manche wollen glauben machen; denn wäre dem so, so wuͤrde Jedermann nur darauf be—
zu genießen, die Zukunft dem
dacht seyn, die Gegenwart Zufalle Preis gebend. — Die größte Unzuträglichkeit,
womit demnach, wenn anders die aufgestellten Gesichts— punkte die richtigen sind, die Zeitgenossen zu kaͤmpfen ha⸗ ben, bestaͤnde in der nuͤtzlichen Vertheilung des oͤffentlichen Reichthums, indem gegenwartig die Inhaber von Kapi⸗ talien, sie moͤgen von solchen nun als Staats, oder Pri— vat-Glaͤubiger ein Einkommen beziehen, offenbar in gro— ßem Vortheile zu den (im engeren Sinne sogenannten) produktiven Klassen der Gesellschaft, insbesondere dem Grundbesitzer, stehen. Allein die Abhuͤlfe dieses Uebels moͤchte ebenfalls von derselben Seite her, wo dessen Ue— bermaaß entstanden, zu erwarten seyn, da in der Staats— und Nationalwirthschaft sich Alles in Kreisen dreht, und Ursachen und Wirkungen in umgekehrten Verhaͤͤltnissen wechseln. Es duͤrfte namlich wohl nicht in Abrede zu stellen seyn, daß der eigentliche Grund der Bedraͤngniß jener produktiven Klassen, welche allerdings eine unwi— derlegliche Thatsache ist, graͤßentheils darin zu suchen, daß die Regierungen sich bis jetzt genothiget sahen, ihnen, zur Bestrestung der Staatsbedurfnisse und in Ermange—⸗ lung eines noch zu erfindenden Abgabe⸗-Systems, das ohne andere noch großere Inkonvenienzen alle Arten von Ein— kommen auf gleiche Weise traͤfe, einen groͤßeren Theil ihres Einkommens abzufordern, als sie gegenwartig, ohne empfindlich dadurch zu leiden, abzugeben im Stande sind. Zu diesen hohen Forderungen sind aber die Regierungen gezwungen worden, weil sie sich, ohne offenbare Unge— rechtigkẽit, der Verbindlichkeit gegen ihre Glaͤubiger nicht uͤberheben konnten, und sie dieser nur insoweit zu ge⸗ nuͤgen vermochten, als sie das Vermoͤgen ihrer produkti⸗ ven Unterthanen verhältnißmaͤßig in Anspruch nahmen. Nun aber ist es augenscheinlich, daß bei fortdauerndem Steigen der Kourse der Staatseffekten, die Konkurrenz der Kapitalisten, welche, näͤchst den politischen, die Haupt— Ursache dieser Erscheinung ist, die Regierungen in den Stand setzen wird, zu immer billigeren Bedingungen Kapitalien als Darlehne zu erhalten, wodurch ihnen denn, da hiermit der jährlich zu entrichtende Zinsenbetrag sich vermindert, die Möglichkeit verliehen wird, die zu deren Bestreitung an ihre steuerpflichtigen Unterthanen zu machenden Forderungen zu die auf den produktiven Klassen buͤrdende Last zu erleich— tern. Diesen Gang der Staatswirthschaft haben wir in England gesehen, wo bekanntlich die jetzigen 3 pro— zentigen Fonds unter Wilhelm II. mit 8 pEt. verzinset wurden, die aber unter den nachfolgenden Regierungen so weit reduzirt werden konnten, weil die Konkurrenz der Kapitalisten nach und nach dergestalt zunahm, daß es der Regierung unschwer fiel, neus Darlehen zu billi— gen Bedingungen zu finden, womit sie ihre aͤlteren Glaͤu— biger, Falls sich diese der Reduktion der Zinsen nicht
zu haben scheint, ist
vermindern, und somit
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unterziehen wollten, ohne Ungerechtigkeit oder gewal
Auch in den nen Zeiten hat in mehreren deutschen Staaten ein Schuld, ohne Willkuͤhr von Seiten der Regierungen ö und ohne Beeinträchtigung der Staatsglaͤubiger, beren statt finden koͤnnen, und es ist wohl keinem Zweifel unn terworfen, daß bei zunehmendem Steigen der Fonds dien
22 Maßregel, befriedigen konnte. ten ahnliche Verminderung des Zinsfußes der oͤffentlich—
Maßregel auch von Seiten groͤßerer Regierungen m
Erfolg, und ohne Verletzung der von ihnen eingegang⸗ nen Verbindlichkeiten, zur Anwendung wird gebrach vom 12. Jul. einen
Fortsetzung der Verhandlungen di Bundes-Versammlung in der 1sten diesjaͤhrigen Sitzum
werden koͤnnen. Frankfurt.
vom 15ten Januar.
Der wichtigste Gegenstand, womit sich die Bunde Versammlung in dieser Sitzung weiter beschaͤftigte, die Errichtung einer definitiven Bundes-⸗M̊
trikel.
Doie Aufstellung einer Bundes Matrikel — welch die verhältnißmäßige Vertheilung der gemein samen Bundes-Lasten, in Beziehung auf Man) schaftstellung und Geldleistungen, unter die esn zelnen Bundes-Staaten bestimmen soll — wurde scho im J. 1817 von der Bundes-Versammlung in Ben thung genommen.
Davon autzgehend, daß das Maß der Beitrag Pflicht eines jeden einzelnen Staates durch die Gesamm Kraͤfte desselben bestimmt werden muͤsse, und daß si diese hauptsaͤchlich aus den Verhaͤltnissen des Flaͤchn
raumes, der Bevölkerung und der Staatsein kuͤnfte ergeben duͤrften, ernannte die Bundes-Versamm
lung eine Kommission zur Begutachtung der Frage; Ob und in wie fern diese drei Gesichtspunkte einzeh oder vereint den Maßstab zur Festsetzung des zwesp chen Matrikular-Anschlages gewaͤhren sollten? und zugleich zur Ausarbeitung eines Entwurfes der kin tigen Matrikel. Die Kommission fuͤhrte in dem hienäct von ihr erstatteten Gutachten aus, daß nur der Be vöolkerungsstand einen passenden Maßstab zur ah proximativen Schaͤtzung der Staatskraͤfte abgeben konnt und gruͤndete hierauf allein den zu gleicher Zeit vorgt legten Entwurf der Matrikel.
Ueber diesen Entwurf wurden die Erklaͤrungen saͤmm ( licher Bundes-Regierungen eingeholt; und in Gemaͤßhe ich die Bundes-Versammlung !
derselben vereinigte si der Sitzung vom 20. daß
als Geldleistungen, mit alleiniger Ausnahme der an ders vertheilten Bundes-Kanzlei-Kosten (welche di
17 Curien der engeren Versammlung gleichmäßig tra
gen, weil sie von der Bundes-Kanzlei ungefahr glei chen Vortheil ziehen); und daß
2) eine dafuͤr eigends zu waͤhlende
Grundsaͤtze, wonach die definitive, nach 5 Jahren
gönßte Beschluß fiel dahin aus:
August 1818 zu dem BeschlussY (
1) die von den Bundes⸗-Gliedern angegebene Volk Zahl ihrer Bundes-Staaten auf die naͤch sten; Jahre provisorisch als Bundes-Matrikel a genommen werde — sowohl fuͤr Mannschaftsstellungen
Kommission die
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ein zufuͤhrende Matrikel, bearbeitet werden solle, zu
begutachten habe.
In der Sitzung vom 4. Februar 1519 kam noch der
anzen de Beschluß hinzu:
gleich keine Verminderung der Bundes— Matrikel wahrend der festgesetzten 5 Jahre statt ha— ben koͤnne, doch jede etwanige Vermehrung in die— selbe aufzunehmen sey. Erst in der Sitzung vom 12. Jun. 1823 erfolgte die
Wahl der in den Beschluß vom 29. August 1818 bezeich⸗
neten Kommission, und diese erstattete⸗ in der Sitzung
Bericht, worin sie folgende Antraͤge
daß, wenn
zu begruͤnden suchte: u f, daß die provisorische Matrikel noch so lange guͤl— tig bleibe, bis eine definitive Matrikel beschlossen wor— den sey;
26 auch die zusaͤtzliche Bestimmung vom 4. Febr. 1819. so lange in Kraft bleibe;
3. daß die Bundesregierungen ersucht werden, der Kommifsion ihre Ansichten zukommen zu lassen, sowohl äber die Grundlage einer definitiven Matrikel uͤber⸗ haupt, als besonders uͤber diejenige der Population, und in wiefern fuͤr letztere eine, die seit 5 Jahren ein— getretenen Veraͤnderungen begreifende Rektifikatien der bisherigen Angaben, so wie eine groͤßere Gleich⸗ foͤrmigkeit derselben, vorzuͤglich in Hinsicht der Be⸗ rechnung der Fremden, als erforderlich zu betrachten
sey? Der von der Versammlung in derselben Sitzung
„1. daß die gegenwartig bestehende provisorische Matrikel nothwendig so lange fortwaͤhren muͤsse, bis eine neue zu Stande gekommen sey; daß .
2. die Abstimmungen uͤber die in dem Kommissions⸗ Vortrage bezeichneten Punkte am 15. Jan. 1824 zu Protokoll zu geben seien; uͤbrigens aber .
3 die Bundesversammlung sich beeifern werde, die Arbeiten wegen einer definitiven Matrikel moͤglichst zu beschleunigen.“ .
Noch in der Berathung, welche diesem Beschluß
. voranging und auch in der folgenden Sitzung reklamirte dldenburg gegen eine unbestimmte Verlaͤngerung der provisorischen Matrikel,
besonders wiefern dieselbe als Masstab fuͤr die zu uͤbernehmende Militairlast die⸗ nen solle — was jedoch zu keiner Abaͤnderung des Be— schlusses fuͤhrte.
In Gemaͤßheit desselben haben nun die Bundes— Gesandten in der gegenwärtigen Sitzung vom 15. Jan. — mit alleiniger Ausnahme des noch nicht mit Instruk⸗ tion versehenen Großherzoglich Badischen — die Er— klzrungen ihrer Hofe und Regierungen uͤber die von der Kommission bezeichneten Punkte abgegeben.
(Fortsetzung folgt.) .
Modena, 24. Jan. Am A. d. Abends kam die Koͤnigin Maria Theresia von Sardinien mit Ihren Prinzessinnen Töchtern, begleitet von unseren Souverai— nen und dem Erzherzog Maximilian, in dieser Stadt an.
St. Petersburg, 16. Jan. Se. Maj. der Kai— ser haben zur Erleichterung der Landes-Schiffahrt, mit— teist Utafes vom 18. Dec. v. J., die durch den Ukas
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vom 22. Marz 1813 festgesetzten Abgaben von Schiffen und Kaähnen auf den Fluͤssen und Kanälen des Landes fuͤr das Jahr 18924 gänzlich abzuschaffen geruhet.
Der Tuͤchfabrikant Kozewnikow aus Moskau, wel— cher das Gluͤck hatte, Sr. Maj. dem Kaiser ein Stuͤck des feinsten Tuches aus seiner Fabrik vorzulegen, ist mit einem Brillant-Ringe und einem Patente, welches ihn zum Manufaktur-Rath ernennt, beschenkt worden.
Warschau, 2. Febr. Se. Maj. der Kaiser hat bereits mittelst Dekretes vom 30. Dec. v. J. nahere Bestimmungen in Ansehung der Deputirten-Wahlen ö Koͤnigreiche Polen fuͤr den naͤchsten Reichstag er— assen.
Der General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Fuͤrst Wolchonski, ist hier angekommen.
Von Seiten der hiesigen General-Post-Direktion sind neuere Bestimmungen, in Ansehung der im Koͤnig⸗ reiche Polen mit Extrapost reisenden Personen, ergan— gen. Darnach haben die fruͤheren uͤblichen Leistungen, an Wagengeld, Trinkgeld, Schmiergeld und dergleichen Modifikationen erlitten, welche gegenwärtig das Reisen im Königreiche Polen angenehmer und weniger kostspie⸗ lig als fruͤher machen.
Madrid, 30. Jan. Das Geruͤcht hatte schon fruͤ— her von einem großen Aufruhr gesprochen, der im Laufe des letzten Sommers auf den philippinischen Inseln statt gehabt. Jetzt sind detaillirte Nachrichten eingegangen, nach welchen allerdings ein gewisser Kapitain Novales, in Verbindung mit dem Lieutenant Ruiz, in Manilla eine Meuterei unter den dortigen Truppen erregt und mit 400 Aufruͤhrern sich des Pallastes des eben abwe⸗ senden Gouverneurs bemächtigt hat; die uͤbrigen Trup— pen blieben jedoch dem Koͤnige treu, und umzingelten unter dem Befehle des Generals den Pallast; als man hienaͤchst 24Pfuͤnder gegen letzteren auffuͤhrte, verlor Navales -den Muth und wurde, so wie auch Ruiz, der vergeblich zu entfliehen versucht hatte, gefangen genom— men; die uͤbrigen Aufruͤhrer suchten sich, wo sie nur konnten, zu verbergen. Der Gouverneur berief, gleich nach seiner Ruͤckkehr in den Pallast, ein Kriegsgericht, welches die Todes-Strafe gegen Novales aus sprach, nach⸗ dem dieser seine Schuld bekannt, die Mitschuldigen aber zu nennen verweigert hatte; er ward auf der Stelle er— schossen. Dieselbe Strafe wurde auch am folgenden Tage an Ruiz und 14 Sergeanten vollzogen. Selt jener Zeit ist die Ruhe bei uns nicht gestoͤrt worden.
Pampeluna, 26. Jan. Wir genießen hier einer großen Ruhe, die eben so sehr in dem gaͤnzlichen Ein— verstaͤndniß zwischen den Spaniern und Franzosen ge⸗ gruͤndet, als der vortrefflichen Disciplin der verbuͤndeten
Truppen zu verdanken ist. .
In Folge der jetzt im Werke begriffenen Neorgani⸗ sation der Armee fa die Bataillons Koͤnigl. Freiwilli⸗ gen von Navarra aufgeldst werden. Der Vice⸗Koͤnig Marti von la Zari erließ deshalb eine Proklamation an diese Truppen, in welcher er sie ermahnt, zu ihren fried—⸗ lichen Geschaͤften zuruͤckzukehren, aber stets zur Ver⸗ theidigung der Religion, des Königes und des Vater—
landes bereit zu seyn.