1824 / 38 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 13 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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11

ö der in dem Haupt-Zoll-Amts-Bezirk Aachen wahrend

dem Jahre 1823, ein- aus- und durchgefuͤhrten Haupt-Waaren⸗Artikel.

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Nr.

8 O , o e

89

Benennung der Waaren-Gattung. Entr.

ö ä

g Ein f her.

Rohe Baumwolle ; Baumwollengarn . ̃ Baumwollene Stuhlwaare Geschmiedetes Eisen .

Grobe Eisenguß-Waaren Grobe geschmiedete Eisen⸗Waaren Weißes Hohlglas . Rohes Kupfer. ; , ; Gebleichtes und gefaͤrbtes Leinen⸗Garn Gebleichte Leinwand n. ; . Speise⸗Oel

Wein

Butter

„Frische Suͤbfruͤchte

eringe

Roher Zucker fuͤr inläͤndische Fabriken

Brenn⸗Oel i ;

Gemeine weiße Seife ; Rohe Schaf⸗Wolle . Indigo ; ; ĩ : Trockene Cichorien⸗Wurzeln . Feuer- und Wetz⸗-Steine

5. Roher Salpeter

SC QL

Getrocknete Fische

Thran J Holz⸗Waare

JGrobe B. Durchfuhr.

Baumwollen Stuhl ⸗Waaren Schmalte. ; ü ; Rohe Häute =.

Grobe kurze Waaren. Gebleichte Leinwand.

Wein . ;

*

Rohe Woll.

C. Ausfuhr.

Baumwollene Waaren Chemische Praͤparate Schmalte. ( ] . Geschmiedetes Eisen und Stahl Grob geschmledete Eisen-Waaren Gewalztes Kupfer und Drath.

w, rr.

Nr. Benennung der Waaren⸗-Gattung.

235 2695 1724

96 1103

8. . Leinen-Garn.

9. Gebleichtes Leinen ⸗Garn

Gebleichtes Leinen

Wein ; J ;

Rohe Wolle (inlaͤndische) .

Wollene Zeuge ; .

Wasser⸗Bleiti . k Gemeine Kopf⸗Wadvre . . . I

7. Grobe kurze Waaren . ; ĩ

140 133 1739

Stralsund, 31. Jan. Gegen den Monat De— cember sind im Preise gestiegen: Flachs, Erbsen, Boh— nen, Hanfsaamen, Leinsaamen, Perlgraupen, gesalzen Haͤringe, Kornbranntwein, Heu, Torf, Buͤchen-Boͤtt cher-Holz, Achsen-Holz, Schweitzer-Kaͤse, Malz und Wolle. ;

Dagegen sind im Preise gefallen: Eier, weiße Bohnen, Kartoffeln, Ruͤben, Weitzen, Gerste, Hafer, Gerstgraupen, Gerst- und Hafer-Gruͤtze, Hanf, Hecker ling, Brenn-, Deichsel- und Felgen-Holz, gebackenes Obst und Schmalz.

Die Preise des fetten Viehes sind um ein geringe

rend niedrig im Preise.

Im Preise sind gestiegen: Porter-Bier, Baumwolle, mittel und ordinairer Kaffee, Fernambuc, Pommeranzen-Nuͤsse, Rosinen, Kalb, und Roßhaͤnte, Sohlleder, feiner Pecco- und Haysantschin-Thee.

Dagegen sind im Preise gefallen Aloe, Chine, Krappe, Gelbholz, ordinairer Indigo, Apfelsinen, Ki pern, Kassia, Muskat Blumen und Nüsse, Nelken, Pfeffer, Schaafhaͤute, Sago, feiner Kandis und Farin.

Königliche Schauspieke.

Donnerstag, 12. Febr. Im Opernhause: Partheien— Wuth, Original-Schauspiel in 5 Abtheil., von Ziegler.

Freitag, 13. Febr. Im Opernhause: Iphigenia in Taurls, große Oper in 4 Abtheilungen, mit Tanz. Mu— sik von Gluck. Ballets von Lauchery. Hierauf: Das Karneval von Venedig, pantomimisches Ballet in 2 Ab— theilungen, von Milon. In Scene gesetzt vom Koͤnigl. Balletmeister Hrn. Telle, und Hrn. Hoguet.

Meteorologische Beobachtungen. Barometer Therm. Hygr. Wind] Witterung. 10. Febr. A. 285 2 4 147 91 S. W. Mond sch. wen. Holl

11. Febr. F. 272 to 4 25 747 N. W. heit, Wolt, St Reg

M. 272 1044 35 1 675 W. 1Sonnenbt, Sturm Regen, Schnee.

Redakteur John.

Gedruckt bei Hayn.

Ctnr.

384

land

ünd Meile, ohne Rücksicht auf die Zahl der als Abgabe an die Post-Kasse entrichten muͤssen.

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meine

Preußische Staats-Zeitung.

2 . 83

38.

Berlin, den 13ten Februar 1824.

J. Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben den Rittmeister außer

Diensten, Grafen von Itzenplitz auf Jerchel, zum Landrath des Stendaler Kreises Allergnaͤdigst zu ernen— nen geruhet.

Se. Koͤnigl. Majestät haben Allergnaͤdigst

——

H. der Prinz Friedrich der Nieder—

estern von hier abgegangen.

ist g

1

Der Post-Kommissarius Griesbach in Wetzlar ist

zum Post⸗-Meister daselbst ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die inlaͤndischen und fremden Miethskutscher und

Löhnfuhrleute werden auf die Allerhoͤchste Königliche Ver⸗ urbnung vom 10. Jan. «. hiermit aufmerksam gemacht, nach welcher selbige in den preußischen Staaten von wner jeden auf mehr als zwei Postm

den

ilen sich erstrecken⸗ Personen- Fuhre, von Orten, oder uber Orte, wo post⸗Anstalten bestehen, Einen Silbergroschen fuͤr Pferd Personen, Vom 1. Maͤrz d. J. kommt diese Einrichtung zur Ausfuͤhrung, und es muß daher von diesem Zeitpunkte ab, fuͤr jed? Mieths- und Lohnfuhre der verordnete Post⸗ schein im Post-Komtoir gelöset und auf der Reise den zur Kontrolle verpflichteten Post-, Polizei-, Zoll und Steuerbeamten und Gendarmen auf Erfordern vorge—

zeigt werden.

Berlin, den 7ten Februar 1824. Koͤniglich⸗Preußisches General ⸗Post⸗Amt. Nagler.

geruhet,

ieaen: mager Vi ; . isherige er-⸗Amtmann Uebel zu Paretz, den gestiegen; mageres und Zug⸗Vieh stehen jedoch fortwaͤh dem bisherigen Ober Am zu J 1

hi ehen senach fk . Söaakter als Amtsrath beizulegen und das Patent Aller⸗ fikation hHöchtselbst zu vollziehen.

ö zu erinnern ist grobe ; t⸗

werden sollen.

lerhoöͤchsten Kabinets⸗ Gesetz- Sammlung Nr. 836 ein Praͤklusiv⸗Termin ange—

Bekanntmachung. Das Publikum ist durch die fruͤheren Bekanntma—

chungen vom 12. Okt. und 7. Dec. 1822 davon unter⸗ richtet, daß diejenigen Kurmaͤrkschen Obligationen und NRNeumaärkschen Interims-Scheine, welche der unterzeich— neten Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden zur Ver—

zinsung und allmähligen Tilgung uͤberwiesen sind, in Gemaͤßheit der Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre vom 17ten December 1821 und 18ten September 1822 einer Veri⸗ unterworfen; demnaͤchst aber, wenn dabei nichts mit dem Verifikations⸗Stempel versehen

Zum Abschlusse dieses Geschäftes sollen nach der Al— Ordre vom 6ten December 1823

setzt werden. In Gefolge dessen wird ein jeder welcher Kurmaͤr— kische Obligationen oder Neumaͤrkische Interims⸗Scheine besitzt, die mit dem Verifikations, Stempel noch nicht versehen sind, aufgefordert, dieselben zu dem bezeichne— ten Zwecke ungesaͤumt und spaͤtestens bis ultimo Junius d. J. bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere, Tauben⸗ Straße Nr. 30 hieselbst einzureichen, worauf ihm, wenn gegen den Anspruch nichts zu erinnern ist, zugleich bei Rückgabe seiner Papiere die darauf abzustempelnden Zins⸗Scheine und Zins-Koupons ausgehaͤndiget werden. Wer die Dokumente, von welchen hier die Rede ist, verlegt oder verloren hat, wem sie abhaͤnden gekom⸗ men, vernichtet oder entwedet sind, muß seine daraus abzuleitende Forderung an Kapital und Zinsen in be— stimmten Summen mit genauer Bezeichnung des feh— lenden Papiers nach Littera, Nummer und sonstigen Unterscheidungs⸗-Zeichen, bei der unterzeichneten Haupt—

Verwaltung der Staats⸗Schulden, ebenfalls ungesaͤumt und spaͤtestens bis ultimo Junius d. J. schriftlich an⸗ melden, um sich auf solche Art gegen den Nachtheil der raͤklusion zu schuͤtzen. 9 * dem , Julius 1824 erloͤschen alle Rechte aus den bis dahin zur Verifikation bei der Kontrolle der Staats-Paplere nicht eingereichten oder bei der un— terzeichneten Behoͤrde entweder uͤberhaupt oder in der