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len, daß der, welcher durch muthwillige Eingriffe in alle Heiligthuͤmer der gesellschaftlichen Ordnung sein Vaterland ins Verderben gestuͤrjt, oder, wenn der Er— folg seinen Plaͤnen nicht entsprach, doch alles, was sie beguͤnstigen konnte, entworfen und vorbereitet hatte, sich keine Verschuldung gegen andere Staaten, auch nicht ein- mal gegen die naͤchsten Nachbaren des seinigen vorzuwer⸗ fen habe. Wenn von irgend einem Verbrecher gesagt werden darf, daß er sich an der menschlichen und bürger— lichen Geselschaft in ihrer ganzen Ausdehnung verging, so muß dies von den Anstiftern praͤmeditirter Staats— Revolutionen und ihren unmittelbaren Theilnehmern gel⸗ ten. Und wer duͤrfte das vollends noch in Zweifel zie⸗ hen, seitdem durch unzaͤhlige Verbindungen, und taͤglich engere Gemeinschaft zwischen Regenten und Voͤlkern Eu— ropa sich zu einem wahren Foͤderativ-⸗Koͤrper gebildet hat, in welchem kein Glied verstuͤmmelt, verwundet, oder ver— pestet werden kann, ohne daß das Unheil mehr oder we⸗ niger tief in alle uͤbrigen eindringe. Noch giebt es frei⸗ lich keine positive, vertragsmäßige Norm, welche das wechselseitige Verfahren der Regierungen gegen fremde Verbrecher bestimmte; und in einzelnen Staaten ist so— gar die unbedingte Zulassung und Duldung derselben, durch einseitige Gesetze, oder eingewurzeltes Herkommen zur Regel geworden. Wenn die Frage aber je vor dem Tribunal des Voͤlker-Rechtes der Voͤlkermoral, und der gesunden Vernunft verhandelt werden sollte, so wuͤrde die Entscheidung nicht lange zweifelhaft seyn.“) Untersucht man diese Frage aus dem Standpunkte der Sicherheit und Wohlfahrt einzelner Staaten, so zeigt sich, daß es mit ungleich geringeren Gefahren verknuͤpft ist, dem fremden buͤrgerlichen, als dem fremden pollti⸗ schen Verbrecher Schutz zu gewaͤhren. Jener versetzt in der Regel auf den fremden Boden nichts, als seine straf⸗ bare Person, und allenfalls die uͤbel erworbenen Fruͤchte seiner Vergehungen; seine boͤsen Thaten bleiben hinter ihm zuruͤck; er entschließt sich nicht so leicht neue zu veruͤben, wenn er auch die Mittel dazu faͤnde; vielmehr hält ihn in den meisten Faͤllen das Gefuͤhl seiner Lage, Furcht, Reue und Gewissensqual von straͤflichen Unter—
ie vereinigten Staaten von Nord-Amerika, aus Trümmern der alten Welt allmaͤhlig zusammen gewachsen, durch urspruͤngliche Bildung, von der Noth geschaffne Regie⸗ rungsformen, eigenthuͤmliches Interesse, und unzerstoͤrbaren Lokal- Charakter — mehr noch als durch die weite Kluft des Oceans von dem alten organisch⸗gebguten Europa geschieben, haben von ieher alle fremde Verbrecher in ihren gastfreien Schooß aufgenommen. Ihnen dieß Privilegium streitig ma⸗ chen wollen, waͤre ein vergebliches Unternehmen. Auch kann Europa nur wenig darunter leiden; und zuletzt ist es vielleicht als eine Wohlthat zu betrachten, daß so manchen bösartigen Saͤften, die unser Blut vergiften, und unsre Lebensfunktio— nen stoͤren, jener große Abzugs⸗Kanal offen bleibe. Im euro— paͤischen Staaten⸗Verbande hingegen ist ein solches unbe— e Schutzrecht, mag auch das Land, worin es verehrt, y. . Schaden anderer geuͤbt wird, sich tausendmal ein Lan a. Freiheit nennen, eine voͤlkerrechtliche Anomalie, nach . en Begriffen eben so wenig zu vertheidigen, als die so . 6 , . welche Verbrecher
n a er Altaͤre fanden. (
dsterreichischen Beobachters.) 63 .
nehmungen zuruͤck; und so wie es auch mit sein ralitaͤt stehe, verwandelt er sich nach — — — e ruhigen und unschaͤdlichen Bewohner des Landes, wan er sich niederließ. Mlt dem politischen Verbrecher v hält es sich anders. Menschen, die von milden Leide schaften getrieben, aus Ehrgeitz, aus Rachsucht, aus n maͤßigem Streben nach Macht, oder — was gewoͤhnlj noch unheilbarer ist — aus falschen Spekulationen ein verirrten Eigenduͤnkels, aus hochmuͤthiger Ueberschaͤtzuf ihrer Einsichten und Talente, aus angebornem oder? studiertem Hasse des Bestehenden, aus rastlosem Drai nach Neuerung und Zerstoͤrung, Revolutionen gestift oder befoͤrdert haben, kehren hoͤchst selten auf besp
Wege zuruͤck. Von Wahn und Verblendung umstei durch den Beifall ihrer Anhaͤnger berauscht, vom Pn ö pb irgend ein polutlons-Advokaten behaupten, senen th
kigene Bekenntnisse, rs Vaterlandes vor aller eklagt hberurtheilten, und den gesetzlichen Strafen Flucht entzogenen Verbrechern tes Asyl zu eroͤffnen? Ob mit
teigeist als Helden vergoͤttert, gewinnen sie ihre Veihn chen lieb, sehen sie in verdienstliche und tugendhis Hanglungen verklärt, bejammern nur den mißlungem Erfolg, ohne je die That zu bereuen. Auf einen hen Schauplatz verpflanzt, werden sie sofort jeden guͤnstin Umstand benutzen, um ihre Grundsaͤtze und Gesinnunh zu verbreiten, mit allen Unzufriednen des Landes : Gemeinschaft zu treten, neue Komplotte einzuleiten n auf einem Punkte verfehlt ward, auf zehn anderen versuchen, die gefaͤhrlichsten Verbindungen mlt ausmg tigen Bruͤdern und Freunden zu unterhalten, und soh Staat, der sie aufnahm, entweder in seinem Innern untergraben, oder wenigstens in schwere Miß derhaͤltn und Kollisionen mit anderen Staaten zu verwickeln. Dh Gefahren sind besonders in kleineren Staaten nichts niger als unbedeutend; und, wo die Pflicht der Selh an,. , . alle . Sentimentalitaͤt, soll
ich auf wuͤrdigere G ; erie en. 9g egenstaͤnde gerichtet seyn Das schwaͤchste Argument, dessen die Liberalen st fuͤr ihre Schuͤtzlinge bedienen, ist vielleicht gerade bus welches oberflaͤchliche Koͤpfe am meisten gewinnt. „M allen Zeiten, sagen sie, wären Menschen Uhrer Meinnn gen halber verfolgt worden; politische, und besonders n ligieuse Parteien haͤtten einander wechselseitig bekriet zerrissen und proskribirt; und dennoch habe mehr als i Staat die unschuldigen Schlachtopfer solcher Gewalttht ten, ohne daruͤber zur Rechenschaft gezogen zu werden aufgenommen. Wenn dieß in barbarischen Jahrhund ten geschehen sey, wie sollte man heute gleiches Rech oder gleiche Gunst Maͤnnern versagen, die mit den In thuͤmern, welche andere ihnen vorwerfen, die achtung wuͤrdigsten Tugenden verbanden, denen man eine gewss⸗
Erhabenheit des Geistes nicht absprechen koͤnne, und
ren groͤßtes Unrecht am Ende wohl a . Zeitalter zu seyn.“ ,,,
bgleich in diesen lobpreisenden Insinuationen, de ren Sinn keinem Verstaͤndigen entgehcz 8 der wah Schluůssel aller Theilnahme an dem Schicksal politischer Fluͤchtlinge liegt, so ware es doch unnuͤtz, hier dabei zu verweilen. Die Frage, an welche wir uns halten, t einfacher und klarer. Wenn in fruͤheren Zeiten Meinun— gen als solche verfolgt und verbannt worden sind, sp lag es denen, die dergleichen Maßregeln fuͤr erlaubt
oder nothwendig hielten, ob, die Gerechtigkeit und Weis
ts keine eger s 2 iber keineswegs von Meinungen, sondern von positi⸗
en Thaten, Uller Lander und Voͤlker als Haupt-Verbrechen behan—
delt hat,
len? — Dies i die, hne dem V
schenland, Rom, gegen Meinungen Strafgefetze und Strafgerichte ver,
oe Graus amkeit
hren verblendeten
tin — das waͤre eine ng grife und Gefuͤhle, die, wie weit sie auch
bt im Gebiet der Wahrheit und
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eit derselben zu verantworten, In unseren Tagen gicht Strafgesetze gegen Meinungen mehr. Hier ist von Thaten, die bisher die Gesetzgebung
Es fraͤgt sich nicht, ob politische
die Rede. t An⸗
chwaͤtzer und Schwaͤrmer, ob offene oder geheime
snger gefahrvoller Systeme, ob felbst vorlaute Enthu— fasten aller Ausschweifungen des Zeitgeistes, und aller
eigangenen, gegenwartigen und kuͤnftigen Revolutio— en, in diesem oder jenem Staate geduldet werden sol⸗ . die Sache jeder aufgeklaͤrten Regierung, oͤlkerrechte zu nahe zu treten, die Graͤnze zwischen schaͤdlicher Toleranz, und unbilliger oder unnuͤz⸗ r Strenge zu finden wiffen wird. Es fraͤgt sich nur, Staat berechtiget, oder gar, wie die Re⸗ verpflichtet sey, uͤberwie⸗ offenkundige Thatsachen, Elend und den Ruin ih— foöͤrmlich durch die ein sicheres und hleiben— Recht oder mit Unrecht, und neuer Geschichte, in Grie— Deutschland, Spanien u. 67.
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Hochverraͤthern, durch durch das Welt angeklagten,
n allen Epochen alter Italien,
mit der gegenwartigen Untersuchung nichts gemein; daß es in unferen Zeiten nichts als frucht⸗ seyn wuͤrde, jenen Beispielen zu fol⸗ gen, ist laͤngst anerkannt. Auch wird in allen europaͤi⸗ ichen kaͤndern Ausgewanderten, die aus Furcht vor den Fizen notorischer Verbindungen mit revolutionairen Fak— ionen ihre Heimath verließen, selbst solchen, die waͤh⸗ srend der Herrschaft dieser Faktionen an der Geschaͤfts—⸗ sfihrung Theil genommen hatten, der Aufenthalt gestat— ut. Baß diese Gunst aber auf die thaͤtigen und regie— tenden Häupter der Verschwoͤrungen, auf die Urheber wirklich vollbrachter, durch Tyrannei und Schrecken eine Zeitlang siegreicher, zuletzt, nicht ohne Lebensgefahr fuͤr den Staat, üͤberwundener Revolutionen ausgedehnt, — daß die Werkmeister der Zerstoͤrung mit ihren oft bewußt— bsen Werkzeugen, die Feldherren des Hochverrathes mit Satelllten, die Betruͤger mit den Ve— und dieselbe Linie gestellt werden muͤß⸗ Umkehrung aller rechtlichen Be⸗ durch die Pra— rs einzelner Staaten sanktionirt seyn mag, nie in der chillsirten Welt zum Grundsa erhoben werden kann. Diese und aͤhnliche Betrachtungen haben die ein— sschtsvollen Regierungen der Schweiz bei den Mahßre⸗ geln geleitet, welche der Mißhrauch ihrer Gastfreiheit ihnen zur Pflicht machte. Es ist bekannt, daß diese Maßregeln sich nur auf eine geringe Anzahl von Indi— viduen, und nur auf solche erstreckten, deren verlaͤnger, ter Aufenthalt fuͤr die innere Ruhe des Landes selbst schadlich werden konnte; oder mit jeder Ruͤcksicht auf die Sicherheit und Wuͤrde benachbarter Staaten unver— einbar war. Moͤgen die Schriftsteller einer Partei, die, Wirklichkeit allenthalben Sophismen, und schlecht
hingt wurden, hat
tiegenen auf eine
geschlagen, nur in abgenutzten
erdichteten Fabeln noch ihr Heil sucht, uͤber Verletzung der Unabhaͤngigkeit und National-Souverainetaͤt der Schweiz schreien! Die Verstaͤndigen und Besserunterrich⸗ teten wissen, daß keine der groͤßeren Machte sich ange— maßt hat, der Schweiz Befehle vorzuschreiben, oder Be— schlüsse durch Drohungen abzudringen. Wenn sie Wuͤn⸗ sche und Besorgnisse laut werden ließen, so hatten diese die Wohlfahrt und den inneren Frieden der Schweiz eben so bestimmt, als das allgemeine Interesse der Ordnung und Eintracht in Europa zum Zweck. Die schweizeri⸗ schen Autoritaͤten waren aufgeklaͤrt genug, um sich selbst zu uͤberzeugen, daß eine isolirte, gleichsam feindselige Stellung mitten im europaäͤischen Staatenbunde, dem sie angehoͤren, ihrem wahren Vortheile so wenig als ihren politischen Verhaͤltnissen entspricht. Dies war das Ge⸗ fuͤhl, nach welchem sie handelten. Mit diesem Gefuͤhle, mit dem Beifall ihrer edelsten Mitbuͤrger, und gerechten Anspruͤchen auf die Achtung aller befreundeten Machte werden sie den Unwillen des Constitutionel wohl zu verschmerzen wissen.
Schweiz. Eine Schweizer Zeitung meldet: „n einem Schreiben des Koͤniges von Frankreich an die Eidgenossenschaft bezeigt derselbe lebhaftes Vergnuͤgen uͤber das Betragen der Schweizer Truppen im spanischen Feldzuge. Der Prinz Generalissimus ertheilte ihrer Kriegszucht und Tapferkeit gerechte Lobspruͤche, und der Konig habe die Gewißheit erlangt, daß sie nach dem Beispiel ihrer auf der edlen Waffenbahn ihnen vorange⸗ gangenen Landsleute, den Grundsaͤtzen der Ehre getreu bleiben werden, die ihnen zur Erbtugend geworden sind. Uebrigens (bemerkt hierbei ein suͤddeutsches Blatt) schei— nen die Schweizer, von denen das Garde⸗Regiment den Dienst im Koͤnigl. Pallaste zu Madrid versieht, einen gefaͤhrlichen Posten zu haben, indem sie bisweilen von ben spanischen Truppen geneckt werden. So ist bei einem Auftritt am Neuen Jahre einer ums Leben ge⸗ kommen, und nur die Klugheit der Hauptleute konnte Aergeres verhuͤten. Spaͤter am gleichen Tage hat es wieder Haͤndel gesetzt. In der Nacht vom 2ten wurde auf einen Schweizer, der an einer abgelegenen Pforte des Pallastes seinen Posten hatte, ein Stein geworfen. Die Entfernung des spanischen Reiterregimentes Prin⸗ zessin hat den Streit fuͤr ietzt verhindert.
Rom, 25. Jan. Der vorgestern Mittag hier ver⸗ storbene Kardinal Ercole in seinem Testamente das Kollegium sidge zum
Consalvi hat, wie verlautet, de propaganda Haupt-Erben ernannt, doch auch eine betraͤcht⸗ liche Summe Geldes zum Wiederaufbau der St. Pauls⸗ Kirche legirt. Seinen gesammten Hausbedienten hinter⸗ ließ er einen doppelten Gehalt, und seinem Kammerdie—⸗
ner Giovannino eine Pension von 190 Scudi monatlich. Die vielen in seinem Rachlasse gefundenen Dosen, Ringe c., welche er bei so mancher Gelegenheit von den euro— päͤischen Souverains zum Geschenke erhielt, und deren Werth man auf mehr als 100,000 Scudi schaͤtzt, fallen dem Kollegium de propaganda side zu. — 28 Jan. Die Tags vorher von Spoleto ein⸗ gegangene Nachricht von dem Ableben der verwittwe⸗ ken Graͤfin Morgalli, zaͤrtlich geliebten Schwester des
Papstes, der Tod des Kardinals Consalvi, und die sehr