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oͤfters erneuert worden seyen, und gegen die K. Preußi⸗ sche Regierung den Vorwurf einer Justiz⸗Verweigerung enthielten, keiner deutschen Bundes⸗Regierung aber gleich— guͤltig seyn koͤnne, in den Protokollen der Bundes⸗Ver⸗ sammlung in solchem Lichte hingestellt zu wer den, ohne, gegenuber ihren Bundesgenossen, hierüber genuͤgende Aufklaͤrung zu geben, so wolle Praͤsidium der hohen Versammlung anheimgeben, ob sie, ungeachtet jener so eben erwähnten Anzeige des Dr. Ehrmann, den Vor— trag nicht noch um so mehr zu ihrer Wissenschaft neh⸗ men wolle, als, nach der Ansicht des Hrn. Neferznten, eine Rechtsverweigerung im hier durchaus nicht vorliege. . Der K. Preußische Gesandte dankte dem Praͤsi⸗ dium fuͤr diesen Beweis vorzuͤglicher Aufmerksamkeit, und ersuchte die Versammlung, sich den Vortrag erstat⸗ ten lassen zu wollen, weil der Koͤnigl. Regierung aller⸗ dings daran liegen muͤsse, die Sache in ihrem wahren Lichte hergestellt zu sehen — womit saͤmmtliche Gesandt— schaften sich einverstanden erklaͤrten. ö Der Vortrag ward sonach gehalten und demnächst, da die Klage zuruͤckgenommen ist, beschlossen, denselben in die Registratur abzugeben. . Zuletzt wurde noch, auf einen Vortrag der Kom⸗ mission wegen des reichs kammergerichtlichen Archives zu Wetzlar, unter anderen beschlossen, 6 ö. daß wegen der kammergerichtlichen Bibliothek keine weitere Anregung zu machen sey, sondern dieser Ge— , . auf sich zu beruhen habe. ö erzogthum Goth a⸗Alten burg. Indeß wir an vielen Orten Mitteldeutschlands die zahlreichen Ei— genthumlosen in den Fabrik-Orten an Nahrungslosigkeit und Mangel an Erwerb leiden sehen, bemerkt man im Gotha⸗Altenburgischen dies Ungluͤck der Zeit weit weni— ger als anderswo. Was ist davon die Ursache? Die vor⸗ trefflichen Industrie⸗ und Schul⸗Anstalten fuͤr die unter— sten Klassen, begruͤndet durch den edlen Herzog Ernst den Frommen. Dadurch wird die Jugend im Allgemeinen faͤhig, die verschiedensten Industrie- Zweige zu ergreifen. Dadurch ferner herrscht mehr Moralitaͤt, weniger Dieb⸗ stahl und weniger Liederlichkeit als anderswo.—— Die glaͤckliche Abgabenvertheilung, die die armeren Staats buͤr⸗ ger nicht zusehr angreist. Eine, wenn auch nicht voll⸗ kommene, doch musterhafte Polizeiordnung. Die Frucht— barkeit des Bodens. Die nicht beförderte zu starke An—⸗ siedelung neuer Einwohner im Gebirge, und deren nicht zu gleichartige Nahrungsarten. Der hier allgemein herr⸗ schende Sinn fuͤr Bodenverbesserung. Der Umstand, daß die Regsamkeit der Kapitalisten wirklich neue Nah⸗ ungszweige ohne Zuthun der. Regierung herbeigeleitet. Eudlich der unleugbare und ruͤhmliche Patriotismus der Gotha⸗Altenburger, der schon fo viel und manches Ge— meinnuͤtzliche zu Stande brachte, Aus der Schweiz, 10. Febr. Den Kanton St. Gallen durchstreichen Gauner, die sich fuͤ Griechen aus— geben, welche auf der Ruͤckkehr in ihr Vaterland begrif⸗ fen seyen. Sie fuͤhren allerhand Luxus-AUrtikel bei sich, als: Uhren, Ringe ꝛc. dem aͤußeren Ansehen nach von Goid oder Silber; der Leichtglaͤubige aber, der sich durch die Betheuerungen jener Gauner,
zundesgesetzlichen Sinne
daß sie aus Noth diese
Gegenstaͤnde veraͤußern mußten, um Reisegeld zu erlan gen, hat bethoͤren lassen, findet zu spaͤt, daß dieselben mm acht sind.
Madrid, 7. Febr. den Kortes gemachten Anleihe, ist, von einigen einflußreichen Personen wiederholentlich h Sr. Majestaͤt in Vorschlag gebracht, ; ten Festigkeit zuruͤcksewiesen worden. — Die Gaze vom gestrigen Tage enthaͤlt folgende merkwuͤrdige Kh nigl. Erklärung vom 29sten v. M.: „Da die Quell des Wohlstandes in Folge der buͤrgerlichen Kon vulsionen erschoͤpft sind und die Einnahmen des Schatzes nich hinreichend waren, um die Beduͤrfnisse des Dienstes bestreiten, wenn nicht die Ausgaben gleichmaͤßig mit du desfallsigen Mitteln vermindert wuͤrden, so habe I Meinen Ministern anbefohlen, in allen Zweigen, beshh ders aber im Kriegswesen mit der groͤßten Spar samki⸗ zu verfahren, weil es unzulaͤssig ist, daß Meine veratn ten Volker die Opfer fortsetzen, die sie mit Selbstyt leugnung so lange dargebracht haben, als es deren h durfte, üm die Revolution zu ersticken und Meinen Thin in der Fuͤlle seiner Rechte, worauf die oͤffentliche Ru und Wohlfahrt beruht, wiederherzustellen. Durch hn Frieden hat die Nothwendigkeit des Fortbestehens meh rerer Truppen, welche auf den Ruf der Ehre und da Treue, wie durch Zauberschlag auf allen Punkten z spanischen Bodens entstanden waren, aufgehoͤrt; Ach bau und Kuͤnste verlangen jetzt manche Arme zutlt, welche vordem den Degen fiuͤhrten. Dennoch hahth einige unbesonnene Personen Besorgnisse wegen h Aufloͤsung jener Korps, deren der Staat nicht bedn und die der Schatz nicht bezahlen kann, laut werd lassen, und andere Individuen, die sich nicht an h Wiederherstellung der Ordnung gewoͤhnen koͤnnen, wu mehren jene Besorgnisse, indem sie den Saamen n Mißtrauens ausstreuen. Die Uebelwollenden thun, i ob fie besorgten, und erregen bei Leichtglaͤubigen die e sorgniß, daß bei der unerlaͤßlichen Nothwendigkeit, e hufs der Bildung der neuen Armee die Korps aufzild sen, welche sich zur Vernichtung der Anarchie er huhen, man den ersteren Offsieieren einverleiben werde, welch Meinen Interessen, die auch die Interessen der Natsn sind, wenig ergeben wären. Deshalb und um unt gründete Besorgnisse zu zerstreuen, will Ich, daß Mit Vslker erfahren, wie nach Meiner Absicht Mein Thru nur auf ihrer Liebe beruhen soll, und daß Ich von h nen keine anderen Opfer verlange, als die zu ihrer eg nen Wohlfahrt erforderlich sind; vor allem Unterm figkeit unter die Gesetze; ste sollen erfahren, daß Melst Armee den Mitteln Meines Schatzes angemessen sehr und von Officieren befehligt werden wird, die mit de Liebe zu Meiner Person Muth und Kriegszucht verbin den, sie sollen endlich wissen, daß wenn Irrthum un. Treulosigkeit unter der Maske des Eifers Ursache ju
Die Anerkennung der, vn
dem Vernehmen nag
aber mit der griß
Pflicht, Meine Wohlthaten uͤber Meine Volker zu ver— eiten, schließt auch die Pflicht in sich, diejenigen, wel⸗ e auf irgend eine Welse dem entgegen wirken, die Kirkungen Meiner Gerechtigkeit fuͤhlen zu lassen. Mexiko, 24. Nov. Der am 29. Nov. dem Kon—⸗ sreß vorgelegte Konstitutions-Entwurf bestimmt im We⸗ nrtlichen Folgendes: „Die Souverainetät Mexikos ste⸗ t dem Volke zu. Die hoͤchste Gewalt ist getheilt in die 1eetzgebende, ausuͤbende und richterliche Gewalt. Die Ussckgebende besteht in einen Senat und einer Kammer r Repraͤsentanten. Alle Theile der Union sind freie, uveraine und unabhaͤngige Staaten. Den Stamm bil— en die Provinzen Chiappas, Guanjugto, Senada, Si⸗ halo, die beiden Califernien Chihunhua Durango und Neu⸗Mexiko, Coahinla, Neu⸗Leon, Texas, Neu⸗Santan⸗ r, Mexiko, Michoakan, Ocygka, Pueblo de los Ange— s mit Tlaxkala, Queretaro San Luis Potoßfi, Tobasko, Fera⸗Lruz, Ralisko, Ynkatan und Los Zakatekas. Je⸗ r Staat sendet zwei Senatoren, die Deputirten wer— en nach der Volkszahl berechnet. Die exekutive Gewalt t fur eine bestimmte Zeit in den Haͤnden eines Praͤsi— Unten des mexikanischen Bundes. Er ist jedoch der An— mage unterworfen. Alle bisherigen Schulden der respek— öen Provinzen werden von dem Bunde uͤbernommen nd liquidirt.“ Nach dem officiellen Bericht des mexi— snischen Staats-Sekretairs bestehet aber noch die Kon— Hderation von Guatimala, St. Salvador ꝛ0. fuͤr sich, htter dem Namen: Die Republik der vereinigten Pro— snen von Mittel ⸗-Amerika, sie wird durch einen Kon— p vollziehende Gewalt ꝛc. verwaltet, und giebt wegen ninigkeiten zu manchen Besorgnissen hier Veranlassung.
Rio de Zaneiro, 23. Nov. Der Kaiser hat ein bret zur Einberufung eines neuen Kongresses erlassen, snz nach derselben Form, wie es in der vorigen Siz— nz bestimmt wurde. Diese Maßregel wird, wie man nimmt, die Gemuͤther wieder beruhigen,
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Breslau, 5. Febr. In der Gegend von Guhrau höhen sich bereits Zuge wilder Gaͤnse gezeigt. In den Höheren Gebirgsgegenden liegt noch tiefer Schnee, und es t hie und da an hinlaͤnglichem Wasser, Frankfurt a. d. O., 17. Febr. Gestern feierte nJoll-Amte Neuhaus am Friedrich-Wilhelms-Kanal he Koͤnigl. Zoll-Direktor und Rendant, Major Wen⸗ , das Jubelfest einer 5ojährigen Dienst-Verwaltung, hihrend welcher er anfaͤnglich in Militair-, demnaͤchst Civil-Dienstverhaͤltnissen durch nuͤtzliche Thaͤtigkeit mn musterhafte Treue das Vertrauen und die Achtung Einer vorgesetzten Behoͤrden, so wie seiner Mitbeamten nd des Publikums sich zu erwerben und zu erhalten kußte. In Anerkennung dieses Verdienstes begnadigten sr. Masestaͤt der Koͤnig den Jubel⸗Greis mit dem All—
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Besorgnissen aufsuchen, wo sie nur Hoffnungen erblickn meinen Ehrenzeichen erster Klasse, dessen Dekoration
sollten, Ich dagegen entschlossen bin, Staates, dessen Regierung von Mir anvertraut ist, den nur allein auf ihr eignes regein den Gehorsam versagen.
als Feinde
Wohl abzweckenden Maß Die Mir obliegend
alle diejenigen anzusehen, welchs werbe, . ᷣ Fegierung zu Frankfurt demselben durch
de t zweien Gluck wunsch- Schreihen Sr; Excelleuz des der goͤttlichen Vor sehung onigl, Geheimen Staats-Ministers fuͤr Handel und
Hrn. Grafen von Buͤlow, und der Koͤnigl. den Regie⸗
ungs-Rath de Vignan, uͤberreicht wurde. Im Kreise
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der versammelten Familie, umgeben von der in Menge sich eingefundenen theilnehmenden Staats- und Kommu— nal-Beamten der Nachbarschaft, begruͤßt von den De— putirten der hiesigen Freimaurer -Loge zum aufrichtigen Herzen, brachte der Gefeierte einen, von ganzem Her⸗ zen frohen Tag zu, und trank beim vollen Glase auf das Wohl des Königes und des Allerhoͤchsten Hauses, worin alle Anwesenden freudig einstimmten, demnaͤchst aber dem Jubel⸗-Greise die innigsten Wuͤnsche ausdruͤck— ten, daß er recht lange noch der Koͤnigl. Gnade sich er— freuen und seiner bisherigen kraftvollen Dienst-Wirk— samkeit erhalten werden moͤchte.
Gumbinnen, 1. Febr. Im J. 1822 sind in dem hiesigen und dem Königsberger Reglerungs-Bezirk So73 Stuten von Landgestuͤts-Beschaͤlern, und außerdem 179 Stuten von Hauptgestuͤts-Beschaͤlern und Probier⸗-Heng— sten, uͤberhaupt S352 Stuten tragend geworden. Von diesen sind 6056 Fuͤllen am Leben, und hievon treffen 4536 allein auf den hiesigen Regierungs-⸗Bezirk.
Im Jahre 1823 sind im hiesigen Regierungs-Be— zirke, durch 178 Landgestuͤts-Beschaͤler auf 77 Stationen, 7740 Stuten, und im Bezirke der Koͤnigsberger Regie— rung, durch 72 Landgestuͤts-Beschaͤler auf 47 Stationen, 3259 Stuten, uͤberhaupt 10,999 Stuten gedeckt worden; außerdem aber sind noch 103 Stuten durch Hauptgestuͤt—⸗ Beschaͤler und Probier-Hengste gedeckt worden.
Königsberg. Nach der eingegangenen Abfoh— lungs und Beschaͤlungs-Tabelle fuͤr das verflossene Jahr 1823 sind in dem hiesigen Regierungs-Departement, von den Beschaͤlern des Landgestuͤts zu Trakehnen, von 753 Beschaͤlern und 5895 Stuten — 1520 noch lebende Fuͤl— len erzielt worden.
Minden, 23. Jan. Die hier am 10. Sept. v. J. unterzeichnete Weser⸗Schiffahrts-Akte besteht aus 7 Ab— schnitten. Der erste enthaͤlt allgemeine Bestimmungen; der zweite handelt von den Abgaben; der dritte von der Kontrolle; der vierte von den Maßregeln gegen natuͤr— liche Schiffahrts-Hindernisse und Ungluͤcksfaͤlle; der fuͤnfte vom Leinpfade; der sechste von den Nebenfluͤssen; und der siebente von Ausfuͤhrung der Weser⸗-Schiffahrts⸗Akte und künftiger Revision derselben. Alle zusammen ent— halten 55 Paragraphen, deren wesentlicher Inhalt fol— gender ist: Allgemeine Bestimmungen. 17 Die Schiffahrt auf dem Weser-Strome soll, von seinem Ursprunge durch Zusammenfluß der Werra und Fulda bis ins offene Meer, und um umgekehrt aus dem offenen Meere, in Bezug auf den Handel, völlig frei seyn. Jedoch bleibt die Schiffahrt von einem Uferstaate zum anderen auf dem ganzen Strome ausschließend den Unterthanen derselben vorbehalten. 2) Alle ausschließlichen Berechtigungen, Frachtfahrt auf der Weser zu treiben, oder aus solchen Privileglen hervorgegangene Beguͤnstigungen, sind fuͤr setzt und immer aufgehoben; Faͤhren und Ueberfahrts⸗ Anstalten Ac. sind ausgenommen. Alle bisherigen Sta— pel- und Zwangs-Umschlagsrechte zu Bremen, Minden und Muͤnden sind aufgehoben. 4) Die Ausübung der Schiffahrt auf der Weser, ist Jedem gestattet, welcher, mit geeigneten Fahrzeugen versehen, von seiner Landes⸗ Obrigkeit hierzu die Erlaubniß erhalten hat. 5) Jedes zur Handels⸗-Frachtfahrt dienende Schiff soll mit der Angabe