1824 / 46 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 23 Feb 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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der zu haben wuͤnscht, so muß er durch die Polizei mit den Dieben in Unterhandlung treten, welche ihm das gestohlene Eigenthum gegen Ersat einer gewissen Summe zuruͤck erstatten, woraus deutlich genug hervorgeht, daß Constabel und Diebe mit einander in Verbindung ste— hen. wie es folgende wahre Geschichte beweist: A., ei⸗ nem Kaufmann in der Stadt, wurden fuͤr 1000 Pf. Shawls und andere Gegenstaͤnde gestohlen, Als er den Diebstahl bemerkte, wandte er sich augenblicklich an ei— nes der Polizeiaͤmter, um die Thaͤter auszumitteln, fand aber wenig Unterstüuͤtzung. Zuletzt wurde ihm von der Polizei selbst vorgeschlagen, eine betrachtliche Belohnung dafuͤr auszusetzen, wozu 5 bis 600 Pf. hinreichen wuͤr⸗ den. Er machte Einwendungen gegen den hohen Belauf dieser Summe, wurde aber doch endlich veranlaßt, 400 Pf. dafuͤr zu bieten, unter der Bedingung, daß er alle seine Waaren wieder bekommen wuͤrde. Er zahlte daher dem Constabel B. acht 50 Pfund-Noten aus, und zwei Stunden darauf kam ein Fuhrmann mit einem bedeck⸗ ten Wagen vor seine Thuͤre, und entlud einen Ballen, welcher die gestohlnen Guͤter alle enthielt. Dies sind Dinge, welche in London haͤufig geschehen, und die groͤßte Aufmerksamkeit erheischen. Die Ursachen davon liegen in den Unannehmlichkeiten und Kosten polizeili⸗ cher Verfolgung, der Strenge der Strafgesetze und in den geheimen Verbindungen, welche zwischen den *. schuͤtzern des Eigenthums und den Dieben bestehn. Wie ganz anders ist es in dieser Ruͤcksicht in Paris. Wenn dort in einem Hause eingebrochen wird, wendet sich der Eigen— thuͤmer an die Polizei, welche alles aufbietet, den Thaͤter, ohne irgend eine Belohnung, aufzufinden, Dies geschieht deswegen, weil man in Frankreich den Raub als ein Staats⸗ worin die Regierung selbst verwickelt der Verfassung gemaͤß, Personen und Ei— genthum zu beschuͤtzen hat; waͤhrend sich in England die Polizei auf Kosten der Beraubten vermiethet, den Raub gleichsam verkauft, und wenn sie nicht gur dafuͤr bezahlt wird, sich gar nicht darum bekuͤmmert. Und wenn man ferner die Menge der Raubnester bedenkt, die sich unan— getastet von der Polizei in der Hauptstadt befinden, und deren Zahl sich auf mehrere Hundert belaͤuft, worin Diebe, Dirnen und dergleichen ihre Zusammenkuͤnfte halten, und die gestohlenen Guͤter sichern, so kann man uicht anders glauben, als daß sie mit Erlaubniß der Polizei-Officiere und gegen Abgabe gewisser Sum⸗ men ihr Unwesen forttreiben duͤrfen, da sie allgemein be⸗ kannt sind, und folglich der Polizei nicht entgehen konnen.

Bruüßssel, 12. Febr. Se. Maj. der Köoͤnig haben den Kaufmann Heyerdahl, zu Christiansund in Norwe—⸗ gen, zu unserem dasigen Konsul, und Herrn Ringeling, zu unserem ersten Gouvernements⸗Sekritair der Kolonie Surinam ernannt.

Dieser Tage hat der franzoͤsische Konsul zu Rotter— dam, Vicomte Dubouzel, dem Kapitain Hoveling der im Jahre 1822 durch seine menschenfreundlichen Bemuͤhun⸗ gen die Mannschaft eines gescheiterten franzoͤsf. Schiffes rettete, eine praͤchtige, mit dem Bildnisse des Koͤniges von Frankreich verzierte Medaille uͤberreicht.

Km 6ten d. ist einer unserer vorzuͤglichsten Dichter, Rhynvis Feith, zu Zwolle mit Tode abgegangen.

verbrechen betrachtet,

ist, weil sie,

dam gezahlt wurden, ersieht man, daß der polnische We

Aus den Marktpreisen, die am 6ten d. in Amste

zen von 4 auf 6 Fl. gestiegen ist und noch zu letzteren Preise bedeutenden Absatz gefunden hat.

Erlangen, 16. Febr. Das Regierungs⸗Jubilaͤm Sr. Maj. unsers gellebtesten Koͤniges wurde auch z Erlangen, nach Maßgabe der ortlichen Verhaͤltnisse, an 16. von den Behoͤrden und der gesammten Einwohnern schaft, ee. öffentliche Reden, mit demselben Enthusiasmus de herzlichsten Liebe und der freudigsten Theilnahme gefeien wie es, nach allem zu urtheilen, was von den hiezu ge machten Vorbereitungen zu unserer Kunde gelangt s im ganzen Umfange des Reiches gefeiert wurde; und dy Schluß desselben macht ein vom Magistrat gegeben glaͤnzender Festball. Zwei sehr ergiebige Sammlungen bie eine, Behufs der Fundirung des neuen Krankth Hauses, die andere von den Studirenden ins besonden fär die durch Brand Verungluͤckten zu Weissenstah Vertheilungen an die Schuljugend, und namhafte Spun den an die Armen, waren die schoͤnsten Zierden diest

dem edelsten, dem guͤtigsten der Fuͤrsten, zu Ehren gegn

benen National⸗Festes.

Frankfurt, 15. Febr. Die am 5. Febr. statt g habte vierte diesjaͤhrige Sitzung der Bund es-⸗-Ven fammlung wurde mit einer Abstimmung von Bade in Betreff der Forderungen an die ehemalige R eöcht Operations- Kasse eroͤffnet. (S. die 2te Sh St. Zeit. Nr. 41.) Die Großherzogl. Gesandtschaß klaͤrte, sie sey angewiesen, dahin zu stimmen, daß u Allem die in Vorschlag gebrachte Liquidation der an ehemalige Reichs⸗Operations⸗Kasse gemachten und eth in einem von der Bundes-Versammlung zu bestimm den Termin noch zu machenden Forderungen vorgennn men werden. Die Großherzogl. Regierung setze höht voraus, daß in diese Liquidatlon auch die von dem K. Oesterreichischen Hofe an die gedachte Kasse wttwit— fenen Forderungen Badischer Gemeinden und Koör—⸗ porationen einzuschließen seyen. Hinsichtlich der My dalitaͤten der Zahlung behalte sie sich die weitere Erkli rung noch vor. .

Es folgten hierauf zwei Vortraͤge des Gesandth der freien Stadt Frankfurt, Herrn Danz, Namens i Reklamations⸗Kommission: .

1) uͤber eine Vorstellung des Regierungs⸗Natht von Edel, zu Mannheim, wegen einer Forderung die Civil-Hospitien⸗Kommission zu Mainz. Da de Reklamanten, nach der von ihm selbst producirten R solution der Großherzogl. Hessischen Regierung, die * tretung des Rechtsweges offen gelassen ist, er also ln nesweges uͤber Berweigerung der Justiz, nach Art.! der Wiener Schluß⸗Akte, Beschwerde zu fuͤhren hat, ward derselbe aus dem angeführten Grunde mit seinm bei der Vundes-Verfammlung angebrachten Gesuche ah gewiesen. , e.

2) Ueber die Pensions⸗Angelegenheit der Raͤthe un Mitglieder des ehemaligen Rheinpfälzischen Gent al'Lande s Kömm fffarlats zu Mannheim, insht sondere die Gehalts- und Emolumenten⸗ Forderung . dabei angestellt gewesenen Kanzlisten und Pupillen n

am 17. Vormittags von der Koͤnigl. Universitin

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tuars, nunmehrigem Großherzogl. Badischen Rechnungs—

Rathes Muller. Diese Individuen hatten im Jahre

si7 die Fortsetzung ihres bei dem ehemaligen Reichs—

Fammergerichte gefuͤhrten Prozesses uͤber Pensions-An— spruche gegen Baden, Großherz. Hessen und Nassau bei

der Bundes-Versammlung nachgesucht, und ein von den brei betheiligten Hoͤfen freiwillig in Vorschlag gebrach— s gemeinsames Gericht das Ober-Hofgericht zu jannheim hatte bereits in der Sache definitiv er— Ennt, als der Rechnungs-Rath Muͤller im vorigen ahre bei der Bundes-Versammlung die Bestellung ei— es Revisions-Richters nachsuchte, mit diesem Ver— sangen aber, als vollig unstatthaft, abgewiesen wurde. Er hat sich dabei nicht beruhigt und ein neues dies faͤl— sges Gesuch der Bundes-Versammlung uͤbergeben, wel⸗

hes jedoch in Folge des in der heutigen Sitzung daruͤber

pchaltenen gutachtlichen Vortrages, von der Versamm⸗ sung als eben so unstatthaft zuruͤckgewiesen, und uͤber— hies dem Reklamanten wegen der darin vorkommenden sngebuͤhrlichen Aeußerungen, das Mißfallen derselben u erkennen gegeben werde. Demnaͤchst hielt der K. K. präsidirende Gesandte kinen, die Bekanntmachung der Bundes tags— Ferhandlungen durch die deutschen Zeitungen betrefenden Vortrag, worin derselbe, auf Anlaß eines pon der Redaktion des deutschen Frankfurter Journals ongereichten Gesuches um Mittheilung der Bundestags— hrotokolle, und des von den uͤbrigen Redakteurs dorti— fr Zeitungen geäußerten Wunsches, die ihnen schon seit sngerer Zeit aus der Bundes- Kanzlei zukommenden säokolle fruͤher als bisher benutzen zu duͤrfen, sich da— syaäͤußerte, wie er kein Bedenken faͤnde, daß nicht nur hm erstgedachten Gesuche nachgegeben, sondern uͤber— supt den Regierungen anheimgestellt werde, den Zei— ungs⸗Redaktionen in ihren Staaten, nach eigener Aus— hahl, die Protokolle uͤber die foͤrmlichen Sitzungen der Fundes-Versammlung mitzutheilen, und zu dem Ende ze noͤthigen Exemplare aus der Bundes-Kanzlei zu er— heben. Dadurch werde der Zweck erreicht, daß nur ge— ne Nachrichten uͤber Bundes-Verhandlungen in das Publikum kaͤmen, und zur vollstaͤndigen Befoͤrderung desen, wolle Praͤsidium der weiteren Beurtheilung an— heingeben, ob man sich nicht zu dem Beschlusse vereini— zn wolle, daß uͤber saͤmmtliche Verhandlungen und Ge— ffte des Bundestages nichts anderes in deutsche Zei— gen aufgenommen werde, als woͤrtlich dasjenige, was

Hie gedruckten Protokolle uͤber die foͤrmlichen Sitzungen

nthielten.

Da saͤmmtliche Gesandtschaften hiermlt einverstan— en waren, so faßte man folgenden Beschluß:

„I) daß der Redaktion des deutschen Frankfurter Föurnals ein Exemplar der gedruckten Protokolle uͤber se foͤrmlichen Sitzungen mitzutheilen, und

2) die Redaktionen der hiesigen Zeitungen zu er— nächtigen seyen, die ihnen zukommenden Protokolle je⸗ ssmal am dritten Tage nach der in der Kanzlei erfolg— n Vertheilung derselben unter die Bundestags-Ge— undtschaften in ihre Blaͤtter aufzunehmen;

3) den Hoͤchsten und Hohen Regierungen der deut— chen Bundes- Staaten anheim zu geben, die Protokolle

den Redaktionen der in ihren Staaten erscheinenden Tagsblaͤtter, nach eigener Auswahl zukommen zu lassen;

3) dagegen vereinigt man sic dahin, daß in Bun⸗ des-Sachen uͤberhaupt, sowohl in Beziehung auf die Verhandlungen der Hohen Bundes-Versammlung selbst, als auch auf die Geschaͤfte aller von ihr abhangenden Kommissionen, in den in den deutschen Bundes-Staa— ten erscheinenden Zeitungen nichts anderes aufgenommen werde, als woͤrtlich, was die denselben mitgetheilten Bundestags- Protokolle enthielten.

Kopenhagen, 14. Febr. Se. Maj. der Koͤnig haben den Koͤnigl. Preuß. Geh. Rath und General— Staabs⸗-Arzt, Dr. Graͤfe, zum Ritter des Dannebrog— Ordens 4ter Klasse ernannt.

Die hiesige K. Medieinische Gesellschaft hat folgende Aerzte zu ihren auswärtigen Mitgliedern aufgenommen: die HH. Wardrop und Howship in London, Wishart in Edinburg, Breschet in Paris und Luͤders in Eckernfoͤrde. Stockholm, 10. Febr. Der vorige Reichstag hat im Ganzen 2,751,666 Rthlr. an Unterstuͤtzungen bewilli— get, worunter 1,600,000 Rthlr. fuͤr den Gotha-Kanal, 530,000 für den Hjelmar-Kanal, 120,000 fuͤr den Troll— haͤtta⸗Kanal, 300,000 zur Unterstuͤtzung der durch Feuers— bruͤnste heimgesuchten Staͤdte Norrkoͤping und Boraͤs, 100,000 zur Reinigung der Fluͤsse, 500,000 fuͤr die Voll— endung des Bibliothek⸗-Gebaͤudes zu Upsala ꝛc. Das Reichsgeld⸗Komtoir hat diese Summen zu zahlen, da aber die demselben angewiesenen Mittel nicht hinreichen, so wird, es ein Anlehen gegen Obligationen von 3 pt. Zinsẽn eroͤffnen.

Der Expeditions-Sekretair Valerius, der beim vo— rigen Reichstage Sekritair des Konstitutions-Ausschusses war, ist zum Mitglied der Kommission zur Vorbereitung der allgemeinen Reichs-Angelegenheiten ernannt worden.

Im Laufe des vor. Jahres haben 76 schwedische und norwegische Fahrzeuge den Hafen von Riga und 24 den Hafen von Liebau besucht.

In den Scheeren bei Gothenburg hat man in die— sem Winter eine große Menge kleiner Haͤringe gefangen.

Christiania, 9. Febr. Heute ward der Storthing, unter den gewoͤhnlichen Feierlichkeiten eroͤffnet. Die da— bei von dem Ober-Statthalter des Reichs, Grafen von Sandels, im Namen Sr. Majestaͤt gehaltene Rede, lautet im Wesentlichen wie folgt:

„Das Reichs-Grundgesetz, kraft dessen Sie zu dem gewohnlichen Storthing zusammen berufen worden, wei— set jedem von Ihnen seine Pflichten und seine Rechte an. Das Volk erwartet jedoch seine Ruhe im Innern und seine Achtung von Außen, weniger von den Ver— pflichtungen, die es auferlegt, als von der Vaterlands— Liebe und der rechtlichen Gesinnung seiner Stellvertre— ter. Auch kann es nur dann die wohlthaͤtigen Wirkun— gen seiner Verfassung genießen, wenn zwischen seinen Abgeordneten und dem Staats-Oberhaupte vollkommene Einigkeit herrscht. Unter diesen gluͤcklichen Auspicien richte Ich Meinen Koͤniglichen Gruß an Sie und er— oͤffne heute Ihre Sitzungen.“

„Sie werden aus der Darstellung der Lage des Reichs, die Ihnen mitgetheilt werden soll, umstaäͤn lich

die heilsame Wirkung kennen lernen, welche das Ver—