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M 52.
den 1sten Marz 1824
I. Amtliche Nachrichten. G des Tages.
Seine Majestaͤt der Koͤnig habem dem Major Prin⸗ zen Heinrich den 67sten Reuß von Schleitz, den St. Johanniter⸗-Orden zu verleihen geruhet.
Se. Koͤnigl. . des⸗Gerichts⸗Rath von Bories zu Muͤnster zum Ge— heimen Ober-Tribunals-Rath zu ernennen geruhet.
Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem beim Ober⸗Praͤsidium der Provinz Brandenburg stehenden bisherigen Regierungs⸗ eil den Karakter als Ge-; heimer Regierungs⸗Nath beizulegen, und das fuͤr densel⸗ sben in dieser Eigenschaft ausgefertigt Patent Allerhoͤchst⸗
und Ober⸗-Praͤstdial⸗Rath W
selbst zu vollziehen geruhet.
Der Koͤnigl. Hof legt morgen den 29sten 8d. M., die Trauer auf 8 Tage an fuͤr Ihre Königl. Hoheit der Herzogin von Va iern⸗ Birkenfeld, Schwe⸗ er Sr. Majestaͤt des Koͤniges von Baiern.
Berlin, den 28sten Februar J
ö. von Buch, Ober⸗Ceremonien/ Meister
Nach rich t
wegen des Unterrichts in der Koͤnigl. Bau⸗Akademie Mit dem ersten April d. J. wird die Leitung des nterrichts der Königl. Bau⸗Akademie,/ so weit solche die ldung der Feldmesser und Provinziak⸗ Baumeister be⸗ ift, zum Ressortz des Ministeriums fur Handel, Ge⸗ rbe und Bauwesen gehören, weshalb diefenlgen, welche naͤchsten Sommerhalbenjahre am dem Unterrichte uͤber; * Trigonometrie, Koͤrperlehre und beschreißende Geo⸗
1 . ; . 9 rattische Geometrie, mit Uebungen auf dem Felde bunden; . 4 Mechanik und Hydraulik. w
llgemeine Baulehren und Konstruktion der ein⸗ den Theile eines Gebaͤudes;
) Oekonomische und laͤndliche Baukunst;
Maj. haben den bisherigen Ober-Lan⸗
6) Situationskarten, Zeichnen; ö Freie Handzeichnung und Bau Verzierungen; 8) Architektonisches Zeichnen;
) Phhsik, Ehemie und Mineralogie, in Beziehung
auf Bautunst; 2 . .
Theil nehmen wollen, mit ihren Schulzeugnissen ver— sehen, sich vorher bei dem Herrn Ober⸗Landes⸗-Bau— Direktor 3. Eytelwein zu melden haben, um die er—
forderliche Anweisung zum Empfange der Matrikel zu
erhalten. ,,, Berlin, den 1stem Maͤrz 1824. Graf von Buͤlow.
Ein dem Professor Dr. Volker aus Erfurt bereits
unter dem 16. Maͤrz v. J. fuͤr den ganzen Umfang der
Monarchie verliehenes Patent, uͤber das ausschlie liche Recht, nach den von ihm angegebenen, damals unbekann⸗ ten Methoden ö U
1) gefrorne Kartoffeln bis zur Darstellung in trocke⸗
ner Form zuzubereiten,
2) die so durch den Frost zubereiteten und gereinigten
Kartoffeln zur Fabrikation des Bieres, des reinen Brannt⸗
weins, des Essigs, des Syrops (letzteren ohne Huͤlfe der schon in ahnlicher Art bei der gewohnlichen Staͤrke Fa⸗
brikation benutzt werdenden Schwefelsaure) so wie end⸗ ilch des Kartoffelmehls anzuwenden, — ist durch einen Nachtrag auf dessen ebenfalls als neu und eigenthuͤm⸗
lich anzusehendes Verfahren die rohen Kartoffeln auf tzassem oder trockenem Wege mittelst einer maͤßigen Waͤrme und hurch Gaͤhrung in Wasfer 3. behandeln, um sie in reiner trockener Form darzustellen; so wie die Kartoffeln auf mechanische Weise zu tödten und trok⸗ ken darzustellen; die so gereinigten Kartoffeln aber zu den in dem Patent vom 16. Maͤrz ts23 angegebenen Fabrikationen anzuwenden — ausgedehnt, und die Dauer, sowohl des Patents als des Nachtrages bis zum 14ten Februar 1632 bestimmt worden. .
Angekommen-Der Fuͤrst von Puͤckler⸗Mu s⸗ kau, von Dresden.